Jochen Hartloff
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Angst, mich muss keiner zum Jagen tragen. Zum einen gehe ich nicht auf die Jagd, und zum anderen liegt mir die Hege so manch scheuen Rehs und mancher Beteiligten sehr am Herzen. Das führt dazu, dass man dann, wenn man sorgfältig arbeitet, einen Gesetzentwurf in vielfacher Seite bespricht, vorklärt und Sachen einfließen lässt.
Im Übrigen hat sich – das nehme ich wohltuend zur Kenntnis – wohl auch bei der CDU herumgespro- chen – Herr Dr. Wilke, das haben Sie eben gesagt –, dass der Richterwahlausschuss eine gute Einrichtung ist und er gute Arbeit macht. Bei der Gründung dieses neuen Instruments, das viel demokratischer sein wird, wenn es noch weiter fortgeschrieben wird, hatten Sie
von Ihrer Fraktion aus sehr starke Bedenken geäußert, so etwas überhaupt zu machen. Daran will ich doch erinnern.
Meine Damen und Herren, warum ist es zu Verzögerungen gekommen? Es ist zu Verzögerungen gekommen, weil wir einmal von den verschiedenen Berufsverbänden Änderungsüberlegungen bekommen haben. Der Verband der Verwaltungsrichter hat mitgeteilt, dass er uns im Frühjahr ein umfangreiches Papier zukommen lässt, wie man Beteiligungen und Praxisveränderungen im Bereich der Richterinnen und Richter vornehmen könnte. Wir haben ihm gesagt, dass es sinnvoll ist, das zu besprechen. Wir haben über dieses Papier und die Inhalte mit den verschiedensten Vereinigungen gesprochen und einen Teil aufgenommen und einen anderen Teil nicht aufgenommen, weil das zu umfangreichen Änderungen führen würde.
Wir haben Fragen abgeklärt, ob beispielsweise die Altersteilzeit im Blockmodell auch für Richterinnen und Richter ein mögliches Modell wäre oder nicht. Wir haben in Anhörungen abgeklärt, dass Teilzeit auch unter 50 % für Beschäftigte sinnvoll sein kann und wollen das in der gesetzlichen Regelung vorschlagen. Das ist eine Frage, die insbesondere von Frauen an uns herangetragen worden ist und zu mehr Flexibilität gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen wird. Insofern sind – Herr Sippel hat das schon angesprochen – in der Fortschreibung des Richtergesetzes etliche Änderungen mehr als in dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortschreibung des Richterwahlausschusses mit enthalten, die wir diskutieren und besprechen werden.
Es ist erfreulich, dass Sie viele Punkte ähnlich sehen wie wir. Ich habe die Eckpunkte, wie ich mir eine Reform des Richterwahlausschusses vorstelle, schon bei der Evaluation vorgestellt. Viele Punkte finden sich identisch in Ihrem Gesetz. Es gibt einige wenige Abweichungen, über die wir trefflich streiten können, beispielsweise dass Sie wohl aus Ihrer Einschätzung eines Falles vor meiner Amtszeit, als ich Mitglied des Richterwahlausschusses war, meinen, Sie müssten die Frage relative Mehrheit oder absolute Mehrheit in einem solchen Gremium ändern. In allen Stadträten, im Parlament usw. sind es in der Regel ganz normale Mehrheiten. Man kann sich auch der Stimme enthalten, wenn man für sich persönlich meint, dass es dafür gute Gründe gibt.
Herr Dr. Wilke, ich wüsste in keiner Weise, dass das von den anderen Kolleginnen und Kollegen oder von den Mitgliedern in diesen demokratisch gewählten Gremien als undemokratisch gebrandmarkt würde, wie Sie das vorhin ein wenig bezeichnet haben.
Wir sind einig, dass der richterliche Anteil mehr gestärkt werden soll. Probleme gibt es sicher bei dem von Ihnen geäußerten Wunsch – Sie haben die rechtsstaatlichen Probleme selbst genannt –, dass man quasi ein Wahlgremium hat, das, wenn mehrere Kandidatinnen und Kandidaten da sind, nach Gusto auswählen könnte, wen es für den Besten hält.
Es gilt nach der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland die Bestenauslese mit immer mehr engen Kriterien, über die dann auch in Konkurrentenstreitig
keiten manchmal gestritten wird. In Rheinland-Pfalz war das im bundesweiten Vergleich, wie Sie letztlich im Plenum von mir erfahren konnten, ausgesprochen selten der Fall. Sie behaupten dann immer das Gegenteil. Ich weiß es. Das ist aber nicht durch die Statistik oder die tatsächlichen Daten abgedeckt. Insoweit sind Sie an diese Bestenauslese auch im Richterwahlausschuss genauso wie der Minister bei seiner Entscheidung gebunden. Das wird auch in Zukunft so sein.
Ich werde in Kürze den Gesetzesvorschlag vorlegen. Eine Fristverlängerung wurde einer Gruppe bis Mitte Oktober gewährt. Dann schnüren wir das Bündel und legen es Ihnen vor. Dann kann man gemeinsam darüber diskutieren. Darauf freue ich mich.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Den letzten Streit fand ich fast schon ein wenig amüsant.
Im letzten Verbraucherschutzbericht waren alle Ministerinnen und Minister mit Bild enthalten. Der Vorwurf war, das sei nichts anderes als Selbstdarstellung, weil die ganze Landesregierung dort auftaucht, weil Verbraucherschutz nun einmal eine Querschnittsaufgabe ist,
weil natürlich Ulrike Höfken Teile verantwortet, weil Alexander Schweitzer im medizinischen Bereich Teile verantwortet, weil der Innenminister im Datenschutzbe
reich unterwegs ist, weil Doris Ahnen im Bildungsbereich unterwegs ist, weil natürlich im wirtschaftlichen Bereich eine Menge auch an Förderung des Verbraucherschutzes unterwegs ist, Energieeinsparung usw.
Liebe Kollegin, überlegen Sie sich, was Sie in welcher Form kritisieren. Ich glaube, dass der Verbraucherschutzbericht 2012/2013, den wir Ihnen vorgelegt haben, ein guter Querschnitt ist. Ich bedanke mich als erstes bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die viel mit Bordmitteln gemacht haben, eben nicht aufgebläht, eben nicht wahnsinnig teuer. Es ist vielmehr ein kurzer Querschnitt, kompakt dargestellt, was in Rheinland-Pfalz im Bereich des Verbraucherschutzes passiert, was die Akteure und aktuelle Adressen sind. Das finden Sie dort. Schauen Sie es sich an.
Um Ihnen auf die Sprünge zu helfen – ich habe eben noch einmal schnell geblättert –, dort ist auf Seite 45 das Thema „Futtermittel: Teile der Lebensmittelkette“ aus dem Bereich der Frau Kollegin Höfken genannt. Herr Dr. Bent erläutert das.
Dann haben wir ein paar Seiten später noch einmal die gesunde Ernährung. Darauf wurde schon hingewiesen.
Ernährungsberatung durch die Verbraucherzentrale findet sich. „Pflichtstoff: Verbraucherbildung an Schulen“. Da arbeiten wir zusammen, Frau Kollegin Höfken, ich selbst und Frau Kollegin Ahnen, um genau das zu machen, dass es nämlich in den Lehrplänen enthalten ist und in den Schulen umgesetzt wird. Das ist gelebter Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz.
In Rheinland-Pfalz ist es nicht so, dass sich die Verbraucherzentralen darüber beschweren, dass sie weniger Geld zur Verfügung haben, weil sie ihre Arbeit nicht machen können, sondern dank Ihnen, dem Haushaltsgesetzgeber, konnten wir die Finanzierung von Projekten und von permanenter Förderung in den letzten Jahren aufstocken. Das ist in der Bundesrepublik nicht selbstverständlich. Das ist auch in Zeiten knapper Finanzen nicht selbstverständlich.
Ob dann das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, wirklich sinnvoll ist, ist die Frage. Jetzt lassen wir einmal die Kritik, die Sie darin äußern, weg. Sie verweisen auf den Kinder- und Jugendbericht, der 600 Seiten stark ist. Darin steht sicherlich Fundiertes. Wenn aber ein solcher Bericht mit den entsprechenden Ressourcen erarbeitet wird, muss gefragt werden: Wer liest denn das? – Ich würde nie Abgeordnete kritisieren. Ich vermute, alle lesen diese 600 Seiten, wenn sie das Werk bekommen. Natürlich! Das gilt für alle anderen Sachen in dieser Kategorie auch.
Die Experten, wie andere, wollen natürlich auch ihren gerechten Lohn für ihre Arbeit. Ist es wirklich sinnvoll? Auf der Bundesebene tun wir uns schwer, ein Register
zu führen, in dem die Forschungsergebnisse im Verbraucherschutz tatsächlich zusammengefasst und veröffentlicht werden, weil manche Länder sagen, wir können oder wollen es nicht finanzieren, und weil der Bund sagt – ich sage dies jetzt einmal sehr verkürzt –, das ist Ländersache, macht ihr das, wir haben damit nichts zu tun.
