Wolfgang Reichel
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lärm, insbesondere Fluglärm, war in den letzten Jahren immer wieder Thema im Landtag, und auch heute haben Sie die Aktuelle Stunde zur neuen parteiübergreifenden Länderinitiative im Bundesrat beantragt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Das ist ohne Frage ein wichtiges Thema, dennoch lassen Sie mich kurz auf die vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Ergebnisse der NORAH-Studie eingehen, die nicht ohne Grund für Schlagzeilen gesorgt hat. Auch darüber könnten wir uns ausführlich austauschen, zumal die Schlussfolgerungen aus der von der Fraport finanzierten Studie viele Fragen aufwerfen.
Wir werden deshalb beantragen, dass diese Studie im Umweltausschuss diskutiert wird, möglicherweise auch im Rahmen einer Anhörung; denn die ersten, beinahe zynischen Schlussfolgerungen der Luftverkehrslobby bei Vorstellung der Studie waren: Die Gesundheit der Menschen wird durch Fluglärm nicht beeinträchtigt, jedenfalls weit weniger als bisher angenommen, sodass mehr Schutz für die Menschen in Rhein-Main nicht notwendig ist und man darüber nachdenken könne, das für uns unzureichende Nachtflugverbot von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr wieder aufzuheben.
Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ hat sich zu dieser Studie geäußert und festgestellt, dass auch die NORAHStudie Gesundheitsgefährdungen festgestellt hat; denn selbst wenn die Effekte möglicherweise eher klein sind, so sind sie doch nicht zu unterschätzen. Das gilt für HerzKreislauf-Erkrankungen genauso wie für Schlaf- und Lernstörungen gerade bei Kindern.
Professor Münzel hat schon darauf hingewiesen, dass wohl eklatante Fehler bei der Erhebung von Daten gemacht wurden. So wurde der Blutdruck über der Kleidung, teilweise auch am Unterarm gemessen. Das zeigen die Bilder, die dieser Studie beigelegt waren.
Gerade bei Vorerkrankten – das belegen die Studien von Professor Münzel eindeutig – sind die Auswirkungen zusätzlicher Lärmbelastung erheblich. Deswegen müssen alle Formen des Lärms, Straßen-, Bahn- und Fluglärm, weiter mit großem Engagement bekämpft werden.
Wissend um diese Erkenntnisse muss die NORAH-Studie hinterfragt werden und dürfen die Ergebnisse nicht zu falschen, verharmlosenden Rückschlüssen führen.
Etliche Gutachten, die Fraport bezahlt und ins Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens eingebracht hat, haben sich im Nachhinein als falsch und damit als Gefälligkeitsgutachten erwiesen.
Fakt ist: Im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet mit einer hohen Belastung durch Umweltlärm sind Flugzeuge ein großer Lärmemittent. Daran kann es keinen Zweifel geben. Klar ist auch, dass ein dauerhaft hoher Schallpegel die Gesundheit schädigt. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass alles unternommen wird, um die Belastungen zu reduzieren.
Wenn Sie heute das Thema einer gemeinsamen Initiative der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg in der Aktuellen Stunde aufrufen, dann möchte ich unsere Stellungnahme gleich auf den Punkt bringen: endlich; denn es war höchste Zeit, eine länder- und parteiübergreifende Initiative zu starten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, offensichtlich haben Sie endlich verstanden,
dass die alleinige Initiative eines Bundeslandes in eine Sackgasse führt.
Dafür gibt es mindestens einen Beleg; denn seit fast drei Jahren liegt Ihre damalige Initiative in den Schubläden der Bundesratsausschüsse und kommt nicht voran.
Ich habe in jeder Debatte hier in diesem Hohen Haus dafür geworben, mit anderen Ländern den Weg zu einer gemeinsamen Initiative zu suchen. Der kleinste gemeinsame Nenner ist besser als keiner, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das habe ich damals für meine Fraktion gesagt, dazu stehen wir auch noch heute. Ihre Bundesratsinitiative ist genau der von uns seit Jahren geforderte Kompromiss und endlich der Schritt in die richtige Richtung.
Ihr Ziel ist es, eine notwendige Änderung des Luftverkehrsgesetzes über den Bundesrat anzustoßen und eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit bei neuen oder wesentlich geänderten Flugrouten zu erreichen. Sie wollen erreichen, dass die Deutsche Flugsicherung und das Bundesamt für Flugsicherung die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes an Flughäfen so weit wie möglich und so schnell wie möglich identifizieren und umsetzen müssen. Zudem soll auch eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.
Das ist der Einstieg in eine wichtige Diskussion, die keineswegs mit dieser Initiative beendet werden sollte; denn Ziel muss es sein, die Gesamtlärmbetrachtung vorzunehmen und den additiven Lärm als Maßstab für den Lärmschutz zu nehmen. Die einzelne Lärmquelle als alleiniger Maßstab darf nicht mehr ausreichend sein.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt diese Initiative, die wir schon vor drei Jahren gefordert haben. Es war dringend geboten, zunächst mit Hessen eine gemeinsame Initiative zu starten, damals leider Fehlanzeige. Mehr im zweiten Teil.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man merkt, dass wir hier in Mainz und unweit weg vom 11.11. sind. Von daher war der letzte Satz von Herrn Kollegen Klomann insbesondere für Mainzer etwas, was Sie verstanden haben.
Ich habe es vorhin sehr deutlich gesagt. Ich begrüße ausdrücklich das, was da ist. Ich weiß, wie schwierig das ist, weil ich einen Überblick darüber habe, was in den anderen Länderparlamenten diskutiert wird.
Wenn Herrn Kollegen Köbler an sachlichen Argumente nichts mehr einfällt, dann geht er immer nach Berlin. Ich würde ihm dringend empfehlen, sich für ein Bundestagsmandat zu bewerben, dann kann er genau dort die Reden halten, die hier eigentlich nicht hingehören.
Das Problem bei der letzten Initiative – deswegen habe ich das angesprochen – war folgendes: Vor drei Jahren lagen insgesamt drei Papiere vor. Ich nehme nur die beiden aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Ich weiß, dass auf der Arbeitsebene ein Paket gemacht und darüber gesprochen wurde, eine gemeinsame Initiative zu ergreifen. Das ist hier in Rheinland-Pfalz nicht wahrgenommen worden.
Bei den Debatten im Bundesrat sind insbesondere die rot-grünen Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg, die ich nenne, die auch große und wichtige Flughäfen haben, diejenigen gewesen, die die Wirtschaftlichkeit des Flughafens und das, was über die Wirtschaftlichkeit besprochen wurde, sehr hochgehalten haben.
Ich sage das nicht aus Ironie oder um irgendetwas zu sagen. Es ist wichtig – ich wünsche Ihnen alles Gute, ich hoffe, dass Sie im Bundesrat eine Mehrheit finden –, das zu unterstützen, was wir auf Bundesebene noch machen können, damit wir gemeinsam etwas für die Menschen machen. Sie können sicher sein, dass Sie uns an Ihrer Seite sehen. Ich wünsche Ihnen für die Initiative viel Erfolg.
....... 6353 Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU:....... 6353 Abg. Anne Spiegel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6354 Abg. Martin Haller, SPD:......... 6354 Malu Dreyer, Ministerpräsidentin:..... 6355
Einstimmige Annahme in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.......... 6355
Landesgesetz zur Neufassung des Landesgesetzes über die Befriedung des Landtagsgebäudes (Bannmeilengesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5032 –........... 6355
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Gesetz regelt die nach Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz erforderliche Zustimmung des Landtags zum SWR-Änderungsstaatsvertrag vom 1. und 9. April 2015.
Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags vom 30. April 2015 an den Ausschuss für Medien- und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Medien- und Netzpolitik hat den Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 21. Mai 2015 beraten.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 26. Mai 2015 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast genau ein Jahr her, dass wir uns in einer Aktuellen Stunde zum Thema „Schutz der RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer vor steigendem Verkehrslärm“ mit der gesundheitlichen Belastung der Menschen in Rhein-Main und Mainz mit Rheinhessen durch die zunehmende Verlärmung im Parlament befasst haben.
Heute geht es auf Antrag der SPD-Fraktion wieder um das Thema Lärm. Heute geht es konkret um den Fluglärm. Das, was ich in der damaligen Debatte gesagt habe, kann heute von mir uneingeschränkt wiederholt werden. Lärm stellt nach der Luftverschmutzung das zweitgrößte Gesundheitsrisiko dar.
Alle Studien, so auch die vom Mainzer Kardiologen, Universitätsprofessor Münzel – der Herr Kollege hat es gesagt –, belegen, dass für die Entstehung von Herz- und Kreislauferkrankungen Lärm, hier insbesondere Fluglärm, in erheblichem Umfang mitverantwortlich ist.
Für die Kolleginnen und Kollegen, die es nicht wissen, der Mainzer Pfennig ist mehr, als es klingt. Der Mainzer Pfennig ist die höchste soziale Auszeichnung, die die Stadt Mainz zu vergeben hat.
Für Mainz ist das immer viel, ein Pfennig.
Auch das wurde erst jüngst mit der sogenannten NORAH-Studie eindrucksvoll belegt, die in vielen Ge
bietskörperschaften des Rhein-Main-Gebietes öffentlich präsentiert wurde.
Nun wird in Hessen der Ausbau des Frankfurter Flughafens mit dem Bau des Terminals 3 weiter vorangetrieben ohne Wenn und Aber. Es war absehbar, spätestens als die Stadt Frankfurt mit einem SPD-Oberbürgermeister die Baugenehmigung erteilt hat. Auch eine erneute Bedarfsprüfung, wie sie vom hessischen GRÜNENVerkehrsminister Al-Wazir beauftragt wurde, hat die Notwendigkeit des Baus zumindest aus Sicht der Fraport bestätigt und konnte den Baubeginn nicht verhindern.
Die vielen Proteste der Bürgerinitiativen, insbesondere auf den montäglichen Demonstrationen im Terminal 1, und die damit verbundene Hoffnung, Terminal 3 zu verhindern, wurden mit dem Baubeschluss zunichte gemacht. Was folgt daraus? Wir müssen heute bereits gemeinsam dafür kämpfen, dass nach dem Bau des Terminals 3 keine weiteren Bahnen im Süden des Flughafens gebaut werden.
Der Vorstandsvorsitzende der Fraport, Schulte, erklärte zwar vor wenigen Wochen, dass Fraport keine weiteren Bahnen plane, aber die Region weiß sehr genau, dass für die Fraport immer gegolten hat, nach dem Ausbau ist vor dem Ausbau. Dies hat die Region schmerzhaft erlebt, als nach dem Bau der Startbahn 18 West die Versprechen der damals SPD-geführten Landesregierung unter Ministerpräsident Börner, Ausbau nur innerhalb des Zauns, mit Planungen zum Bau außerhalb des Zauns gebrochen wurden. Dies wurde mit der sogenannten Mediation eingeleitet.
Innerhalb des Zauns hatte die Fraport die Kapazitäten um mehr als ein Drittel erhöht. Weitere Fingerrollbahnen, etliche Außenpositionen für Flugzeuge wurden ohne Planfeststellungsverfahren und damit ohne Bürgerbeteiligung und Prüfungen nach § 34 Baugesetzbuch genehmigt.
Ich erwarte deshalb diesmal, dass alle Fraktionen dieses Hohen Hauses gemeinsam gegen einen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens zusammenstehen und sich nicht von Propagandisten der Fraport, wie dem früheren Staatssekretär und Bundestagsabgeordneten Körper, für die Ziele der Fraport vereinnahmen lassen.
Herr Pörksen, wenn Sie es so sagen – – –
Das Angebot, in eine Loge im Mainzer Stadion hinzugehen, habe ich nicht angenommen. Ich wollte es nicht sagen, aber ich sage es jetzt.
Nein, aber mir ist es angeboten worden.
Das müssen wir im Blick haben, wenn wir über die steigende Fluglärmbelastung diskutieren; denn im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet ist die Grenze der Belastung schon seit Langem mehr als erreicht.
Was ist noch zu tun? – Erstens sind da die seit mehr als zwei Jahren auf Eis liegenden Bundesratsinitiativen, bei denen es keine Bewegung gibt.
Diese müssen endlich vorangebracht werden. Da wir inzwischen unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und im Bundesrat haben, hilft hier nur eine parteiübergreifende gemeinsame Initiative. Für uns heißt das konkret, wie ich es bisher erfolglos seit Jahren fordere, die Parteien mit Regierungsverantwortung im Bund und in den Ländern müssen einen Grundkonsens über mehr Lärmschutz an Flughäfen und im Flughafenumfeld finden. Auch hier wiederhole ich gern das schon mehrfach Gesagte, in einem ersten Schritt ist es besser, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden als gar keinen; denn es führt kein Weg daran vorbei, Maximalforderungen sind beim Thema Fluglärm nicht umsetzbar, egal welche Koalition regiert.
Mehr im nächsten Teil.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe gedacht, dass wir zumindest heute, nachdem es in der zurückliegenden Legislaturperiode noch eindeutige Beschlüsse für den Ausbau des Frankfurter Flughafens gab, ohne diese Spitzen auskommen werden.
Nur ein Satz zur Deutschen Flugsicherung: Die Deutsche Flugsicherung koordiniert nur das, was der Flughafenbeauftragte der Bundesregierung genehmigt hat. – Das heißt, das ist ein ausführendes Organ, das sicher die Flugzeuge leiten soll.
An den Vorschlägen, die vorliegen, sind ganz andere beteiligt. Ich will nicht sagen, auch weil ich mich dem bisherigen Niveau nicht anpassen möchte, wer Vorsitzender der Fluglärmkommission ist. Der hat mit Sicherheit kein großes Interesse daran, dass es auf der anderen Rheinseite leiser wird.
Ich möchte ausdrücklich sagen, das, was Herr Minister Lewentz heute hier ausgeführt hat, kann ich zu 99,9 % unterschreiben. Da sitzen wir gemeinsam in einem Boot.
Dass gemeinsames Handeln notwendig ist, belegen die Diskussionen in den vergangenen Jahren sehr eindrucksvoll. Zu dem, was als Initiative des Landes Rheinland-Pfalz beschrieben wurde, hätte man fairerweise sagen müssen, für das, was Sie gemacht haben, war keine Mehrheit zu gewinnen. Das war mir im Prinzip schon klar, weil diese Forderung über das hinausging, was in einer anderen Resolution zur gleichen Zeit auch im Bundesrat vorgelegt hat. Deswegen meine ich, dass wir über Parteigrenzen hinweg versuchen sollten, die Situation für die Menschen hier zu verbessern; denn jemand, der in Alsfeld, drüben in Hessen, wohnt, dem ist eigentlich egal, was in Mainz an Fluglärm los ist. Der will sehen, dass er schnell am Flughafen ist, dass er schnell in Urlaub fliegen oder auf Geschäftsreise gehen kann.
