Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt aber ein entscheidender Punkt, an dem wir uns unterscheiden: Die CDU-Fraktion in diesem Hohen Hause möchte nicht – will nicht –, dass die Qualifikationsvoraussetzungen zur Berufung in dieses wichtige Amt dieser wichtigen Institution aufgeweicht werden.
Man kann sich nun wirklich des Verdachts kaum erwehren, dass Sie mit der Änderung des Landesrechnungshofgesetzes und der Aufweichung der Qualifikationsvoraussetzungen die Personalausweisnummer desjenigen oder derjenigen schon im Kopf haben, der es dann werden soll.
Dagegen verwahren wir uns, weil das nämlich eine erhebliche Schwächung der Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs wäre.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechnungshof ist auf eine moderne Rechtsgrundlage für sein Handeln angewiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf bringt das Rechnungshofgesetz auf die Höhe der Zeit.
Er gibt dem Rechnungshof damit für sein Handeln die Grundlage, die seinem Stellenwert angemessen ist.
In der Öffentlichkeit fand die Ankündigung, einen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten ins Leben zu rufen, besondere Aufmerksamkeit. Bisher war die Beratung eher eine Zusatzaufgabe auf der Grundlage von getätigten Prüfungserfahrungen.
Durch die neue Funktion eines Wirtschaftlichkeitsbeauftragten werden die positiven Erfahrungen mit einem solchen Beauftragten aufgegriffen, die auf Bundesebene schon seit den 1980er-Jahren und in unserem Nachbarland Hessen seit 2003 mit diesem Amt einfach gemacht worden sind. Der Wirtschaftlichkeitsbeauftragte erhält die Möglichkeit, Parlament und Regierung im Vorfeld von Entscheidungen prozessbegleitend zu beraten.
Bei unseren bisherigen Beratungen – ich kann mich aus eigenem Erleben nur auf die Ausschussberatung und nicht auf die erste Plenarberatung beziehen – hat die Frage der akademischen Ausbildung, nämlich die Frage des Studienfaches der Mitglieder des Rechungshofs, eine Rolle gespielt. Namentlich geht es darum, bei welchen Positionen innerhalb des Rechnungshofs eine juristische Hochschulausbildung, also die Befähigung für das Richteramt, erforderlich ist.
Süffisant könnte man die Frage stellen, warum es zusätzlich zu den allgemeinen Laufbahnvoraussetzungen und den inhaltlichen Anforderungen überhaupt eine Vorgabe bezüglich des Studienfaches geben muss. Wenn Juristinnen und Juristen in besonderer Weise für den Rechnungshof und dessen Kollegium geeignet sind, dann dürften sie sich als Bewerberinnen und Bewerber ohnehin im Bewerbungsverfahren durchsetzen.
Angesichts der Vielzahl auch juristischer Fragestellungen macht es aber durchaus Sinn, an einem Quorum für Juristinnen und Juristen festzuhalten. Künftig muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Kollegiums die Befähigung zum Richteramt besitzen. Eine noch stärkere Einschränkung der beruflichen Vielfalt der Kollegiumsmitglieder ist weder erforderlich noch sinnvoll.
Dem Kollegium des Rechungshofes sollten durchaus auch Menschen angehören, die einen anderen beruflichen Hintergrund vorzuweisen haben, zum Beispiel im Anschluss an ein finanzwirtschaftliches oder volkswirtschaftliches Studium. Das ist bei einer Einrichtung zur Finanzkontrolle sicherlich kein Fehler und kann durchaus auch für die Leitungsposition gelten.
Warum das eine Aufweichung der Qualifikation sein soll und hiermit verschiedene Studienabschlüsse quasi gegeneinander ausgespielt werden, kann ich an dieser Stelle nicht nachvollziehen. Besonders wundert es mich, wenn Herr Kollege Dr. Weiland das Juristenmonopol in einer noch strengeren Form verteidigt; denn schließlich üben Sie, Herr Dr. Weiland, Ihr Amt in der Rechnungsprüfungskommission als Vorsitzender auch hoch qualifiziert aus. Wie sollte das ohne eine juristische Ausbildung überhaupt gehen? Das ist auch eine Tätigkeit der Finanzkontrolle.
