Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, die Pflegeverbände haben sich schnell und einheitlich für die Kammergründung ausgesprochen. Die Berufsangehörigen in der Pflege hatten in dem Prozess die Möglichkeit, das Pro und Kontra einer Pflegekammer abzuwägen, sich in über 130 Informationsveranstaltungen im Land zu informieren und zu diskutieren, und das Ministerium selbst hat diese Informationskampagne auch noch unterstützt. Das abschließende Votum des Berufsstandes war dann auch eindeutig; denn insgesamt votierten fast 76 % derjenigen, die sich an der Abstimmung beteiligt haben, für die Einrichtung einer Pflegekammer. Der weitere Weg zur Verkammerung der Pflegeberufe war damit geebnet.

So wurde damit begonnen, auf der einen Seite die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Pflegekammer auszuarbeiten und auf der anderen Seite die Diskussion in und mit der Pflege durch die Gründungskonferenz fortzusetzen. Über 200 regionale Veranstaltungen hat die Gründungskonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Berufsstand durchgeführt, und dafür möchte ich den Verantwortlichen der Gründungskonferenz, von denen ich ebenfalls ganz viele auf der Zuschauertribüne sehe und die ich ebenfalls ganz herzlich begrüßen möchte, sehr herzlich danken, und ich möchte allen Personen danken, die sich aktiv dafür engagiert haben.

Meine Damen und Herren, da Rheinland-Pfalz mit der Gründung der Pflegekammer gesundheitspolitisch, aber auch gesundheitsrechtlich voranschreitet, war es notwendig, die einzelnen Fragen und Themenfelder im Umfeld dieses Gesetzesvorhabens eingehend zu beraten. Der Sozialpolitische Ausschuss hat hierzu eine umfangreiche Anhörung mit Experten durchgeführt, die einen sehr breiten Konsens für die Errichtung einer Pflegekammer gezeigt hat.

Der heute vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das Ergebnis dieser Beratungen, und es ist auch hier bemerkenswert, dass die Fraktionen einen gemeinsamen Antrag inhaltlich konzipiert und abgestimmt haben und gemeinsam den von uns allen gewollten Weg zur Schaffung einer Pflegekammer gehen wollen. Die guten Gründe für die Errichtung einer Pflegekammer sind bekannt und im Parlament demnach fraktionsübergreifender Konsens.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese guten Gründe werden aber noch nicht von allen in Deutschland so gesehen; denn das Betreten neuer Wege und neuer Strukturen im Gesundheitswesen motiviert die einen, lässt aber die anderen zunächst in der Beobachterrolle. So beobachten viele Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern uns in Rheinland-Pfalz. Ich bin mir sicher, Sie werden uns auf dem Weg zur Pflegekammer folgen, wenn unsere rheinland-pfälzische Pflegekammer erfolgreich gestartet ist. Um einen erfolgreichen Start zu leisten, habe ich entschieden, dass der Gründungsausschuss einen Zuschuss zur Deckung seiner Sachkosten aus Landesmitteln als Starthilfe erhalten wird.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, nur selten sollte man in Parlamenten von historischen Momenten oder historischen Entscheidungen sprechen; aber der heutige Tag mit der Verabschiedung des Heilberufsgesetzes und mit der gesetzgeberischen Entscheidung für die Errichtung einer Pflegekammer ist ein solcher historischer Moment. Ich bedanke mich bei allen ganz ausdrücklich, die sich in den letzten drei Jahren an der Novelle des Heilberufsgesetzes aktiv beteiligt haben und mit Rat und Tat, aber auch mit kritischen Anmerkungen diesen Prozess unterstützt und vorangetrieben haben.

Abschließend möchte ich mich an dieser Stelle in diesem Hause noch einmal sehr herzlich bei der Vorsitzen

den der Gründungskonferenz, Schwester Basina Kloos, Vorstandsvorsitzende der Marienhaus GmbH, für ihr Engagement bedanken.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Aus jahrzehntelanger Erfahrung im Gesundheitswesen und aus der Verantwortung für einen großen Krankenhausträger in Rheinland-Pfalz heraus hat sie erkannt, dass es richtig und zielführend ist, den Gedanken einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz nicht nur zu unterstützen, sondern schrittweise vorbereitend zu realisieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sofern wir das Heilberufsgesetz nun gleich beschließen, werde ich morgen, wie im Gesetz vorgesehen, auf der Basis der Vorschläge der Verbände und der Gewerkschaften die 13 Mitglieder des Gründungsausschusses und ihre Stellvertreter berufen und diese zu ihrer ersten Sitzung am 5. Januar 2015 einladen. Sie sehen, die Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist auf einem guten Weg, und ich danke Ihnen allen, dass Sie diesen Weg gemeinsam mit uns bereitet haben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4314 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3626 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich stelle Einstimmigkeit fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Zeit für eine Pflegekammer“ der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4359 –. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

(Beifall auf der Zuschauertribüne)

Ich danke für den Applaus, muss allerdings darauf hinweisen, dass von der Zuschauertribüne aus keine Äußerungen erfolgen dürfen.

