Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

er ist aber auf jeden Fall etwas, was Zukunft für dieses Land bedeutet.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Steinbach das Wort.

(Ramsauer, SPD: Gib es dem Schreiner!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schreiner, das war wieder schwere Kost, was Sie uns da zugemutet haben. Ich will versuchen, dass nicht alles auf Sie ausgerichtet wird, aber ich will mit einem anfangen. Sie haben einen Entschließungsantrag eingereicht, der „Kultur des Sparens“ heißt. Die nähere Lektüre hat bei mir doch das eine oder andere Lächeln auf den Mund bzw. ins Gesicht gezaubert. Ich finde, der Titel ist auch hier wieder einmal mehr falsch gewählt. Vor allen Dingen nach der Rede, die Sie hier vorgetragen haben, müsste es eigentlich „Kultur des Verwirrens“ heißten. Wenn wir genau sind, müsste es aber eigentlich „Kultur der Verwirrtheit“ heißen, weil es sich auf die Haushaltspolitik der CDU bezieht.

(Beifall des Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sie haben einiges gesagt, wozu man noch Ergänzungen machen könnte und sollte. Das werde ich gern auch noch tun, aber ich will erst einmal auf ein paar andere Punkte eingehen. Ich fange mit dem Einzelplan 20 – das ist ungewöhnlich – von hinten an, aber ich will noch einmal darauf hinweisen, wir haben durch die aktualisierte Steuerschätzung Mehreinnahmen im rheinlandpfälzischen Landeshaushalt. Ich will darauf hinweisen, dass wir als Fraktionen diese Steuermehreinnahmen vollständig in die Absenkung der Nettokreditaufnahme gesteckt haben. Das zeigt deutlich, dass die Fraktionen auch den Konsolidierungskurs, der in diesem Land durch die Landesregierung vorgelegt wird, mittragen und ihn konsequent fortsetzen.

(Präsident Mertes übernimmt den Vorsitz)

Zum Zweiten geht es heute auch um die Fragestellung des Haushaltsbegleitgesetzes, das Sie hier so wortreich kritisiert haben, Herr Schreiner. Ich will Ihnen nach der Anhörung auch noch einmal sagen, welche Ergebnisse es dort gegeben hat. Sie haben hier bemängelt, dass den Kommunen bei der Wahl der Abrechnungszeiträume für die Kommunen ein finanzieller Nachteil entstehen würde.

Sie haben nicht ganz zu Ende gelesen. Der Zinsnachteil, der sich daraus kalkulatorisch ergäbe, liegt bei 30.000 Euro. Es ist klar ausgeführt, dass allein schon der verknappte Buchungszeitraum, das heißt, die Halbierung der Buchungsvorgänge, bei den Kommunen wahrscheinlich für deutliche Einsparungen sorgen wird.

Ferner müssen Sie auch das sehen, was in der Begründung angeführt ist, dass nämlich die Nachreichung der Fälle deutlich dafür gesorgt hat, dass es da zu Verzerrungen kommt. Von daher, wenn Sie hier jetzt dieses große Modell aufbauen, das würde die Kommunen belasten, haben Sie einfach die Zahlen, die im Gesetzentwurf enthalten sind, und die Auswirkungen nicht zur Kenntnis genommen.

Ein Weiteres ist das Stichwort „Hilfen zur Erziehung“. Natürlich haben die Anzuhörenden gesagt, dass ihnen das nicht gefällt, sprich die kommunale Familie. Das ist auch klar. Sie sind auch Betroffene. Das kommt davon, wenn man Betroffene zu Sachverständigen erklärt. Ich meine, was erwarten Sie für eine Reaktion von denen? Darum hat die Gesetzesvorlage das auch eindeutig widergegeben. Es ist doch klar, dass sie sich dagegen ausgesprochen haben. Natürlich wissen wir, dass wir in diesem Bereich auch bei den Kommunen Einsparungen vornehmen.

