Fred Konrad

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Vielen Dank! Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Haushalt vorliegen, der nach wie vor abbildet, dass dieses Land bereit und in der Lage ist, soziale Ungleichheit zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und die für die Menschenwürde wichtigen Bereiche des Lebens wie Wohnen, Leben und Arbeiten so zu unterstützen und so sicherzustellen, dass Menschen in Rheinland-Pfalz unabhängig von ihrer Herkunft, unabhängig von ihrem sozialen Status, unabhängig von ihrem Bildungsstand und unabhängig vom Vorliegen von Krankheit oder Behinderung bei uns gut leben können, und das ist gut so.
Frau Thelen, Sie haben Ihre Haushaltsanträge heute so begründet, als würden die 22 Millionen Euro, die Sie als globale Minderausgabe im Sozialhaushalt einstellen, nur 1,1 % der Gesamtausgaben in diesem Bereich darstellen. Ihnen ist sehr wohl bewusst – Sie sind eine versierte Sozialpolitikerin –, dass das, was Sie da tun, ein Etikettenschwindel ist.
Diese 1,1 % sind nicht etwa 1,1 % von 100, sondern 1,1 % von 6 %, 7 % oder 8 %, die tatsächlich in diesem Haushalt
frei verfügbar sind. Die anderen Mittel sind dadurch gebunden, dass die Menschen aufgrund bundesgesetzlicher Bindung einen individuellen Anspruch auf eine Leistung haben und das Land dieses Geld ausgeben muss und gar nicht anders kann.
Aber mit diesen 22 Millionen Euro ist es noch nicht genug. Vielmehr haben Sie insgesamt 47,7 Millionen Euro allein in diesem Haushalt als Einsparungen vorgesehen und Mehrausgaben von um die 200.000 Euro. – Ich müsste es jetzt tatsächlich nachsehen, die Zahl ist zu klein. Das ist jedenfalls verschwindend.
Wenn das sozialpolitischer Gestaltungswille ist und wenn das Regierungsfähigkeit sein soll, dann frage ich mich, ob das Etikettenschwindel oder Unkenntnis ist, die aus diesen Vorschlägen spricht.
Sozialpolitik hat mehrere, sehr wichtige Punkte, die menschenrechtliche Zielsetzungen und menschenrechtliche Vorgaben sind. Das bedeutet Armutsprävention. Es mag durchaus sein, dass wir in Rheinland-Pfalz in Armutsprävention und in der Armutsbekämpfung nicht besser sind als andere Bundesländer. Aber um uns nachzuweisen, dass die Armutsprävention und die Armutsbekämpfung in Rheinland-Pfalz nicht ausreichend ist, müssten Sie uns belegen, dass es anderswo besser ist.
Tatsache ist doch, dass die CDU seit zwei Legislaturperioden im Bund regiert und damit die Sozialgesetzgebung maßgeblich festlegt und sich jetzt darüber beklagt, dass die Länder nicht in der Lage seien, diese Sozialgesetzgebung so weit zu ändern, dass die Armut abgebaut werden kann. – Wer ist denn verantwortlich für diese Sozialgesetzgebung? – Das sind doch nicht die Länder, es sind nicht die Städte wie Berlin, Bremen, Hamburg oder andere Großstädte, in denen der Armutsanteil immens hoch ist. Es sind nicht die Länder wie Rheinland-Pfalz, die flächendeckend dafür sorgen müssen, dass Menschen ihre Rechte umsetzen können, sondern es sind die Rahmensetzungen der Bundesgesetzgebung, die dafür sorgen, dass wir gar nicht mehr tun können als das, was hier geschieht.
Wenn Europa nicht wäre mit dem ESF, dann würden die Menschen in Armut komplett in die Röhre schauen, weil sich der Bund einen schlanken Fuß bei der Arbeitsförderung gemacht hat.
Ich musste mich ein bisschen echauffieren. Es war jetzt
doch sehr ruhig geworden im Hause, und ich habe gedacht, damit Sie mir auch zuhören, werde ich etwas lauter. Es gibt unterschiedliche Strategien, auf eine Rede aufmerksam zu machen, aber ich versuche, mich jetzt wieder ein bisschen zu beruhigen. Jetzt sind Sie alle dabei, und jetzt dürfen Sie es sich auch anhören, und das ist gut so.
Ein zweiter wichtiger Punkt für die Teilhabe ist die Bildung. Der Bildungsetat, den wir haben – das haben wir soeben gehört –, ermöglicht, dass inklusive Bildung in RheinlandPfalz immer mehr Menschen zur Verfügung steht. Inklusion heißt nicht nur, dass Kinder und Jugendliche in der Schule davon profitieren, dass sie sowohl mit als auch ohne eine Behinderung am selben Unterricht teilnehmen können, sondern Inklusion heißt darüber hinaus, dass der Unterricht an die individuellen Bedürfnisse aller Kinder, also beispielsweise auch der hochbegabten Kinder, angepasst werden kann, ohne dass wir zusätzliche Fördermöglichkeiten außerhalb der gemeinsamen Bildung dafür schaffen müssen. Dabei ist das Wahlrecht der Eltern ein zentraler Punkt, bei dem wir davon ausgehen, dass das Bildungsangebot in einem inklusiven Angebot so viel besser sein wird, dass sich die Eltern auf Dauer und nachhaltig dafür entscheiden werden, dass die Kinder gemeinsam dieselbe Schule und denselben Unterricht lernzieldifferenziert und individuell geplant besuchen können.
Wir sind sicher, dass dies das bessere Konzept ist und dass damit die Menschen unterschiedlicher Herkunft – denken Sie an die Sprachförderung –, Menschen mit und ohne Behinderung nicht nur im Kindes- und Jugendlichenalter, sondern für ihr ganzes Leben lernen, gemeinsam zu leben und eine solidarische Gesellschaft aufrechtzuerhalten.
Ein weiterer Punkt im Inklusionsbereich ist der neue Landesaktionsplan. Alle Fraktionen waren dabei vertreten, dass wir uns neue Ziele gesetzt haben und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ganz RheinlandPfalz voranbringen wollen. Wir sind gerade in der Vorbereitung dazu, einen entscheidenden Bereich deutlich weiterzuentwickeln, nämlich die Wohnformen für behinderte Menschen. Die Landesbauordnung mit den neuen Vorgaben und den zusätzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit sei an dieser Stelle genannt, die wir bereits auf den Weg gebracht haben.
Uns allen ist bekannt, dass im Bereich Pflege ein entscheidendes Problem darin liegt, dass Menschen, die Pflege erlernt haben und in der Pflege ausgebildet sind, nur 13 Jahre in ihrem Beruf bleiben. Deshalb müssen wir die Attraktivität steigern, wir müssen die Arbeitsbedingungen verbessern, wir müssen die Weiterbildung neu strukturieren, und wir müssen den Pflegekräften eigene Verantwortung für ihre Weiter- und ihre Fortbildung geben. Wir müssen die Anerkennung der Zusatzausbildungen voranbringen, damit sich auf diesem Boden auch Vergütung und Arbeitsbedingungen neu strukturieren können, und dafür ist ein zentrales Instrument die Pflegekammer, die derzeit aufgebaut wird. Dazu gehört auch die Erhöhung des Anteils akademisch ausgebildeter Pflegekräfte.
Was macht die CDU? – Sie schlägt vor, Gesundheit und Pflege 2020, in dem genau dieser Bereich ganz zentral ist,
von 1,8 Millionen Euro auf 1 Million Euro zu senken.
Sie schlägt des Weiteren vor, die Förderung der Gesundheits- und Pflegeberufe von 1,4 Millionen Euro auf 900.000 Euro zu senken. Das ist tatsächlich keine zukunftsgerichtete Pflegepolitik.
Des Weiteren haben wir im Bund nach jahrelanger Blockade durch eine schwarz-gelbe Regierung endlich einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und haben damit tatsächlich Fortschritte in der Pflege und in der Pflegeversicherung erreicht. Dafür ist auch der jetzigen Bundesregierung und dem CDU-Bundesgesundheitsminister Gröhe zu danken. – Jetzt dürfen Sie auch klatschen, meine Damen und Herren von der CDU. Wir machen es jetzt so, dass wir uns gegenseitig dazu auffordern. Das haben wir gestern gelernt.
