Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir abschließend noch im Namen der Landesregierung ein Wort des Dankes an Friederike Ebli, die heute ihre letzte Rede gehalten hat. Liebe Friederike, wir möchten dir ganz herzlich danken für deine langjährige Tätigkeit vor allen Dingen im Sozialpolitischen Ausschuss. Du bist Sozialpolitikerin mit Leib und Seele. Wir danken dir für dein Engagement und deine Tatkraft. Alles Gute für dich.

(Anhaltend Beifall im Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4120 – ab. Wird Ausschussüberweisung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag ab.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4120 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist

mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir stimmen dann über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4405 – ab.

Wer dem Alternativantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4405 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Mit Ihrer aller Einverständnis erteile ich jetzt noch einmal unserer Frau Kollegin Ebli das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das war meine letzte Rede. Ich habe einst in einer Landarztpraxis meine ersten beruflichen Schritte gemacht. Mit einer Rede zum Thema ärztliche Versorgung im ländlichen Raum gehe ich aus diesem Parlament.

Ich war Sozialpolitikerin und bin das immer geblieben, auch wenn ich vielerlei Aufgaben im Petitionsausschuss und im Landwirtschaftsausschuss wahrgenommen habe und jetzt als Vorsitzende des Innenausschusses – eine ganz wichtige Aufgabe, die ich sehr gerne als leidenschaftliche Kommunalpolitikerin übernommen habe, weil es da viele Brücken gibt – tätig war.

Ich bedanke mich sehr herzlich für viele, viele gute Begegnungen mit den Mitgliedern der Regierung und mit den Abgeordneten aller Fraktionen. In der langen Zeit von 18,5 Jahren lernt man viele Kolleginnen und Kollegen mehr oder weniger gut kennen. Ich danke. Ich schaue Hedi Thelen an, mit der ich zusammen in den Landtag gekommen bin. Wir waren beide Frauenbeauftragte, sie für einen Landkreis und ich für eine wunderschöne Stadt. Wir haben uns immer wieder bei den kommunalen Spitzenverbänden getroffen und dann hier.

An die Sozialpolitiker: Wir haben einen hervorragenden Ausschuss gehabt. So wie in keinem anderen Ausschuss wurde sehr kollegial zusammengearbeitet, auch wenn wir hier das eine oder andere harte Gefecht gefochten haben, lieber Peter Enders. Ich denke, was diesen Ausschuss aber auszeichnet, ist, dass man immer persönlich sehr kollegial und manchmal sehr freundschaftlich miteinander umgegangen ist.

Ich bedanke mich bei meiner Fraktion, die mich mit allen Ecken und Kanten getragen hat, wie man eben als Mensch so ist. Man fügt sich in die Fraktion. Manchmal gefällt es einem nicht so, und dann sagt man das mehr oder weniger. Im Großen und Ganzen haben wir aber eine tolle Fraktion, lieber Alexander. Ich wünsche mir sehr, dass das so bleibt, dass euch die Harmonie, die Geschlossenheit auch weiter trägt. Ich werde euch beobachten und euch, ich denke, im ländlichen Raum auch zur Seite stehen.

Ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für viele, viele gute und freundliche Begegnungen, liebe Anne aus dem Wahlkreis, und im Ausschuss.

Ihnen alles Gute, viel Gesundheit. Arbeiten Sie gut für unser Land. Wir haben das schönste Land, das man sich vorstellen kann. Alles Gute! Gott segne Sie! Schöne Weihnachten und ein herzliches Glück auf im neuen Jahr!

(Anhaltend starker Beifall im Hause)

Liebe Friederike, sehr geehrte Frau Kollegin Ebli, ganz, ganz herzlichen Dank! Ich denke, es ist zweifelsfrei so, dass Sie eine außergewöhnlich geschätzte, beliebte und respektierte Kollegin sind.

Wir wünschen Ihnen für den neuen Lebensabschnitt alles, alles Gute, Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und Gottes Segen. Ich denke, heute Abend wird der Landtagspräsident auch noch Gelegenheit haben, sich von Ihnen zu verabschieden.

Alles, alles Gute!

(Beifall im Hause – Frau Ebli, SPD: Danke schön!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zu Punkt 22 der Tagesordnung:

Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen verbessern Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4368 –

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegen Anklam-Trapp das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, verehrte Kollegen! Im Jahr 2014 hat Rheinland-Pfalz fast 10.000 Flüchtlinge aus großer Not aufgenommen. Wir bereiten uns darauf vor, auch im nächsten Jahr vielen Menschen Schutz in unserem Land zu gewähren.

Mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag möchten wir Sie als Flächenland, das sich sehr bemüht, Asylsuchende oder Flüchtlinge in einer positiven Willkommenskultur aufzunehmen, um eine weitere wichtige Ergänzung bitten, nämlich die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Wir möchten mit dem heutigen Antrag die Initiative ergreifen, die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen zu verbessern und nicht nötige Bürokratie abzubauen.

Meine Damen und Herren, wie sieht die derzeitige Praxis aus? Die meisten Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz

leben in unserem Flächenland dezentral. Das heißt, sie haben weite Wege. Sie müssen diese weiten Wege zu Kreisverwaltungen oder Verbandsgemeindeverwaltungen überwinden, um dort einen Behandlungsschein bei akuten Erkrankungen zu beantragen.

