Susanne Ganster

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Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Der Bereich der Weiterbildung ist in den letzten Jahren immer vielfältiger geworden. Themen wie Grundbildung und Alphabetisierung sind dabei zu zentralen Schlüsselbegriffen geworden.
Die anerkannten Weiterbildungsträger haben bei uns in Rheinland-Pfalz Maßstäbe gesetzt, die über die Landesgrenzen hinaus Anerkennung finden. Auch die Zahl der Sprach- und Integrationskurse in Verantwortung unserer Weiterbildungsträger ist in den letzten Jahren gestiegen.
Der Haushaltsansatz für die anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung ist seit vielen Jahren aber unverändert trotz gestiegener Aufgaben und allgemeiner Kostensteigerungen, besonders im Bereich der Tariflöhne. Herr Heinisch, ich freue mich, dass
Sie das ähnlich bewerten.
Die Weiterbildungsträger haben immer wieder auf diese nicht angepasste Grundfinanzierung hingewiesen. Sie haben trotzdem verlässlich ihre Angebote und Maßnahmen den Mitteln entsprechend durchgeführt, stets auf einem qualitativ hohen Niveau. Dafür wollen wir heute als CDUFraktion auch herzlich Danke sagen. Sie leisten Großartiges.
In diesem Jahr stehen wir mit der großen Zahl an Flüchtlingen jedoch vor einer ganz anderen Dimension von Sprachund Integrationskursen, die von den anerkannten Weiterbildungsträgern, allen voran den Volkshochschulen, zu leisten ist. Am 7. Dezember dieses Jahres hat die Geschäftsstelle des rheinland-pfälzischen Volkshochschulverbandes in einer Pressemitteilung diese Situation wie folgt geschildert:
„Die Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz leisten bereits seit vielen Jahren im Sprach- und Integrationsbereich beeindruckende Arbeit. Rund 50 % der vom BAMF zugelassenen Integrationsträger in Rheinland-Pfalz sind Volkshochschulen, und etwa 60 % der Absolventen eines Jahres legen die Prüfung im Integrationskurs an einer Volkshochschule ab.
In fünf der acht Fördergebiete in Rheinland-Pfalz führen die Volkshochschulen berufsbezogene Deutschkurse innerhalb des ESF-BAMF-Programms durch. Damit sind die Volkshochschulen wichtige Integrationszentren in allen Kommunen des Landes.“
Auch der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Volkshochschulverbandes, unser Landtagspräsident Joachim Mertes, verweist in eben dieser Pressemitteilung darauf, dass die Sprach- und Integrationskurse eine unabdingbare Voraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Integration sind.
Aber jetzt, meine Damen und Herren, kommt der entscheidende Punkt. Um die bereitgestellten Gelder des ESFund BAMF-Programms aber für diese Kurse überhaupt abrufen zu können, braucht es genügend Personal bei unseren Weiterbildungsträgern. Das von ESF und BAMF bereitgestellte Geld muss nämlich von jemandem beantragt werden. Dafür müssen Kurse ausgeschrieben und Anmeldungen entgegengenommen werden, Räume organisiert und nicht zuletzt qualifizierte Sprachlehrer und Kursleitende gefunden werden, anschließend die Maßnahme abgerechnet und das Geld auch abgerufen werden. Dafür braucht es also ganz konkret mehr Personen, die diese Umsetzung leisten.
Als CDU-Fraktion wollen wir deshalb den anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung 330.000 Euro mehr, also insgesamt 500.000 Euro, im nächsten Jahr zur Verfügung stellen. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, selbstverantwortlich das Geld einzusetzen und ihr Personal auch auskömmlich entlohnen
zu können.
Die Schwierigkeit, überhaupt noch qualifiziertes Personal und qualifizierte Kursleiter zu finden, wäre an dieser Stelle noch einmal ein eigenes Thema. – Frau SchleicherRothmund, wie wir es gegenfinanzieren, haben wir gestern ausführlich dargelegt.
Wir halten den minimalistischen Vorschlag von Rot-Grün, lediglich die Grundförderung um 50.000 Euro anzuheben, damit eine pädagogische Fachkraft der TVöD-Anpassung entsprechend 200 Euro brutto mehr am Jahresende hat, für blamabel. Das entspricht in keiner Weise dem, was die Weiterbildungsträger brauchen, um für unser Land einen zentralen Baustein der Integration zu leisten.
Ein Begleitantrag, wie ihn Rot-Grün unter dem Titel „Förderung der Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungsträger“ einbringt, liest sich vielleicht schön als Lobund Wohlfühlantrag. Ohne eine entsprechende Finanzausstattung sind es aber eben nur schöne Worte und helfen den Weiterbildungsträgern keinen Schritt weiter; denn nur von schönen Worten kann man kein Personal bezahlen.
Ich möchte heute, stellvertretend für die kulturpolitische Sprecherin der CDU, Brigitte Hayn, die nicht anwesend sein kann, noch kurz in den Bereich Kultur schauen. Wir danken zunächst allen, die mit ihrem künstlerischen Schaffen und ihren Aktivitäten unserer Gesellschaft viele Impulse geben und das Gemeinschaftsleben bereichern, seien es Bürgerinnen und Bürger, die Kunst und Kultur zu ihrem Beruf gemacht haben, oder die vielen Menschen in unserem Land, die sich ehrenamtlich in Orchestern, Chören, Amateurtheatern und vielen anderen künstlerischen Initiativen engagieren.
Leider sind die Rahmenbedingungen für Kultur in Rheinland-Pfalz nicht rosig. Laut dem Kulturfinanzbericht 2014 liegt Rheinland-Pfalz im Ländervergleich bei den Pro-Kopf-Ausgaben an vorletzter Stelle. Unsere kulturellen Einrichtungen und Institutionen stehen seit vielen Jahren mit dem Rücken an der Wand wie – um nur ein paar Beispiele zu nennen – die Musikschulen, das Kinder- und Jugendtheater Speyer oder das Chawwerusch Theater in Herxheim. Die Einrichtungen wissen oft nicht, wie sie bei zusätzlichen Aufgaben wie Inklusion und Flüchtlingsarbeit ihre steigenden Personalkosten in den Griff bekommen sollen; denn die Landeszuschüsse stagnieren seit Jahren.
Die CDU-Fraktion beantragt daher eine Erhöhung der Zuschüsse an Theater und Orchester in privater Trägerschaft von 80.000 Euro für das Kinder- und Jugendtheater Speyer und das Chawwerusch Theater Herxheim.
Dagegen wird das Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“, ein Lieblingskind der Landesregierung, geradezu bevorzugt behandelt; denn seit seinem Start vor zwei Jahren sind dafür immerhin fast 2 Millionen Euro verausgabt worden, und im Haushaltsplan 2016 wird weiterhin großzügig geplant.
