Protokoll der Sitzung vom 25.09.2014

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Raue das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, Sie haben uns heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes mit anderen Worten und mit dem Inhalt Ihres Vorschlags allein zur Weiterentwicklung des Richterwahlausschusses vorgelegt. Vieles, was in diesem Gesetzentwurf zu lesen ist, ist gut. Das ist nicht verwunderlich, nimmt er doch die Anregungen auf, die uns die Beteiligten an der Evaluierung der Arbeit unseres Richterwahlausschusses gegeben haben.

Vieles ist wenig überraschend. So ist Ihr Vorschlag, das Wahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers anzuwenden, nur eine Anpassung an das, was wir in diesem Landtag ohnehin praktizieren. Vielleicht ist manches auch besser, als es der Regierungsentwurf in gleicher Sache vorsehen wird, anderes ist vielleicht auch schlechter als dieser.

Genau hier liegt der Kern des Problems Ihrer Initiative. Vor ziemlich genau einem Jahr hat Minister Hartloff im Rechtsausschuss auch Ihnen mitgeteilt, von der Landesregierung sei beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Reform des Richterwahlausschusses vorzulegen. Wir hatten uns darauf verständigt, dass danach die Diskussion über einen entsprechenden Gesetzentwurf im Zuge des normalen Verfahrens folgen soll.

Nun ist der Gesetzentwurf über die angekündigte Zeit hinaus verspätet. Er liegt jedoch vor, und er befindet sich bei den Betroffenen in der entsprechenden öffentlichen Anhörung. Von diesen haben wiederum einige, wie Sie sehr genau wissen, meine Herren Rechtspolitiker der CDU, um Fristverlängerung bis Oktober gebeten.

(Dr. Wilke, CDU: Wir wissen das erst seit der Pressemitteilung des Ministers!)

Was soll der Minister Ihrer Meinung nach tun? Den Gesetzentwurf vorlegen, ohne dass alle Beteiligten ihre Stellungnahme abgeben konnten und dabei vielleicht wichtige Stellungnahmen übergehen? Herr Minister Hartloff hat sich völlig zu Recht dafür entschieden, diese Äußerungen noch abzuwarten. Ich frage Sie, warum Sie das nicht tun möchten.

Wir haben uns darauf verständigt, das Landesrichtergesetz im Rahmen des normalen Verfahrens zu ändern. Das normale Verfahren heißt, die Landesregierung legt ihren Änderungsentwurf vor, dieser wird im Rechtsausschuss beraten, möglicherweise ergeben sich hier noch weitere Änderungen, um dann schlussendlich von dieser Plenarversammlung beraten zu werden. Ich bitte Sie, sich an diese Vereinbarung zu halten.

Wir schlagen daher ebenfalls vor, Ihren Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen, um ihn dann dort gemeinsam mit dem Regierungsentwurf zu beraten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es hat sich zuerst die Landesregierung gemeldet. Herr Wilke, Sie sind danach an der Reihe.

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Hartloff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Angst, mich muss keiner zum Jagen tragen. Zum einen gehe ich nicht auf die Jagd, und zum anderen liegt mir die Hege so manch scheuen Rehs und mancher Beteiligten sehr am Herzen. Das führt dazu, dass man dann, wenn man sorgfältig arbeitet, einen Gesetzentwurf in vielfacher Seite bespricht, vorklärt und Sachen einfließen lässt.

(Zuruf des Abg. Henter, CDU)

Im Übrigen hat sich – das nehme ich wohltuend zur Kenntnis – wohl auch bei der CDU herumgespro- chen – Herr Dr. Wilke, das haben Sie eben gesagt –, dass der Richterwahlausschuss eine gute Einrichtung ist und er gute Arbeit macht. Bei der Gründung dieses neuen Instruments, das viel demokratischer sein wird, wenn es noch weiter fortgeschrieben wird, hatten Sie

von Ihrer Fraktion aus sehr starke Bedenken geäußert, so etwas überhaupt zu machen. Daran will ich doch erinnern.

