Friederike Ebli
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren treibt uns die Sorge um eine gute Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum um. Die CDU hat nun Erkenntnisse aus dem Versorgungsatlas der Kassenärztlichen Vereinigung zum Anlass genommen, einen Antrag zu formulieren, der nach gewohnter CDU-Manier für eine vermeintliche Entwicklung der SPD den Schwarzen Peter in die Schuhe schieben will.
Lieber Herr Dr. Enders, Sie als Experte wissen doch genau, wer den Sicherstellungsauftrag hat, nämlich nicht die Landesregierung. Sie wissen, dass der Sicherstellungsauftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt. Rahmenbedingungen für hausärztliche Versorgung werden auf der Bundesebene gesetzt. Auch das ist wahr. Das Land hat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztekammer nicht wenige Programme und Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen, funktionierende ärztliche Versorgung im Land attraktiver zu machen.
Im Übrigen wurde mit dem Masterplan für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung und seiner Fortschreibung ein wichtiger Impuls durch die Initiative von Rheinland-Pfalz gestartet. Nun wissen wir wohl, wenn man die Existenzgründeranlayse, die man auch im Versorgungsatlas nachlesen kann, anschaut, dass die Prognose gar nicht so schlecht ist. Die Niederlassungen nehmen zu.
Nun wissen wir aber auch, dass ländlicher Raum nicht gleich ländlicher Raum ist. In meiner Region im RheinNeckar-Raum – ländlicher Raum – ist die Versorgung sicherlich eine ganz andere als in der Eifel oder im Westerwald. Das wissen wir auch. Deswegen müssen die Programme zielgenau sein. Sie können nicht mit der Gießkanne bedient und pauschal betrachtet werden. Dennoch muss uns die Entwicklung in allen Bereichen aufgrund der Demografie wichtig sein. Wir müssen sie im Auge behalten. Deswegen müssen Zukunftsprogramme auch auf Regionen zugeschnitten sein und zugeschnitten werden.
Das machen die Förderprogramme des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kammern. Dazu gehören all die anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel Gesundheit und Pflege – 2020“, worin unter
anderem festgeschrieben wurde, dass zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung medizinische und pflegerische Versorgung miteinander verbunden werden sollen, wobei das Angebot an psychiatrischen Praxen genauso in das Programm gehört, was lange überhaupt nicht anerkannt wurde, auch nicht vom Bund. Lieber Dr. Peter Enders, genau sechsmal kritisieren Sie in Ihrem Antrag das Zukunftsprogramm 2020. Wo sind Ihre Alternativen? Wo sind Ihre Vorschläge?
Wir sind überzeugt, dass dieses Zukunftsprogramm greift und es gut ist. Es ist aber auch klar, es muss ständig evaluiert und fortgeschrieben werden. Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz in das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V alle Gesundheitsberufe aufgenommen, die an der Versorgung gesetzlich Versicherter beteiligt sind.
Unsere Landesregierung hat dafür gesorgt, wie sie auch sehr engagiert auf Bundesebene mitgewirkt hat, die ambulante Versorgung mit mehr Flexibilität und mit mehr Möglichkeiten zu stärken. Ich will einige nennen.
Ärztinnen und Ärzte können angestellt werden. Es können Zweitpraxen gegründet werden. Es gibt eine Teilzulassung. Es gibt keine Residenzpflicht mehr.
Es gibt Weiterbildung in Teilzeit. Es gibt Programme für Berufsrückkehrerinnen. Es gibt Entlastungsassistentinnen für drei Jahre. Familienfreundlichkeit passt zu unserem Land.
Es ist erfreulich, dass wir feststellen, dass sich auch zunehmend Frauenärztinnen niederlassen und diese Angebote annehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, wie lange haben Sie medizinische Versorgungszentren schlechtgeredet?
Wir sind heilfroh, dass sich einige mutige Medizinerinnen und Mediziner zusammengeschlossen haben und in medizinischen Versorgungszentren zusammenarbeiten. Das brauchen wir, um die Versorgung von Regionen sicherzustellen.
Ja, auch Telemedizin wird zunehmend eingesetzt und auch gefördert, was Sie kritisieren. Es wird gefördert. Sie schreiben in Ihrem Antrag, der Bund habe seine Hausaufgaben gemacht. Ich frage Sie, auf welche Initiativen hin? Es gibt einen gemeinsamen Koalitionsvertrag, an dem Rheinland-Pfalz maßgeblich mitgearbeitet hat. Dafür sind wir sehr dankbar.
Lieber Kollege Dr. Enders, ich gebe Ihnen recht, wir brauchen mehr Lehrpraxen. Wie sollen wir jungen Leuten das Arbeiten auf dem Land schmackhaft machen, wenn es nicht mehr Lehrpraxen gibt? Diese brauchen wir. Es ist gut, dass jetzt auch der Lehrstuhl für Allgemeinmedizin kommt. Die Ausschreibung läuft. Die Stelle wird demnächst sicher besetzt werden.
In unserem Antrag haben wir diese Punkte alle noch einmal aufgeführt. Wir unterstützen unsere Regierung und das Ministerium in ihrer Arbeit und ihrem Bemühen, die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum auf Dauer sicherzustellen. Wir wünschen Ihnen viel Glück und bestärken Sie dabei. Wir sind an Ihrer Seite. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das war meine letzte Rede. Ich habe einst in einer Landarztpraxis meine ersten beruflichen Schritte gemacht. Mit einer Rede zum Thema ärztliche Versorgung im ländlichen Raum gehe ich aus diesem Parlament.
Ich war Sozialpolitikerin und bin das immer geblieben, auch wenn ich vielerlei Aufgaben im Petitionsausschuss und im Landwirtschaftsausschuss wahrgenommen habe und jetzt als Vorsitzende des Innenausschusses – eine ganz wichtige Aufgabe, die ich sehr gerne als leidenschaftliche Kommunalpolitikerin übernommen habe, weil es da viele Brücken gibt – tätig war.
Ich bedanke mich sehr herzlich für viele, viele gute Begegnungen mit den Mitgliedern der Regierung und mit den Abgeordneten aller Fraktionen. In der langen Zeit von 18,5 Jahren lernt man viele Kolleginnen und Kollegen mehr oder weniger gut kennen. Ich danke. Ich schaue Hedi Thelen an, mit der ich zusammen in den Landtag gekommen bin. Wir waren beide Frauenbeauftragte, sie für einen Landkreis und ich für eine wunderschöne Stadt. Wir haben uns immer wieder bei den kommunalen Spitzenverbänden getroffen und dann hier.
An die Sozialpolitiker: Wir haben einen hervorragenden Ausschuss gehabt. So wie in keinem anderen Ausschuss wurde sehr kollegial zusammengearbeitet, auch wenn wir hier das eine oder andere harte Gefecht gefochten haben, lieber Peter Enders. Ich denke, was diesen Ausschuss aber auszeichnet, ist, dass man immer persönlich sehr kollegial und manchmal sehr freundschaftlich miteinander umgegangen ist.
