Herr Abgeordneter Wiechmann, die Landesregierung möchte keine Bewertung dazu abgeben, ob die Beiträge seitens der Opposition konstruktiv waren oder nicht.
Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schleicher-Rothmund. Dann schließe ich die Fragerunde. Ich
Frau Ministerin, Sie haben vorhin erwähnt, dass die Opposition von Geschichtslosigkeit gesprochen hat. Das war ein Vorwurf. Die Oppositionsführerin hat aber auch gesagt, das Ganze würde zu einem nachhaltigen Schaden für das Verhältnis von Polen und Deutschland führen. Wie beurteilen Sie die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Polen und Deutschland in den letzten Monaten?
Ich habe deutlich gemacht, dass wir nicht die Frage nach der Qualität des Deutschen Polen-Instituts und nach der Arbeit, die das Deutsche Polen-Institut leistet, gestellt haben. Wir haben schon gar nicht die gute deutsch-polnische Zusammenarbeit infrage gestellt, sondern eine sehr einfache Frage gestellt. Diese hieß: Das Land Rheinland-Pfalz ist nicht Sitzland des Deutschen Polen-Instituts. Es hat aus vielerlei Gründen beim Aufbau eine besondere Funktion übernommen, zu der wir auch stehen.
Es hat – ich habe deswegen extra noch einmal den Verlauf dargestellt – auch Zwischenschritte gegeben, bei denen die Ländergemeinschaft und auch das Auswärtige Amt in die Finanzierung eingetreten sind. Nach über 30 Jahren wird der Sonderbeitrag, der vom Land Rheinland-Pfalz geleistet worden ist, jetzt einerseits teilweise durch das Auswärtige Amt und teilweise durch die Länder insgesamt aufgefangen. An diesem Mechanismus beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz. Es ist aus meiner Sicht legitim gewesen, diese Frage zu stellen. Wir haben uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Lösung zustande kommt.
Ich will es noch einmal sagen. Bei den Fachministerinnen und -ministern ist das manchmal ein bisschen einfacher. In diesem Fall hat Herr Kühl besondere Verdienste, bei den Finanzministerinnen und -ministern für diese Lösung geworben zu haben. Insofern sind wir sehr froh, dass wir eine gute Lösung für das Institut und trotzdem – das darf man auch sagen – eine entlastende Wirkung für den Landeshaushalt gefunden haben.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Simone Huth-Haage und Hedi Thelen (CDU), Zusätzliche Bundesmittel für den Kindertagesstättenbereich – Nummer 6 der Drucksache 16/3672 – betreffend, auf.
1. Inwieweit wird die Landesregierung die zusätzlichen Bundesmittel nutzen, um die Antragsbescheide, auf Investitionszuschüsse für Kindertagesstätten, früher zu bewilligen als bisher geplant?
2. Wie viele der Anträge auf zusätzliche Betreuungsplätze, die bisher nicht bewilligungsreif sind, sind nach Ansicht der Landesregierung fehlerhaft?
3. Auf welchem Weg hat die Landesregierung bisher die erhöhten Umsatzsteueranteile zur Entlastung von den Betriebskosten an die Kommunen und Träger weitergeleitet?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich die Fragen beantworte, möchte ich Ihnen mitteilen, dass derzeit weder die genaue Höhe der zusätzlichen Bundesmittel feststeht noch, in welchen Jahren der Bund diese Mittel zur Verfügung stellt. Zurzeit werden zwischen Bund und Länder Gespräche geführt, und es werden verschiedene Optionen beraten.
Zu Frage 1: In welcher Form und wann die Bundesmittel in den Bereich der Kindertagesbetreuung fließen können, steht heute noch nicht fest. Deshalb kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie sie in RheinlandPfalz verwendet werden.
Zu Frage 2: Es gibt keine fehlerhaften Anträge, sondern Anträge, die nicht bewilligungsreif sind, weil die zur Bewilligung notwendigen Unterlagen von den Antragstellern noch nicht vorgelegt worden sind. Dies wird dann immer, sobald die entsprechenden Unterlagen eingereicht sind, nachgeholt. In der ersten Bewilligungsrunde im Jahr 2014 konnten 17 Bewilligungen ausgesprochen werden. Zwei Bewilligungen wurden in die zweite Bewilligungsrunde übernommen, da diese Anträge noch nicht bewilligungsreif waren.