Meine Damen und Herren, es ist keine Frage: Sicherlich ist es schön, wenn Kinder und Jugendliche die Gelegenheit bekommen, mit Künstlerinnen und Künstlern in Kontakt zu kommen und von ihnen in ihrer Kreativität gefördert zu werden. Man muss sich aber in Zeiten leerer Kassen Neues und Schönes auch leisten können, und das kann Rheinland-Pfalz nach unserer Ansicht derzeit nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Integrationsaufgabe sehen auch viele Verbände und Einrichtungen aus dem Bereich der Laienmusik. Die CDU-Fraktion will dieses Engagement unterstützen, indem sie eine Erhöhung der Zuweisungen für die Laienmusikverbände um 250.000 Euro beantragt.
Wir sind in diesem Jahr besonders stolz auf die großartige Entwicklung unserer Deutschen Staatsphilharmonie in Rheinland-Pfalz. Dem Gespann aus Dirigent Karl-Heinz Steffens und Intendant Michael Kaufmann ist es gelungen, das Orchester auch mittels neuer Veranstaltungsformate zu Spitzenleistungen zu führen, die sogar mit der Verleihung des ECHO Klassik vor einigen Wochen belohnt worden sind. – Gott sei Dank sind die kleinkarierten Töne, die im vergangenen Sommer aus dem Kulturministerium gegenüber dem Orchester zu hören waren, inzwischen verstummt. Aber auch diese Äußerungen haben eines deutlich gemacht: Rheinland-Pfalz braucht endlich einen Aufbruch und neue Ziele im Kulturbereich.
Abschließend möchte ich noch zwei oder drei Sätze zum Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften sagen. Kirchen und Religionsgemeinschaften übernehmen für unsere Gesellschaft viele Dienste, die der Staat gar nicht leisten kann. In diesen Tagen helfen sie in besonderer Weise bei der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge. Ich nenne stellvertretend an dieser Stelle die Caritas und die Diakonie mit ihren vielen Ehrenamtlichen.
Mit Blick auf unsere jüdischen Gemeinden in RheinlandPfalz freue ich mich, dass wir – Frau Schleicher-Rothmund hat es vorgetragen – einen gemeinsamen Antrag zum Neubau der jüdischen Synagoge in Koblenz heute verabschieden werden. Mit ihren heute rund 1.000 Gemeindemitgliedern führt die Jüdische Gemeinde Koblenz eine rund 1.000-jährige Geschichte jüdischen Kulturgutes in Koblenz fort. Dies wollen auch wir ausdrücklich unterstützen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Es ist meine Aufgabe, zum Frauenhaushalt und Landesgleichstellungsgesetz Ausführungen zu machen. Die Kollegin hat es schon angekündigt. Ich
möchte an dieser Stelle ein bisschen genauer auf dieses Zahlenwerk schauen, das uns vorgelegt worden ist.
Durch die Landesregierung sollen Modellprojekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen um etwa die Hälfte auf 11.000 Euro gekürzt werden. Wenn wir im Haushalt eine Begründung dafür suchen: Fehlanzeige.
Auch Zuschüsse zu Ein- und Wiedereingliederungsprogrammen für Frauen in den Arbeitsmarkt sollen erneut gekürzt werden, ebenfalls Zuschüsse für Frauenorganisationen, Fraueninitiativen, die im letzten Haushalt bereits um 5.000 Euro gekürzt wurden, jetzt noch einmal um knapp 2.000 Euro. Auch SOLWODI – draußen liegen die Prospekte – betreffen in diesem Jahr Einsparungsvorschläge von Rot-Grün mit 3.200 Euro.
Ebenfalls massive Einsparungen plant die Landesregierung bei den Maßnahmen zur Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Mädchen und Frauen sowie zur Verbesserung der Ausbildung von Mädchen und Frauen. 2013 standen hier noch 310.000 Euro im Haushalt, gekürzt dann im Doppelhaushalt auf 303.000 Euro und jetzt nochmals um 23.000 Euro.
Aber diesen Kürzungen der Landesregierung setzen die Fraktionen von SPD und GRÜNEN dann noch eins drauf. Sie wollen bei diesem arbeitsmarktpolitischen Instrument nochmals 25.000 Euro streichen. An dieser Stelle fragen wir, warum. Weil Sie in einem anderen Haushaltstitel – so ist unsere These –, genau nämlich diese 25.000 Euro anders verteilen wollen, nämlich für Notrufe.
Das kann man machen. Für uns ist dieses Vorgehen aber sehr fragwürdig, wenn ich der einen benachteiligten Gruppe Hilfen streiche, um sie einem anderen hilfsbedürftigen Personenkreis zukommen zu lassen.
Ähnlich zu hinterfragen ist nach dem gleichen Prinzip die Erhöhung des Ausgabetitels für die Frauenhäuser zulasten wieder eines anderen Topfes. Auch für die Umverteilungspraxis aus einer familienfördernden Maßnahme – aus einem Topf, nämlich dem Titel 664 23 – fehlt mir ganz das Verständnis, wenn ich bei familienfördernden Maßnahmen kürze, um jetzt im Frauenhaushalt das Interventionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahbereich um 25.000 erhöhen zu können.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Gerade die RIGGInterventionsstelle und die Beratungsangebote sind ein ganz wichtiges Instrument, um Frauen ganz konkrete Hilfestellung bei Gewalt im häuslichen Umfeld zu geben. Als CDU haben wir uns immer wieder ausdrücklich für dieses Programm ausgesprochen. Aber dies auf Kosten von anderen Hilfestellungen, nämlich für Familien, zu tun, halten wir für falsch.
Meine Damen und Herren, es geht uns im Endeffekt nicht klein-klein darum, ob nun ein paar Euro an der einen Stelle weggenommen und an einer anderen Stelle eingeplant werden sollen, sondern es geht uns einfach um die Art und Weise, wie die Landesregierung von Rot-Grün auf dem
Rücken anderer benachteiligter Gruppen einen Verschiebebahnhof konstruiert. Das können wir so nicht unterstützen.
Wie in anderen Teilhaushalten gilt für uns auch als CDU im Bereich Frauen, wir müssen den Organisationen, Einrichtungen und Initiativen ein verlässlicher Partner sein und Planungssicherheit geben, damit langfristige Maßnahmen für Frauen und Mädchen in Grenzsituationen geplant und durchgeführt werden können. Wir danken an dieser Stelle auch allen, die sich in diesem Bereich haupt- und ehrenamtlich immer wieder engagieren.
So weit zu den Haushaltsansätzen.
