Drittens: Der Antrag leugnet Fehler und Versäumnisse im EU-Beihilfeverfahren und behauptet das Gegenteil.
Viertens: Der Antrag verkürzt und verfälscht die Aussagen des Gutachtens zur Bildung von Rücklagen in kreditfinanzierten Haushalten und deren Bedeutung erstens im Hinblick auf das Verfassungsgebot der Wirtschaftlichkeit, zweitens im Hinblick auf die geltende verfassungsmäßige Schuldengrenze und drittens im Hinblick auf die künftig ab 2020 geltende verfassungsmäßige Schuldengrenze.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer diesem Antrag zustimmen würde, der würde der alten Politik dieser Landesregierung nur ein neues Deckmäntelchen umhängen.
Was das Land aber braucht, ist eine neue Politik. Deshalb kann man diesem Antrag guten Gewissens nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, was sich seit 2009/2010 nicht geändert hat, ist das kontinuierliche Oppositionsversagen in diesem Hause.
Herr Dr. Weiland, ich habe mich gemeldet, weil ich das nicht so stehen lassen kann, wir wären nicht auf die CDU zugekommen. Wir haben diesen Antrag am Freitag fristgerecht eingereicht. Er lag seit Freitag vor. Ich habe Ihnen am Dienstag im Rechtsausschuss das Angebot gemacht, dass wir über den Text reden.
Ich habe noch einmal die wesentlichen Punkte aufgegriffen und die CDU gebeten, noch einmal Stellung zu den Punkten zu nehmen. Ich habe die CDU gebeten, Vorschläge zu machen. Sie hatte andere Vorschläge, ergänzende Vorschläge.
Herr Baldauf, Sie hatten vier Stunden Lust, Barbara Salesch zu spielen und ein Kreuzverhör abzuziehen.
Das wollte ich noch einmal klarstellen. Das Angebot war da. Wo ist denn Ihr Alternativvorschlag? Wo ist Ihr Antrag? Wo ist Ihr Beitrag? Es ist nichts zu sehen. Deshalb habe ich mich zu der Kurzintervention gemeldet. Das kann man so nicht stehen lassen.
Herr Dr. Weiland, Sie hatten mir fast die Antwort schon selbst gegeben. Sie haben sich darüber mokiert, dass ein Satz in unserem Antrag lautet: Der Landtag hat den Bericht des Landesrechnungshofs zur Kenntnis genommen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Heiterkeit bei der CDU – Licht, CDU: Und wir haben ihn verstanden!)
Die Feststellungen und die Themen, die Sie über die Vorgänge damals wieder angesprochen haben, sind alle berechtigt. Darüber können wir auch diskutieren. Das ist gar kein Problem. Das ist eben der Punkt im Rechnungshofbericht.
Das sind alles Vorgänge aus den Jahren 2009 und 2010, die darin beschrieben, bewertet und diskutiert werden. Wir haben aber gesagt, wir legen heute einen Antrag vor, der sagt, was wir in Zukunft haushaltstechnisch, controllingstechnisch und transpa-renztechnisch besser machen können. Das haben Sie einfach noch nicht verstanden.
Wir haben uns an den Empfehlungen des Rechnungshofs fast wörtlich abgearbeitet. Das kann der Präsident vielleicht bestätigen. Dann nennen Sie die Empfehlungen des Rechnungshofs, die unserem Text zugrunde liegen, eine dünne Suppe. Ich finde, der Rechungshof hat etwas anderes verdient.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte mir nicht vorgestellt, dass man die Einbringungsrede noch unterbieten kann. Das haben Sie gerade geleistet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was Sie aus der Diskussion der letzten Tage und Wochen und den Rechnungshofberichten des letzten Gutachtens, aber auch der Rechnungshofberichte davor in diesem Antrag gemacht haben, spottet nicht nur Ihnen – damit könnte ich noch leben –, sondern das spottet der Arbeit dieses ganzen Hauses.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gutachten des Landesrechnungshofs vom 12. September dieses Jahres wurde so intensiv beraten wie kaum ein anderer Bericht. Eine Aussprache im Plenum, dann die Debatten in vier verschiedenen Ausschüssen – niemand, der auf der Seite dieses Hauses oder auf der Seite der Landesregierung daran mitgearbeitet hat, hat es sich in irgendeiner Weise leicht gemacht.
In den Sitzungen war relativ häufig die Rede von dem Respekt, den man dem Rechnungshof gegenüber haben müsse. Dem stimme ich ausdrücklich zu. Die Einrichtung zur Kontrolle der Wirtschaftsführung unseres Landes verdient in der Tat Respekt für ihre Arbeit. Dieser Respekt sollte uns aber auch heute leiten.
Allerdings besteht offenbar kein Einvernehmen darüber, was unter Respekt genau zu verstehen ist. Vielleicht kann man sich einmal von der Seite nähern, was Respekt nicht ist. Respekt bedeutet sicherlich nicht, einer Institution nach dem Mund zu reden. Respekt bedeutet auch nicht, Empfehlungen und Wertungen des Rechnungshofs einfach unkritisch zu übernehmen.
Respekt heißt, wir setzen uns ernsthaft mit den Empfehlungen auseinander und wägen Argumente ab. Entgegen dem, was von der Opposition vorgetragen wurde, haben wir das in den Ausschüssen und auch im Nachdenken im Anschluss an die Ausschussberatung getan.
Die Meinungen der Experten sind in den Ausschüssen durchaus auch mitunter einmal auseinandergegangen. Wir entscheiden dann abschließend als Volksvertreter darüber, wie wir mit den Aussagen umgehen und welche Schlussfolgerungen über den Einzelfall hinaus Bestand haben sollen.
Angesprochen werden in dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Empfehlungen, die der Rechnungshof in seinem Gutachten ausspricht. Vieles davon wurde bereits umgesetzt. Herr Kollege Köbler hat darauf ganz ausführlich hingewiesen. Die Frau Ministerpräsidentin hat in ihrer Regierungserklärung am 14. Oktober schon darauf hingewiesen.
Ich rufe in diesem Zusammenhang noch einmal einige Punkte in Erinnerung. Es geht zunächst um die Einführung eines Wirtschaftlichkeitsbeauftragten. Der oder die Beauftragte soll künftig die Möglichkeit haben, Projekte schon im Vorfeld und in der Umsetzungsphase zu begleiten und prozessbegleitend zu beraten. Ein weiterer Punkt betrifft die frühzeitige Einbindung der europäischen Ebene, über die sich Herr Dr. Weiland in gewisser
Die Ministerpräsidentin hat nämlich nicht nur angekündigt, dass dies in Zukunft stärker im Zentrum stehen wird, sondern sie hat es bereits in konkretes Regierungshandeln umgesetzt. Das findet unsere Zustimmung.
Darüber hinaus wurden die Hinweise des Rechnungshofs zur Verwaltung von Beteiligungen bereits weitgehend umgesetzt. Die sogenannten Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes RheinlandPfalz sehen vor, dass eine abschließende Zustimmung zu wichtigen Verträgen im Aufsichtsrat nur in der Endfassung eines Vertrags erfolgen soll. Das kann man als Selbstverständlichkeit erachten.
Es ist aber in Deutschland in keinem Aufsichtsrat eine Selbstverständlichkeit, sondern eine umstrittene Frage. Oftmals beschäftigen sich Aufsichtsräte mit Eckpunkten von Verträgen. Wir gehen darüber hinaus und sagen, es soll die Endfassung vorliegen. Das ist etwas Strengeres, als es in vielen Aufsichtsgremien üblich ist.