Meine Damen und Herren, das Gesetz über den Rechnungshof sieht seit jeher vor, dass die Mitglieder des Rechnungshofs das 35. Lebensjahr vollendet haben müssen. Die erforderliche Berufs- und Lebenserfahrung wird in der Regel auch nicht schneller zu erlangen sein. Wenn jetzt seitens der CDU-Fraktion aber vorgeschlagen wird, dieses Mindestalter für den Präsidenten, die Präsidentin und die Stellvertreter auf 40 Jahre anzuheben, dann löst das schon ein gewisses Schmunzeln aus;
denn bei allem Respekt vor den Aufgaben des rheinland-pfälzischen Rechnungshofs: Exakt auf eine Stufe mit dem Amt des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland sollte das Präsidentenamt vielleicht dann doch nicht gestellt werden.
Weitere Änderungen durch den Gesetzentwurf verbessern konkret die Arbeitsfähigkeit des Rechnungshofes und stärken die Handlungsfähigkeit des Präsidenten. Sicherlich ist die praktische Möglichkeit für den Präsidenten relevant, übergangsweise Personal des Rechnungshofs mit den Aufgaben eines Kollegiumsmitglieds zu betrauen.
Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht sogar vor, dabei über die im Regierungsentwurf vorgesehenen Möglichkeiten in zeitlicher Hinsicht noch hinauszugehen. Eine entsprechende Anregung des Rechnungshofs wurde umgesetzt.
Im Ergebnis muss man feststellen, dass durch den Gesetzentwurf die Finanzkontrolle durch den Rechnungshof sinnvoll und zeitgemäß weiterentwickelt wird.
Sehr geehrter Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrer Koalitionsvereinbarung des Jahres 2011 festgelegt, dass sie die Finanzkontrolle in Rheinland-Pfalz modernisieren und stärken wollen. Dies erfüllen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und mit unserem Änderungsantrag der Fraktionen.
Wir haben nach der Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung im Juni 2014 im Haushalts- und Finanzausschuss intensiv die Gesetzesnovellierung beraten. Danach steht für uns fest, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Die im Ausschuss vorgetragenen Anregungen des Präsidenten des Rechnungshofs haben wir inhaltlich geprüft und, soweit sie geeignet sind, die Finanzkontrolle zu
Ich möchte die wesentlichen Inhalte der Novellierung noch einmal zusammenfassen. Wir werden einen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten des Landes etablieren, der die Landesregierung und das Parlament in Wirtschaftlichkeitsfragen beraten und unterstützen soll. Wir stärken außerdem die Unabhängigkeit des Rechnungshofs, indem wir beispielsweise dem Präsidenten stärkere Befugnisse in Personalangelegenheiten einräumen.
Mit der Novellierung nehmen wir Bezug auf eine Debatte über die Frage der Stärkung und Modernisierung des Rechnungshofs, die sich beim Bund und den anderen Ländern bereits gestellt hat und auch entsprechend beantwortet worden ist. Wir haben damit auch für Rheinland-Pfalz eine adäquate Antwort gefunden.
Nun hat auch die CDU einen eigenen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Dem entnehme ich einerseits, dass Sie Ihre Bedenken bezüglich der Einrichtung eines Wirtschaftlichkeitsbeauftragten zurückstellen und diese sinnvolle Maßnahme nicht mehr infrage stellen. Es ist zu begrüßen, dass die CDU offensichtlich ihre Position verändert hat.
Gleichzeitig begehrt die CDU allerdings eine Ausweitung der berufsständischen Privilegien und ein Mindestalter von 40 Jahren für die Präsidentenfunktion. Beide Vorschläge begegnen erheblichen verfassungsrechtlichen und staatspolitischen Bedenken. Ein Mindestalter von 40 Jahren – Herr Kollege Dr. Alt hat es bereits ausgeführt – ist für das Amt des Bundespräsidenten vorgesehen. Eine vergleichbare Regelung halten wir für unangemessen.
