An der Stelle sage ich Ihnen: Dafür sind 10 Millionen Euro für die Kommunen des Landes Rheinland-Pfalz kein schlechtes Angebot. – Ich denke, das ist genau das, was die Kommunen brauchen werden. Ich denke, sie wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie es nicht annähmen.
Ja, Wahlfreiheit. Frau Klöckner, Sie haben es immer noch nicht kapiert. Wahlfreiheit innerhalb des Systems. Ich denke, Sie brauchen von Frau Ahnen noch etwas Nachhilfeunterricht.
Frau Abgeordnete Klöckner, es gehört zu Ihren bevorzugten Eigenschaften, von diesem Pult aus Noten zu verteilen oder Menschen Charaktereigenschaften zuzuschreiben. Gerade eben sagten Sie zu mir, ich solle doch nicht so nervös sein. Ich gestehe Ihnen in aller Freimütigkeit: Ich war nicht nervös, sondern ich war über Ihren Wissensstand zu dieser Frage entsetzt. Ja, das hat mich aufgebracht.
(Licht, CDU: Das ist auch der Grund, weshalb die Kommunen so lange diskutieren! – Weitere Zurufe von der CDU)
Frau Klöckner hat dann gesagt, die CDU-Opposition stelle Fragen, aber wir würden mit diesen Fragen nicht umgehen. Das, was wir hier vorhaben, als Totalinklusion zu bezeichnen, ist keine Frage, sondern eine unglaubliche Diffamierung.
Nachdem ich Sie schon beim zurückliegenden Plenum gebeten habe, diesen Begriff zu überdenken, konstatiere ich heute, dass das offensichtlich der offizielle Sprachgebrauch der CDU zu diesem Thema ist. Dann darf man diesen Begriff verwenden und kann im Land deutlich machen, wie die CDU das bezeichnet.
(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ramsauer, SPD: Das sollte man den Betroffenen sagen!)
Eigentlich sitze ich hier und bin in der Tat sehr, sehr froh, dass wir heute in unserem Bemühen, unser Schulsystem stetig weiterzuentwickeln, einen guten Schritt weiterkommen zu mehr Qualität und zu mehr Chancengleichheit. Ich habe hier schon mehrfach gesagt – ich glaube, das Zitat stammt sogar von Frau Dreyer, aber ich habe es mir wahrscheinlich irgendwann in Fleisch und Blut zu eigen gemacht –: Ich bin der festen Über
zeugung, eine Gesellschaft muss sich in besonderer Art und Weise daran messen lassen, wie sie mit Menschen mit Behinderungen umgeht. Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen.
Wir wollen Eltern von behinderten Kindern, die sich mit viel Verantwortung und viel Sorge um ihre Kinder kümmern, Wahlfreiheiten eröffnen und sie unterstützen. Das sind die Kernpunkte unseres Gesetzentwurfs. In der Tat, ich wäre am Ende der Debatte glücklich, wenn wir diesen Schritt gemeinsam gehen könnten.
Frau Klöckner, Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben alles versucht, um diesen Ansatz zu torpedieren.
Von Anfang an, ohne Linie, mit stets neuen Angriffen – manchmal haben sie keine drei Tage gehalten, weil Sie dann etwas anderes sagen mussten –, mit Fehlinterpretationen, mit Auslassungen. Bis heute haben Sie kein klares Verständnis zur UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt.
Heute steht nicht mehr und nicht weniger zur Rede – ich benutze dieses große Wort –, ob wir uns gemeinsam auf den Weg machen, mehr Inklusion zu wagen oder eben nicht. Ich sage Ihnen voller Selbstbewusstsein: Wir wollen das, und wir können das auch.
Wir haben im Land über viele, viele Jahre hinweg und gerade auch in den vergangenen Jahren intensive Vorbereitungen getroffen.
Wir haben 262 Schwerpunktschulen, sieben neue werden an den Start gehen. Wir haben schon heute einen Inklusionsanteil von knapp 30 %, den wir schrittweise aufgebaut haben.
Wir haben keine neue Zielzahl festgelegt, sondern wir wollen ein Elternwahlrecht eröffnen. Wir wollen auch keine Förderschulen abschaffen, sondern wir geben ihnen sogar die zusätzliche Option, sich zu Förder- und Beratungszentren zu entwickeln. Wir stellen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung. Zu den 670 Stellen von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, die bereits im allgemeinen System sind, sollen mindestens 200 weitere hinzukommen.
In der Tat, wir haben den Kommunen das Angebot unterbreitet, dass wir sie an dem, was auf Bundesebene an BAföG-Mitteln kommt, teilhaben lassen wollen, um bei den Kosten und Mehrbelastungen, die aus der Inklusion heraus entstehen können – was wir nie negiert haben –, ein Stück weit zu unterstützen.
Sie wissen, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Konnexität gibt. Was ich sehr interessant fand, war, dass Sie Herrn Professor Höfling zitiert und relativ wenig über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gesagt haben.
Übrigens, Frau Klöckner, auch Herr Professor Höfling – ich habe das Gutachten nämlich gelesen – stellt zuallererst auf die Frage der Integrationshelferinnen und Integrationshelfer ab. Das war Ihr Kernargument in den vergangenen Wochen, und Sie haben heute nicht einmal die Größe besessen zu sagen, dass das wissenschaftliche Gutachten Ihre Position nicht stärkt, sondern ganz im Gegenteil in dieser Frage die Position der Landesregierung unterstützt hat.
Wenn Sie Größe verlangen, hätten Sie hier die Größe haben können zu sagen, da haben wir falsch gelegen, sagt uns zumindest das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Klöckner, CDU: Haben Sie denn falsch gelegen? Wir haben richtig gelegen mit der Konnexität!)
Wir haben von Anfang an eine Konnexitätsbetrachtung gemacht. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Mehrbelastungsausgleich zu zahlen ist.
Die Kommunen haben in ihren Betrachtungen immer sehr stark auf die Integrationshelfer abgestellt. Dieses Gutachten sagt, die Integrationshelfer sind nicht konnexitätsrelevant, und es beschränkt sich auf die Themen Schülerbeförderung und Schulbau.