Ich möchte jetzt zu den Inhalten des Landesgesetzes zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften kommen. Meine Damen und Herren, vor 20 Jahren trat das Landesgleichstellungsgesetz in Kraft. Es sollte die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz fördern.
Von Anfang an war es als Instrument der Frauenförderung gedacht. Der Unterrepräsentanz von Frauen besonders in Leitungspositionen, aber auch in Gremien sollte nachhaltig entgegengewirkt werden. Diesem Anliegen haben sich in Rheinland-Pfalz in der Folgezeit viele im Bereich der Gleichstellung und Frauenförderung Tätige verdient gemacht.
Einige Vertreterinnen durften wir bei unserer Anhörung im Ausschuss nicht nur hören, sondern auch befragen. Sie alle lieferten uns wertvolle Rückmeldungen aus ihrer Praxis und formulierten ganz konkrete Forderungen, den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung an einigen wichtigen Stellen nachzubessern. Herzlichen Dank für diesen informativen und intensiven Austausch!
Wir – damit meine ich insbesondere auch unsere frauenpolitische Sprecherin Marlies Kohnle-Gros – haben uns wirklich lange und intensiv mit diesem vorliegenden Gesetz und den zahlreichen Rückmeldungen beschäftigt. Das Ergebnis unserer Überlegungen folgte dann jetzt in einem Änderungsantrag. Daraus möchte ich die wichtigsten Punkte nennen:
Erstens muss im Mittelpunkt eines Gleichstellungsgesetzes die Chancengleichheit von Männern und Frauen stehen. Dabei müssen Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen immer den Vorrang haben. Mit diesem Gesetz soll eine ausgewogene Beteiligung von Frauen bei allen Aufgaben und Positionen erzielt werden.
Besonders auch bei der Besetzung von Gremien soll auf eine gleichberechtigte Teilhabe hingewirkt werden. Hier sehen wir – auch das haben wir im Ausschuss thematisiert – die Landesregierung in einer besonderen Pflicht, da es ihr nicht gelungen ist, in den letzten fünf Jahren Frauen bei der landeseigenen Gremienbesetzung besonders zu fördern. Das ist ausgeblieben.
Was wollen wir noch ändern? – Wie auch in anderen Bundesländern sollte dieses Gesetz auch für Hochschulen gelten, soweit nicht das Hochschulgesetz für die Beschäftigten andere Regelungen enthält. Das nicht wissenschaftliche Personal sollte unserer Meinung nach ebenso behandelt werden wie andere Bedienstete in Landesbehörden.
Eine weitere Änderung: Alle fünf Jahre fordern wir von der Landesregierung einen Bericht über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten im Geltungsbereich des Gesetzes. Wir halten nämlich die Vorgabe, einmal in der Legislaturperiode, für ungeeignet, da eine Vergleichbarkeit nur durch gleichbleibende Berichtsintervalle sichergestellt ist.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, meine Damen und Herren. Nicht einverstanden sind wir mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise bei Einstellungen. Sie wollen, dass bei Vorstellungsgesprächen in von Frauen unterrepräsentierten Bereichen alle Bewerberinnen oder mindestens so viele wie Männer zum Bewerbungsgespräch einzuladen sind. Hier muss aber unserer Ansicht nach die Qualität der Bewerberinnen und Bewerber nach wie vor im Vordergrund stehen. Deshalb sollen, egal, ob Männer oder Frauen in einem bestimmten Bereich unterrepräsentiert sind, nur dann gleich viele eingeladen werden, wenn sie auch die geforderten Qualifikationen aufweisen.
Ich möchte einen weiteren Punkt noch ansprechen. In diesem geht es um Beschäftigte, die aus familiären Gründen beurlaubt werden sollen. Diese sollen dann auch die Möglichkeit haben, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen. Wir wollen nicht erst, dass diese Gruppe nachfragen muss, was es an Weiterbildung oder Fortbildung gibt, sondern wir wollen, dass sie automatisch informiert werden. Es soll ein ganz normaler Vorgang sein.
Einer der am meisten diskutierten Fragen im Ausschuss, auch mit Ihnen, Frau Ministerin, war die Frage der Bestellung oder Wahl. Wir fordern hier auch eine Änderung, nämlich in den Dienststellen, die in der Regel mehr als 100 Beschäftigte haben, soll das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in der Dienststelle ausgeschrieben werden. Das ist uns wichtig.
Nicht nachvollziehbar ist für uns die von der Landesregierung vorgeschlagene Regelung der Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten. Diese soll Ihrem Vorschlag nach nicht im Gesetz selbst, sondern in einer erst noch im Staatsanzeiger zu veröffentlichenden Empfehlung geregelt werden. Liebe Frau Ministerin, das ist für uns die klassische Katze im Sack.
Wir fordern ganz klar eine in diesem Gesetz verbindlich geregelte Freistellung von der sonstigen dienstlichen Tätigkeit. Das ist für uns wichtig.
Sollten die Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Maßgaben des Rechts auch eine Beanstandung vorzubringen haben, dann wollen wir ihnen zehn Arbeitstage zur Verfügung stellen, und nicht, wie es das Gesetz vorgibt, nur
eine Kalenderwoche. Das ist unzureichend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben uns wirklich intensiv mit diesem Gesetz beschäftigt, weil uns die Gleichstellung von Frauen und Männern wichtig ist. Deshalb haben wir wirklich um jede einzelne Formulierung gerungen.
Wir hoffen, dass Sie unsere wirklich wohlüberlegten Änderungen mittragen können; denn wir schulden es der Frauenförderung und Gleichstellung, aber auch allen Frauen im Sinne einer Chancengleichheit, dass wir dieses Gesetz endlich modernisieren.
Danke.
Herr Lewentz, wir konnten der Presse entnehmen, dass Ihr Ministeriumssprecher, Herr Winkler, über die durch den LBM bereitgestellten Stellen informiert hat, dass es sich insgesamt um 20 Stellen gehandelt hat. 22 Bewerber seien infrage gekommen. 16 davon hätten das Angebot angenommen.
Mittlerweile war auch der Presse zu entnehmen, dass drei die Probezeit nicht erfolgreich bestehen konnten und jetzt zwei weitere Vorbereitungslehrgänge und eine Prüfung absolvieren müssten. Können Sie uns heute eine Einschätzung geben, warum nicht alle angebotenen Stellen wirklich besetzt werden konnten, an was das nach Ihrer Einschätzung lag und ob es weitere Optionen für diese Beschäftigten gibt?