Darüber hinaus begegnen solche Altersvorschriften zunehmend einer geänderten Rechts- und Urteilspraxis auf europäischer Ebene hinsichtlich der Antidiskriminierung. Das haben Sie von der CDU nicht berücksichtigt.
Außerdem begehrt der Änderungsantrag einen Vorbehalt für Spitzenfunktionen für die Befähigung zum Richteramt, zu Deutsch ein abgeschlossenes Zweites Juristisches Staatsexamen. Damit fiele das Rechnungshofgesetz hinter die Formulierung des Jahres 1971 zurück, das bereits eine Öffnung für andere geeignete akademische Abschlüsse vorsah. Von daher sind die Ausführungen des Herrn Dr. Weiland, die er gemacht hat, schlicht und ergreifend unzutreffend. Eine solche Vorschrift aber entsprechend heute zu verschärfen, begegnet erheblichen Bedenken hinsichtlich der Artikel 3 und 12 des Grundgesetzes. Auch hierzu hat Herr Kollege Dr. Alt bereits das Richtige gesagt.
Ich will es Ihnen auch noch an einem praktischen Beispiel erläutern. Der langjährige Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Herr Professor Dr. Manfred Eibelshäuser, war und ist ein hoch qualifizierter und anerkannter Betriebswirt sowie ein ausgewiesener Experte zu den Themen des Rechnungswesens im Rahmen seiner Professur an der Goethe-Universität in Frankfurt zu Corporate Governance und dem internationalen Rechnungswesen.
Meine Damen und Herren, diesen Mann würden Sie mit Ihrer Novelle von einer führenden Aufgabe im Rechnungshof Rheinland-Pfalz ausschließen. Des Weiteren würden Sie auch unseren Staatsminister für Finanzen, unseren Staatssekretär für Finanzen und sämtliche Mitglieder der Fraktion der CDU im Haushalts- und Finanzausschuss von dieser Funktion ausschließen, nicht hingegen Herrn Dr. Wilke aus Speyer. Dieser hätte es dann auch nicht weit.
Das halten wir nicht für sachgerecht, nicht für geeignet und lehnen es deshalb ab. Es gibt natürlich eine Erklärung für den hohen Anteil von Juristinnen und Juristen im öffentlichen Dienst, das sich im traditionellen Verständnis des Berufsbeamtentums erklärt. Auch das unterliegt einer stetigen Modernisierung und einem stetigen Wandel. Ich sage Ihnen dazu generell: Die Menschenwürde fängt nicht erst mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen an. Das gilt im Übrigen auch für den Sachverstand in Wirtschaftlichkeitsfragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz setzen wir einen wichtigen Punkt in der Koalitionsvereinbarung um, um das Rechnungshofgesetz zu modernisieren und an das Landesbeamtengesetz anzupassen. Das Gesetz enthält viele Änderungsanträge, die zu einem großen Teil Entwicklungen, die sich in anderen Ländern bewährt haben, nachzeichnen. Sie sind personeller und organisatorischer Art. In diesen Bereichen gibt es Verbesserungen für den Rechnungshof, die sich in der tagtäglichen Arbeit widerspiegeln.
Die bedeutendste Modernisierung ist sicherlich die Etablierung, die Einführung, eines Wirtschaftlichkeitsbeauftragten. Ich freue mich zunächst, dass sich nunmehr nicht nur die Regierungsfraktionen, sondern auch die Opposition der Etablierung eines solchen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten anschließt; denn anders kann ich nicht interpretieren, dass Sie an dieser Stelle keine Änderungsanträge gestellt haben.
Aber jetzt erklärt uns Herr Weiland wortreich, warum er den Gesetzentwurf im ersten Durchgang anders liest als im zweiten Durchgang. Das ist deswegen interessant, weil sich zwischen erstem Durchgang und zweitem Durchgang weder der Gesetzestext noch die Begründung verändert haben.