Wir führen schwierige Gespräche, um das vielleicht trotzdem hinzubekommen, weil es sinnvoll ist, wenn man so etwas hat. Aber da muss ich nicht alles und jedes in jedem Land noch einmal neu machen und bezahlen, und erst recht nicht bei knappen Ressourcen, Frau Kollegin Schäfer.
Ich will positiv auf das hinweisen, was uns in RheinlandPfalz positiv auszeichnet. Wir gehen manche Wege innovativ, beispielsweise beim Mobile Payment. Wir haben dazu einen Verbraucherdialog geführt. Es wird bundesweit anerkannt, dass wir die Fachleute aus dem Verbraucherschutz und aus der Wirtschaft zusammengebracht haben, um zu klären, was die Anforderungen wären, wenn Mobile Payment auch in Deutschland stärker kommt. Sie haben jetzt die entsprechende App in der Reklame von Apple bei ihren neuen Produkten.
Die Diskussion ist momentan überall in den Medien, wie man damit umgeht, wie die Verbrauchersicherheit festgestellt werden kann. Das rekrutiert sich oftmals auf das, was wir in diesem Verbraucherdialog hier in RheinlandPfalz beispielhaft gemacht haben. Das begegnet mir in Berlin sehr oft. Wir hängen das nicht so an die große Glocke. Wir sagen vielmehr, wir machen die Dinge, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen. Davon profitieren alle Menschen im Land. Ein Teilbaustein ist der Verbraucherschutzbericht, den wir kurz in den 5 Minuten besprochen haben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Selbstverständlich mangelt es der Regierungschefin in keiner Weise an Respekt vor der unabhängigen Justiz.
Herr Baldauf, mit dem, was Sie angetextet haben, ist doch durchschaubar, was Sie machen wollen. Es ist Zweck der Übung, es als Aktuelle Stunde zu terminieren: Rechnungshofbericht und diese Angelegenheit inhaltlich mit einer Äußerung der Ministerpräsidentin in Kontext zu
setzen, die verantwortungsvoll ist. – Mein Kollege Carsten Pörksen hat dies vorher erläutert.
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Malu Dreyer natürlich aus Fehlern gelernt, die dort passiert sind, und sie hat auf Erfahrungen aus dem Verfahren reagiert, beispielsweise dadurch, dass nun ein Beauftragter für die Wirtschaftlichkeit benannt wurde. – Sie lachen darüber.
Das ist vernünftiges Handeln, und der Präsident des Rechnungshofs ist als ein solcher Beauftragter der Landesregierung benannt worden.
Der Kodex, was Good Governance anbelangt, wie man sich also in Aufsichtsräten verhält, ist fortgeschrieben worden und wird auch entsprechend berücksichtigt.
Des Weiteren – auch darauf hatten meine Vorredner bereits hingewiesen – ist das Urteil des Landgerichts Koblenz noch nicht rechtskräftig, und in der Tat sind manche Fragen juristisch, aber auch für die Politik interessant, wie ein oberstes Gericht diese Angelegenheit sieht und klärt. Dabei geht es um Fragen der faktischen Geschäftsführung, die in dem Urteil angesprochen sind, oder auch um Fragen der Vermögensbetreuung in Bezug auf Untreue im Sinne des § 266.
Dass vor diesem Hintergrund eine Ministerpräsidentin den Fragen, die ihr überall gestellt werden, nicht ausweicht, sondern eine persönliche Einschätzung dazu wiedergibt – nicht mehr ist aus dem zitierten Artikel der „F.A.Z“ zu lesen –, ist kein Angriff auf die unabhängige Justiz oder gar die Justiz in Rheinland-Pfalz, in keiner Weise, meine Damen und Herren. Sie wollen es dafür instrumentalisieren, was Ihre politischen Absichten sind.
Meine Damen und Herren, dies dient gewiss nicht dem Ansehen der Justiz in Rheinland-Pfalz, und auch nicht das, was Sie weiter ausgeführt haben, Herr Baldauf, weil es in keinerlei Kontext steht zu dem, was Sie vorher angesprochen haben.
Insofern möchte ich dem nichts Weiteres hinzufügen, sondern sage: Respekt vor dem, wie sich die Ministerpräsidentin auch in diesem Fall verhält.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In jüngerer Vergangenheit gab es nur sehr wenige Konkurren
tenstreitigkeiten im rheinland-pfälzischen Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst. Seit Beginn meiner Amtszeit am 18. Mai 2011 wurden 289 Lebenszeit- und Beförderungsstellen vergeben. Außerdem wurden in diesem Zeitraum 120 Proberichterinnen und -richter eingestellt.
Unter den Beförderungsstellen befanden sich zahlreiche hohe und höchste Führungsämter der Justiz. Nur sieben dieser insgesamt über 400 Verfahren mündeten in Konkurrentenstreitigkeiten. Zwei wurden durch richterliche Anordnung angehalten. Die von den Gerichten gerügten Auswahlfehler lagen in beiden Fällen im Schwerpunkt bei den dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die von Landgerichtspräsidenten bzw. Oberlandesgerichtspräsidenten erstellt worden waren. Das eine der beiden in meiner Amtszeit angehaltenen Verfahren wurde in der Folge teilweise wiederholt. Die Stelle wurde letztlich streitlos dem schon ursprünglich ausgewählten Bewerber übertragen. Von dem anderen Verfahren sprechen wir hier und heute.
Um die Präsidentenstelle in Trier hatten sich zunächst vier Kandidaten beworben, darunter der Direktor des Amtsgerichts Koblenz. Bei einem der Bewerber kam es zu Differenzen um die dienstliche Beurteilung zwischen dem unmittelbaren und dem weiteren Dienstvorgesetzten. Ich habe daher Gespräche mit den Präsidenten der beiden Oberlandesgerichte geführt. Dabei wurde mir bekannt, dass auch der Präsident des Landgerichts Zweibrücken Interesse an der Stelle hat. Ob diese Bewerbung Erfolg haben würde, war zum Zeitpunkt ihrer Einreichung noch völlig offen. Erst nach Vorlage einer dienstlichen Beurteilung für den Präsidenten des Landgerichts Zweibrücken durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Zweibrücken stellte sich heraus, dass nach der Beurteilungslage eine sogenannte Kopf-anKopf-Situation zwischen dem Präsidenten des Landgerichts Zweibrücken und dem Direktor des Amtsgerichts Koblenz bestand.
Auch das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht haben im Übrigen keineswegs entschieden, dass der Direktor des Amtsgerichts Koblenz der bessere Kandidat für die Präsidentenstelle in Trier ist. Sie haben nicht einmal Fehler in der eigentlichen Auswahlentscheidung gerügt, sondern in den dienstlichen Beurteilungen.
Bemerkenswert ist des Weiteren, dass das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht das Besetzungsverfahren aus sehr unterschiedlichen Gründen angehalten haben, das Verwaltungsgericht vor allem deshalb, weil der Direktor des Amtsgerichts Koblenz anlässlich seiner Bewerbung angeblich neu hätte beurteilt werden müssen, obwohl die einschlägige Verwaltungsvorschrift über dienstliche Beurteilungen in der Justiz eine solche Beurteilung ausschloss, das Oberverwaltungsgericht, weil es einen Fehler in der dienstlichen Beurteilung des Präsidenten des Landgerichts Zweibrücken erkannt hat, ohne den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts zu folgen.
Dies zeigt nicht nur die Komplexität, sondern auch, dass es sich bei dem Verfahren um einen Konkurrentenstreit handelte, in dem um rechtliche Detailfragen gestritten wurde. Es handelt sich dabei ebenso um eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit wie auch bei der Tatsa
che, dass ich als Minister auch enge Personalentscheidungen treffen können muss.
Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Klöckner und Dr. Wilke beantworte ich vor diesem Hintergrund wie folgt:
Zu Frage 1: Der Abbruch des Besetzungsverfahrens und seine Neuausschreibung sind aus rechtlichen Gründen angezeigt. Hierfür spricht die Dauer des bisherigen Besetzungsverfahrens. Die Stelle wurde erstmals im Dezember 2012 ausgeschrieben, also vor mehr als anderthalb Jahren. Außerdem wären bei einer Fortsetzung des Verfahrens nicht nur der Beigeladene nach Maßgabe der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, sondern wegen des Zeitablaufs voraussichtlich auch andere Bewerber neu zu beurteilen. Ob sämtliche Kandidaten an ihren Bewerbungen festhalten wollen, ist ungewiss. Eine Aktualisierung des Verfahrens durch Neuausschreibung ist daher sachlich dringend geboten und nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ohne Weiteres gerechtfertigt. Ich verweise beispielsweise auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2014 1 WB 7.13 oder das Urteil vom 26. Januar 2012 sowie weitere Entscheidungen der Obergerichte. Eine wesentliche Verzögerung geht damit nicht weiter einher.
