Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Ich meine, Soziales hat genauso auch mit Bildung zu tun. Es hat auch mit Ökologie zu tun, ohne dass das abstrakt nicht umgesetzt werden kann. Bei uns gibt es den Spruch, nicht jeder Baum muss gerade in den Himmel wachsen, aber wir wissen, dass jeder Baum wächst. Zum Wachsen braucht er Licht, fruchtbaren Boden, pflegende Bauern und Wasser. Genau diese Zutaten müssen wir auch den Kindern zur Verfügung stellen. Das ist für mich Chancengleichheit und sozial.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Haushaltsplan berücksichtigt die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unter Einhaltung der Schuldenbremse. Insofern ist dieser Haushaltsplan nachhaltig, sozial und wird kommenden Generationen gerecht.

Mein Dank gilt Herrn Minister Schweitzer, Herrn Staatssekretär Langner, meinen Kollegen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der SPD sowie aus unserer

Fraktion. Ich sehe Frau Rahe. Vielen herzlichen Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Auch im Einzelplan 06 müssen erhebliche Einsparungen vorgenommen werden. Trotzdem arbeiten wir weiter konzentriert an der Ausrichtung der Versorgung am Patienten, wie wir uns das im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode vorgenommen haben.

Ich freue mich besonders für unseren Verein Armut und Gesundheit in Deutschland über die Förderung im Haushalt für die Verbesserung der medizinischen Versorgung von wohnungslosen Menschen. Hierdurch wird ein wichtiges Ziel aus unserem Koalitionsvertrag umgesetzt. Alle Menschen in Rheinland-Pfalz sollen gleichermaßen Zugang zur medizinischen Versorgung haben. Hierzu zählt auch die Behandlung von Menschen ohne Krankenschein.

Wichtig ist mir persönlich vor allem ein Bewusstsein für die Menschen bei biografischen Umbrüchen. Obdachlos, ein Leben auf der Straße, in den Garagen oder unter einer Brücke im kalten Winter sind die Überlebensstrategie auf der Suche nach Nestwärme, Selbstbestimmung und Anerkennung. Sie verlangt Respekt, Solidarität und den Blick von uns, nämlich hinzuschauen und nicht wegzuschauen.

Hervorzuheben ist auch der neue Zuschuss zur Förderung der ehrenamtlichen Kinderhospizarbeit in Höhe von 50.000 Euro. In diesem Bereich wird mit großem Engagement eine sehr gute Arbeit geleistet. Auch an dieser Stelle mein herzliches Dankeschön an alle, die sich da um das Leid bemühen und versuchen, das Leid der Betroffenen zu lindern.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir begrüßen einige Aspekte der medizinischen Versorgung in dem Koalitionsvertrag, wie zum Beispiel die präventive Medizin. In Berlin ist vor Kurzem eine Qualitätsinitiative zur besseren Versorgung und die Anerkennung der Bedeutung einer flächendeckenden geburtshilflichen Versorgung durch Hebammen beschlossen worden. Hier werden wir die Entwicklung genau beobachten.

Wir bedauern es allerdings sehr, dass die Einführung einer Bürgerversicherung – diese ist ein wichtiger Schritt in die Richtung einer nachhaltigen und gerechten Versorgung – nicht zustande gekommen ist. Hier ist eine Chance unnötig vertan worden.

(Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, die im Gesundheitsbereich vorhandenen Mittel müssen intelligent und zielgerichtet eingesetzt werden. Das ist uns mit diesem Haushaltsentwurf gelungen. Mit den festgelegten Schwerpunkten in der Forschung und der medizinischen Versorgung ist Rheinland-Pfalz weiterhin auf einem guten Weg zu einer patientenorientierten Gesundheitsversorgung.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Wieland das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Regierung! Frau Thelen hat es schon angekündigt. Es geht um einen besonderen Bereich des Sozialhaushaltes. Die Sozialpolitik allgemein hat zur Aufgabe, sich vor allem um die Schwachen zu kümmern. Rein zahlenmäßig zeigt die Position Eingliederungshilfe für Behinderte mit 700 Millionen Euro schon einen Schwerpunkt innerhalb des Sozialhaushalts für die Menschen mit Beeinträchtigungen.

Auch in diesem Aspekt gilt: Wir haben veränderte Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Es geht nicht nur um soziale Errungenschaften. Es gilt, den Spagat hin zu einer Konsolidierung des Landeshaushalts zu schaffen; denn Rheinland-Pfalz hat – das ist unbestritten – in der Behindertenhilfe – ich nutze den klassischen Ausdruck – in den vergangenen Jahrzehnten vieles vorangebracht und auch erreicht.

