Tanja Machalet
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche jetzt, noch einmal ein bisschen Dynamik in dieses Haus zu bringen.
Das ist um diese Uhrzeit schwierig, ich weiß, aber ich versuche es.
Gute Arbeit und gerechte Löhne für alle im Land, das ist und bleibt unser Leitmotiv. Wir tun alles dafür, dass es auch umgesetzt wird.
Frau Klöckner, Sie haben gestern zum Thema Arbeitsmarkt, wenn ich das richtig verfolgt habe, kein einziges Wort gesagt.
Ja, dazu komme ich gleich. Sie und Ihre CDU machen noch einmal mehr deutlich, dass Ihnen die Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt, aber auch gute Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne für die, die hart arbeiten, ziemlich egal sind.
Ich nenne Ihnen zwei Gründe, warum ich das so sehe. Erstens, der rheinland-pfälzische Arbeitsmarkt steht stabil gut da. Wir haben so viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie noch nie. Das ist auch das Ergebnis der guten rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktpolitik und dem effizienten Einsatz der ESF-Mittel im Land.
Frau Thelen, ich denke, die Zahlen beweisen, dass die Arbeitsmarktpolitik sehr gut läuft. Was das Thema Evaluation angeht, darüber haben wir im Zusammenhang mit dem ESF im Ausschuss und in der letzten Plenarsitzung sehr intensiv diskutiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Weg gehen wir mit dem Haushalt 2016 konsequent weiter. Mit 9,85 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bleibt der Ansatz auf gleichem Niveau wie im letzten Jahr. Das ist gut und richtig; denn klar ist – und auch das haben wir häufig diskutiert –, es gibt Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, die aufgrund fehlender oder falscher Qualifikation oder aus anderen Gründen nur mit erhöhter Anstrengung und damit auch mit erhöhtem Mitteleinsatz einen Zugang zur Erwerbstätigkeit finden.
Wir wollen mit diesen Mitteln auch die Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt fördern. Dafür brauchen wir die Mittel.
Was macht die CDU? In schöner Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit beantragen Sie pauschal die Kürzung der Mittel um 4 Millionen Euro, das heißt, eine Kürzung des Haushaltsansatzes von sage und schreibe 40,61 %.
Das haben Sie bisher in allen Haushalten gemacht, an denen ich mitgewirkt habe, weil Sie die Realitäten und Entwicklungen absolut verkennen.
Im Gegenzug fordern Sie aber, dass die Menschen, die zu uns kommen – das hat Frau Klöckner eben noch einmal bestätigt –, schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen und loben Arbeitsmarktprojekte vor Ort. Wie erklären Sie eigentlich denen diese Kürzungen?
Das passt für uns nicht zusammen und belegt, dass Ihnen wirklich diejenigen egal sind, die keinen Vorzeigelebenslauf haben. Wir dagegen setzen auf die zweite oder auch die dritte Chance.
Der zweite Grund: Sie bringen eine Änderung des Landestariftreuegesetzes ein, eine Änderung Ihres alten Gesetz
entwurfs zur Abschaffung des Landestariftreuegesetzes, den wir im Ausschuss abgelehnt haben, wobei, ich bin mir nicht mehr so ganz sicher, Herr Dötsch hat heute Morgen wieder gesagt, Sie fordern die Abschaffung des Landestariftreuegesetzes. Das passt nicht so ganz zusammen. Aber es ist schön – und das nehme ich Ihnen auch ab, Frau Thelen –, dass Sie eingesehen haben, dass das Landestariftreuegesetz nicht überflüssig ist.
Die Evaluation und die Anhörung haben aber deutlich gemacht, dass es auch über den Bereich des ÖPNV und SPNV hinaus bei allen öffentlichen Auftragsvergaben nötig und sinnvoll ist, weil es mehr als den Mindestlohn regelt. Hier geht es um die Einhaltung von Tarifverträgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich finde es schon bemerkenswert. Es ist aber noch einmal ein guter Beleg dafür, wie wichtig oder unwichtig Ihnen gute Arbeit ist.
Lassen Sie mich aus Ihrem Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf zitieren. In § 1 Satz 2 geht es um die Möglichkeit, dass bei Auftragsvergaben nach dem LTTG zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können. Die Zusatzanforderung der Beschäftigung von Auszubildenden streichen Sie. Die Zusatzanforderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen streichen Sie. Die Zusatzanforderung der Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen streichen Sie, und die Servicestelle soll auch gleich mit gestrichen werden. So weit also der Beitrag der CDU zum Thema gute Arbeit im Land.
Wir wollen dagegen die Ergebnisse der Evaluation und der Anhörung zum LTTG – und wir hatten schon mehrere Anhörungen in den letzten Jahren – aufgreifen und das Gesetz als bundesweiter Vorreiter weiterentwickeln.
Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass es notwendig ist, beim Betreiberwechsel auf Straße und Schiene zu verhindern, dass dies allein zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschieht. In der Konsequenz geht das natürlich auch zulasten der Kunden. Das haben wir an der einen oder anderen Stelle erlebt; denn was passiert? Beispiele wie beim Start von vlexx, den viele Kolleginnen und Kollegen im Haus hautnah erlebt haben, oder auch aktuelle Berichte aus dem Busverkehr verdeutlichen das.
Beim Betreiberwechsel übernimmt der neue Betreiber die alten Beschäftigten, aber zu anderen, meist deutlich schlechteren Löhnen und Arbeitsbedingungen, weil aufgrund der Kalkulation mit diesen niedrigeren Löhnen der Zuschlag im Wettbewerb erfolgt ist.
