Dass wir das Gesetz nun endlich 2014 beraten können, freut mich. Ich denke, das freut jetzt auch die betroffenen Unternehmen. Insofern werden wir dieses Gesetz auch weiterhin positiv begleiten.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, das Gesetz an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3627 – Erste Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung ohne Aussprache stattfinden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen, dann ist es so beschlossen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Heilberufsgesetze der Länder und damit auch das Heilberufsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind die grundlegende gesetzliche Vorgabe für die Berufsausübung der Heilberufe in Deutschland, das heißt für die Berufsausübung der Ärzte, der Zahnärzte, der Apotheker und Apothekerinnen – immer mitgedacht –, der Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen und der Tierärzte. In ihnen werden die Aufgaben der Selbstverwaltung der Heilberufe, die Vorgaben der
Berufsausübung und Berufsüberwachung sowie die Binnenorganisation der in den Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammengefassten Selbstverwaltungsorganisationen geregelt.
Das aktuelle Heilberufsgesetz im Land, das durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung abgelöst werden soll, beruht im Wesentlichen auf dem Gesetzesstand von vor gut 20 Jahren. Allein dadurch wird deutlich, dass es aus vielen Gründen angezeigt ist, eine umfassende Novellierung dieses Gesetzeswerks vorzunehmen, um insbesondere die Heilberufe für die Herausforderungen eines sich permanent wandelnden Gesundheitswesens fit zu machen.
Nach intensiver Vorberatung und zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit den betreffenden Kammern, aber auch anderen Institutionen sowie einem umfassenden Beteiligungsprozess legt die Landesregierung mit dem heutigen Entwurf ein grundlegend überarbeitetes neues Heilberufsrecht für Rheinland-Pfalz vor.
Berücksichtigt dabei sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission sowie des Bundesgesetzgebers, notwendige Anpassungen aufgrund der Berufsrechtsprechung sowie praktische Anforderungserfordernisse aus der Arbeit der Selbstverwaltungskörperschaften der vergangenen Jahre. Dabei wird deutlich, dass wir insbesondere auch auf Impulse aus der gelebten Praxis geachtet haben.
In die Novelle integriert – das wird vor allem im Fokus der Aufmerksamkeit stehen, wie ich vermute – sind die Gründung und der Aufbau einer Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, der ersten gesetzlich geregelten Selbstverwaltung der Pflegeberufe in einem Heilberufsgesetz.
Nach intensiven Vorberatungen, einem positivem Votum für die Errichtung einer Pflegekammer des Berufsstandes selbst und einer breiten Informationskampagne durch eine von meinem Ministerium eingerichtete Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer, die noch bis Ende des Jahres 2014 fortgeführt werden soll, sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Eckpunkte und Verfahrensschritte zur Errichtung einer solchen Pflegekammer niedergelegt.
Die Landesregierung hat sich dabei von dem Grundsatz leiten lassen, den Aufbau und die Arbeit der Landespflegekammer strukturell sehr eng an den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der bisherigen Heilberufskammern, der Ärzteschaft, der Zahnärzteschaft, der Apothekerschaft, der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu orientieren.
Insbesondere die Erfahrungen mit der Einrichtung der Psychotherapeutenkammer in Rheinland-Pfalz – sie liegt gerade einmal eineinhalb Jahrzehnte zurück, nämlich Ende der 90er-Jahre – waren dabei wichtige Eckpunkte für die schrittweise Errichtung einer Landespflegekammer.
Ein Gründungsausschuss, der sich finden wird, die erstmalige Registrierung der Berufsangehörigen und die
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die Detailregelungen entnehmen Sie an dieser Stelle bitte § 112. Hier wird ein abgestimmter Fahrplan für das beabsichtigte schrittweise und damit auch vorsichtige Vorgehen gesetzlich normiert.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist von der Landesregierung mit den Kammern und Pflegeverbänden im Lande intensiv vorberaten worden. Nach der Grundsatzbilligung des Gesetzentwurfs im August 2013 wurde eine umfangreiche Anhörung zu diesem Entwurf durchgeführt. Insgesamt haben wir 76 Stellen außerhalb der Landesregierung angeschrieben. In 34 eingegangenen Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf allgemein begrüßt, weil er die Selbstverwaltung der Heilberufe stärkt und eine notwendige Weiterentwicklung insbesondere im Bereich der Fort- und Weiterbildung sowie der Qualitätssicherung der Heilberufe vorsieht.
Die Errichtung der Landespflegekammer wurde von allen Pflegeverbänden, aber auch von den Landeskammern, der Landeskrankenhausgesellschaft und weiteren Institutionen positiv bewertet. Es gab auch kritische Stimmen, die für die Landesregierung Anlass waren, den Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen weiterzuentwickeln.
