Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Herr Minister Lewentz, Sie sprachen damals volltönend davon, was wir machen würden, wäre Klamauk.

(Zuruf des Staatsministers Lewentz)

Herr Minister, hören Sie doch einmal zu. Frau Klöckner haben Sie damals ein Zitat aus der Geschäftsstelle des Rheinischen Fußballverbands an den Kopf geworfen. Dabei ging es irgendwie um das „In-den-Rasen-treten“.

Herr Minister, eines muss ich Ihnen sagen. Wenn einer bei diesem Thema Nürburgring kräftig in den Rasen getreten hat, dann sind es wohl Sie selbst.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, für uns als CDU war auch immer wichtig, was neben dem Rechnungshof, den auch Sie als rot-grüne Parlamentsmehrheit in Ihrem Antrag ansprechen, und dem Untersuchungsausschuss auch die Strafverfolgungsbehörden bei diesem Thema herausarbeiten würden. Die haben mit einer Akribie und einer Geduld gearbeitet, die man nur mit großem Respekt würdigen kann. Das muss man auch einmal sagen, und zwar gerade heute, nachdem gestern Sie, Herr Pörksen, Urteilsschelte betreiben mussten, was ich ziemlich unschön fand. So sind Sie halt.

(Beifall der CDU)

Nach über 60 Verhandlungstagen hat das Landgericht nicht nur Professor Deubel – wie bekannt – der 14fachen Untreue und der uneidlichen Falschaussage für schuldig befunden. Das Gericht hat auch den ehemaligen Geschäftsführer und den ehemaligen Controller wegen Untreue verurteilt und wegen der verschleierten Staatsfinanzierung der Mediinvest von Kai Richter auch führende Köpfe der ISB verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe vorbehalten.

Genau hier sind wir nun definitiv an einem Punkt, der über all das, was schon geprüft und verhandelt worden ist, hinaus dringend in den Fokus genommen werden muss. Viele Millionen – Sie wissen das – sind als stille Einlage, abgesichert durch eine 100 %ige Ausfallbürgschaft des Landes, in Kai Richters schon zum Scheitern verurteilte Projekte geflossen.

Bei der Urteilsverkündung hat der Vorsitzende Richter klar und eindeutig erklärt, dass es pflichtwidrig war, weil allen Beteiligten bewusst gewesen wäre, dass die Firma von Kai Richter das Geld nie würde zurückzahlen können.

Welche schadenersatzrechtlichen Prüfungen haben eigentlich diesbezüglich schon stattgefunden, und welche Rolle haben dabei das Kabinett und der ehemalige Ministerpräsident unseres Landes gespielt? Auch damit muss man sich auseinandersetzen.

Sie, SPD und GRÜNE, wollen mit Ihrem Antrag alle finanzielle Verantwortung bei Professor Deubel, Herrn Kafitz und Herrn Lippelt abladen. Wir, die CDU, sind für eine umfassende Prüfung. Genau deswegen ist unser Antrag der richtige, der logische und der bessere.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Pörksen das Wort.

(Baldauf, CDU: Aber deutlich!)

Herr Kollege Dr. Wilke, Sie wollten die Begleitmusik hören. Sie, die Steuerbetrüger beschützen wollten, indem Sie sagten, wir dürfen keine CDs kaufen, sind nicht die Richtigen, uns irgendwelche Vorhaltungen zu machen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sie stellen irgendeine Behauptung in den Raum und sagen, deshalb müssen die Schadensersatzansprüche geprüft werden. Sie wissen ganz genau, wie der Verlauf war.

Sie haben eben auf die Sitzung wenige Tage nach der Parlamentseröffnung – ich glaube, es war am 22. Juni 2011 – abgehoben. An diesem Tag hat die erste Diskussion über diese Frage im Hause stattgefunden. Sie endete mit einem Beschluss, den Sie nicht zitiert haben, aber der sich mit den Schadenersatzfragen beschäftigte. Dazu ist damals ein Alternativantrag der SPD und der GRÜNEN beschlossen worden.

Danach hat auf eine Anfrage der Frau Kollegin Klöckner aus dem Jahr 2012 vom 13. August die Regierung zu der Frage der Schadensersatzansprüche Stellung genommen. Es geht um Aufsichtsratsmitglieder und um Organe. Die sind in dieser Frage zu prüfen. Das müssten auch die Fraktionen überprüfen. Die haben auch der ganzen Geschichte zugestimmt. Alle haben sich schadenersatzpflichtig gemacht.

Es war nicht so, dass es vom Himmel gefallen ist und Kurt Beck allein gesagt hat: Ich will den Nürburgring ausbauen. – Die Entscheidungen sind im Landtag gefallen. Wenn Sie das ernsthaft betreiben wollen, was Sie behaupten, dass alle schadenersatzpflichtig sind, dann

gute Nacht. Wenn Sie das meinen, dann sagen Sie das auch und tun nicht so, als ob irgendwelche Schadenersatzansprüche im Raum wabern würden.

Es ist bei den Organen geprüft worden. Es liegen zwei Gutachten vor, die Sie auch kennen. In der Antwort auf die Anfrage von Frau Klöckner ist darauf hingewiesen worden – ich habe sie eben angesprochen –, dass keine Anhaltspunkte für Schadenersatzansprüche außerhalb derjenigen, die im Verfahren sind, geltend gemacht werden können. Daraufhin ist Entlastung für die Jahre 2008 und 2009 erteilt worden. Das wissen Sie ganz genau. Trotzdem schreiben Sie etwas anderes in den Antrag hinein.

