Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.

So wollen es die Kollegen aus der CDU-Fraktion. So wurde es im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen. Arbeit ist für sie eine Möglichkeit, Geld in die staatlichen Kassen zu bringen. Für die Gefangenen ist Arbeit Teil ihres individuellen Vollzugsplans. Hieran richtet sich unser Justizvollzugsgesetz aus. Diese Ausrichtung muss auch in der Vollzugspraxis einen entsprechenden Stellenwert haben. Dafür müssen auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Wir möchten deshalb mit zwei Anträgen die Mittel für sinnvolle Frei

zeitgestaltung sowie für Maßnahmen zur Resozialisierung erhöhen und bitten dafür um Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren. Im Bereich der Resozialisierung kommt es zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, was mich sehr freut.

Der vorgelegte Justizhaushalt ist im Übrigen ausgewogen. Die Ansätze sind bedarfsgerecht und stellen sicher, dass die Justiz ihre verfassungsmäßigen Aufträge erfüllen kann. Den weiteren von der Fraktion der CDU vorgelegten Änderungsanträgen können wir deshalb nicht folgen. Das gilt auch für den vorgelegten Entschließungsantrag zur Justiz. Die ambulanten sozialen Dienste in der Justiz, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe, unterliegen der Aufsicht durch acht Landgerichte, acht Staatsanwaltschaften, zwei Oberlandesgerichte, zwei Generalstaatsanwaltschaften und schließlich einem Ministerium. Das Ganze ist nicht wirklich übersichtlich.

Sie müssen, wenn Sie unsere Bestrebungen zur Vereinheitlichung in diesem Bereich beurteilen, den Koalitionsvertrag mitlesen, in dem sehr deutlich steht, dass wir das tun wollen, um das Übergangsmanagement zu verbessern. Hier wurde sehr wohl grundlegende Kritik geäußert. Sie unterstellen mit Ihrem Antrag, dass wir vorhätten, Strukturen zu zerschlagen. Deswegen werden wir ihm nicht zustimmen können.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Ausblick auf Europa und die europäische Rechtspolitik tun. Die Auswirkungen von Entscheidungen auf europäischer Ebene treffen immer mehr auch die nationale Politik und auch die Rechtspolitik in den Bundesländern. Wir sehen das an den Auswirkungen, die bis in den Vertrag der zukünftigen Großen Koalition hineinreichen. Hier wird die europäische Rechtslage fälschlich als Feigenblatt vorgeschoben, um der Vorratsdatenspeicherung ein Einfallstor zu öffnen.

In vielen weiteren Anwendungsbereichen in der Rechtswirklichkeit kommen wir aber nicht um die Anwendung europäischer Rechtsnormen und des internationalen Privatrechts herum. Hier leistet die Europäische Rechtsakademie in Trier gute Arbeit. Auch sie bleibt von den Sparbemühungen nicht ausgeschlossen. Mit einer Vereinbarung bis zum Jahr 2020 haben wir ihr aber eine verlässliche Planungsgrundlage geschaffen. Mit einem Betriebskostenzuschuss von 800.000 Euro, langfristig 700.000 Euro, steht Ihre Finanzierung auf einer Basis, die sicherstellt, dass sie auch weiterhin ihren wichtigen Beitrag zur Akzeptanz des europäischen Rechts leisten kann. Damit bleibt die wichtige Position von RheinlandPfalz in Deutschland und Europa erhalten. Auch dies ist ein Grund mehr für meine Bitte um Ihre Zustimmung zum Justizhaushalt als Ganzes wie auch zu unseren Änderungsvorschlägen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat die Kollegin Simon von der SPD-Fraktion.

(Zurufe von der CDU)

Zunächst kommt Frau Simon, dann Frau Schäfer, dann vielleicht noch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und dann kommt der Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank für den Vortritt. Ich war jetzt nicht ganz darauf eingerichtet, aber das ist kein Problem. Verbraucherpolitik ist als Querschnittsaufgabe ein weites Feld, das sich in dieser kurzen Zeit natürlich nicht im Detail darstellen lässt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich daher auf wenige wichtige Aspekte eingehen, die sich in diesem Haushalt abbilden und die wachsende Bedeutung des Verbraucherschutzes und der Verbraucherbildung zeigen.

Ein vertrauensvoller Partner ist natürlich die Verbraucherzentrale. Um diese gute Arbeit auch in der Zukunft abzusichern, haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD ein Deckblatt mit einer Verpflichtungsermächtigung über 1,7 Millionen Euro pro Jahr bis zum Jahr 2018 eingebracht und in einem Entschließungsantrag ausführlich die Gründe dafür dargelegt. Ich meine, wir sind uns in diesem Haus einig, dass das eine gute Entscheidung für die Verbraucherzentrale ist, mit der die Zukunftsfähigkeit der Verbraucherzentrale gesichert wird.