Zu Frage 2: In der Konfliktsituation, die durch die Differenzen um die dienstliche Beurteilung eines Mitbewerbers entstanden waren, habe ich Gespräche mit den Präsidenten der beiden Oberlandesgerichte geführt. Dabei wurde bekannt, dass sich auch der Präsident des Landgerichts Zweibrücken für die Stelle interessierte. Eine Aufforderung an den Präsidenten des Landgerichts Zweibrücken zur Bewerbung hat es durch das Ministerium nicht gegeben.
Zu Frage 3: Ja.
So weit meine Beantwortung der Fragen.
Herr Baldauf, ich habe Ihnen eben einen Grund genannt, warum wir das Verfahren abbrechen, weil Neubeurteilungen erforderlich sind, weil inzwischen ein Zeitablauf eingetreten ist, der das für verschiedene Bewerberinnen und Bewerber notwendig macht, und weil die Rechtsprechung in solchen Fällen sagt, dann ist es sinnvoll, die Verfahren abzubrechen und neu auszuschreiben.
Herr Ruland, da war unter anderem die Stelle des Präsidenten unseres Verfassungsgerichtshofes, auch die Vizepräsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts. Da sind Stellen des Landesarbeitsgerichtes darunter, des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts. Da sind Generalstaatsanwälte in Zweibrücken und in Koblenz darunter, Präsidenten des Landgerichtes Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Zweibrücken und zahlreiche Direktorinnen und Direktoren, Leitungen von Staatsanwaltschaften etc., also eine Menge Führungsämter, die besetzt worden sind, ohne dass da irgendwelche Streitigkeiten vorhanden waren.
Herr Kollege Henter, ich weiß es nicht genau. Ich denke, in vierzehn Tagen bis drei Wochen wird das Justizblatt
erscheinen. Es kann auch sein, dass es ein bisschen früher ist. Ich habe das Datum jetzt nicht im Kopf, kann Ihnen das aber gerne nachliefern. Das ist in gewissen festen Intervallen, das wissen Sie. Da wird das entsprechend eingerückt werden.
Es gibt immer Überlegungen. Ich bin verpflichtet, die bestmögliche Besetzung für die Stelle eines Präsidenten oder einer Präsidentin eines Landgerichtes zu suchen, und bin natürlich – das ist die Aufgabe des Dienstherrn – verpflichtet zu schauen, dass das möglichst ohne Konflikte für das betroffene Gericht ist, es vernünftig in die Zukunft der Verwaltung geht und da enge Vertrauensverhältnisse geschaffen werden, wie es bei einem Dienstherrn üblich ist.
Insofern kümmert man sich darum, dass Konflikte möglicherweise vermieden werden können und bestmögliche Kandidaten zur Verfügung stehen. Wenn es im Vorfeld Konflikte gibt, ist es normal, dass man darüber Gespräche führt. Das ist meine Aufgabe als fürsorgender Dienstherr.
Frau Klöckner, Konkurrentenstreitigkeiten gehören – ich sage das ein bisschen salopp – in Besetzungsverfahren durchaus zum Geschäft.
Das ist für Konkurrenten, die da antreten, durchaus belastend. Auch das weiß ich.
In anderen Bundesländern gibt es übrigens wesentlich mehr – einer der Kollegen hat mir letztlich erzählt, in einem Jahr 26 – Konkurrentenstreitigkeiten bei Besetzungen. Bei uns sind es in der ganzen Zeit meiner Amtszeit sieben Verfahren, wie Sie vorhin gehört haben.
Insofern besteht dafür kein Anlass. Sie haben gehört, wir haben – ich habe hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – rechtliche Einschätzungen zu diesem Besetzungsbericht gegeben und ihn nach bestem Wissen und Gewissen gefertigt. Das Verwaltungsgericht hat eine andere Rechtsauffassung dazu geäußert, und das Oberverwaltungsgericht, die dortigen Richterinnen und Richter, haben wiederum eine andere Rechtsauffassung dazu geäußert.
Dieser alte Satz, dass Juristen über Detailfragen vielleicht auch unterschiedliche Meinungen haben können und der eine Bewerber vielleicht eine andere Meinung als ein Beteiligter hat, ist ein ganz normaler Vorgang.
Insofern sehe ich in diesem Stadium des Verfahrens überhaupt keinen Grund, mich bei einem der Beteiligten für irgendein Verhalten zu entschuldigen.
Ja, das ist durchaus möglich. Diese Frist ist eine Frist, die eher dem Dienstherrn dient, damit er das Verfahren abwickeln kann. Erst, wenn es durch eine Neubewerbung zu außergewöhnlichen Verzögerungen im Verfahren kommen würde, ist das nicht mehr zu würdigen und nicht mehr hinzuzuziehen.
Ansonsten ist das offen, bis entsprechende Entscheidungsvorschläge auf den Weg gebracht worden sind. Das ist rechtlich auch in ständiger Rechtsprechung so anerkannt.
Meinen Sie Telefonate von mir?
Nein.
Das ist so. Die Beurteilungen werden von den Oberlandesgerichtspräsidenten vorgelegt, und da sind zwei unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte ergangen. Das Verwaltungsgericht – ich hatte das vorhin vorgetragen – hat im Prinzip gesagt, ihr hättet für den Amtsgerichtsdirektor in Koblenz eine neue Beurteilung machen müssen, obwohl nach unserer Beurteilungsverwaltungsvorschrift das erst nach dem Ablauf von zwei Jahren der Fall ist und keine andere Tätigkeit irgendwo gewesen ist.
Deshalb war auch ein Grund, dass wir gesagt haben, das ist eine grundsätzliche Frage, da gehen wir ins Rechtsmittel, weil dann natürlich für viele andere Verfahren – ich habe Hunderte von Umsetzungen und Beset
zungen vorzunehmen – Beurteilungen neu gemacht werden müssten.
Das Oberverwaltungsgericht hat gesagt, nein, das trifft nicht zu, es war keine neue Beurteilung einzuholen, aber in der Beurteilung des Beigeladenen, also des Landgerichtspräsidenten Zweibrücken, ist etwas nicht hinreichend begründet. Das führt dazu, dass in dieser Beurteilung noch einmal nachgearbeitet werden muss.
Es sind also ganz unterschiedliche Rechtsgründe, aus denen das Verfahren angehalten wurde.
Ich muss aber noch einmal sagen, das ist ein sogenanntes Eilverfahren, und da wird ein laufender Bewerbungsprozess angehalten, um eventuell nachzubessern. Beide Gerichte haben nicht gesagt, du musst A, B oder C einstellen. Das ist unsere Aufgabe.
Wissen Sie, wenn ein Verfahren durchgeführt wird, wird es nicht abgebrochen – die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst –, dann ist das Verfahren durchgelaufen und endet mit der Übergabe der Urkunde an denjenigen oder diejenige, die das Amt besetzt.
In dem einen Verfahren, in dem wir in erster Instanz beim Eilverfahren vom Gericht ein Anhalten des Verfahrens hatten, ist eine neue Beurteilung durch den entsprechenden Landgerichtspräsidenten oder Oberlandesgerichtspräsidenten erstellt worden. Da will ich mich jetzt aus der Erinnerung nicht festlegen. Nachdem diese Beurteilung vorlag, ist das wieder erneut auf den Weg gebracht worden. Dann gab es keinen Konkurrentenstreit, und die entsprechende Person ist in das Amt – ich glaube, es war ein stellvertretender Direktor eines Amtsgerichts – eingeführt und die Urkunde überreicht worden.
Jetzt stehe ich hier, und wir verstehen uns gut, und wir arbeiten auch sehr eng zusammen. Welche Auffassung die Ministerpräsidentin aber selbst hat, kann ich nicht sagen.
Ich kann Ihnen aber sagen – das ist selbstverständlich so –, dass das ein vollkommen korrekter Vorgang ist, der so abgehandelt worden ist.
Ich will Ihnen zum Ernennungsrecht der Ministerpräsidentin ausführen, dass das Bestandteil des Besetzungsverfahrens ist und unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung von Auswahlentscheidungen. Gemäß Artikel 102 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ernennt und entlässt die Ministerpräsidentin die Beamten und Richter des Landes, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
In den Fällen, in denen die Ministerpräsidentin das Ernennungsrecht selbst ausübt, wird das jeweilige Besetzungsverfahren durch die im Einzelfall zuständige Behörde – das sind wir – geführt. Der zuständige Fachminister oder die zuständige Fachministerin legen der Ministerpräsidentin den Ernennungsvorschlag vor. Nach Ausfertigung der Ernennungsunterlagen durch die Ministerpräsidentin wird die Ernennung in der Regel von den vorlegenden obersten Landesbehörden vollzogen, sobald alle hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.