Deswegen ist es schwierig, Mehrheiten gegen den Fluglärm zu gewinnen, weil relativ wenig Menschen in der Bundesrepublik von Fluglärm betroffen sind. Das macht die Situation schwierig. Viele sehen den Flughafen – ich im Übrigen auch – auch als Wirtschaftsfaktor. Ohne den Frankfurter Flughafen würde es in Rheinhessen und in Rheinland-Pfalz viel schlechter aussehen. Der Flughafen ist aber auch eine große Last für uns. Deswegen müssen wir sehen, dass wir gemeinsam Verbündete finden, damit es besser wird.
Ich will noch einen Punkt ansprechen. Das ist die Diskussion, die immer mehr über den additiven Lärm geführt wird. Ich glaube, wir sind uns einig, dass der additive Lärm als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen gesetzlich verankert werden muss. Lassen Sie mich beispielhaft das Problem für die vom Lärm stark betroffenen Menschen in Mainz-Marienborn nennen.
Der Landesbetrieb Mobilität hat auf Bürgerveranstaltungen in Mainz und im Internet ein wunderbares Video gezeigt, wie nach dem sechsspurigen Ausbau der A 60 mit Lärmschutz die Verlärmung der Wohnungen in Marienborn, insbesondere die „Am Sonnigen Hang“, sprunghaft zurückgehen würde. Den Vorschriften entsprechend – das sage ich ausdrücklich – hat man bei den Simulationen aber nur den prognostizierten Lärm der A 60 berücksichtigt. Dass Marienborn aber zusätzlich noch durch die A 63 verlärmt wird, wird nicht berücksichtigt. Es wird auch nicht berücksichtigt, dass Marienborn in einer der Einflugschneisen zum Frankfurter Flughafen liegt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, deshalb muss ein Konsens auf Bundes- und Länderebene über die Berücksichtigung des additiven Lärms herbeigeführt werden.
Leider zeigt sich auch in diesem Punkt, dass dies mehr als schwierig ist.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Höfken, wie Sie mir Anfang des Jahres schriftlich auf meine Anfrage mitge
teilt haben, ist der Versuch einer Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung in der Länderkammer leider gescheitert. Ich hoffe, dass wir gemeinsam etwas erreichen. Ich biete noch einmal an, dass wir uns gemeinsam, nämlich die Opposition und die Regierung, in einer Arbeitsgruppe zusammensetzen und schauen, wie wir durch unsere Beziehungen in anderen Ländern und zur Bundesregierung etwas für Rheinland-Pfalz verbessern.
Die Menschen in dieser Region erwarten das von uns.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 25. Juni 2014 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federfüh- rend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 15. Juli beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 17. Juli beraten. Beide Ausschüsse empfehlen mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU die Annahme des Gesetzentwurfs.
Es ist schön, wenn man sich nachmittags noch einmal bewegen kann.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei der letzten Plenarsitzung habe ich deutlich gemacht, welchen Stellenwert die Umweltbelastung gerade in Städten und Ballungsgebieten wie bei uns im Rhein-Main-Gebiet hat und wie die Menschen dadurch immer mehr beeinträchtigt werden. Am Ende meiner damaligen Ausführungen habe ich signalisiert, dass die CDU nach den Ausschussberatungen, wenn alle Fragen gestellt und beantwortet sind, eine Gesamtbewertung vornehmen wird. Leider hat die Ausschussberatung nicht zur Beantwortung unserer Fragen beigetragen, sondern im Gegenteil weitere Fragen aufgeworfen. Bei genauerem Hinsehen und in Kenntnis verschiedener Stellungnahmen, die uns allerdings leider nicht von der Regierung zur Verfügung gestellt wurden, haben wir im Ergebnis eine ablehnende Gesamtbewertung vornehmen müssen. Deshalb werden wir heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Umweltbelastung nimmt gerade in Städten und in Bal
lungszentren mehr und mehr zu. Wir haben uns auch hier im Landtag unter verschiedenen Gesichtspunkten immer wieder mit dieser steigenden Belastung beschäftigt. Sehr häufig haben wir in diesem Zusammenhang das Thema Lärm oder auch Luftverschmutzung und die damit einhergehende, stetig zunehmende Beeinträchtigung der Menschen in Rheinland-Pfalz aufgerufen. Wir waren uns parteiübergreifend einig, dass die Grenzen der Belastung im Grunde erreicht sind und es gelingen muss, gemeinsam mehr für den Schutz vor weiterer schädlicher Belastung zu erreichen. Daran müssen wir weiter arbeiten.
Sehr umfassend regelt das Immissionsschutzgesetz auf verschiedenen politischen Ebenen bereits heute, wie Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und weitere Sachgüter vor schädlicher Umwelteinwirkung zu schützen sind und wie schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden sind.
Wenn wir aktuell über eine Änderung des LandesImmissionsschutzgesetzes beraten, soll dies das Ziel haben, rheinland-pfälzischen Gemeinden die Möglichkeit zu geben, kommunale Satzungen zu erlassen, um damit der besonderen Schutzbedürftigkeit eines Gemeindegebietes oder eines Teils des Gemeindegebietes Rechnung tragen zu können. Im Ergebnis soll dies dazu führen, strengere Regelungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen, als sie im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen sind. In wenigen anderen Ländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, sind dafür bereits ordnungsbehördliche Verordnungen vorgesehen. Eine kommunale Satzung eröffnet damit eine Handlungsoption, die die Bevölkerung bei der Luftreinhaltung, aber auch bei Lärm- und Geruchsimmissionen besser schützt.
Die Kommunen haben im Vorfeld dieser Novellierung signalisiert, dass sie gegen diese Regelung keine grundsätzlichen Bedenken haben. Dies ist wichtig, um die Regelung in ihrer Wirkung einordnen zu können. So hat zum Beispiel der Wormser Oberbürgermeister Kissel im Juli 2013 im Kontext mit der erhöhten Feinstaubbelastung in der Stadt die bevorstehende Gesetzesnovellierung sogar ausdrücklich begrüßt, damit unter anderem eine Verschärfung der Grenzwerte bei kleinen Feuerungsanlagen möglich ist. Er sieht darin die Möglichkeit, mithilfe verschärfter Grenzwerte bei den Anlagen die erhebliche Feinstaubbelastung zu reduzieren.
Auch die Stadt Mainz hat aufgrund der kritischen Luftqualitätssituation ein großes Interesse an der Schaffung einer Rechtsgrundlage.
Im Ergebnis scheint also wenig gegen diese Novellierung zu sprechen. Gleichwohl sind Fragen offen. Warum sind zum Beispiel vom Referentenentwurf bis zur heutigen Behandlung beinahe zwei Jahre vergangen? Waren sich die Regierungsfraktionen vielleicht nicht einig, ob eine solche Gesetzesänderung wirklich sinnvoll ist? – Zumindest kann dies vermutet werden. Oder was spricht gegebenenfalls gegen eine kommunale Regelung?
Da uns die Stellungnahmen der Kommunen nicht vorliegen, wir diese aber gerne genauer zur Kenntnis nehmen würden, gehen wir davon aus, dass uns diese seitens
der Landesregierung zur Verfügung gestellt werden. Eine detaillierte Beschäftigung mit der vorgesehenen Neuregelung kann dann im Ausschuss erfolgen. Wir sehen dieser Diskussion mit Interesse entgegen und werden die Fragen stellen, die notwendig sind, ehe wir eine Gesamtbewertung vornehmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Menschen im Rhein-Main-Gebiet und insbesondere die Menschen in Mainz und Rheinhessen kämpfen seit vielen Jahren gegen die Lärmbelastung insbesondere durch Fluglärm, aber auch immer mehr Menschen in ganz Rheinland-Pfalz kämpfen gegen die Belastung durch Bahn- und Straßenlärm, so zum Beispiel die Bürgerinnen und Bürger im Mittelrheintal.