Herr Minister, ich möchte noch einmal auf Ihre Ausführungen zu den Arbeitsplätzen, die verloren gegangen sind, eingehen. Es betraf damals 120 Mitarbeiter des Flughafenbetriebs. Kenntnisstand heute, was wir der Presse entnehmen konnten, ist, dass 17 bisher noch nicht wieder in Arbeit vermittelt werden konnten. Hinter diesen 17 Arbeitnehmern stehen 17 Familien in der Region Zweibrücken. Die Ministerpräsidentin hat vor einem Jahr in der Stadthalle in Zweibrücken gesagt: Wir lassen keinen im Regen stehen. –
Deswegen heute meine Frage: Welche Maßnahmen un
ternehmen Sie noch für diese verbliebenen 17? Denn die können jetzt nicht noch ein paar Jahre warten, bis eventuell die bis zu 200 auf dem Gelände entstehen und sie da eventuell unterkommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute diese Anfrage der SPD in der Fragestunde gehabt. Es war leicht zu durchschauen, das haben wir heute Morgen schon gemerkt, sie diente nur einem Ziel, nämlich der Landesregierung heute Morgen eine Plattform zu bieten,
Verdienste einer erfolgreichen Entwicklung durch einen privaten Investor sich selbst auf die Fahne zu schreiben und sich dafür zu loben.
Das Ganze gleicht mal wieder einem Theaterstück in drei Akten, einem Theaterstück, dessen Inhalt beliebig austauschbar ist.
Heute war es der Flughafen Zweibrücken, gestern der Flughafen Hahn. Wir hatten auch schon andere Aufführungen, Schlosshotel Bad Bergzabern oder Schiersteiner Brücke. Sehr beliebt beim Publikum ist immer auch der Nürburgring.
Warum haben wir immer das gleiche Schema an dieser Stelle?
Es ist das gleiche Schema, es ist die gleiche Dramaturgie, die wir hier immer wieder erleben, und zwar in drei Akten. Der erste Akt ist politisches Versagen der Landesregierung.
Im Fall Zweibrücken gehe ich gern auf den Inhalt ein.
Die Landesregierung hat es versäumt, nachhaltig, persönlich und engagiert und vor allem erfolgreich in Brüssel für den Standort des Flugplatzes zu werben.
Die Landesregierung im Saarland hat es wesentlich geschickter angestellt. Jetzt können wir uns auch ein Jahr nach dieser Insolvenz hinstellen und sagen, der Schwarze Peter liegt ganz allein in Brüssel. Das ist sehr einfach. Man muss die Ursachen nach wie vor erforschen. Da müssen wir festhalten, die Landesregierung hat einfach nicht so erfolgreich verhandelt, wie es das andere Bundesland getan hat.
Das führte ziemlich genau vor einem Jahr zur Insolvenz des Flughafens Zweibrücken. Das war der erste Akt.
Der zweite Akt war im Dezember der Verkauf des Flugplatzes. Das Gelände hat ein privater Investor mit eigenem Geld bezahlt. Er wird nun, so hat er es verkündet, dort noch einmal rund 25 Millionen Euro investieren, damit sich Gewerbe ansiedeln kann und somit 200 Arbeitsplätze entstehen können.
Das begrüßen wir sehr. Das wollen wir in der Region unterstützen.
Aber es ist festzuhalten, es ist ein privater Investor.
Aber heute Morgen stellt sich der Innenminister hier hin und verkündet es und lässt sich dafür loben.
Heute sind wir im dritten Akt angekommen. Da haben wir das übliche Spiel, dass es hier noch einmal als Thema aufgerufen wird.
Man muss festhalten, es ist das alleinige Verdienst eines erfolgreich wirtschaftenden Unternehmers, bei dem man fünf bis sieben Jahre abwarten muss, ob sich diese positive Entwicklung fortsetzt.
Da wünschen wir ihm alles Gute. Aber dass sich dafür die Landesregierung an dieser Stelle für etwas loben lässt, für das sie genauso wenig beigetragen hat wie für draußen die sommerlichen Temperaturen – daran haben Sie auch kein Verdienst –, sehe ich als unredlich an. Es ist unredlich, an dieser Stelle das Konzept eines erfolgreich privat Wirtschaftenden zu loben.
Danke.
Ich möchte hier keinen Tinnitus bekommen. Es geht um einen Wasserspielplatz in Contwig. Das ist erst einmal eine schöne Sache. Die Kosten belaufen sich auf 330.000 Euro. Der Kreis gibt 30.000 Euro dazu, sonst kann das Projekt nicht verwirklicht werden. Das tut dem Kreis schon ein bisschen weh. Wir tun es aber für die Region.
Die Frage ist aber, wie es mit dem Wasserspielplatz weitergeht
und wie die Verbandsgemeinde diesen langfristig unterhalten kann. Deswegen müssen wir bei vielen der 25 Punkte einfach weiter nachschauen, ob sie die Region vorwärtsbringen und ob alles umgesetzt wird. Das ist doch die originäre Aufgabe der Opposition. Das bin ich auch den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause schuldig.
Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns als CDUFraktion in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Thema Sterbebegleitung beschäftigt. Dabei haben wir bereits im Vorfeld der Orientierungsdebatte das Thema mit Experten aus der Hospiz- und Palliativversorgung, mit Ärzten, Professoren, aber auch Ehrenamtlichen besprochen. Auch die Anhörung und Auswertung im Landtag waren für uns sehr ertragreich. So stelle ich Ihnen heute die ethischen und religiösen Beweggründe für eine entschiedene Ablehnung einer organisierten, geschäftsmäßigen oder durch Vereine organisierten Sterbehilfe vor.
Keine Krankheit, kein Leid und auch kein Sterbeprozess können einem Menschen seine Würde nehmen. Jedem Menschen kommt seine je eigene Würde zu, von Beginn des Lebens an bis zu seinem letzten Atemzug. Im jüdischchristlichen Kontext ist uns dabei auch der Gedanke wichtig, dass wir uns als Geschöpfe Gottes begreifen und das Geschenk des Lebens als unverfügbares Gut wertschätzen, das vor jedem Übergriff von außen zu schützen ist. Damit stehen wir Seite an Seite mit allen Religionen. Keine Religion spricht sich für eine aktive Sterbehilfe aus.
Auch losgelöst von jeder religiösen Prägung können wir als ethische Maxime die Würde des Menschen und den
Schutz des Lebens quasi als Prämisse in diesem Diskurs voraussetzen. Eine andere Frage ist es, wie Menschen in Würde sterben können. Hier sind wir als Gesellschaft gefragt. Für uns steht klar der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung gerade in den ländlichen Regionen im Vordergrund.
