Das sind gegenüber 2010 deutliche Steigerungen. Wir liegen bei den Flächenländern in der Bundesrepublik Deutschland unter den Top 3. Das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Ich bin dankbar, dass heute die Debatte zu den Entschließungsanträgen die Gelegenheit gibt, diese Fort
schritte darstellen zu können. Wir haben sie bereits in der Antwort auf die Große Anfrage darstellen können, und wir konnten zeigen, dass wir in Rheinland-Pfalz früh damit begonnen haben, die Verwaltung schneller, effektiver, ein Stück weit kostengünstiger, aber vor allen Dingen bürgerfreundlicher und offener zu gestalten.
Das haben wir bereits 2006 mit der Zentralisierung der IT und der Schaffung der CIO-Funktion angefangen. Das ist eine Struktur, die heute in vielen Ländern nachgebildet wird.
Meine Damen und Herren, wir haben auch sehr früh das Thema „Open Data und Open Data Government“ aufgegriffen. Als eines der ersten Länder haben wir diese umfangreiche Plattform ins Leben gerufen und installiert. Ich kann heute sagen, bereits 10.306 Besucher – das waren die Zahlen von heute Morgen – schauten sich das Open-Government-Data-Portal in den letzten zehn Monaten an, das von Frau Ministerpräsidentin Dreyer im Rahmen der CeBit freigeschalten worden ist.
Das sind 40 bis 70 Menschen am Tag, die sich ein solches Angebot anschauen. Frau Kohnle-Groß, wir sind mit 1.300 Datensätzen gestartet und sind jetzt bei knapp 2.000. Ich nehme das gerne auf, dass wir die Pressemitteilungen aktualisieren, herzlichen Dank, aber ich kann Ihnen sagen, das Portal wächst ständig. Wir fügen nach und nach auch die ganzen Bereiche aller Ressorts der Landesregierung ein.
Wir bleiben damit aber nicht stehen. Die mobile Nutzung und der Bürgerservice werden immer wichtiger. Das ist nicht nur diese Plattform. Wir haben 2012 die RheinlandPfalz-App als mobile serviceorientierte Applikation freigeschaltet. Dort sind Presseveröffentlichungen, Kulturveranstaltungen, Pflegeeinrichtungen und viele andere Dinge vermerkt. Wir werden auch in diesem Jahr auf der CeBit wieder eine Neuerung vorstellen: die Erweiterung der D115, ein Projekt, das ich im IT-Planungsrat angestoßen habe und dort federführend begleite.
Insoweit möchte ich sagen, dass der Entschließungsantrag der CDU die Situation um unsere Bemühungen beschreibt, ich aber den Entschließungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Auftrag begreife, weiterhin die gesetzlichen Grundlagen für mehr Transparenz zu entwickeln. Das tun wir gern.
Die rechtlichen Grundlagen für das Open-GovernmentData-Portal sind bereits jetzt gegeben. Auf dieser rechtlichen Grundlage konnten wir das Open-GovernmentData-Portal entwickeln.
Nun wollen wir ein Transparenzgesetz erarbeiten, aber dabei nicht einfach nur das Landesinformationsfreiheitsgesetz auf Basis der Evaluation novellieren oder es mit dem Landesumweltinformationsgesetz verschmelzen, sondern die Plattform und die Angebote sukzessive erweitern und insbesondere ein Transparenz- und Informationsregister aufbauen.
Deshalb sind wir sehr dankbar, dass der rheinlandpfälzische Landtag uns Mittel zur Verfügung gestellt hat, damit wir dies realisieren; denn wir wollen einen zentralen Zugang für die verschiedenen Informationsangebote in der Landesverwaltung leicht zugänglich, möglichst barrierefrei erschließen.
Wir wollen die Nutzerfreundlichkeit ganz stark in den Vordergrund stellen und die Angebote an den Bedarfen der Bürgerinnen und Bürger orientieren.
Das alles wird in einem ressortübergreifenden Projekt unter Beteiligung der Beschäftigten – das ist uns ganz entscheidend –, die den Wandel in der Verwaltung gestalten müssen, und unter meiner Leitung erarbeitet.
Der Lenkungsausschuss, bestehend aus der Konferenz der Staatssekretäre, hat im Oktober, als wir den Auftrag vom Ministerrat erhalten haben, nachdem wir wussten, dass die Haushaltsmittel nun zur Verfügung stehen, die Arbeit aufgenommen. Wir haben gerade am Montag weitere Punkte beraten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1896 – zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Danke. – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3219 –. Wer dem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Danke. – Damit ist dieser Alternativantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Für eine humane Flüchtlingspolitik – Asylbewerberleistungsgesetz und Residenz- pflicht bundesweit abschaffen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2940 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend – Drucksache 16/2995 –
Menschen in Not Zuflucht gewähren – Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht auf Bundesebene weiterentwickeln Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3200 –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Antrag „Für eine humane Flüchtlingspolitik – Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht bundesweit abschaffen“. Die Beratungen liefen wie folgt: Durch Beschluss des Landtags vom 7. November 2013, Plenarprotokoll 16/59, ist der Antrag an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend überwiesen worden. Der Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 21. November 2013 beraten, und die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Grundrechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn ein hinreichender rechtfertigender Grund hierfür vorliegt. Wir sprechen heute über die Grundrechte deutscher und ausländischer Staatsangehöriger. Zu diesen Grundrechten hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt – ich zitiere aus unserem Antrag –:
Dies steht in unserem Antrag, und ich denke, weil es auch das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, stimmen dem auch alle Fraktionen dieses Hohen Hauses zu.