Es sind inzwischen viele Bündnisse von Lärmbetroffenen entstanden, die über Parteigrenzen hinausgehen und das gemeinsame Ziel haben, die Menschen vor weiterer enormer Lärmbelastung und damit vor weiteren gesundheitlichen Schädigungen zu schützen sowie die Entscheidungsträger von einem Umdenken zu überzeugen.
In diesem Zusammenhang ist eine von der Weltgesundheitsorganisation im Jahr 2011 vorgelegte Untersuchung von Interesse, in der neue Erkenntnisse zu Gesundheitsfolgen von Verkehrslärm in Europa präsentiert wurden. In dieser repräsentativen Studie wurde unter anderem festgestellt, dass jährlich mehr als 1 Million gesunde Lebensjahre durch Umgebungslärm verloren gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Lärm stellt nach der Luftverschmutzung das zweitgrößte Gesundheitsrisiko für uns Menschen dar. Weitere mittlerweile unumstrittene Studien, so die vom Mainzer Kardiologen Universitätsprofessor Thomas Münzel, der heute Nach
mittag meiner Einladung in den Landtag mit vielen weiteren Fluglärmaktivisten gefolgt ist, belegen, dass für die Entstehung von Herz- und Kreislauferkrankungen Lärm und hier insbesondere Fluglärm in erheblichem Umfang mitverantwortlich ist. Hinzu kommen weitere Beeinträchtigungen, wie Schlafunterbrechnungen und gerade bei Kindern Lernstörungen, die nicht ohne Folgen für die schulische Leistungsfähigkeit und damit für die weitere Entwicklung sind.
All diese Erkenntnisse haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Sensibilität für das Thema Lärmbelastung in den vergangenen Jahren bei uns deutlich gestiegen ist. Das war auch in diesem Haus nicht immer so.
Damit aber die Lärmbelastung bei uns auch politisch einen höheren Stellenwert erhält, muss endlich zielführend gehandelt werden. Deshalb ist es gut, dass gerade eine der beiden Regierungsparteien das Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt hat. Ja, bei uns im Land herrscht Handlungsbedarf. Das werden Sie naturgemäß anders sehen, aber wir als CDU erwarten, dass Sie Ihren Einfluss geltend machen, um Menschen besser vor Lärm zu schützen.
Sie können die Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit des Themas an mehreren Stellen allein hier in Mainz unter Beweis stellen. Ich erwarte, dass Sie sich sowohl beim geplanten Ausbau der A 60 als auch bei dem der A 643 für die Menschen und für den Lärmschutz einsetzen und endlich den vielen Worten Taten folgen lassen.
Das, was bisher an Lärmschutz für die schon jetzt höchstbelasteten Menschen in Mainz-Marienborn vorgesehen ist, reicht bei Weitem nicht aus, um den Menschen dort ausreichenden Schutz vor Verkehrslärm – insbesondere nach dem Ausbau – zu geben. Sie regieren; Sie haben den Auftrag, aktiv zu werden. Weisen Sie den LBB an, für Lärmschutz für die Betroffenen zu sorgen, der diesen Namen auch verdient hat.
Sie müssen alles dafür tun, dass die Menschen besser geschützt werden.
Was für den Autoverkehr gilt, muss auch für den Fluglärm gelten. Ein grüner hessischer Verkehrsminister, eine grüne hessische Umweltministerin, aber die Belastung durch Fluglärm nimmt nicht ab, sondern sie nimmt, was viele Menschen befürchten, künftig zu. Dazu eine rheinland-pfälzische grüne Umweltministerin, und Stillstand beim Thema Fluglärm.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, da stimmt etwas nicht.
Das Ganze wird getoppt, wenn der hessische Landtagsabgeordnete Frank-Peter Kaufmann, Mitglied von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und mittlerweile Aufsichtsrat bei der FRAPORT, am 29. April beim Travel Industry Club zum Thema Flughafen Frankfurt lediglich auf den Koalitionsvertrag verweist und bemerkt, dass seine Partei grundsätzlich auch den geplanten Bau eines dritten Terminals mitgetragen und er die FRAPORT jetzt noch einmal aufgefordert hat zu prüfen, ob diese neuerliche Expansion wirklich notwendig ist.
Fakt ist: Die Tiefbauarbeiten für das Terminal 3 sind fast abgeschlossen, und der Vorsitzende der Fraport, Schulte, erklärt, dass er den Aktionären gegenüber verpflichtet sei, das Terminal 3 zu bauen. Meine Damen und Herren, Kampf gegen Fluglärm sieht anders aus.
Ich mache im zweiten Teil weiter.
Ich weiß nicht, wieso ich missverstanden werden konnte. Das war kein Generalangriff auf das, was die hessischen GRÜNEN betrifft. Ich wollte eigentlich darlegen, wie schwierig es ist, dass man, gerade was den Fluglärm betrifft, weiterkommt. Deswegen wiederhole ich auch das Angebot der CDU, dass wir gemeinsam – das hat auch Herr Minister Lewentz gesagt – versuchen sollten, auf der Bundesebene, aber auch in Rheinland-Pfalz für die Menschen das Beste herauszuholen.
Die Antwort auf meine Kleine Anfrage hat gezeigt, dass im Moment keine Mehrheit erkennbar ist, die die rheinland-pfälzische Initiative unterstützt. Das ist so im Bundesrat. Viele, die keine Flughäfen haben, oder aber bei denen das Problem nicht so brennend ist, interessiert das überhaupt nicht, was in dieser Region als wichtig und machbar angesehen wird.
Wir müssen sehen, dass alle drei Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe versuchen zu erarbeiten, wie man Verbesserungen für die Menschen in dieser Region erreichen kann. Auch die Frau Ministerpräsidentin hat Gespräche mit Herrn Bouffier geführt.
Ich freue mich schon auf die vielen Kollegen, die sich für Montag angemeldet haben. Wir werden uns in Frankfurt treffen. Ich hoffe, dass viele von ihnen mit der S-Bahn fahren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Urteil zur Südumfliegung ist wie das Urteil über den Nachtflug ein Urteil, das bestätigt, dass Klagen gegen die Fluglärmbelastung oder Klagen gegen die Festlegung von Flugrouten sinnvoll sind, weil sie das öffentliche Bewusstsein für die lärmgeplagte Bevölkerung im gesamten Rhein-Main-Gebiet nachhaltig verändern. Schließlich haben alle Medien den jeweiligen Urteilen eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt, und dies nicht nur, weil wir uns aktuell mitten im Bundestagswahlkampf befinden.
Im aktuellen Urteil zur Südumfliegung, bei dem sowohl betroffene Kommunen als auch Privatpersonen geklagt hatten, ist eine genaue Folgenabschätzung zum heutigen Zeitpunkt schwierig; denn bisher fehlt die genaue Urteilsbegründung, und es steht nicht fest, wie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gemeinsam mit der DFS dieses Urteil umsetzen wird. Das ist aber erforderlich, wenn man das Urteil und seine Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz seriös bewerten will. Insofern ist die heutige Diskussion darüber eigentlich zu früh. Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat es auch deutlich gemacht, diese Debatte heute soll nur dazu dienen, bei sinkender eigener Zustimmung beim Wähler vor den Wahlen Stimmung gegen die Hessische Landesregierung zu machen.
Meine Damen und Herren, dieses Ansinnen läuft aber ins Leere.
Frau Brede-Hoffmann, ich habe mich schon gefreut, dass Sie da hinten gestanden haben.
Die Freude wollten Sie mir nicht machen, aber Sie tun hier keinem einen Gefallen mit Ihren Zwischenrufen.
