Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Die Rechtsgrundlage ist § 49 Abs. 3 des BundesImmissionsschutzgesetzes. Er bestimmt, dass die Länder in einer landesrechtlichen Regelung die Gemeinden zum Erlass von ortsrechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Bevölkerung durch Luftverunreinigung dienen, ermächtigen können. Mit der vorliegenden Änderung wird das dann der Fall sein.

Nach Erlass der Ermächtigungsgrundlage können die Gemeinden vorschreiben, dass in ihrem Gebiet oder in Gebietsteilen bestimmte Anlagen nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden dürfen. Sie können auch bestimmte Brennstoffe reglementieren, soweit und solange dies zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen geboten ist. Sie bemerken eine Einschränkung in der Formulierung. Das heißt, es soll deutlich werden, dass der Erlass einer kommunalen Satzung bestimmten Schranken unterworfen ist, die sich als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darstellen.

Einschränkungen sind nur dann zulässig, soweit sie zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen geboten, also unerlässlich sind. Damit verbunden ist auch ein Prüfauftrag an die Kommunen, keine Regelung zu erlassen, die über das Ziel hinaus schießt. Mit der Formulierung „solange“ wird dargestellt, dass solche Betriebsbeschränkungen nur für den Zeitraum zulässig sind, in dem sie zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen beitragen.

Wenn die Gemeinde von ihrer neuen Befugnis Gebrauch machen will, muss sie vor Erlass einer Satzung allen Behörden und Stellen, die fachlich vom Rechtsetzungsvorhaben betroffen sind, Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Ein Ausgleich unterschiedlicher Interessen soll gleichfalls erfolgen. Es ist ebenfalls eine Zustimmung der SGD einzuholen, die insbesondere darauf zu achten hat, dass das Ortsrecht keine enteignende Wirkung zulasten von Bürgerinnen und Bürgern entfaltet. Die Anwendung des verschärften Ortsrechts soll zudem den Aspekt der Sozialverträglichkeit berücksichtigen. Es muss also für den Betreiber der Feuerungsanlage zumutbar und damit auch finanziell leistbar sein.

Wir schaffen hier also eine Möglichkeit für betroffene Kommunen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und in Fällen bestimmter Beeinträchtigungen der Luftqualität dafür zu sorgen, dass sie die entsprechenden Richtlinien einhalten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat das Wort Herr Abgeordneter Reichel.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Umweltbelastung nimmt gerade in Städten und in Bal

lungszentren mehr und mehr zu. Wir haben uns auch hier im Landtag unter verschiedenen Gesichtspunkten immer wieder mit dieser steigenden Belastung beschäftigt. Sehr häufig haben wir in diesem Zusammenhang das Thema Lärm oder auch Luftverschmutzung und die damit einhergehende, stetig zunehmende Beeinträchtigung der Menschen in Rheinland-Pfalz aufgerufen. Wir waren uns parteiübergreifend einig, dass die Grenzen der Belastung im Grunde erreicht sind und es gelingen muss, gemeinsam mehr für den Schutz vor weiterer schädlicher Belastung zu erreichen. Daran müssen wir weiter arbeiten.

Sehr umfassend regelt das Immissionsschutzgesetz auf verschiedenen politischen Ebenen bereits heute, wie Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und weitere Sachgüter vor schädlicher Umwelteinwirkung zu schützen sind und wie schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden sind.

Wenn wir aktuell über eine Änderung des LandesImmissionsschutzgesetzes beraten, soll dies das Ziel haben, rheinland-pfälzischen Gemeinden die Möglichkeit zu geben, kommunale Satzungen zu erlassen, um damit der besonderen Schutzbedürftigkeit eines Gemeindegebietes oder eines Teils des Gemeindegebietes Rechnung tragen zu können. Im Ergebnis soll dies dazu führen, strengere Regelungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen, als sie im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen sind. In wenigen anderen Ländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, sind dafür bereits ordnungsbehördliche Verordnungen vorgesehen. Eine kommunale Satzung eröffnet damit eine Handlungsoption, die die Bevölkerung bei der Luftreinhaltung, aber auch bei Lärm- und Geruchsimmissionen besser schützt.

Die Kommunen haben im Vorfeld dieser Novellierung signalisiert, dass sie gegen diese Regelung keine grundsätzlichen Bedenken haben. Dies ist wichtig, um die Regelung in ihrer Wirkung einordnen zu können. So hat zum Beispiel der Wormser Oberbürgermeister Kissel im Juli 2013 im Kontext mit der erhöhten Feinstaubbelastung in der Stadt die bevorstehende Gesetzesnovellierung sogar ausdrücklich begrüßt, damit unter anderem eine Verschärfung der Grenzwerte bei kleinen Feuerungsanlagen möglich ist. Er sieht darin die Möglichkeit, mithilfe verschärfter Grenzwerte bei den Anlagen die erhebliche Feinstaubbelastung zu reduzieren.