Meine Damen und Herren, ich freue mich nun auf die Gelegenheit, die Details dieses Gesetzentwurfs in den anstehenden Beratungen der Ausschüsse mit Ihnen diskutieren zu können. Insbesondere die Errichtung einer Pflegekammer und ihr schrittweiser Aufbau kennen in Deutschland keine Vorbilder, im Gegenteil. Wir werden das Vorbild für weitere Pflegekammern in Deutschland sein. Ich werde im Laufe dieser Woche mit den Gesundheitsministerkollegen zusammenkommen. Auch dort werde ich wieder gefragt werden: Wie weit seid ihr denn mit der Pflegekammer? – Insbesondere in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Entwicklung so weit gediehen, dass man sich anschickt, unmittelbar nach unseren Erfahrungen ebenfalls diesen Weg zu gehen.
Wir sollten die Diskussion, wie wir sie im Parlament schon geführt haben, entlang der Frage der Pflegekammer auch in den Ausschüssen weiterhin von einer gemeinsamen Übereinkunft geprägt sein lassen, uns aber dennoch die Gelegenheit geben, in den Ausschüssen über die Details so zu beraten, dass wir wissen, eine Landespflegekammer wird auf einem guten Weg sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin überzeugt, heute ist ein guter Tag für die Pflege in Rheinland-Pfalz. Wenn es ein guter Tag für die Pflege in Rheinland-Pfalz ist, dann ist es auch ein guter Tag für die Menschen in Rheinland-Pfalz, weil jeder – ich denke, darüber sind wir uns alle einig –, selbst in jungen Jahren, von Pflegebedürftigkeit, Fürsorgebedürftigkeit betroffen sein kann und die Wahrscheinlichkeit mit dem zunehmenden Alter steigt.
Wir von der CDU freuen uns ganz besonders. Wir haben Ende 2011 auf unserem 65. Landesparteitag beschlossen, dass die Einrichtung einer Pflegekammer ein guter Weg ist, um der Pflege die Bedeutung zu geben und damit auch das Sprachrohr und die Plattform zu bieten, die sie braucht, um für ihre Berufsinteressen, Qualitätswünsche, Erwartungen und Anforderungen an ihr Berufsfeld und damit auch für ein besseres Image der Pflege insgesamt eintreten zu können. Deshalb freut es uns heute, dass wir den Entwurf vorliegen haben.
Sehr geehrter Herr Minister Schweitzer, man merkt dem Entwurf die gründliche intensive Vorarbeit durchaus an. Wir haben den Eindruck, dort ist wirklich vieles von dem schon berücksichtigt, was von den Verbänden, den Ärztekammern und der Landespsychotherapeutenkammer an Wünschen und Erwartungen auch bei uns immer wieder geäußert wurde.
Ich will aber den Schwerpunkt noch einmal auf die Pflege richten, weil wir uns mühen müssen – wirklich noch mühen müssen –, alle auf diesem Weg mitzunehmen.
Ich sage an dieser Stelle ganz ausdrücklich Danke schön an all die Mitglieder der Gründungskonferenz, die in den letzten Monaten, zurzeit noch und sicherlich die nächste Zeit auch noch weiter mit zahlreichen Informationsveranstaltungen im ganzen Land für die Einrichtung dieser Pflegekammer werben. Kolleginnen, Kollegen und ich selbst waren auf diesen Informationsveranstaltungen.
Natürlich ist dort auch Skepsis geäußert worden. Es ist die Sorge geäußert worden: Bekommen wir nicht nur wieder mehr Bürokratie? Wir müssen sie auch noch bezahlen. Bringt sie uns wirklich etwas? Über die Themen, die uns drücken, sprechen wir doch schon lange. – Frustration und zu kurze Verweildauer im Beruf, keine ordentlichen Arbeitsbedingungen und vieles mehr wurden uns genannt.
Ich hoffe, dass wir mit den Beratungen, mit der heutigen Debatte und den weitergehenden Beratungen im Ausschuss deutlich machen können, welche große Chance die Kammer den Angehörigen dieses Berufsstandes in Rheinland-Pfalz insgesamt geben wird. Ich hatte den Eindruck, dass viele sich nicht bewusst sind, dass allein diese enorme Stärke durch die Größe eine Situation herbeiführen wird, in der auch in diesem Landtag mit Sicherheit nicht mehr über Themen der Pflege debattiert werden wird, ohne vorher mit der Pflege, mit der Pflegekammer gesprochen zu haben. Im Bereich der Hilfe für behinderte Menschen ist es eigentlich schon lange selbstverständlich, dass wir ihren Wunsch und ihre Er
wartung, dass nichts über sie gesprochen wird ohne sie, respektieren. Somit ist es natürlich eine große Möglichkeit, dass wir mit den Pflegenden, mit den Berufsständischen selbst – die wissen, wie die Praxis aussieht, welche Bedürfnisse die Pflegebedürftigen haben, aber auch, wie die Rahmenbedingungen sein müssen –, über die Anforderungen der Pflege sprechen werden.
