Protokoll der Sitzung vom 18.08.2011

Wir wollen nicht, dass es im Rahmen der Haushaltsberatungen untergeht. Wir sind dieses Jahr mit der Rechnungslegung und mit der Rechnungsprüfungskommission aufgrund der Wahl und der doppelten Berichte relativ spät dran. Wir wollten einfach sicherstellen, dass diese Dinge im Rahmen der Haushaltsberatungen, in denen ganz viele andere Themen im Mittelpunkt stehen, nicht untergehen.

Ich plädiere deshalb ausdrücklich dafür, die Debatte zu intensivieren und über den Antrag ausdrücklich nicht abzustimmen, sondern an die Rechnungsprüfungskommission zu verweisen, nachdem wir heute in einer ersten Runde dieses Thema diskutiert haben. Dann machen wir uns gemeinsam an die Arbeit.

Es ist unsere Aufgabe als Parlament, dass wir als Fraktionen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, wie Steuergelder in Rheinland-Pfalz gerecht vergeben werden sollen. Der Liquiditätspool ist ein bislang viel zu wenig beachtetes und nicht zu unterschätzendes Instrument der rheinland-pfälzischen Haushaltspolitik.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Puchtler das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Ausschusssitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 8. August 2011 haben wir einstimmig beschlossen, dass der Bericht des Rechnungshofs zur Beratung an die Rechnungsprüfungskommission geht.

Lieber Herr Kollege Schreiner, das ist der übliche Weg. Sie haben ihn angesprochen.

Es ist die Aufgabe des Parlaments und der Kommission. Die Rechnungsprüfungskommission tagt in der nächsten Woche und wertet das über zwei Tage aus. Am dritten Tag findet die Sitzung in Mainz statt. Dann kommt das Thema wieder in die Gremien und damit in den Landtag zurück.

Sie haben Ihre Sichtweise dargelegt. Ich lege aber auch einmal die Sichtweise der Mitglieder dar, die in der Rechnungsprüfungskommission sitzen, die das Thema sehr ernst nehmen. Ich weiß nicht, ob es ein guter Weg ist, den Sie beschreiten. Ich glaube, es ist nicht der Stil und die Wertigkeit, die der Rechnungsprüfungskommission und ihren Mitgliedern zukommt, die sich die Zeit nehmen, drei Tage die Dinge intensiv zu beraten und vor allen Dingen gemeinschaftlich das Thema anzugehen. Ich glaube, von daher ist es kein guter Weg, der heute von Ihnen beschritten wird.

(Beifall der SPD – Licht, CDU: Sie haben die Intention nicht verstanden!)

Lieber Herr Kollege Licht, die Intention von Ihnen wurde schon verstanden. Deswegen ziehen Sie es vor. Ich habe nur unsere Sichtweise dargelegt. Die Rechnungsprüfungskommission hat ihren Stellenwert. Dazu gehört auch ein Stück Respekt.

Der Liquiditätspool – das geht vielleicht in der Diskussion oft ein Stückchen unter – hat seine Berechtigung als Instrument. Er wurde vom Rechnungshof in seinem Bericht 2001 empfohlen und eingerichtet. Er hat ähnlich wie die Wirtschaft und die Unternehmen den Vorteil, dass man die Mittel poolt und dadurch Zinsvorteile erzielt. Bis zu 67 Teilnehmer haben den Liquiditätspool genutzt. Grundlage dafür sind Vereinbarungen zwischen dem Finanzministerium und der Gesellschaft. Das hat sich als Einrichtung bewährt.

Die Nutzung ist kurzfristig angestrebt. Wenn man längerfristig entsprechende Mittel aus dem Liquiditätspool nimmt, ist das nicht von den Vereinbarungen abhängig,

sondern es geht um den Zweck. Eigentlich ist er mit dem Girokonto vergleichbar, nämlich täglich fällig wie ein Kontokorrentkonto. Insofern sind die Fristigkeiten differenziert zu betrachten.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir die Vor- und Nachteile sehen, aber auch das Instrument in der Form erhalten, dass es flexibel bleibt, um unkonventionell und relativ schnell auch die Vorteile für die Beteiligungen und die Unternehmungen des Landes zu nutzen.

Das Minus – das wurde angesprochen – resultiert zu einem großen Teil aus der Inanspruchnahme durch die Investitions- und Strukturbank. Das hat auch seinen Grund. Die ISB in ihrer jetzigen Rechtsform als GmbH hätte ungünstigere Konditionen, wenn sie direkt am Markt als Teilnehmer auftreten würde.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Über den Liquiditätspool gibt es die Möglichkeit, die Zinsvorteile, die letztendlich dem Land und dem Haushalt zugute kommen, zu nutzen. Auch das wird im Bericht des Rechnungshofs angemerkt. Hier sind wir auf dem Weg.

Die Landesregierung plant, die Investitions- und Strukturbank mit der Landestreuhandbank zusammenzufassen. Dadurch wird die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts erzielt. Das bedeutet, dass wir zukünftig über die neue Bank, die gemeinsame Bank in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, auch die direkten Zinsvorteile erzielen können und der Weg über den Liquiditätspool nicht mehr gegangen werden muss. Von daher wird er dort eine deutliche Entlastung erfahren.

Ich glaube, das Instrument des Liquiditätspools hat sich bewährt. Es ist wichtig, dass Regeln gelten und sie modifiziert werden. Die Landesregierung ist hier auf dem Weg. Wenn Sie den Bericht des Rechnungshofs sehen, können Sie feststellen, dass schon entsprechende Vorschläge gemacht worden sind, die zum Teil in Ihrem Antrag aufgegriffen wurden.

