Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Sehr geehrte Frau Schäfer,

(Noss, SPD: Wir stimmen dagegen!)

wenn Sie beim Verbraucherschutz einen Ansprechpartner haben, dann haben Sie ihn in dem vor Ihnen stehenden Minister. Er ist zuständig für Verbraucherschutz und kümmert sich auch darum.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Klöckner, CDU: Hui!)

Das Gleiche gilt, wenn mehrere zuständig sind. Ich erinnere an die EHEC-Krise, zu der Zeit war ich ganz frisch im Amt.

Wir haben hier als erstes eine Task Force gebildet, die beispielgebend für die ganze Bundesrepublik war, weil wir ganz eng zusammengearbeitet haben und jedes Know-how aus jedem Ressort dazu eingeflossen ist.

Das werden Sie in verschiedenen anderen Bereichen auch so machen müssen, dass man das bündelt. Das ist gut so, dass wir das so gemacht haben.

Sie werden auch Länder auf der Landkarte suchen müssen – ich bin den Fraktionen dankbar, das kann ich jetzt gern noch sagen, für den Antrag –, die wie wir die Verpflichtungsermächtigungen in den nächsten Jahren für die Verbraucherzentralen haben und in enger Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen hier zukunftsgerichtet Arbeit machen können. Hier bilden sich alle gesellschaftlichen Gruppen ab, die in Trägerschaft der Verbraucherzentrale für Verbraucherschutz stehen.

Überlegen Sie noch einmal, schlafen Sie noch einmal darüber, ob das, was Sie gesagt haben, wirklich zutreffend ist. Wenn Sie ausgeschlafen haben, kommen Sie bei mir vorbei, dann trinken wir eine Tasse Kaffee, und dann lassen Sie sich überzeugen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: So lange kann man nicht schlafen! – Zurufe von der CDU: Ui!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur

Beratung des Einzelplans 01 – Landtag

Punkt 4 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3065 – Erste Beratung

Das Wort hat Frau Kollegin Schleicher-Rothmund zu Punkt 4.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es herrscht Einvernehmen, wenn ich mich auf die Änderungen des Abgeordnetengesetzes beschränke.

Zunächst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken, dass es ein gemeinsamer Vorschlag aller drei Fraktionen ist. Ich möchte mich bei meinen Kollegen für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen es, die Änderungen des Abgeordnetengesetzes und vor allem der Diäten werden immer kritisch beäugt. Wir wissen aber das Bundesverfassungsgericht an unserer Seite, das einmal ganz klar gesagt hat, es müsse eine angemessene Entschädigung stattfinden.

Wir wissen aber auch, es ist strittig, was angemessen ist. Ich denke aber, wir machen es in unserem Gesetzestext sehr deutlich, in dem wir es ausführen. Wir sagen ganz klar, wie sich die Einkommensentwicklung insgesamt darstellt und wie es mit unserer Abgeordnetenentschädigung aussieht.

Es gibt welche, die sagen, früher einmal war es A 16, jetzt entspricht es nur noch A 15. Wir hinken also hinter der Einkommensentwicklung hinterher, und zwar im Bereich des öffentlichen Dienstes deutlich. Wir reden von einer Summe von 1.370 Euro. Hätten wir immer alles nachvollzogen, dann wären wir weitaus weiter, als wir es heute sind.

Aber wir halten es so wie in der Vergangenheit, wir werden uns an der Erhöhung der Beamtenbesoldung orientieren. Das bedeutet, dass wir eine Erhöhung um 1 % vornehmen.

Darüber hinaus werden wir aber auch die Kostenpauschale anpassen. Auch diese Kostenpauschale muss sich den tatsächlichen Anforderungen, die an ein Wahlkreisbüro heutzutage gestellt werden, anpassen. Ich glaube, hier rede ich im Sinne aller, die Anforderungen haben extrem zugenommen. Es ist nicht mehr so, dass ein Telefon und ein PC ausreichen, nein, heutzutage muss eine vernünftige technische Ausstattung gegeben sein. Das erwarten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das erwarten aber auch die Bürgerinnen und Bürger, die zu uns kommen und uns konsultieren.