Klar ist, die rheinland-pfälzische SPD-Regierung hat in den letzten Jahren, und zwar genau bis zur Landtagswahl 2011,
an keiner einzigen Stelle gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens Stellung genommen. Vielmehr blieben alle Einspruchsmöglichkeiten ungenutzt, und nichts wurde unternommen. Am Rande sei nur erwähnt, dass die größte Kapazitätserweiterung am Frankfurter Flughafen in den Zäunen des Frankfurter Flughafens unter RotGrün stattgefunden hat. Ich belege dies gern mit einer Äußerung des damaligen rheinland-pfälzischen Verkehrsminister Hendrik Hering aus dem Jahr 2010.
Herr Hering, dort haben Sie im Rahmen der Landtagsdiskussion gesagt, die rheinland-pfälzische Landesregierung steht aufgrund der Struktur und Beschäftigungswirkungen des Ausbaus des Flughafens Frankfurt/Main zu diesem Vorhaben.
Im Jahr 2007 hat die damalige Umweltministerin Conrad im Rahmen der Diskussion um ein neues Fluglärmgesetz im Bundesrat gesagt, Rheinland-Pfalz stimmt dem Gesetz zu; denn das Gesetz ist ein Interessenausgleich zwischen den Schutzbedürfnissen der Allgemeinheit und wirtschaftlicher Notwendigkeit.
Leistungsfähige Flughäfen sind im Hinblick auf die Wirtschaft und den Erhalt und Ausbau der Arbeitsplätze wichtig, und alle wissen, dass dieses neue Fluglärmgesetz den Ausbau des Frankfurter Flughafens erst ermöglicht hat.
Klar ist schließlich auch, dass eine SPD-geführte Landesregierung in Hessen die Kapazitätserweiterung in Frankfurt überhaupt erst umgesetzt hat.
Ministerpräsident Eichel hat das Mediationsverfahren mit dem klaren Ziel des Baus einer neuen Bahn eingesetzt.
Das alles sind die Fakten.
Fakt ist auch, dass die Landesregierung mit ihrer jetzigen Initiative auch bei anderen rot-grünen Regierungen keine Unterstützung fand.
Wenn wir also heute über das Kasseler Urteil sprechen, bedarf es einer ganzheitlichen Betrachtung; denn ich bin zutiefst davon überzeugt, ohne die Zustimmung der SPD-Regierung in Rheinland-Pfalz wäre der Ausbau des Frankfurter Flughafens so nicht erfolgt.
Wir wissen aus unendlich vielen Fluglärmdiskussionen in Mainz, dass Sie das alles nur ungern hören, aber das gehört bei einer ehrlichen Bewertung einfach dazu.
Melden Sie sich doch zu Wort!
Hier kann heute nur anhand einiger Eckpunkte eine vorsichtige Bilanz gezogen werden.
Der unabhängige Parallelbetrieb von zwei Start- und Landebahnen mithilfe von Funknavigation hat sich demnach als nicht realisierbar erwiesen. Damit fehlt laut Gericht die Begründung für die Südumfliegung. Die Entscheidung sei damit fehlerhaft und willkürlich.
Was folgt daraus? – Das heißt, ein Teil der Bevölkerung, der derzeit stark belastet ist, wird künftig entlastet, während ein anderer Teil stärker belastet wird. Für Mainz bedeutet das, Laubenheim und Weisenau werden entlastet, während vielleicht die Mainzer Neustadt zusätzlich zum Bahnlärm künftig durch Fluglärm stärker belastet wird.
Ich werde nachher noch ein paar Worte sagen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis auf den letzten Satz hätte ich fast alles unterschreiben können, was der Minister gesagt hat. Möglicherweise wird es am Montag für viele ein bisschen ruhiger.
Jeder kann das nehmen, was er für sich selbst erträumt. Mehr sage ich dazu nicht.
Wir müssen bei der Frage der neuen Festlegung von Flugrouten berücksichtigen, wie die Mehrheiten und Zusammensetzungen in der Fluglärmkommission sind. Gegen die Südumfliegung sind nur Trebur, Nauheim, Mainz, Rheinhessen und die Landesregierung.
In der Fluglärmkommission wurden die Routen abgelehnt, und zwar unter anderem deshalb, weil sie, wie sie ausgeführt hat, im Ergebnis zu einer bloßen Lärmverlagerung führten. Dies widerspricht der Arbeitsgrundlage der Fluglärmkommission. Der Vorsitzende der Fluglärmkommission, Thomas Jühe, der SPD-Bürgermeister aus Raunheim, der durch die Südumfliegung entlastet wird, kritisiert deshalb auch die höchsten hessischen Verwaltungsrichter.
Was ist aktuell im Hinblick auf den zu erwartenden weiteren Ausbau des Flughafens zu tun? Dabei reden wir nicht über das längst genehmigte Terminal 3, sondern dann sehr wahrscheinlich über eine folgende Diskussion über eine weitere Bahn im Süden.
Meine Damen und Herren, es bedarf einer grundlegenden Neubewertung der Belastungen durch Umweltlärm. Dazu zählt nicht nur der Fluglärm, sondern auch der Bahn- und Straßenlärm. Ich bin fest davon überzeugt, dass das zukünftig nur im breiten Schulterschluss über alle Parteigrenzen hinaus möglich sein wird. Deshalb erneuere ich beim Ausbau des Frankfurter Flughafens und der Lärmbelastung das Angebot, dass die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen mit der Opposition enger zusammenarbeiten. Wir müssen sehen, was wir an Veränderungen und Verbesserungen hinbekommen haben. Deswegen sollte man nicht vergessen, dass wir über die EU sehr wohl Regelungen haben.
Ich komme zum Schluss. Es steht noch die Novellierung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf der Tagesordnung. Der Umweltausschuss hat bereits parteiübergreifend für eine Aufnahme der An- und Abflugrouten von Flughäfen als Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt. Das ist meiner Meinung nach ein wichtiger Schritt, dem das Parlament in wenigen Tagen hoffentlich folgen wird.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hatte ursprünglich nicht vorgehabt, mich heute zu Wort zu melden, aber das, was die beiden Mainzer Kollegen hier abgezogen haben, ist eine Diffamierung besonderer Art, die ich bisher in diesem Hause noch nicht kennengelernt habe.
Ich will zumindest die Dinge klarstellen, die es klarzustellen gilt.
Herr Köbler, wir sind nicht gegen die Kita gewesen, weil es eine islamische Kita ist, sondern der Trägerverein hatte auf seiner Homepage Verlinkungen zu noch extremeren Predigern gehabt. Das war der Grund gewesen, weshalb wir das hinterfragt haben.
Als wir uns gemeldet haben, als wir das kritisiert haben, sind diese Verlinkungen verschwunden. Daraufhin gab es die Entscheidung im Fachausschuss. Danach haben Sie niemanden mehr gehört, der gegen diese Kita polemisiert hat.
Ich war öfter da als Sie, Frau Brede-Hoffmann. Wir als CDU in Mainz haben als einzige Partei zur Integration Fastenbrechen veranstaltet. Wir haben das gemacht, aber Sie nicht. Ich war schon vor 35 Jahren im Ausländerbeirat gewesen, als Sie da noch nicht drin waren, Frau Brede-Hoffmann. Deshalb lasse ich mir nicht vorwerfen, dass die CDU in irgendeiner Weise islamfeindlich ist.