Vor allem kirchliche Einrichtungen, aber auch viele freie Träger nehmen sich alter, kranker, behinderter oder sterbender Menschen in besonderer Weise an. Die Sterbebegleitung findet durch diese Dienste stationär, aber überwiegend ambulant statt. Hier setzt die Aufgabe der Politik an. Diese Dienste müssen wir in Rheinland-Pfalz stärken, besser vernetzen und publik machen; denn viele Menschen beschäftigen sich mit den Fragen der häuslichen Pflege oder eben auch mit den Fragen der Sterbebegleitung erst dann, wenn ein Angehöriger möglicherweise austherapiert nach Hause entlassen wird. Welche Anlaufstellen, Hilfen und Möglichkeiten der Begleitung es aber konkret gibt, ist oft unbekannt.
Wenn es um die Frage der Sterbebegleitung und auch der Sterbehilfe geht, dann wird oft die Frage nach der Selbstbestimmung gestellt.
Habe ich als Person nicht etwa das Recht, selbst zu entscheiden, wann und wie ich mein Leben beenden will? – Hier müssen wir kritisch zurückfragen, wie frei eine Entscheidung zur Selbsttötung überhaupt sein kann, wenn man in einer besonderen Situation ist, wenn man alt, alleine, krank, behindert oder etwa mittellos ist. Würde dann eine Änderung der Gesetzeslage für die aktive Sterbehilfe gerade auf solche Menschen nicht einen enormen Druck ausüben? Entspräche das wirklich unserem Verständnis von Selbstbestimmung? Wäre es dann wirklich eine freie Entscheidung, wenn sich jemand der auf Hilfe und Pflege angewiesen ist, zum Beispiel für einen assistierten Freitod entscheidet, nur weil er seinem Partner, seinen Kindern oder Angehörigen nicht länger zur Last fallen möchte? Wie hoch wäre der Druck auf Menschen in einer solchen Situation, wenn aktive Sterbehilfe eine legale und frei zu wählende Option neben weiteren aufwendigen, kostspieligen, lediglich lebensverlängernden Maßnahmen wäre? Würde das nicht eine Schleuse öffnen, die die aktive Sterbehilfe quasi als eine Therapieoption anbietet?
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der eine solche Möglichkeit den Druck auf kranke, pflegebedürftige, behinderte oder sterbende Menschen ausübt.
In der Anhörung haben wir von Beispielen aus Belgien und den Niederlanden gehört,
wo selbst an Demenzkranken, ja sogar Kindern nach dem Gesetz aktive Sterbehilfe angewandt werden kann, und das hat für uns nichts mehr mit Selbstbestimmung zu tun.
Sehr geehrte Frau Ministerin, in Absprache mit Herrn Schumacher und der damals zuständigen Ministerin Ahnen wurde Herrn Steffens und dem Orchester gegenüber zugesagt, die fehlenden Stellen im Haushalt 2016 einbringen zu wollen. Wird dies vom Ministerium so umgesetzt und eingeplant?
(schriftführende Ab- geordnete)
Leppla Lewentz
Licht Dr. Machalet
Mertes Meurer
Dr. Mittrücker Nabinger
Neuhof Noss
Oster Pörksen
Presl Ratter
Raue Rauschkolb
Reichel Ruland
Sahler-Fesel Scharfenberger
Schäfer Schäffner
Schellhammer Schlagwein
Schleicher-Rothmund Dr. Dr. Schmidt
Schmitt, Arnold Schmitt, Astrid
Schnabel Schneid
Schneider Schneiders
Schreiner Schwarz
Schweitzer Seekatz
Simon Sippel
Spiegel Steinbach
Thelen Wansch
Wäschenbach Wehner
Dr. Weiland Weiner
Wiechmann Wieland
Dr. Wilke Winter
Zehfuß
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Jeder, der sich heute bei unserer Orientierungsdebatte zu Fragen der Sterbehilfe zu Wort meldet, hat seine eigene Perspektive, die von jeweils unterschiedlichen Berührungspunkten zum Thema Tod und Sterben geprägt ist. Auch ich hatte solche Berührungspunkte im Familienkreis, aber auch im Rahmen meiner wissenschaftlichen Beschäftigung während meines Theologiestudiums und vor allem auch während meiner Zeit im Hospiz, die ich im Laufe meines Studiums dort verbracht habe.
Dieser Zeit im Hospiz verdanke ich es, dass ich mich intensiv mit den verschiedenen Facetten von Sterbehilfe beschäftigt habe und ich viele Menschen in ihren letzten Wochen, Tagen oder auch nur Stunden begleiten durfte. Ich habe gelernt, dass nicht nur der Tod viele Gesichter hat, sondern das Sterben selbst.
Ich habe aus nächster Nähe erfahren können, was es heißt, Sterbephasen zu durchleben, und was es heißt, wenn jemand nicht mehr kann und auch nicht mehr will. Ich habe erlebt, was es auch für die Familie bedeutet, diesen sehr schwierigen Weg des Sterbens mitgehen zu müssen. Ich konnte durch diese Innenperspektive im Hospiz aber auch hautnah erleben, was durch gut ausgebildete Mediziner, Pfleger und Personen der Palliativmedizin möglich ist und wie durch die richtige Gabe von Medikamenten Schmerzen und auch Unruhe des Sterbenden möglichst ausgeblendet werden können.
In unserer Fraktion bin ich für Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständig. Deshalb beschäftige ich mich auch immer wieder mit deren Positionen zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Bei dieser Frage herrscht bisher unter den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften eine ganz klare und übereinstimmende Auffassung. Christentum, Judentum und der Islam lehnen eine aktive Sterbehilfe und einen assistierten Suizid gemeinsam entschieden ab.
Das Leben sei ein Geschenk Gottes, über dessen Ende nicht der Mensch zu entscheiden habe, auch wenn im Alter Krankheit und Leid drohten. Dieses Zitat aus dem Deutschlandfunk stammt nicht etwa vom Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche, einem Bischof oder gar dem Papst. Nein, es stammt von dem muslimischen Arzt Zouhair Al-Halabi. Al-Halabi hat für den Zentralrat der Muslime eine Stellungnahme zum Thema Sterbehilfe verfasst und ist selbst seit über 20 Jahren niedergelassener Arzt mit Schwerpunkt Onkologie und Palliativmedizin.
Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Mit diesem Geschenk des Lebens ist auch jedem Einzelnen von uns eine Würde geschenkt. Diese Würde des Menschen besteht von Beginn an bis zum letzten Atemzug. So besagt es auch unsere christliche Ethik. Diese Würde des Menschen – wir haben es heute schon mehrfach gehört – ist unantastbar und so auch in unserem Grundgesetz niedergelegt. Sie gilt uneingeschränkt für alle Menschen, egal,
welche Religion, Herkunft und Hautfarbe sie haben,
ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt, – ob dieser Mensch ein Säugling ist, der sich noch nicht artikulieren kann, – ob es ein Mensch mit Behinderung ist, der vielleicht sein Leben lang auf Pflege und Hilfe angewiesen ist, und – ob es ein sterbenskranker Mensch ist.
