Auch die Empfehlung des Rechnungshofs, dass Verträge durch den Aufsichtsrat stärker überprüft werden sollen – das empfiehlt der Rechnungshof ausdrücklich –, ist in den aktuellen Beteiligungshinweisen bereits umgesetzt. Wichtigen Verträgen soll durch den Aufsichtsrat abschließend nur zugestimmt werden, wenn diese in der Endfassung vorliegen.
Die Hinzuziehung von externem Sachverstand, die uns auch ausdrücklich empfohlen wird, brauchten wir bei der Novellierung jetzt nicht aufzugreifen, weil sie bereits seit 1998 in den Beteiligungshinweisen enthalten ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landesrechnungshof empfiehlt schließlich auch, dass die Landesregierung das Parlament oder zumindest den Haushalts- und Finanzausschuss (HuFA) bei Kreditaufträgen, Gewährleistungen und größeren Bürgschaften unterrichtet. Dies ist grundsätzlich bereits der Fall. Sowohl der HuFA als auch der Wirtschaftsausschuss werden einmal jährlich, sowohl über die Landesbürgschaften im Sinne des Landesbürgschaftsprogramms zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft als auch über die Landesbürg
Nichtsdestoweniger bin ich als Finanzministerin an weiterer Verbesserung der Transparenz interessiert. So begrüße ich den Vorschlag, den HuFA und den Wirtschaftsausschuss im Falle der Ausreichung von Bürgschaften oder auch anderen Gewährleistungen zugunsten von Landesgesellschaften, bei denen das Obligo des Landes 5 Millionen Euro übersteigt, zeitnah und vertraulich zu informieren.
Ich denke, wir werden uns über das genaue Prozedere recht schnell verständigen und sicherlich auch Einigkeit erzielen können. Ich bin für Ihre Vorschläge offen. Auf jeden Fall würde das Parlament durch eine solche Veränderung in bedeutenden Fällen die relevanten Informationen noch schneller erhalten und könnte mithin auch seinen Überwachungsaufgaben noch besser gerecht werden.
Last but not least empfiehlt der Rechnungshof, dass das Land Regelungen für die Gewährung von Kreditaufträgen, für die Ausreichung von Gewährleistungen und größere Bürgschaften treffen sollte. Ich gehe davon aus, dass es hierbei insbesondere um Regelungen für die entsprechenden Maßnahmen zugunsten von Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist, geht; denn für Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft haben wir bereits Regelungen im Landesbürgschaftsprogramm getroffen.
Jetzt wird man das sicherlich nicht 1 : 1 übernehmen können, das wäre auch nicht sachgerecht, aber ich sage auch hier gerne zu und habe schon die Beteiligungsverwaltung gebeten, entsprechende Vorschläge zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir bewusst, dass meine Ausführungen zu diesem Antrag nicht unbedingt schlagzeilenträchtig sind, aber wir brauchen bei diesem Thema auch deutlich mehr als Schlagzeilen und Bilder. Wer den Anspruch erhebt, Verantwortung für die Zukunft unseres Landes zu übernehmen – und das tun wir –, der hat auch die Verpflichtung, ernsthaft politische Alltagsarbeit zu machen. Dazu fordert uns dieser Antrag auf. Deswegen herzlichen Dank für diese Initiative.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einen Beitrag zur Alltagsarbeit leisten. Hier ist vorhin faktenwidrig gesagt worden, dass der Landesrechnungshof die Bildung der Rücklage, über die wir hier reden – das ist die sogenannte Ausgleichsrücklage –,
nicht als unwirtschaftlich bezeichnet habe. Der Landesrechnungshof hat nur gesagt, diese Ausgleichsrücklage war nicht zweimal unwirtschaftlich. Sie war nur unwirtschaftlich, als man sie im Jahr 2007 gebildet hat.
Dann hat man sie über die Haushalte liegen lassen und 2012 in Höhe von 252 Millionen Euro aufgelöst. Zum Zeitpunkt ihrer Auflösung war sie nicht mehr unwirtschaftlich, weil sie schon seit 2007 unwirtschaftlich gewesen ist.
Herr Pörksen, da kann man sich doch nicht hier hinstellen und sagen, der Rechnungshof habe gesagt, die Rücklage sei nicht unwirtschaftlich gewesen. Das ist so, als wenn Sie schlechten Wein in Flaschen füllen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe die blaue Karte gefunden. Ich lerne hier das ganze Instrumentarium der Geschäftsordnungsmöglichkeiten neu kennen und bitte um Entschuldigung, wenn ich diese Karte jetzt zu spät gezogen habe.
Ich wollte nur sagen, dass man sich bei der Rücklage entscheiden muss, entweder sie war unwirtschaftlich oder wäre gar nicht durch konkretes Geld hinterlegt. Beides schließt sich aus.
Die Kreditermächtigungen waren aufgenommen, sie waren im Haushalt 2007 abgebildet. Sie haben insofern dort den Tatbestand der Unwirtschaftlichkeit erfüllt, jedenfalls so, wie er vom Landesrechnungshof definiert wird, so wie wir ihn übernehmen und so wie ihn auch vernünftige Haushälter überall übernehmen.
Als diese Rücklage dann 2012 aufgelöst wurde, als die Kreditermächtigungen also gezogen wurden, da war sie nicht ein zweites Mal unwirtschaftlich. Das ist der Sachverhalt.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über diesen Antrag.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4239 – zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Somit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Anlass für den vorliegenden Antrag zur Zusammenarbeit in Forstverwaltung und -bewirtschaftung ist das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen das Land Baden-Württemberg.
Das Bundeskartellamt kritisiert, dass im Land BadenWürttemberg durch das Land Rundholzmengen vermarktet werden, die bei anderen Waldbesitzarten, insbesondere bei den Kommunen, anfallen und kritisiert damit eine vermeintliche Wettbewerbsverzerrung und
Ich teile diese Einschätzung in dem Umfang nicht, aber trotzdem ist es ein rechtliches Problem, das man behandeln muss. Warum ich diese Einschätzung nicht teile, dazu später mehr.