Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Also, nicht nur, wenn es brennt, für gute Justiz einzustehen, nicht nur wenn der Skandal da ist, für Verbraucherschutz einzustehen, sondern im täglichen Geschäft. Das machen wir, das machen wir erfolgreich, jetzt mit einem Finanzvolumen, das im Jahr 2014 um rund 30 Millionen Euro und 2015 um rund 37 Millionen Euro steigen wird, ein kleiner Teil am Gesamthaushalt, aber ein wichtiger Teil.

So, wie Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, denjenigen, die sich in der Justiz, im Verbraucherschutz engagiert haben, für ihre Arbeit und ihren Einsatz gedankt haben, möchte ich dies natürlich als der Dienstherr auch tun. Ohne den engagierten Einsatz dieser Menschen könnten wir diese Arbeit nicht stemmen. Deshalb an dieser Stelle dafür ganz herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

In der Vergangenheit sind viele bessere Ausstattungen vorgenommen worden, ist Personal aufgestockt worden, in der Justiz wie im Verbraucherschutz, beim Landesuntersuchungsamt, bei den Richterinnen und Richtern, bei den Staatsanwaltschaften, im mittleren Dienst, in den Vollzugsanstalten. Wenn Sie sich die Zahlenkolonnen anschauen, ist das eine ganze Menge.

Durch die Schuldenbremse ist das in dem Maße nicht mehr möglich, und deshalb nehmen wir in Maßen Einsparungen vor. Wir haben im letzten Jahr und in diesem Jahr vorgesorgt, und wir werden das fortschreiben.

Warum ist das vertretbar? Im Justizvollzug, weil die Gefangenenzahlen ein Stück zurückgegangen sind. Auch die Belastungen neuer Eingänge im Bereich der Ziviljustiz sind in vielen Bereichen nicht mehr ganz so hoch wie vor Jahren. Es gibt andere Bereiche, in denen wir Zunahmen haben. Denken Sie an das Betreuungsrecht – wir alle werden älter – oder an andere Rechtsbereiche, in denen mehr Vorsorge notwendig ist, Pflegschaften etc. Dort haben wir Zunahmen. Das sind auch finanzielle Herausforderungen.

Die Vorrednerinnen und -redner haben es gesagt: Dadurch, dass der Haushalt Justiz und Verbraucherschutz sehr stark vorbestimmt ist durch Personalausgaben, sehr personalintensiv ist und in dem sächlichen Bereich die Zwänge bestehen, dass wir Ausgaben tätigen müssen, zu denen wir verpflichtet sind, sei es bei den Gerichtskosten und sei es im Verbraucherschutz, die Aufwendungen für gute Technik, die Aufwendungen, damit man Untersuchungen auch sehr aufwändig machen kann. Wenn Sie keine Geräte haben, mit denen Sie untersuchen können, ob von essbaren Gegenständen

Radioaktivität ausgeht oder nicht, dann können Sie es auch nicht feststellen.

Wenn Sie nicht die neueste Generation von Geräten haben, die Verschmutzungen in Lebensmitteln und Textilien messen können, dann können Sie nicht agieren, was verboten und eingeschränkt werden muss, vor was ich die Menschen schützen muss. Das ist unser tagtägliches Brot. Dem tragen wir Rechnung, indem entsprechend investiert werden kann.

Ich will auf einige Punkte eingehen, die Sie genannt haben, aber vielleicht vorher Ihnen noch einmal vor Augen führen, was im Moment im Bereich der Justiz aktuell investiert wird, damit dort vernünftige Bedingungen herrschen. Wir haben eine Menge an Bauprojekten am Laufen, die der LBB für uns abwickelt. Es sind insgesamt über 110 Millionen Euro, die investiert werden.

Sie wissen, die Sicherungsverwahrung in Diez ist fertiggestellt. Das kostet in Zukunft mehr Geld an Mieten. Das bindet Personal. Bei der JVA Wittlich werden Wirtschaftsgebäude gebaut bzw. sind im Bau; Investitionsvolumen 23 Millionen Euro. In Zweibrücken sind es 14,2 Millionen Euro. Der Neubau des Justizzentrums in Bad Kreuznach ist auf den Weg gebracht mit 34 Millionen Euro. In Speyer wird beim Sozialgericht angebaut, 1,8 Millionen Euro und, und, und. Da ist nicht Stillstand, sondern ein Arbeiten daran, dass bessere Arbeitsbedingungen vorhanden sind, besserer Vollzug gemacht werden kann und die Menschen, die bei uns arbeiten, vernünftige Rahmenbedingungen haben.

Lassen Sie mich auf ein paar Punkte eingehen, ohne Ihnen, Frau Müller-Orth, streitig zu machen, dass die Erfindung des Verbraucherschutzes durch die GRÜNEN erfolgt ist, auch wenn ich weiß, dass ich bei vielen Jubiläen der Verbraucherzentralen, die jetzt 50-Jähriges feiern, schon unterwegs war und es vielleicht auch schon vor den GRÜNEN Verbraucherschutz gegeben haben könnte und sich Menschen engagiert haben.

Ja, Sie haben einen Großteil der Aufgaben des Verbraucherschutzes zutreffend beschrieben. Der ist natürlich eine Querschnittsaufgabe.

(Zuruf der Abg. Frau Schäfer, CDU)

Liebe Frau Kollegin Schäfer, eine Querschnittsaufgabe – das liegt schon im Wort – trifft viele Ressorts, die verschiedensten, die daran mitwirken. Sie werden das nie alles in einem Ressort bündeln können.

(Zuruf der Abg. Frau Schäfer, CDU)

Es war auch zuvor nicht alles bei Umwelt gebündelt, sondern es gab noch andere.

Es gab jemanden, der auch vorher schon im Justizministerium für die Rechtsvorschriften zuständig war, genauso wie es ein Ministerium der Gesundheit gibt, das für gesundheitlichen Verbraucherschutz mit zuständig ist. Das werden Sie immer haben. Das gilt für den Bereich der Frauen, Gender und, und, und.

Noch viel obskurer wurde es, als Sie gesagt haben, wir würden nicht mehr für die Lebensmittelkontrolle stehen. Lebensmittelkontrolle erfolgt erstens kommunalisiert durch alle Kontrolleure im Land, zweitens natürlich durch das Landesuntersuchungsamt und diejenigen, die die Beprobungen dort vornehmen.

Verunsichern Sie bitte nicht die Leute bei dieser Haushaltsdebatte.

Insofern will ich gar nicht auf die Frage der gesunden Ernährung und diese Themen eingehen, weil wir sie oft diskutiert haben und im Ausschuss im Beisein von den Vertretern des Bildungsministeriums breit erläutert haben, welche Anstrengungen vorhanden sind, dies in den Kanon der Bildung hineinzubringen, es die Richtlinien gibt und, und, und.

Dass Verbraucherbildung breiter angelegt ist als das Projekt mit dem Datenschutzbeauftragten, was sehr erfolgreich ist, ist der Grund, weshalb wir die Mittel aufgestockt haben.

Frau Klöckner, Sie nicken. Sie haben im Ausschuss auch gesagt, es sei inhaltlich vernünftig, aber die Mittel nehmen Sie runter.

(Frau Klöckner, CDU: Man kann es aber auch anders machen, Herr Hartloff!)

Es führt dazu, dass wir in Zukunft statt 300 und so viel 600 und so viel Workshops machen können. Das ist eine gute Sache.

(Frau Klöckner, CDU: Wir haben einen anderen Ansatz!)

Bei Ihnen steht aber in keinem Haushaltsantrag, gebt uns mehr Geld. Das ist typisch für Ihr Haushaltsgebaren.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zu den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und Ihrem Antrag springen.

Sie sagen, das sind uns zu wenige. Das teile ich, wenn ich unser Berechnungssystem Personal nehme. Sie sagen in Ihrem Antrag aber gleichzeitig, die sollen so gestellt sein wie die Gruppe der Richterinnen und Richter, PEBB§Y-Ausstattung, das heißt, 154 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, dies bedeutet 9 bis 10 Millionen Euro. Den Haushaltsantrag von Ihnen habe ich nicht gesehen, mit dem Sie mir dafür mehr Geld geben, damit ich das machen kann.

Sie reden den Leuten nach dem Munde, wenn Sie mit den Interessenvertretungen sprechen. Sie bringen das noch in einen Entschließungsantrag, aber Taten, dass es haushaltswirksam wird, lassen Sie nicht folgen. Das ist nicht recht. Das ist nicht gut.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Konrad BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Justiz verschließt sich nicht notwendigen Veränderungen. Die verschiedenen Rednerinnen und Redner, Herr Dr. Wilke, Herr Sippel und Frau Raue, haben die Justizstrukturreform angesprochen und dass Veränderungen notwendig sind, die wir vornehmen. Sie werden nie den großen Einspareffekt als Block bringen.