Das ist insoweit ein notwendiger Verfahrensschritt zum Abschluss eines Auswahlverfahrens, das korrekt geführt worden ist, in diesem wie in anderen Fällen. Wir schicken dann die sogenannten Negativbescheide an Mitbewerberinnen und Mitbewerber raus. Die, die Negativbescheide haben, können dann überlegen, ob sie ein Rechtsmittel dagegen einlegen oder nicht. Das ist hier geschehen. Wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, händigen wir die Ernennungsurkunde nicht aus. Wenn kein Rechtsmittel eingelegt wurde, wird nach Ablauf der Frist die Urkunde ausgehändigt. Das ist das übliche Prozedere. Das war hier wie in allen anderen Fällen so. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Ministerpräsidentin der gleichen Auffassung ist, wie ich es hier dargelegt habe.
Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass ich über die Fragen mit dem OLG-Präsidenten Gespräche geführt habe, dass ich von Interessen gehört habe und möglicherweise aufgrund dieser Gespräche die Bewerbung vorgelegt worden ist. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Klöckner, Sie haben vorhin eine Aussage von Frau Ministerpräsidentin Dreyer hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz angesprochen. Dazu stehen wir alle, und diese Unabhängigkeit ist in diesem Verfahren in keiner Weise irgendwie gefährdet worden, einmal abgesehen von dem, was Sie sagen, ohne hinzuhören, wie die Antworten waren, ohne hinzuhören, wie das Verfahren gelaufen ist.
Es war eine schwierige Personalentscheidung in einer Kopf-an-Kopf-Situation zwischen verschiedenen Bewerbern. Fünf Kandidaten haben sich für ein Amt beworben, alle waren nach der Papierform, nach den Beurteilungen, die wir getroffen haben, geeignet, dieses Amt zu übernehmen. Nun ist zu differenzieren nach der besten Qualifikation, und auch das ist ganz schwierig festzustellen, wie Sie an den unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte und an Einschätzungen von uns gesehen und gehört haben. Dies alles kümmert Sie nicht.
Sie haben auch gehört, wie der Normalvorgang einer Ernennung vor sich geht seit Begründung des Landes, wer auch immer zu diesem Zeitpunkt gerade Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin war. Es wird von dem Fachressort vorgelegt, es wird geprüft, die Urkunde wird unterschrieben. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird sie überreicht, wenn sie nicht vorliegen, wird die Urkunde nicht überreicht.
Sie geheimnissen dort irgendetwas hinein oder wollen etwas hineininterpretieren, was überhaupt nicht hineingehört. Es wird in der Staatskanzlei geprüft, und es wird bei uns geprüft.
Wenn in der Zeitung zu lesen ist, dass es zu einer Konkurrentenklage kommen könnte, schaut man sich das an und überprüft, ob tatsächlich alles richtig gemacht worden ist. Ist das bestmöglich geschehen? – Ja, es ist bestmöglich geschehen.
Frau Klöckner, aber welche Rechtsauffassung steht bei Ihnen dahinter, wenn Sie sich im Falle, dass jemand einen Konkurrentenstreit androht, als Dienstherr immer automatisch für den Konkurrenten entscheiden oder entscheiden sollten, der dies androht?
Welche Rechtsauffassung ist denn das?
Wollen Sie das für jegliches Geschäft anwenden? – Das kann es doch nicht sein. Sie müssen sich vielmehr unabhängig davon nach dem richten, was an Beurteilungen vorliegt, die die Dienstvorgesetzten ebenfalls nach bestem Wissen und Gewissen erstellen und die den jeweiligen Kandidaten eröffnet werden, sodass Sie sagen können, ich bin damit einverstanden oder ich bin damit nicht einverstanden oder ich wende mich schon gegen eine Beurteilung. Auf der Basis dessen, des beruflichen Werdegangs, vergleichen Sie die Menschen, und Sie werden mich nicht dazu bringen, dass ich heute inhaltlich über die Frage der Qualifikation höchst qualifizierter Richter in diesem Land etwas sage. Das gehört nämlich zum Persönlichkeitsschutz.
Es ist auch sehr schwierig, Menschen miteinander zu vergleichen, die in unterschiedlichen Bereichen tätig waren: der eine bei einem Amtsgericht, der andere bei einem anderen Amtsgericht in einem anderen Bezirk, der dritte bei einem Landgericht in einer anderen Gehaltskategorie. – Es ist schwierig, diese Menschen miteinander zu vergleichen, um zu sehen, welcher Bewer
ber für die Position des Landgerichtspräsidenten in Trier um eine Nuance die am besten geeignete Person ist. Dabei haben wir uns sehr viel Mühe gemacht.
Als das Verfahren abgeschlossen war, hat einer der Konkurrenten, der Amtsgerichtsdirektor in Koblenz, beanstandet, der Präsidialrat könnte bei seiner Zustimmung nicht richtig besetzt gewesen sein, weil einer, der sich zu dieser Zeit im Urlaub befunden hat, keine Einladung bekommen habe. Daraufhin habe ich mir das rechtlich überlegt, habe mich besprochen und habe dies im Übrigen auch im Richterwahlausschuss so kommuniziert. Dann wiederholen wir diesen Vorgang, weil es auch nach meiner Rechtsauffassung nicht von der Hand zu weisen ist, auch dann, wenn es schon immer übliche Praxis war im sogenannten Präsidialrat, der ein Organ der richterlichen Beteiligung ist und in dem alle Berufsrichter sitzen. Dann wiederholen wir das Verfahren genauso wie den Richterwahlausschuss, damit man sich nicht den Vorwurf machen muss, vielleicht etwas nicht beachtet zu haben.
Sehr geehrte Frau Klöckner, wenn dies hier jemand politisiert und versucht, es in eine bestimmte Ecke zu schieben, dann sind Sie das, und dann springt auch ein Herr Edinger darüber.
Natürlich wollen Sie ganz bewusst solche Linien ziehen; aber ich bin sehr gefeit davor zu glauben, dass die Frage der Qualifikation eines Landgerichtspräsidenten davon abhängig ist, ob er Leserbriefe schreiben kann oder nicht. Ich fälle diese Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen, wie es meine demokratische Verantwortung als Minister für diesen Fachbereich ist, und deshalb wird nach einer Neuausschreibung auch der beste Kandidat von mir ausgesucht werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu der Aktuellen Stunde zum Urteil des Landgerichts Koblenz gegen Herrn Dr. Deubel und andere will ich seitens der Landesregierung sagen, natürlich ist es so, dass es uns schmerzt, wenn gegen ein ehemaliges Mitglied der Landesregierung ein solches Verfahren läuft, und es uns schmerzt, wenn ein solches Urteil gesprochen ist.
Herr Kollege Pörksen hat darauf hingewiesen – das gilt im Rechtsstaat –, dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Es sind sowohl alle Angeklagten als auch fristwahrend die Staatsanwaltschaft in die Revision gegangen. Das bitte ich zu respektieren. Das respektiert auch die Landesregierung bei Stellungnahmen zu einem solchen Urteil. Das hat sie zu respektieren, ich insbesondere auch als für die Justiz zuständiger Minister.
Es leitet sich aus der Unabhängigkeit der Justiz, die in unserer Verfassung niedergelegt ist, ab, und es leitet sich daraus ab, dass wir nicht den Anschein einer Einflussnahme auf ein laufendes Verfahren geben sollten, auch nicht als Parlament; es sei denn, dass in einem solchen Verfahren irgendwelche Anhaltspunkte für Fehler im Verfahren zu finden wären, für die wir vielleicht verantwortlich wären. Ein solches sehe ich nicht.
Ich will in diesem Kontext daran erinnern, dass der frühere Finanzminister Dr. Deubel am 7. Juli 2009 hier seinen Rücktritt erklärt hat, von dem Amt zurückgetreten ist und somit die politische Verantwortung für sein Handeln übernommen hat. Das ist im politischen Raum die stärkste Reaktion auf ein Verhalten, das als Fehlverhalten eingeschätzt wird.
Es hat dann im Jahr 2010 mit Einleitung vom 22. Juni 2010 das Strafverfahren gegeben, dessen Abschluss in der ersten Instanz fast erfolgt ist, das Urteil wurde am 16. April 2014 verkündet, die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Auch das ist ein Grund, warum es sich verbietet, sich inhaltlich mit dem Urteil auseinanderzusetzen.
Frau Klöckner hat gesagt, dass sie keine juristischen Beurteilungen vornehmen möchte, hat aber die Sachverhalte vermengt und neue entsprechende Vorwürfe erhoben,
bei denen wir den Weg und den Kurs korrigiert haben.
Frau Klöckner, Sie lachen.
Ich kann mich an die Debatten und an die Wünsche, dass sich am Nürburgring etwas bewegen möge, noch sehr gut aus eigener parlamentarischer Erfahrung erinnern und daran, wie schwierig das Ringen um den richtigen Weg war.
Ich will in dem Kontext durchaus daran erinnern, dass Herrn Professor Deubel in diesem Verfahren nicht in irgendeiner Weise vorgeworfen wird, sich persönlich bereichert zu haben, sondern es eine Haftung für politische Fehler ist.
