Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, werde ich aus dem Landtag ausscheiden. Das ist heute meine letzte Sitzung, die ich leiten durfte. Mit Ablauf des heutigen Tages bin ich keine Vizepräsidentin mehr.

(Zurufe aus dem Hause: Oh!)

Ich möchte deshalb einigen Menschen danken, nämlich meinen lieben Kollegen Vizepräsidenten.

Lieber Bernhard, lieber Heinz-Hermann, wir waren ein tolles Team. Euch danke ich ganz herzlich für eure Unterstützung und die tolle Zusammenarbeit. Es war schön mit euch.

(Beifall im Hause)

Ich danke der Landtagsverwaltung, die uns immer gut unterstützt und unterstützt hat. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön für die sehr gute Zusammenarbeit. Ich wünsche dem ganzen Parlament alles Gute, ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2015. Bleiben Sie mir gewogen, soweit es geht und soweit wir uns wiedersehen. Alles Gute!

Eines möchte ich Ihnen noch sagen: Bedenken Sie ab und zu, dass auf der Tribüne Gäste sitzen.

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Heilberufsgesetz (HeilBG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3626 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/4342 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4314 –

Zeit für eine Pflegekammer Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/4359 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Kessel, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Ich darf über die Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend Heilberufsgesetz Bericht erstatten.

Durch Beschluss des Landtags vom 25. Juni 2014 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 3. Juli 2014, in seiner 32. Sitzung am 18. September 2014, in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2014, in seiner 35. Sitzung am 6. November 2014 und in seiner 36. Sitzung am 27. November 2014 beraten.

In seiner 32. Sitzung am 18. September 2014 hat der Sozialpolitische Ausschuss ein Anhörverfahren zum Teilbereich „Heilberufe“ und in der 34. Sitzung am 16. Oktober 2014 ein Anhörverfahren zum Teilbereich „Landespflegekammer“ durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 11. Dezember 2014 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder der CDU-Stadtratsfraktion Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Anklam-Trapp das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir entscheiden heute in abschließender Beratung über den Gesetzentwurf zur Novellierung des Heilberufsgesetzes und über die Gründung – das ist ein ganz besonders historischer Moment – der ersten Pflegekammer in Deutschland.

Meine Damen und Herren, ich wende mich zuerst der Novellierung des Heilberufsgesetzes zu. Nach zwei umfassenden Anhörungen, die einen Katalog an Änderungen ergeben haben, beschließen wir nach nunmehr über 30 Jahren eine Änderung für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker und Tierärztinnen und Tierärzte.

Dabei werden vor allen Dingen rechtliche EU-Vorgaben und Vorgaben des Bundesgesetzgebers sowie die praktischen Erfahrungen im Land berücksichtigt. Ich freue mich ausdrücklich über den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, der uns zur Beratung vorliegt.

Ich möchte wenige Punkte aufgreifen. Es war uns wichtig, dass datenschutzrechtlich geklärt ist, dass die Kammern das Recht haben, die Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Angestellten, abzufragen und die Arbeitgeber zukünftig die Kammern unterrichten.

Wichtig war uns dabei auch die Stärkung der Patientenrechte, zum Beispiel im Schlichtungsausschuss der Landeskammern, in der Ethikkommission von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Ärztinnen und Ärzten und in den Patientenorganisationen von Rheinland-Pfalz. Das ist uns besonders wichtig. Darüber freuen wir uns. Bei den Ethikkommissionen wird uns auch die Pflegekammer noch einmal ein wichtiger Partner sein. Dazu komme ich später.

Bei der Verhängung von eventuellen Ordnungsgeldern werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich der Gründung der ersten Pflegekammer in Deutschland, und zwar in Rheinland-Pfalz, zuwenden und dem Thema ausdrücklich Zeit und Raum widmen. Ich nehme einen Blick über Deutschland hinaus in die EU. In den europäischen Ländern sind die Pflegekammern längst praktiziert und ein bewährter Standard. Jüngst ist auch Frankreich in den Reigen dazugekommen.

Heute ist in Rheinland-Pfalz, dem ersten bundesdeutschen Land – das sage ich als Krankenschwester an

dieser Stelle gern mit Stolz –, ein großer Tag für die Pflege. Mit diesem Gesetz verkammern wir 40.000 – das ist eine Schätzung; denn die wirklichen Berufszahlen liegen uns nicht vor – Fachkräfte, und zwar ausdrücklich deswegen, weil der Berufsstand dies wünscht, und nicht, weil die Politik gesagt hat, wir machen einmal eine Kammer.

Diese Diskussion läuft schon länger als 20 Jahre, weil dies die Kranken-, Gesundheits- und Altenpflege gerade vor dem Hintergrund der fortschreitenden Akademisierung und der Herausforderung einer glücklicherweise älteren Gesellschaft, für die auch eine komplexe Pflege von Bedeutung ist, fordert. Der Wunsch des Berufsstandes, endlich auf Augenhöhe mit den anderen Berufen der Heilberufe zusammenarbeiten zu können, ist eine große Motivation, sich seit Langem für die Pflegekammer einzusetzen.

Es muss auch dringend das Wort der Pflege bei der Frage der Ethik in der Diskussion um die Sterbehilfe gehört werden. Das ist ein Lobbyismus für die Pflege im besten Sinne. Die Arbeitsverdichtung, die mäßige Entlohnung und die oft fehlende Anerkennung dieser besonderen Leistung belasten diesen Beruf. Auch da brauchen wir die Pflegekammer.

Klar ist, die Entlohnung ist keine Aufgabe der Pflegekammer. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass die Gewerkschaft ver.di im Gründungsausschuss berücksichtigt wird.

Meine Damen und Herren, die Pflege wird künftig im Land – organisiert durch die Pflegekammer – mit einer Stimme sprechen können. Darauf freut sich die Landtagsfraktion der SPD, darauf freue ich mich persönlich ganz ausdrücklich.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Auf die einzelnen Aufgaben der Pflegekammer komme ich jetzt nicht zu sprechen, die kennen wir alle und auch diejenigen, die im Podium sitzen.

Aber ich möchte meinen ausdrücklichen Dank an alle Ehrenamtlichen richten. Das sind die Pflegenden gewesen, die in vielen Veranstaltungen, in 260 Konferenzen und in über 120 Veranstaltungen, bevor die Umfrage gestartet ist, mitgewirkt haben. Die wurde aus der Kraft der Pflege initiiert und kommuniziert, und jeder, der wollte, hatte Gelegenheit gehabt, sich zu informieren.

(Glocke des Präsidenten)

Jeder, der sich informiert hat, hat davon profitiert und ist eigentlich dafür.

Mein Dank gilt dem Engagement in der Pflege.

Zu dem Initiativantrag komme ich in der zweiten Runde.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Thelen das Wort.