Meine Damen und Herren, warum ist es zu Verzögerungen gekommen? Es ist zu Verzögerungen gekommen, weil wir einmal von den verschiedenen Berufsverbänden Änderungsüberlegungen bekommen haben. Der Verband der Verwaltungsrichter hat mitgeteilt, dass er uns im Frühjahr ein umfangreiches Papier zukommen lässt, wie man Beteiligungen und Praxisveränderungen im Bereich der Richterinnen und Richter vornehmen könnte. Wir haben ihm gesagt, dass es sinnvoll ist, das zu besprechen. Wir haben über dieses Papier und die Inhalte mit den verschiedensten Vereinigungen gesprochen und einen Teil aufgenommen und einen anderen Teil nicht aufgenommen, weil das zu umfangreichen Änderungen führen würde.

Wir haben Fragen abgeklärt, ob beispielsweise die Altersteilzeit im Blockmodell auch für Richterinnen und Richter ein mögliches Modell wäre oder nicht. Wir haben in Anhörungen abgeklärt, dass Teilzeit auch unter 50 % für Beschäftigte sinnvoll sein kann und wollen das in der gesetzlichen Regelung vorschlagen. Das ist eine Frage, die insbesondere von Frauen an uns herangetragen worden ist und zu mehr Flexibilität gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen wird. Insofern sind – Herr Sippel hat das schon angesprochen – in der Fortschreibung des Richtergesetzes etliche Änderungen mehr als in dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortschreibung des Richterwahlausschusses mit enthalten, die wir diskutieren und besprechen werden.

Es ist erfreulich, dass Sie viele Punkte ähnlich sehen wie wir. Ich habe die Eckpunkte, wie ich mir eine Reform des Richterwahlausschusses vorstelle, schon bei der Evaluation vorgestellt. Viele Punkte finden sich identisch in Ihrem Gesetz. Es gibt einige wenige Abweichungen, über die wir trefflich streiten können, beispielsweise dass Sie wohl aus Ihrer Einschätzung eines Falles vor meiner Amtszeit, als ich Mitglied des Richterwahlausschusses war, meinen, Sie müssten die Frage relative Mehrheit oder absolute Mehrheit in einem solchen Gremium ändern. In allen Stadträten, im Parlament usw. sind es in der Regel ganz normale Mehrheiten. Man kann sich auch der Stimme enthalten, wenn man für sich persönlich meint, dass es dafür gute Gründe gibt.

Herr Dr. Wilke, ich wüsste in keiner Weise, dass das von den anderen Kolleginnen und Kollegen oder von den Mitgliedern in diesen demokratisch gewählten Gremien als undemokratisch gebrandmarkt würde, wie Sie das vorhin ein wenig bezeichnet haben.

Wir sind einig, dass der richterliche Anteil mehr gestärkt werden soll. Probleme gibt es sicher bei dem von Ihnen geäußerten Wunsch – Sie haben die rechtsstaatlichen Probleme selbst genannt –, dass man quasi ein Wahlgremium hat, das, wenn mehrere Kandidatinnen und Kandidaten da sind, nach Gusto auswählen könnte, wen es für den Besten hält.

Es gilt nach der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland die Bestenauslese mit immer mehr engen Kriterien, über die dann auch in Konkurrentenstreitig

keiten manchmal gestritten wird. In Rheinland-Pfalz war das im bundesweiten Vergleich, wie Sie letztlich im Plenum von mir erfahren konnten, ausgesprochen selten der Fall. Sie behaupten dann immer das Gegenteil. Ich weiß es. Das ist aber nicht durch die Statistik oder die tatsächlichen Daten abgedeckt. Insoweit sind Sie an diese Bestenauslese auch im Richterwahlausschuss genauso wie der Minister bei seiner Entscheidung gebunden. Das wird auch in Zukunft so sein.

Ich werde in Kürze den Gesetzesvorschlag vorlegen. Eine Fristverlängerung wurde einer Gruppe bis Mitte Oktober gewährt. Dann schnüren wir das Bündel und legen es Ihnen vor. Dann kann man gemeinsam darüber diskutieren. Darauf freue ich mich.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Dr. Wilke das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von 2 Minuten und 15 Sekunden.