Ich bedanke mich bei meiner Fraktion, die mich mit allen Ecken und Kanten getragen hat, wie man eben als Mensch so ist. Man fügt sich in die Fraktion. Manchmal gefällt es einem nicht so, und dann sagt man das mehr oder weniger. Im Großen und Ganzen haben wir aber eine tolle Fraktion, lieber Alexander. Ich wünsche mir sehr, dass das so bleibt, dass euch die Harmonie, die Geschlossenheit auch weiter trägt. Ich werde euch beobachten und euch, ich denke, im ländlichen Raum auch zur Seite stehen.
Ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für viele, viele gute und freundliche Begegnungen, liebe Anne aus dem Wahlkreis, und im Ausschuss.
Ihnen alles Gute, viel Gesundheit. Arbeiten Sie gut für unser Land. Wir haben das schönste Land, das man sich vorstellen kann. Alles Gute! Gott segne Sie! Schöne Weihnachten und ein herzliches Glück auf im neuen Jahr!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, nachdem wir uns in einem Plenum schon einmal ausführlich darüber unterhalten haben. Wir sind der CDU-Fraktion vor allem dafür dankbar, dass wir eine gemeinsame Anhörung zu diesem wichtigen Thema durchführen konnten, liebe Frau Huth-Haage.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, wir konnten im Gegensatz zu Ihnen – das sollten Sie keinesfalls als Vorwurf verstehen – Vergleiche herstellen. Das waren Vergleiche zu den Eindrücken und Ergebnissen aus einer großen Anhörung, die wir bereits 2002 in diesem Hohen Hause durchführen durften, und zwar deswegen hier im Parlament, weil das Interesse an diesem Thema und an der Anhörung so groß war, dass unsere eigenen Räumlichkeiten aus allen Nähten geplatzt wären.
Wir hatten Eltern, Selbsthilfegruppen, Schulen, Kindertagesstätten, Familienbildungsstätten, Psychologinnen und Psychologen, Kinderärzte, die Forschung da. Es waren also alle da, die mit dem Thema auch nur ein bisschen berührt waren. Wir haben uns viel Zeit genommen, um möglichst viele Ausführungen der Spezialistinnen und Spezialisten, der Fachleute, Männer und Frauen, zu hören.
Damals wurde hauptsächlich darüber diskutiert, ob die Gabe von Medikamenten das Alleinseligmachende wäre. Welche Rahmenbedingungen und Hilfen bräuchten die Kinder und ihre Eltern? Wo finden sie kompetente Hilfe? Man kann den Kindern, aber auch den Eltern den Leistungsdruck nehmen. Immer besser, immer höher, immer weiter, immer vorne zu sein, ist schon ein enormer Druck. Das wissen wir natürlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich es nicht schon durch mein Ehrenamt gewusst hätte, hätte ich es spätestens bei der neuerlichen Anhörung wahrnehmen müsse. Hier ist in den vergangenen Jahren wirklich viel und viel Gutes passiert. Die Forschung hat sich auch außerhalb der Pharmaindustrie auf den Weg gemacht.
Unser Landesprogramm „Frühe Hilfen“ nimmt Eltern und Alleinerziehende quasi an der Hand und zeigt ihnen Hilfe auf: „Starke Eltern“, „Elternschule“ und was es alles an Angeboten gibt. Das Personal in den meisten Kindertagesstätten ist mittlerweile hoch professionell, nicht nur
was das Thema ADHS angeht, aber auch da im Besonderen. Aber Sie watschen gerade diese Einrichtungen mit Ihrem Antrag ab.
Wenn Sie Einrichtungen kennen, die noch nicht so gut aufgestellt sind, dann helfen Sie ihnen doch, besser zu sein.
Zeigen Sie ihnen Einrichtungen, die professionell arbeiten, und unterlassen Sie es doch bitte, alle über einen Kamm zu scheren.
Es gibt selbstverständlich jede Menge Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher, für Lehrkräfte, die man natürlich auch annehmen muss.
Es haben sich natürlich Netzwerke, Kindertagesstätten, Schulen, Kinderärzte, Psychologen, Ergotherapeuten, zum Wohle unserer Kinder weitergebildet. Wir wollen, dass sich unsere Kinder gut begleitet und unterstützt entwickeln dürfen und erwachsen werden dürfen.
Deswegen dürfen wir auch nicht aufhören – das ist ja unbestritten – hinzuschauen, wo es noch Schwachpunkte oder Mängel gibt. Dazu gehört, dass man ständig auch an der Prävention arbeitet, sich die Umwelteinflüsse genau anschaut und sich der Instrumente bedient, die wir zur Verfügung haben. Eltern müssen wissen, wie wichtig Ernährung, Bewegung, aber auch Zuneigung und Liebe für ihre Kinder sind. Ich weiß, dass man das nicht unbedingt extra sagen muss.
Dennoch gibt es für Eltern immer wieder Situationen, in denen sie sich überfordert fühlen. Deswegen ist es auch wichtig, öffentliche Informationen und Aufklärungen immer wieder durchzuführen, um Eltern die Angst ohne Hemmschwellen zu nehmen, um aufzuzeigen, wo sie professionelle Hilfe bekommen und dass sie in der Sorge um ihr Kind nicht alleine sind.
Da spielt selbstverständlich auch unsere LZG eine wichtige Rolle für uns im Land und für die Betroffenen. Es ist selbstredend, dass sich das Kinder- und Jugendministerium, das Bildungsministerium, das Gesundheitsministerium mit ihren jeweiligen Kompetenzen ebenfalls vernetzen und ergänzen,
wie das auf lokaler Ebene mit Kindertagesstätte, Schule, Eltern und Medizinern sowie anderen Therapeuten geschieht.
Wir als Politik – – –
Meine Redezeit ist zu Ende. Bitte lassen Sie mich noch zwei Sätze sagen.
Es ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, wie welches Kind wo behandelt werden muss. Das kann aber nicht die Politik entscheiden. Wir haben für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Wir hören mit diesem Engagement nicht mit dem heutigen Tag auf, sondern das werden wir auch in Zukunft tun.
Deswegen ist Ihr Antrag ehrenhaft, aber nicht erforderlich.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass bei allen Dissensen, die sonst in diesem Hause herrschen, dies bei dem Thema Organspende nicht der Fall ist.
Mit diesem gemeinsamen Antrag wollen wir dazu beitragen, das Thema Organspenden und Organtransplantationen mehr in das Bewusstsein der Menschen zu transportieren, aber auch mit Maßnahmen begleiten, die Vertrauen schaffen. Die Grundvoraussetzungen dazu sind bereits eingeleitet, die wegen Fehlhandlungen und Manipulationen in der Vergangenheit dringend notwendig waren.
Mit dem Transplantationsgesetz wurden Kontrollinstrumentarien gestärkt, mehr Transparenz geschaffen und Fehlanreizen entgegengewirkt. Es ist mehr als unverantwortlich, wenn aufgrund von Veröffentlichungen von Manipulationen die Bereitschaft zur Organspende zurückgeht, Organe, die Leben retten könnten.
Wenn wir erfreulicherweise heute feststellen, dass die Anzahl der Organspenden in Rheinland-Pfalz nicht in so starkem Maße zurückgegangen ist wie in anderen Bundesländern, dann ist das mit Sicherheit der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz, die seit vielen Jahren von unserer LZG, Landeszentrale für Gesundheitsförderung, vorangebracht wird, zu verdanken.
Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit hier im Hause eine Fotoausstellung „Herz zu verschenken“, eine sehr eindrucksvolle und aufklärende Ausstellung mit Gesichtern aller Generationen.