Sie wissen, in diesem Kontext wird die Frage diskutiert, ob ein Aufsichtsratsvorsitzender eine faktische Geschäftsführung gehabt hat, ja oder nein. Das Gericht ist dazu gekommen, in einigen Fällen sind auch Freisprüche erfolgt.
Wir werden dazu Hinweise der höchstrichterlichen Rechtsprechung bekommen. Man muss sehen, ob dann die Revision von der einen oder anderen Seite Erfolg hat oder nicht.
Dieses Verfahren muss im Kontext mit anderen Verfahren gegen Verantwortungsträger in der Wirtschaft, aber auch beispielsweise bei Banken oder in der Politik gesehen werden. Da können Sie nach Bayern, nach BadenWürttemberg oder nach Hamburg gehen. Es werden Verfahren geführt, in denen ausgelotet wird, wie sich das mit dem Vorwurf der Untreue verhält, wo er seine Grenzen hat und wo politische Verantwortung in rechtsstaatliche, strafrechtliche Verantwortung übergeht.
Das ist eine schwierige Grenzziehung, bei der uns die Gerichte Hinweise geben, wie damit umzugehen ist, und die sicher auf die Handlung von uns allen, die wir Verantwortung tragen, in Zukunft Einfluss haben werden. Wir in Rheinland-Pfalz als Landesregierung haben die notwendigen Konsequenzen gezogen und werden sehr auf der Hut sein, wie man bei Projekten das ganz sauber, gut und für die Bürgerinnen und Bürger möglichst Erfolg versprechend abwickelt. Da können Sie sicher sein.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Wilke hat vorhin einiges aufgefahren, was zu einem Teil infame Unterstellungen sind, zu einem Teil heuchlerisch ist.
Ich will Ihnen klarmachen, warum. – Weil er unterstellt hat, dass der Minister sich nicht im Sinne des Beschlusses des Landtags für eine Veränderung des § 174 eingesetzt hätte. Das Gegenteil ist der Fall, und das weiß Herr Dr. Wilke ganz genau. Warum weiß er das ge- nau? – Weil ich im Rechtsausschuss über die Justizministerkonferenz berichtet habe, dass wir dort einen Beschluss herbeigeführt haben, dass eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Landes Rheinland-Pfalz
eingerichtet wird, die sich aus den Gründen mit der Fortschreibung des § 174 beschäftigt, die Herr Kollege Sippel genannt hat, die Sie in Ihrem Antrag genannt haben, weil wir der Auffassung sind, es gibt einen Weiterentwicklungsbedarf, weil sich Straftäter eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und eine Interpretation des jetzigen Paragrafen zunutze machen, die die sogenannte Obhutspflicht regelt, das heißt, wenn jemand beispielsweise im Rahmen eines Erziehungsverhältnisses für jemand anderen die Obhut hat, die, wie in dem von Ihnen genannten Urteil, Herr Dr. Wilke, nicht gegeben ist, wenn beispielsweise ein Lehrer nur auf dem Schulhof die Aufsicht hat oder bei einer Klassenfahrt dabei ist, die aber gegeben ist, wenn es ein Klassenlehrer ist.
Wir haben in enger Zusammenarbeit mit dem Land Bayern andere Formulierungen entwickelt. Wir sind nicht dazu gekommen. Auch das hatte ich im Rechtsausschuss berichtet. Deshalb meine Eingangsworte und die Klassifikation von dem, was Sie vorhin über mich behauptet haben, Herr Dr. Wilke.
Nichtstun ist etwas anderes. Wir sind übereingekommen, keine Bundesratsinitiative zu machen, das Land Bayern nicht, das Land Rheinland-Pfalz nicht, weil die vormalige Bundesjustizministerin – es handelt sich um die Änderung von Bundesrecht – erklärt hat, dass sie aus ihrer Sicht so wenige Fälle sehe, die davon betroffen sein können, dass sie keinen Änderungsbedarf bei dem Gesetz sieht.
Die Diskussion war in den Bundestagsfraktionen quer über die Fraktionen nicht einheitlich, und im Übrigen war auch im Kreis der Justizministerinnen und Justizminister jedweder Couleur die Sichtweise nicht einheitlich und zunächst durchaus unterschiedlich, ob man dort Änderung vornehmen soll oder nicht. Wir konnten es in unserer Argumentation mit der sachlichen Arbeit erreichen, dass wir dort ein Meinungsbild der Justizminister erreicht haben, die in großer Mehrheit gesagt haben, ja, wir werden einen solchen Änderungsbedarf befürworten, unabhängig von der Partei. Insofern ist Politik manchmal das Bohren dickerer Bretter.
Dann ist es in einer zweiten Sache gelungen, dass wir das in der gemeinsamen Anstrengung zur Großen Koalition vereinbart haben. Es war circa 16:15 Uhr, als Herr Kollege Baldauf in der Debatte heute Nachmittag große Ausführungen dazu gemacht hat, was man, weil man in Berlin gemeinsam regiert, auch gemeinsam umsetzt. Die Fortschreibung des § 174 steht in der Koalitionsvereinbarung. Ich bin mit dem Bundesjustizminister darüber im Gespräch, und er hat zugesagt – ich kann das hier sagen –, dass die Vorschläge des Bundesjustizministeriums unter Einbeziehung dessen, was wir in RheinlandPfalz erarbeitet haben, in der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung im Frühjahr präsentiert werden.
Ich glaube, das ist die schnellste Möglichkeit, wie der Justizminister aus Rheinland-Pfalz mit dafür Sorge getragen hat, dass unser gemeinsames Anliegen auf der Bundesebene umgesetzt wird.
Deshalb habe ich Ihre Worte und auch das, was Sie mir in der Presseerklärung unterstellten, nämlich Untätigkeit,
so bezeichnet, wie ich es eingangs meiner Rede bezeichnet habe.
Meine Damen und Herren, ich will ausgangs der Rede noch einmal verdeutlichen, was der Kollege Sippel gesagt hat. Wir haben in Rheinland-Pfalz das Schulgesetz geändert, was wir auf Landesebene machen konnten. Frau Kollegin Ahnen hat das in enger Absprache veranlasst. Wir haben die entsprechenden Möglichkeiten disziplinarrechtlich gegeben.
Wir haben immer gesagt – dazu stehe ich –, dass der Beschluss des Landtags, den wir gemeinsam getroffen haben, umgesetzt und § 174 weiterentwickelt wird.
Dabei hat nicht jemand etwas über Nacht geschrieben, sondern meine sehr qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in den langen Sitzungen, die auf Länderebene stattgefunden haben, damit auseinandergesetzt, wie man das formuliert und wie vernünftige Vorschläge aussehen.
Ich habe auch schon einmal skizziert, was darunter zu verstehen ist, nämlich einmal das Herausschieben der Ruhensregelung für die Verjährung, § 182, dass die Verjährung erst dann anläuft, wenn die Jugendlichen oder die Kinder 21 sind, sodass sie sich überlegen können, ob sie einen Strafantrag selbst stellen oder nicht. Das ist vernünftig.
Wir knüpfen daran an, dass man sagt, diese Verantwortung ist im Rahmen eines Über- oder Unterordnungsverhältnisses gegeben, und das im Übrigen bei allen Erziehungsverhältnissen, also kein Sonderrecht für Lehrerinnen und Lehrer.
Dort wollen wir ansetzen. Wir halten das für einen erfolgreichen Ansatz, bei dem auch das, was Frau Raue sagt, die Bestimmtheit eines solchen Strafparagrafen, in hinreichender Form gegeben und vernünftig vorhanden ist.
Lassen Sie mich abschließend aus einem Schreiben zitieren, was ich sonst eigentlich nicht mache. Es stammt vom Frau Dr. Merk, der früheren bayerischen Justizministerin. Sie schreibt mir: Gleichzeitig danke ich Ihnen ganz herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie zuletzt bei unseren gemeinsamen Bemühungen für einen besseren Schutz von Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer in der Schule. Ich freue mich, dass über Parteigrenzen hinweg unter Kolleginnen und Kollegen eine solche Zusammenarbeit möglich ist, und das oftmals besser als mit den rechtspolitischen Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag. –
Das wollte ich einmal zitieren, Herr Dr. Wilke.
Vielen Dank.
Dass Sie nach dem, was ich gesagt habe, den Vorwurf der Untätigkeit immer noch aufrechterhalten, bleibt Ihnen unbenommen. Wie es taktisch vernünftig ist, ein Ziel zu erreichen, ob man sehr platt etwas in die Öffentlichkeit gibt oder in den Bundesrat einbringt, obwohl man ganz genau weiß, dass es keine Aussicht auf Erfolg hat – das war im früheren Bundesrat und bei der Bundesregierung im Wahlkampfgetümmel genauso gewesen; das war die übereinstimmende Einschätzung aus Bayern und Rheinland-Pfalz –, dazu haben wir gesagt, wir wollen das zarte Pflänzchen der Fortformulierung eines sensiblen Strafparagrafen nicht verbrennen, sondern dann platzieren, wenn es Aussicht auf Erfolg hat.