Auch der CDU-Bundesgesundheitsminister Gröhe hat ein zwar überfälliges, aber wichtiges und gutes Werk in diesem Punkt auf den Weg gebracht.
Danke, Herr Brandl! Einer hat es gehört.
Wir wollen, dass auch der nächste Schritt bei der dritten Reform zügig gegangen wird und die Aufgaben der Kommunen in der Pflege entsprechend wahrgenommen werden können. Dies sind Barrierefreiheit, Versorgungssicherheit, Versorgungsmöglichkeiten im Quartier, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe vor Ort, Pflege, Gesundheit, und Unterstützungsangebote vor Ort in den Quartieren, und das alles entwickelt sich nicht von selbst. Deswegen wollen wir, dass der richtige Weg einer Gemeindeschwester plus, der richtige Weg eines flächendeckenden Netzes von Pflegestützpunkten und damit die Pflegeberatung in Konzepte übernommen werden, in denen die Kommunen die Gesundheits- und die Pflegeberufe vor Ort, also ein Pflege- und ein Quartiersmanagement auf den Weg bringen, das sowohl die ambulanten als auch die stationären Hilfen sozialräumlich auch in kleinen Einrichtungen integriert.
Zur generalistischen Pflegeausbildung muss ich allerdings anmerken, dass die Vorschläge des Referentenentwurfs noch einmal diskutiert werden müssen. Es muss hier Gründlichkeit gefordert werden. Eine sehr kurzfristige Verabschiedung im Bund – dieses Gesetz ist zustimmungspflichtig – mit einer nur zweiwöchigen Anhörung der Länder entspricht nicht dem, was diese Pflegeausbildung für die Zukunft unserer Gesellschaft, die Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit bedeutet.
Deshalb muss hier tatsächlich zum einen diskutiert werden,
inwiefern die Fachdisziplinen, die Kinderkrankenpflege und Altenpflege, entsprechend durch eine vorgesehene Spezialisierung repräsentiert sind und zum anderen inwiefern die Ausbildungsvergütung und die Ausbildungsfinanzierung wirklich dafür sorgen, dass die Ausbildung in der Pflege nachhaltig so hoch gehalten werden kann, wie es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz gelungen ist.
Noch einige Worte zu den beiden Gesetzen, die heute anstehen. Das eine ist das Pflegeangebotsstrukturgesetz. Wir sehen dieses Gesetz als eine Weiterentwicklung der Finanzierungsgrundlagen, aber wir erwarten, dass wir auch diesen gesetzlichen Bereich neu strukturieren müssen, sobald aus dem Bund die kommunale Rolle in der Pflege verfasst sein wird.
Ich habe es bereits gesagt, auch dies sehen wir als Anspruch für ein Quartiersmanagement, für ein Pflegemanagement vor Ort und für die Zurverfügungstellung entsprechender teilstationärer ambulanter und, wenn notwendig, auch kleiner ambulanter und sozialräumlich integrierter Möglichkeiten der Sicherstellung von Pflege und Unterstützung.
Im Maßregelvollzug haben wir mit dieser Novelle nach der Vorschaltnovelle zu § 6, die wir bereits mit den entsprechenden Voraussetzungen für Zwangsbehandlungen verabschiedet hatten, jetzt ein Gesamtgesetz, das den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen entspricht. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht gerade im Hinblick auf das rheinland-pfälzische Maßregelvollzugsgesetz als Maßstab gesetzt. Dem nähern wir uns an.
Wir orientieren uns dabei daran, dass es bei der Behandlung von psychischen Krankheiten notwendig ist, mit der Klientin, mit dem Klienten gemeinsam den Behandlungsprozess zu planen, durchzuführen und sich gegenseitig und miteinander für diesen Behandlungsprozess zu motivieren; denn unser aller Ziel ist es, die Sicherheit für die Gesellschaft und die Selbstbestimmung und Teilhabe für betroffene Menschen möglichst schnell und damit kostengünstig für die Gesellschaft und menschenrechtlich sinnvoll für die betroffenen Menschen sicherzustellen.
Die CDU hat ihre Änderungsanträge überschrieben mit „Solide Finanzen für soziale Fairness und den Zusammenhalt der Gesellschaft“.
Ich kann es auch noch einmal wiederholen: „Solide Finanzen für soziale Fairness und den Zusammenhalt der Gesellschaft“.
Ich weiß nicht, ob das, was ich gelesen habe, dem entspricht, was dann darunter folgt.
Ich bezweifle dies zutiefst.
15 Millionen Euro bei der Hilfe für behinderte Menschen. Frau Thelen, Sie haben das damit begründet, dass die
Ministerpräsidentin als Sozialministerin in Aussicht gestellt hatte, dass es mit der zunehmenden Ambulantisierung zu einer Kostenersparnis in diesem Bereich komme.
Das ist tatsächlich mittel- oder langfristig das Ziel dieser Ambulantisierung, aber wir wissen gemeinsam, dass der Anstieg der Eingliederungshilfekosten seit über zehn Jahren jährlich bei 3 bis 6 % liegt, übrigens unabhängig vom Ländervergleich.
Das liegt unter anderem daran, dass die Maßnahmen anders strukturiert werden können, wir mehr Möglichkeiten haben und die Menschen mit Behinderungen – dafür sind wir doch alle dankbar – heute medizinisch-rehabilitativ so versorgt werden können, dass sie länger an der Gesellschaft teilhaben, mehr Hilfe in Anspruch nehmen können und sie schlichtweg älter werden. Sie wissen, dass es aus der dunklen Seite der deutschen Vergangenheit so war, dass wir über eine Generation kaum ältere behinderte Menschen hatten, weil sie die Nazizeit nicht überlebt haben. Deshalb müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass die Kosten in diesem Bereich durch den Anstieg des Altersdurchschnitts aufgrund anderer medizinischer Möglichkeiten immer weiter steigen.
In Kenntnis dieser Dinge – da ist die Frage, liegt bei der CDU hier Unkenntnis vor oder hat sie eine Verschleierungstaktik –, die ich unterstelle, 15 Millionen Euro bei der Hilfe für behinderte Menschen zu sparen, ist erstens unrealistisch, weil, wie ich schon gesagt habe, es sich um Maßnahmen handelt, die bundesgesetzlich festgelegt sind, und zweitens unredlich, weil es sich hier um eine Gruppe handelt, die politisch und menschenrechtlich auf unsere Vertretung angewiesen ist.
Solidarität mit Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf fordert den Einsatz der ganzen Gesellschaft. Dafür – dazu stehe ich – gibt es keine Obergrenze. Wenn wir diese Aufgabe haben, sie wahrnehmen und ernst nehmen, ist es die Verpflichtung eines demokratischen und solidarischen Gemeinwesens – so verstehe ich unser Grundgesetz –, diese Verpflichtung zu übernehmen und sie wirtschaftlich umzusetzen. Frau Thelen, an dieser Stelle haben Sie recht.
Ich stelle allerdings in Zweifel, ob pauschale Einsparungen diesem Anspruch genügen; denn dann hätte es wirklich Vorschläge geben müssen, wie das funktionieren soll.
Ein Beispiel: Sie verlangen jetzt die Evaluation von Arbeitsförderungsmaßnahmen, unterstellen aber bereits in dem anlaufenden Haushaltsjahr, damit 4 Millionen Euro sparen zu können. Sie machen etwas, was man bei Studien nicht machen sollte; denn eine Studie hat immer ergebnisoffen zu sein, sonst entspricht sie nicht wissenschaftlichen An
sprüchen.
Also müssen Sie sogar in Betracht ziehen, dass dabei herauskommt, dass es vielleicht teurer wird, wenn man eine Evaluierung vornimmt. Sie wissen vor der Evaluation ja nicht, was hinten herauskommt.