Mit einem Flyer „Let the beat go on – entscheide Dich!“ werden durch die Landeszentrale speziell Jugendliche angesprochen; denn Jugendliche können schon ab 16 Jahren selbst entscheiden, ob sie Organspender werden wollen.
Ich denke oft an die eine Mutter, die bei der Fotoausstellung zugegen war und einen Dankesbrief an die Selbsthilfegruppe Organspende übergeben hat, einen Dankesbrief ihres Sohnes an den anonymen Spender seines Herzens. Ohne dieses Herz würde der Junge heute nicht mehr leben. Das war nur ein Beispiel, ein sehr berührendes Beispiel, wie ich meine.
Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass die Entscheidung, eines oder mehrere Organe nach dem Tod für andere zur Verfügung zu stellen, eine ganz persönliche Entscheidung ist, die möglicherweise auch von Glaubenseinstellungen geprägt sein kann. Aber an dieser Stelle möchte ich sehr gerne die gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland zur Organspende und zur Organtransplantation erwähnen.
Beide Kirchen erklären darin, dass aus christlicher Sicht die Bereitschaft zur Organspende ein Zeichen der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten sei.
Auch Vertreter des Judentums und des Islams haben sich mit Verweis auf die Nächstenliebe befürwortend gegenüber Organspenden geäußert, wie auch humanistisch-säkulare Verbände, die Organspenden aus ethisch-moralischen Gründen befürworten. Dafür unseren herzlichen Dank und unsere Anerkennung.
Es muss uns gelingen, die Haltung der Kirchen und der Verbände stärker zu publizieren. In neun Absätzen, Spiegelstrichen, haben wir in unserem gemeinsamen Antrag formuliert, welche Maßnahmen künftig ergriffen werden sollen, damit durch Aufklärung und Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden, Vereinigungen das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Stellenwert der Organspenden gestärkt wird und Menschen in allen Lebensphasen über Organspende informiert und sensibilisiert werden können.
Letztendlich müssen auch die Formulierungen in der Patientenverfügung mit Verweis auf Organspenden angepasst werden.
Schlussendlich müssen die Arbeitsbedingungen der Transplantationsbeauftragten optimiert werden, auch mit Zeit und Geld.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir es schaffen, alle Ziele, die wir in diesem gemeinsamen Antrag formuliert haben, mithilfe der wichtigen Akteure bald umzusetzen, sollen es künftig nicht mehr 70 % der Deutschen sein, die Organspenden positiv gegenüberstehen, sondern 70 % sein, die einen Organspendeausweis haben.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat das Gesetz vorgestellt. Wir haben im Ausschuss ausgiebig darüber gesprochen. Es ist ein Landesgesetz. Wir haben uns im Ausschuss ausführlich mit dem Gesetz befasst und einen Konsens erzielt. Von daher wird auch die Fraktion der SPD diesem Landesgesetz zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschließen heute in zweiter Lesung ein Landesgesetz, das notwendig ist, weil ein Bundesgesetz die Kommunen entlastet. Das ist gut, das ist richtig, und es ist fair, dass die Kommunen die Aufwendungen erhalten, die durch Bundesgesetz geregelt sind und wodurch die Kommunen bislang über Gebühr belastet wurden. Frau Kollegin Thelen, Sie sagten soeben, dass Sie es nicht in Ordnung finden, dass sich das Land an den Aufwendungen beteiligt. Sie haben die Schuldenbremse mit beschlossen.
Dem Land kommt die Aufsicht über die sozialen Angelegenheiten und damit die Ausführung dieses Gesetzes zu. Die Landesverwaltung wird die Abwicklung dieses Gesetzes vornehmen. Es kommt den Kommunen zugute, dass vierteljährlich die Abrechnung erfolgt und nicht wie bisher einmal im Jahr.
Auch das wird zur Entlastung der Kommunen führen. Von daher ist es einfach fair, dass für diese Aufwendungen auch ein entsprechender Teil einbehalten wird. Ich glaube, es sind 16 %. Es kommen dann immer noch 84 % den Kommunen zugute. Wir halten das für in Ordnung und für fair.
Neu in diesem Gesetz ist auch, dass nicht mehr der gewöhnliche Aufenthalt nachzuweisen ist für die Auszahlungen für die Grundsicherung und die Eingliederungshilfe. Auch das hilft dem einen oder anderen und dient der Entbürokratisierung.
Wir haben im Ausschuss noch einmal ausführlich über dieses Gesetz diskutiert, auch über die 25 % der Kommunen, die Sie erfreulicherweise aufgegriffen haben. Das war mir persönlich ein ganz wichtiges Anliegen, das mich über viele Jahre umgetrieben hat. Ich bin froh, dass es hier zu einer Verständigung gekommen ist.
Ansonsten gibt es keine neuen Erkenntnisse. Von daher darf ich auf meine Ausführungen in der ersten Lesung verweisen. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, einem Gesetzentwurf der Landesregierung. Im Grunde gibt das Gesetz zunächst einmal einen Grund zur Freude, insbesondere für die kommunalen Träger. Frau Kollegin Thelen ist
ebenso darauf eingegangen wie auch der Minister. Aber auch für das Land kommt es zu erheblichen Entlastungen.
Wurden bislang vom Bund für die Grundsicherung 75 % der Ausgaben übernommen, werden jetzt die Nettoausgaben zu 100 % vonseiten des Bundes übernommen. Damit geht die bisherige Selbstverwaltungsangelegenheit in die Bundesauftragsverwaltung über.
Das Gesetz hat eine weitere erfreuliche Komponente, wie wir meinen, nämlich die, dass es künftig nicht mehr nur einen Zahlungstermin im Juli eines jeden Jahres gibt. Frau Kollegin, man kann das natürlich auch so bewerten, dass die Kommune nicht 100 % über das Jahr hinweg vorstrecken muss, sondern quartalsweise das Geld gibt.
Dass der jeweilige Aufwand durch die jeweiligen Träger quartalsweise nachgewiesen werden muss, geht mit einem bürokratischen Aufwand einher. Das geht aber leider nicht anders. Das haben Sie auch ausgeführt. Man kann nicht das eine haben, ohne das andere auch zu tun.
Ich persönlich bedauere in diesem Zusammenhang, dass der Landkreistag nicht damit einverstanden war, dass mit der 100%-igen Kostenübernahme der Grundsicherung und der Erwerbsminderung durch den Bund auch die Gemeinden entlasten werden können, die sich mit 25 % an dem Aufwand der Sozialhilfeträger beteiligen müssen. Nachdem die Voten der beiden kommunalen Spitzenverbände maßgeblich sind, konnte dem berechtigten Anliegen der Gemeinden leider nicht nachgekommen werden.
Dennoch können die Gemeinden und Verbandsgemeinden mit einer Entlastung ihrer Beteiligung rechnen, da die Gemeinden mit der Einführung der neuen Schlüsselzuweisung C, die dem Landkreis und auch den Städten als Sozialhilfeträger weitere Entlastungen bringt, nur noch mit dem Rest der Aufwendungen belastet werden.
