Wir haben uns in unserer gemeinsamen Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, dass wir die Landeshaushaltsordnung weiterentwickeln und die Finanzkontrolle stärken wollen. Das sind Vorhaben, die wir in dieser Legislatur so zeitnah wie möglich umsetzen werden.
Meine Damen und Herren von der CDU, von Ihnen habe ich dazu bislang keine geeigneten Vorschläge gehört.
Unredlich ist es außerdem von Ihnen, einen von allen Fraktionen getragenen gemeinsamen Gesetzentwurf einzufordern, dann einen Antrag dazu vorzuschieben und dies allen anderen Fraktionen über die Presse mitzuteilen.
Meine Damen und Herren, wenn es Ihnen mit dem Ansinnen eines gemeinsamen Vorgehens ernst ist, dann teilen Sie das vorher den Fraktionen mit und lassen uns nicht in der Presse darüber lesen. Das wäre ein sehr freundliches Vorgehen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Bracht, CDU: Wissen Sie zum Inhalt nichts zu sagen?)
Ich kenne diese Unsitte gut aus der Stadt Mainz. Da bin ich es im Stadtrat nicht anders von der auch hier agierenden CDU-Opposition gewohnt, dass es genauso funktioniert. Sie fordern Gemeinsamkeit und informieren dann die anderen Fraktionen über die Presse. Meine Damen und Herren, das ist eine grobe Unsitte. Darauf werden wir uns nicht einlassen.
In kurzen Worten zu Ihrem Antrag: Ich sehe das auch so, wir werden die Überweisung an den Ausschuss mittragen und dort fachlich, vertieft und sachlich diskutieren. Ich würde das an dieser Stelle in manchen Punkten gern deutlicher ausführen, aber grundsätzliche Anmerkung: Ich habe mich schon sehr gefreut, dass die CDU das Liquiditätsmanagement nicht für Teufelszeug erklärt hat. Das finde ich schon richtig gut. Der erste Absatz hat schon etwas.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir Ihre Vertreterinnen und Vertreter vor Ort anhöre und ihr Verhältnis zum Liquiditätsmanagement betrachte, dann bin ich froh, dass die CDU-Fraktion eine so fortschrittliche Haltung eingenommen hat. Anderswo betreiben Sie dabei nur Fundamentalopposition.
Sie haben es eingeführt, die Einrichtung des Liquiditätspools selbst geht auf eine Anregung des Rechnungshofs
zurück und ist im Grundsatz daher auch richtig und zu begrüßen. Wir müssen darüber reden. Darüber sind wir in der Sache jederzeit bereit, und zwar am geeigneten und dafür vorgesehenen Ort, nämlich in der Rechnungsprüfungskommission, um die Hinweise, die der Rechnungshof gegeben hat, tatsächlich in entsprechendes Landesrecht umzusetzen und die Ausgestaltungen, die erforderlich sind, vorzunehmen, um die monierten Mängel abzustellen. Dazu sind wir bereit, da gibt es eine große Offenheit von unserer Seite.
Aber wie gesagt, die Beratungen dazu finden in einer Woche statt. Ich würde vorschlagen, dass wir die abwarten und dann inhaltlich weitersehen.
Meine Damen und Herren von der CDU, Herr Schreiner, ich möchte Ihnen insgesamt, weil Sie es eingefordert haben, sagen, es ist richtig, wir sollten uns gemeinschaftlich um eine Fortentwicklung des Haushaltsrechts bemühen, auch unter diesem Aspekt. Ich teile Ihre Auffassung, dass es ein gemeinschaftliches Vorgehen sein sollte und es hier keine reinen parlamentarischen Fraktionsmehrheiten geben sollte. Dazu gibt es von unserer Seite große Offenheit.
Ich glaube, Sie sollten diese Chance ergreifen, dann sozusagen mitwirken und sich nicht in eine Position stellen, aus der heraus sie allem vorgreifen und versuchen, über solche Verfahren billig zu treiben.
Es ist uns GRÜNEN insgesamt ernst mit mehr Transparenz und mit verbesserten Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt.
(Zurufe von der CDU: Ah! – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Bracht, CDU: Dann hätten Sie den ersten Teil Ihrer Rede aber weglassen sollen!)
Wir gehen dies mit dem Koalitionspartner gemeinsam an. Wir haben das vereinbart und werden es umsetzen. Wir streben eine Lösung an, die die gesamte Breite des Haushaltsgesetzgebers findet.
Meine Damen und Herren von der CDU, es wird Ihnen nicht gelingen, durch den Vorgriff auf Beratungen und Ergebnisse der Beratungen auf uns Druck auszuüben oder sich hier als Gralshüter des Haushaltsrechts aufzuspielen. Für schlicht und schlecht vom Rechnungshof abgeschriebene Anträge sind wir uns einfach zu schade.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lieber Uli Steinbach! Weil er mich so persönlich angegangen ist, muss ich mir erlauben zurückzuspielen, auch wenn es der Sachlichkeit, mit der ich eigentlich diese Diskussion führen wollte, nicht ganz angemessen ist.
Ulrich Steinbach ist leider noch nicht Ise Thomas; denn ihr Credo, wofür ich sie als Sprecherin der GRÜNENFraktion im Haushalts- und Finanzausschuss und als Fraktionsvorsitzende bewundert habe, war, dass die Abgeordneten dieses Hauses – jeder Einzelne – seinen Haushalt kennen sollte, auch im Detail. Ise Thomas hat hier zu Inhalten gesprochen und nicht mit großblumigen Worten vernebelt.
Deshalb bin ich auch der Auffassung, wohlwissend, dass es ein neues Verfahren ist und wir dieses Mal einen anderen Weg gewählt haben, dass nicht jedes Thema, das Gegenstand eines Rechnungshofsberichts ist, sakrosankt für dieses Haus ist.