Die Menschenwürde ist auch aus migrationspolitischen Erwägungen nicht zu relativieren. – Auch das steht in unserem Antrag, und ich gehe davon aus, weil auch dies das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, ist auch das in diesem Hohen Hause unstrittig.
Ich frage mich nun: Wozu ist eine Residenzpflicht sinnvoll und notwendig? – In den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes gibt es hinreichende Bestimmungen, die dafür sorgen – wie es in dem Antrag der CDU vermerkt ist –, die Bewegungsfreiheit von Personen einzuschränken, bei denen ein strafrechtlicher oder beispiels
weise ein betäubungsmittelrechtlicher Grund hierfür vorliegt. – Warum also sollen wir die Residenzpflicht nicht aufheben?
Wenn wir uns diesen Grundrechten zuwenden, dann gelten sie für Asylbewerber auch eingeschränkt in einem Bereich des SGB II, was die Unterstützung zum Lebensunterhalt angeht, des SGB XII bei der Sozialhilfe und im SGB V, was die Gesundheitsvorsorge angeht. Wir können erwarten, dass nach den Feststellungen, die das Bundesverfassungsgericht bereits getroffen hat, auch diese Regelungen nur noch auf Zeit gültig wären, wenn sie entsprechend beklagt würden. – Warum gibt es dann noch ein Asylbewerberleistungsgesetz? – Dies fragen wir uns, und dies fragen sich vor allem auch die Betroffenen zu Recht. Warum können wir die Residenzpflicht nicht über das Bundesland Rheinland-Pfalz hinaus ausdehnen? Warum gehen Sie mit uns nicht diesen Schritt und sagen, die Residenzpflicht hat sich nicht bewährt, die Einschränkungen der Leistungen sind nicht grundrechtskonform, und deshalb wird das Asylbewerberleistungsgesetz aufgehoben und mit ihm auch die Residenzpflicht? – Das ist nicht nachvollziehbar.
Es wird also an der Opposition in diesem Hohen Hause sein zu begründen, weshalb sie diesem Antrag, wie wir ihn gestellt haben, das Asylbewerberleistungsgesetz auf der Bundesebene aufzuheben, nicht zustimmen kann und stattdessen, wie die CDU es in ihrem Antrag fordert, in einer Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes die Residenzpflicht – wie wir es in Rheinland-Pfalz sowieso schon getan haben – auf das jeweilige Bundesland ausdehnen will, einmal ganz abgesehen davon, dass die Ausdehnung auf die verschiedenen Bundesländer natürlich für einen Asylsuchenden in Bremen eine deutlich andere Folge hätte als für einen Asylsuchenden in Nordrhein-Westfalen, was auch Sie nachvollziehen können und was gleichen Grundrechten eigentlich nicht entsprechen kann.
Ich darf Sie auch darüber aufklären, dass diese Bundesländer deutlich unterschiedlich groß sind, damit auch der Bewegungsraum der unterschiedlich Betroffenen.
Eine Einschränkung von Grundrechten – und damit komme ich schon zu dem, was ich schon zu Beginn gesagt habe – bedarf eines ausreichenden, eines hinreichenden rechtfertigenden Grundes. Diesen Grund müssen Sie nennen, wenn Sie nicht mit uns dafür sind, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Ich hoffe aber, dass Sie heute vielleicht sogar noch über Ihr Abstimmungsverhalten im Ausschuss hinausgehen und mit uns unserem Antrag zustimmen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Für eine humane Flüchtlingspolitik“, wie Ihr Antrag vor dem Bindestrich überschrieben ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist mehr als die bundesweite Abschaffung der Residenzpflicht und des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Das Recht auf Asyl ist ein wesentliches Grundrecht unserer Verfassung. Menschen, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, sollen sich in Deutschland auf das Asylrecht berufen und ein menschenwürdiges Dasein führen können.
Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gericht ordnete an, dass bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen Neuregelung Geldleistungen in Höhe der Regelsätze nach dem SGB XII zu erbringen sind. Allerdings haben die Karlsruher Richter lediglich eine Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes angemahnt, nicht aber dessen Abschaffung.
Es geht dabei um eine materielle Gleichstellung von Asylbewerbern und deutschen Sozialhilfeempfängern, nicht jedoch um eine formelle. Die Richter aus Karlsruhe haben keine grundsätzliche Gleichstellung von Asylbewerbern und Hartz-IV-Empfängern gefordert und damit auch den grundlegenden Regelungscharakter des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht beanstandet. Das Asylbewerberleistungsgesetz, modifiziert um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, stellt für die Asylsuchenden ein menschenwürdiges Dasein sicher.
Der notwendige Lebensbedarf einschließlich der Unterbringung, erforderlicher medizinischer Behandlung sowie etwaiger persönlicher Bedürfnisse wie denen von Kindern wird sichergestellt.
Die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes in Rheinland-Pfalz bestätigt bei aller Unterschiedlichkeit der Handhabung in den befragten Kommunen, dass keiner der Asylbewerber Hunger leiden und frieren muss. Gerade die Fragen zum Besuch der Schule und von Kindertagesstätten sowie die Inanspruchnahme nach dem Bildungs- und Teilhabepaket werden durchweg positiv beantwortet.