Weitere Änderungen betreffen die Auszahlungen an Anspruchsberechtigte. Künftig ist nicht mehr der tatsächliche Wohnsitz maßgeblich, sondern der gewöhnliche Aufenthalt. Das betrifft insbesondere Personen in stationären Einrichtungen, betreutem Wohnen oder Personen mit richterlich angeordnetem Freiheitsentzug. Dies entlastet insbesondere Trägerkommunen, die viele von diesen Angeboten haben.
Aber bei aller Zufriedenheit über dieses Landesgesetz im SGB XII dürfen wir den Blick auf die demografische Entwicklung in unserem Land nicht verlieren. Herr Minister Schweitzer ist ausführlich darauf eingegangen. Es ist erfreulich, dass die meisten von uns älter als unsere Vorfahren werden. Es ist erfreulich, dass wir auch mehr werden, auch wenn sozusagen der Unterbau fehlt, dass wir also nicht entsprechend viele Kinder haben.
Aber es erfüllt uns mit Sorge, dass es in diesem Zusammenhang auch immer mehr Ältere gibt, die auf Grundsicherung und Zuweisungen angewiesen sind. Es ist eigentlich unerträglich, dass wir es nicht schaffen, dass alle Menschen von ihrem erworbenen Rentenan
spruch im Alter dann auch leben können. Dies treibt uns um. Es trifft vor allem Frauen. Familienarbeit, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung – das alles trägt dazu bei, dass es gerade Frauen sind, die im Alter von ihrer Rente nicht leben können.
Wir haben also diesbezüglich sozialpolitisch und gesellschaftspolitisch noch viel zu tun. Mindestlohn ist nur ein Baustein in diesem Bereich.
Abschließend möchte ich sagen, wir halten es für richtig, dass der Bund nun die Kosten der Grundsicherung und Erwerbsminderung übernimmt; denn Armut geht uns alle an und darf nicht nur Kommunen und Länder betreffen.
Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden uns sicherlich im Ausschuss noch über die Details unterhalten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ADHS ist in diesem Haus nicht neu, aber es ist immer wieder wichtig.
Warum lachen Sie, Frau Klöckner?
Ich dachte, das sei ein Grund zum Lachen gewesen.
Gut. – Immer wieder werden Abgeordnete bei Besuchen in Kitas oder Schulen auf dieses Thema angesprochen. Häufig wird einem vor Augen geführt, wie schwierig es anscheinend ist, Kinder mit ADHS in den Gruppen oder Klassen zu haben. Wer kennt nicht die Geschichten vom Zappelphilipp oder vom Hans Guck-in-die-Luft?
Die SPD-Fraktion hat bereits 2002 eine Anhörung in diesem Haus durchgeführt. So groß und so stark war das Interesse, dass wir nicht in unseren Fraktionsräumen bleiben konnten, sondern auf den Plenarsaal ausweichen mussten. Mit betroffenen Eltern, Lehrkräften, Vertretern von Selbsthilfegruppen, Erzieherinnen, Psychologen und Kinderärzten waren Menschen mit hoher fachlicher Qualifikation in diesem Raum versammelt.
Auch damals wurde heftig darüber diskutiert, ob die Verabreichung von Medikamenten ein Allheilmittel ist. Ritalin war schon damals das Medikament, auf das viele geschworen haben, und sie schwören wohl noch heute darauf, obwohl es mittlerweile auch andere Medikamente gibt. Auch damals wurde heftig kritisiert, dass Medikamente manchmal sehr leichtfertig verschrieben werden, ohne dass vorher ausreichend diagnostiziert wurde und ohne dass alternative Behandlungen ausprobiert wurden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie beziehen sich auf den Barmer GEK Arztreport 2013. Ich denke, dass sich in der Zeit kaum etwas verändert hat. Die Zahlen, die auf eine Zunahme verweisen, hängen sicherlich auch damit zusammen, dass ADHS heute als Krankheit anerkannt ist und mehr diagnostiziert wird. Aber darüber lässt sich sicherlich reden.
Dem allerdings, dass es eine steigende Zahl von Verordnungen gibt, widerspricht der Vorsitzende des Verbands der Kinder- und Jugendärzte sehr heftig. Jedenfalls treffe dies auf seine Berufsgruppe nicht zu. Sie würden sich streng an die Leitlinien halten, die es seit einigen Jahren gibt. Er macht für die festgestellten steigenden Verordnungszahlen bei älteren Kindern und Jugendlichen überwiegend andere Arztgruppen verantwortlich. Wie auch immer, Medikamente sind kein Allheilmittel, und sie verfehlen ihre Wirkung ohne begleitende Maßnahmen.
Ich möchte Ihnen über eine praktische Erfahrung aus meiner Kindertagesstätte in Hanhofen berichten, für die ich seit 20 Jahren Verantwortung trage. Schauen wir uns einmal ganz bewusst an, wie Kindertagesstätten und Grundschulen heute ausgestattet sind. Es gibt Rückzugsmöglichkeiten, Hängematten, Bällchenbäder und Höhlen. Wir haben einen Raum, in dem es kein Spielmaterial gibt, aber eine Holzburg, in der die Kinder sich verstecken und andere Aktivitäten entwickeln, aber auch Reize ausleben können. Unser Erzieherinnenteam hat sich sehr früh mit dem Thema ADHS beschäftigt, sich
den Herausforderungen gestellt und sich immer weiter fachlich qualifiziert. Es gibt mittlerweile einen Runden Tisch „Kinderärzte“ aus der Region, an dem auch Erzieherinnen und Erzieher aus der Region teilnehmen. In die Erziehungspartnerschaft mit Eltern wurden diese einbezogen, und es wurden auch Hilfestellungen angeboten.
Wir haben beispielsweise an einer Studie teilgenommen, die die Auswirkungen der Ernährung von Kindern auf Auffälligkeiten untersuchte. So wurde zum Beispiel bei den Gewürzen total auf Zucker und auf Fertigprodukte verzichtet. Fertigprodukte beim Essen gibt es bei uns sowieso nicht. Es wird jeden Tag frisch gekocht: regional, saisonal – so, wie es sich gehört. – Wir haben mit Unterstützung des Sportbundes und der AOK Rheinland-Pfalz unsere Bewegungs- und Sportprogramme ausgebaut und sind zertifiziert, auch als Ernährungskindertagesstätte.
Wir haben für die Eltern Kontakte zu den Vereinen gesucht und ausgebaut, damit die Kinder auch in ihrer Freizeit öfter und länger Sport in den Vereinen betreiben können. Wir haben Kontakte zu einem Verein, der therapeutisches Reiten anbietet, hergestellt. Das ist ein Verein, der sich in der Gemeinde niedergelassen hat. Wir stellen fest, es tut den Kindern sehr gut, Verantwortung für ein Tier zu haben. In der kooperativen Zusammenarbeit mit der Grundschule werden diese Kontakte zu den Vereinen für die Kinder und ihre Familien weiter gepflegt.
Wir haben gelernt, dass all das nur erfolgreich ist, wenn die Familien und das soziale Umfeld – das haben Sie auch angesprochen – vertrauensvoll einbezogen werden.
Jetzt ist die Zeit so schnell herum. Das ist sehr schade. Aber ich möchte trotzdem noch darauf hinweisen, dass es mittlerweile einige Projekte gibt. Sowohl die LZG als auch das Ministerium haben einiges präventiv auf den Weg gebracht. Wir sind sehr damit einverstanden, dass wir in den Ausschüssen, und zwar im Sozialpolitischen Ausschuss, im Bildungsausschuss und im Innenausschuss über das Thema diskutieren und beraten, ob wir eine Anhörung benötigen, weil es mittlerweile viele Anhörungen gibt.