Herr Köbler, ich habe applaudiert, als Sie vorhin gesagt haben, es sei nicht in Ordnung, wie mit unserem Fraktionsvorsitzenden umgegangen worden ist. Das war nicht in Ordnung. Das ist unterste Schublade gewesen. Ich erwarte weiter, dass sich der Vorsitzende dieses Vereins für diese Äußerung entschuldigt. Sie ist durch nichts gerechtfertigt gewesen. Sie muss aus dem Weg geräumt werden, aber ansonsten ist bei uns weiter eine Gesprächsbereitschaft gegeben. Diese besteht aber nicht gegenüber jemandem, der ein führendes Mitglied der Mainzer CDU dermaßen in eine Ecke stellt, in die er nicht hingehört. Das sage ich sehr deutlich.
Noch ein Schlusssatz: Sie haben gesagt, reden Sie endlich mit diesem Verein. – Es ist nicht nur Frau Traut
wein anwesend gewesen, sondern es waren auch andere anwesend.
Sie haben gesagt, Frau Trautwein wäre als einzige anwesend gewesen.
Ich bin beim zurückliegenden Tag der Moschee dabei gewesen. Neben anderen war ich in dieser Einrichtung anwesend.
Wir haben heute Morgen per E-Mail eine Einladung vom rheinland-pfälzischen Dachverband bekommen.
Ja, aber nicht vom Arab-Nil-Rhein-Verein, wie Sie vorhin gesagt haben.
Wir haben von diesem Dachverband eine Einladung bekommen. Sie können sicher sein, wir werden als Partei damit verantwortlich umgehen. Allerdings kommuniziert man viele Dinge nicht über die Öffentlichkeit und die Presse, sondern wir werden mit denen reden, damit das ganz klar ist, Frau Brede-Hoffmann.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben heute Nachmittag noch einmal das gleiche Thema auf der Tagesordnung. Deshalb möchte ich mich jetzt zur Mittagszeit nur auf einige wenige Aspekte beschränken.
Das, was sich derzeit insbesondere in der Nacht über Rheinhessen und Mainz abspielt, ist kaum mit Worten zu beschreiben. Jeder, der das, was über diesen Lärm erzählt wird, nicht glaubt, sollte sich einmal eine Nacht in Laubenheim, Hechtsheim oder wo auch immer gönnen.
Oder in der Altstadt. In der Altstadt kommt aber noch anderer Lärm dazu, wie Sie wissen, Frau BredeHoffmann.
Wir konnten seit dem Zeitpunkt, seit dem die Nordwestlandebahn genutzt wird, feststellen, dass das, was vor Jahren schon theoretisch diskutiert wurde, nun eingetroffen ist, nämlich dass ganze Stadtteile, ganze Gebiete in Rheinhessen und Mainz verlärmt werden.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich in der Nacht nicht an das gehalten wird, was in Leipzig beschlossen worden ist. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Ausnahmegenehmigungen nach Gusto vergeben werden. Ich will das auch an einem persönlichen Beispiel deutlich machen. Da ich seit Wochen morgens zwischen 05:00 Uhr und 05:30 Uhr geweckt wurde, habe ich meinen Wohnsitz verändert und bin aus Laubenheim weggezogen, wo der Lärm besonders schlimm gewesen ist. Das heißt also, man hat nach 26 Jahren den Wechsel in einen anderen Stadtteil auf sich genommen, weil der Lärm unerträglich gewesen ist.
Ich will deutlich sagen, weil das von Frau BredeHoffmann angesprochen wurde, Gespräche mit Hessen werden natürlich geführt. Ich kann mir auch vorstellen, dass das Ergebnis der Frankfurter Oberbürgermeisterwahl die dortige CDU durchaus zum Nachdenken bringen wird; denn es sind die Fluglärmgegner gewesen, die das entscheidende Votum bei dieser Wahl abgegeben haben. Das ist dort ein Thema.
Ich will jetzt nicht darüber sprechen, wie wichtig der Frankfurter Flughafen in wirtschaftlicher Hinsicht für uns ist, aber das, was hier mit den Menschen gemacht wird, ist unerträglich. Daher bin ich froh, dass wir in diesem Haus zumindest jetzt den Konsens haben, dass dagegen vorgegangen werden muss.
Weitere Aspekte werde ich noch heute Nachmittag nennen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als sich das Bundesverwaltungsgericht vor wenigen Wochen für ein dauerhaftes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen ausgesprochen hat, klang die eine oder andere Headline in der Tagespresse durchaus euphorisch. Es wurde die Hoffnung geweckt, nun kehrt zumindest in der vorgeschriebenen Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr Ruhe am Nachthimmel ein.
Wir haben uns parteiübergreifend über weitsichtige Richter gefreut. Damit, so dachten wir, weisen sie die Politik, die Flughafenbetreiber und die Luftverkehrsindustrie deutlich in die Schranken. Viele Menschen gingen davon aus, ein Gerichtsurteil manifestiert das Verbot endgültig, und damit wird unsere Region vor einer weiter steigenden, extremen Belastung wenigstens in der Nacht ein wenig besser geschützt. Es sollte endlich eine Politik verboten werden, die über die Köpfe der Menschen hinweg gemacht wurde, ohne die Belastungen durch den Fluglärm hinreichend ernst zu nehmen und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen genügend zu gewichten. Viele Bürgerinitiativen, die fast 15 Jahre lang sehr engagiert gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens gekämpft haben und immer noch jeden Montag weiterkämpfen, haben sich nicht ohne Grund über ihren Erfolg gefreut, auch wenn gerade sie vor zu viel Optimismus gewarnt haben.
Das Leipziger Urteil sollte insgesamt ein guter Tag für die Region sein. So habe nicht nur ich selbst es bei einer der letzten Aktuellen Stunden im Landtag formuliert.
Aber – das stellen wir heute fest – Nachtflugverbot heißt nicht wirklich Nachtflugverbot. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger haben sich nicht nur bei mir im Büro gemeldet und sich massiv über die Nichteinhaltung des Nachtflugverbots beschwert. Ich habe dies zum Anlass genommen und eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, in der ich unter anderem wissen wollte, welche Erkenntnisse der Landesregierung zur Einhaltung des Nachtflugverbots vorliegen, unter welchen Bedingungen eine Umgehung des Nachtflugverbots möglich ist und welche rechtlichen Möglichkeiten die Landesregierung sieht, gegen die unzulässigen Nachtflüge vorzugehen.
Ich fasse die Antwort kurz zusammen. Es gibt Nachtflüge, und die Landesregierung hat leider keine rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen; denn, so heißt es in der Antwort weiter, der Planfeststellungsbeschluss von 2007 bestimmt bereits Voraussetzungen, unter denen ein Nachtflug auch in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr möglich ist.
Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: Verspätete Starts können demnach im Einzelfall durch die örtliche Luftaufsichtsstelle genehmigt werden. Landungen sind unter anderem möglich aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen. – Das heißt nichts anderes, als dass das Leipziger Nachtflugverbot nur ein eingeschränktes Teilnachtflugverbot ist.
Detaillierte Listen im Internet geben aktuell für jeden Tag Aufschluss darüber, dass auch in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr nicht nur vereinzelte Flüge, sondern aktuell von Anfang bis Mitte Juni mindestens 40 Flüge pro Nacht stattfanden. Rechnen wir noch die Flüge in den Nachtrandzeiten hinzu, die das Gericht ausdrücklich, aber eben auch nur in einem gewissen Umfang genehmigt hat, dann können wir nochmals knapp 130 Flüge dazu addieren. Insgesamt ist dies eine ernüchternde Bilanz.