Die neue Regierung amtiert noch nicht so lange. Meinen Sie wirklich, es wäre ernsthaft sinnvoll gewesen, eine solche Bundesratsinitiative im letzten Herbst laufen zu lassen? Halten Sie das wirklich für ein sinnvolles Handeln,
oder geht es Ihnen nur ganz platt um Schlagzeilen? – Das scheint mir der Eindruck zu sein.
Deshalb wiederhole ich es noch einmal.
Sollte es diese Entwicklung, wie sie zugesagt ist und wie ich das Vertrauen in die Große Koalition habe, nicht geben – Sie haben vorhin die Formulierung aus dem Koalitionsvertrag zitiert –, dann kann ich nur sagen, wenn diese Aussage nicht konkret ist, sogar auf einen Paragrafen bezogen – wo haben Sie noch solche konkreten Aussagen, die auf einzelne Paragrafen bezogen sind –, dann wird das entsprechend von Rheinland-Pfalz weiter im Bundesrat und bei anderen Sachen verfolgt. Das macht Sinn.
Das ist aus meiner Sicht verantwortliches und sinnvolles Handeln im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für ein erfolgreiches Umsetzen von Politik und nicht wie irgendein Elefant im Porzellanladen.
Meine Damen und Herren, verehrte Frau Klöckner! Natürlich kann man, wenn man die Verfassung weiterentwickelt, nicht jedes Risiko ausschießen, und natürlich gibt es unterschiedliche Rechtseinschätzungen. Aber, meine Damen und Herren, erinnern Sie sich daran – wir sind stolz darauf –, dass hier die Mainzer Republik gegründet wurde.
Hier haben Rechtsentwicklungen stattgefunden. Das gilt natürlich auch heute, wenn wir darüber streiten, wie man den Gedanken der Parité weiterentwickeln kann.
Herr Baldauf, manchmal hilft da auch ein Blick ins benachbarte Ausland. In Frankreich hat 1982 der Verfassungsgerichtshof entsprechende Artikel der Änderung verworfen. Er hat sie dann vor einigen Jahren akzeptiert, weil eine internationale Rechtsentwicklung stattgefunden hat
nein, Frau Kohnle-Gros –, wonach der Gedanke der Parité über das, was man auf der UN-Ebene und auf der europäischen Ebene vereinbart hat, in die nationalen Verfassungen mit einfließt und dass er in dem Lichte zu betrachten ist.
Welche Ergebnisse haben wir in Frankreich? – Wir haben eben von Herrn Lewentz gehört, dass wir in unseren
Kommunalparlamenten einen Frauenanteil von ca. 16 % haben. In Frankreich war das nicht besser. Was die kommunale Seite betrifft, so sind dort in den kleinen Gemeinden inzwischen ca. 38 % und in den größeren Gemeinden ca. 45 % der Mitglieder in den entsprechenden Versammlungen Frauen.
Dann wird man sich darüber ernsthaft auseinandersetzen müssen und können, so, wie Sie es mit Ihrem eigenen Antrag gemacht haben, in den Sie nur den Programmsatz des Grundgesetzes hineingeschrieben haben, nämlich dass Männer und Frauen gleich sind.
So wird man sich ernsthaft darüber auseinandersetzen können, ob eine solche Entwicklung, wie immer sie gestaltet ist, einer besseren Verwirklichung der Gleichheit von Männern und Frauen und der Beteiligung im Lichte unserer Verfassung dient. Insofern wird unser Verfassungsgerichtshof das nach seinen Ansichten und im Sinne der Gesetze prüfen und entscheiden.
An diese Entscheidung werden sich der Landtag und die Landesregierung halten.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Es ist noch eine Folge der Umressortierung, dass wir jetzt die Verwaltungsvorschriften entsprechend ändern. Gehandhabt wurden sie im Benehmen mit dem Ressort von Frau Höfken in der letzten Zeit schon so. Beim Landesuntersuchungsamt wird die Dienstaufsicht durch das Ministerium für Verbraucherschutz als zuständiges Ministerium ausgeübt. Auch die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesuntersuchungsamtes betreffen, sollen künftig im Einvernehmen mit dem für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerium getroffen werden.
Die entsprechenden Normen des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes sind daher zu ändern. Anpassungsbedürftig ist zum einen § 13 Abs. 1 des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes. Nach diesen Regelungen führt derzeit noch das für die Umwelt zuständige Ministerium die Dienstaufsicht über das Landesuntersuchungsamt in Bezug auf die innere Organisation und allgemeine Geschäftsführung. Darüber hinaus ist § 13 Abs. 2 Satz 2 zu ändern, wonach die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen für das in dem Stellenplan ausgewiesene Personal des Landesuntersuchungsamtes im Einvernehmen mit dem für die Umwelt zuständigen Ministerium getroffen werden.
Im Zuge der Anpassung des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes soll ferner klargestellt werden, dass die Stellen und Haushaltsmittel im Bereich der Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion im Einzelplan des für die Umwelt zuständigen Ministeriums
veranschlagt werden, soweit nicht Aufgaben des Strahlenschutzes betroffen sind. Hierzu ist eine Änderung des § 14 Satz 2, zweiter Halbsatz notwendig, der die gegenwärtige Situation nicht korrekt wiedergibt.
Infolge der Umressortierung werden Stellen und Haushaltsmittel im Bereich der Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion nicht mehr nur im Einzelplan des für die Umwelt zuständigen Ministeriums veranschlagt, sondern auch im Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. Die Ergänzung des Halbsatzes macht deutlich, dass die Aufgabenfelder des Bereichs Strahlenschutz unter die allgemeine Aussage des ersten Halbsatzes fallen. Damit ist dann die Umressortierung auch korrekt in den entsprechenden Gesetzesmaterialien abgebildet. Ich bitte insoweit nach den erforderlichen Beratungen um Zustimmung zu diesem Verwaltungsorganisationsreformgesetz.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Regierungsentwurf eines neuen Hinterlegungsgesetzes. Im Bereich des Hinterlegungsrechts ist zwischen dem materiellen Recht der Hinterlegung und dem Verfahrensrecht, dem formellen Hinterlegungsrecht, zu unterscheiden.
Das Landeshinterlegungsgesetz regelt die Verfahrensabläufe. Die zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Tatbestände betreffen beispielsweise Sicherheitsleistungen in Zivil- und Strafprozessen sowie Sicherheitsleistungen im bürgerlichen Recht oder auch in Strafverfahren. Ein Großteil der Hinterlegungen erfolgt im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren. Daneben sind Sicherheitsleistungen in Strafverfahren von großer Bedeutung. Sie stehen oft im Zusammenhang mit der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls, was im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Kaution bezeichnet wird.
Die Geldhinterlegung ist nach wie vor von großer praktischer Relevanz. Die Werthinterlegungen haben jedoch an Bedeutung verloren. Das belegen auch die Geschäftszahlen. Ich will das illustrieren. Im Geschäftsjahr 2013 sind landesweit 3.558 Hinterlegungssachen anhängig geworden. Die Landesjustizkasse verzeichnete 3.427 Geldhinterlegungen und 85 Werthinterlegungen. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen bei der Geldhinterlegung belief sich 2013 auf über 50 Millionen Euro.
Die geltende Hinterlegungsordnung soll in ihrem Aufbau und in der Gestaltung der Abläufe modernisiert werden. Das alte Recht lehnte sich noch an die reichsrechtliche Hinterlegungsordnung vom 10. März 1937 an und bedurfte, auch was die Semantik und andere Fragen anbelangt, der Überarbeitung.
Durch den Regierungsentwurf wird das Verfahrensrecht an heute übliche Standards angepasst und auch der Verwaltungsaufwand reduziert. Daneben stellen wir den
Gleichklang mit den Hinterlegungsgesetzen der anderen Länder her, die sie alle reihum in den vergangenen Jahren auf den heutigen Stand gebracht haben oder noch bringen werden.
Bei der Geldhinterlegung wird künftig auf eine Verzinsung verzichtet. Die meisten Bundesländer haben das in ihren neuen Hinterlegungsgesetzen schon so geregelt. Das halten wir für vertretbar, weil die Geldhinterlegung letztlich kostenfrei ist. Das Rechtsbehelfsverfahren wird gestrafft und der bargeldlose Zahlungsverkehr wird gestärkt! Die Regelung der Beteiligtenstellung, der Akteneinsicht sowie der Benachrichtigung erfolgt künftig nicht mehr in Ausführungsbestimmungen, sondern im Gesetz.