Herr Präsident, vielen Dank. Die 2 Minuten und 15 Sekunden würden nicht reichen, um all die Unsauberkeiten in der Zitierung richtigzustellen, die ich mir in den drei Reden habe anhören müssen. Ich möchte auf einen Punkt eingehen. Unser Gesetzentwurf behandelt nur das, was Gegenstand der Evaluation und der Beratung im Rechtsausschuss war, nämlich die Bearbeitung der Bestimmungen des Kapitels über den Richterwahlausschuss. Dass Sie das Gesetz noch mit jeder Menge anderer Dinge aus dem Richterdienstrecht befrachten, ist Ihre Entscheidung. Dies ändert aber nichts daran, dass Sie davon früher nicht gesprochen haben und den Ausschuss nie darüber informiert hatten. Erst durch Ihre Pressemitteilung haben wir davon erfahren, dass ein Gesetzentwurf in der Welt ist.

Sie haben schon Gesetzentwürfe für kleinere Nichtigkeiten vorgelegt. Uns ist gerade einer zugegangen, in dem es um die Zuständigkeitskonzentration in der Sozialgerichtsbarkeit geht. Darin geht es um eine echte Marginalie. Dafür machen Sie auch einen eigenen Gesetzentwurf. Da Sie das Thema Richterwahlausschuss ursprünglich so hoch gehängt haben, hätte es sich doch angeboten, den entsprechenden Gesetzentwurf in der Zeit vorzulegen. Sie haben es nicht getan. Wir haben es jetzt getan. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der

CDU an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es gibt keine Gegenstimme. Damit wird der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen.

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 33, Alzey. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Weniger Bahnlärm: Lärmschutzkonzept für den Mittelrhein Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3541 –

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/3966 –

Weniger Bahnlärm und Erschütterungen: Konzept für das Rheintal Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3993 –

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Schellhammer, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion „Weniger Bahnlärm: Lärmschutzkonzept für den Mittelrhein“ wurde mit Beschluss des Landtags vom 15. Mai 2014 an den Innenausschuss überwiesen. Dort stand der Antrag dreimal auf der Tagesordnung, und zwar am 5. Juni 2014, am 3. Juli 2014 und am 11. September 2014.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.

(Vereinzelt Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dötsch das Wort. Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist den Bürgerinitiativen, den einstimmigen Beschlüssen dieses Landtags und den Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz zu verdanken, dass das Thema Bahnlärm im Mittelrheintal in Berlin wahrgenommen wird. Das ist keine Selbstverständlichkeit.

Mithilfe von Staatssekretär Peter Bleser konnte der Projektbeirat eingerichtet werden, und mit Mitteln des

Bundes können Wagen mit LL-Sohlen umgerüstet werden. Mit dem Maßnahmenpaket gegen Bahnlärm am Mittelrhein sollen laut Bahn die vom Lärmpegel von mehr als 60 Dezibel betroffenen Anwohner von rund 32.000 auf rund 10.000 sinken.

Erste Korridorvorschläge für eine Alternativtrasse wurden vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und vorgestellt. Schon 2007 gab es seitens der CDU keine Denkverbote, als Dr. Weiland mit mir zusammen die öffentliche Debatte um die Ausweichtrasse angestoßen hat. Deswegen nehmen wir mit großem Interesse die von den Bürgerinitiativen unterstützten Varianten einer Tunnellösung zur Kenntnis. Wenn das annähernd stimmt, was gemeinsam mit den unabhängigen Verkehrsexperten als Konzept erarbeitet wurde, nämlich dass die Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 6 Milliarden Euro umzusetzen ist, ist das eine echte Alternative. (Beifall der CDU)

Ich finde, es verdient, mit einer soliden Nachprüfung berechnet zu werden.

Herr Lewentz, ich denke, es war falsch, durch die Nennung von utopischen Zahlen von 50 Milliarden Euro diesen Vorschlag schon vor der Prüfung abzulehnen. Dies ist wenig seriös und auch unglaubwürdig.

(Beifall der CDU)