Auch die Stadt Mainz hat aufgrund der kritischen Luftqualitätssituation ein großes Interesse an der Schaffung einer Rechtsgrundlage.

Im Ergebnis scheint also wenig gegen diese Novellierung zu sprechen. Gleichwohl sind Fragen offen. Warum sind zum Beispiel vom Referentenentwurf bis zur heutigen Behandlung beinahe zwei Jahre vergangen? Waren sich die Regierungsfraktionen vielleicht nicht einig, ob eine solche Gesetzesänderung wirklich sinnvoll ist? – Zumindest kann dies vermutet werden. Oder was spricht gegebenenfalls gegen eine kommunale Regelung?

Da uns die Stellungnahmen der Kommunen nicht vorliegen, wir diese aber gerne genauer zur Kenntnis nehmen würden, gehen wir davon aus, dass uns diese seitens

der Landesregierung zur Verfügung gestellt werden. Eine detaillierte Beschäftigung mit der vorgesehenen Neuregelung kann dann im Ausschuss erfolgen. Wir sehen dieser Diskussion mit Interesse entgegen und werden die Fragen stellen, die notwendig sind, ehe wir eine Gesamtbewertung vornehmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Ich nehme an, für die SPD-Fraktion hat Herr Hürter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben es angesprochen. Wir haben in Rheinland-Pfalz zwar nicht großflächig ein Problem mit der Luftverunreinigung, aber in den angesprochenen Städten ist es schon eine Herausforderung für die Menschen, die dort leben, dass bei den Luftqualitäten Abstriche gemacht werden müssen. Teilweise wurden die Feinstaubgrenzwerte gerissen. Insbesondere beim Schwefeldioxid steht die Stadt Mainz vor erheblichen Herausforderungen.

Deswegen ist es gut, dass sich die Städte mit diesem Thema befassen und Luftreinhaltepläne aufgestellt wurden. Insofern hat man schon lange über dieses Thema diskutiert und eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt, die teilweise auf der EU- und der Bundesebene ansetzen, teilweise aber auch von den Städten ganz pragmatisch angegangen werden.

Das Land ist zwar nicht der primäre Partner, aber es wird versucht, mit dem Landesgesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes einen Beitrag zu leisten, und zwar indem den Städten ein Instrument in die Hand gegeben wird, selbst bestimmte Feuerungsanlagen dort zu reglementieren, wo es aufgrund der beeinträchtigten Luftqualität geboten ist, Anlagen und bestimmte Brennstoffe entsprechend einzuschränken oder zu verbieten.

Ich glaube, dass das ein guter Beitrag ist. Das ist ein Beitrag, der die Kompetenz auf die kommunale Ebene verlagert, nämlich dort, wohin sie gehört. Ich habe es schon angesprochen, dass die Probleme in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Gerade diese Feuerungsanlagen, die angesprochen wurden, sind primär ein Problem der Innenstädte, in denen eine Ballung dazu führt, dass nicht der Dreiklang von Industrie, Verkehr und Feuerungsanlagen, wie zum Beispiel ein kleiner Kaminofen, gleichmäßig zum Problem beiträgt, sondern es vor allem die genannten Brennstätten sind, die überproportional zu Problemen führen.

Ich glaube, vor dem Hintergrund ist das eine angemessene Lösung. Es wurde auch angesprochen, dass die Kommunen bzw. ihre Spitzenverbände die Änderung begrüßen und sie sich herbeisehnen. Ich glaube, dass

man den von Herrn Kollegen Reichel hineininterpretierten Dissens zwischen den Koalitionsfraktionen auch aufklären kann. Nach meinem Wissen gibt es den nicht, weil es eine fachliche Frage ist. Insofern habe ich es ausdrücklich zur Kenntnis genommen und begrüße es, dass sich auch die CDU-Fraktion sehr sachlich zu der Materie geäußert hat.

Es ist auch wichtig anzusprechen, dass es nicht darum geht und auch nicht darum gehen kann, „der Oma ihren Ofen zu nehmen“. Natürlich haben die bestehenden Anlagen Bestandsschutz. Ich finde es auch gut, dass die Ministerin das noch einmal in aller Deutlichkeit klargestellt hat. Es geht darum, wie man gemeinsam schaffen kann, dass Mainz die ambitionierten, aber sinnvollen Grenzwerte der EU bzw. des Bundes in Zukunft dauerhaft einhalten kann. Dazu leistet dieses Gesetz einen kleinen Beitrag.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Hartenfels das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kernanliegen dieses Gesetzes ist es, die Kommunen in die Lage zu versetzen, im Bereich der Gesundheitsvorsorge dort strengere Maßnahmen erlassen zu können, wo wir Belastungen haben, vor allen Dingen in den städtischen Gebieten. Hintergrund ist die 1. BundesImmissionsschutzverordnung, die die kleinen und mittleren Feuerungsanlagen regelt. Diese Verordnung wurde im Jahr 2010 novelliert.