Wir haben gemeinsam mit der Verbraucherzentrale in den vergangenen Jahren viel auf den Weg gebracht. Wenn ich die zurückliegende Zeit sehe, sind die OnlineSchlichtungsstelle, der Verbraucherdialog „Mobile Payment“, die „Silver Surfer“ oder auch die Button-Lösung im Internet zu nennen. Des Weiteren wurde ein Kooperationsvertrag mit dem Landeskriminalamt geschlossen, sodass aus erster Hand Informationen zur Verfügung stehen zum Beispiel über Abmahnungen im Internet oder seit neuestem über gefälschte Kostenrechnungen mit IBAN.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang an dieser Stelle ganz stark für die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale bedanken. Ich hoffe, dass wir das auch in der Zukunft so weiter durchführen können.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Des Weiteren legen wir natürlich den Schwerpunkt auf Verbraucherbildung, den wir noch stärker in den Fokus nehmen möchten. Das wird auch durch den Haushaltsansatz deutlich. Wir haben die Mittel für Workshops in Schulen für den Verbraucherdatenschutz im Internet von 50.000 Euro auf 120.000 Euro im Jahr 2014 und auf 130.000 Euro im Jahr 2015 erhöht, die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit durchgeführt werden.

Interessanterweise hat die CDU einen Änderungsantrag eingebracht, der sich mir nicht so ganz erschließt. Die Erhöhungen werden von der CDU mit der Begründung wieder zurückgenommen, dass das Justizministerium kein überzeugendes Konzept hat. Das macht aber der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für Informationsfreiheit. Der macht das so kompetent, dass diese Aufgabe vom Verbraucherschutzministerium an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit weitergegeben wurde. Ich dachte, vielleicht besteht Konsens, weil Frau Klöckner im Haushalts- und Finanzausschuss betont hatte, dass dies ein wichtiges Zukunftsthema ist, das wir natürlich unbedingt angehen müssen.

(Pörksen, SPD: Die schwätzt viel!)

Ich dachte, die CDU macht vielleicht ein Deckblatt für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit, aber das vermisse ich schmerzlich. So viel zum Thema „Zukunftsaufgabe“.

(Frau Schäfer, CDU: Ich erkläre es Ihnen gleich!)

Die CDU möchte eigentlich nicht, dass wir diesen Ansatz erhöhen und Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, in der Schule Verbraucherbildung wahrzunehmen, das heißt, sich im Internet kundig zu machen, das weite Feld der digitalen Medien besser kennenzulernen und sich in der Zukunft darin zurechtzufinden. Aus der Sicht der SPD – ich kann da sicherlich auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen – ist das ein wichtiges Zukunftsthema. Ich meine, wir sollten gerade unsere jungen Menschen dafür fit machen. Deshalb stimmen wir diesem Änderungsantrag natürlich nicht zu.

Als letzten Punkt möchte ich noch auf das Landesuntersuchungsamt eingehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hoch qualifiziert und engagiert. Auch bei denen möchte ich mich sehr herzlich für ihre Arbeit bedanken. Sie haben immer wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Gerade vor Weihnachten hören wir immer wieder von ihnen, wenn das Spielzeug getestet wird, weil alle unter dem Weihnachtsbaum ökologisch korrekte Spielsachen liegen haben möchten. Da ist natürlich das Landesuntersuchungsamt für uns ein wichtiger Partner. Also ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Ich möchte betonen, dass das Landesuntersuchungsamt von der Effizienzdividende ausgenommen ist. Das heißt, wir werden in diesem Bereich keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsparen. Auch das findet die volle Zustimmung unserer Fraktion.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Kollegin Schäfer von der CDUFraktion. Sie hat eine Redezeit von 6 Minuten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen leider feststellen, dass im Einzelplan 05 der Verbraucherschutz eine untergeordnete Rolle spielt. Dies gilt nicht nur für den zahlenmäßigen Anteil der Haushaltstitel, sondern auch inhaltlich. Das haben wir auch immer wieder deutlich gemacht. Das Problem ist, dass es hier ganz offensichtlich ein Kompetenzwirrwarr zwischen den einzelnen Ministerien gibt. Das zeigt sich auch in diesem Haushalt. Eine konsequente Linie ist nicht erkennbar. Das erkläre ich Ihnen gern anhand einzelner Beispiele.

Der Verbraucherschutzminister heißt Jochen Hartloff. Das ist allen bekannt.

(Hering, SPD: Das wissen wir! – Ramsauer, SPD: Guter Mann!)

Dem stimmen Sie sicherlich alle zu. Er ist Minister für Recht und Verbraucherschutz. Der Verbraucherschutz ist in dem entsprechenden Ausschuss mit repräsentiert. Das ist klar. Jetzt überlegen wir einmal, Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe. So verstehen wir das als CDU-Fraktion zumindest. Das heißt, es ist die Verbraucherberatung allgemein enthalten. Da danke ich im Namen der CDU-Fraktion insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale, die dabei eine ganz, ganz große Rolle spielt.