Ich denke aber, wir müssen auch darauf achten, dass wir in den weiteren Beratungen die Skepsis aufnehmen, die uns auch Arbeitgebervertreter vorgetragen haben. Dabei freut es mich natürlich besonders, dass es in unserem Land große Arbeitgeber gibt, die von vornherein gesagt haben: Wir halten das für eine wichtige Einrichtung, wir sind überzeugt, dass die Pflegekammer eine gute Möglichkeit ist – auch für uns selbst –, an einer qualifizierten, gut organisierten Pflege zu arbeiten. Wir haben damit einen Partner auf Augenhöhe. – Ich denke, wir müssen mit denen intensiv reden, die das noch etwas kritisch sehen.
Die Pflege ist stark in Rheinland-Pfalz. Wir werden eine Kammer mit fast 40.000 Mitgliedern haben. Das ist die größte Kammer, die Rheinland-Pfalz dann hat.
Diese Stärke, so hoffen wir, wird sich natürlich auch in den beruflichen Bedingungen niederschlagen. Dies wird zu Klarheit führen, gerade auch über die Berufsordnung, die die Pflegekammer sich selbst geben wird. Das heißt, die Berufstätigen in der Pflege selbst haben es in der Hand, die Berufsordnung für sich zu verabschieden.
Wir haben in Gesprächen mit den Verbänden gehört, dass es eigentlich traurig ist, wenn Fragen, die sich mit der Berufsordnung befassen, bei uns noch nach den Inhalten der Ausbildung beurteilt werden. Wir alle wissen, die Ausbildung ist das eine, aber die spätere Praxis im Beruf hat noch eine ganz große Vielfalt an weitergehenden Fragestellungen, die eine Ausbildungsordnung gar nicht klären kann.
Es ist also ein ganz zentrales Anliegen, mit der Pflegekammer – die Pflegekammer selbst hat schließlich diese Aufgabe – die Berufsordnung zu entwickeln, und dass die Pflegenden wirklich wissen, was ihre Aufgaben und Schwerpunkte sind und sie die Möglichkeit haben, sich zu beschweren, wenn die Rahmenbedingungen, die sie an ihrem Arbeitsplatz vorfinden, sie nicht in die Lage versetzen, nach diesen Kriterien zu arbeiten. Auch dies ist eine ganz, ganz wichtige Aufgabe, die die Pflegekammer bieten wird. Deshalb sind wir sehr dankbar, dass wir den Entwurf heute vorliegen haben.
Sie haben in der allgemeinen Begründung zum Gesetzentwurf noch einmal darauf hingewiesen, dass es zu dem, was von einigen Betroffenen, kritisch Betroffenen, sage ich einmal, ins Feld geführt wird – dass es verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte, zum Beispiel im Hinblick auf Artikel 9 Grundgesetz, der die Vereinigungsfreiheit festschreibt –, schon hinreichend Rechtsprechung und Gutachten gibt, die das ganz klar verneinen, die sagen, selbstverständlich können die besonde
Die Pflegekammer selbst, die Vertreterversammlung, wird es nachher in der Hand haben, wie teuer ihre eigene Kammer wird, wie umfangreich sie ihre Aufgaben gestalten wird, wie tief greifend und damit vielleicht auch wie aufwendig oder weniger aufwendig sie sie gestalten wird.
Ich glaube, die Pflege ist selbstbewusst und selbstkritisch genug, um dies in einem vernünftigen Rahmen zu tun. Es ist auch hier noch einmal angegeben worden, dass die Balance zu halten ist zwischen der Aufgabenerfüllung, die doch sehr breit angelegt ist – unseres Erachtens zu Recht breit angelegt, eng an der Orientierung der bereits bestehenden Kammern –, und einer Finanzierbarkeit für all diejenigen, die im Berufsfeld tätig sind.
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich mithilfe dieser Pflegekammer und einer Verbesserung des Images der Pflege, einer Verbesserung der Qualität und der Rahmenbedingungen die Situation auch für die Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz, für Kranke und Hilfebedürftige verbessern wird. Ich glaube, die Pflegekammer ist der geborene Partner für all die Menschen, denen es wichtig ist, dass sie gut versorgt werden.