Wir werden in den Ausschüssen – Innen, Soziales und Bildung – gern darüber reden.
Herr Minister, auch ich habe einen Organspendeausweis wie viele Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, jedoch nicht alle. Vielleicht müssen wir auch bei uns im Parlament noch ein bisschen arbeiten.
Sie sprachen den Rücklauf der Anschreiben der Krankenkassen an. Gibt es bis jetzt Erkenntnisse – es ist erst eine kurze Zeit, dass es so gehandhabt wird –, ob eine zunehmende Bereitschaft festzustellen ist, dass die Rückläufe positiv entschieden werden?
Wenn Sie gestatten, eine zweite Frage. Welche Möglichkeiten hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium bei der Überprüfung der Transplantationszentren?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Landtag berät heute abschließend über insgesamt acht Gesetzentwürfe, mit denen die kommunale Gebietsreform umgesetzt wird. Der federführende Innenausschuss hat sich intensiv mit den Gesetzentwürfen der Landesregierung befasst.
In vier Sondersitzungen hat der Innenausschuss über 40 Betroffene angehört. Es sind über 200 Seiten protokolliert worden.
Wir haben die Positionen umfassend mit den Betroffenen diskutiert und gegeneinander abgewogen. Die Ergebnisse unserer Beratungen liegen Ihnen heute als Beschlussempfehlung vor.
Nachrichtlich möchte ich noch erwähnen, dass der Innenausschuss seine Beratungen zum Gesetzentwurf über die Bildung der Verbandsgemeinde Budenheim mit den Stimmen aller Fraktionen zurückgestellt hat, weil sich dort eine freiwillige Lösung abzeichnet.
Den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses möchte ich an dieser Stelle sehr herzlich für die konstruktive Art der Beratungen danken, vor allem dafür, dass wir uns einvernehmlich auf einen Zeitplan für die Anhörungen einigen konnten; denn dahinter stand ein großer Zeitdruck.
In meinen Dank möchte ich auch die Verwaltung und ausdrücklich den Stenografischen Dienst mit einbeziehen, der mit seinem Einsatz dafür sorgte, dass uns die Protokolle so rechtzeitig vorlagen, dass wir sie auch zeitnah auswerten konnten.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen mit der Mehrheit seiner Mitglieder jeweils die Annahme der Gesetzentwürfe der Landesregierung. Der Rechtsausschuss hat sich diesem Votum angeschlossen.
Vielen Dank.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Enders, der Unterschied zwischen Ihrem und meinem Beitrag ist, dass ich nicht aus professioneller Sicht und als betroffener Arzt oder Ärztin rede, sondern mehr die betroffenen Menschen im Blick habe, die auf eine gute Versorgung im Rettungswesen und Notfalldienst angewiesen sind.
Rheinland-Pfalz war in der Tat eines der ersten Bundesländer, die im Rettungsdienstgesetz den Begriff „Notfallmedizin“ aufgenommen haben. Die Ansprüche an die Weiterbildung waren mit die höchsten in der ganzen Bundesrepublik. Von daher waren wir schon lange sehr gut aufgestellt.
Dass nun die Bundesärztekammer ein Curriculum oder eine Musterweiterbildungsordnung, um das richtig zu formulieren, vorgelegt hat, hat seinen Sinn. Junge Ärztinnen und Ärzte sind mobil, und in jedem Bundesland waren die Voraussetzungen etwas anders. Das ist auf Dauer nicht gut. Es ist richtig und wichtig, dass die Voraussetzungen in der Notfallversorgung angeglichen werden. Deswegen ist es richtig, dass ein Rettungsdienstgesetz in allen Bundesländern angeglichen wird.
Probleme gibt es – Sie haben es angeführt; da sind wir nah beieinander – in ländlichen Räumen. Kleinere Krankenhäuser, dort wo die jungen Medizinerinnen und Mediziner sind, haben es weitaus schwerer, diese hohen Ansprüche und Voraussetzungen in der Weiterbildung zu erfüllen. Deswegen sind wir in der Situation, dass wir – wie die meisten Bundesländer auch – genauer hinschauen müssen, ob wir die Zusatzbezeichnung „Arzt im Rettungsdienst“ weiter gelten lassen oder sehr restriktiv sein und sagen sollen, Notfallmedizin ist das allein Seligmachende.
Uns geht es um die Versorgung der Menschen auch draußen im ländlichen Raum. Da wir grundsätzlich hohe
Anforderungen haben, bin ich sicher, dass die Medizinerinnen und Mediziner, die diesen Fachkundenachweis haben, die Menschen gut versorgen.
Wir vertreten die Auffassung, wir wollen das eine tun, ohne das andere zu lassen, und befinden uns damit auf einem guten Weg.
Vielen Dank, Herr Präsident! Der Entwurf eines Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen wurde durch
Beschluss des Landtags vom 7. März an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 14. März beraten und der Rechtsausschuss in seiner 22. Sitzung am 18. April. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Enders, ich bin sehr froh, dass wir bei diesem Thema so nahe beieinander sind. Das Gesetz ist der Not gehorchend entstanden. Herr Minister, wir sind in einer Situation, die wir uns so nicht gewünscht haben.
In dem derzeit geltenden Rettungsdienstgesetz ist festgeschrieben, dass ab dem Jahr 2014 nur noch Ärztinnen und Ärzte als Notärzte und Notärztinnen eingesetzt werden dürfen, die auch über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin verfügen. Bis dahin – das wurde ausgeführt – kamen auch Ärztinnen und Ärzte zum Einsatz mit dem Fachkundenachweis Rettungsdienst. Dies würde ab 2014 so nicht mehr gehen.
Vor dem Hintergrund, dass eine gesetzlich erzwungene Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin vor allem für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum eine sehr schwierige Situation darstellen würde, rund um die Uhr Notärztinnen und Notärzte vorzuhalten, müssen wir reagieren.
Aber es ist schon traurig, dass erfahrene und qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die „nur“ den Fachkundenachweis Rettungsdienst haben, dann nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen. Das dürfen wir eigentlich nicht zulassen.
Das dürfen wir aus dem Bedarf heraus, den wir haben, und aufgrund der Verantwortung für die Menschen in unserem Land nicht zulassen. Es darf natürlich nicht zu Engpässen in der notärztlichen Versorgung kommen. Deswegen ist es richtig und verantwortungsvoll, dass die Befristung für Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzqualifikation Rettungsdienst aufgehoben wird und im geänderten Gesetzestext aufgenommen wird.
Herr Dr. Enders ist als Arzt sehr ausführlich darauf eingegangen. Das heißt natürlich nicht, dass wir künftig auf die Zusatzqualifikation Notfallmedizin verzichten wollen. Das ist überhaupt nicht die Frage. Wir wollen nicht Gefahr laufen, dass wir in Not kommen und keine gute Versorgung haben, wenn der Notarzt angefordert wird.
Mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes soll die Finanzierung neu geregelt und aufgestellt werden. Die Kostenverteilung der Personalaufwendungen muss neu geregelt werden. Bislang hat das Land die Personalkosten in den Rettungsleitstellen zu 100 % übernommen.