Sie gehen dennoch hin und sagen, 4 Millionen Euro müssten drin sein, die sparen wir jetzt einmal, 22 Millionen Euro müssten drin sein, dann machen wir den Deckel drauf oder eben die 15 Millionen Euro bei der Eingliederungshilfe.
So viel zur Haushaltswahrheit und -klarheit. Ich habe in den fünf Jahren von meinen Kollegen aus der Finanzabteilung anderes beigebracht bekommen.
Ich will noch eines sagen. Ich habe mich die ganze Woche damit beschäftigt, wie ich das in meiner Rede unterbringe. Ich mache es jetzt einfach so.
Es geht um ein taubblindes Kind, das in Rheinland-Pfalz von einer Abschiebung betroffen gewesen ist. Die verantwortlichen Strukturen werden von keiner von unseren Parteien verantwortet. Der Landrat ist parteilos, deswegen müssen wir das hier jetzt nicht zu unserer Sache machen.
Wenn wir aber Solidarität mit hilfeabhängigen Menschen ernst nehmen, dann sollten diese Dinge so ablaufen, dass die Menschenwürde und das Recht auf möglichst große Wohlfahrt auch für Menschen mit solchen Einschränkungen gewahrt ist.
Wenn es Menschen gibt, die sich dafür einsetzen und sogar Geld aufbringen wollen, dass ein solches Kind behandelt werden kann und in der Nacht die Tür dieser Familie aufgeflext wird, weil die Familie die Tür nicht öffnet, die Familie abgeschoben wird, wodurch dem Kind die Möglichkeit entgeht, jemals wieder in Deutschland zur Behandlung aufgenommen zu werden, selbst wenn die Behandlungskosten sichergestellt wären, dann kann ich dazu nur sagen, ist in der Verwaltung unseres Landes etwas nicht in Ordnung, weil jeder – das unterstellen wir uns gegenseitig – in diesem Land, der Verantwortung trägt, diese Verantwortung nicht nur für sich trägt, sondern für die Gemeinschaft von Menschen, die solidarisch zu sein hat und sich vorgenommen hat, mit den Schwachen solidarisch zu sein.
Ich muss sagen, sowohl im Sozial- als auch im Integrationsausschuss, in denen ich jeweils für meine Fraktion vertreten bin, wird das ernst genommen. Wir haben vor Ort nicht überall den Einblick. Ich weiß auch, dass die Möglichkeit einer Petition zu spät in Betracht gezogen wurde, aber ich finde auch, dass wir bei unseren Diskussionen um Obergrenzen, um Solidarität und Mitmenschlichkeit immer vor Augen haben müssen, was denn letzten Endes in einer
Verwaltung daraus wird, wenn wir das zu grundsätzlich infrage stellen.
Meine Aufforderung geht dahin zu sagen, immer erst einmal schauen, ob da irgendjemand ist, der aufgrund seines Schicksals so auf diese Leistungen angewiesen ist, dass wir darauf gar nicht verzichten können.
Ich gehe mit Ihnen, wir müssen diese Leistungen wirtschaftlich erbringen, wir müssen sie evaluieren, aber ich glaube, wir müssen das zuerst tun und dann darüber nachdenken, ob wir auf diesem Weg sparen können, und nicht eine Sparvorgabe machen und dann versuchen, ihr hinterzuhecheln. Ich glaube, das ist kein menschlich guter Weg. Das sollten wir nicht über die Haushalte machen, dass wir quasi Sozialabbau verordnen.
Ich glaube, das ist nicht die Absicht der Opposition, aber diese Pauschalisierung der Einsparungen erweckt diesen Anschein bei mir.
Ich hoffe, dass wir in der Realität, in der Umsetzung dessen, was wir diskutiert haben, auch in Zukunft dem entgegentreten werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe in der zugegebenermaßen sehr langen Rede, die ich eben gehalten habe, trotz der Länge nicht Stellung zu unserem Entschließungsantrag genommen. Dabei geht es um zwei wichtige Sachen.
Wir haben in dem neuen Haushaltstitel von 250.000 Euro nicht nur die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, sondern auch Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung betroffen sind, um hier die Erstaufnahme von medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen zu koordinieren, was häufig zu kurz kommt, und auch den Umgang mit der entsprechenden Krankheit oder Behinderung.
Dies gehört zusammen, nicht sachlich, sondern von der Gesetzessystematik her. Diese Gesetzessystematik gibt nämlich vor, dass die Palliativversorgung auch Kindern mit neurologischen Erkrankungen und Behinderungen zur Verfügung steht, und dies gemäß der entsprechenden Vorgabe des gemeinsamen Bundesausschusses.
Dementsprechend hat sich die Kinderpalliativversorgung auch in dieser Hinsicht weiterentwickelt. Diese Dinge müssen zusammen gesehen werden. Mit diesem Haushaltstitel, den wir vorschlagen, decken wir sogar höhere finanzielle Mittel ab als das, was die Opposition für die SAPV vorgeschlagen hat.
Deshalb ergeht auch von unserer Seite die Aufforderung, dass wir gemeinsam diesen Antrag und den entsprechenden Haushaltsantrag tragen sollten.
Vielen Dank.
Ich möchte die Beratungen nicht unnötig aufhalten, aber Herr Wilke, Sie haben jetzt tatsächlich
na ja, vielleicht doch, mal sehen – noch eine Interpretation des Wortes „förderlich“ ins Spiel gebracht, dass nämlich damit – so habe ich das noch nicht gehört – sozusagen der Weg eröffnet werden soll, anderen als Bezugs- oder Vertrauenspersonen oder nahestehenden Personen die Möglichkeit der Einbindung in diesen Prozess zu geben, was meiner Ansicht nach seitens der Einrichtung ohnehin gegeben ist, so etwas vorzuschlagen.
Alle anderen, die damit bisher mit mir gemeinsam befasst waren, haben diesen Begriff „förderlich“ nicht als Erweiterung, sondern als Einschränkung des Personenkreises interpretiert, dass also auch nahestehende Bezugs- oder Vertrauenspersonen nur dann zugelassen werden können, wenn sie aus Sicht des Behandlungsteams als förderlich angesehen werden.
Das ist natürlich eine Form von Ermessen, die sehr weit interpretierbar wäre, wobei wir dann aus dem eigentlichen Ansatz dieses Gesetzes, dass nämlich gemeinsam ein Behandlungsprozess strukturiert wird und die Mitarbeit der untergebrachten Person das Ziel ist, genau das dadurch eingeschränkt wird, dass sozusagen die letztendliche Entscheidung, welche Person da jetzt zugelassen werden kann, unabhängig davon ist, ob es sich um erhebliche Sicherheitsbedenken oder andere erhebliche Bedenken seitens des Behandlungsfortschritts handelt oder ob man eben sagt, so richtig förderlich ist die nicht.
Um das umzukehren, ist das Wort „förderlich“ verschwunden und an der einen oder anderen Stelle dadurch ersetzt, dass dann eine Person hinzugezogen werden kann, wenn keine erheblichen Sicherheitsbedenken oder eine Gefährdung des Behandlungserfolges dadurch bedingt seien könnten. Deshalb ist das, was Sie eben gesagt haben, für mich persönlich ganz neu gewesen. Ich wollte es für das Protokoll dann entsprechend richtiggestellt haben.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Ministerin, wie beurteilen Sie den Stellenwert der Arbeitsförderung für Menschen, die in der Langzeitarbeitslosigkeit sind, vor allem vor dem Hintergrund der Verschiebung der Schwerpunkte des Engagements von Bund und Land, nachdem der Bund in der vergangenen Legislaturperiode die Arbeitsförderungsmittel erheblich zurückgefahren hat?
Vielen Dank. Frau Ministerin, gerade weil wir dieses Thema zum wiederholten Male diskutieren und dabei als Aufgabe des MDK die objektive Patientenvertretung erwähnt wird, würde ich Sie bitten, noch einmal dazu Stellung zu nehmen, welche Aufgaben der MDK hat und wer der Vertragspartner des MDK ist, ob das die Patienten oder die Kassen sind oder ob das die Landesregierung ist.
Vielen Dank! – Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht überhaupt nicht darum, ob jemand CDU-Mitglied ist oder Schlimmeres.