Ich rufe die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung gemeinsam auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4058 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/4343 –

Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (Neufassung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz – Anlage 1 der Ge- schäftsordnung –) Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4059 –

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/4344 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4350 –

Berichterstatter ist Herr Daniel Schäffner.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 15. Oktober 2014 wurden der Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf und den Antrag in seiner 37. Sitzung am 18. November 2014 und in seiner 38. Sitzung am 11. Dezember 2014 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag und der Gesetzentwurf sollen angenommen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Schleicher-Rothmund das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben gehört, wir beraten heute zum zweiten Mal den Gesetzentwurf zur Offenlegung von Einkünften aus Nebentätigkeiten bei Abgeordneten.

Ich möchte gerne mit einem Zitat des Politikwissenschaftlers und Publizisten Professor Sternberger begin

nen: „Der Verfassungsstaat ist kompliziert, aber durchsichtig. Durchsichtig dank der Freiheit der Information. – Gesagt hat er dies vor 30 Jahren. Damit wird eines deutlich: Transparenz und Informationsfreiheit gehören zu unserem Rechtsstaat dazu, und das schon seit langer Zeit. Wenn wir an geeigneter Stelle mehr Transparenz herstellen, ist das also auch ein Beitrag zur Stärkung unseres Rechtsstaates.

Um Ihnen auch Beispiele zu nennen, wir haben seit einiger Zeit ein Informationsfreiheitsgesetz in RheinlandPfalz, das von den Bürgerinnen und Bürgern gerne in Anspruch genommen wird. Wir haben außerdem das Transparenzgesetz jetzt auf den Weg gebracht.

Es wurde also bereits viel gemacht. Der Prozess geht weiter, um den klaren und berechtigten Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Zugang zu Information und nach mehr Transparenz gerecht zu werden.

Es geht darum, politische Entscheidungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar zu machen. Diesem Anspruch auf Information, Transparenz und Nachvollziehbarkeit trägt auch der vorliegende Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten Rechnung.

Um es noch einmal deutlich zu machen: Im Mittelpunkt der Abgeordnetentätigkeit steht dessen Unabhängigkeit. Eine Nebentätigkeit steht keineswegs im Widerspruch zur Unabhängigkeit des Abgeordneten. Aber mögliche Abhängigkeiten müssen feststellbar sein. Wir meinen es ernst mit der Transparenzregelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte.

Eine Ernsthaftigkeit in Sachen Transparenz ist bei der CDU bedauerlicherweise nicht zu erkennen.

(Billen, CDU: Ha, ha!)

Zwar führt die CDU-Vorsitzende Frau Klöckner gerne das Wort Transparenz im Mund, aber die Umsetzungsbereitschaft ist leider umgekehrt proportional zur Häufigkeit der Lippenbekenntnisse.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bereits im Oktober, also bei der ersten Beratung, hatte ein Journalist recherchiert, dass sich 73.000 Einträge zum Thema Transparenz von Frau Klöckner finden lassen. Wer derart laut eine politische Idee propagiert, aber bei der Umsetzung auf die Bremse tritt, macht sich unglaubwürdig, wirkt beliebig und flatterhaft.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Klöckner, CDU: Vizepräsidentin!)

Die CDU hat sich mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen und damit mit einer ernst zu nehmenden Transparenzregelung schwergetan, um dann jetzt schlussendlich in der Ablehnung zu landen.

(Frau Klöckner, CDU: Der Deutsche Bundestag ist also intransparent! Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sind intransparent!)

Wie war es denn? Nach monatelanger Funkstille – Sie hatten sehr lange unseren Entwurf – wurde die Bedenkenkiste aufgemacht und dann eine Anhörung angekündigt. Aber in realistischer Einschätzung der politischen Stimmung im Lande und wie eine solche Anhörung womöglich ausgehen könnte, dass Ihnen womöglich gesagt wird, dass dieser Gesetzentwurf nämlich ein guter ist, haben Sie dann doch auf die Anhörung verzichtet.

(Baldauf, CDU: So ein Quatsch!)

Unser rot-grüner Gesetzentwurf ist ein guter. Wir übernehmen die Stufenregelung des Bundestages und führen noch eine zusätzliche Stufe null beginnend mit 500 bis 1.000 Euro ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, damit schaffen wir eine adäquate Regelung für Rheinland-Pfalz; denn die Anzeigepflicht für Beträge ab 500 Euro hat etwas mit den Einkommensrelationen zu tun.