Das führt dann auch dazu, dass Beschäftigte, die über Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte bei einem Unternehmen gearbeitet und sich hochgearbeitet haben, beim neuen Betreiber aber wieder bei null anfangen.
Das wollen wir klar ändern, und zwar bundesweit als Erstes. Wir wollen den Personalübergang nach EU-Verordnung 1370 im Landestariftreuegesetz festschreiben, und zwar
verbindlich.
Die Beschäftigten im ÖPNV und SPNV haben genau das verdient. Wir wollen mit unserer Gesetzesänderung auch einen Korridor zur Angleichung des vergabespezifischen Mindestlohns von 8,90 Euro, der im Übrigen vom EuGH bestätigt wurde, an den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn aufmachen. Klar, es ist nicht sinnvoll, auf Dauer unterschiedliche Mindestlöhne nebeneinander zu haben.
Für uns ist aber auch klar, dass wir eine Absenkung unseres Landesmindestlohns nicht wollen.
Im Übrigen lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, wir wollen auch keine Zweiklassengesellschaft beim Mindestlohn, wenn es um Flüchtlinge geht.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserer Arbeitsmarktpolitik machen wir deutlich, wir stehen für Fairness am Arbeitsmarkt und an der Seite der Beschäftigten in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus. Darauf ist Verlass, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land wissen, wer an ihrer Seite steht.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung den Rückgang der Arbeitslosenzahlen in Rheinland-Pfalz?
2. Wie stellt sich die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Rheinland-Pfalz dar?
3. Worauf führt die Landesregierung diese Entwicklung zurück?
4. Welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergreift die Landesregierung für die Entwicklung am Arbeitsmarkt?
Frau Ministerin, Sie haben geschildert, wie sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entwickelt hat. Können Sie auch etwas darüber sagen, wie sich gleichzeitig die geringfügige Beschäftigung gerade im letzten Jahr entwickelt hat?
Frau Ministerin, Sie haben das Thema Jugendarbeitslosigkeit angesprochen. Mich würde aber auch noch einmal interessieren, ob Sie Aussagen darüber machen können, wie sich die Beschäftigungsentwicklung bei den Älteren gestaltet. Gibt es auch da eine positive Entwicklung?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat sportlich die Redezeitverkürzung.
Die CDU hat, nachdem wir im letzten Jahr fachlich intensiv über den gesamten Themenkomplex beraten haben, erneut den Umgang mit den Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumentarium nicht nur in Rheinland-Pfalz, auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Antwort auf die Große Anfrage, Ihre zweite nach sechs Kleinen Anfragen im Jahr 2013, lässt allerdings keinen anderen Schluss zu, als dass Ihre Vermutungen und Vorwürfe, die Sie vorhin wieder hier vorgetragen haben, jeglicher sachlicher Grundlage entbehren.
Das haben im Übrigen auch bereits die beiden Ausschusssitzungen im letzten Jahr, am 30. September und am 6. November, für die Sie die Ministerpräsidentin in den Ausschuss zitiert haben, mehr als deutlich gemacht. Auf ca. 80 Seiten Protokoll kann man das alles nachlesen.
Liebe Kollegin Thelen, Wiederholungen sind formal zulässig, ob der Erkenntnisgewinn dadurch gesteigert werden kann, ist allerdings fraglich.
Der ESF ist das bedeutendste arbeitsmarktpolitische Instrument der EU und inzwischen auch der Bundesländer, und der ESF leistet einen erheblichen Beitrag zur guten Arbeitsmarktsituation hier in Rheinland-Pfalz, über die wir heute Morgen gesprochen haben.
In der letzten Förderperiode 2007 bis 2013 standen 114 Millionen Euro zur Verfügung, in der laufenden Förderperiode sind es 109 Millionen Euro, die als Kofinanzierungsmittel in die Arbeitsmarktförderung gehen.
Ziel des ESF – um das noch einmal darzustellen –, so beschreibt es die EU, ist, einen Beitrag zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten, der Verbesserung des Humanvermögens sowie der Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und der Integration benachteiligter Personen zu leisten. Grundlage für die Umsetzung und die Projektförderung ist das sogenannte operationelle Programm der EU, das für die Förderperiode 2014 bis 2020 Kernziele definiert, unter anderem die Steigerung der Beschäftigungsquote der 20bis 64-Jährigen auf 75 % oder auch die Reduzierung der Schulabbrecherquote.
Das Land entwickelt auf dieser Basis einen Kriterienkatalog, nach dem Projektträger eine Förderung beantragen können. Derzeit läuft gerade das Aufrufverfahren für das nächste Jahr.
Das alles sowie sämtliche Verordnungen und Rechtsgrundlagen lassen sich ganz transparent auf der Homepage esf.rlp.de nachlesen. Ich gehe davon aus, dass Sie das auch getan haben.
Das ist deswegen noch einmal wichtig zu erläutern, weil
Sie in Teil III Ihrer Anfrage auf die Entscheidungen über ESF-Projektanmeldungen im ESF-Auswahlgremium eingehen. Auch das war intensiver Beratungsgegenstand. Die fachlich zuständigen Mitarbeiter im Ministerium und im Landesamt haben Ihnen das im Ausschuss sehr umfangreich und wiederholt erläutert.
Es ist, wie gesagt, Ihr gutes Recht, sich das alles noch einmal in einer Großen Anfrage erklären zu lassen.