Ich habe es einmal gegoogelt und muss es einfach an dieser Stelle sagen: Herr Hoffmann ist auch Bayern-Fan und ich nicht.
Aber man muss doch an der Stelle vielleicht auch einmal ganz sachlich sagen, man sollte nicht den Eindruck erwecken, als hätte ein Jurist ein Gutachten erstellt – Sie können es uns gerne vorstellen, Sie haben noch Redezeit – oder als hätte er für die Universität Mainz Stellung genommen, wie dies in einem Artikel nahegelegt wird, sondern er hat dort seine Meinung mit dem Hintergrund juristischen Sachverstandes kundgetan, wie Herr Baldauf es in diesem Hause auch tut, und wie wir von Herrn Baldauf wissen,
kann man dabei auch durchaus Unrecht haben.
Frau Thelen, Sie sagen, wir stellen nicht die Arbeit einzelner Firmen infrage, und als Nächstes führen Sie den Namen von Herrn Jensen im Mund und machen danach auch noch eine Pause, offensichtlich, weil Sie nicht wussten, ob das an dieser Stelle richtig und angemessen ist.
Ich ergänze, es ist der Ehemann unserer Ministerpräsidentin, und ich ergänze, in zwei Ausschusssitzungen und auch in Ihren Großen Anfragen lässt sich die Absicht unterstellen, die Ministerpräsidentin über eine Verbindung zu ihrem Ehemann zu treffen.
der seit vielen Jahren nicht mehr Gesellschafter dieser Firma ist und mittlerweile acht Jahre Oberbürgermeister in Trier war und dessen Nachfolger ich gerne geworden wäre. Aber Sie haben Glück, Sie können mir zuhören, ich bin es nicht geworden, und das war es dann auch schon.
Im Ausschuss haben wir ausführlich über diese Theorie der miteinander verbundenen Röhren diskutiert. Das ließ sich nicht festhalten. Wir haben ausführlich darüber diskutiert, ob gegen die Vergabeordnung verstoßen worden ist. Sie haben im Ausschuss gesagt – deswegen ist diese erste Große Anfrage parlamentarisch auch noch nicht abgeschlossen –, Sie haben weitere Fragen. Diese weiteren Fragen haben Sie in einer erneuten Großen Anfrage gestellt, aber Sie setzen sich dabei nicht mit den Antworten der Landesregierung auseinander, sondern Sie wiederholen die Fragen,
und dies in einer rhetorischen Weise, die uns gar nicht die Möglichkeit gibt, eine entsprechende Debatte zu führen.
Deswegen behalte ich mir auch jetzt die zwei Minuten Redezeit übrig, die Sie auch noch haben, damit ich auf das, was Sie jetzt sagen, gleich noch einmal eingehen kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind hier dafür zuständig, Politik zu machen. Politisch muss man die Arbeit des ESF beleuchten. Arbeitsförderung zu vernachlässigen ist das Dümmste, was eine Gesellschaft machen kann. Deswegen betont der ESF diese Arbeitsförderung, die Förderung von Weiterbildung und die Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
Der ESF macht etwas ganz anderes als die Vorgängerregierung der jetzigen Regierung in Berlin, die die Arbeitsförderung eingestampft hat. Das muss man an der Stelle sagen.
Man sollte sich auch damit auseinandersetzen, was wir im Landeshaushalt machen, nämlich die Arbeitsförderung weiterführen. Damit sollte man sich auseinandersetzen.
Jetzt haben wir hier die zweite Runde gehabt.
Frau Thelen, das, was ich eben zu Ihnen gesagt habe, haben Sie nach meiner Ansicht nicht beantwortet. Das ist nämlich die Frage, warum Sie sich mit den Antworten der Landesregierung hier im Plenum nicht auseinandersetzen.
Vielleicht tun Sie es dann im Ausschuss. Wie gesagt, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Der ESF ist ein hoch bürokratisches Verfahren. Ausgerechnet in diesem Verfahren gehen Sie davon aus, dass Sie Fehler finden. Das ist zumindest anspruchsvoll, aber wenig erfolgversprechend. Sie hatten Fragen im Ausschuss gestellt, die über mehrere Stunden an den damals zuständigen Minister, Herrn Schweitzer, gestellt werden konnten. Der stand so lange zur Verfügung, bis keine Fragen mehr gestellt wurden.
Die Frau Ministerpräsidentin war in der nächsten Ausschusssitzung. Sie hat ihren Flug nach Berlin an diesem Tag mehrfach verschoben, bis keine Fragen mehr zu dieser Ausschusssitzung bestanden. Zwei Große Anfragen und ein Haufen Kleiner Anfragen sind gestellt worden. Jetzt sagen Sie, dass viele Dinge nicht geklärt wären. Ich würde es an Ihrer Stelle auf den Punkt bringen. Ansonsten können Sie meines Erachtens nur verlieren, weil Sie keine Substanz in dem haben, was Sie der Vorgängerregierung und der jetzigen Regierung vorwerfen.
Wir könnten uns hier als GRÜNE völlig locker machen. Wir hatten mit dieser Periode eigentlich überhaupt nichts zu tun. Das ist ein Trauerspiel, was Sie hier abliefern. Dem können wir uns nicht anschließen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Vorrednern ist wenig hinzuzufügen, aber vielleicht noch die eine oder andere Erklärung.
Das Krebsregistergesetz wurde im Sozialausschuss besprochen. Die Mitarbeiter des Büros des Landesdatenschutzbeauftragten waren anwesend und konnten die bestehenden Fragen besonders hinsichtlich des Datenschutzes klären.
Gerade bei der Behandlung bösartiger Erkrankungen ist es so, dass die teilweise erheblichen Fortschritte in den vergangenen Jahren nur möglich waren, weil Behandlungsprotokolle und Behandlungsstudien sehr umfangreich erstellt und durchgeführt wurden und die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und Behandlungszweige statistisch miteinander verglichen wurden. So konnten neben den Behandlungen, dem Verlauf von Tumoren und Nebenwirkungen auch die Überlebensraten verglichen werden. Dadurch konnten verschiedene Substanzen aus der Thera
pie herausgenommen oder in die Therapie hineingegeben werden. Dies gilt ebenso für den Vergleich verschiedener anderer operativer oder strahlentherapeutischer Behandlungsmethoden.
Dabei spielte die freiwillige Teilnahme an Behandlungsversuchen eine erhebliche Rolle. Zu wenig wurde dabei in der Vergangenheit die Lebensqualität berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für teilweise erhebliche Durchbrüche, die in der Behandlung von Krebserkrankungen bei Kindern erreicht wurden, deren Spätfolgen bezüglich der Lebensqualität im Erwachsenenalter oft erst heute beurteilt werden können und heute erst zu Änderungen der Behandlungen führen.
Der Datenschutzbeauftragte hatte angeregt, dass keine Widerspruchslösung, sondern eine Zustimmungslösung für die Patientinnen und Patienten eingeführt wird. Letztlich ist es aber eine Frage der umfassenden Erfassung in einem solchen Krebsregister, um ganz konkret die Gesundheit von Krebserkrankten zu stärken und die Behandlungsmöglichkeiten zu verbessern. Insofern ist die Abwägung zwischen den beiden Punkten seitens der Landesregierung durch den vorgelegten Gesetzentwurf zu unterstützen. Wir stimmen aus diesem Grunde dem Gesetzentwurf ohne Änderungsvorschläge zu.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen in unserer Gesellschaft so leben können, wie sie es selbst wünschen, selbstbestimmt und mittendrin. Das bedeutet Teilhabe. Teilhabe heißt, Mittun, Mitmachen, mittendrin. Das erfordert die richtigen Bedingungen.
Die Entwicklung vom Heimgesetz zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe hat Frau Thelen bereits geschildert. Sie hat auch geschildert, dass es der Föderalismusreform zu verdanken ist, dass wir hier ein Landesgesetz bestimmen. Was aber in der Form nicht zum Tragen kam, war die Frage, welche Aufgabe dieses Gesetz hat.