Der Herr Minister ist darauf eingegangen. Es sollte eigentlich eine Übergangszeit sein, die sich auf acht Jahre oder länger hingezogen hat. Jetzt wird vorgeschlagen, eine Kostenverteilung im Verhältnis 60 : 40 nach dem Veranlasserprinzip vorzusehen. Die Kostenträger des Rettungsdienstes sollen 60 % übernehmen, das Land wird 40 % übernehmen. Wir halten das für sachlich und realistisch. Wir werden das mit tragen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen aus Römerberg – Herr Kollege Scharfenberger, Herr Kollege Eberhard, Frau Ball, Frau Irschlinger und Herr Schall –: Ich freue mich sehr, dass Sie zu diesem wichtigen Ereignis gekommen sind, nämlich zur ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs.
Der vorliegende Entwurf regelt in 25 Paragrafen das neue Gesetz der Verbandsgemeinde DudenhofenRömerberg mit dem neuen Namen RömerbergDudenhofen. Am 28. Juni 2012 unterschrieben die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Römerberg und der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Dudenhofen eine Vereinbarung zum Zusammenschluss der Gebietskörperschaften. Diese über Parteigrenzen hinweg geschlossene Vereinbarung bildet die Grundlage für den heute zu beratenden Gesetzentwurf.
Davor hat – wie auch bei Ihnen, denke ich – ein langer Prozess der Beratung, der Abwägung und des Kampfes um den Erhalt der Selbstständigkeit der beiden Kommunen stattgefunden. Selbst die B 39 wurde, weil sie die beiden Gebietskörperschaften trennt, als Begründung herangezogen. In unzähligen Sitzungen der Ratsgremien – einmal getrennt, ein anderes Mal wieder zusammen – wurden Berechnungen und Strategien zum Erhalt der Selbstständigkeit entwickelt. In Planspielen wurde
über eine verstärkte Zusammenarbeit nachgedacht. Selbst über eine AöR haben wir nachgedacht. Wir waren sehr kreativ.
Über allen Überlegungen schwebte natürlich das Gutachten von Professor Dr. Junkernheinrich, der neben Römerberg für uns auch noch andere Möglichkeiten der Partnerschaft sah. Er hat auch Böhl-Iggelheim angeführt. Aber damit konnten wir und auch Ihre Gemeinde uns nicht anfreunden. Es war zu viel Wald dazwischen.
Inzwischen machten sich die einzelnen Verwaltungen daran, Berechnungen anzustellen, in welcher Größenordnung Einsparungen aufgrund einer Fusion erfolgen können. Da wurden Zahlen präsentiert, die sich wirklich sehen lassen können. Mittel- und kurzfristig werden Einsparungen in Höhe von rund 500.000 Euro bei den Personalkosten und rund 100.000 Euro bei den Sachausgaben erwartet, wobei eine Einsparung von 200.000 Euro kurzfristig erzielt werden könnte.
Es wurde vereinbart, dass die Grundschulen bei den Ortsgemeinden verbleiben.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich als beteiligte Ortsbürgermeisterin über das Vorgehen in Römerberg und der Verbandsgemeinde Dudenhofen, über den sehr demokratischen Prozess stolz bin. Natürlich haben Emotionen und Ängste um die eventuelle Abgabe von Kompetenzen immer eine Rolle gespielt. Vor allem für die Ratsmitglieder aus Römerberg, deren Ortsgemeinden schon vor rund 45 Jahren bei der letzten Verwaltungsreform ihre Selbstständigkeit aufgegeben haben, war es ein sehr schwieriger Prozess. Ich habe und hatte dafür großes Verständnis.
Es wurden in allen Ortsgemeinden die Bürgerinnen und Bürger umfassend mit einbezogen. Die Personalräte und selbstverständlich die Wehren wurden in den Entscheidungsprozess ebenfalls mit eingebunden.
Man hat sich darüber hinaus Rat von außen geholt. In Einwohnerversammlungen wurden vonseiten des Innenministeriums Herr Stubenrauch und der Herr Minister zurate gezogen, aber auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, für uns der Gemeinde- und Städtebund. Sie wurden in die Ratssitzungen und Bürgerversammlungen eingeladen, wobei man – das kann ich mir jetzt nicht ersparen – durchaus eine unterschiedliche Qualität in den Aussagen feststellen musste. Während ein Vertreter in Römerberg sehr sachlich informierte und auf Fragen Rede und Antwort stand, wähnte ein anderer Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes sich wohl auf einer Parteiveranstaltung der CDU, so ging er mit dem Gesetz um und schimpfte ordentlich auf die Landesregierung.
Das hat aber letztendlich nichts gebracht, weil es bei uns sehr vernünftige Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich dadurch nicht haben in Bedrängnis bringen lassen.
Die Gemeinde Römerberg ließ letztendlich noch ein eigenes Gutachten anfertigen, um überprüfen zu lassen,
ob nicht doch eine Klage zum Verbleib in der Selbstständigkeit Erfolg hätte. Aber letztendlich siegte die Vernunft,
mit dem Blick auf die Ressource Geld und mit Blick auf den demografischen Wandel vernünftig umgehen zu können.
Wir werden im Ausschuss und in der zweiten Lesung noch einmal ausführlich Gelegenheit haben, auf die Details einzugehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schlagzeilen haben in der vergangenen Woche unsere Herzen berührt. Schon vor gut einem Jahr haben wir an dieser Stelle über die Auswirkungen der Instrumentenreform diskutiert. Frau Ministerin Malu Dreyer und die Rednerinnen und Redner der Koalition hatten eindringlich auf die Auswirkungen hingewiesen, ja regelrecht davor gewarnt.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben nach den Ausführungen der Kollegin Thelen applaudiert, und es gab von Ihrer Seite auch positive Zwischenrufe. Frau Klöckner – ich habe das im Protokoll nachgelesen – hat die Ausführungen von Frau Thelen als sehr gut bewertet.
Frau Klöckner, aus diesem Grund habe ich großes Verständnis dafür, dass ich in den vergangenen Tagen zu den Veröffentlichungen zur Schließung der Sozialkaufhäuser der Caritas vonseiten der CDU so gut wie nichts gelesen habe. Sie war still und hat sich weggeduckt.
Es ist schön, dass Sie im Beirat sitzen, aber in der Pfalz sagt man einfach „dusmo“, weggeduckt.
Aber ich komme aus der schönen Pfalz, verehrte Frau Klöckner.
Gestern wurde der Caritasverband Speyer mit dem Weiterbildungspreis des Landes 2012 für sein Projekt „Grundbildungsangebote in Kooperation mit den Sozialwarenhäusern“ ausgezeichnet.
Daran sieht man, wie wichtig Ihnen das Thema ist, Herr Kollege Baldauf. Das ist für mich aber nicht wichtig. Für mich ist wichtig, was da gerade passiert.
Im Mittelpunkt des Projekts stehen niedrigschwellige Lernangebote sowie zielgruppenorientierte Ansprache. Das Projekt bietet Menschen mit wenig positiven Bildungserfahrungen Lerngelegenheiten in den unterschiedlichen Feldern der Grundbildung. Durch die Arbeit der Netzwerke können Grundbildungsangebote durch Beratungs- und andere Unterstützungsangebote kom
plettiert und nachhaltig umgesetzt werden. So lautet die Begründung.
