In dem Entschließungsantrag wird darüber hinaus die Landesregierung aufgefordert, bei Gewährleistungen mit einem Obligo über 5 Millionen Euro umgehend den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss zu informieren. Wir ergänzen damit die schon seit Langem bestehenden jährlichen Informationspflichten.
Dann ist das Thema Rücklagenbewegung noch ausführlich angesprochen worden. Es lohnt sich, sich mit dieser Problematik, die so technisch von den Begriffen daherkommt, einmal näher zu beschäftigen. Der Rechnungshof empfiehlt in einem teilweise kreditfinanzierten Haushalt, auf die Bildung von Rücklagen zu verzichten, auch wenn er – das ist ein wichtiger Aspekt – die Bildung der Rücklage in diesem Zusammenhang so qualifiziert, dass sie nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat.
Eben konnte man den Eindruck gewinnen, in den Empfehlungen des Rechnungshofs würde das Gegenteil stehen. Der Rechnungshof stellt fest, dass es in diesem Fall keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot durch die Rücklagenpolitik gegeben hat. In dem Antrag wird nun festgestellt, dass diese Rücklagenbewegungen auch in Zukunft nur restriktiv genutzt werden sollen.
Wichtig ist dabei aber sicherlich die Feststellung, dass die Bildung und Auflösung von Rücklagen keine Auswirkungen auf die Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz haben. Der Streit darüber, ob eine Rücklagenpolitik eine Kreditobergrenze zur Einhaltung bringen kann oder
Übrigens ist neulich in diesem Hause das Land Hessen als besonders vorbildlich dargestellt worden. Ich erlaube mir gerade den Hinweis, wie das mit der Rücklagenbewegung in Hessen ist.
Dort hat man die Bereinigung nämlich nicht vorgenommen. In Hessen können durch Bildung und Auflösung von Rücklagen munter die Kreditobergrenzen verschoben und auch einmal eingehalten werden, wenn es anders nicht der Fall wäre. Die gesetzlichen Voraussetzungen dazu hat die schwarz-gelbe-Landesregierung im Nachbarland noch geschaffen.
Also auch unter diesem Aspekt muss man einfach feststellen, dass in Rheinland-Pfalz offenbar die seriösere Politik gemacht wird.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Wort Respekt, das ich zu Beginn der Ausführungen gebracht habe, möchte ich noch auf eine kleine Geschichte eingehen, die seitens der CDU-Fraktion zum Besten gegeben wurde, und zwar im Rahmen unserer Sondersitzung in der vergangenen Woche. Die Regierungsfraktionen – so hieß es da – hätten sich über das Gutachten des Rechnungshofs geärgert, und deswegen hätten sie das Rechnungshofgesetz verändert mit der Folge, dass nun unser heutiger Kollege Ulrich Steinbach beim Rechnungshof Vizepräsident werden könne.
Meine Damen und Herren, das ist aus Oppositionssicht noch eine ganz schöne Geschichte. Ein Abgleich mit den Fakten zeigt aber, dass es sich bei der Geschichte um ein veritables Märchen handelt, und zwar sogar um ein schlechtes, ein schauriges Märchen, mit dem die Gebrüder Grimm sicherlich nicht zufrieden wären.
Das Rechnungshofgesetz wurde abschließend in zweiter Lesung im Juli dieses Jahres behandelt. Ich erinnere mich noch sehr gut dran. Das war nämlich meine erste Plenarsitzung in diesem Hohen Hause und das erste Mal, dass ich hier eine Rede halten durfte.
Das jetzt vorliegende Gutachten wurde unserem Präsidenten im September in die Hand gegeben, überreicht. Sie unterstellen uns also durch die Verdrehung der Chronologie an der Stelle wirklich hellseherische Fähigkeiten, was ich trotz sicherlich in allen Fraktionen vorhandenen Begabungen so nicht ganz bestätigen kann.
Meine Damen und Herren, bis dahin wäre es noch eine schöne Oppositionsgeschichte, wie man sie kennt, zwar nicht zutreffend, aber irgendwie originell. Was dann aber folgte, kann ich nicht mehr mit Humor begleiten. In einer
Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion von vorgestern hieß es, es dränge sich der Verdacht auf, dass dem unabhängigen Landesrechnungshof ein rot-grüner Aufpasser eingepflanzt werden soll.
Meine Damen und Herren, eine solche Formulierung suggeriert, dass jemand, der Mitglied in einer politischen Partei ist, grundsätzlich seine Arbeit nicht richtig machen kann. So eine Formulierung sollten wir nicht benutzen.
Ich glaube auch nicht, dass diese Formulierung von Respekt getragen ist. Sie ist von Respektlosigkeit getragen,
Meine Damen und Herren, mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wird das Thema von der emotionalen Ebene auf die sachliche Ebene zurückgeholt, und das gefällt natürlich nicht jedem. Es fällt schwer, das Wort Suppe zu vermeiden, das von der anderen Seite eingeführt worden ist. Man muss fast sagen, dass es ein Problem ist, dass damit diese Suppe auf rein emotionaler Ebene nicht mehr weitergekocht werden kann, sondern jetzt auf der Sachebene angekommen ist.