Ich sage Ihnen aber auch, wir sind und bleiben das einzige Flächenland in der Bundesrepublik, das den Kommunen Hilfen zur Erziehung in der Höhe von 50 Millionen Euro gewährt, 49,25 Millionen Euro, um genau zu sein. Das heißt, wir verstetigen einen Beitrag, den es in anderen Ländern nicht gibt. Wir setzen fort, was gut, richtig und wichtig ist. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Kommunen ihre gesetzlichen Leistungen, die sie zu erfüllen haben, ersetzt bekommen sollten, dann müssten Sie auch dafür werben, dass der Bund hierfür ein Bundesleistungsgesetz schreibt und dies auch entsprechend übernimmt.

Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass Sie eine Debatte immer völlig ausblenden. Das ist nämlich der parallele kommunale Finanzausgleich. Dieser kommunale Finanzausgleich hat erstmals einen Soziallastenansatz in seiner Struktur enthalten. Sie können nicht das eine nehmen und das andere debattieren.

Bei dem Thema „Schwangerenkonfliktberatung und Schwangerenberatungsstellen“ ist herausgekommen, dass wir natürlich auch in dem Bereich zu Kürzungen kommen werden und Stellen zurückgeführt werden. Wir haben das begrenzt. Das ist jetzt eine Maximalformulierung, die da drinsteht, im Sinne von „höchstens“ begrenzt. Wir haben nichts anderes getan, als uns an das zu halten, was im Bundesgesetz vorgeschrieben ist.

Wir passen die Landesregelung an ein Bundesgesetz an. Das ist das, was Sie hier wortreich kritisieren. Von daher halte ich unter dem Aspekt, den wir hier zu erörtern haben, diese gesetzlichen Maßnahmen für vertretbar und für richtig, meine Damen und Herren.

Jetzt kommen wir natürlich zu dem großen Thema, das Sie hier angesprochen haben, zu Ihrer Personalvermittlungsstelle. Wie schon im letzten Doppelhaushalt 2012/2013 möchten Sie von der CDU auch in diesem Jahr eine sogenannte Personalvermittlungsstelle einrichten, PVS. Eigentlich stand in meinem Vokabular PVS immer für politische Vierteljahresschrift, eine hoch anerkannte Politologenzeitung.

(Staatsminister Lewentz: Die hat aber Inhalt!)

Ich finde es sehr bedauerlich, dass dieser PVS-Begriff jetzt hier ersetzt wird. Er kommt übrigens aus Hessen. Da haben Sie ihn her, und da haben Sie ihn schlicht und ergreifend abgeschrieben.

Eine schlichte Wiederholung des Vorschlags der letzten Haushaltsberatung macht ihn inhaltlich leider nicht besser. Wie schon beim letzten Mal ist diese Personalvermittlungsstelle inhaltlich an Unbestimmtheit nicht zu übertreffen und in der vorgeschlagenen Form im Sinne einer verantwortungsvollen Personalführung ein glattes Fiasko.

(Baldauf, CDU: Ach kommen Sie, Sie sind doch aus Hessen!)

Das ist ein Sparvorschlag, der sagt, wir wollen 3.500 Stellen in den Jahren 2014 und 2015 abbauen. Er sagt aber nicht, wo und wie konkret. Eine so hohe Zahl ist auch mit einer Personalvermittlungsstelle über den Abbaupfad der Landesregierung hinaus, der sowieso besteht, nicht zu leisten. Eine derartige Unterfinanzierung des Haushaltes, wenn sie die Stellen ernsthaft gestrichen hätte, wäre meines Erachtens verfassungswidrig und widerspricht zum Zweiten auch der Verantwortung des Landes als zuverlässiger Arbeitgeber.

Noch unverantwortlicher ist der Vorschlag, den Sie der Presse mitgeteilt haben, nämlich die kontinuierliche Fortführung dieses Modells des Abbaupfades bis zum Jahr 2020 ohne jegliche konkrete Angabe, in welchen Bereichen und wie der Abbau erfolgen soll. Das Einzige, was Sie uns verraten, ist, wo Sie in den ersten beiden

Jahren nicht abbauen wollen, nämlich bei den Lehrerinnen und Lehrern.