Dies wird in der Zukunft leider nicht mehr möglich sein, führte Herr Domkapitular Hundemer nach der Verleihung aus. Er sagte, daran sei die herzlose und verfehlte Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung schuld.
Deshalb sei das nicht mehr möglich.
Die Sozialkaufhäuser, einst eine Idee der CAJ, aus der ich ebenfalls komme, auch wenn es schon lange her ist
Herr Ministerpräsident Beck kommt auch da her, ich meine, das war ein guter Start ins Leben –, wurden als Idee 2004 vom Caritasverband der Pfalz übernommen. Mittlerweile gibt es sieben Sozialkaufhäuser in der Pfalz, die sehr erfolgreich arbeiten und gute Angebote für die Menschen haben, die einerseits einen Bedarf an Kleidung, Haushaltswaren, Möbel decken, die andererseits aber auch Menschen qualifizieren. Sie lassen Menschen sehr niedrigschwellig eine Qualifikation angedeihen, damit sie wieder Wertigkeit erfahren, damit sie lernen zu rechnen und zu kommunizieren. Dabei denke ich beispielsweise an Menschen mit Migrationshintergrund.
Dort lernen sie Kollegialität und erfahren Freundschaft, die sie vorher in der Isolation gar nicht erfahren durften. Sie begegnen Menschen, die ihre Kleidung, Haushaltswaren und Möbel abgeben, die auf der sonnigeren Seite des Lebens leben. Daher passiert dort ganz genau das, was wir dringend wünschen, nämlich Integration, Kontakt zu anderen Menschen, Wertschätzung und Teilhabe. Meine Damen und Herren, all das bricht jetzt weg.
Diese Bundesregierung hat bei der Instrumentenreform diese Menschen am Arbeitsmarkt ganz einfach vergessen. Sie hat sie kaltherzig, fast brutal ausgeschlossen. Stattdessen wird eher über eine Steuersenkung gesprochen, als eine Steuer für Vermögende einzuführen.
Diese Regierung macht sich mehr Gedanken über den Schutz von Steuersündern, die ihr Geld am Gemeinwesen vorbei in die Schweiz schmuggeln,
als über einen Schutz für Menschen nachzudenken, die dringend unsere Hilfe und Begleitung benötigen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Thelen, Sie sagten, das Geld ist vorhanden. Das ist wohl wahr, aber Frau Ministerin Dreyer ist soeben auch darauf eingegangen, wofür es vorhanden ist: eben leider nicht für diejenige Gruppe der Menschen, über die wir gerade sprechen und die außen vor bleiben.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Herrn Professor Dr. Uwe Becker, ein Mitglied des Vorstandes der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, der sagt:
Das Problem ist doch, dass die Politik – ich füge ein, die Bundesregierung – sich auf diejenigen konzentriert, die leicht an den Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Die anderen werden aus der öffentlichen Aufmerksamkeit entlassen in die desolate Sphäre des Privaten. –
Ich denke, mit diesen Worten ist sehr zutreffend ausgesagt, was letztendlich passiert, und das dürfen wir nicht zulassen. Es existiert eine große Betroffenheit; denn jeden Tag lesen wir Briefe und Äußerungen in der Zeitung. Dies halte ich für richtig, und dies schätze ich auch sehr, weil es ein wichtiges Thema ist, das einen berührt, wenn man in hohem Maße sozial engagiert ist.
Aber ich sage einmal etwas zynisch, die geneigte Leserin liest und staunt. Ich lese in der Zeitung, dass Herr Dr. Gebhart – wir alle kennen ihn; er war früher einmal Abgeordneter im Landtag für den Wahlkreis Germersheim und ist heute Mitglied des Bundestages – die Schließung des Sozialkaufhauses in Germersheim bedauert. – Aber hat er denn nicht die Hand in Berlin mitgehoben für diese Veränderung?
Hat er nicht die Hand gehoben für die Veränderung der Instrumentenreform?
War er denn nicht in der Sitzung, oder war er irgendwo anders und hat sich aus dem Staub gemacht? – Was soll man dazu sagen?
Der Bürgermeister in Germersheim, Marcus Schaile, will der Bundesagentur für Arbeit den Schwarzen Peter in die Schuhe schieben
und sagt, es sei herzlos und unverantwortlich. – Ich glaube, an dieser Stelle ist dringend Nachhilfe erforderlich, und vielleicht erledigen es die Kollegen aus diesem Bereich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, bitte nutzen Sie Ihre Verbindungen zur Bundesregierung! Lassen Sie diese Menschen nicht im Stich!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss hat sich in seiner 14. Sitzung am 30. August 2012 sehr eingehend mit diesem Antrag der CDU befasst und empfiehlt die Ablehnung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, auf den ersten Blick erscheint dieses Gesetz nur technische Veränderungen und Vereinbarungen mit den Kommunen darzustellen. Bei genauerem Hinsehen sieht man, dass da viel mehr Inhalte dahinter sind, die uns betreffen, die die Kommunen betreffen, die Kreise, die Städte und vor allem natürlich die Menschen, die von den Auswirkungen des Gesetzes profitieren.
Frau Ministerin Dreyer hat es vorgestellt, es sind natürlich § 6 des Bundeskindergeldgesetzes und das Bildungs- und Teilhabepaket, was mit aufgenommen werden muss. Wenn man auch hier genau hinschaut, muss man feststellen, dass das vor Ort noch nicht so gut läuft, wie man es sich wünscht. Wir haben dieses Gesetz bei Inkrafttreten und im Vorfeld sehr kritisch begleitet, wie ich meine, zu Recht. Das Gesetz bereinigt auch die Kostenbeteiligung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Verbandsgemeinden, der Gemeinden und der Aufwendungen der Landkreise um die Beteiligung des Bundes.
Das ist ganz wichtig. Der Gesetzentwurf regelt auch – das war eben der Grund für die längeren Ausführungen der Kollegin Hedi Thelen – das Modellvorhaben in den Gemeinden. Frau Ministerin, wir sind sehr froh, dass eine Entfristung stattfindet. 18 Monate sind unseres Erachtens etwas zu kurz, um Erfahrungen zu sammeln, die auswertbar und umsetzbar sind, bevor die Kommunalisierung in Kraft treten kann. Auch was die Anzahl betrifft, wäre es schön, wenn sich die eine oder andere Kommune dem Modellvorhaben noch anschließen würde. Je mehr es sind, umso mehr Zahlen und Erfahrungen werden wir am Ende haben.
Bei allem notwendigen Regelungsbedarf zwischen den Ebenen Bund, Land und Kommunen dürfen wir nicht vergessen, um wen es geht: um Familien mit Kindern, Behinderte und Ältere. – Über allem muss das Prinzip des selbstbestimmten Lebens stehen. Das ist wichtig; das darf bei all den technischen Veränderungen und Formulierungen, die auch notwendig sind, nicht vergessen werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung müssen die Angebote ausgebaut und vernetzt werden, damit die Älteren bei abnehmender Selbstständigkeit und zunehmender Hilfsbedürftigkeit trotzdem so lange wie möglich in den eigenen, vertrauten vier Wänden leben können. Bei der Eingliederungshilfe muss es heißen: menschenwürdig leben, mittendrin von Anfang an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns gemeinsam sehr verantwortungsvoll der notwendigen Strukturveränderungen annehmen und sie begleiten, und das in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Kostenträgern, mit den Kommunen, den Gemeinden und den Städten. Das müssen wir vor dem Hintergrund der finanziellen Belastbarkeit machen, aber auch aus der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen heraus, die das alles einmal schultern müssen. Wir müssen es einfach und verständlich machen, damit die Menschen, die von der Anwendung profitieren, das auch verstehen.