Sie erheben den Vorwurf, dass eine Leistung hätte ausgeschrieben werden müssen, die nicht ausgeschrieben wurde, sondern als Nachbestellung vergeben wurde. Auch zu dieser Frage hat das Ministerium in der Großen Anfrage umfassend Stellung genommen.
Konkret geht es – wie Frau Thelen geschildert hat – um die Vergabe der Servicestelle QualiScheck, einer Telefonhotline, die Personen zu einem Förderansatz beraten sollte, der Individualförderung beruflicher Weiterbildung zum Gegenstand hat.
Mit Verlaub, wir können gern darüber diskutieren und philosophieren, wann was wo eine Nachbestellung ist. Darüber gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen, wie wir der Presse entnehmen konnten.
Sie haben auf die Schnelle versucht, einen Juristen ausfindig zu machen, der Ihnen Ihre Auslegung bestätigt. Dumm nur, dass Sie nur jemanden gefunden haben, der ein ausgewiesener CDU-Aktivist und kein ausgewiesener Experte ist.
Ein unabhängiger Experte kommt heute in der Tageszeitung „Allgemeine Zeitung“ zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Vergabe wohl um keinen Verstoß handelt.
Lassen Sie mich zum Thema Schneider Organisationsberatung noch ein paar Worte sagen. Die haben Sie als Ausgangspunkt all Ihrer Fragen genommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Motiv beim Thema Schneider Organisationsberatung, das hinter all Ihren Ausführungen steht, ist sehr leicht zu durchschauen.
Schneider hat von Beginn an gute Arbeit geleistet und die Projektträger vor Ort intensiv, umfassend und extrem kompetent beraten.
Ich möchte noch einen Hinweis dazu geben. Die Fehlerquote bei der ESF-Förderung liegt derzeit in RheinlandPfalz bei 1,04 %. Davon können andere Bundesländer wirklich nur träumen. Auch dies hat etwas mit kompetenter Beratung durch Schneider zu tun.
Im Übrigen wurde eine turnusgemäß angesetzte Prüfung im letzten Jahr von der EU abgesagt, weil das Verfahren in Rheinland-Pfalz so besonders gut läuft, dass die EU eine Prüfung nicht als notwendig erachtet hat.
Ich lade Sie ein: Lassen Sie uns doch einmal intensiv darüber diskutieren und darüber nachdenken, wie wir dieses komplette ESF-Verfahren vielleicht entbürokratisieren können.
Das würde den Menschen in Rheinland-Pfalz wirklich dienen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Baldauf, über Herrn Professor Kugelmann möchte ich jetzt nicht weiter diskutieren. Vielleicht können Sie aber selbst einmal darüber nachdenken, wie Sie mit ihm umgegangen sind.
Im Übrigen kann ich verstehen, dass Sie jemanden als Rechtsexperten heranziehen, der Ihre Rechtsauffassung bestätigt, um der Landesregierung entsprechend mitzuspielen, dass aber danach relativ schnell deutlich wird, dass dies jemand ist, der offensichtlich in Ihren Reihen Ortsvereinsvorsitzender ist
und der Mitglied Ihrer juristischen Arbeitsgemeinschaft ist.
Im Übrigen möchte ich den Hinweis geben, die Begrifflichkeit „CDU-Aktivist“ können Sie gern in einem Tweet von Dietmar Brück aus der „RHEIN-ZEITUNG“ nachlesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal sagen, ich verstehe wirklich, dass Ihnen das peinlich ist; denn dass an Ihrem gesamten Gebäude, das Sie nun über eineinhalb Jahre im Ausschuss mit dem Thema ESF aufgebaut haben, nichts dran ist und Sie sich nun so aufregen, ist der beste Beleg dafür, dass Sie Ihr Scheitern eingestehen.
Vielen Dank.
...... 6885, 6890 Abg. Johannes Zehfuß, CDU:....... 6886, 6890 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6887 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 6888
Abzug statt Modernisierung: Keine Atomwaffen in Rheinland-Pfalz oder anderswo auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5612 –........... 6891
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der DGB hat in der vergangenen Woche eine Zwischenbilanz des seit 1. Januar dieses Jahres geltenden gesetzlichen Mindestlohns gezogen. Ich denke, das ist ein guter Anlass, hier heute noch einmal deutlich zu machen, dass dieses Gesetz für die Bundesrepublik Deutschland und damit auch für Rheinland-Pfalz die größte sozialpolitische, aber auch wirtschaftspolitische oder volkswirtschaftliche Errungenschaft der letzten Jahrzehnte ist.
Letzteres wird von einigen ideologisch verhafteten Ökonomen immer noch vehement bestritten, aber die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass der Mindestlohn einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der guten wirtschaftlichen Position Deutschlands leistet.
Lassen Sie mich drei Punkte dazu ausführen:
1. Herr Professor Sinn, zu dem ich hier nichts weiter sagen will, als dass ich ihm wünsche, dass auch er einmal einen Monat vom Mindestlohn leben muss, hat im letzten Jahr geunkt, dass der Mindestlohn 900.000 Arbeitsplätze kosten würde.
Schauen wir uns die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt an, kann man festhalten, nichts davon ist passiert.
Im Gegenteil, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist auf hohem Niveau und steigt weiter an. Bundesweit sind allein in den ersten vier Monaten des Jahres 216.000 neue sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden.
Nach den letzten Daten der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2015 hat die Zahl der sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Vorjahresmonat um 21.500 zugenommen. Der Anstieg fand übrigens überproportional gerade in den Niedriglohnbereichen wie Gastronomie und Dienstleistungen statt.