Mit erhöhten Informationspflichten, veränderten Grundsätzen bei der Verwaltung von Beteiligungen, mit mehr Transparenz bei der Entscheidungsfindung und einer Überprüfung des Instrumentariums der Landeshaushaltsordnung ziehen wir die gebotenen Schlüsse aus der gutachtlichen Prüfung des Rechnungshofs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands der Verbandsgemeinde Linz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Bericht des Rechnungshofs über das Zukunfts
konzept Nürburgring ist sicher kein normaler Bericht. Das zeigt sich schon allein daran, wie umfassend und kontrovers er in der Öffentlichkeit besprochen wurde. Zugleich wurde er auch sehr ausführlich und detailliert in den Ausschüssen und im Plenum debattiert. Vor allen Dingen die intensiven Debatten in den Ausschüssen haben überwiegend zu einem Zeitpunkt stattgefunden, an dem ich noch keine Verantwortung als Finanzministerin hatte. Mir wurde aber berichtet, und aus den Plenardebatten ist mir das durchaus zugänglich – ich drücke es einmal mit meinen Worten aus –, dass die Diskussionen mitunter sehr ambitioniert geführt worden sind von allen Seiten.
Als neue Finanzministerin ist mir daran gelegen, dass wir die Dinge ordnen und sachlich miteinander besprechen.
Ich darf Ihnen an dieser Stelle sehr deutlich sagen, ich werde auch unabhängig von diesem Bericht in einen starken fachlichen Dialog mit dem Rechnungshof eintreten und mich umfassend mit seinen Ansichten zum Landeshaushalt beschäftigen. Insofern sind die Empfehlungen des Rechnungshofs, die der Antrag aufgreift, hilfreich.
Lieber Herr Abgeordneter Weiland, hätten Sie das Zitat vollständig gebracht und nicht hinter „Kenntnis genommen“ aufgehört, hätten Sie genau diesen Satz im Antrag gefunden,
Die rein vergangenheitsbezogene Betrachtung ist sicherlich Teil einer politischen Debatte. Das ist so. Aber wir würden unserer Verantwortung nicht gerecht, wenn wir dabei stehen bleiben und uns nur noch damit beschäftigen. Ich sage Ihnen hierzu, dass ich unvoreingenommen an den Rechnungshofbericht herangehe. Ich finde aber, das gilt aus meiner Sicht für uns alle, dass es bei der Bewertung bei den Fakten bleiben und bei den Diskussionen verstärkt einen aktuellen Bezug geben muss, nämlich wie „Machen wir die Dinge nach vorne gewandt besser“. In diesem Sinne verstehe ich den Antrag heute.
Der Respekt vor dem Rechnungshof gebietet es, dass man sich mit seinen Empfehlungen auseinandersetzt. Auch das tut der Antrag, indem er dezidiert auf die Empfehlungen des Rechnungshofs eingeht. Deswegen ist nach Einschätzung der Landesregierung der vorliegende Antrag ein wichtiger Beitrag, den Bericht des Rechnungshofs aufzunehmen und den Empfehlungen in adäquater Art und Weise Rechnung zu tragen.
Wir haben als Landesregierung – auch das ist eben angesprochen worden – in Teilbereichen eine andere Auffassung als der Rechnungshof. Zum Teil sind die Meinungsunterschiede seit Jahren bekannt, wenn man zum Beispiel über das Thema Haushaltsrücklage diskutiert. Aber auch aus Sicht der Landesregierung ist unstreitig, dass wir bei einer etwaigen Bildung von Rücklagen erstens das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und zweitens die Einhaltung der derzeit noch geltenden
investitionsbezogenen Kreditobergrenze sicherstellen und drittens auf strukturelle Neutralität in Bezug auf die nunmehr geltende Schuldenregel achten.
Abgesehen von der Frage der Rücklage kann ich Ihnen bezogen auf die haushaltsrechtlichen Empfehlungen des Rechnungshofs überdies zusagen, dass wir von dem Institut der Selbstbewirtschaftungsmittel auch weiterhin nur restriktiv Gebrauch machen werden. Aber Sie alle wissen auch, dass insbesondere vonseiten der Hochschulen die Selbstbewirtschaftung als notwendiges Instrument der Flexibilität und Autonomie angesehen wird.
Darüber hinaus weisen wir – das möchte ich ausdrücklich betonen – die Rücklagen, Sondervermögen und Selbstbewirtschaftungsmittel in der Haushaltsrechnung transparent und nachvollziehbar aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in anderen Teilbereichen haben wir die Empfehlungen des Rechnungshofs schon umgesetzt. Das betrifft insbesondere die Empfehlung des Rechnungshofs, dass die Gremien von Landesbeteiligungen ihre gesellschaftsrechtlichen Aufgaben und Pflichten noch intensiver wahrnehmen sollen.
Wir haben bereits im Juli 2014 im Rahmen der Novellierung der Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes Rheinland-Pfalz die Anregungen aufgegriffen, insbesondere wurden in den aktuellen Beteiligungshinweisen: