Sie haben bei dem Gesetz Bedenken, sonst würden Sie keinen Normenkontrollantrag stellen. Machen wir gemeinsam ein Gesetz, nehmen wir die Bestimmungen, die auf dem Wahlzettel stehen, heraus, und dann haben auch die Kommunen genügend Zeit.
Herr Hering, mich interessiert, woher Sie wissen, dass das Gericht das vor dem 7. April entscheiden wird. Das ist kein Respekt vor dem Gericht.
Meine Damen und Herren, verehrte Frau Klöckner! Natürlich kann man, wenn man die Verfassung weiterentwickelt, nicht jedes Risiko ausschießen, und natürlich gibt es unterschiedliche Rechtseinschätzungen. Aber, meine Damen und Herren, erinnern Sie sich daran – wir sind stolz darauf –, dass hier die Mainzer Republik gegründet wurde.
Hier haben Rechtsentwicklungen stattgefunden. Das gilt natürlich auch heute, wenn wir darüber streiten, wie man den Gedanken der Parité weiterentwickeln kann.
Herr Baldauf, manchmal hilft da auch ein Blick ins benachbarte Ausland. In Frankreich hat 1982 der Verfassungsgerichtshof entsprechende Artikel der Änderung verworfen. Er hat sie dann vor einigen Jahren akzeptiert, weil eine internationale Rechtsentwicklung stattgefunden hat
nein, Frau Kohnle-Gros –, wonach der Gedanke der Parité über das, was man auf der UN-Ebene und auf der europäischen Ebene vereinbart hat, in die nationalen Verfassungen mit einfließt und dass er in dem Lichte zu betrachten ist.
Welche Ergebnisse haben wir in Frankreich? – Wir haben eben von Herrn Lewentz gehört, dass wir in unseren
Kommunalparlamenten einen Frauenanteil von ca. 16 % haben. In Frankreich war das nicht besser. Was die kommunale Seite betrifft, so sind dort in den kleinen Gemeinden inzwischen ca. 38 % und in den größeren Gemeinden ca. 45 % der Mitglieder in den entsprechenden Versammlungen Frauen.
(Baldauf CDU: Es geht um die handwerkliche Umsetzung! – Frau Kohnle-Gros, CDU: Warum lenken Sie ab? Es geht um Rechtssicherheit!)
Dann wird man sich darüber ernsthaft auseinandersetzen müssen und können, so, wie Sie es mit Ihrem eigenen Antrag gemacht haben, in den Sie nur den Programmsatz des Grundgesetzes hineingeschrieben haben, nämlich dass Männer und Frauen gleich sind.
So wird man sich ernsthaft darüber auseinandersetzen können, ob eine solche Entwicklung, wie immer sie gestaltet ist, einer besseren Verwirklichung der Gleichheit von Männern und Frauen und der Beteiligung im Lichte unserer Verfassung dient. Insofern wird unser Verfassungsgerichtshof das nach seinen Ansichten und im Sinne der Gesetze prüfen und entscheiden.
Für die SPD-Fraktion hat Kollege Hering das Wort. Herr Hering, Sie haben zu den 2 Minuten Redezeit 1 Minute und 15 Sekunden hinzubekommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen dazu, dass wir im Rahmen des rechtlich Möglichen – nach Abwägung und nach Gutachten – Frauenförderung in Rheinland-Pfalz betreiben.
Uns ist die Debatte auch nicht unangenehm; denn die Gutachter der Enquete-Kommission – es ist einfach falsch, was Sie hier sagen – haben die Aussage getroffen, die wir auch respektiert haben, dass es nicht möglich ist, politisch so weit zu gehen, wie Rot-Grün es will: Quotenregelungen sind nicht möglich. Das haben wir akzeptiert. Genauso haben wir akzeptiert, dass Pönalen nicht möglich sind.
Frau Klöckner, was hier zu tun ist, ist, eine Abwägung zwischen zwei Verfassungsgütern vorzunehmen: zwischen der klaren Verpflichtung des Grundgesetzes, für die Gleichheit von Männern und Frauen zu sorgen, und
Ein nach Ihrer Auffassung rechtssicherer Weg – mittlerweile ist jeder Zusatz auf dem Stimmzettel in der Diskussion umstritten – müsste Ihr konkreter Vorschlag sein: Wir nehmen unseren eigenen Antrag aus der Plenarsitzung zurück. – Sie haben nämlich beantragt, dass auf den Stimmzettel geschrieben wird: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. –
Wenn Sie jeden Zweifel beseitigen wollten, müssten Sie den Antrag zurücknehmen, den Sie im Plenum gestellt haben. Das ist die Unredlichkeit von Ihnen.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Klöckner, CDU: Es geht um Ihr Gesetz! Das ist peinlich!)
Nein. Frau Klöckner, auch dann entwickelt man das Recht und bringt Dinge voran, wenn man auslotet: Wo sind die Grenzen des Möglichen?
Das ist genau die Frage. Sie wollen im Grunde sagen: Es tut uns leid, liebe Frauen, wir machen lieber nichts, weil wir kein Risiko eingehen wollen. – Das ist die Aussage. Lieber soll es bei einem Anteil von 16 % bleiben, als dass man irgendein Risiko eingeht. Das ist die Aussage, die Sie hier treffen.
Wir sagen: Bevor wir in vorauseilendem Gehorsam den aus unserer Sicht richtigen Gesetzentwurf zurücknehmen, lassen wir es dort klären, wo Verfassungsrecht abschließend geklärt wird. Das ist der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz. Genau dafür ist Artikel 130 geschaffen worden, um solche Zweifelsfragen auf diesem Wege zu klären. Wir schaffen Rechtssicherheit.
Wenn es notwendig sein sollte, gibt es auch die Möglichkeit, einstweiligen Rechtschutz und anderes zu beantragen. Wir gehen mit absoluter Sicherheit davon aus, es wird in Rheinland-Pfalz eine rechtskräftige Wahl durchgeführt. Unredlich von Ihnen ist es, das in Zweifel zu ziehen. Wir haben mit dem Einreichen des heutigen Antrags die notwendigen Maßnahmen dafür getroffen, dass kein Zweifel mehr daran besteht. Es gibt keine Zweifel mehr.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Baldauf, CDU: Woher wissen Sie, was das Gericht entscheidet?)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was haben die Vorratsdatenspeicherung, die steuerliche Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, das Asylbewerberleistungsgesetz und das letzte Bundeswahlgesetz gemeinsam? – Das alles sind Gesetze, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den erbitterten Widerstand der CDU für verfassungswidrig erklärt hat.
Frau Klöckner, da mache ich Ihnen überhaupt keinen Vorwurf. Einen Vorwurf mache ich Ihnen, wenn Sie sich als Vertreterin der CDU-Bundespartei, die mehrere verfassungswidrige Gesetze auf dem Kerbholz hat, hier hinstellen und uns vorwerfen, wir würden leichtfertig mit unserer Verfassung umgehen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Frau Klöckner, CDU: Reden Sie doch einmal zum Thema! Haben Sie Angst?)
Der Unterschied ist aber, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe diese Gesetze gegen den erbitterten Widerstand der CDU für verfassungswidrig erklärt hat. Beim Bundeswahlgesetz hat sich ein Kollege Ihrer Bundestagsfraktion sogar dazu verstiegen, nach dem Urteil zu sagen, man solle Karlsruhe die Zuständigkeit für das Bundeswahlgesetz entziehen.
Was herrscht denn da in der CDU für ein Verständnis von unseren Verfassungsgerichten? – Nein, wir sind so mutig, zu sagen, dass wir das selbst vorlegen, wenn es öffentlich geäußerte Zweifel gibt.