Der Mindestlohn stärkt damit nicht nur die Einkommenssituation vieler Beschäftigter, sondern leistet einen Beitrag zur Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme, genauso wie er zu höheren Steuereinnahmen und einer Steigerung der Binnennachfrage führt; denn wir wissen, dass gerade im Niedriglohnbereich der höhere Lohn direkt in den Konsum geht.
2. Ich mache gar keinen Hehl daraus, dass ich begrüße, dass gleichzeitig die Zahl der gewerblichen Minijobs zurückgegangen ist. Noch gibt es keine validen Zahlen, wie viele Minijobs in reguläre Teilzeit- oder Vollzeitstellen umgewandelt wurden, aber der Zusammenhang lässt sich nicht leugnen, vor allem weil wir wissen, dass gerade in den Bereichen, die ich vorhin schon genannt habe und in denen der Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung besonders hoch ist, bisher Minijob-Domänen waren.
Davon profitieren im Übrigen besonders Frauen, die dann zumindest ansatzweise – auch das haben wir hier sehr häufig diskutiert – nennenswerte Rentenansprüche erwerben.
3. In sozialpolitischer Hinsicht ist es äußerst begrüßenswert, dass die Zahl der Aufstocker, also der Menschen, die trotz Arbeit Arbeitslosengeld II beziehen, weiter rückläufig ist.
Ich sage Ihnen, das hat auch etwas mit Würde zu tun, wenn diese Menschen nicht mehr am Monatsende nach einem Monat harter Arbeit noch zum Amt gehen müssen, um ergänzende Leistungen zu beziehen.
Meine Damen und Herren, ja, auch die erste Aufregung über die Dokumentationspflichten, die wir Anfang des Jahres intensiv diskutiert haben, ist, nachdem das Bundesarbeitsministerium hier Vereinfachungen vorgenommen hat, deutlich zurückgegangen, und das sicherlich nicht zuletzt auch aufgrund der Mindestlohndialoge unserer Fraktion, an denen auch das Bundesarbeitsministerium beteiligt war.
Da, wo es noch Unklarheiten gibt, wie etwa bei der Frage, welche Vergütungsbestandteile bei der Berechnung des Stundenlohns berücksichtigt werden dürfen, bin ich mir sicher, dass auch hier relativ schnell praktikable Lösungen gefunden werden, die nicht dazu führen, dass der Mindestlohn ausgehöhlt wird.
Insgesamt lässt sich festhalten, der Mindestlohn ist in Deutschland angekommen und inzwischen selbstverständlich.
Leider gibt es immer noch einige Wenige, denen er ein Dorn im Auge ist und die immer noch jede Gelegenheit nutzen, ihn infrage zu stellen oder für bestimmte Gruppen Ausnahmen zu fordern, wie zuletzt wieder Herr Sinn oder
auch Herr Haseloff. Wer nicht weiß, wer das ist: Das ist der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Der hat Ausnahmen für Flüchtlinge gefordert.
Für uns steht jedenfalls fest, mit uns wird es keine weiteren Ausnahmen geben und schon gar nicht mit der Begründung, dass der Mindestlohn ein Hindernis für die Integration von Flüchtlingen darstellt. Wir werden und wollen keinen Mindestlohn erster und zweiter Klasse einführen.
Noch einmal: Der Mindestlohn wirkt. In Rheinland-Pfalz profitieren über 70.000 Menschen, 70.000, denen zumindest ein Stück mehr Wertschätzung für ihre Arbeit gegeben wird. Das ist sozial gerecht, stärkt die Wirtschaft und den Zusammenhalt im Land. Daran werden wir weiter arbeiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Zehfuß, bei allem Respekt für die Landwirtschaft und bei allem Verständnis auch für die Detailprobleme, die es dort sicherlich noch gibt, hätte ich mir trotzdem gewünscht, dass Sie auch ein Wort zur allgemeinen Bedeutung des Mindestlohns verlieren. Aber vielleicht spricht gleich noch ein Kollege von Ihnen, der das macht.
Ich kann verstehen, dass Sie die Dokumentationspflicht immer noch als Bürokratieaufwand beschreiben. Aber wir wissen doch, dass die Einhaltung des Mindestlohns dann, wenn wir keine Dokumentation durchführen, letztendlich auch nicht geprüft werden kann. Was nützt uns ein Mindestlohn, wenn wir wissen, dass er überall unterlaufen wird.
Im Übrigen hat mir mein Kollege Wehner gerade noch gesagt, dass die französischen Bauern zum Beispiel darauf hinweisen, dass die deutschen Dumping bei ihren Saisonarbeitskräften betreiben, die Löhne also deutlich niedriger sind. Ich denke, dass es in einem europäischen Nachbarland zu verhindern gilt, dass wir uns gegenseitig Konkurrenz machen.
Ich hätte mich nicht gewundert, wenn Sie möglicherweise darauf abstellen, dass durch den Mindestlohn riesige Umsatzeinbußen in der Landwirtschaft stattgefunden haben, weil landwirtschaftliche Produkte wie Obst und Gemüse möglicherweise um bis zu 11 % teurer geworden sind. Insgesamt muss man aber noch einmal feststellen, dass sich die Befürchtung, dass es mit dem Mindestlohn zu einem deutlichen Preisanstieg kommt, nicht bewahrheitet hat, wenn man sich anschaut, dass die Verbraucherpreise lediglich um 0,4 % angestiegen sind, wenn auch in einigen Bereichen deutlicher. Aber insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die in den letzten Jahren geäußerten Befürchtungen nicht bewahrheitet haben.