Wir als CDU-Fraktion sind davon überzeugt, dass ein Instrument, bei dem 700 Millionen Euro bewegt werden, und wenn es nur tageweise ist, ein wichtiges Instrument ist. Wir sind der Auffassung, dass wir als Parlament ein solches Instrument ausgiebig diskutieren müssen. Wenn wir das im Rahmen irgendwelcher Haushaltsberatungen machen, wo es dann plötzlich um die Schutzwesten von Polizeibeamten geht, und das wichtig ist, und wo es um Vertretungslehrer geht, und das wichtig ist, dann geht das eben unter.
Wann hätten wir anfangen sollen, solche Fragen zu diskutieren, wenn nicht heute? Nehmen Sie sich bitte ein Vorbild an Ise Thomas, die hat diese Diskussionen nie gescheut. (Beifall der CDU)
Es ist auch nicht so, dass, selbst wenn wir uns Gedanken des Rechnungshofs zu eigen machen, die CDUFraktion und die Fraktionen dieses Hauses, die Fraktion der FDP, die vor Ihnen hier gesessen hat, auf den Rechnungshof gewartet hätten, um dieses Thema „Liquiditätspool“ zum Gegenstand der Beratungen zu machen.
Wie sind wir denn darauf gekommen? Sie provozieren es ja. Da waren plötzlich 80 Millionen Euro in der Schweiz. Oh, wo kamen die denn her? Dann waren plötzlich 90 Millionen Euro in der Schweiz. Oh, wo kamen die denn her? Das war ein Thema in diesem Haus.
Deshalb sind wir jetzt froh und dankbar, dass sich auch der Rechnungshof mit all seiner Kompetenz dieses Themas angenommen hat.
Es ist nicht nur die schiere Menge an Geld, die da bewegt wird, es ja nicht nur die Tatsache, dass es für eine Dauerfinanzierung missbraucht wird, nicht von allen Gesellschaften, nicht in jedem Fall, aber eben auch missbraucht wird, sondern es ist einfach auch so, dass im Zusammenhang mit diesem wichtigen, für die Landesgesellschaften enorm wichtigen Finanzierungsinstrument, viel zu wenig geregelt ist. Beispielsweise gilt die Regel, dass eine Gesellschaft, die am Liquiditätspool teilnimmt, eine Grundsatzvereinbarung darüber zu treffen hat, damit sie den Liquiditätspool in Anspruch nehmen kann. Als der Landesrechnungshof angefangen hat zu prüfen, hatten 25 % diese Grundsatzvereinbarung nicht getroffen. Sie haben zwar Geld genommen, sie haben auch Geld eingezahlt, aber es gab diese Grundsatzvereinbarung nicht. Das ist inzwischen zwar nachgeholt worden, aber es zeigt, wie gesagt, wie damit umgegangen wird.
Es gibt in der Verwaltung des Liquiditätspools riesige Mängel. Ich glaube, dass wir hier angesichts der Erfahrungen, die wir mit diesem Instrument gemacht haben, als Abgeordnete klug beraten sind, wenn wir das gesetzlich regeln. Das ist eines der Kernelemente der Haushaltspolitik geworden. Das sollten wir gesetzlich regeln und nicht in irgendwelchen Verordnungen, die dann nicht umgesetzt werden.
Ich möchte ein weiteres Beispiel bringen, wie die Verwaltung dieses Liquiditätspools läuft, leider auch noch teilweise bis heute läuft, und wo wir ansetzen müssen.
Zur Zeit der Prüfung durch den Rechnungshof ist 31 der 67 Gesellschaften, die am Liquiditätspool teilnehmen dürfen, ein Kreditrahmen eingeräumt worden. Sechs Gesellschaften – unter ihnen auch die Nürburgring GmbH – erhielten – so wörtlich, ein Zitat; wir zitieren nämlich richtig, Herr Steinbach – „die Mittel aus dem Liquiditätspool bedarfsorientiert“. – Das heißt, der Nürburgring hat keinen Kreditrahmen. Er bekommt sein Geld so, wie er es braucht. So würde ich auch gern meine Firma führen. Das fände ich super.
Es sitzt einfach der große Bruder im Hintergrund, und er schiebt mir das Geld jahrelang hinten hinein, gerade so, wie ich es brauche. Das ist nicht die Art und Weise, wie wir uns vorgestellt haben, dass das Land RheinlandPfalz seine Verantwortungen in Rechtsform der privaten Gesellschaften führt, und deshalb müssen wir das Thema „Liquiditätspool“ angehen.
Es ist sogar nicht nur so, dass es Gesellschaften gibt, die ohne Kreditrahmen agieren, sondern dass immerhin
zwei Gesellschaften – okay, es sind nur zwei –, die einen Kreditrahmen hatten, diesen Kreditrahmen überschritten haben. Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist, wenn Sie bei der Bank Ihren Kreditrahmen überschreiten. Dafür sollte es doch Regeln geben. Diese Regeln gibt es nicht, das ist überhaupt nicht ersichtlich; zumindest war es den Prüfern des Rechnungshofs nicht ersichtlich, warum der Kreditrahmen überschritten worden war, was die Basis dessen war und so weiter und so fort.
Worauf ich hinaus möchte ist, wir müssen dieses Thema dringend angehen. Wir müssen dieses Thema heute angehen, wir müssen es das nächste Mal angehen, und wir müssen es das übernächste Mal angehen. Es kann nicht sein, dass wir als Parlament, weil es sich zugegebenermaßen um eine sehr technisch daherkommende Angelegenheit handelt, uns mit diesen Fragen nicht beschäftigen.