Zu Frage 3: Die Umsatzsteuermehreinnahmen werden seit deren Einführung im Jahr 2009 zur Verstärkung des
Mit der Änderung des LFAG im Jahr 2008 hat die Landesregierung dafür Sorge getragen, dass die Umsatzsteuermehreinnahmen nicht der Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs zugeführt wurden. Diese Vorgehensweise wurde damals mit den kommunalen Spitzen abgestimmt, und sie gilt bis heute.
Aktuell sind im Haushalt meines Ministeriums 38,75 Millionen Euro Bundesmittel als Umsatzsteuermehreinnahmen veranschlagt.
Zu Frage 4: Die zusätzlichen Umsatzsteueranteile in Höhe von zweimal 100 Millionen Euro sollen dem Land nach seinem Anteil von etwa 5 % in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt werden.
In welcher Form die angesprochenen Bundesmittel in den Bereich der Kindertagesbetreuung fließen können, steht heute noch nicht fest. Die zusätzlichen Mittel des Bundes sind natürlich sehr willkommen, und die Verwendung wird sich eng an dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung orientieren müssen.
Ich darf bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass wir eine enorme Ausbauleistung in Rheinland-Pfalz haben und aktuell mit einer Versorgungsquote von 42 % für Kinder unter drei Jahren nach wie vor einen Spitzenplatz unter den westlichen Flächenländern einnehmen.
Der Landesregierung ist bewusst, dass dies in erster Linie eine Leistung der rheinland-pfälzischen Kommunen und der freien Träger darstellt. Der Landesregierung ist aber auch bewusst, dass die Bedarfe, die wir in diesem Lande haben, damit noch nicht ganz abgedeckt sind und es immer noch einzelne Jugendamtsbezirke gibt, die weitere Anstrengungen unternehmen müssen. Wir werden – wie bisher – diese Anstrengungen unterstützen.
Frau Ministerin, ich glaube, Ihr Haus hat die Begrifflichkeit „fehlerhafte Anträge“ geprägt. Ich denke, das kam von Ihnen. Deshalb haben wir es aufgegriffen. Sie haben eben dargestellt, dass es sich um nicht vollständige Anträge handelt. Aber auch das suggeriert, dass die Antragsteller Fehler gemacht oder unvollständige Anträge eingereicht haben.
Ist es aber nicht in vielen Fällen so, dass zusätzliche Bewilligungen aus anderen Häusern, beispielsweise aus dem Sozialministerium fehlen, dass also der Fehler nicht bei den Antragstellern liegt, sondern es eine Verzöge
Es ist in der Tat so, dass bei nicht bewilligungsreifen Anträgen ein paar Unterlagen fehlen, der Finanzplan oder irgendeine andere Anlage. Das ist weiter nicht problematisch. Die Kolleginnen und Kollegen vom Landesjugendamt rufen die Träger an und sagen, es fehlt noch das oder das. Es wird dann nachgereicht und ist okay.
Ansonsten kann ich nur sagen, auch bei den integrativen Einrichtungen stehen wir in engem Austausch mit dem Sozialministerium und stimmen uns ab. Je nachdem, wer am Zug ist, tut, was zu tun ist.
Ich finde, es läuft sehr gut, es läuft sehr rund. Es liegt mir auch nichts vor, dass es irgendeinen Einzelfall gäbe, an dem es an dieser Stelle haken würde.
Ich finde, es läuft sehr rund sowohl mit den alten Anträgen als auch mit den neuen, die wir in diesem Jahr bekommen haben.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass in der ersten Runde 2014 – wir haben nur noch zwei Bewilligungstermine –, also zum ersten Bewilligungstermin, insgesamt 17 Bewilligungen ausgesprochen worden sind. Das erscheint mir vor dem Hintergrund der uns vorliegenden Informationen an ausstehenden Bewilligungen sehr wenig.
Frau Thelen, nach dem neuen Verfahren sind seit Januar 2014 19 Anträge eingereicht worden. 17 haben wir bewilligt. Zwei konnten wir nicht bewilligen. Wir haben die entsprechenden Unterlagen nachgefordert. Diese beiden werden in die nächste Bewilligungsrunde am 15.
Wovon Sie wahrscheinlich sprechen, sind die 500 Altanträge aus dem Jahr 2013. Da ist im Moment der Stand so, 300 von diesen Altanträgen sind bewilligt, und die anderen 200 arbeiten wir sukzessive ab.