Noch einmal: Der Mindestlohn ist ein Erfolg. Der Mindestlohn ist eine historische Errungenschaft. Daran werden wir festhalten. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass wir in den nächsten Jahren dort Steigerungen erzielen.
Vielen Dank.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Anfragen sind nach Kenntnis der Landesregierung bisher bei den Welcome Centern eingegangen?
2. Welchen Nationalitäten gehören die anfragenden Fachkräfte an?
3. Zu welchen Themen und Fragestellungen fand die überwiegende Anzahl der Beratungen statt?
4. Wie fällt eine erste Zwischenbilanz der Landesregierung zum Service-Angebot der Welcome Center aus?
Frau Ministerin, es gibt insgesamt vier Welcome Center – das habe Sie angesprochen – in Rheinland-Pfalz. Lässt sich etwas zur regionalen Verteilung der Anfragen sagen? Wie verteilen sich die 150 Anfragen auf die Welcome Center?
(schriftfüh- rende Abgeordnete)............ 6466 Abg. Dr. Susanne Ganster, CDU: (schriftfüh- rende Abgeordnete)............ 6467 Prof. Dr. Dieter Kugelmann:........ 6468
Wahl von Herrn Professor Dr. Dieter Kugelmann zum Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit... 6468
Landeswassergesetz (LWG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4576 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/5193 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5181 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5192 –........... 6468
(schriftführende Abge- ordnete)
Ahnen Dr. Alt
Anklam-Trapp Baldauf
Beilstein Besic-Molzberger
Biebricher Billen
Blatzheim-Roegler Bracht
Brandl Dr. Braun
Bröskamp Brück
Demuth Denninghoff
Dickes Dötsch
Dreyer Elsner
Dr. Enders Ernst
Feiniler Fuhr
Dr. Ganster Geis
Gies Günther
Guth Haller
Hartenfels Hartloff
Hayn Heinisch
Henter Hering
Huth-Haage Hürter
Hüttner Johnen
Kessel Klein
Klomann Klöckner, Dieter
Klöckner, Julia Köbler
Kohnle-Gros Dr. Konrad
Kukatzki Mattias Lammert
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele der insgesamt 49 regionalen Zustellfirmen befinden sich in Rheinland-Pfalz, und an welchen Standorten befinden sich diese?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeitsplatzverlagerung von der Deutschen Post AG zur DHL Delivery GmbH und deren Auswirkung auf die Beschäftigten?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über weitere mögliche Ausgliederungen von Betriebsbereichen der Deutschen Post AG vor?
Unserer Kenntnis nach besteht bei der Deutschen Post AG ein Tarifvertrag zum Schutz vor Fremdvergabe, der wohl noch bis zum 31. Dezember 2015 gültig sein soll. Wird dieser Tarifvertrag mit der Gründung der DHL Delivery GmbH Ihrer Meinung nach unterlaufen?
Frau Ministerin, aktuell war gestern zu lesen, dass die Deutsche Post AG derzeit über ihre Sorting-Firmen verstärkt Werkverträge abschließt, um mit Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern den Streik sozusagen zu umgehen. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit der gesetzlichen Veränderungen bei den Werkverträgen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Woche, also noch ziemlich aktuell, wurde der Sozialbericht der OECD vorgestellt. Dieser macht einmal mehr deutlich – etwas, was Frau Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler schon angedeutet hat –, dass der materielle Wohlstand in Deutschland deutlich ungleicher verteilt ist als in anderen Industrienationen.
Die ärmsten 60 % kommen demnach lediglich auf 6 % des gesamten Vermögens. Die reichsten 10 % der Deutschen verfügen dagegen laut der Studie über beinahe 60 % des gesamten Nettohaushaltsvermögens.
Laut OECD führt die starke Verteilungsungleichheit dazu, dass Deutschland als Volkswirtschaft seine Wachstumspotenziale nicht ausschöpft. Das heißt, das Wachstum könnte höher ausfallen, wenn es gelingen würde, den Abstand zwischen Arm und Reich zu verringern.
Diese ganz aktuellen, übernationalen Befunde schließen sehr gut an die Ergebnisse des 5. Armuts- und Reichtumsberichtes der Landesregierung an, der vor einigen Wochen vorgelegt wurde. Ich begrüße es sehr, dass wir ihn heute hier in diesem Hause diskutieren. Er ist mit über 600 Seiten ein sicher sehr umfangreiches Werk, das hier nicht in jedem Detail beleuchtet werden kann.
Aber bevor ich auf die aus meiner Sicht zentralen Ergebnisse des Berichts eingehe, möchte ich zunächst einmal noch herausstellen, wer entsprechend des Berichts in Rheinland-Pfalz als arm bzw. armutsgefährdet und wer als vermögend gilt. Als relativ arm bzw. relativ von Armut bedroht gilt, wer über weniger als 60 % des Medians des Haushaltsnettoäquivalenzeinkommens bzw. des Pro-KopfHaushaltsnettovermögens verfügt. Relativ reich ist, wer über mehr als 200 % desselben verfügt.
Jetzt kann man sich sicher über diese technischen Definitionen in den Details und die Grenzziehungen streiten. Nicht streiten werden wir uns aber sicherlich darüber, was Armut für den Einzelnen bedeutet. Armut bedeutet vor allem Ausgeschlossensein, nicht an der Gesellschaft teilhaben zu können. Armut bedeutet permanenten Stress,
permanente Angst, irgendwie über die Runden kommen zu können. Armut bedeutet ein erhöhtes Risiko, krank zu werden, und wirkt sich letztlich auch negativ auf die Lebenserwartung aus. Das können wir in der Politik nicht hinnehmen.