Von daher finde ich es schade, dass man der Rechnungsprüfungskommission vorgegriffen hat. Wir bleiben bei dem Instrument und legen Wert auf wichtige Regeln und schlanke Verwaltung und Flexibilität.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, da wir an der Sache interessiert sind, schlagen wir vor, dass wir im zuständigen Ausschuss weiter über den Antrag beraten.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Kollegen Dr. Weiland das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Puchtler, bei allem Respekt vor dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses glaube ich nicht, dass es Ihnen zusteht, für alle Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission zu sprechen.

(Beifall der CDU)

Ich glaube, das Thema, über das wir sprechen und das der Kollege Schreiner sehr sachlich vorgetragen hat, verdient es durchaus, in dieser öffentlichen Debatte zum Thema gemacht zu werden, zumal wir im Haushalts- und Finanzausschuss darüber schon verschiedentlich diskutiert haben und es auch schon zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Landesregierung und dem Rechnungshof gekommen ist; denn das Problem, um das es sich dabei handelt, ist nicht mehr, aber auch nicht weniger die Tatsache, dass die Landesregierung über den sogenannten Liquipool dreistellige Millionenbeträge von Euro an Kassenverstärkungsmitteln aufnimmt, um die Defizite des Liquipools auszugleichen, und das ohne jede gesetzliche Regelung und Rechtfertigung.

(Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Das ist der Punkt. Das ist ein fortlaufender Verstoß gegen das Haushaltsrecht.

(Frau Klöckner, CDU: Richtig!)

Wir befinden uns in diesem Bereich sozusagen im permanenten Zustand des Gesetzesverstoßes. Das kann ein Parlament nicht hinnehmen. Das muss abgestellt werden.

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können in der Rechnungsprüfungskommission in nicht öffentlicher Sitzung in die Einzelheiten und Details gehen. Dann können wir dort von der Landesregierung die eine oder andere Erklärung entgegennehmen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der vom Rechnungshof mehrfach monierte Umstand, dass die Landesregierung Haushaltsrecht permanent bricht, beendet werden muss.

(Beifall der CDU)

Wenn Sie das hier erklären, dass Sie den Zustand der Gesetzlosigkeit beenden, haben wir mit diesem Thema überhaupt kein Problem mehr.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Kollegen Steinbach das Wort.

Meine Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, sehr geehrter Herr Präsident! So einfach kann das Leben sein. So einfach, wie es sich die CDU macht, ist es doch nicht; denn dieser Antrag, den die CDU zur Debatte stellt, ist nicht der einzige Punkt, der ein Vorgriff auf die Beratungen in der Rechnungsprüfungskommission ist, sondern er ist auf dieser Tagesordnung der vierte Punkt. Schon vier Mal taucht auf, dass Sie den Beratungen dort vorgreifen. Damit verletzt diese Vorgehensweise der CDU eindeutig ein eingeübtes parlamentarisches Verfahren. Das ist schlecht für das Parlament und für den Rechnungshof.

(Zurufe von der CDU)

Es ist von meiner Position durchaus nachvollziehbar, dass Sie in Ihrem Antrag die wesentlichen Forderungen des Landesrechnungshofs zum Thema „Liquiditätspool“ aufgreifen und zu Ihren eigenen machen.

(Licht, CDU: Sie sind ja schon schlimmer wie die Regierung!)

Unredlich hingegen ist es, diese Forderung als Ihre eigenen intellektuellen Leistungen auszugeben. Meine Damen und Herren von der CDU, mit geistigem Eigentum und ordentlichem Zitieren hat die Union offensichtlich immer noch ganz erhebliche Probleme.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Bracht, CDU: Können Sie nicht lesen?)

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht tatsächlich wichtige Hinweise bei der Handhabung des Liquiditätspools gegeben. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme in weiten Teilen auch Zustimmung signalisiert und dort, wo sie anderer Auffassung ist, diese begründet. Sie werden wir dort wiederfinden, wo sie hingehört, nämlich bei den Beratungen der Rechnungskommission.

Dass es jetzt einen besonderen Grund zur Eile gibt, Entschuldigung, das kann man Ihnen nicht abnehmen, weil die nächste Sitzung der Rechnungsprüfungskommission in der kommenden Woche stattfindet. Ich sehe den Grund für eine vorgezogene Beratung hier im Parlament so nicht gegeben. Wäre es Ihnen ernst mit Ihrem Ansinnen, dann hätten Sie diese Zeit abgewartet und das nächste Plenum gewählt, um dort die Formulierungen vorzutragen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Bracht, CDU: Sagen Sie einmal etwas zum Inhalt! Bisher haben Sie dazu nichts gesagt! – Licht, CDU: Teilen Sie denn die Intention?)

Herr Schreiner, ich weise Ihre öffentliche Behauptung, die GRÜNEN seien in dieser Fragestellung abgetaucht, eindeutig zurück. Hätten Sie sich einmal die Formulierungen des Koalitionsvertrags deutlich durchgelesen, dann hätten Sie deutliche Formulierungen dazu vorgefunden. Sie könnten an diesen perspektivischen und

zukunftsweisenden Formulierungen, die dort niedergelegt sind, auch keinesfalls vorbeigehen, nur sträflicherweise.

Wir haben uns in unserer gemeinsamen Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, dass wir die Landeshaushaltsordnung weiterentwickeln und die Finanzkontrolle stärken wollen. Das sind Vorhaben, die wir in dieser Legislatur so zeitnah wie möglich umsetzen werden.