Ich komme zu der Frage der Prüfung von Ansprüchen. In der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Wirtschaftsausschusses ist darauf hingewiesen worden, dass zurzeit die Konkursverwaltung für die Frage der Prüfung von Schadenersatzansprüchen zuständig ist, diese bei der sogenannten D&O-Versicherung geltend gemacht worden sind – die Beträge sind bereits genannt worden – und die weiteren Fragen zu prüfen sind, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Das wissen Sie ganz genau. Trotzdem stellen Sie einen Antrag, in dem Sie gleich wieder eine ganze Gruppe von Menschen unter Verdacht stellen. Ich finde, so etwas ist eine Unverschämtheit. Das muss ich deutlich sagen.

(Beifall der SPD)

Das ist nichts anderes – ich wiederhole es von gestern – als ein mieser Stil. Sie können natürlich diese Fragen stellen, aber Sie sollten nicht so tun, als wenn eine Gruppe von Leuten an der Arbeit war, die sich schadenersatzpflichtig gemacht hätte.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Vor was soll ich denn Angst haben? Die Regierung wird auf Ihre Fragen antworten. Ich nehme Ihnen nicht ab und akzeptiere nicht, dass Sie auf eine Weise diffamieren, die nach meiner Auffassung unzulässig ist. Das machen Sie ständig.

(Beifall der SPD)

Sie können doch von mir nicht erwarten, dass ich dazu nichts sage. Wir haben uns in unserem Alternativantrag auf den Bereich beschränkt, der erforderlich ist. Das wird die Regierung sicherlich auch tun. Der Minister wird gleich dazu reden. Dann werden wir sehen, was dabei herauskommt. Im Grunde führen Sie heute das fort, was Sie gestern begonnen haben. Sie treten wieder jemand in besonderer Weise, der auch finanziell unten liegt.

(Beifall der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Wiechmann das Wort.

Ich danke Ihnen, Herr Präsident.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Durchsetzung und die Sicherung möglicher Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Nürburgring haben den Landtag – dies hat Herr Pörksen schon gesagt und Herr Dr. Wilke hat darauf hingewiesen – bereits mehrfach beschäftigt. Die rot-grüne Koalition hat als einen der ersten Beschlüsse in diesem Hause festgehalten, dass Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring 2009 gegen Personen, gegen die ein Anspruch besteht, auch umgesetzt werden müssen. Es ist deshalb zwar nicht nötig, uns daran zu erinnern, da wir weiterhin zu diesem Beschluss stehen, aber gerne erneuern und konkretisieren wir – Herr Dr. Wilke, darauf haben Sie hingewiesen – diesen Beschluss, um Ihnen noch einmal klarzumachen, dass wir einen klaren Willen und eine klare politische Kultur etabliert haben, die dies zeigt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Meine Damen und Herren, Sie zitieren in Ihrem Antrag den von mir gerade genannten Beschluss. Aber Sie zitieren ihn bewusst nicht vollständig; denn der Landtag hat bereits Anfang dieser Legislaturperiode zu Recht festgehalten, dass die Nürburgring GmbH Schadenersatz geltend machen kann und nicht die Landesregierung.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist diese Aufgabe vom Gesellschafterland auf die Insolvenzverwalter übergegangen. Das werden Sie als Jurist sehr wohl wissen. Diese haben bezüglich möglicher Schadenersatzansprüche im Sommer des vergangenen Jahres bereits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, dem dann auch der Gläubigerausschuss der insolventen GmbH in der Folge zugestimmt hat.

Nach dem Koblenzer Landgerichtsurteil, das wir jetzt alle vorliegen haben, wozu es noch keine schriftliche Urteilsbegründung gibt, die wir abwarten müssen,

(Baldauf, CDU: Die müssen wir nicht abwarten!)

werden dann alle Beteiligten, die Schadenersatz geltend machen können, dies konsequent tun. Das ist selbstverständlich, Herr Kollege Wilke.

Natürlich müssen wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, Herr Kollege Baldauf. Das wissen Sie als Rechtsanwalt ziemlich genau.

Die Landesregierung – das haben wir in unserem Antrag formuliert – wird selbstverständlich bis zu einer Umsetzung gemeinsam mit den anderen Beteiligten geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Verjährung solcher möglichen Schadenersatzansprüche zu vermeiden.

Ich will noch einmal auf die gestrige Debatte hinweisen, weil ich glaube, dass es gut ist, Sie daran zu erinnern, dass die Landesregierung in ihrer Politik grundsätzlich etwas umgestellt und die Empfehlung des Rechnungshofs von 2010 – darauf habe ich gestern hingewiesen –

konsequent umgesetzt hat: zum Ersten die Debatte um die Sorgfaltspflichten von Mitgliedern von Organen, zum Zweiten das Interessenbekundungsverfahren, und zum Dritten geht es um den Public Corporate Governance Kodex. Diese drei Punkte sind es.

Darüber hinaus wird uns – das ist in Ordnung, das gehört sich auch so – die juristische Aufarbeitung weiterhin beschäftigen.

Ich will Ihnen aber noch einmal etwas sagen: Der Nürburgring ist ein Problem der Vergangenheit. Wir haben aus der Vergangenheit gelernt und die richtigen Schlüsse gezogen, dass so etwas in diesem Land nicht wieder passiert. Der Nürburgring ist verkauft, und jetzt müssen wir im Interesse der Region und der Menschen vor Ort dem neuen Besitzer eine Chance geben. Das wollen wir tun.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Minister Dr. Kühl.