Ich habe das Gutachten sehr gründlich gelesen. Es sagt, wir müssen unsere Kostenfolgenabschätzung mit Zahlen untermauern.
Jetzt kommt das Problem: Es besteht Einvernehmen mit den Kommunen darüber, dass wir im Moment nicht in der Lage sind, die Kosten der Schülerbeförderung exakt zu beziffern, weil es Be- und Entlastungen gibt
und beim Thema Schulbau in der Vergangenheit bei den Schwerpunktschulen kein wesentlicher zusätzlicher Baubedarf entstanden ist und auch die Kommunen keine anderen Zahlen vorlegen können.
Übrigens, zum Stichwort Barrierefreiheit – nur zur Information –, es ist erstmals 1986 in der Landesbauordnung aufgetaucht
und wurde dann noch einmal 2003 im Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen bestätigt, nur dass man da auch die entsprechenden Informationen zur Verfügung hat.
Wir wollen diesen Prozess mit ihnen gestalten. Deswegen haben wir ihnen das Angebot gemacht, ihnen 10 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Dann verstehe ich, dass Sie an dieser Stelle unruhig werden.
Wir haben uns gestern – das Finanzministerium, das Bildungsministerium und die Spitzen der kommunalen Spitzenverbände – auf einen Vereinbarungstext verständigt, dem – da haben Sie völlig recht – die kommunalen Gremien noch nicht zugestimmt haben, sondern der jetzt den Gremien vorgelegt werden soll.
Ich finde es einen ausgesprochen dankbaren und verdienstvollen Schritt der Fraktionen zu sagen, dass sie für diese Unterstützung heute grundsätzlich grünes Licht geben wollen und neben der Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände auch die Zustimmung dieses Hohen Hauses zu dieser Vereinbarung eingeholt wird.
Das ist aus meiner Sicht ein grünes Licht für diese Frage seitens des Parlamentes. Dafür will ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.
Ich habe eingangs gesagt, das ist heute ein wichtiger Tag. Ich sage Ihnen, das ist auch ein guter Tag für die Inklusion. Ich bedanke mich von Herzen bei all denen, die uns bisher auf diesem Weg unterstützt haben, und bedanke mich auch bei denen, die uns weiter auf diesem Weg unterstützen wollen.
(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Es geht doch eh wieder nur um Ihre Show und nicht um die behinderten Kinder!)
Das Gutachten sagt, ich zitiere: „Nach Einschätzung der vorliegenden gutachtlichen Stellungnahme dürfte Art. 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes, des Hochschulgesetzes und des Verwaltungshochschulgesetzes den Konnexitätstatbestand (…) erfüllen, soweit sich der Regelungsgegenstand auf die Pflichtaufgaben auswirkt, (…).“
Und es geht weiter: „(…) dürfte insofern ‚besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender Aufgaben‘ stellen.“
Das Gutachten kommt zu einem Ergebnis, das Sie, Frau Ahnen, immer abgelehnt haben. Sie haben immer gesagt, es bestehe keine Konnexitätsrelevanz.
Sie sind deshalb bei der Berechnung, bei der Vorbereitung der Abmachung mit den Kommunen eingeknickt.
Wenn das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht, dann stellt man sich zuerst die Fragen: Sind denn die Ausstattungen finanzieller und sächlicher Art so genügend, dass das Kind, das an eine andere Schule kommt, genauso gefördert wird, wie es bisher an einer Förderschule gefördert worden ist?
Ich bin dankbar für das, was Bianca von der Weiden aus Bingen geschrieben hat, die selbst einen behinderten Sohn hat: Was die rot-grüne Landesregierung propagiert, ist der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern. Das sieht leider derzeit so aus: Behinderte Schüler wie mein Sohn sitzen in einer Klasse von ca. 25 bis 30 Kindern. Eine einzige sonderpädagogisch qualifizierte Fachkraft ist stundenweise anwesend. Das war’s.
In Sachen Bildung und schulische Inklusion sind adäquate Personal- und Sachressourcen der einzige Weg, der ans Ziel führt. Unsere behinderten Kinder als Versuchskaninchen in einen inklusiven Unterricht zu schicken, der halbherzig daherkommt, weil finanziell überhaupt nicht getragen, ist eine Frechheit. Das ist sicher nicht im Sinne der UN-Konvention. –
Wenn Sie von den Eltern sprechen, dann ertragen Sie bitte auch, dass es Eltern von behinderten Kindern gibt, die Sorge davor haben, dass Sie erst eine Idee umsetzen und danach erst die Finanzierung klären. Das ist unser Punkt.
Frau Ahnen, da Sie von Weisheit übersegnet sind, sind wahrscheinlich auch die kommunalen Spitzenverbän- de – – – Nach der Gaußschen Normalverteilung ist es schließlich nicht so, dass die kommunalen Spitzenverbände nichts wissen und Sie alles wissen. Die kommunalen Spitzenverbände haben Sie zum Bewegen gebracht; denn Sie mussten sich bewegen, Frau Ahnen.
Wenn Sie sich nicht bewegt haben, dann müssen wir das noch einmal an die kommunalen Spitzenverbände übersetzen; denn dann gehen sie bei dem, was Sie ihnen zusagen, von etwas anderem aus. Jetzt kommt nämlich eine Kostenberechnung, und es kommt eine Revision herein.