Mit der Straffung der Verfahrensabläufe erfolgt auch eine Einsparung von Verwaltungskosten. Durch den Wegfall der Verzinsung wird der Justizhaushalt entlastet. Bislang erfolgte – vereinfacht ausgedrückt – bei Geldbeträgen über 50 Euro nach drei Monaten eine Verzinsung in Höhe von 0,1 % monatlich. Im Jahr 2013 wurden rund 150.000 Euro an Zinsen bezahlt. 2012 zahlten wir rund 156.000 Euro und in 2011 rund 207.000 Euro.
Der Regierungsentwurf enthält weiter notwendige redaktionelle Anpassungen an das Landesverwaltungszustellungsgesetz, an das Landesjustizverwaltungskostengesetz und einer Landesverordnung an das neue Hinterlegungsrecht. Daneben erfolgt eine redaktionelle Anpassung des Landesjustizverwaltungskostengesetzes an das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 1. August 2013.
Auch hier würde ich mich über Zustimmung freuen, sobald wir das Gesetz im Ausschuss beraten haben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wenn der Opferschutzbericht, über den wir uns heute unterhalten, bereits aus dem Jahre 2012 stammt und der nächste schon fast in Arbeit ist, ist es doch eine gute Gelegenheit, einmal festzustellen – dafür möchte ich mich bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern herzlich bedanken –, dass wir uns in diesem Parlament darüber einig sind, dass der Opferschutz voranzubringen ist. Dies ist in den letzten Jahren geschehen, und wir befinden uns auf einem guten Weg. Dafür ist natürlich zum einen Manpower und Womanpower notwendig, also Menschen, die sich engagieren, aber zum anderen auch die Finanzen, damit dies geschehen kann. Das ist ständige Aufgabe.
Ich möchte mich deshalb als Erstes herzlich bei all denjenigen in den kooperierenden Organisationen, im eigenen Haus, aber auch in den anderen Häusern bedanken, die daran mitarbeiten, dass das, was im Opferschutzbericht abgebildet ist, auch tatsächlich umgesetzt wird. Ich werde Ihnen versichern, in den vielen Arbeitsgruppen – die Namen stehen teilweise in dem Bericht – sind Menschen vertreten, die mehr tun, als sie in ihrer Arbeit eigentlich tun müssten. Es sind Menschen, die
sich engagieren in der Sache, und davon leben wir natürlich. Deshalb herzlichen Dank dafür!
Ich möchte in dem Kontext einen Satz hervorheben, den ich in einem anderen Zusammenhang hier schon einmal gesagt habe. Die Frage einer Qualität der Gesellschaft zeichnet sich aus meiner Sicht dadurch aus, wie wir mit ihren Rändern und auch mit ihren Opfern gesellschaftlichen Handelns umgehen. Deshalb ist Opferschutz so wichtig. Deshalb ist es staatliche Aufgabe, sich auch darum zu kümmern. Deshalb ist es der Landesregierung ein Anliegen – mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Ressorts –, dass wir gut vernetzt miteinander arbeiten.
Herr Kollege Sippel hat den Satz gesagt: Opferschutz geht uns alle an. – Es geht um eine Kultur des Hinsehens. Ja, jeder von uns hat das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden. Das werden wir als Staat bei aller vorausschauenden Hilfe, bei aller Prävention nie vermeiden können. Dann ist das eine, dass wir uns mit den Tätern auseinandersetzen, dass wir dort vernünftige Arbeit machen, auf der anderen Seite, dass wir uns um die Opfer kümmern.
Frau Kollegin Kohnle-Gros hat die Beispiele eines Berichts aus dem Binger Raum genannt. Ich möchte noch eine Kleinigkeit sagen, was dort aber auch konkrete Arbeit und Verbesserung ist, dass es nämlich zum Beispiel durch die Hinweise der Diskussion erreicht wurde, dass in den Zeugenvernehmungsprotokollen jetzt auch die Rubrik aufgeführt ist, Folgen der Tat, damit das auch eine Richterin und ein Richter sieht, damit es die anderen sehen und damit die Zeugin und der Zeuge das Gefühl haben, ich werde auch mit dem ernst genommen, welche Auswirkungen das für mich hat. Es ist ein ganz kleiner Baustein in einem Mosaik des Opferschutzes, aber eben bei solchen Taten, wie Sie sie geschildert haben, enorm wichtig.
Lassen Sie mich auf einige wenige Punkte eingehen, die jetzt schon weiterführend sind, die nicht mehr mit dem Bericht aus dem Jahr 2012 zusammenhängen. Sie alle hatten schon die Internetseite erwähnt, auf der wir die Hilfeinstitutionen darstellen, damit sie jeder sehen kann, damit sie auch Helferinnen und Helfer sehen können, die auf die Vernetzung hinweisen. Das ist seit Ende letzten Jahres im Netz, und das werden wir weiter aufbauen. Das ist ein weiterer Baustein, der sich dann im nächsten Bericht wiederfinden wird.
Es ist natürlich auch so, dass Neuerungen insoweit eingetreten sind, als dass die Vernetzung besser geworden ist und die Information übereinander besser geworden ist. Ein Beispiel dafür, was für Rheinland-Pfalz eine enorm gute Entwicklung ist, sind auch die Häuser des Jugendrechts. Im Berichtszeitraum ist das in Trier dazugekommen. Ich bin froh sagen zu können, dass es in Koblenz bald auch so weit sein wird und wir dann in allen Oberzentren die Häuser des Jugendrechts haben.
Das ist natürlich eine gute Einrichtung, auch für praktizierten Opferschutz. Insofern ist es ein wichtiger Baustein, wie wir uns in Rheinland-Pfalz aufstellen.
Wichtig für die Rechtstellung der Opfer ist die Richtlinie über die Mindeststandards der Rechte und den Schutz von Opfern vor Straftaten sowie für die Opferhilfe. Wir sind sicherlich in Deutschland gut aufgestellt. Aber man kann das immer noch verbessern. Es besteht sicherlich Umsetzungsbedarf für das Strafrecht. Es ist eine Richtlinie einzurichten. Auf der Bundesebene ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, an der wir uns in Rheinland-Pfalz beteiligen. Es ist vielleicht auch der richtige Zeitpunkt, zu dem ich sagen kann, dass ich durchaus darüber froh bin, dass mit Frau Dr. Hubig, der ehemaligen Abteilungsleiterin der Strafabteilung im Land, die jetzt Staatssekretärin auf der Bundesebene ist, eine ganz engagierte Vorkämpferin für den Ausbau des Opferschutzes an anderer Stelle, nämlich beim Bund, tätig ist und ich mir insoweit verspreche, dass wir auf der gesamten Ebene damit ein Stück weiterkommen werden.
Das gilt sicherlich auch insbesondere für die psychosoziale Prozessbegleitung, bei der wir Rheinland-Pfalz federführend aufgestellt haben und mit einem bundesweiten Projekt unterwegs sind, bei dem die Kolleginnen und Kollegen auf der Justizministerkonferenz das letzte Mal zugestimmt haben, dass wir die Entwicklung, was die Standards sind, tatsächlich vorantreiben. Wenn dies nun vom Bund die entsprechende Unterstützung erfährt, ist das sicher eine gute Sache.
Mein ausdrücklicher Dank geht an die Ministerpräsidentin auch in der früheren Funktion noch als Sozialministerin und an den Nachfolger, den Kollegen Schweitzer, dass wir bei dem von den Kollegen schon genannten Traumaambulanzen auch in Rheinland-Pfalz mit weiteren Standorten gut aufgestellt sind und dadurch gerade insbesondere für Frauen – Sie haben das auch gesagt, Frau Kohnle-Gros und Frau Raue –, die in aller Regel durch sexuellen Missbrauch schwerste Verletzungen sowohl körperlich als auch psychisch erlitten haben, Anlaufstationen vorhanden sind, in denen das verifiziert werden kann, wo dies gesichert werden kann und wo sie auch Hilfen in einer ganz schwierigen Lebenssituation bekommen, in der man sich schwertut, sich zu offenbaren, und wo es dringend notwendig ist, dass so etwas existiert. Das ist aus meiner Sicht ein echter Fortschritt.
Dass wir natürlich auch die Fragen anschauen, wie wir mit Opfern von Zwangsheirat umgehen und wie wir da die Schwellen wegbekommen, dass man sich auch offenbart, dass man aus dem Milieu hinauskommt, dass man nicht die Angst haben muss, wie ich in der Familie, in meinem Clan gebunden bin, wenn ich mich offenbare und wie ich Übergangszeiten wo verbringen kann, dann sind dies Sachen, die durch eine bessere Vernetzung und durch die Unterstützung der Institutionen auch ein Stück weit nach vorne kommen im Sinne einer humaneren Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.
Dafür steht das, was wir im Opferschutz weiterentwickeln, auch wenn es sehr viel Arbeit und Mühe macht. Da danke ich insbesondere Frau Dr. Herrmann und ihren Mitstreiterinnen dafür, immer einen solchen umfangreichen Opferschutzbericht zu erarbeiten.