Dazu gehört aber auch – das ist wichtig – der Bereich der Ernährung. Wir haben eben gehört, Lebensmittelüberwachung gehört zum Bereich des Verbraucherschutzes und damit eigentlich in das Ressort des Verbraucherschutzministers. Der gesundheitliche Verbraucherschutz, die ärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung, der Datenschutz, die neuen Medien, der Versicherungsschutz, der finanzielle Verbraucherschutz, die Energieversorgung, die Fahrgastrechte, die Rechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen – für die Älteren, für die Jüngeren – gehören dazu. Wir haben den demografischen Wandel, den wir nicht vergessen dürfen und bei dem wir auch in Sachen Verbraucherschutz unterwegs sein müssen. Nur diese Beispiele möchte ich jetzt benennen.

Ich will jetzt einmal kurz aufzeigen, wie die Realität aussieht und wie sie im Haushalt abgebildet ist. Da nenne ich zuerst insbesondere den Bereich Lebensmittel und Ernährung. Hierzu haben SPD und GRÜNE einen Antrag eingebracht, in dem für die Verbraucherzentrale im Hinblick auf die Ernährungsbildung zusätzliche Gelder benannt sind, aber sie sind nicht in dem entsprechenden Ressort, sondern im Landwirtschaftshaushalt abgebildet. Das ist schon bemerkenswert.

Bei der Lebensmittelüberwachung hakt es spätestens, seitdem die frühere Verbraucherschutzministerin Conrad untersagt hat, die Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen – Schulen, Kindergärten, Senioreneinrichtungen – in den Landesprobenplan aufzunehmen. Wenn man das so aufteilt, stellt sich natürlich die Frage, was dann überhaupt mit der Lebensmittelüberwachung passiert. Wird die in der Zukunft nur noch freiwillig gehandhabt in einzelnen Ressorts? Werden einzelne Dinge

einem Ministerium zugeordnet, das eigentlich gar keinen Zugriff auf das Thema „Lebensmittelüberwachung“ hat? Man sieht, das ist sehr, sehr schwierig. Wir sind die Letzten, die sagen, es muss wirklich alles und jedes von A bis Z überwacht werden, aber es ist ganz klar, dass die gesetzliche Regelung vorhanden ist. Deshalb muss eine grundsätzliche Überwachung auch hier gewährleistet sein.

(Beifall der CDU)

Es ist ganz klar, der Lebensmittel- und Ernährungsbereich muss im Verbraucherschutzkontext bleiben. Wir haben deshalb dazu einen eigenen Antrag gestellt. Ganz ehrlich, wir hätten ihn sehr viel lieber zum Einzelplan 05 gestellt. Jetzt stellen wir ihn aber, weil uns nichts anderes übrig bleibt, zum Landwirtschaftshaushalt. Wir fordern hierfür ein schlüssiges Konzept und wollen auch, dass der erfolgreiche Ernährungsführerschein der Landfrauen ausgeweitet wird.

(Beifall der CDU)

Ich komme jetzt zum Thema „Datenschutz“. Dieser ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes. Die neuen Medien führen zu Veränderungen. Wer Mitglied in der früheren Enquete-Kommission „Verantwortung in der medialen Welt“ wie ich war, der weiß um die Bedeutung des Datenschutzes. Gerade Kinder und Jugendliche müssen lernen, sensibel mit ihren Daten und denen anderer umzugehen. Deswegen ist das ein wichtiges Beratungsfeld auch an den Schulen.

Das Thema bildet für die Landesregierung im Verbraucherschutzetat einen großen Schwerpunkt, sodass sie den anderen Themen, die auch wichtig sind, überhaupt nicht mehr in dem Maß gerecht werden kann, in dem das erforderlich ist.

Im Bereich des Datenschutzes ist interessant – Frau Kollegin, ich komme zur Erklärung –, dass dafür nicht nur im Einzelplan 05, sondern auch in anderen Bereichen Mittel vorhanden sind. Wir denken, das müsste anders aufgeteilt werden. Darüber hinaus müssten die Schwerpunkte deutlich gesetzt und transparent gemacht werden.

Unsere Schlussfolgerung lautet: Wir gönnen die besondere Leistung dem Datenschutzbeauftragten des Landes. – Es geht aber darum, dass man grundsätzlich Strukturen schaffen muss, in denen eine Verbraucherbildung schon ganz früh für Kinder und Jugendliche erfolgt.

Das ist für mich ein wichtiges Stichwort.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, noch einen Satz. Ich erinnere an unsere eigene Initiative in dem Haushalts- und Gesundheitsmanagement. Was ist daraus geworden?

Meine Damen und Herren, es gibt Richtlinien, die nicht konsequent umgesetzt werden. Unsere Forderung an die Landesregierung lautet: Setzten Sie diese um! – Den Herrn Minister fordere ich auf: Erobern Sie den Verbrau

cherschutz-Hut wieder zurück, oder geben Sie ihn ganz ab, wenn Sie diesen nicht wollen!

Eines ist klar: Der Verbraucherschutz gehört in eine Hand.