Dieses Gesetz versucht, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Menschen selbst bestimmen können, wie und wo sie leben wollen. Das ist immer dann mit Einschränkungen verbunden, wenn ich eine Vollversorgungseinrichtung habe, wenn ich eine Einrichtung habe, die sowohl das Wohnen ermöglicht, aber auch alle Leistungen zur Verfügung stellt, über Essen, Hauswirtschaft, Pflege und die entsprechende Unterstützung.
Es ist aber nicht Aufgabe des früheren Heimgesetzes, des jetzigen Gesetzes über die Wohnformen und die Teilhabe, als Ordnungsrecht dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse stimmen. Dafür haben wir andere Vorschriften. Dafür gibt es das Pflegegesetz auf der Bundesebene. Dafür gibt es aber auch die Gesetze zu den Voraussetzungen, die die Kommunen zu schaffen haben, wie das Pflegeangebots
und -strukturgesetz.
Das heißt, wir dürfen hier auch nicht Ansprüche an ein Gesetz anmelden, die ein solches Gesetz nicht zu erfüllen hat. Es handelt sich hier um Ordnungsrecht. Es gefällt mir nicht, solche Gesetze zu lesen, weil es hier um Struktur geht und die einzelnen Menschen, um die es hier geht, in dieser Struktur gar nicht auftauchen. Vielmehr geht es darum, klare Kriterien festzulegen, dass die Bedingungen erfüllt sind, die diese Menschen brauchen, um die Struktur zu nutzen.
Sie beklagen einen sehr langen Evaluations- und Gesetzgebungsprozess. Ich glaube, umgekehrt hätten Sie genauso beklagt, wenn es dazu gekommen wäre, dass wir plötzlich einen Gesetzentwurf vorliegen gehabt hätten und wir uns daran abgearbeitet hätten.
Ich war sehr froh darüber, dass ich sowohl die Evaluation als auch den Gesetzentwurf intensiv durcharbeiten konnte. Auch wenn Sie jetzt drei von 180 Seiten finden, an denen das frühere Gesetz entsprechend kritisiert worden ist, müssen wir auch einmal darüber reden, dass es das erste Landesgesetz war und dort durchaus sehr neue Dinge hineingeschrieben wurden, die im alten Heimgesetz so gar nicht vorgesehen waren.
Wo wollen wir hin mit diesem Gesetz? – Wir wollen die Flexibilität ermöglichen, die in frei gewählten Wohngruppen, die die Träger anbieten, gewährleistet sein muss. Andererseits wollen wir auch den Schutz für die Menschen in diesen Einrichtungen gewährleisten. Das bedeutet, dass wir auf der einen Seite ein klares Abgrenzungskriterium haben müssen. Dieses Abgrenzungskriterium ist die freie Wählbarkeit der entsprechenden Leistungen in der Wohnform. Andererseits braucht der Schutz dieser Menschen aber auch einen Verantwortungsträger, nämlich den entsprechenden Träger dieser Einrichtung.
Da gab es natürlich auch widerstreitende Stellungnahmen, die Sie auch kennen, einerseits die Institutionen, die den Verbraucherschutz und den Schutz der Menschen vor Fremdbestimmung ins Zentrum gerückt haben, auf der anderen Seite die Trägervertreter, die gesagt haben, wenn wir ermöglichen sollen, dass die Menschen frei bestimmen sollen, dann brauchen wir auch die entsprechende Flexibilität. Ich denke, der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet einen entsprechenden Kompromiss zwischen diesen beiden Ansprüchen, die wir an ein solches Gesetz stellen müssen.
In der Diskussion im Ausschuss, in der wir auch die Träger und andere Interessenvertreter anhören werden – so, wie Sie es jetzt vorgeschlagen haben, ist es auch unser Ziel –, werden wir noch einmal darüber zu reden haben, ob hier der entsprechende Mittelweg gefunden worden ist. Wir sind davon jedenfalls überzeugt, wenngleich wir sagen, dass die eine oder andere Bestimmung beispielsweise zur Erhöhung der Zahl der entsprechenden Bewohnerinnen und Bewohner noch einmal mit den Trägern und auch mit
den Betroffenen diskutiert werden muss.
Unser Ziel und, ich denke, auch das Ziel des ganzen Hauses auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention ist Selbstbestimmung, Teilhabe und Schutz. Wir werden gemeinsam auf der Grundlage dieses guten Gesetzentwurfs mit Sicherheit auch die Grundlage entwickeln und hier auch gemeinsam beschließen können, wenn Sie mit uns den Weg mitgehen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz die entsprechenden Voraussetzungen nutzen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Wäschenbach, es war hörenswert, dass Sie die Funktion der Pflegestützpunkte ausdrücklich erwähnt haben und sich positiv dazu positioniert haben. Es war ein Kampf darum gewesen, ob die Pflegeberatung vor Ort in dieser Weise umgesetzt werden konnte oder nicht. Es ist gut, dass Sie das auch begrüßen.
Zum Thema Konnexität muss ich Ihnen allerdings sagen, es ist zwar hier im Haus immer wieder angekreidet worden, dass die Kommunen es auf das Land und das Land es auf den Bund schieben, aber die Mitfinanzierung durch die Pflegeversicherung ist ein zentraler Bestandteil und hängt damit zusammen, dass wir in der Pflegeversicherung eine Sozialversicherung haben, die bundesweit zuständig ist, sonst hätten wir die entsprechenden Strukturen. Um Parallelstrukturen und Parallelfinanzierungen zu vermeiden, ist es dann sinnvoll, die Hauptfinanzierungslast in dieser Weise abzudecken. So viel zum Thema Konnexität. Das darf man in dem Fall tatsächlich nach oben an den Bundesgesetzgeber weitergeben.
Das Gesetz sagt nur Vages, sagen Sie. Das Gesetz sagt aber auch explizit, dass weitere Gestaltungsschritte folgen müssen. Aus Sicht unserer Fraktion biete ich Ihnen ausdrücklich an, dass wir diese Gestaltung in der Ausschussberatung in Angriff nehmen.
Es ist richtig, dass im Mai die Empfehlungen vorgelegt worden sind, aber sie sind jetzt nicht so neu im Parlament – kaum neuer als ich in diesem Parlament –, und wir wissen, dass ein Gesetzgebungsprozess, der darauf aufbaut, in dieser Legislatur gar nicht mehr zu Ende käme. Es kann doch nicht Ihr Wunsch sein, dass wir diese Novelle in die nächste Legislatur verschieben.
Aber wir sollten uns gemeinsam darüber vereinbaren, was die Ziele sind. Die Punkte, die Sie genannt haben, waren sehr gut.
Ich will aus Sicht unserer Fraktion hervorheben, dass wir eine kommunale Regelung haben wollen, dass im Quartier, in der entsprechenden Gemeinde, in dem entsprechenden Stadtteil alles zusammen gesehen wird, von der Versorgung über die Mobilität, über die Pflegeangebote und die Unterstützungsangebote und vor allem aus Sicht der Betroffenen, ob der Betroffene in diesem Quartier seine Bedürfnisse decken und dann auch selbstbestimmt darüber entscheiden kann, ob er in einer Einrichtung leben oder weiterhin zu Hause in einer Wohngruppe leben will. Darüber haben wir heute schon gesprochen.
Also ist eine entsprechende Pflegestruktur – ich hoffe, daran arbeiten wir dann gemeinsam – im Quartier die Voraussetzung von Teilhabe und Selbstbestimmung.
Es ist natürlich schade, dass wir keinen weitergehenden Gesetzentwurf vorliegen haben. Auch wir hätten uns das ausdrücklich gewünscht, dass wir dieses Element – ich nenne es einmal Quartierskonzepte – in diesem Gesetzentwurf hätten abbilden können. Aber was hätten Sie gesagt, wenn wir das hier abgebildet hätten, und es hätte zu den Rahmenempfehlungen auf Bundesebene nicht gepasst, dann wäre die Kritik gekommen, dass wir hier Parallelstrukturen – das Wort wurde sogar von Ihnen genannt, glaube ich; das will ich jetzt aber nicht beschwören – aufbauen, die dem zuwiderlaufen, was von der Bundesebene kommt.