Unser Wunsch ist es, diese bürokratische Hürde zu erleichtern und den Hilfe suchenden Menschen diesen Weg zu ersparen. Das ist nicht nur menschlich, sondern es erspart den Verwaltungen auch unnötige Arbeit. Stellen Sie sich einmal vor, ein Mitarbeiter des Sozialamtes mit der eigenen Sprachbarriere soll für den Asylsuchenden mit seiner Sprachbarriere vielleicht auf Englisch ohne medizinische fachliche Kenntnisse entscheiden, ob dieser Mensch, der vor ihm sitzt, wirklich einen akuten Befund hat.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung machen wir keinen Vorwurf. Er oder sie handeln nach Recht und Gesetz. Wir möchten sie gern entlasten. Wir möchten, dass sie Zeit haben, sich wichtigen Themen zuzuwenden, zum Beispiel der Vermittlung von Ehrenamtlichen oder zum Beispiel die Wohnungssuche, die uns sehr beschäftigt.

Meine Damen und Herren, Aufgabe des Parlamentes ist es, ständig daran zu arbeiten, dass Gesetze besser, humaner und nachhaltiger werden. Das macht die Einigung im Bundesrat möglich. Auch andere Länder haben angekündigt, die Gesundheitskarte für Asylsuchende einzuführen.

Welche Leistungen stehen den Asylbewerbern zu? Es sind nach § 4 die geregelten Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Dazu gehören, wie ich es schon erwähnte, akute Erkrankungen und akute Schmerzzustände sowie die zahnärztliche Behandlung einschließlich der Verbandsmaterialien und der Arzneimittel. Mütter und Wöchnerinnen bekommen ärztliche, pflegerische und Hebammenhilfe, die entsprechenden Arzneimittel und die amtlich empfohlenen Schutzimpfungen. Das ist kein Rundum-sorglos-Paket. Es sind die geregelten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wir begrüßen ausdrücklich die Bereitschaft der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zum Zugang zur Gesundheitsversorgung vorzulegen. Vorausgegangen waren am 28. November dieses Jahres die ausgehandelten Vereinbarungen im Bundesrat.

Das Ziel unseres gemeinsamen Antrags ist es, die Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu verbessern. Dazu gehört es, den Menschen den Zugang in die Gesundheitssysteme zu erleichtern. Es ist noch nicht alles geklärt. Deswegen haben wir noch Bitten und Wünsche an unsere Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, bitte unterstützen Sie das Land hinsichtlich unserer Forderungen. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sollen nicht zulasten der Kommunen und der Länder gehen. Es ist unser Anliegen, dass diese dauerhaft vom

Bund getragen werden. Das Bremer Modell gilt für uns als Vorlage des Antrags.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Ich darf für die SPD-Fraktion sagen: Für uns ist es ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Ich bitte die CDU-Fraktion herzlich, unserem Antrag doch bitte zuzustimmen, um den Flüchtlingen ein Mindestmaß an Gesundheitsversorgung ohne diskriminierende Ämtergänge zu gewähren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Kessel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Bei der derzeitigen Regelung – das hat Frau Kollegin AnklamTrapp schon erwähnt – erhalten Asylbewerber und Flüchtlinge von dem Sachbearbeiter des für ihren Wohnort zuständigen Sozialamtes einen Behandlungsschein, mit dem sie bei akuten Erkrankungen – auch das wurde gesagt – einen Arzt aufsuchen können. Die Arztrechnung geht an die Kommunen und wird direkt von diesen aus dem kommunalen Haushalt erstattet.

Aus der im Antrag genannten Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern vom 28. November 2014 darf ich Folgendes zitieren: Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Asylbewerber einzuführen mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.

Das Bundesgesundheitsministerium will hier ausdrücklich keinen Systemwechsel. Vereinbart ist, dass den Kommunen entsprechend dem Bremer Modell – auch das wurde schon genannt – ermöglicht werden soll, die Administration durch die gesetzliche Krankenversicherung vornehmen zu lassen. Das heißt, nicht eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung, sondern nur die Administration und Vergütung entsprechend den üblichen Punktewerten. Die Kosten tragen damit weiterhin die Kommunen. Damit ist auch keine Leistungsausweitung verbunden. Es bliebe bei der Akutversorgung nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz.

Auch beim Bremer Modell gibt es Leistungseinschränkungen, die den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechen. Die 2005 in Bremen und 2012 in Hamburg mit der dortigen AOK getroffene Vereinbarung beinhaltet, dass die AOK eine Gesundheitskarte an die Asylbegehrenden ausgibt, die Abrechnung mit dem Arzt vornimmt und die tatsächlichen Arztkosten

sowie eine Verwaltungsgebühr von den Kommunen erstattet bekommt.

Positiv wäre – auch das wurde schon erwähnt –, dass dann vor dem Arztbesuch keine Bescheinigung des zuständigen Sachbearbeiters des Sozialamtes ausgestellt werden müsste und die Verbuchung jeder einzelnen Arztrechnung nicht mehr erfolgen müsste. Die kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz legen besonderen Wert darauf, dass die seitherige Regelung gesetzes- und verordnungskonform ist und damit keine Diskriminierung der Flüchtlinge und Asylbewerber darstellt.

(Beifall bei der CDU)

Auch ganz normal freiwillig Versicherte, die keine GKVBeiträge zahlen, bekommen nur Grundleistungen. Damit ist das Land jedoch nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die Grund- und Akutversorgung zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für die psychosoziale und psychotherapeutische Betreuung von traumatisierten Flüchtlingen und Asylbegehrenden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in den Forderungen an die Landesregierung gibt Ihr Antrag in einigen Formulierungen einen großen Interpretationsspielraum. Wir fragen uns, was der diskriminierungsfreie Zugang zu den Leistungen des Gesundheitssystems umfassen soll. Sind damit die Regelungen nach dem Bremer Modell zu verstehen, oder wird damit die Forderung aus dem Entschließungsantrag der GRÜNEN-Fraktion für den Bundestag aufgegriffen, dass Flüchtlinge zukünftig in Deutschland die gleiche medizinische Versorgung erhalten sollen wie gesetzlich Versicherte?

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)