Die Menschenwürde kommt ausnahmslos allen zu. Nun ist der Mensch theologisch gesehen von Gott aber nicht nur mit der Würde, sondern auch mit der Freiheit ausgestattet. Diese Freiheit stellt gerade in unserer aufgeklärten Gesellschaft immer wieder einen besonders hohen Wert dar. Gilt diese Freiheit nun aber uneingeschränkt auch dann noch, wenn es um das Ende meines Lebens geht? Hier sind wir wieder bei dem Grundkonsens der großen Religionen. Nein, so wie der Beginn des Lebens ist auch das Ende des Lebens den Menschen nicht verfügbar.
Nun muss ich aber wieder auf den Anfang meiner Rede und auf die Erfahrungen, die ich selbst im Hospiz gemacht habe, zurückkommen, in dem ein Bewohner den Wunsch hatte, dass sein Leben beendet wird. Er hatte nicht wie viele andere ein langes Krebsleiden oder große Schmerzen hinter sich. Er wollte aus seinem Verständnis von der Würde und der Freiheit des Menschen heraus den Zeitpunkt seines Todes selbst bestimmen.
Es steht niemandem zu, über solch eine Gewissensentscheidung eines Menschen zu urteilen. Das besagt auch mein christlicher Glaube. Letztentscheidend ist immer das Gewissen der jeweiligen Person. Aus den verschiedenen philosophischen und ethischen Strömungen wissen wir aber auch, dass das Gewissen nicht einfach aus dem Nichts in uns entsteht und im Menschen verankert ist, sondern dass es gebildet wird. In diesem Sinn bin ich sehr froh, dass wir heute diese Orientierungsdebatte haben, die auch das eigene Gewissen vielleicht ein Stück weiterbilden kann.
Danke.
Frau Ministerin, Sie haben uns mitgeteilt, dass viele dieser neuen Stellen in eine Entfristung vorhandener Stellen aufgehen. Können Sie uns in Zahlen sagen, wie viele wirklich neue Stellen, das heißt wie viele neue Köpfe an den Hochschulen sein werden und wie sich das auf das Betreuungsverhältnis Studierende – Betreuer auswirkt? Danke.
Geehrte Frau Ministerin, wie gehen Sie mit den erheblichen Bedenken kleinerer Kommunen um, zum Beispiel der Gemeinde Hofstätten, in deren unmittelbarer Umgebung mehrere Windräder aufgestellt werden sollen?
Bei einer Bürgerbefragung hätten deren Stimmen ein geringeres Gewicht aufgrund der geringeren Einwohnerzahl als zum Beispiel bei der Gemeinde Annweiler. Sie sehen sich diesbezüglich benachteiligt. Wie bewerten Sie diese großen Bedenken?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute wieder einmal einen Antrag von Rot-Grün vorliegen, der wirklich mit ganz wenig Sorgfalt vorbereitet worden ist. Das erkennt man allein schon am Titel. In der Tagesordnung ist er überschrieben: „Regionalentwicklung Westpfalz weiter voranbringen“. In der Drucksache selbst, die vorliegt, ist dann die Westpfalz gegen Zweibrücken ausgetauscht worden.
Aber diese Sorgfalt konnten wir auch an diesem 25Punkte-Programm sehen. Da war die Ortsgemeinde Contwig noch ein Stadtteil von Zweibrücken.
Meine Damen und Herren, aber sehen wir heute einmal von diesen handwerklichen Fehlern ab, fragen wir einfach nach den nackten Tatsachen, nach den Inhalten dieses Antrags. Hier lesen wir, dass der Landtag zunächst einmal feststellen soll, dass 1990 sehr viel Geld in die Region geflossen ist. Herr Fuhr hat es gerade ausgeführt. Ja, dem ist so. Jetzt könnten wir an dieser Stelle auch fragen: Wie viel davon ist originäres Landesgeld gewesen? Wie viel kam direkt von der EU oder vom Bund? Doch damit wollen wir uns nicht weiter beschäftigen.
Es soll auch festgestellt werden, dass zweieinhalbtausend Studenten am Fachhochschulstandort eingeschrieben sind. Auch das ist jetzt nicht wirklich Neues. Da komme ich noch mit; alles altbekannt.
Dann soll der Landtag begrüßen, dass eine bereits vor zwei Jahren von CDU und SPD im Stadtrat Zweibrücken gemeinsam auf den Weg gebrachte Brücke gut für ein Gewerbegebiet in Zweibrücken ist. Da komme ich auch noch mit; auch längst bekannt.
Wenn wir den Antrag weiterlesen, denkt man erst, ja, jetzt wird es bestimmt interessant, es kommt etwas Neues, wenn es nämlich heißt, der Landtag fordert die Landesregierung auf. Schauen wir uns an, zu was aufgefordert wird, und zwar, die Attraktivität des Wirtschafts- und Produktionsstandorts Westpfalz weiter zu stärken. Aha.
Dann fragen wir doch einmal, wie.
Dann können wir weiter lesen. Ich weiß nicht, ob das die Antwort auf das Wie ist, aber wir lesen, die strukturpolitische Entwicklung und Gewerbegebietsansiedlung in der Region weiter voranzutreiben, hierzu gehört insbesondere die Erschließung des Gewerbegebietes Hauenstein
Wilgartswiesen. Das ist sicherlich ein lobenswertes Projekt, aber es ist 50 Kilometer weg von Zweibrücken.
Dann lesen wir in diesem Antrag weiter. Hier wird die Landesregierung aufgefordert, die zügige Realisierung der S-Bahn-Verlängerung von Homburg – ich war schon froh, dass dieses Mal nicht Bad Homburg dasteht – nach Zweibrücken voranzutreiben. Da muss ich sagen, okay, das ist eine Forderung, aber da ist die Landesregierung wirklich einmal in ihrem Verhandlungsgeschick mit der Landesregierung des Saarlandes gefragt. An anderer Stelle ging es nämlich gerade schief.
Dann kommt ein Punkt, da können wir gar nicht mehr mit: sich weiterhin für eine Umsetzung des Mediationsergebnisses zum Ausbau der B 10 durch den Vorhabenträger Bund einzusetzen. – Da muss ich leider sagen, hoffentlich nicht; denn der Bund sieht es zum Glück im Moment wahrscheinlich anders, nämlich dass vier Spuren gebraucht werden.