Nun gilt es, unter den veränderten Rahmenbedingungen – neben der Schuldenbremse sind es der demografische Wandel und die Inklusion – dieses Niveau zu halten und die Entwicklungen auch fortzuführen.

Wie sieht die Situation im Bereich der Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigungen aus? Wir haben uns quer durch das ganze Land viele Einrichtungen angesehen und viele Gespräche mit Betroffenen, Angehörigen, Wissenschaftlern, Verbänden und Leistungsanbietern geführt. Durchweg haben wir die gleiche Auskunft bekommen und die gleiche Lage vorgefunden.

Die Leistungsanbieter, die Angehörigen und die Betroffenen haben den Grundsatz „ambulant vor stationär“ und die Inklusion verinnerlicht. Sie haben Unterstützungskonzepte entworfen, Pläne für Wohngruppen, Betreutes Wohnen und ambulante Angebote erstellt.

Alternde Eltern warten sehr dringlich auf neue Wohnplätze für teils schwerstmehrfachbehinderte erwachsene Kinder. Die Pläne sind da, aber was fehlt, ist das Konzept, wie das umsetzbar und finanzierbar ist.

Das gilt sowohl für die Gebäude als auch für die Sachkosten und auch für das Personal; denn ambulante Betreuung vor dem Hintergrund eines personenzentrierten Ansatzes mit befristeten Teilhabeplänen bedingt nun einmal fast zwangsläufig befristete Teilzeitarbeit, also prekäre Arbeitsverhältnisse.

Nicht nur im Schulbereich gilt, was inzwischen auch mehrere Fachleute veröffentlicht haben. Inklusion ja,

aber nicht zum Nulltarif und nicht ohne Konzept für eine schrittweise Umsetzung.

(Beifall der CDU)

Wir haben gehört: keine Mindeststandards, keine tarifgerechten Vergütungssätze, keine Verlässlichkeit, Wildwuchs zwischen 36 Gebietskörperschaften und keine Planungssicherheit. – Dies alles führt dazu, dass Energie und Zeit für wenig zielführende Abstimmungsgespräche verwendet werden, Projekte auf Eis liegen und Arbeitskräfte sichere Alternativen suchen.

Seit fast 20 Jahren steht die Rahmenvereinbarung nach § 79 SGB XII zur Neuregelung an. Dieser Vertrag ist die zentrale Regelung zwischen denen, die Leistungen erbringen, wie die Wohlfahrtsverbände, und denen, die sie bezahlen, nämlich das Land und die Kommunen. Die heutige Ministerpräsidentin hat die Verhandlungen im vorletzten Jahr löblicherweise zur Chefinnensache erklärt, ist aber gescheitert. Das, was als Entwurf zur Anhörung kam, wurde von den Experten zerrissen. Dies führt zu einer völligen Verunsicherung derer, die Leistungen anbieten, und zum Stillstand.

Ein weiteres Stichwort ist das Persönliche Budget. Das Ministerium weist – das ist zugegebenermaßen richtig – auf die Vorreiterrolle von Rheinland-Pfalz hin. Ja, es ist gut, wenn Unterstützung von den Betroffenen eigenverantwortlich gewählt werden kann und der Bedarf von der Person aus geplant wird. Wir sind uns auch einig, dass die unterschiedliche Kostenaufteilung zwischen Land und Kommune beim stationären und ambulanten Bereich ein Hemmnis ist. Deshalb sollte das Thema mit in die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs einfließen. Nun verkaufen Sie den Ansatz mit den Schlüsselzuweisungen C als großen Wurf.

Was ist Fakt? Die Kommunen erhalten zum Beispiel 2 Milliarden Euro Finanzausgleich, um Sozialkosten zu bezahlen. 10 % dieses Topfes werden nun als Schlüsselzuweisung C definiert. Die Höhe des Topfes, also 200 Millionen Euro, ist von den tatsächlich gezahlten Kosten und Kostensteigerungen völlig unabhängig. Die Verteilung des Topfes erfolgt nach einem Verteilschlüssel abhängig von Sozialausgaben. Aus diesem Topf wird künftig auch das bisher vom Land bezahlte Persönliche Budget bezahlt.

38 Millionen Euro sind zum Topf dazugekommen. Das bedeutet, die Kostensteigerungen – in den vergangenen Jahren waren das immer zweistellige Prozentzahlen – gehen rein zulasten der Kommunen. So funktioniert die Zusammenarbeit mit den Kommunen und Leistungsträgern nicht fair.

(Beifall bei der CDU)

Das ist keine Transparenz bei den Sozialkosten. Es wird kein Fokus auf das Persönliche Budget gelegt. Das ist kein tragfähiges Konzept für eine Kostenaufteilung, sondern statt einem angekündigten Paradigmenwechsel ein Schritt zurück. Übrigens begraben Sie mit dem neuen Gesetz ein weiteres Modell für eine bessere Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, nämlich die Modellkommunen nach § 14a AGSGB XII.