Ich glaube, es lohnt sich, weil er immer auch ein Stück Anlass ist zu fragen, was wir weiterentwickeln können, und Ihnen dokumentiert, dass wir die dafür notwendigen Mittel auch immer wieder gesellschaftlich bereitstellen müssen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und dass Sie sich dem Thema gewidmet haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof wird gewiss nicht alle Tage geändert. Man schaut immer, wann es notwendig ist. Es ist letztmalig im Jahr 2000 geschehen. Wir halten es jetzt für notwendig, da auf der einen Seite zwischenzeitlich einige Gerichtsentscheidungen ergangen sind und auf der anderen Seite einige Bestimmungen zu präzisieren sind, sodass es geboten ist, das Gesetz anzupassen.
Ich möchte Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Änderungen vorstellen. Zunächst ist es der Entschädigungsanspruch bei überlanger Verfahrensdauer. Sie wissen, dass wir das inzwischen in verschiedenen gesetzlichen Materien geregelt haben. Aufgrund des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist es garantiert und zu garantieren, dass gerichtlicher Rechtsschutz in angemessener Zeit erfolgt und insoweit faire Verfahren durchgeführt werden.
Das ist bislang hier noch nicht im Verfassungsgerichtsgesetz geregelt. Es kommt jetzt als Regelung dazu. Ich will aber auch ausdrücklich sagen, dass wir, was die Verfahrensabläufe und die Zeiten anbelangt, in Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich mit sehr guten Zeiten arbeiten, aber hier nicht die Notwendigkeit aus etwaigen Verzögerungen gegeben ist.
Wir haben Regelungen zur Frage der Beschlussfähigkeit aufgenommen. Das ist bislang nicht geregelt. Es gibt eine Praxis. Sie wissen, es kann immer einmal zu einer Verhinderung eines Verfassungsrichters oder einer Verfassungsrichterin kommen. Das wollen wir nunmehr ausdrücklich in dem entsprechenden § 7 regeln. Wir wollen auch regeln, dass die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 7 Mitgliedern gegeben ist. Das ist sinnvoll und wurde insoweit mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs im Vorfeld einmal erörtert.
Es soll weiter das Antragserfordernis bei einer einstweiligen Anordnung gestrichen werden. Beim Bundesverfassungsgericht haben wir das auch nicht, sondern das kann von Amts wegen geschehen. Es gibt Verfahren, beispielsweise im Normenkontrollverfahren nach Artikel 130 Abs. 3 der Verfassung unseres Landes, bei denen sie gar keine Beteiligten haben. Insofern läuft die jetzige Regelung ein Stück ins Leere. Es handelt sich um eine sinnvolle Veränderung und Anpassung an die Rechtslage auch auf der Bundesebene.
Das Gleiche gilt eigentlich für die Frage der Weitergeltung eines verfassungswidrigen Gesetzes. Sie haben das auch auf der Bundesebene öfter, dass es übergeordnete – beispielsweise finanzielle – Gründe gibt, dass der Gesetzgeber einen gewissen Zeitraum braucht, um neue gesetzliche Regelungen zu treffen.
Auch hier haben wir entsprechende Regelungen aufgeführt, die es ermöglichen, dass das Verfassungsgericht in Ausnahmefällen entscheiden kann und insoweit dieser Spielraum entsprechend im Gesetz abgebildet ist.
Letztlich wollen wir auch die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter ein klein wenig anheben. Sie ist seit 2000 gleich und soll von 205 Euro auf 250 Euro angehoben werden. Diese Mehrkosten von etwa 1.500 Euro lassen sich tragen.
Wir sind sehr dankbar, dass die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter – wir haben eben gerade einen neu gewählt – diese Arbeit ehrenamtlich neben den hauptberuflichen Richtern ausführen. Das machen sie sehr verantwortlich in guter Tradition in Rheinland-Pfalz. Insofern halten wir es für angemessen, das anzupassen.
Das ist nicht mehr als eine Anerkennung.
Letztlich treffen wir Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr. Auch der ist bei der Arbeit des Verfassungsgerichtshofes sinnvoll und notwendig. Das soll gesetzlich normiert werden. Das ist die Entwicklung der Zeit und kann letztlich schnelleren Verfahren dienen. Es wird dann reihum eingesetzt werden.
Insofern freue ich mich auf die Diskussion des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Ich würde mich darüber freuen, wenn es vom Parlament in Gänze getragen werden kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten abschließend den Haushaltsentwurf zur Justiz und zum Verbraucherschutz. Ich will zitieren. Es sieht so aus, als ob der Artikel fast zu der Beratung hier geschrieben worden wäre. Gestern in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ nach der Werbung – hinter einer sehr guten Werbung steckt immer ein kluger Kopf – schreibt Rein
hard Müller: „Die Justizminister führen ein Schattendasein. Wenn nicht gerade Raubkunst auftaucht, ein Häftling ausbricht oder beschlossen wird, dass künftig jeder Sünder mit einem Fahrverbot belegt werden kann, ist es still um die Justiz, ihre Minister und auch um die Rechtspolitik. (…) Dabei ist Politik immer auch Rechtspolitik.“
Er folgert dann: „Doch jedem sollte bewusst sein, dass eine funktionierende Justiz ein entscheidender Standortfaktor ist und die Immunität der deutschen Justiz gegen Korruption nicht selbstverständlich. Wenn man es weniger ökonomisch sagen will (und es ist wichtig, die Justiz nicht nur wirtschaftlich zu betrachten): Eine unabhängige dritte Gewalt ist einer der Gründe dafür, dass es in Deutschland allen recht gut geht. Doch die Mittel dafür werden allenfalls widerstrebend bereitgestellt.“
Eine, wie ich meine, nicht ganz unzutreffende Umschreibung.
Warum ist das so? Weil der Rechtsstaat bei uns gut aufgestellt ist, weil er funktioniert, weil viele Personen darin gute Arbeit leisten.
Ach ja, Herr Baldauf, Sie und Ihre kleine Münze. Wenn Sie meinen, damit Politik gestalten zu können, sind Sie, glaube ich, auf dem Holzweg.
Ich denke, dass mit dem vorgelegten Haushalt sowohl für den Bereich der Justiz als auch für den Verbraucherschutz die Grundlagen gelegt sind, dass wir in den nächsten beiden Jahren vernünftig arbeiten können, wir diesen Auftrag erfüllen, den wir gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern haben, Rechtssicherheit zu geben, Strafvollzug vernünftig zu gestalten, Verbraucherschutz so zu gestalten, dass die Menschen geschützt sind, auch mit der qualifizierten Lebensmittelkontrolle. Frau Schäfer, da bin ich mit Ihren Ausführungen vorhin nicht ganz zurechtgekommen. Vielleicht kann ich im Folgenden noch darauf eingehen, wissend, dass immer noch ein Stückchen mehr geht, dass mehr wünschenswert wäre, dass es Engigkeiten gibt in Zeiten der Schuldenbremse, für die ich mit verantwortlich bin, die ich hier mit abgestimmt habe und an die wir uns natürlich rechtsstaatlich halten wollen. Das hat Engigkeiten zur Folge.
Aber auch da will ich noch einmal – keine Angst, viel mehr Zitate kommen nicht – Reinhard Müller zitieren, der dazu schreibt – auch gestern –: „Verteilungskampf. Seit hundert Jahren steht die deutsche Justiz am Abgrund – jedenfalls nach Ansicht der organisierten Richterschaft. Insofern muss man Wehklagen und Auftragsgutachten als das nehmen, was sie sind: die üblichen Mittel einer Interessenvertretung im Kampf um die Verteilung knapper Mittel. Das heißt natürlich nicht, dass die Befunde aus der Luft gegriffen sind, dass nicht in der Justiz Stellen fehlen. Auch hier zeigt sich der Föderalismus in seiner ganzen Schonungslosigkeit. Jedes Bundesland legt fest, was ihm eine funktionierende Justiz wert ist.“ Und muss dafür geradestehen.
Der Richterbund fordert deshalb die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung. Das machte den gewerkschaftlichen Kampf einfacher, änderte aber nichts an der sonstigen Zuständigkeit der Länder für die Justiz und daran, dass Richter an sich und je nach Instanz durchaus unterschiedlich ausgelastet und motiviert sind. Da sie zum Glück unabhängig sind, lässt sich das auch nicht per Dekret ändern. Von der Politik muss man Interesse an der Justiz und ihren Belangen erwarten. Schon daran fehlt es häufig.
Also, nicht nur, wenn es brennt, für gute Justiz einzustehen, nicht nur wenn der Skandal da ist, für Verbraucherschutz einzustehen, sondern im täglichen Geschäft. Das machen wir, das machen wir erfolgreich, jetzt mit einem Finanzvolumen, das im Jahr 2014 um rund 30 Millionen Euro und 2015 um rund 37 Millionen Euro steigen wird, ein kleiner Teil am Gesamthaushalt, aber ein wichtiger Teil.