Unser Ziel war, ist und bleibt, Armut zu bekämpfen und Teilhabe für alle zu ermöglichen.
Der Bericht bietet eine sehr gute Grundlage dafür, zu schauen, ob das, was wir tun und in der Vergangenheit getan haben, ausreichend ist, daraus weitere Maßnahmen abzuleiten und sie dann gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteuren umzusetzen; denn Armut – das hat die Ministerin auch betont – kann nur wirkungsvoll bekämpft werden, wenn dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird und sich an der Stelle nicht die Ebenen gegenseitig die Schuld für irgendetwas in die Schuhe schieben.
Was sind denn nun die zentralen Ergebnisse für RheinlandPfalz? Zunächst stellt der Bericht fest, dass es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine zunehmend positive Entwicklung der ökonomischen Rahmenbedingungen im Land gegeben hat. Zwischen 1991 und 2012 ist die Zahl der Erwerbstätigen mit plus 15 % stärker gestiegen als in Gesamtdeutschland. Auch das Arbeitsvolumen ist stärker gestiegen als im Bund. Die Arbeitslosenquote – das ist bekannt – ist schon seit vielen Jahren die drittniedrigste in Deutschland.
Allerdings weist der Bericht auch auf die starken regionalen Unterschiede hin, ebenso darauf, dass die Bruttolöhne und -gehälter niedriger liegen als im Bundesdurchschnitt. Aber auch das hat sicherlich seine Ursachen in der Wirtschaftsstruktur der vergangenen Jahre.
Erfreulich ist, dass die Verteilung der privaten Haus-, Grund- und Geldvermögen in Rheinland-Pfalz deutlich gleichmäßiger ist als in Deutschland insgesamt, was vor allem auf die höhere Wohneigentümerquote zurückzuführen ist, die in Rheinland-Pfalz bei ungefähr zwei Dritteln liegt. Deutschlandweit liegt sie bei 60 %.
Dennoch – damit sind wir in Rheinland-Pfalz nicht allein – ist die einkommensbezogene Armutsrisikoquote seit 2006 schwach gestiegen. Derzeit liegen wir etwas höher als der Bundesdurchschnitt.
Die Ursachen für Armut sind vielfältig, sehr komplex und lassen sich – das habe ich auch schon gesagt – nicht auf einer Ebene lösen. Schaut man sich die Armuts- und Reichtumsverteilung genauer an, müssen jedoch einige spezielle Risikogruppen besonders hervorgehoben werden, wobei mir bewusst ist, dass es natürlich in den unterschiedlichen Gruppen durchaus auch Überschneidungen gibt.
1. Es sind – ich denke, das ist auch das Schwerwiegendste, die Frau Ministerin hat es sehr ausführlich dargestellt – immer noch viel zu viele Kinder und Jugendliche arm oder von Armut bedroht.
2. Armut ist weiblich, Reichtum ist männlich. Dies wird deutlich, wenn man sich die Armutsrisikoquote insbesondere
bei den in den meisten Fällen weiblichen Alleinerziehenden anschaut. Sie weisen mit 47,5 % in Rheinland-Pfalz die höchste Quote auf. Sie liegt damit deutlich höher als 2005.
Das Schwerwiegendste an dieser Tatsache ist, dass eben dann nicht nur die alleinerziehenden Mütter, sondern eben auch ihre Kinder arm sind, in Armut leben und ihre Chancen auf Teilhabe damit deutlich geringer sind als die von Kindern in, ich sage es einmal so, stabilen Familienverhältnissen.
Die Armutsrisikoquote von Familien mit drei und mehr Kindern ist ebenfalls immer noch zu hoch. Aber der Bericht zeigt auch, dass die Armutsrisikoquote dort leicht zurückgeht. Ich denke, das ist ein erfreuliches Signal.
Bei den Alleinerziehenden liegen die Ursachen vor allem in der schwierigeren Erwerbssituation, was mit fehlender Mobilität im ländlichen Raum zusammenhängt, aber auch damit, dass Alleinerziehende, wenn sie überhaupt einen Arbeitsplatz bekommen, meistens in Teilzeit oder in Minijobs arbeiten.
Auch im Alter sind Frauen deutlich stärker von Armut betroffen und bedroht als Männer. Mit durchschnittlich 526 Euro sind die versicherten Renten im Bestand von Frauen in Rheinland-Pfalz sehr niedrig. Frauen über 65 Jahre haben inzwischen eine Armutsrisikoquote von 22,2 %. Das ist ein Anstieg seit 2005. Das hängt möglicherweise ein bisschen damit zusammen, dass es vor einigen Jahrzehnten die Möglichkeit gab, wenn man geheiratet hat, sich als Frau die Rente auszahlen zu lassen. Damit hat man heute entsprechend niedrigere Rentenansprüche.
Dagegen liegt die Einkommensreichtumsquote für männliche Haushaltsvorstände in Rheinland-Pfalz doppelt so hoch wie für weibliche. Die Quote liegt bei den Teilzeiterwerbstätigen, ebenfalls weitgehend überwiegend Frauen, deutlich niedriger als bei den Vollzeiterwerbstätigen.
Ich nenne den dritten Punkt. Armut hat Migrationshintergrund. Ich denke, das lässt sich aus dem Bericht sehr deutlich ableiten.