Meine Damen und Herren, wir sollten das so nicht hinnehmen; denn Ausnahmen können nicht unbegrenzt erteilt werden, sonst wird das Nachtflugverbot tatsächlich ausgehöhlt. Das kann nicht sein. Eine Aushöhlung war nämlich nicht die Intention des Leipziger Urteils; denn die Richter haben ausdrücklich das Schutzbedürfnis der Menschen in der Nacht in den Vordergrund ihrer Urteilsbegründung gestellt.
Deshalb muss die Landesregierung, auch wenn sie nach eigenen Angaben keine rechtlichen Möglichkeiten sieht, gegen die Nachtflüge vorgehen und die aktuellen Ausnahmen sehr konkret hinterfragen. Hier müssen detaillierte Begründungen eingefordert werden.
Ich sage mit aller Vorsicht: Ich kann mir kaum vorstellen, dass an jedem Abend heftigste Gewitter oder ähnliche Wetterkapriolen dazu führen, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen. Ich halte dies zumindest für fragwürdig.
Aber dem muss nachgegangen werden. Darauf haben die Menschen in unserer Region ein Recht. Ich erwarte, dass auch die Landesregierung aktiv wird.
Liebe Kollegin, wir sind im rheinland-pfälzischen und nicht im hessischen Landtag. Sie wissen gar nicht, was wir tun. Ein Beleg dafür, dass es sich lohnt, immer wieder zu kämpfen und nicht einfach alles hinzunehmen, ist die Entscheidung der europäischen Verkehrsminister der EU-Kommission, beim Thema „Betriebsbeschränkungen“ einen Riegel vorzuschieben.
Die ursprünglichen Pläne, dass die EU Nachtflugverbote aufheben kann, sind vom Tisch. Damit bleiben lärmbedingte Beschränkungen eindeutig Sache der Mitgliedsstaaten. Das ist eine positive Entwicklung.
Dafür, dass die deutsche Haltung dabei so klar und eindeutig war, danke ich der CDU-Bundestagsabgeordneten Ute Granold,
die sich insbesondere bei Minister Ramsauer dafür eingesetzt hat.
Ich halte es schon für bemerkenswert, wie insbesondere Frau Brede-Hoffmann, die ich vor 15 Jahren noch nicht auf Fluglärmdemonstrationen gesehen habe, als ich
schon auf der Straße war und schon an Fluglärmdemonstrationen auch vor der Staatskanzlei in Hessen teilgenommen habe – das sage ich ausdrücklich –, argumentiert.
Weil Sie das Thema nicht interessierte und weil Sie genug mit dem Hahn zu tun hatten und dachten, dass Sie mit der hessischen Landesregierung klarkommen können, um den Hahn als Doppelflughafen weiter betreiben zu können. Das will ich einmal sehr, sehr deutlich sagen.
Daher muss ich mich gegen diese Vorwürfe verwahren.
Ich muss auch sehr deutlich sagen, meine Kritik wäre nicht gekommen, wenn ich nicht heute gelesen hätte, dass die Mainzer Umweltdezernentin, Frau Eder, gesagt hat, die Landesregierung solle endlich einmal die Gutachten in die Fluglärmkommission geben. Das stand heute in der Zeitung. Das war der Grund gewesen, weshalb ich gesagt habe, es müsse gehandelt werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute parallel zum UN-Gipfel in Rio auch im rheinlandpfälzischen Landtag über das Thema „Nachhaltigkeit Rio + 20“ diskutieren, so stellen wir fest, dass bei der Frage, ob die damalige Umweltkonferenz überhaupt erfolgreich war und was sie gebracht hat, eine Antwort nicht ganz leicht zu finden ist. Auf den ersten Blick können wir bei einer kritischen Betrachtung fragen: Warum hat es bis zur Verabschiedung wichtiger Dokumente so lange gedauert? Warum wurden die Zielvorgaben beim Fortgang der Verhandlungen und den Nachfolgekonferenzen weiter nach oben geschraubt oder unverbindlicher, und warum schreitet der Klimawandel trotz aller Bemühungen immer weiter voran? –
Aber der zweite, ein optimistischer Blick auf die damalige Umweltkonferenz zeigt, sie hat in einem ersten Schritt dazu beigetragen, dass weltweit überhaupt ein Bewusstsein dafür entstand, dass es dringend erforderlich ist, gemeinsam für eine nachhaltige Entwicklung zu kämpfen und zu handeln; denn unsere Ressourcen sind endlich, und Handlungsvorgaben sind notwendig, damit die drängenden globalen Probleme gelöst werden können.
Meine Damen und Herren, Deutschland steht im Vergleich zu anderen Ländern im Umweltschutz weit vorne und zeigt beispielhaft, dass auch ein prosperierendes Industrieland, das weltweit im Wettbewerb steht, umweltpolitisch zu hohen Standards verpflichtet werden kann.
Der ehemalige rheinland-pfälzische Umweltminister und spätere Bundesumweltminister Professor Töpfer hat bereits früh einen sensiblen Umgang mit der Umwelt angemahnt und ist bis heute ein wichtiger Impulsgeber für den Umweltschutz. Wir haben ihn vor wenigen Wochen hier im Plenarsaal erneut hören dürfen.
Aber wir dürfen dabei nicht stehen bleiben; denn gerade die Nach-Rio-Konferenzen zeigen, dass viele Interessengruppen – vielleicht zu viele – ihren Einfluss auf die einzelnen Staaten geltend machen. Wirtschaftliche Interessen stehen also häufig im Vordergrund. Damit werden neue Probleme sichtbar.
Nahrungsmittel werden zur Spritproduktion verwendet und sorgen damit für Verteuerung und Verknappung von Grundnahrungsmitteln, und dies führt in Teilen der Weltbevölkerung zu Armut und verstärkt die Unterernährung. Die Überfischung und Vermüllung der Meere entziehen der Tier- und Pflanzenwelt die Lebensgrundlage.
Weitere dramatische Folgen sind absehbar, wenn im Jahr 2050 voraussichtlich 9 Milliarden Menschen auf der Erde leben.
Wollen wir ihre Lebensgrundlage sichern, ist das wahrlich eine Herkulesaufgabe, deren Lösung die Weltgemeinschaft leisten muss, die aber hier vor Ort beginnt.
Das ursprüngliche Ziel der Konferenz war es, verbindliche Ziele zur „Green Economy“ festzulegen. Das Konzept, ökologisch verträglich, sozial verantwortlich, politisch und wirtschaftlich tragfähig, sollte auf die verschiedenen Bedingungen in den einzelnen Ländern übertragen werden. Die gestern veröffentlichte Schlusserklärung – das ist möglicherweise auch ein Grund, warum die Bundeskanzlerin dort nicht anwesend ist; denn diese Schlusserklärung ist nicht verhandelbar –, ist einmal mehr kein großer Durchbruch, wie auch der Bundesumweltminister öffentlich bekennt. Auch er hatte sich mehr erhofft.
Es ist letzten Endes wieder der kleinste gemeinsame Nenner, aber es ist ein Anfang gemacht. Dringend muss aber ein weiterer Dialog folgen.
Wir in Deutschland, in Rheinland-Pfalz und in unseren Kommunen brauchen uns umweltpolitisch nicht zu verstecken. Vor Ort wird viel geleistet, aber auch wir sind aufgefordert, weitere Anstrengungen zum Schutz von Umwelt und Natur zu unternehmen.