Der Aderlass von mehr als 12.000 Stellen in diesem Bereich über die geplante Verringerung des Abbaupfades im Land hinaus ist meines Erachtens nicht leistbar. Wenn man eine solch triviale Rechnung macht wie die CDU und spaßeshalber einmal ausrechnet, was eine Reduktion um 1.750 Stellen jährlich bedeuten würde, käme man auf folgende Zahlenwerte: Sie selbst haben gesagt – so steht es auch da –, Sie wollen Stellenminderungen im Bereich der Schule nicht, sondern dort wollen Sie aufbauen. Sie haben auch immer wieder gesagt, bei der Polizei kommt das für Sie auch nicht infrage. Nehmen wir die also einmal in 2014 und 2015 aus.

Dann kann ich Ihnen gerne aufzählen, welche Bereiche für Sie noch übrig bleiben. 7.000 Stellen bei der Finanzverwaltung, 8.000 Stellen im Justizbereich, 2.000 Stellen bei den Mittelbehörden, 2.000 Stellen in der Ministerialbürokratie – das ist die, die Sie eigentlich abbauen wollen, und zwar von heute auf nachher – sowie 6.000 verteilte Stellen im Land. Von diesen in der Summe 25.000 Stellen wollen Sie innerhalb von 24 Monaten rund 15 % abbauen, aber Sie sagen nicht, wo und wie.

Das bedeutet umgerechnet, wenn wir das anteilmäßig gerecht – also geometrisch – verteilen, Sie wollen 1.000 Stellen bei der Finanzverwaltung und 1.200 Stellen im Justizbereich in zwei Jahren abbauen. Da wünsche ich Ihnen viel Spaß und viele freudige Diskussionsveranstaltungen vor Ort, wenn Sie das den betroffenen Beschäftigten vor Ort vermitteln wollen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn Sie sagen, wir wollen die gar nicht abbauen, sondern wir wollen die nur in eine Personalvermittlungsstelle einstellen, was ist dann bitte gewonnen? Wenn Sie die sozusagen nur umgruppieren wollen und sie von mir aus nur mit einem schwarzen Punkt oder mit einer kw-Stelle versehen oder ihnen eine Eselsmütze aufsetzen wollen, ist kein einziger Schritt in der Konsolidierung des Haushalts getan. Dann stecken die Leute zwar in einer Personalvermittlungsstelle, aber sie sind immer noch da und müssen vom Land bezahlt werden. Eine Konsolidierung ist das nicht. Es ist nur dann eine Konsolidierung, wenn wir Stellen konkret abbauen und diese Leute vermitteln.

Da Sie dazu weder ein Konzept noch eine Idee haben, sage ich Ihnen schlicht und ergreifend, das passiert nicht. Diese Vermittlungsstelle produziert keine Gewinner, sondern nur Verlierer und trägt nichts, aber auch gar nichts zur Konsolidierung bei, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Jetzt hat der Finanzminister mit dem Wort „Popanz“ natürlich einen starken Begriff gewählt. Gespenst passt ganz gut zur Gespensterdebatte. Daher halte ich ihn für durchaus treffend, aber eigentlich würde ich ihn lieber als Firlefanz bezeichnen, weil das eigentlich albern ist,

was Sie – das wiederholt – vorlegen, meine Damen und Herren.

Jetzt wollen Sie über Ihren Firlefanz auch noch im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren. Das können wir gerne machen, wenn Sie das Ding im Haushalts- und Finanzausschuss beraten wollen. Ich stimme nicht dagegen, dass wir den überweisen und im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal näher erörtern werden.

Vielleicht haben Sie dann auch Antworten auf die Fragen, die Ihnen hier gestellt worden sind. Dann können wir das noch einmal im Detail beleuchten. Ich habe großes Interesse daran, dass wir das näher beleuchten. Dann können Sie aufklären bzw. werden Sie aufklären, ob diese Vermittlungsstellen in anderen Ländern wirklich so erfolgreich waren.