Ich komme zum vierten Punkt. Das hat die Ministerin schon angesprochen. Gute Bildung und sichere Arbeitsverhältnisse sind wesentliche Schlüssel zur Vermeidung von Armut. Der Bericht stellt unmissverständlich fest, was wir alle wissen, Bildungsarmut erhöht das Risiko von Einkommensarmut. Die Armutsrisikoquote der ab 25-Jährigen mit niedrigem Bildungsstand liegt fast sechsmal so hoch wie die Armutsrisikoquote von Hochqualifizierten.
Das liegt vor allem auch an den deutlich schlechteren Erwerbsperspektiven. Jugendliche ohne Abschluss bzw. mit Hauptschulabschluss haben kaum Chancen auf einen qualifizierten Ausbildungsplatz. Das hat im Übrigen der DGB erst vor Kurzem anhand der IHK-Lehrstellenbörse festgestellt, nach der nur 4 % der Ausbildungsstellen für Jugendliche ohne Abschluss offen sind und 30 % für Hauptschüler.
Menschen ohne gute Ausbildung sind stärker der Gefahr ausgesetzt, in prekären Beschäftigungsverhältnissen und
im Niedriglohnsektor zu arbeiten. Außerdem sind deren Erwerbsbiografien häufiger unterbrochen.
Damit zieht sich Armut über das Erwerbsleben bis ins Rentenalter. Sie haben kaum eine Chance auf eine Statusverbesserung.
Das führt mich zum letzten Punkt, der wesentlich ist und aus diesem Bericht hervorgeht. Altersarmut wird in Zukunft zur großen Herausforderung, und zwar nicht nur bei Frauen. Die Armutsrisikoquote Älterer lag 2012 in RheinlandPfalz bei 18,8 % und damit über dem Bundeswert, was seine Ursachen vor allem in den verhältnismäßig niedrigen Löhnen der Vergangenheit und darin hat, dass sich die Wirtschaftsstruktur erst in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt hat.
Die weitere Verbreitung atypischer und prekärer Beschäftigung wird in Zukunft dazu führen, dass, wenn wir nicht massiv gegensteuern, Armut im Alter zum Massenphänomen wird. Davor wurde bereits vor einiger Zeit unter anderem auch durch die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gewarnt. Geschehen ist seitdem recht wenig.
Welche Konsequenzen lassen sich aus den Ergebnissen ziehen? Zunächst kann man sicherlich feststellen, dass die Landesregierung in den letzten Jahren viele Projekte und Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, um die Armut in den Ursachen anzugehen. Es ist klar, dass solche Maßnahmen eine gewisse Wirkungszeit brauchen, bis sie in Zahlen messbar sind. Beispielhaft sind all die Maßnahmen im Bildungsbereich zu nennen, die darauf abzielen, dass Bildungschancen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, die gebührenfreie Kita, die wir diskutiert haben, der Ausbau der Ganztagsschulen, der Sozialfonds für das Mittagessen in Kitas und Schulen, die Schulsozialarbeit, das Projekt „Keine/r ohne Abschluss“ und vieles mehr. Das ist der richtige Weg, diesen Weg müssen und werden wir weiter gehen.
Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik hat sich die Landesregierung immer für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohn eingesetzt, der zumindest eine untere Haltelinie für die Entlohnung festlegt.
Aber auch das Eintreten gegen den Missbrauch von Werkverträgen, gegen den Missbrauch von Zeit- und Leiharbeit ist zu nennen. Die vielfältigen Programme zur gezielten Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bestimmter Zielgruppen im Land sind sicherlich wegweisend.
Was die finanzielle Situation von Alleinerziehenden angeht, hat sich vor Kurzem erst Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit Unterstützung unserer Ministerpräsidentin gegen großen Widerstand durchgesetzt und erreicht, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht und nach Kindern gestaffelt wird.
Das alles reicht, das wissen wir, noch lange nicht aus. Um Armut wirkungsvoll zu bekämpfen, bedarf es noch zahlreicher Initiativen auf Bundesebene gerade im Hinblick auf den Abbau prekärer Beschäftigung und die Sicherung von
auskömmlichen Renten.
Der Bericht macht auch deutlich, dass es kein Tabu sein darf, über eine stärkere Umverteilung über das Steuersystem zu reden. Wenn wir sehen – ich habe bereits zu Beginn auf das Auseinanderdriften der Einkommens- und Vermögensschere hingewiesen –, dass sich im Zeitraum von 2004 bis 2007 das Einkommen der Einkommensmillionäre um das 2,6-Fache erhöht hat, der Anteil der Steuern aus Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen aber gesunken ist, kann man nicht sagen, dass die Reichen in Deutschland zu viel Steuern zahlen.
Auch die Entlastung hoher Einkommen und Vermögen durch die Steuerpolitik der vergangenen Jahre – das kann nicht geleugnet werden – ist eine Ursache dafür, dass Länder und Kommunen nicht unbedingt den Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten können, den sie gerne würden. Das gilt vor allem für die Kommunen, die als Erstes mitbekommen, wo jemand in Armut lebt und wo jemand Hilfe braucht.
Es gilt nach wie vor der Satz: Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten.
Sicherlich müsste ich noch auf viele weitere Punkte aus dem Bericht eingehen, wie zum Beispiel Armut und Pflege, Armut und Überschuldung, Energiearmut usw. Zur ausführlichen Beratung wollen wir uns im Ausschuss mit einer Anhörung die nötige Zeit nehmen, federführend ist der Sozialausschuss, aber auch mitberatend der Familienausschuss, der Gleichstellungsausschuss, der Bildungsausschuss und der Wirtschaftsausschuss.