Dann wird es immer konkreter. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für die Weiterentwicklung des Hochschulstandorts Zweibrücken einzusetzen. Bisher dachte ich, sich für Hochschulstandorte einzusetzen, die Weiterentwicklung, sei sowieso originäre Aufgabe der Landesregierung. So habe ich Frau Ahnen immer im Ausschuss verstanden.
Aber anscheinend ist es nicht selbstverständlich.
Beim letzten Punkt, vielleicht kommt da noch etwas: die Zukunftsstrategie für die Region Zweibrücken weiterzuentwickeln und über die weitere Entwicklung in der Region regelmäßig in den zuständigen Ausschüssen zu berichten. – Auch das halten wir für eine Selbstverständlichkeit.
Ziehen wir einen Strich darunter und fragen, wer auf etwas Neues oder wirklich Aussagekräftiges von RotGrün gewartet hat, der wird an dieser Stelle enttäuscht.
Jetzt sage ich Ihnen nämlich, was mir als CDU fehlt und warum wir diese Worthülsen nicht unterschreiben werden, weil es nämlich leere Worthülsen sind.
Weil Sie das Entscheidende einfach vergessen haben. Sie haben den Flughafen Zweibrücken anscheinend gar
nicht mehr im Blick, meine Damen und Herren.
Denn wo in Ihrem Antrag sprechen Sie überhaupt noch von dem Flughafen Zweibrücken? Haben Sie ihn schon so schnell abgeschrieben? Wo sprechen Sie in diesem Antrag davon, dass es erfreulich ist, dass sich im Insolvenzverfahren – in dieser Woche wurde das bekannt – ernsthafte Kaufinteressenten gefunden haben?
Wo sprechen Sie in diesem Antrag davon, dass die Mitarbeiter nun wieder Hoffnung schöpfen, dass sie nämlich vielleicht gar nicht ihren Arbeitsplatz verlieren müssen? Wo sprechen Sie denn davon, dass wir zum Wohle der Regionalentwicklung erst einmal weiter an einem Flugbetrieb festhalten wollen und im Moment doch die fliegerische Nutzung weiter anstreben müssen?
Meine Damen und Herren, wenn Ihnen wirklich etwas an der Region liegen würde, dann würden Sie den Flughafen nicht schon zu den Akten der anderen insolventen Landesbetriebe legen, sondern würden für dessen Erhalt kämpfen.
Wenn Sie also die Region und die Wirtschaft in dieser Region weiterentwickeln wollen, dann lassen Sie den Bund die B 10 durchgängig vierspurig ausbauen. Kümmern Sie sich um eine Ausfahrt für Höheinöd an der A 62. Führen Sie endlich einmal erfolgreiche Verhandlungen mit der saarländischen Landesregierung zum SBahn-Lückenschluss, und sorgen Sie für ein wirklich flächendeckendes und vor allem schnelles Internet in der Region.
Danke.
Herr Fuhr, Sie haben auf meine Äußerung angespielt, dass es Kaufinteressenten im Insolvenzverfahren gibt. Das ist etwas, das ich der Presse entnommen habe.
Das ist eine öffentliche Aussage, die der Insolvenzverwalter getroffen hat.
Ich weiß nicht, ob Sie ein direktes Gespräch mit dem Insolvenzverwalter hatten.
Frau Klöckner, Herr Baldauf, Frau Schäfer, wir waren in den Sommerferien auf dem Flughafen, hatten das Gespräch mit ihm. Wir wissen, dass es ein sehr sensibles Verfahren ist und bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Es waren nicht wir, die der Insolvenzverwalter in diesem Gespräch kritisiert hat, sondern Teile der Landesregierung. Mehr werde ich an dieser Stelle nicht sagen.
Ich habe vorhin auch gesagt, das Gewerbegebiet Hauenstein-Wilgartswiesen ist in der Region ein ganz wichtiges Projekt. Aber wenn Sie doch den Antrag mit Zweibrücken überschreiben und ich Ihnen heute sagen muss – ich habe es im Routenplaner genau nachgeschaut –, es sind genau 50 Kilometer zwischen Hauenstein und Zweibrücken, dann ist es für die ganze Region wichtig, aber unmittelbar für Zweibrücken bringt es nicht wirklich viel, während eine Autobahnausfahrt in Höheinöd doch näher an Zweibrücken liegt als an Hauenstein.
Aber ich glaube, wir brauchen hier keine Geografiestunde abzuhalten.
Es ist wichtig, dass wir für die Region überlegen müssen, was es braucht, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen. Da stimme ich Ihnen zu.
Da bleiben wir als CDU dabei, es braucht den vierspurigen, durchgängigen Ausbau der B 10, es braucht die SBahn und eine entsprechende Internetverbindung, die in manchen Teilen sicherlich ausreichend und löblich ist, aber in anderen Teilen und Gewerbegebieten mit 0,7 Megabyte noch nicht einmal eine Videokonferenz ermöglicht. Das ist nicht schnell und nicht ausreichend. Deswegen sagen wir, es gibt noch viel zu tun.
Ich habe vorhin die Punkte genannt, an die wir in der Region herangehen müssen.
Kollege Konrad, es stimmt, viele Dinge sind in der ein oder anderen Form auf den Weg gebracht worden, da waren wir beide noch nicht in diesem Hause. Aber
das ist wahrscheinlich der Unterschied – gerade diese Woche hat mich jemand angerufen, ein Bürger aus Höheinöd – ich weiß nicht, ob sich die Menschen bei Ihnen auch so melden; Namen nenne ich keinen, aber er ist SPD-Mitglied – und wollte sich bei mir beschweren, weil die SPD und die GRÜNEN sowieso bei dem Autobahnanschluss anscheinend nichts machen.
Das zeigt, es ist doch ein Thema, das die Menschen umtreibt;
denn diese Person, die mich angerufen hat, versucht, eine große Halle zu vermieten, und jeder, der dort hinkommt und diese Halle anschaut, sagt zwar ja, fragt aber gleichzeitig: Wo komme ich auf die Autobahn?
Es ist richtig, ich war vor 2011 kein Mitglied in diesem Haus. Das heißt, ich habe auch Entscheidungen zur B 10, die getroffen worden sind – da war ich wahrscheinlich noch nicht einmal geboren –, nicht mit beeinflussen können, aber ich kann jetzt meine Meinung sagen.
Ich kann jetzt die Meinung der Bürger im Wahlkreis vertreten. Das ist meine Aufgabe, und das tue ich. Da ist der durchgängige vierspurige Ausbau – auch wenn Sie es nicht mehr hören können – das zentrale Thema auch und besonders für die Wirtschaft in unserer Region.