Lassen Sie uns gemeinsam darin eintreten. Das biete ich Ihnen ausdrücklich an. Lassen Sie uns gemeinsam den Rahmen setzen für ein weitergehendes Gesetz, das all diese Dinge berücksichtigt. Dabei waren einige der von Ihnen genannten Punkte wichtig.
Pflegesicherheit, Betreuungssicherheit, Barrierefreiheit, Mobilitätsmöglichkeit und Versorgungsmöglichkeit im Quartier ist die Voraussetzung, dass diese Dinge greifen. In dieses System müssen die BeKo-Stellen und die Gemeindeschwester plus selbstverständlich einbezogen werden. Dass diese Stellen jetzt miteinander direkt verbunden wären, so wie Sie es fordern, halte ich nicht für sinnvoll, vielmehr muss beides in ein kommunales oder quartiersbezogenes Konzept Eingang finden.
Deshalb freue ich mich auf die weiteren Beratungen, damit wir auch hier eine wirkliche Perspektive und Vision für die künftige Pflege in Rheinland-Pfalz entwickeln können.
................. 6793 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD:.... 6794 Abg. Dr. Axel Wilke, CDU:......... 6795 Abg. Ruth Ratter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 6796 Abg. Hedi Thelen, CDU:.......... 6797 Malu Dreyer, Ministerpräsidentin:..... 6798
Mehrheitliche Ablehnung des Entschließungsantrags – Drucksache 16/5292 –. Mehrheitliche Annahme des Entschließungsantrags – Drucksache 16/5299 –....... 6802
Präsidium:
Präsident Joachim Mertes, Vizepräsident Dr. Bernhard Braun, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Minsterin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz; Heike Raab, Staatssekretärin, Clemens Hoch, Staatssekretär, Randolf Stich, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Petra Elsner, SPD, Guido Ernst, CDU, Elisabeth Bröskamp, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stefanie Nabinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Günter Kern, Staatssekretär.
102. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 23.07.2015
Die Sitzung wird um 09:30 Uhr von Vizepräsident Dr. Braun eröffnet.
Vielen Dank. Herr Minister, es ist, wie Sie sagen, eine intensivere Kooperation zwischen den Kommunen in der Südwestpfalz und zwischen Zweibrücken und Pirmasens entstanden. Wie beurteilen Sie dies? Sehen Sie das auch modellhaft für anderen Regionen, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr nahe gelegenen Landesgrenze auch als Angebot gegenüber den Kommunen, die im Saarland sind, die sich einer besseren Kooperation in der einen oder anderen Beziehung immer wieder verschlossen haben?
Frau Ganster und ich passen rednerpulttechnisch nicht wirklich zusammen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ganster, das kann man so sehen wie Sie. Das ist die Aufgabe der Opposition.
Ich frage mich tatsächlich, ob es in der Region gut ankommt, unter anderem auch bei Ihrem Parteifreund, dem Landrat, wenn Sie sagen, dass es hier allein das Verdienst des privaten Investors ist, der sozusagen vorbeigekommen ist und gesagt hat, ich komme jetzt und mache alles richtig. Die ganze Politik hat versagt. Nicht nur die Landesregierung wäre davon betroffen, sondern auch die Gemeinden, der Landkreis, die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Stadt Zweibrücken.
So weit, wie Sie gegangen sind, möchte ich nicht gehen;
denn die haben durchaus ihren Verdienst.
Ich will den Rahmen hier noch einmal setzen. Uns GRÜNE ist es nicht zuletzt angekreidet worden, dass wir nicht von vornherein Freunde des Flughafens Zweibrücken waren.
Herr Licht, was so ist. Lassen Sie mich es darstellen, dann können wir hinterher noch einmal darüber diskutieren.
Investitionen in notwendige Verkehrsinfrastruktur ist eine notwendige Daseinsvorsorge. Ich glaube, das kann jeder unterschreiben. Das Entscheidende für uns ist das Wort notwendig. Die Frage ist, wie man zu notwendiger Verkehrsinfrastruktur im Flugbereich kommt. Dazu hat Frau Blatzheim-Roegler gestern in ihrer Rede gesagt, wäre es notwendig, dass eine Kooperation oder Koordination stattfinden würde. Die können die Länder nicht leisten, weil sie immer nur für einzelne Regionalflughäfen zuständig sein können. Da fehlt die ordnende Hand.
Das hat sich in Zweibrücken und Saarbrücken gezeigt, dass diese beiden Flughäfen zu nah zusammen waren. Das hat nicht ganz neu die EU-Kommission festgestellt, sondern das haben viele Kräfte vor Ort über viele Jahre gesagt, dass dies ein Grundfehler dieser Flughafenentwicklung war.
Die Entscheidung zwischen Saarbrücken und Zweibrücken haben wir als rheinland-pfälzische GRÜNE ausdrücklich nicht begrüßt. Im Übrigen ist es so, dass wir die einzige Partei, glaube ich, waren, die auf beiden Seiten der saarländisch/rheinland-pfälzischen Grenze dieselbe Einstellung vertreten hat, während die anderen Parteien das immer so gemacht haben, dass sie geschaut haben, auf welcher Seite sie gerade stehen und wessen Lied ich dazu singen muss.
Ja, gut, an der Stelle waren wir nicht zusammen.
Ja, das kann passieren. Ich mache das nicht für den Applaus, sondern für die Richtigstellung. Das ist die Aufgabe in einem Parlament.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat alles unternommen, dass hier eine vernünftige Entscheidung getroffen wird. Es wäre eine vernünftigere Entscheidung der EU-Kommission gewesen, sich die Verkehrsinfrastruktur – darauf habe ich auch abgezielt – in Zweibrücken und in Saarbrücken und nicht die Regierungssitze in Mainz und in Saarbrücken anzusehen und dies zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen. Ich glaube, das ganze Haus ist einer Meinung, dass dies besser gewesen wäre für den Flugverkehr und auch für die Regionen.
Jetzt ist es aber so gekommen, und ich halte es schlicht
weg für eine Masche, wenn ich höre, dass Sie nicht anerkennen wollen, dass hier die Region, die Landesregierung und der private Investor an einem Strang ziehen und dies von Erfolg gekrönt ist.
Vor einem Jahr haben wir hier an dieser Stelle unisono gesagt: Es muss gelingen, dass trotz dieser Entscheidung der EU diese Region nach fünf Jahren besser dasteht, als sie eventuell mit dem Flughafen und den vielen Problemen in der Konkurrenz mit Saarbrücken dagestanden hätte, wenn es so weitergegangen wäre wie vorher.
Vielen Dank.
Ich mache es kurz. Es ist allen Abgeordneten in diesem Hohen Hause bekannt, dass dienstags, mittwochs und donnerstags für die Abgeordneten hier Termine stattfinden und uns diese Termine in aller Regel daran hindern, an kommunalen Terminen, wie zum Beispiel einer Kreisbereisung, teilzunehmen.
Ich finde – das muss ich sagen – die Aufregung von Herrn Kollegen Fuhr in Ordnung. Ich bin auch Kreistagsmitglied und war auch durch Termine in Mainz an der Teilnahme verhindert.
Das fand ich nicht in Ordnung. Das Verständnis von Opposition ist vielleicht unterschiedlich.