In diesem Sinne bin ich mir sicher, dass wir die Zustimmung zu dieser Änderung am Freitag erzielen werden.

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Bracht das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will einige Worte zum Einzelplan 01 und zum Abgeordnetengesetz sagen.

Der Landtagspräsident hat in der Haushalts- und Finanzausschusssitzung ein Zitat gebracht, das ich hier gern widergebe: „Repräsentative Demokratie ist zugleich auch kommunikative Demokratie.“ – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, da hat der Landtag, da haben wir gemeinsam in den Fraktionen

und als Abgeordnete noch einen erheblichen Nachholbedarf.

Der Haushaltsplan des Landtags, so wie er jetzt zur Verabschiedung vorliegt, sieht in ersten Ansätzen Möglichkeiten vor, dieser Notwendigkeit des Nachholbedarfs, mit den Bürgerinnen und Bürgern und untereinander in den Fraktionen kommunizieren zu können und sich als Landtag darstellen zu können, Folge zu leisten. Wir sind froh darüber, dass dies mit diesem Haushaltsentwurf gelungen ist, deshalb werden wir gern diesen Weg mitgehen.

Der zweite Punkt, der im Landtagshaushalt vielleicht auch von besonderer Bedeutung ist, ist der Umstand, dass dort erste Mittel veranschlagt sind, um das Landtagsgebäude zu sanieren. Sie wissen, dass es einen Architektenwettbewerb mit einem Preisgericht gibt, das jetzt in einer ersten Runde in den letzten Tagen getagt hat, im Rahmen dessen Wettbewerbsarbeiten ausgewählt wurden.

Dieses Gebäude, unser Landtag, entspricht bei Weitem in ganz vielen Dingen nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit, was die Baustruktur und die -substanz, was die Leitungen, die hinter den Mauern liegen, was die Bedingungen hier zu arbeiten, insbesondere in der Küche, und was die feuertechnischen Voraussetzungen betrifft. Diesbezüglich müssen wir bisher von den Mitarbeitern ganz viel abverlangen. Ich glaube, wir müssen zusehen, dass wir und die Mitarbeiter die Arbeit hier im Landtagsgebäude künftig ordnungsgemäß erledigen können. Auch hierzu sieht, was die Planungen und die Mittel dafür angeht, der Landtagshaushalt erste Mittel vor.

Der nächste Punkt betrifft das Abgeordnetengesetz. Die Frau Kollegin hat es angesprochen: 1 % Diätenerhöhung sind pro Jahr vorgesehen. Nach der allgemeinen Einkommensentwicklung sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst, insbesondere im Tarifrecht, müsste die Diätenerhöhung erheblich höher ausfallen.

Gerade dieses Jahr gab es im Tarifrecht eine Erhöhung von 2,65 %, und zum 1. Januar 2014 soll es eine von 2,95 % geben. Da die Beamten des Landes aber nur 1 % Erhöhung bekommen, glaube ich, ist es politisch nicht vertretbar, dass wir uns als Abgeordnete mehr als 1 % Diätenerhöhung geben. Deshalb gehen wir diesen Weg mit.

Es ist aber eindeutig, dass wir uns damit weiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppeln. Das ist auf Dauer nicht sachgerecht. Deshalb muss es zu gegebener Zeit zu einer veränderten Politik kommen.

Was die allgemeine Kostenpauschale betrifft, gab es die letzte Veränderung im Jahr 2009, damals schon nach einer langen Zeit, in der keine Veränderungen vorgenommen wurden. Die damalige Veränderung hat schon nicht die Kostenentwicklung nachvollzogen, die in den ersten neun Jahren dieses Jahrhunderts erfolgt ist.