Ich weiß nicht, ob Sie mit den Mitarbeitern des Flughafens vor Ort gesprochen haben. Auch das ist für sie nach wie vor ein Thema, wie es dort weitergeht. Wir können natürlich über die Sinnhaftigkeit von Subventionierungen sprechen. Da kann man auf jeden Fall unterschiedlicher Meinung sein, aber man muss sich diesen Sorgen der Menschen vor Ort stellen, auch auf dem Flughafen, aber auch bei all denjenigen, die Betriebe oder Unternehmen in unserer Region haben und langsam die Hoffnung verlieren, dass sich strukturpolitisch etwas ändert.
Herr Steinbach, dass ich in meiner Rede etwas skandalisiert hätte, kann ich wirklich so nicht stehen lassen. Der
Skandal, der sich eigentlich ereignet, ist doch der, dass Sie als ein Abgeordneter sprechen, der wirklich nichts mit der Region zu tun hat.
Der Skandal ist, dass ein anderer Abgeordneter der SPD aus Zweibrücken sich noch gar nicht zu Wort gemeldet hat. Herr Presl, das ist doch eher der Skandal.
Der nächste Skandal ist, dass Sie, ein guter Bezirksvorsitzender, nach wie vor sagen, Sie sind für den vierspurigen Ausbau, aber im Plenum hört man überhaupt nichts davon. Das ist der eigentliche Skandal an dieser Stelle, dass Sie hier eine andere Meinung vertreten als vor Ort.
Das ist der eigentliche Skandal.
Herr Steinbach, Sie haben davon gesprochen, wir hätten einen Dissens in der CDU. Das ist überhaupt nicht der Fall. Wenn Sie die Äußerung, die der Landrat getan hat, genau nachlesen, dann werden Sie feststellen, dass es in dieser Situation noch das Beste gewesen wäre, dann ist diese verheerende Situation einer Landesregierung geschuldet, die die Verhandlungen mit dem Saarland einfach nicht hinbekommen hat. Es ist natürlich klar, dass man unter diesen Voraussetzungen anscheinend auch nichts Besseres hat herausholen können.
Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nun viel gehört über die Frauenquote. Das ist eine leidige Diskussion.
Wir haben auch viel gehört über das eigene Vorbild. Aber bleiben wir doch einmal dabei: Bei der Lottogesellschaft haben wir jetzt einen Mann, einen Chef an der Spitze. Wenn die SPD demnächst einen männlichen Parlamentarischen Geschäftsführer haben wird, ist auch wieder ein Mann an der Spitze.
Liebe Frau Spiegel, Sie haben davon gesprochen, mit gutem Vorbild voranzugehen. Als es darum ging, einen Richter für das Verfassungsgericht zu benennen, haben Sie einen Mann benannt, keine Frau,
und haben dadurch sogar noch eine Frau herausgekickt.
Meine Damen und Herren, dies sind drei aktuelle Beispiele, wo man doch mit sehr gutem Beispiel hätte vorangehen können und einmal Frauen in entsprechende Positionen bringen können.
Ich komme zurück zum Girls’Day. Es geht darum, Rollenbilder aufzubrechen, das ist richtig. Aber dabei – das
möchte ich an dieser Stelle auch einmal betonen – müssen wir doch auch die Talente und das Können, das Interesse der Jugendlichen in den Vordergrund stellen. Wenn es eben weniger Mädchen gibt, die sich als Dachdeckerin oder als Pannenhelferin zur Ausbildung melden, dann ist das einfach so. Wir müssen Rollenbilder aufbrechen, wir müssen Angebote machen, damit Jungs und Mädchen in andere Bereiche hineinschnuppern können, das ist ganz klar.
Aber wir brauchen – das haben wir auch im Ausschuss mehrfach thematisiert – sehr viele Stellschrauben, die sich über die Jahre hinweg verändern müssen, sei es im Bereich der Familienförderung, sei es im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. All dies muss doch Mädchen ermutigen, auch andere Berufe, die vielleicht nicht mit traditionellen Arbeitszeiten ausgeübt werden können, zu ergreifen.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir im Ausschuss über diese Stellschrauben auch weiterhin nachdenken. Dort führen wir sehr konstruktive Gespräche, wenn wir beispielsweise über den Kita-Ausbau sprechen
oder wenn wir über Tagesmütter sprechen. Genau dort sollten wir weitermachen.
Danke schön.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch bei der zweiten Beratung zum Landesgesetz über die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen – Wallhalben ist die Situation vor Ort unverändert. Die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen ist mit ihren Ortsgemeinden gewillt, sich auf die im Gesetz angestrebten Änderungen einzulassen. Die Verbandsgemeinde Wallhalben will nicht freiwillig fusionieren und eigenständig bleiben oder sich im schlechtesten Fall auf mehrere Landkreise und Verbandsgemeinden aufteilen. Dies wurde auch auf der letzten Bürgerversammlung in Obernheim-Kirchenarnbach vor etwa 14 Tagen auch noch einmal ganz klar vorgetragen.
Was aber an diesem Abend die Kollegen Presl und Dr. Konrad – Herr Fuhr war nicht anwesend – den Bürgerinnen und Bürgern erzählt haben, war wirklich äußerst abenteuerlich. Herr Kollege Marcus Klein und ich konnten nur staunen. Sie haben dort versucht, die Leute zu beschwichtigen, indem sie sagten, dass sie zwar zunächst einmal mit Thaleischweiler-Fröschen fusionieren müssten, aber 2019 – das ist in wenigen Jahren – nicht nur erneut die Verbandsgemeinde, sondern auch den Kreis wechseln könnten, so nach dem Motto, sie müssten jetzt einmal fünf Jahre durchhalten, dann könnten sie, wohin sie wollten.
Meine Damen und Herren, ein klareres Bekenntnis, dass ihre Reform nur Stückwerk ist, hätten sie nicht abgeben können.
Ihr zweiter Lockruf bei dieser Veranstaltung war – das versprechen Sie in Mainz –, sich entgegen dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ihrer rot-grünen Landesregierung für Wallhalben als Verwaltungssitz auszusprechen. Damit haben Sie sich selbst in eine große Handlungsnot gebracht. Diesem Umstand ist nun dieser vor kaum zwölf Stunden gedruckte Entschließungsantrag geschuldet, der juristisch auch noch mangelhaft ist. Mit diesem Antrag wollen Sie die Bürgerinnen und Bürger in Wallhalben nur besänftigen.
Ich kann nur hoffen, dass sich die Menschen in der Verbandsgemeinde Wallhalben von dieser Nebelkerze nicht blenden lassen. Ich sage Ihnen auch warum.
1. Dieser neue Antrag bringt überhaupt nichts Neues.
Er bestätigt sogar als erstes, dass ThaleischweilerFröschen nach dem Gesetz, das Sie gleich verabschieden werden, Sitz der neuen Verbandsgemeinde sein wird.