Ich warte auf Ihre Zwischenrufe gern. Ich gebe Ihnen sogar Antwort. Wenn Sie sich aber unterhalten wollen, finde ich das nicht in Ordnung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte auch nur noch einen Satz sagen. Ich wollte es viel kürzer machen. Es hat sich künstlich verlängert. Die Aufgabe der Opposition kann man so verstehen, so lange zu suchen, bis man Fehler gefunden hat, auf die man alle schlechten Dinge der Welt beziehen kann. Man kann aber Opposition auch so verstehen, dass man Konzepte entwickeln sollte, wie man es besser machen könnte. Ich habe nichts dazu gehört, was seit der Insolvenz des Zweibrücker Flughafens hätte besser gemacht werden sollen. Das ist nicht besonders geistreich gewesen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! § 63, der für die meisten Unterbringungen neben § 64 maßgeblich ist, gibt vor, dass die Personen untergebracht werden, die bei der Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit waren, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Das heißt, es werden mehrere Bedingungen vorgegeben. Diese Bedingungen werden augenscheinlich immer großzügiger ausgelegt, wofür spricht, dass die Zahl der untergebrachten Personen sowohl bundesweit als auch in Rheinland-Pfalz seit Anfang der 90er-Jahre stetig steigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in seinem Urteil aus dem Jahr 2011 den hohen Wert der Beendigung dieses Freiheitsentzuges hervorgehoben; denn es hat sogar gesagt, dass dieser Freiheitsentzug so hochrangig anzusehen ist, dass zur Erreichung der Voraussetzungen, also zur Behandlung, auch Zwangsmaßnahmen angewendet werden können, selbst wenn diese Behandlung für sich schon einen Grundrechtseingriff bedeutet und für sich schon zu einer Gefährdung des Patienten führen kann.
Das heißt, auch hier muss der Grundgedanke des Maßregelvollzugsgesetzes der sein, diese Therapiedauer möglichst abzukürzen. Im Sinne dieses Urteils von 2011, Herr Kollege Wilke, ist es auch nachvollziehbar, dass dieser Behandlungsplan alle sechs Monate überprüft wird, weil das Verfassungsgericht ausdrücklich vorgegeben hat, dass all diese Maßnahmen, die einen körperlichen Eingriff bedeuten, auch zu einer Gefährdung des Patienten führen können, und zwar nicht nur dann, wenn es sich um einen direkten körperlichen Eingriff handelt, sondern auch dann, wenn beispielsweise nur Medikamente gegeben werden.
Ja doch, das steht dort. Lesen Sie es nach, ich glaube 992.
Ja, wir werden es noch einmal diskutieren.
Wenn das Bundesverfassungsgericht in dieser Weise vorgibt, dass eine Befristung jeder Behandlungsmaßnahme vorzunehmen ist, ist auch nachvollziehbar, dass hier je
weils ein überschaubarer Zeitraum gewählt werden muss.
Was die Aufzeichnung des Besuchs angeht, die Sie erwähnt haben – ich habe auch das noch einmal nachgesehen –, so handelt es sich da um die Besuchsaufzeichnungen. Diese sind an die Bedingungen geknüpft, dass man Gefährdungen des Besuchers, der Person oder der anderen untergebrachten Personen in der Einrichtung vermeiden will. Da fragt man sich natürlich, warum man es dort länger aufheben soll. Es geht doch nicht um die Aufklärung von Straftaten oder Ähnlichem.
Wir sehen also, dass der Maßregelvollzug in eine Reihe von Grundrechten eingreift. Deswegen ist auch die Vorbereitungszeit für diese sorgfältige und vollständige Novellierung nachvollziehbar. Auch wir haben, Herr Dr. Wilke, nach einer Synopse gefragt. Ich habe jetzt alt und neu nebeneinander gelegt und habe erkannt, dass eine Synopse gar nicht möglich ist; denn wir haben eine Vielzahl von Paragrafen, für die eine Regelung vorher überhaupt nicht getroffen war. Das Gesetz hat mehr als den doppelten Umfang als das Ursprungsgesetz, sodass man im Prinzip eine Synopse in dem Sinne nicht herstellen konnte. Das musste ich leider auch nachvollziehen und mir die Arbeit machen, immer beides nebeneinander zu legen und alles noch einmal genau nachzusehen.
Für uns steht im Vordergrund, dass die verfassungsmäßigen Rechte der untergebrachten Personen gewahrt sind und gleichzeitig die Sicherheit der Öffentlichkeit gewahrt ist.
Im Vordergrund steht die Therapie, die den untergebrachten Personen zusteht. Das bedeutet, dass das Setting entsprechend sein muss. An einigen Stellen dieses Gesetzes würden wir uns noch stärker wünschen, dass man immer, wie auch in den Behandlungsvoraussetzungen, wie wir das in der Vorschaltnovelle entsprechend beschlossen haben, auf das Einverständnis der untergebrachten Person hinwirkt, bevor irgendwelche Maßnahmen durch die Einrichtung angeordnet werden. Das trifft insbesondere dann zu, wenn die Begründung durch die Einrichtung selbst erfolgt.
Das hat folgenden Grund: Das Einverständnis der psychisch erkrankten Person trägt zum Therapieerfolg bei. Wenn andere Maßnahmen der Einrichtung wie die Durchsetzung der Hausordnung und Ähnliches mit Zwangsmaßnahmen verbunden sind, trägt das eventuell nicht dazu bei. Wir würden uns wünschen, dass diese Prämisse, dass immer zunächst auf ein Einverständnis der untergebrachten Person hingewirkt werden soll, ebenso wie es bei der Zwangsbehandlung selbstverständlich geworden ist, auch bei den anderen Maßnahmen zur Durchsetzung der Ordnung in der Einrichtung erfolgt.
Wir freuen uns ebenfalls auf die gemeinsame Beratung in den Ausschüssen und auf die damit verbundene Anhörung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Selbstbestimmung und Menschenwürde am Lebensende setzen voraus, dass wir jedem Menschen diese Rechte in jeder Lebensphase garantieren. Eine sorgende Gemeinschaft wird das nicht erst für die letzte Lebensphase diskutieren, sondern überall da, wo Menschen Unterstützung brauchen, wo Menschen unserer Solidarität bedürfen. Das ist ganz wichtig, weil wir dann nicht darüber entscheiden müssen, ob wir eine besondere Zuwendung für Menschen am Lebensende brauchen. Wir müssen uns allen Menschen, die pflegebedürftig sind, die hilfeabhängig sind, egal in welchem Lebensabschnitt, entsprechend zuwenden.
Bezüglich der Assistenz bei der Selbsttötung ist es für mich immer noch nicht schlüssig, wie die Differenzierung zwischen einer freien Willensentscheidung oder einer de
pressionsbedingten Lebensmüdigkeit, zwischen schmerzbedingter Überforderung oder zwischen Pflegemangel und linderbaren Symptomen, die dazu führen, dass ein Mensch dieses Leiden nicht mehr ertragen kann, erfolgen soll. Deshalb muss ich auch sagen, dass es für mich nicht einsichtig ist, welcher Suizid in dieser Lebensphase wirklich selbstbestimmt sein soll.
Die Begleitung eines Sterbenden oder einer Sterbenden, auch wenn das Leben selbstbestimmt beendet wird und dafür die Medikamente von jemanden zur Verfügung gestellt werden, ist heute bis zum Ende möglich. Es war zu Beginn der Diskussion – auch in den Medien – das Problem geschildert worden, dass Menschen, die Suizide begleiten, diese Begleitung nicht bis zum Ende durchführen dürfen. Angesichts der Möglichkeit der Patientenverfügung ist dieses Problem mittlerweile nach meiner Ansicht hinreichend gelöst.
Aus der Anhörung ergibt sich meiner Meinung nach bisher nicht, dass die gewerbsmäßige oder wiederholte Assistenz bei der Selbsttötung ein geeignetes Differenzierungsmerkmal, ein geeignetes Kriterium für eine Strafbarkeit sein könnte. Vielmehr ist es doch notwendig, dass wir differenzieren, ob eine freie Willensentscheidung vorliegt und ob der Mensch, der seinem Leben ein Ende setzen will, zu dieser freien Willensentscheidung tatsächlich selbstbestimmt gekommen ist und dass er nicht in irgendeiner Weise unter Druck gesetzt wurde oder dies auf einer Suggestion beruht.
Zu den beiden Anträgen: Ich bin der Meinung, dass es nicht so ist, dass auf der einen Seite die Möglichkeit zur Selbsttötung, zur Sterbehilfe und auf der anderen Seite eine ausreichende Palliativ- und Hospizversorgung stehen. Das hat sich meiner Ansicht nach auch nicht aus den Debatten ergeben, sondern es ist vielmehr Konsens, dass die Palliativersorgung und die Hospize entsprechend ausgebaut sein müssen und ein Mangel in dieser Hinsicht nicht dazu führen darf, dass Menschen ihre Symptome nicht gelindert bekommen.
