Frau Ministerin, können Sie das weitere Verfahren erläutern, wie die Leitbilder der Hochschulen für gute Beschäftigung entwickelt und welche Aspekte dabei voraussichtlich Berücksichtigung finden werden?
Das kann ich sehr gerne tun. Wir haben den Hochschulen aufgetragen und sie gebeten, auf jeden Fall die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragten bei diesen Leitbildentwicklungen mit zu beteiligen.
Hier geht es uns vor allen Dingen darum, dass die Hochschulen bezüglich des großen Problems der Befristung von Stellen entsprechende Zielvereinbarungen und Zielvorstellungen vorsetzen. Dabei geht es z. B. darum, wie viel Zeit ein Promovend tatsächlich aufbringen können muss für seine Promotion, wenn er einen befristeten Vertrag hat, um nur ein Beispiel zu nennen.
Dabei geht es auch darum, dass die Hochschulen mit den Fachbereichen konkret darstellen, wie die Befristungssituation aussieht. Da gilt der Grundsatz: Dauerstellen für Daueraufgaben. Die Möglichkeit haben jetzt die Hochschulen mit den 200 Dauerstellen.
Wichtig ist uns dabei die Beteiligung der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten. Ich hatte gerade vor drei Wochen ein Gespräch mit dem Hauptpersonalrat der Hochschulen und habe von allen Personalräten der Hochschulen widergespiegelt bekommen, dass sie sich auf diesem Weg gut mitgenommen fühlen, weil die Präsidenten allesamt schon auf die Personalvertretungen zugegangen sind und sie in diese Diskussionen mit einbezogen haben.
Frau Ministerin, Sie haben uns mitgeteilt, dass viele dieser neuen Stellen in eine Entfristung vorhandener Stellen aufgehen. Können Sie uns in Zahlen sagen, wie viele wirklich neue Stellen, das heißt wie viele neue Köpfe an den Hochschulen sein werden und wie sich das auf das Betreuungsverhältnis Studierende – Betreuer auswirkt? Danke.
Wir haben die Stellen heruntergebrochen auf alle Hochschulen. Das habe ich den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses nach der Sitzung des Ausschusses in der letzten Woche zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie so wollen, kann man sagen, es ist exakt nahezu die Hälfte. Die Hälfte der 200 Stellen wird genutzt, um befristete Verträge zu entfristen, und die andere Hälfte wird genutzt, um neue Stellen in den jeweiligen Schwerpunkten zu schaffen. Wenn Sie sich die Zielvereinbarungen anschauen, können Sie nachlesen, dass das im Prinzip auf jede einzelne Hochschule heruntergebrochen ist.
Das Betreuungsverhältnis wird sich verbessern. Ich kann es Ihnen jetzt nicht auf Spitz und Knopf ausgerechnet sagen. Wir hatten in der letzten Woche im Ausschuss
die derzeitige Situation des Betreuungsverhältnisses besprochen, dass es sich in eine gute Richtung entwickelt. Dass wir aber da noch zu tun haben, haben wir auch miteinander festgestellt. Die 200 Dauerstellen werden natürlich helfen, das Betreuungsverhältnis weiter zu verbessern, aber das ist jetzt noch nicht heruntergerechnet.
Frau Ministerin, welche Mittel stehen dem Land Rheinland-Pfalz nach den Prognosen für 2015 und den nächsten Jahren jährlich zusätzlich zur Verfügung?
Wir sind noch nicht in den Haushaltsberatungen, Herr Licht. Deswegen kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben.
Frau Ministerin, Sie hatten vorhin gesagt, dass alle Fachhochschulen und alle Hochschulen im Land angemessen an den Mitteln beteiligt werden. Meine Frage zielt darauf, ob auch die Hochschulen in freier Trägerschaft, also der Kirchen, daran Anteil haben, und wenn ja, in welchem Ausmaß, und wenn nein, warum nicht.
Wir haben nur die staatlichen Hochschulen bei der Verteilung des Stellenprogramms beteiligt und das auch entsprechend kommuniziert. Was wir machen, ist, dass wir über die Hochschulpaktmittel im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern unsere privaten Hochschulen partizipieren lassen, aber nicht beim Stellenprogramm hier.
Frau Ministerin, es ist vorhin zur Sprache gekommen, dass die frei gewordenen BAföG-Mittel ein bundesweites
Phänomen als Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind. Haben Sie Kenntnis, wie die anderen Bundesländer mit den BAföG-Mitteln umgehen?
Ja, es gibt eine Umfrage eines Instituts, zu der auch Rheinland-Pfalz geliefert hat, das die Länder abgefragt hat. Das war auch veröffentlicht gewesen.
Es ist heterogen. Ich sage einmal, Sinn und Zweck der Übernahme der BAföG-Mittel – so ist es formuliert worden – ist, dass die Entlastung, die dadurch in den Länderhaushalten stattfindet, der Bildung und der Wissenschaft zugutekommt.
Überwiegend machen das die Länder, aber nicht in einer solch klaren Akzentuierung, wie das Rheinland-Pfalz macht. Es gibt einige wenige, beispielsweise Hessen. Wir sagen ganz klar: Von den 35 Millionen Euro gehen 25 Millionen in die Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen und 10 Millionen zur Unterstützung der Inklusion. Das haben wir in Rheinland-Pfalz sehr früh festgelegt.