Viele gute und sinnvolle Maßnahmen wurden in den letzten Jahren auf den Weg gebracht. Sie gilt es fortzusetzen und Raum zu lassen für innovative Ideen; denn – da unterstützen wir die Aussage der rheinlandpfälzischen Umweltministerin mit Nachdruck – „Wir brauchen jetzt bereits die Ressourcen von eineinhalb Planeten. So kann es nicht weitergehen.“
Lassen Sie uns gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und insgesamt für mehr Umweltschutz kämpfen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Dienstag und Mittwoch waren – so möchte ich als jemand, der im Gerichtssaal anwesend war, mit vorsichtigem Optimismus sagen – gute Tage für die Menschen in Mainz und Rheinhessen, aber auch für die Menschen, die sich auf der anderen Rheinseite in Hessen ebenfalls stark gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens engagieren und Montag für Montag im Terminal 1 protestieren; denn nicht zum ersten Mal haben deutsche Gerichte deutlich auf die Grenzen der Belastbarkeit der Menschen durch Fluglärm aufmerksam gemacht. Mit dem vorläufigen Nachtflugverbot von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr für den Frankfurter Flughafen durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof oder auch mit dem endgültigen Nachtflugverbot für den Berliner Flughafen durch das Bundesverwaltungsgericht wurden bereits neue Wege in der Bewertung von Fluglärm eingeschlagen. Das ist gut so.
Auch wenn wir das endgültige Urteil zum Frankfurter Flughafen erst in wenigen Wochen erwarten, so besteht bereits heute die Hoffnung, dass dem Lärmschutz in Zukunft auch am Frankfurter Flughafen deutlich mehr Beachtung geschenkt werden wird, da dies das höchste deutsche Verwaltungsgericht festlegen wird. Gleich welche genauen Regelungen für den Frankfurter Flughafen zukünftig dauerhaft gelten, es ist allemal ein positives Signal, das die Richter am Bundesverwaltungsgericht bereits in der vergangenen Woche ausgesendet haben. Sie haben deutlich gemacht, dass bei der Genehmigung von 17 Nachtflügen durch das Land Hessen eine erneute öffentliche Anhörung erforderlich gewesen wäre.
Die Nichtdurchführung der erneuten Anhörung sieht das Bundesverwaltungsgericht als schweren, nicht heilbaren formalen Fehler an. Damit weisen die Richter die Politik deutlich in die Schranken. Sie zeigen in aller Deutlichkeit, dass es nicht möglich ist, über die Köpfe der Menschen hinweg nach Gusto Nachtflüge zu genehmigen, zumal diese von der Fraport im Jahr 2003 auch nicht beantragt worden waren und es die politische Zusage der Hessischen Landesregierung gab: Ausbau nur mit Nachflugverbot, ohne Nachtflugverbot kein Ausbau. –
Meine Einschätzung als Prozessbeobachter in Leipzig ist, im Ergebnis wird es wohl darauf hinauslaufen, dass das Land Hessen aufgefordert wird, die Genehmigung der Nordwestlandebahn zu ergänzen und vorher eine erneute Anhörung durchgeführt werden muss.
Positiv sehe ich auch, dass das Gericht nach vorläufiger Einschätzung das erlaubte Kontingent von 150 Flügen in den sogenannten Nachtrandzeiten infrage stellt. Der Vorsitzende Richter sprach von der Notwendigkeit eines langsamen Hineingleitens in die Mediationsnacht und eines langsamen Herausgleiten aus dieser. Damit würde einer Ballung von Flügen zwischen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr Einhalt geboten, wie sie von der Fraport und der Luftverkehrswirtschaft gewünscht waren.
Wir können also bereits heute die nicht unberechtigte Hoffnung haben, dass es neben einem endgültigen Nachtflugverbot auch eine Reduzierung der Lärmbelästigung in den Nachtrandzeiten geben wird. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in diesem Punkt seine Rechtsprechung zum Flughafen Berlin-Brandenburg vom letzten Jahr.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass damit die Proteste der Bürgerinnen und Bürger, die sich in den vielen verschiedenen Initiativen engagieren, endlich nach mehr als zehn Jahren erste vielversprechende Früchte tragen, auch wenn wir wissen, dass einige Bürgerinitiativen noch viel weitergehende Forderungen hatten, wie zum Beispiel die Schließung der Nordwestlandebahn.
Meine Damen und Herren, dennoch waren es in erster Linie diese Menschen, die sich so unnachgiebig für die Zukunftsfähigkeit einer ganzen Region und damit für uns alle und für ein Mehr an Lebensqualität eingesetzt haben. Klar wird damit aber auch, dass weitere Belastungen schon heute nicht mehr tragbar sind. Diese Bewertung zeichnet sich auch in Leipzig ab.
Hinterfragt wurde vom Gericht auch, ob das Fluglärmschutzgesetz mit zu hohen Lärmgrenzwerten seine Schutzfunktion für die Gesundheit der Menschen überhaupt entfalten kann. Ob damit auch einer weiteren Expansion des Frankfurter Flughafens Einhalt geboten werden kann, bleibt noch fraglich.
Ich habe die Diskussion in der Fluglärmkommission über viele Jahre intensiv mit begleitet und habe beim Versuch der Umsetzung des Mediationsergebnisses im Regionalen Dialogforum die Interessen der Rheinpfälzerinnen und Rheinlandpfälzer vertreten und habe immer wieder den hessischen Wirtschaftsminister Posch für seine unnachgiebige und einseitige Politik, die die Interessen der Menschen vernachlässigt, kritisiert. Auch sein Auftreten in Leipzig und des Vertreters des Landes, Rechtsanwalt Gronewald, waren unterirdisch und mündeten letztendlich in massiver Richterschelte durch besagten Rechtsanwalt.
Ich sage heute aber auch – sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck, dies haben Sie zu vertreten –, es wäre schon früher erforderlich gewesen, dass die rheinland
pfälzische Landesregierung ihre Stimme lautstark erhebt. Das war leider nicht der Fall.
Ich bin sofort fertig.
In der Zwischenzeit haben sich die Zeiten zum Glück geändert. Das heißt, Regierung und Opposition in Rheinland-Pfalz ziehen mittlerweile an einem Strang. Das ist gut für die Region und gut für die Menschen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ein Satz zu dem, was Herr Köbler gesagt hat, dem man zum Großteil zustimmen kann; denn nicht nur die GRÜNEN fahren nach Frankfurt – seit diesem Jahr –, sondern es fahren seit letztem Jahr auch andere nach Frankfurt, die die gleichen Interessen vertreten. Von daher kann ich es vorwegnehmen, dass wir mit Sicherheit nicht auseinander sind, was unsere Einschätzung zu dieser Richtlinie ist. Dieser Entwurf der Richtlinie stammt von Dezember 2011. In der Zwischenzeit ist sehr, sehr viel gemacht worden, dass eben auch schon versucht wird, entsprechenden Einfluss in Berlin zu nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die „Mainzer Rhein-Zeitung“ vor wenigen Tagen titelt „Hebelt die EU das Nachtflugverbot aus?“, dann klingen bei den Menschen der Region zu Recht alle Alarmglocken; denn nicht erst seit der Inbetriebnahme der neuen Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen, sondern schon seit vielen Jahren sind die Menschen großen Lärmbelastungen durch startende und landende Flugzeuge ausgesetzt. Gerade auch in Mainz und Umgebung haben sich die Proteste in den vergangenen Monaten erheblich verstärkt.
Wie vermutlich viele von Ihnen, erhalte auch ich täglich neue Anschreiben von Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus meinem Wahlkreis, die sich um die gesundheitlichen Auswirkungen und die Lebensqualität in der Region sorgen. Diese Belastung kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Liest man nun in der EU-Verordnung genauer nach, so scheint es auf den ersten Blick gerade darum zu gehen, unerwünschte Folgen durch von Flughäfen ausgehenden Lärm, insbesondere während der Nacht, durch eine aktive Lärmbekämpfungsstrategie zu vermeiden. So steht es in der Verordnung.