Es geht in diesen Veränderungsprozessen nicht um Ideologie, sondern um Handwerk. Es geht um Analysen, Controlling, Benchmarking, gute Gesprächsführung, Krisenmanagement, Vermittlungstaktik, Kompromissbereitschaft und Flexibilität. Diese Flexibilität wäre beispielsweise im Umgang mit den Suchtberatungsstellen gefragt.

Frau Anklam-Trapp, es geht in unserem Antrag keineswegs um eine Erhöhung des Ansatzes. Es geht uns darum, dass Suchtberatungsstellen, die sonst Personal reduzieren müssten, künftig die Möglichkeit haben, Einnahmen zu generieren.

Das können sie. In anderen Ländern machen sie das zum Beispiel durch ambulante Rehabilitation und Prävention. Diese Möglichkeit wollen wir ihnen eröffnen. Das wird in Rheinland-Pfalz nur zu 10 % geduldet. Das ist aus unserer Sicht in den Zeiten von knappen Kassen einfach nicht wünschenswert und zielführend.

(Beifall der CDU)

Ähnliches gilt übrigens auch für die Schuldnerberatung. Es ist wichtig, dass die Schuldnerberatung mehr Mittel zur Verfügung bekommt. Das ist sehr unterstützenswert. Genauso wichtig wäre es aus unserer Sicht, dass die Gespräche mit den übrigen Bankenverbänden regelmäßig und intensiv geführt werden. Es ist nicht einzusehen, dass nur die Sparkassen unterstützend tätig sind.

(Frau Ebli, SPD: Da haben Sie recht!)

In diesem Sinne wünsche ich uns eine Zukunft für den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Dann wird auch der 6. Bericht zur Lage der Menschen mit Beeinträchtigungen wieder ein Erfolgsbericht werden.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Kollegin Dr. Machalet von der SPDFraktion. Ihre Redezeit beträgt noch 5 Minuten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Thelen, ich gebe Ihnen recht. Wir haben in RheinlandPfalz eine gute Arbeitsmarktsituation. Die Arbeitslosigkeit lag im November bei 5,5 %. Wir haben inzwischen so viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie noch nie.

Es ist richtig, das ist die eine Seite der Medaille.

Wir haben im Bereich des SGB III 2 % Arbeitslosigkeit. Das heißt, wir haben in vielen Bereichen, auch bei mir im Kreis, fast Vollbeschäftigung, Bereiche, in denen Fachkräfte händeringend gesucht werden, wie zum Beispiel im Pflegebereich oder auch bei Ingenieurinnen und Ingenieuren.

Es bleibt trotzdem festzustellen, dass wir eine recht stabile Arbeitslosigkeit im Bereich des SGB II haben, auch wenn die in den vergangenen Jahren profitiert haben, aber nicht so deutlich, wie wir es uns gewünscht hätten und wie man es eigentlich auch erwarten hätte können und erwarten hätte müssen.

Das sind vor allem – das wissen Sie genauso gut wie ich – die Menschen mit den sogenannten multiplen Vermittlungshemmnissen, bei denen es nicht ganz so einfach ist zu sagen, gehe da morgen arbeiten, sondern da muss mehr Arbeit geleistet werden. Das heißt, dass wir für diese Menschen auch mehr Mittel brauchen, als wir vielleicht im Bereich des SGB III brauchen. Um diese Menschen wollen und müssen wir uns kümmern; wir müssen uns weiterhin intensiv kümmern. Wir sind froh, dass es gelungen ist, dass die Mittel für die arbeitsmarktpolitischen Programme im nächsten Doppelhaushalt auf annähernd gleichem Niveau mit 10 Millionen Euro Landesmitteln und 15 Millionen Euro ESF-Mitteln bleiben können.

Sie haben schon bei der Beratung des letzten Doppelhaushalts gefordert, dass wir die Arbeitsmarktmittel deutlich reduzieren. Das tun Sie jetzt wieder mit der gleichen Begründung. Ich habe Ihnen gerade erläutert, warum wir davon ausgehen, dass wir diese Mittel auch in den nächsten zwei Jahren noch in dieser Höhe brauchen, und wir werden natürlich die Kürzungen in dem Bereich ablehnen.

Sie haben eben gesagt, im Schnitt würden nur 78 % der Mittel bei den Jobcentern überhaupt abgefragt oder verwendet. Ich kann das aus meiner Erfahrung nicht sagen. Ich komme aus einem Bereich mit einem Jobcenter, das wirklich händeringend nach Mitteln sucht und sehr froh ist, dass es verschiedene Projekte durch die Landesförderung weiterhin finanzieren kann.