Andere sind noch nicht so weit. Es gibt andere Länder, die sind schon festgelegt, geben aber nicht alles weiter. Es gibt Länder, die gehen stärker in den frühkindlichen Bereich. Es gibt Länder, die verteilen das gleichmäßig zwischen den Hochschulen. Es gibt aber auch Länder, die nicht alles weitergeben. Das muss man der Ehrlichkeit halber auch dazu sagen.
Deswegen sind uns – das können Sie in jeder einzelnen Pressemitteilung der Hochschulen, die eigene Pressemitteilung herausgegeben haben, nachlesen; das ist am Montag auch sehr deutlich geworden bei den Zielvereinbarungen – unsere Hochschulpräsidenten sehr dankbar, dass wir so schnell und klar gesagt haben, wie wir in Rheinland-Pfalz mit den BAföG-Mitteln umzugehen gedenken und der überwiegende Anteil in die Grundfinanzierung der Hochschulen fließt.
Diese Eindeutigkeit und – das muss man sagen, glaube ich – vor allem diese Schnelligkeit sind schon bundesweit sehr vorbildlich.
Frau Ministerin, in welcher Höhe stehen Ihnen, nachdem der Bund die BAföG-Mittel übernommen hat, Mittel für 2015 insgesamt und für 2016 und 2017 nach Ihren Berechnungen zur Verfügung?
Dauerhaft werden durch die Übernahme der BAföGMittel – so steht es auch bei uns im Haushalt; die Kapitelgruppe habe ich nicht auswendig im Kopf, liegt aber bei mir auf dem Tisch – 35 Millionen Euro in 2015, in 2016 und in 2017 usw. zur Verfügung stehen.
Wir haben uns entschlossen, dass wir 10 Millionen Euro zur Verbesserung der Inklusion zur Verfügung stellen. Hierzu haben wir letztes Jahr kurz vor der Sommerpause noch eine gesetzliche Grundlage, § 109 b Schulgesetz, verabschiedet. Evaluiert wird Ende 2016. Das ist die eine dauerhafte Festlegung.
Die andere dauerhafte Festlegung ist, dass wir im Volumen von 25 Millionen Euro – so wie ich es vorhin dargestellt habe – 16 Millionen Euro für Dauerstellen und 9 Millionen Euro für Sachkosten dauerhaft den Hochschulen zur Verfügung stellen.
Das ist das, was bei den Hochschulen so gut ankommt, weil wir in Zeiten der Hochschulpaktfinanzierung leben. Der Hochschulpakt ist ein hervorragendes Instrument gewesen, um auf zusätzliche Studienanfängerzahlen schnell reagieren zu können. Deswegen ist er zwischen Bund und Ländern auch vereinbart und jetzt für die dritte Paktphase dankenswerter Weise von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen worden.
Das Problem am Hochschulpakt ist aber, dass es zu einer extrem hohen Anzahl von befristeten Stellen führt, weil die Hochschulen immer nur befristete Stellen vergeben können. Deswegen ist es so wichtig, dass wir gesagt haben, mit den BAföG-Mitteln gehen wir in dauerfinanzierte Stellen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Michael Wäschenbach und Hedi Thelen (CDU), Konsequenzen aus aktuellen Gerichtsentscheidungen gegen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 16/4638 – betreffend, auf.
1. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Landesregierung für den MDK Rheinland-Pfalz durch die gericht
2. Inwiefern sieht die Landesregierung nach den ergangenen Urteilen den erhobenen Vorwurf der Verschwendung von Versichertengeldern gegenüber dem MDK als berechtigt an?
3. Inwiefern sieht die Landesregierung nach den aktuell ergangenen Urteilen Anlass, rechtsaufsichtlich gegenüber dem MDK Rheinland-Pfalz tätig zu werden?
4. Wie reagiert die Landesregierung im Lichte der aktuell ergangenen Urteile auf die von den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des MDK RheinlandPfalz erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den MDK Rheinland-Pfalz?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Michael Wäschenbach und Hedi Thelen möchte ich namens der Landesregierung gerne beantworten. Ich darf vorab auf die vorliegenden Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen – Drucksachen 16/2193 und 16/2194 – aus dem März 2014 sowie auf die Kleinen Anfragen – Drucksachen 16/2526 und 16/2527 – aus dem September 2014 und auf die beiden ausführlichen Unterrichtungen durch die Landesregierung in der 23. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 24. Oktober 2013 sowie in der 36. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 27. November 2014 verweisen. Ich bitte daher um Verständnis, dass auf Fragen, die bereits mehrfach gestellt und auch im Parlament bereits erörtert wurden, keine neuen oder anderen Antworten zu erwarten sind.
Zu Frage 1: Wie bereits in den Antworten auf die Kleinen Anfragen – Drucksachen 16/2193 und 16/2526 – sowie in der 36. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses ausgeführt, ist der Landesregierung nicht bekannt, welche Kosten den Prozessbeteiligten der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer des MDK und seinem ehemaligen Arbeitgeber entstanden sind bzw. entstehen könnten. Es handelt sich um ein arbeitsrechtliches Verfahren, bei dem die Landesregierung kein Verfahrensbeteiligter ist.