…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3655 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 27. Juni 2014 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 53. Sitzung am 3. Juli 2014 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 17. Juli 2014 beraten.
Deshalb muss man bei manchen Dingen zwei- oder dreimal genau hinschauen. Das trifft auf diesen Gesetzentwurf zu.
Der Gesetzentwurf kam zunächst unter der Überschrift „Einführung eines Beauftragten für Wirtschaftlichkeit“ daher. Da wurde etwas aufgeblasen, so, wie man das Michelin-Männchen aufbläst. Das war von einer langen Kommunikationsstrategie im Voraus begleitet, die dann sehr schnell bei näherem Hinsehen wie ein Kartenhaus in sich zusammengebrochen ist,
nachdem klar war, dass der von der Ministerpräsidentin dargestellte Begründungszusammenhang für die Einführung eines Wirtschaftlichkeitsbeauftragten nicht zugetroffen hat. Dem hat der Präsident des Landesrechnungshofs widersprochen, dem haben viele andere widersprochen.
Es geht eben bei der Einführung des Wirtschaftlichkeitsbeauftragten nicht um die Desaster am Nürburgring, am Hahn und jetzt in Zweibrücken, die durch einen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten verhindert werden sollen; denn bei diesen Großprojekten hatte der Landesrechnungshof die Ampeln schon sehr frühzeitig und lange auf Rot gestellt. Die Landesregierung hätte bei diesen Ampeln nur halten müssen. Sie ist aber drübergefahren.
Nachdem der Begründungszusammenhang dieses Gesetzes – Einführung eines Beauftragten für Wirtschaftlichkeit – sich verflüchtigt hatte, sozusagen aus dem Michelin-Männchen die Luft rausgelassen war, wurde der Blick auf den eigentlichen Zweck dieses Gesetzes frei. Der eigentliche, zentrale Zweck dieses Gesetzentwurfs war von vornherein ein anderer;
denn der eigentliche Zweck dieses Gesetzentwurfs war der Versuch der Landesregierung, Zugriff auf den Landesrechnungshof zu bekommen als eine der letzten unabhängigen Institutionen in diesem Land,
die der Kontrolle der Landesregierung und von Rot-Grün noch nicht unterliegen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU)
Das, was hier versucht werden soll, ist nichts anderes als die Retourkutsche für viele Feststellungen des Rechnungshofs in den vergangenen Jahren, die dieser Landesregierung den Spiegel ihrer Politik vorgehalten haben.
Wenn der Landesregierung das, was sie in diesem Spiegel sieht, nicht gefällt, muss man der Landesregierung einmal sagen, dass das nicht am Spiegel liegt,
Deshalb sollten wir uns gegen alle Versuche verwahren, die Unabhängigkeit der Institution Landesrechnungshof auch nur ansatzweise anzutasten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Versuch im Gesetzentwurf der Landesregierung besteht aus zwei Schritten. Der eine Schritt ist, dass die Qualifikationsvoraussetzungen für die Berufung des Präsidenten bzw. des Vizepräsidenten, der Präsidentin und der Vizepräsidentin des Landesrechnungshofs bis zur Unkenntlichkeit ausgeweitet werden.
Der zweite Schritt dieses Versuchs, meine sehr geehrten Damen und Herren der Landesregierung, besteht darin, dass die Ernennung der leitenden Beamten des Landesrechnungshofs nicht mehr der Zustimmung des Präsidenten des Landesrechnungshofs bedürfen, sondern sie von der Staatskanzlei ernannt werden.
Das ist in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Thema gemacht worden. Dazu hat der Landesrechnungshof eindeutig und ausführlich selbst Stellung genommen. Diese Stellungnahme des Landesrechnungshofs haben wir in einen Änderungsantrag übernommen, weil es nicht sein kann, dass man den Präsidenten des Landesrechnungshofs zum Wirtschaftlichkeitsbeauftragten machen will, aber dann seinen Vorschlägen, wenn es einem nicht passt, nicht folgt.
Heute, zu Beginn dieser Plenarsitzung, wird als Tischvorlage ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und GRÜNEN verteilt,
statt hier unqualifiziert dazwischenzurufen. Das ist nämlich ein wichtiger Bestandteil des Berichts an den Landtag Rheinland-Pfalz zur Beratung dieses Gesetzentwurfs gewesen.