Weil wir uns im Ausschuss die Zeit nehmen wollen, haben wir bewusst auf einen Entschließungsantrag verzichtet. Wir wollen die Anhörung abwarten und dann entsprechend die Konsequenzen daraus ziehen.
Das Sozialministerium hat eine eigene Veranstaltung angekündigt. Ich freue mich auf die weitere intensive Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, wie genau akquiriert die Kompetenzstelle die Unternehmen? Sie hat jetzt zum 1. Januar angefangen. Können Sie das Verfahren erläutern?
Frau Ministerin, gibt es Erfahrungen mit dem eg-check aus anderen Bundesländern? Können Sie etwas dazu sagen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen ist Equal Pay Day. Ich finde es sehr gut, dass wir heute die Gelegenheit haben, uns über das Thema Equal Pay Day im Plenum auszutauschen.
Der Tag soll deutlich machen, dass Frauen erst an dem Tag den Lohn bekommen haben, den die Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres erhalten haben. Ich spreche bewusst nicht von verdient haben; denn Frauen verdienen gemessen an dem, was sie am Arbeitsplatz, in der Familie und in der Gesellschaft leisten, deutlich mehr, als sie an Lohn erhalten.
Am Equal Pay Day werden wir jedes Jahr sehr deutlich darauf hingewiesen, dass Frauen nicht nur bei der Entlohnung noch mit erheblichen Nachteilen in ihrer Erwerbsbiografie zu kämpfen haben. Die Zahl der beschäftigten Frauen stieg zwar seit der Wiedervereinigung um 21 %, die von ihnen geleisteten Arbeitsstunden aber nur um 4 %. Ein etwas höheres Arbeitsvolumen wird heute von deutlich mehr Arbeitnehmerinnen erbracht als früher, so das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsfor
schung. Grund ist die steigende Teilzeitquote. Sie lag im Jahr 2014 bei knapp 58 %, im Jahr 1991 noch bei 35 %.
Auch – das haben wir vorhin gehört – arbeiten überwiegend Frauen im Niedriglohnbereich. Da ist der Mindestlohn sicher ein guter Beitrag für mehr Gerechtigkeit und wirkt sich gerade für Frauen positiv aus.
Aber auch die gläserne Decke ist immer noch nicht durchbrochen. Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland betrug Ende 2014 18,4 %, in den Vorständen dieser Unternehmen nur 5,4 %.
Wir sind froh, dass der Bundestag vor zwei Wochen endlich die Frauenquote beschlossen hat; denn all die freiwilligen Selbstverpflichtungen haben in der Praxis kaum etwas verändert. Jetzt haben wir eine gesetzliche Regelung. Ich bin davon überzeugt, dass sich die Zahlen an der Stelle in den nächsten Jahren deutlich nach oben entwickeln werden.
Leider hat sich am sogenannten „Gender Pay Gap“ in den vergangenen Jahren nichts geändert. Nach wie vor bekommen Frauen für die gleiche Arbeit rund 22 % weniger Lohn als Männer. Bemerkenswert ist, dass sich der Gap in Ostdeutschland in den vergangenen Jahren sogar erhöht hat. Deutschland ist damit gemeinsam mit Österreich trauriger Spitzenreiter in Europa. Ich denke, das ist ein Armutszeugnis. Dies vor allem deshalb, weil wir inzwischen so viele hoch qualifizierte, gut qualifizierte Frauen haben wie nie zu vor.
Welches Signal senden wir eigentlich an diese gut qualifizierten Frauen, wenn wir um die Lohnunterschiede wissen, aber wir als Politik sagen, na ja, damit haben wir nichts tun; das geht uns eigentlich nichts an? – Über die Gründe, die hinter dem „Gender Pay Gap“ liegen, hat Frau Ministerin Alt heute Morgen schon ausführlich berichtet. Prominente Beispiele wie Birkenstock machen sehr deutlich, dass gesteuerte Lohnungleichheit in Betrieben durchaus vorhanden ist. Es ist gut, dass das aufgedeckt wurde. Das führt hoffentlich dazu, dass Unternehmen von sich aus prüfen, wie Lohnstrukturen in ihren Unternehmen sind. Ich denke, dass die Lohnteststelle, die Frau Ministerin Alt heute Morgen vorgestellt hat, hier hilfreich sein kann. Die Erfahrungen mit dem eg-check zeigen da in die richtige Richtung.
Allein das reicht aber nicht. Ich bin Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig sehr dankbar, dass sie das Thema Entgeltgleichheit ganz oben auf die Agenda gesetzt hat. Die Koalitionspartner im Bund haben sich dank ihres Einsatzes auf drei Punkte geeinigt.
Erstens: Es wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Lohntransparenz innerhalb der Betriebe mit Mitbestimmung und im öffentlichen Dienst geben.
Zweitens: Die Tarifpartner werden zum Abbau von Entgeltunterschieden und zur ausgewogenen Besetzung in den Tarifkommissionen mit Frauen und Männern verpflichtet.
Drittens – Achtung, Reizwort –: Es wird eine Dokumentationspflicht über die Anstrengungen zur Überwindung der Entgeltungleichheit in den Tarifverhandlungen eingeführt.
Inzwischen hat auch Herr Kauder signalisiert, dass die Union dem Entgeltgleichheitsgesetz, so wie es im Koalitionsvertrag festgehalten ist, nicht im Weg stehen und sich an den Koalitionsvertrag halten wird.