Ich denke, wir werden im Ausschuss ausreichend Gelegenheit haben, über den Gesetzentwurf zu diskutieren. Ich bin sicher, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden.
Danke schön.
Frau Ministerin, es ist bekannt, dass unsere Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz und in Deutschland selbstverständlich
eine hohe Qualifikation haben. Wie sehen die Qualifikationsanforderungen im europäischen Vergleich aus?
Frau Ministerin, ich merke großes Interesse in der kommunalen Familie und natürlich auch große Lust, diese Möglichkeit der Energiegewinnung, aber auch der Einnahmeverbesserung der Kommunen zu organisieren und durchzuführen. Wer bündelt diese Anträge? Geht es nach der Möglichkeit, wer will, der darf, oder gibt es Einschränkungen?
Frau Staatssekretärin, ist es richtig, dass bislang die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten, die in regionalen Diensten eingesetzt werden, von zu Hause aus statt an der jeweiligen Dienststelle beginnt?
Zweite Frage, wenn es erlaubt ist, Herr Präsident.
Dann melde ich mich sofort noch einmal.
Frau Staatssekretärin, in Schifferstadt herrscht eine große Sorge, dass durch den Abzug der Polizei infrastrukturelle Schäden und Kaufkraftverluste entstehen. Ist Ihnen bekannt, wie viele Polizistinnen und Polizisten in Schifferstadt wohnen und sich am Gemeinwesen und am wirtschaftlichen Leben beteiligen?
Frau Ministerin, jetzt erklärt sich fast das, was ich fragen wollte; denn es gibt sicherlich Gründe dafür, dass die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen hat und nicht in die Vermittlung gegangen ist. Sie haben eben Bayern angesprochen. Die zweite Frage wäre gewesen oder ist, es gibt Divergenzen zwischen den einzelnen
Kassenärztlichen Vereinigungen und den Bundesländern. Sehen Sie eine Chance der Vermittlung zwischen den Selbstverwaltungsorganen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schuldenbremse, die in der vergangenen Legislaturperiode mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen beschlossen wurde, macht es erforderlich, dass alles, was mit Ausgaben verbunden ist, auf den Prüfstand kommt. Anders ist eine Konsolidierung des Haushalts nicht möglich.
Bei dem von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichten Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes besteht die Anstrengung darin, dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, aber auch unserem eigenen Selbstverständnis auf zuverlässige Sicherheit gerecht zu werden.
Wir haben dies auch in unserem Koalitionsvertrag sehr dezidiert beschrieben. Dazu stehen wir. Sie können im Übrigen lang suchen, bis Sie ein Bundesland finden, das mit der Feuerschutzsteuer Investitionen kommunaler Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz in solch hohem Maß fördert wie Rheinland-Pfalz.
Manche Bundesländer verwenden die Feuerschutzsteuer, um den Haushalt zu sanieren. Wir machen das nicht. Unsere Zweckbindung soll nicht aufgehoben werden. Diese bleibt bestehen. Herr Bracht ist nicht anwesend. Ich schätze ihn als wahrheitsliebenden Mensch.
Ich frage ihn, wie er dazu kommt, Unwahrheiten zu verbreiten. Ich habe den Gesetzentwurf gewälzt und dreimal gelesen. Ich habe mir überlegt, was mir entgangen ist. In der Überschrift stand, dass die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer entfällt. Ich habe sie nicht gefunden. Ich würde mich freuen, wenn er mir zeigen könne, wo das steht.
Wir wollen nach wie vor, dass die Feuerwehren und der Katastrophenschutz gut ausgerüstet sind. Das sind wir dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen schuldig. Das wollen wir auch aus Gründen der hohen Anerkennung, des Respekts und der Würdigung der vielen ehrenamtlichen Frauen und Männer, Jugendlichen und Kinder bei den örtlichen Feuerwehren.
Deswegen ist auch vorgesehen, die jährliche Pauschalförderung in diesem Doppelhaushalt nur um 1 Million Euro und die Einzelprojektförderung um 2 Millionen Euro auszusetzen. Diese 3 Millionen Euro sollen der Entlastung des Haushalts zugeführt werden. Wir bitten die Betroffenen vor Ort sehr um ihr Verständnis, weil diese Maßnahmen nicht alleine stehen, sondern mit vielen anderen Maßnahmen einhergehen, die im Endeffekt dazu dienen, ganz wichtige Projekte im Land für die Menschen zu sichern.
Wir müssen aber auch schauen, dass Synergien besser genutzt und Kosten dort angesiedelt werden, wohin sie gehören, quasi nach dem Veranlasserprinzip. Wenn man sechs Jahre nach der erstmaligen Einführung integrierter Leitstellen feststellt, dass nicht – wie ursprünglich geplant und vom Land finanziert – 40 % des Aufwands der allgemeinen Gefahrenabwehr dienen, muss man genau hinschauen. Wenn dann festgestellt wird, dass der Aufwand für die allgemeine Gefahrenabwehr nur 10 % beträgt, ist eine maßvolle Anpassung der Kostenbeteiligung der Kostenträger der Rettungsdienste schon angesagt.
Dies soll nach unseren Vorstellungen sehr moderat geschehen und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Das Land bleibt mit 25 % im Boot. Wenn dann die kommunalen Aufgabenträger etwas stärker herangezogen oder beteiligt werden, und zwar von 10 % auf 15 %, dann hat das wirklich nichts mit einer neuen Aufgabenzuteilung zu tun, sondern mit einer fairen Aufteilung der Kosten; denn es handelt sich um originäre Aufgaben der Kommunen.
Lassen Sie uns mit den Entwürfen – die Entwürfe werden im Ausschuss noch einmal diskutiert – aufrichtig und ehrlich umgehen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Pflege brennt es, und deswegen ist Handeln angesagt, und dies sehr schnell. Verehrte Frau Kollegin Thelen, Sie sagten, es drängt in der Bundesregierung, aber dann muss man auch handeln. Herr Minister Rösler hat im letzten Jahr das Jahr der Pflege ausgerufen – Herr Kollege Dr. Konrad hat es gesagt – und hat es im April noch einmal bekräftigt. Er hat, sehr populistisch, Hausbesuche gemacht, weil er wohl glaubte, damit punkten zu können.
Aber was ist passiert? – Wir haben bereits Mitte September. Es ist angekündigt, nur bis jetzt ist absolut nichts passiert. Die Forderungen unserer Gesundheitsministerin Malu Dreyer, dass sich die Fachminister der Länder schnellstens zusammensetzen und gemeinsam zu Lösungen beitragen müssen, sind bisher nicht umgesetzt worden. Das Treffen kam bislang nicht zustande. Das ist sehr bedauerlich; denn es wäre sicherlich ein sehr fruchtbarer Beitrag gewesen.