Herr Schreiner, dabei ist das Problem, das Sie ansprechen, ein ernstes; denn die Frage, wie gehen wir in Zeiten demografischen Wandels und in Zeiten geänderter Anforderungen mit dem Personal um, wo bauen wir wie ab, wie machen wir Aufgabenkritik, wie kommen wir zu solchen Werten, wie steuern wir das ganz genau, ist eine ernste, eine sehr ernste Frage. Erstens tun wir das aber. Wir tun das rein numerisch mit bestimmten Vorgaben.

Das ist schon im Konzept der Landesregierung enthalten. Zum Zweiten leisten Sie zu der Frage, wo und wie, wie wird geprüft, wie nehmen wir das auf und wie setzen wir das um, keine Aussage. Wer sich diesen Weg nicht zutraut – immer dann, wenn wir es faktisch tun, sind Sie eigentlich immer dagegen –, der spielt sozusagen tatsächlich mit diesem Thema und nimmt es nicht ernst, meine Damen und Herren.

Dann kommen wir zu dem anderen Thema, zu der schönen Konjunkturkomponente. Herr Schreiner, wenn Sie sich als Haushälter hinstellen und sagen, Sie sind nicht in der Lage, die Landesverordnung zu erläutern, ist das für Sie nicht gerade ein Ausweis an Kompetenz. Ich will das aber gerne nachholen und versuchen, Ihnen das zu erklären.

Wir haben in der Landesverfassung einen Artikel 117 – da haben Sie mitgestimmt –, mit dem die Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen wurde. Dort ist geregelt, dass wir künftig – so ist das auch im Grundgesetz vorgesehen – das strukturelle Defizit betrachten, um die Schulden zu messen bzw. zu steuern.

Das strukturelle Defizit unterscheidet sich dadurch, dass es eben eine konjunkturelle Komponente hat, die oben draufkommt bzw. davon abgezogen wird. Wie diese konjunkturelle Komponente genau zu berechnen ist, steht in der Verordnung.

Wir haben ein sehr parlamentsfreundliches Verfahren. Mit dieser Landesverordnung legt uns nicht die Regierung einfach die Zahlen vor, sondern sie legt uns die Landesverordnung vor, der wir zustimmen müssen. Das ist das parlamentsfreundlichste und transparenteste Verfahren, das wir in der gesamten Bundesrepublik haben. Wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, sich

damit auseinandersetzen zu können, ist das Ihr Problem, meine Damen und Herren von der CDU.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Materiell regelt jetzt diese Landesverordnung, wie dieses strukturelle Defizit bzw. die konjunkturelle Komponente zu ermitteln ist. Sie haben einen sehr komplizierten Teil davon vorgelesen. Ich nehme dann vielleicht den einfacheren Teil. § 3, Ausgangsniveau, Abs. 2: Die strukturellen Steuereinnahmen betragen im Jahr 2012 10.315 Millionen Euro, im Jahr 2013 10.933 Millionen Euro, im Jahr 2014 11.401 Millionen Euro und im Jahr 2015 11.848 Millionen Euro. – Was ist daran genau nicht zu verstehen, meine Damen und Herren?

Dann geht es noch weiter, weil Sie irgendwie über die acht Jahre nicht ganz hinwegkommen. In der Regelfortschreibung, bei der Frage, wie ermittle ich sozusagen den Trend bei den Steuereinnahmen,

(Dr. Weiland, CDU: Wo haben Sie denn die Zahlen her?)

steht dann in § 4 Abs. 2: Die für die Regelfortschreibung zu verwendende Fortschreibungsrate entspricht dem geometrischen Mittel – das ist ein Durchschnitt – der Wachstumsraten der Steuereinnahmen des Landes ohne Berücksichtigung von Rechtsänderungen während der jeweils letzten acht Jahre. – Ich sage Ihnen, da steht schlicht und ergreifend, wir nehmen den Steuertrend der letzten Jahre und schreiben ihn fort. So kommen wir zu unseren strukturellen Einnahmen. Wir verzichten darauf, eine komplizierte, komplexe und anfällige Schätzmethode des Bundes zu verwenden, sondern wir verwenden einfach die Steuereinnahmeseite. So kommen wir zu unserem strukturellen Defizit bzw. zur konjunkturellen Komponente.

Weitere Erläuterungen gefällig? – Danke, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)