Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Fußballfans. Einsatzlagen sind teils hoch dynamisch und erfordern von den eingesetzten Kräften oft eine Entscheidung binnen Sekunden, die dennoch den Ansprüchen des Rechts, der gebotenen Neutralität und natürlich der jeweiligen Situation gerecht werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere das Rechtsstaatsprinzip gebietet es, dass den Betroffenen der Weg zur Überprüfung der polizeilichen Maßnahmen zu eröffnen ist. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind auch für die Polizei Maximen staatlichen Handelns und Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Polizei.

Daher sind auch Sachverhalte unterhalb der Schwelle straf- oder disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Stärkung des partnerschaftlichen Verhältnisses sowie erforderlichenfalls zur Konfliktbereinigung aufzuarbeiten.

Herr Lammert, Sie haben ziemlich heftig aufgeschlagen und das Land Rheinland-Pfalz in eine Rolle bringen wollen, als ob wir alleine auf einem solchen Weg wären.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Herr Licht, Sie sind ja kein Fachpolitiker, man müsste Sie an der Stelle fast als Lautsprecher der Fraktion benennen.

(Licht, CDU: Dummschwätzer! – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Frau Klöckner, ich darf Sie mit einschließen.

(Licht, CDU: Sie sind nur noch Parteisekretär, sonst nichts!)

Ich will Ihnen ein Rätsel stellen: Ich lese Ihnen einen Text vor und frage Sie, ob Sie wissen, wo dieser Text zu finden ist. Überschrieben ist er mit: „Unzufriedenheit mit der Polizei und Beschwerden“.

Jetzt würde ich Herrn Licht, Frau Klöckner und Herrn Lammert bitten, mir zuzuhören.

(Frau Klöckner, CDU: Das ist ja goldig!)

„Unzufriedenheit mit der Polizei und Beschwerden

Trotz aller Bemühungen kann es dazu kommen, dass Sie“ – die Bürger – „mit der Dienstleistung der Polizei unzufrieden sind. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit der Beschwerde.“ Erstes Kapitel.

Zweites Kapitel „Beschwerdemöglichkeiten

Neben der Beschwerdemöglichkeit bei jeder Polizeidienststelle besteht bei der Zentralen Beschwerdestelle eine weitere Möglichkeit, sich außerhalb des Bereichs der Landespolizei über die Polizei oder das Verhalten einzelner Beamten zu beschweren.“

Drittes Kapitel „Was wird durch die Beschwerdebearbeitung erreicht?

Jede Beschwerde wird grundsätzlich als konstruktive Kritik gewertet. Sie bietet die Chance, Fehler zu erkennen und abzustellen. Die Polizei ist stets bemüht, die Qualität ihrer Arbeit zu erhöhen, um ihrem Anspruch, dass sie ‚Freund und Helfer‘ der Bürgerinnen und Bürger ist, gerecht zu werden.“

Jetzt will ich Ihnen ein wenig weiterhelfen. Könnte es sein, dass das ein Flyer der hessischen Polizei oder der sachsen-anhaltinischen Polizei ist? – Herr Licht, Sie sollen nicht unter sich schauen.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Sie sollen mir jetzt im Kontext zu Ihrer Kurzintervention sagen, was Sie davon halten. Es ist der CDUInnenminister Holger Stahlknecht, der diesen Flyer auf den Weg gebracht. Ich finde den Flyer insgesamt in Ordnung.

(Pörksen, SPD: Was ist denn das für ein Lob? – Frau Klöckner, CDU: Was ist denn das für eine Bemerkung?)

Dieser Flyer hat nur einen Nachteil, er behandelt ausschließlich Beschwerden gegen die Polizei. Es besteht keine Chance, die Polizei selbst mitzunehmen auf diesen Weg. Also ganz vorsichtig.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Auch mein Kollege in Hessen ist gerade auf dem Weg, eine ähnliche Institution auf den Weg zu bringen, weil auch die hessische Polizei und der hessische Innenminister erkannt haben, dass es Sinn macht, Bürgerinnen und Bürger und Polizei über einen solchen Weg in ein Konfliktmanagement zueinander zu bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen will ich mich für die lange Beratung bedanken. Ich will für die vielen guten Hinweise in den Fachberatungen Dankeschön sagen, auch stellvertretend für die antragstellenden Fraktionen. Ich will mich bei den Experten herzlich bedanken, auch bei dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei.

