Protokoll der Sitzung vom 19.11.2014

Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags

Drucksache 16/4232 –

Dazu benötigen wir eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden. Es liegen Wahlvorschläge vor. Als Erstes wird Professor Dr. Meinrad Dreher, Königshütterstraße 5, 55131 Mainz, vorgeschlagen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön.

Zweitens liegt der Vorschlag Ulrike Nagel, Dr.-AlbertJung-Straße 11, 66869 Kusel vor. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig. Somit ist das Quorum erreicht.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz

Wahlvorschlag der Ministerpräsidentin

Drucksache 16/4172 –

Ich lese das Schreiben vor:

„Frau Vizepräsidentin des Rechnungshofs Gabriele Binz ist mit Ablauf des Monats September 2014 in die Passivphase der Altersteilzeit eingetreten. Gemäß Artikel 120 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz i. V. m. § 5 Abs. 1 des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz schlage ich daher

Herrn Ulrich Steinbach

als Vizepräsidenten vor.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofs auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Landtags aufnehmen würden.“

Das ist getan, und wir kommen zur Abstimmung über diesen Wahlvorschlag. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Das Erstere war die Mehrheit.

Somit ist der Wahlvorschlag mit den Stimmen der SPD und des Bündnis 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zustimmung zur Grundstücksveräußerung gemäß § 64 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung

Unterrichtung durch den Präsidenten

des Landtags

Drucksache 16/4221; Vorlage 16/4554 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. – Sie haben sich zur Geschäftsordnung gemeldet, Herr Bracht.

Frau Präsidentin, die CDU-Fraktion wünscht die Aussprache, und wir beantragen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zur abschließenden Beratung.

Vielen Dank. – Dann stimmen wir darüber ab. Wer dem Geschäftsordnungsantrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig. Herr Bracht, somit wird Ihrem Vorschlag gefolgt.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung

weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/3660 –

Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

Drucksache 16/4253 –

Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur darf ich Frau Kollegin Leppla das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften – Drucksache 16/3660 –, berichte ich wie folgt:

Durch Beschluss des Landtags vom 25. Juni 2014 – siehe Plenarprotokoll 16/72 – ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

(Unruhe im Hause)

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 3. Juli 2014, in seiner 25. Sitzung am 16. September 2014 und in seiner 27. Sitzung am 6. November 2014 beraten. In seiner 25. Sitzung am 16. September hat der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 18. November 2014 beraten.

(Glocke der Präsidentin)

Frau Kollegin Leppla, darf ich Sie unterbrechen? Hier ist ein sehr hoher Geräuschpegel. Ich bitte Sie herzlich, etwas ruhiger zu sein.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 18. November beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Gesetzentwurf wird mit Änderungen in den Artikeln 1, 2 und 3 – siehe Drucksache 16/4253 – von allen Fraktionen angenommen.“

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Ich darf nun Herrn Kollegen Geis das Wort erteilen. Es wurde eine Redezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben es wieder gesehen, die politischen Zeiten sind aufregend. Wir sind oft grundsätzlich unterschiedlicher Meinung hier im Haus. Man könnte meinen, es sei gar nicht mehr möglich, etwas gemeinsam zu gestalten und zu entscheiden. Genau das tun wir jetzt jedoch. Wir beschließen mit allen Stimmen des Parlaments ein wichtiges Gesetz, das Bibliotheksgesetz für Rheinland-Pfalz.

Das gibt es bisher erst in drei Bundesländern. Aber wir haben auch eine besondere Verpflichtung, es zu tun. Wir erfüllen einen Auftrag, der nur in der rheinlandpfälzischen Verfassung verankert ist. Ich bin stolz auf unser Gesetz als einer, der beteiligt war an der langen Diskussions- und Vorbereitungszeit, nicht zuletzt auch als Vorsitzender des Bibliotheksverbands RheinlandPfalz.

Ich bedanke mich bei allen, die sich in unseren drei Parteien dafür eingesetzt haben, zu diesem Ergebnis zu kommen. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Unterstützung des zuständigen Ministeriums. Ich danke allen haupt- und ehrenamtlichen Bibliothekarinnen und Bibliothekaren für ihre kompetente und engagierte Arbeit.

Unser Gesetz würdigt dieses Engagement, und ohne die Unterstützung vieler Bibliotheksleute hätten wir es nicht auf den Weg gebracht.

Ich nenne an erster Stelle den ehemaligen Leiter der Büchereistelle Koblenz und unseren langjährigen Geschäftsführer des Bibliotheksverbands, Jürgen Seefeldt. Herr Seefeldt, es ist schön, dass Sie heute hier sind. Wir verabschieden Ihr Gesetz.

Herzlichen Dank.