Die Grundbuchreform wird möglicherweise weitere Veränderungen mit sich bringen, aber – das sage ich jetzt schon als Wermutstropfen – wenn man das machen will und machen muss, wird es in den Folgehaushalten nach 2016 mehr als 30 Millionen Euro geschätzten Investitionsaufwand mit sich bringen, um das umzusetzen, Personalaufwand, IT-Aufwand. Wir sind auf der Höhe der Zeit und werden das stemmen. Das wird Ressourcen in anderen Bereichen wieder freiräumen.

Ich will das gar nicht weit ausführen. Ich will Ihnen aber nochmals verdeutlichen, dass wir in vielen Bereichen der Justiz in Rheinland-Pfalz innovativ sind und Wege gehen, die sehr vernünftig sind, beispielsweise im Opferschutz mit vielen Maßnahmen, die für andere Bundesländer mit beispielgebend sind, aber auch im Bereich des Strafvollzugs. Das Übergangsmanagement war ein Stichwort. Wir haben es im Bereich des Jugendstrafvollzugs deutlich professionalisiert. Im Zuge der neuen Gesetzgebung setzen wir das auch auf den Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs um.

Herr Dr. Wilke, Sie haben sich mit einem Antrag hierzu beschäftigt und das Späßchen mit dem Vergleich mit dem Nordpol gemacht, was die Sozialen Dienste und die Fortentwicklung anbelangt.

Ein bisschen mehr Kenntnis der Probleme in den Sozialen Diensten und dessen, was an Notwendigkeiten besteht, und dass sich fast alle Bundesländer auf den Weg einer Umstrukturierung gemacht haben, wäre sachdienlich.

Ich finde es schade, dass Sie meinen, bloß weil da gute Arbeit gemacht worden ist, muss man nichts verändern. Das ist viel zu kurz gesprungen. Es ist aber auch wieder eine Interessengruppe nach dem Munde gesprochen, ohne sich inhaltlich genügend qualifiziert damit zu beschäftigen. Aber wir werden bei anderer Gelegenheit noch einmal Zeit dafür haben, uns damit zu beschäftigen, warum und weshalb wir die entsprechenden Veränderungen vornehmen.

Ich bedanke mich für die angekündigte Zustimmung zu dem Haushalt vonseiten der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich bedauere es, dass die CDU den Vorwand nimmt, dass der Haushalt in manchen Punkten nicht zu durchblicken sei. Ich sage nur Stichworte, die wir in der Haushaltsberatung eigentlich schon erläutert haben. Zum Beispiel bedeuten weniger Referendare weniger Geld, Herr Dr. Wilke. Das setzen wir entsprechend an. Dass Sie sich nicht überwinden können, dem zuzustimmen! So viel haben Sie gar nicht gegen den Haushalt, der vorgelegt worden ist, sonst hätten Sie andere Anträge gestellt.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Kollegin Schäfer das Wort.

Herr Minister Hartloff, ich kann Ihnen sagen, Sie haben das alles miterlebt, damals noch als Abgeordneter. Wir haben lange darum gekämpft, dass wir eine Bündelung des Verbraucherschutzes insgesamt in einem Haus bekommen. Das hat auch seinen Zweck, das ist ganz klar.

Einer muss die Verantwortung übernehmen, die Dinge zusammenzuführen, die unterschiedlichen Ziele und unterschiedlichen Partner zusammenzuführen, dann kann Verbraucherschutz gelingen.

Wenn Sie jetzt sagen, das brauchen wir gar nicht, das kann man alles ganz anders lösen, dann muss man ganz ehrlich sagen – das sage ich jetzt auch mit Blick auf Ihre Vorgängerin im Amt –, dann entsteht der Eindruck, als meinten Sie, dass, wenn der Verbraucherschutz unter einem Dach gebündelt ist, es nicht gut läuft. Diesen Schuh müssen Sie sich jetzt anziehen.

Wir empfinden es jedenfalls als einen Rückschritt und werden weiterhin dafür kämpfen, dass der Verbraucherschutz wieder unter einem Dach verantwortlich gehandhabt und gebündelt werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Zur Erwiderung hat Herr Staatsminister Hartloff das Wort.

Sehr geehrte Frau Schäfer,