Protokoll der Sitzung vom 24.07.2014

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Dr. Wilke das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, keinen der Vorwürfe, die wir Ihnen seit Monaten gemacht haben, haben Sie heute entkräften können.

(Beifall bei der CDU)

Ich stelle fest: Durch den Abbruch des Verfahrens, den Sie jetzt durchgeführt haben, statt eine Entscheidung im laufenden Besetzungsverfahren zu treffen, verlängert sich das Verfahren um mindestens sechs Wochen, unter Umständen um Monate, wenn man die ganzen Verfahrensschritte bedenkt, die jetzt gemacht werden müssen.

Ich prophezeie Ihnen, dieses Jahr wird es nichts mehr mit einem neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin am Landgericht Trier. Wenn dieses wichtige Landgericht eineinhalb Jahre ohne Führung dasteht, ist das schon eine große, große Zumutung.

(Beifall der CDU)

Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen. Sie verstricken sich immer weiter in Widersprüche.

(Pörksen, SPD: Wie bitte?)

Monatelang widersprechen Sie der Behauptung, Sie hätten den von Ihnen präferierten Bewerber aufgefordert, sich zu bewerben, nicht. Monatelang widersprechen Sie dieser Behauptung nicht, und heute sagen Sie: Nein, Sie haben ihn nicht aufgefordert.

(Pörksen und Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Was ist denn das für ein Widerspruch? – Weitere Zurufe von der SPD)

Sie sagen, dass die Bewerbung einging, nachdem Sie mit den OLG-Präsidenten Gespräche führten.

(Weitere Zurufe des Abg. Pörksen, SPD)

Wissen Sie, Herr Pörksen, Sie haben gerade den 70. Geburtstag gefeiert, und ich habe gedacht, dass Sie einmal ein bisschen ruhiger werden.

(Pörksen, SPD: Nein, nein! Das werde ich nicht mehr!)

Ich fürchte, das ist wirklich so.

(Pörksen, SPD: Wenn Sie einen solchen Unsinn erzäh- len, werde ich unruhig!)

Nachdem die Bewerbung von Herrn Gietzen einging, nachdem Sie mit den OLG-Präsidenten Gespräche führten, weil Sie mit dem Kreis der Bewerber, die sich fristgerecht beworben hatten, ein Problem hatten, sagten Sie, dass es dann ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Herrn Gietzen und Herrn Fischer gab. Das haben Sie

erst erfahren, als die Beurteilung von Herrn Gietzen vorlag. Da sehe ich auch einen Widerspruch.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Es ist nicht aufklärbar, was dahintersteckt.

(Beifall bei der CDU)

Ich bringe es jetzt hier heute einfach einmal auf den Punkt. Der Verdacht, dass sachfremde Erwägungen bei Ihrer Entscheidung für den Bewerber, den Sie ernennen wollen, eine Rolle spielten, haben Sie heute nicht ausräumen können.

(Beifall der CDU)

Weiter steht der Verdacht im Raum, dass Sie Herrn Fischer für seine Zivilcourage abstrafen wollten, weil er an vorderster Front für den Erhalt des OLG Koblenz gekämpft hat.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD: Oh je!)

Das ist – ich darf noch einmal, wie schon zuvor Frau Klöckner, den Vorsitzenden des Richterbundes in Rheinland-Pfalz zitieren – einfach nur Wahnsinn.

(Glocke des Präsidenten – Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Sippel das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch einmal zur Wiederholung: Entscheidend für die getroffene Auswahlentscheidung war die Beurteilung der Bewerber. Das Oberverwaltungsgericht hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt, hat aber auch deutlich gemacht, dass es vom Grundsatz her keine Bedenken gegen die Entscheidung, lediglich gegen die Form der Beurteilung gibt.

Wer hat die Beurteilung gemacht? – Nicht der Minister hat die Beurteilung geschrieben, sondern der Präsident des Oberlandesgerichts, ein Präsident, der langjährige Erfahrung im Abfassen von Beurteilungen hat. Er macht das seit 20 Jahren.

Wenn das Gericht zu einem solchen Ergebnis kommt, muss man sagen, so ist nun einmal der Rechtsstaat. Dieses Ergebnis ist zu respektieren. Mit diesem Ergebnis wird umgegangen. Der Minister hat deutlich gemacht, das Ausschreibungsverfahren wird wiederholt. Das komplette Verfahren wird neu gestartet. Das ist die richtige Antwort, um jeglichen Fragen von Rechtsunsicherheit zu begegnen.

Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass das Landgericht in Trier diese Vakanz hervorragend meis

tert. Da gilt auch unser Dank dem Stellvertreter, dem Richterkollegium, dass dies in der Form möglich ist. Ich bin zuversichtlich, dass das eintritt, was der Minister zugesagt hat, das Verfahren jetzt unverzüglich in die Wege zu leiten. Ich bin auch überzeugt, dass wir dann zu einem rechtstaatlich einwandfreien Ergebnis kommen. Das muss unser aller Ziel sein.

Zu dem Versuch, der Staatskanzlei noch ein bisschen etwas anzuheften, muss ich sagen, meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben juristischen Sachverstand in der Fraktion.

(Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer?)

Ja, das ist so. Sie wissen auch, dass die Unterschrift unter einer Ernennungsurkunde noch keine Wirksamkeit entfaltet, erst dann, wenn die Urkunde ausgehändigt und angenommen wird. Dies war im vorliegenden Fall auch so nicht vorgesehen, erst nach der Rechtsklarheit. Insoweit greift auch dieser Vorwurf absolut ins Leere.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Raue das Wort.

Sehr geehrte Fraktion der CDU! Herr Wilke, Sie sagen, keinen der Vorwürfe habe der Minister entkräften können. Könnte das vielleicht daran liegen, dass keiner Ihrer Vorwürfe zutreffend war?

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie heben die gesamte Debatte auf ein persönliches Niveau. Sie bringen die sachfremden Erwägungen in die Diskussion.

Ich möchte noch einmal auf die Gerichtsentscheidungen hinweisen. Das Verwaltungsgericht hat gerügt, die Beurteilung des unterlegenen Bewerbers sei nicht aktuell genug gewesen. Das Oberverwaltungsgericht hielt diesen Grund für nicht ausreichend tragfähig und stellte seinerseits darauf ab, dass die Beurteilung des ausgewählten Bewerbers zu früh erfolgt sei. Man habe eine zweijährige Sperrfrist abwarten müssen, also rein die Technik des Bewerbungsverfahrens. Es ist schwer nachzuvollziehen, schwer auch festzustellen, welche der Begründungen nun tragfähig ist, wenn die Gerichte sich gegenseitig aufheben. Beide Kritikpunkte werden wir bei einem neuen Besetzungsverfahren berücksichtigen können. Das wird durchgeführt. Das wird zu einem guten Ergebnis führen. Es wird den geeigneten Bewerber in

eine sichere Rechtsposition bringen. Das ist gut so, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zu dieser Aussprache der Mündlichen Anfrage liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen nun zur Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jens Guth und Heiko Sippel (SPD) , Industriestandort Rheinland-Pfalz – Nummer 1 der Drucksache 16/3785 – betreffend.

Ich erteile Herrn Kollegen Guth das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Industriestandort Rheinland-Pfalz – Frau Ministerin Lemke hat bereits einige Fragen beantwortet. Dennoch macht es Sinn, dass wir über dieses Thema noch einmal debattieren.

Ich möchte zunächst auf die unterschwelligen Aussagen und Fragen des Kollegen Brandl zum Thema Rente mit 63 bzw. Rente nach 45 Versicherungsjahren eingehen.