Dennoch ist es so, dass wir dem Antrag der CDU aus mehreren sachlichen Gründen so nicht zustimmen können. Zum einen steht in ihm, dass die Palliativ- und Hospizversorgung zu stärken ist. Das unterstützen wir ausdrücklich. Der große Teil Ihres Antrags steht in Konsens mit dem Antrag, den die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entwickelt haben. Bezüglich der Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase werden aber – ich sage einmal – Pflöcke in den Boden geschlagen, die, glaube ich, von einem Teil dieses Hauses nicht unterstützt werden können. Wenn darin steht, es geht bei der Begleitung beim Sterben nicht um die Assistenz beim Sterben, wird damit auch eine weltanschauliche Festlegung getroffen, die, glaube ich, nicht von allen in diesem Hause geteilt wird.
Zum anderen sind die Krankenkassen als Leistungsträger meiner Ansicht nach nicht die geeignete Beratungsinstanz. Vielmehr treten sie in Konkurrenz zur bestehenden Pflegeberatung und zu anderen Beratungsmöglichkeiten. Sie fallen auch aus dem System der Palliativversorgung an der Stelle heraus, sodass wir da eine Doppelstruktur bekämen, die nicht geeignet ist.
Zum vierten Spiegelstrich Ihres Antrags. Ich versuche, auf die Anträge einzugehen. Die Palliativpflege als Prüfauftrag der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) zu übertragen, wäre dem LWTG insofern fremd, als die inhaltliche Überprüfung der Pflege nicht Aufgabe des LWTG, sondern der Pflegeversicherung bzw. des Pflegeversicherungsrechts ist.
Dasselbe gilt für den sechsten Spiegelstrich. Da verweise ich auf die Ergebnisse des runden Tisches in Bremen, die auf einen ähnlichen Auftrag des dortigen Senats zurückgehen. Dieser runde Tisch hat nämlich festgestellt, dass entsprechende Anhaltszahlen regional sehr unterschiedlich zu handhaben und deshalb nicht unbedingt geeignet sind.
Dennoch sage ich, dass beide Anträge gut zusammenpassen. Ich würde Ihnen vorschlagen, das in ähnlicher Weise zu beantworten, wie wir es vorgegeben haben
ich bin sofort fertig und komme zum Ende –, dass nämlich all die Maßnahmen, die richtigerweise in Ihrem und in unserem Antrag stehen, in eine Gesamtstrategie eingebettet werden müssen, die regional bezogen ist, aber landesweit verfolgt wird.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, wie beurteilen Sie generell die Rolle von Zuwanderung im Gesundheitsbereich bei dem Nachwuchs von Pflegekräften und ärztlichen Kräften im Krankenhausbereich und auch die Sprachbarriere und die Bemühungen der Krankenhausträger um entsprechende sprachliche Kommunikation?
Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur Folgendes sagen: Die CDU muss an dieser Stelle ihre Ziele klären. Ich sehe durchaus ein Entgegenkommen; denn Sie haben eigentlich gesagt, dass Sie auch für Inklusion sind. Sie können aber nicht beides fordern. Sie können nicht sagen, wir sind für Inklusion, aber wir sind auch für den Erhalt jeder Förderschule; denn wenn ich jede Förderschule mit einer vollen Kinderzahl erhalten will, müssten wir, wenn wir gleichzeitig Inklusion machen und Kinder auch in Regelschulen da aufnehmen, wo sie geeignet sind, entweder viel mehr Kinder bekommen oder weniger Schulen haben. Für eines müssen Sie sich an dieser Stelle schon entscheiden.
Ich habe nur eine Minute Redezeit. Regen Sie sich besser hinterher auf. Ich werde Sie jetzt nicht zu Wort kommen lassen.
Das Zweite ist: Als Sie sagten, wenn man merkt, dass das Elternwahlrecht nicht zum Kindeswohl führt, haben Sie nur das Beispiel genannt, dass ein Kind in der Regelschule ist und besser in einer Förderschule aufgehoben wäre. Es könnte aber auch umgekehrt sein, weil seit Jahrzehnten ist es so, dass Kinder leichtfertig im Fördersystem landen und am Schluss auf die Werkstatt für behinderte Menschen vorbereitet werden, die wir vielleicht im Regelsystem genauso gut hätten fördern können. Sie hätten dann nachher im allgemeinen Arbeitsmarkt ihr Unterkommen gehabt.
Ich bin mir sicher, dass diese Integration und Inklusion besser gewesen wäre.
Danke schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen es außerordentlich, dass auch die CDU beabsichtigt, dem Entschließungsantrag zuzustimmen, und dass es sich dann, wie es Herr Bracht ausgedrückt hat, nicht um einen Alleingang der beiden regierungstragenden Fraktionen handelt.
Herr Bracht, an einer Stelle darf ich Sie korrigieren. Nach dem geltenden Wahlrecht dürften Sie genau das, was Sie angedeutet haben, nicht tun, nämlich einem Menschen Unterstützung als Hilfsperson geben, wenn er zum Beispiel mit den sehr komplizierten und – ich sage es einmal so – großflächigen Wahlunterlagen überfordert ist, die er bei der Briefwahl ausfüllen möchte.
Moment, Sie wissen noch nicht, was ich sagen möchte. Sie können gerne auch eine Zwischenfrage stellen. Ich kläre Sie gerne auf. In unserem Wahlgesetz steht in § 21, dass nur die Menschen unterstützt werden dürfen, die unter einem körperlichen Gebrechen leiden.
Das ist genau der Punkt. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 29, hat ein behinderter Mensch unabhängig von der Art seiner Behinderung das Recht, sich einer Hilfsperson seiner Wahl zu bedienen, wenn er diese braucht, um den Wahlvorgang selbst abschließen zu können.
Was ist der Unterschied zwischen dem Menschen mit Behinderungen und dem Menschen, der zu keiner Willenserklärung in der Lage ist? Das haben wir genau geregelt. Das ist auch § 21. Da steht, diese Hilfsperson hat an Eides statt zu erklären, dass sie diesen Wahlschein, den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wahlberechtigten ausgefüllt hat. Das steht bereits im Gesetz. Nur dann, wenn ein Stimmberechtigter in der Lage ist, eine eigene Wahlentscheidung zu treffen, darf er, darf sie unterstützt werden. Das würde die Voraussetzung bieten, Menschen mit nicht körperlichen Einschränkungen eine Hilfsperson zur Verfügung zu stellen.
Aber ich habe mich in langen Diskussionen überzeugen lassen, dass Rechtssicherheit bei Wahlen nur dann gewährleistet werden kann, wenn man alle Informationen vorliegen hat. Es wäre mir persönlich sehr viel lieber gewesen, wir hätten jetzt in einem Vorgang sowohl den Wahlrechtsausschluss nach § 3 Nr. 2 geändert als auch die entsprechenden Vorgaben nach §§ 19 und 21 des Wahlgesetzes. Allerdings ist es sicher die vernünftigere Vorgehensweise, wenn wir in wenigen Monaten die entsprechende Studie erwarten dürfen, diese abzuwarten.
Da wir auch Zuhörer haben, die vielleicht auf leichte Sprache angewiesen sind, wenn nicht hier, dann vielleicht auch zu Hause, will ich einige Worte in einer Sprache dazu sagen, die alle verstehen würden und die wir in wenigen Jahren bei der nächsten Kommunalwahl auf unseren Wahlunterlagen kennenlernen dürfen.
Bisher dürfen nicht alle Menschen wählen. Das wollen wir ändern. Alle Menschen sollen wählen können. Beim
Wählen sollen sie sich eine Helferin oder einen Helfer nehmen können. Die Papiere zum Wählen sind oft schwer zu verstehen. Deshalb sollen sie auch in leichter Sprache gemacht werden.
Manche Leute brauchen beim Wählen jemanden, der ihnen hilft. Deshalb sollen sie sich eine Helferin oder einen Helfer nehmen können.