Damals schon hat die grüne Bundestagsfraktion kritische Anmerkungen zu dieser Verordnung vorgebracht, und zwar einmal im Hinblick auf die Grenzwerte für die Emittenten, weil diese zum Teil zu hoch angesetzt sind. Sie hat sich auch kritisch dazu geäußert, dass die Übergangsfristen zu großzügig ausgelegt werden, nämlich bis zum Jahr 2025.

Vor dem Hintergrund ist genau hinzuschauen, was es bedeutet, Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Auf den Aspekt möchte ich in meinem Redebeitrag ein bisschen näher eingehen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich ausführlich mit der Problematik Feinstaub auf der einen Seite und Gesundheit auf der anderen Seite beschäftigt und sehr viele Studien dazu erarbeiten lassen. Sie hat die Gefährdungen relativ genau beschrieben.

Wir haben beim Feinstaub, der sehr tief in die Lunge eindringen kann, das Thema der Atemwegserkrankungen und den ganzen Bereich des Asthmas, aber auch eine häufigere Anfälligkeit für den Bereich der Allergien bis hin zu den Herz- und Kreislauferkrankungen. Inso

fern haben wir ein breites Spektrum, das vor allen Dingen bei sensiblen Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel im Bereich der Kinder, aber auch der älteren Generation, zu Gefährdungen führen kann.

Vor dem Hintergrund hat die WHO im Jahr 2005 schon Grenzwerte empfohlen, die es zu berücksichtigen gilt. Leider hat die EU diese Grenzwerte nur zum Teil 1 : 1 übernommen. Sie hat vor allen Dingen bei den Feinstaubbelastungen bei den mittleren Grenzwerten, die über das ganze Jahr verteilt werden, doppelt so hohe Grenzwerte festgesetzt. Das führt dazu, dass wir auch in Rheinland-Pfalz in vielen Städten – die Ministerin hat schon einige angesprochen; das sind nicht nur die größeren Städte, wie Ludwigshafen oder Mainz, sondern auch kleinere Städte wie Worms und Bad Kreuznach – Grenzwertüberschreitungen haben, was die WHOGrenzwerte betrifft. Die WHO hat jüngst noch einmal in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sie aufgrund von aktuelleren Studien dazu geneigt ist, ihre eigenen Grenzwerte noch deutlicher zu verschärfen.

Das macht den Problemdruck deutlich. Es macht auch noch einmal deutlich, warum es Sinn macht, den Kommunen, die die Situation vor Ort gut kennen – ich denke dabei zum Beispiel an die Stadt Mainz –, die Möglichkeit zu geben, über kürzere Übergangszeiten oder strengere Vorschriften und Grenzwerte in ihren Luftreinhalteplänen zu reden. Das soll interaktiv mit der Bevölkerung vor Ort passieren.

Insofern begrüßen wir den vorgelegten Gesetzentwurf und warten mit Interesse die weiteren Beratungen ab.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die Fraktionen sind übereingekommen, das Gesetz an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3660 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Für die SPD Fraktion hat Herr Abgeordneter Geis das Wort.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein guter Tag für die fast 700 Bibliotheken in

Rheinland-Pfalz und für gut 2.000 engagierte Menschen, hauptamtliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare in wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken und ehrenamtliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare in öffentlichen Bibliotheken, seien sie kommunal oder kirchlich getragen. Die Ehrenamtlichen empfinden ihre Tätigkeit sicher als „Schatz und Bereicherung“, wie die Fachstelle für Katholische Büchereiarbeit schreibt. Dies ist aber auch zu würdigen, indem wir uns für verlässliche Rahmenbedingungen einsetzen.

Ich bin ein Lobbyist für diese Menschen und ihre Einrichtungen. Ich freue mich, dass alle, die sich seit Jahren im Bibliotheksverband und im Landesbibliothekszentrum um eine stärkere Anerkennung für das Bibliothekswesen bemühen, endlich belohnt werden, indem wir ein Bibliotheksgesetz auf den Weg bringen.

Ich nenne stellvertretend für alle Jürgen Seefeldt, der sich als Geschäftsführer des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) über eineinhalb Jahrzehnte neben seiner beruflichen Tätigkeit als Leiter der Büchereifachstelle in Koblenz ehrenamtlich engagiert hat. Ihm verdanken wir den Impuls zu diesem Gesetz und auch viele konkrete Vorschläge für die Formulierung des Textes.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Seit 2002 bin ich Vorsitzender des Landesverbandes Rheinland-Pfalz im Deutschen Bibliotheksverband. Wir haben einige erfolglose Anläufe genommen. Ich weiß, wovon ich rede.