Ich will mich vor allem bei Dieter Burgard dafür bedanken, dass er die Bereitschaft erklärt hat, diese Aufgabe zu übernehmen. Ich habe das schon bei der Einbringung des Gesetzes gesagt, sie ist bei ihm, der Institution des Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz, in allerbesten Händen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit ihm als Vertreter unseres Parlaments, unserer Polizei und dem Innenministerium Wege finden werden, dem Anliegen dieses Gesetzentwurfs im Interesse der Bürgerinnen und Bürger mehr als Rechnung tragen zu können. So haben wir diesen Auftrag des Parlaments verstanden, und so werden wir ihn auch umsetzen.

Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, somit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag – Drucksache 16/3682 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2739 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Landesgesetz über den Ausgleich von Preisermäßigungen bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3591 – Erste Beratung

Ich darf dem Innenminister das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentliche Personennahverkehr, ÖPNV, leistet als Daseinsvorsorge einen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. ÖPNV bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger Teilhabe und Unabhängigkeit.

Die Landesregierung will Kindern, Jugendlichen und Studierenden einen möglichst einfachen Zugang zu Bildungsangeboten anbieten. Dies gelingt unter anderem mit rabattierten Fahrkarten des ÖPNV.

Vor allem in ländlich geprägten Regionen stellt die Schülerbeförderung aber auch eine maßgebliche Einnahmequelle für die Busverkehre dar. Die Zahl der Schüler schrumpft rapide, was sich auf die Finanzierung der Verkehre sehr stark auswirken wird. Die Gewährleistung der Grundversorgung mit Schülerverkehren auf Basis

einer staatlichen Kofinanzierung, die auch beihilferechtlich zulässig ist, veranlasst die Landesregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf heute in den Landtag einzubringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie alle, im Interesse der jungen, lernwilligen Menschen in Rheinland-Pfalz und im Interesse der rechtssicheren Stärkung von Busverkehren um ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.

Es handelt sich um ein Finanzierungsgesetz des Landes zum Ausgleich der Rabatte bei den Ausbildungsfahrkarten. Gemeinsam mit den Verbänden des Verkehrsgewerbes wurden die Eckpunkte dazu entwickelt.

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf ganz bewusst vor Zuleitung an den Landtag bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung angemeldet, damit wir eine rechtssichere Lösung bekommen. Nach einem – man glaubt es kaum – zweijährigen Arbeitsprozess hat die Kommission endlich grünes Licht erteilt. Sie hat den Entwurf der Landesregierung für beihilferechtlich unbedenklich erklärt und die soziale Förderkomponente des Ausgleichs bestätigt.

Ich will zum Inhalt des Gesetzes einige Stichworte nennen: Die Unternehmen werden damit verpflichtet, den Preis für Ausbildungsfahrkarten um 15 % bis 25 % abzusenken. Wie bisher erhalten alle Schülerinnen und Schüler bis zur Sekundarstufe II, Auszubildende in Betrieben und Studierende rabattierte Fahrkarten bzw. Semestertickets.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Es erfolgt eine Umstellung des vom Land an die Verkehrsunternehmen geleisteten Ausgleichs auf eine neue Systematik. Künftig wird die Preisdifferenz zwischen der Ausbildungsfahrkarte und der vergleichbaren Jedermannfahrkarte ausgezahlt. Im Wege einer jährlichen Nachgangskontrolle werden dabei die Erstellungskosten des jeweiligen Unternehmens berücksichtigt.

Das Gesetz tritt rückwirkend, wenn Sie dem zustimmen, zum 1. Januar 2014 in Kraft, und im Dezember 2023 wieder außer Kraft, da die Europäische Kommission ihre Genehmigung für die Dauer von zehn Jahren ausgesprochen hat.

Zu den Gesetzesfolgen will ich Folgendes anmerken: Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende sind im ländlichen Raum besonders auf das ÖPNV-Angebot angewiesen, um ihre Bildungsstätte zu erreichen. Mit dem neuen Landesgesetz wird ein Beitrag zur Sicherung der Schülermobilität geleistet.

Für die Kommunen wirkt das Gesetz insoweit positiv, als damit landesseitig eine wichtige Finanzierungssäule im Schülerverkehr gesichert wird. Unabhängig davon sind die Zuweisungen für die Schulwegekostenträger, Kreise und Städte, im Landesfinanzausgleichsgesetz neu geregelt worden. Sie wissen das.