Auch die jetzige, die nach fünf Jahren mit den 95 Euro erfolgt, die hier vorgesehen sind, entspricht nicht dem,

was tatsächlich an Kostensteigerungen in dieser Zeit erfolgt ist.

Diese Erhöhung bedeutet aber einen Mindestbetrag, um zu erreichen, dass wir als Abgeordnete einigermaßen den Notwendigkeiten gerecht werden können, die bestehen. Auch hier wird bei besserer Finanzlage zu prüfen sein, wie man die Ausstattung der Abgeordneten noch ein Stück besser anpasst.

(Beifall der CDU)

Wir haben den Gesetzentwurf gemeinsam eingebracht. Ich bin dankbar dafür. Wir werden dem natürlich zustimmen ebenso wie die CDU-Fraktion dem Haushaltsplanentwurf zum Einzelplan 01 – Landtag – zustimmen wird.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Herr Kollege Wiechmann, Sie haben für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute über den Doppelhaushalt 2014/2015 und damit verbunden auch über die Personalausgaben für den Landtag, für die Landtagsverwaltung, aber auch für die Institutionen des Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Zuweisungen an die Fraktionen und letztendlich auch über die Mittel für uns als Abgeordnete selbst diskutiert. All dies umfasst der Einzelplan 01, der Einzelplan des Landtags.

Ich freue mich, dass es uns erneut gelungen ist, dass alle drei Fraktionen gemeinsam und sehr konstruktiv den Einzelplan miteinander beraten haben und eine gemeinsame Basis gefunden haben. Vielen herzlichen Dank, insbesondere auch an die Kollegin Frau SchleicherRothmund und Herrn Kollegen Bracht, dass wir dies so kollegial hinbekommen haben.

Ich finde, wir haben einen fairen Kompromiss herbeigeführt und miteinander erstritten, und dabei liegt es auch in der Natur eines Kompromisses, dass man natürlich nicht mit allen Punkten und mit allen Details einverstanden ist. – Wem sage ich das, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD? – Sie erleben das in Berlin im Moment tagtäglich. Ich glaube aber, dass wir mit diesem Kompromiss im rheinland-pfälzischen Landtag tatsächlich gut leben können.

Ich möchte kurz auf die Diätenerhöhung eingehen. Maß halten – das war, das ist und das bleibt für mich und meine Fraktion die Devise. Die Erhöhung der Gehälter für Abgeordnete auch in den kommenden beiden Jahren an die Erhöhung der Besoldung für Beamte anzukoppeln mit einer Steigerung von jährlich 1 %, ist aus unserer

Sicht der richtige Weg, und ich glaube, wir kommen durch das, was wir auch unseren Landesbeamtinnen und Landesbeamten zumuten, von diesem Weg überhaupt nicht ab. Deswegen ist es richtig, dass wir dies auch gemeinsam mittragen. Auch Herr Kollege Bracht hat es schon erwähnt.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen brauchen eine angemessene Finanzausstattung, um ihre wichtigen und auch wichtigen politischen Aufgaben erfüllen zu können. Der größte Anteil an den Kosten – das ist bei allen Fraktionen so – sind bei uns mit fast 80 % die Personalkosten. Wenn wir als selbstbewusstes Parlament und als selbstbewusste Fraktionen deutlich machen wollen, dass wir als Gesetzgeber die Politik dieses Landes gestalten wollen und gestalten werden, dann müssen wir eben auch den gestiegenen neuen Anforderungen durchaus auch in Form von vielen technischen Neuerungen, die es in den letzten Jahren durch die sozialen Netzwerke wie auch durch die gestiegenen Dialogs- und Kommunikationsbedürfnisse innerhalb des Parlaments und mit den Bürgerinnen und Bürgern gegeben hat, gerecht werden und dieser Entwicklung angemessen Rechnung tragen.