Die Fluggesellschaft zieht ihre Maschinen nach Süddeutschland ab. Ein Großteil der von Yangtze River Express verladenen Fracht komme – so die Begründung – aus dem süddeutschen Raum und Norditalien. Außerdem wird für den Benelux-Markt Brüssel angeflogen.
In der „FLUG REVUE“, das ist eine Fachzeitschrift, sagt Sun Haidong, General Manager Sales & Marketing bei Yangtze River Express – ich darf zitieren –: „Die Nachfrageveränderungen, Kundenanforderungen und die Marktdurchdringung machten eine Restrukturierung unausweichlich. Der Flughafen Hahn hat exzellent gearbeitet, und wir waren hier vollauf zufrieden.“ Auch das müsste eigentlich einen Applaus wert sein.
Der Airport-Gesamtumsatz beim Hahn – das stimmt – wird jetzt um 9 % schrumpfen. Ein Drittel der Fracht fällt weg. Es ist auch richtig, dass schon in den letzten Jahren einige Kunden den Hahn verlassen haben.
Die Probleme treffen wahrscheinlich auch einen wichtigen Arbeitgeber in der Region. Genau darum müssen wir uns kümmern. Wie, dazu komme ich noch.
Lob von Unternehmen für gute Arbeit und das vermeintliche Plus der 24-Stunden-Fluggenehmigung, das ist alles nicht attraktiv genug, um den Regionalflughafen – Frachtbereich – im Hunsrück zu stabilisieren.
Herr Licht, nein, das ist nicht die Schuld von Rot-Grün. Aber wenn Sie es so genau wissen, dass Rot-Grün an allem Übel dieser Welt schuld ist, dann sagen Sie uns doch einmal aus Ihrem reichen Schatz der Regierungserfahrung, wie Sie es besser machen möchten.
Subventionen gehen nicht. Da stehen die EU-Richtlinien vor, und erklärtermaßen wollen wir sie auch nicht. Nachts die Flieger auf den Hahn zu locken, geht auch nicht, weil die Unternehmen sagen, im Zweifelsfall ist es doch günstiger, wenn wir in Frankfurt bleiben.
Sicher gibt es noch ein anderes Problem, das uns umtreibt und wozu die rheinland-pfälzische Landesregierung auch nichts kann: Herr O´Leary mit seiner Ryanair führt nämlich sein Regime, wie er will. Er hat uns immer versichert, der Hahn bleibt unser Haupthub. Was ist? –
Er geht jetzt mit mehreren Maschinen nach Köln und will dort den Geschäftskundenbereich aufrüsten. Er geht nach Berlin und macht in Berlin Schönfeld einen dritten Hub mit immerhin fünf Flugzeugen auf. Da fragt man sich, war es Vorwand; die Einführung der Luftverkehrsabgabe war für Herrn O´Leary und Ryanair damals der Grund, angeblich aus dem innerdeutschen Markt aussteigen zu wollen.
Das traf tatsächlich auch den Hahn. Fliegen mit Luftverkehrsabgabe sei unrentabel, hieß es. Aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar
ist, kommt Herr O´Leary zurück. Offensichtlich ist der Markt trotz Luftverkehrsabgabe lukrativ genug.
Zu seinen Plänen, in Zukunft von Berlin aus in die USA zu fliegen, ist zu sagen, das hätte er tatsächlich auch am Hahn haben können; denn die Lande- und Startbahn ist dort lang genug.
Wir müssen das tun, und das sage ich jetzt auch im Hinblick auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dort betroffen sind, was wir seit Jahren rauf- und runterbeten, nämlich sehen, wo das nicht flugaffine Gewerbe in der Region Potenzial hat. Dazu hat das Wirtschaftsministerium bereits mit dem Wettbewerb Regionalentwicklung Hunsrück das energie- und ressourceneffiziente Gewerbe im Hunsrück gestärkt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Zurückhaltung möchte ich feststellen, Herr Licht, ich finde, es ist keine Zeit für Triumphgeheul, insbesondere dann nicht, wenn man sich aus der aktiven Mitverantwortung – Herr Bracht – persönlich herausgezogen hat. Das will ich ganz bewusst vorneweg sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz klar, ohne Wenn und Aber, dies ist ein herber Rückschlag für den Flughafen in den Bemühungen, seine Umsätze gerade im Frachtbereich auszubauen. Dies ist umso schmerzlicher, trifft es den Hahn, unseren Hahn, doch in einer Phase der Konsolidierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Weggang von Yangtze ist Ausdruck für den immer stärker werdenden Wettbewerbs- und Preisdruck im Luftverkehrssektor. Dieser ist gekennzeichnet durch eine hohe Wechselbereitschaft der Fluggesellschaften. Hiermit sind alle Flughäfen, insbesondere Regionalflughäfen konfrontiert. Dies wird durch den Umstand verstärkt, dass eine vertragliche Bindung an bestimmte Flughäfen branchenunüblich ist und am Markt grundsätzlich nicht durchgesetzt werden kann.
Nach Auskunft der Geschäftsführung der FFHG war für die unternehmerische Entscheidung von Yangtze letzt
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission in den vergangenen beiden Jahren dafür gesorgt, dass sich der Flughafen Hahn dem Wettbewerb ohne Vorbelastungen stellen kann.
1. die insbesondere auch durch den persönlichen Einsatz unserer Ministerpräsidentin erreichte Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission,
3. die vom Aufsichtsrat beschlossene Umsetzung von Vorschlägen des ehemaligen Geschäftsführers Dr. Rethage zur erheblichen Hebung innerer Synergien der Flughafengesellschaft,
4. die erfolgte Übertragung landseitiger Flächen zum LBB. Die FFHG wurde dadurch von entsprechenden Konversionslasten deutlichst befreit.
Nun ist – ich glaube, das ist auch die Aufgabe – ganz klar die Geschäftsführung berufen, alles für eine Ergebnisverbesserung zu tun.
Mit der Entscheidung zur Privatisierung des Flughafens Hahn bahnt die Landesregierung den Weg für einen Wettbewerb um die besten Konzepte für die Zukunft des Flughafens. Das Veräußerungsverfahren wird zeitnah starten. Ich habe es angekündigt. Mit dem Verkauf an einen privaten Investor wird erwartet, dass infolge eigener Marktkenntnisse und Geschäftsmodelle vorhandene Überkapazitäten am Hahn besser genutzt und das Land dauerhaft von Risiken des Betriebs entlastet wird.
Der Entwurf – das will ich vorab sagen – für ein europaweit bekannt zu machendes, transparentes, diskriminierungsfreies Bieterverfahren wurde von KPMG vorbereitet. Beabsichtigt ist, in einem ersten Schritt eine Interessenbekundung abzufragen und grundsätzlich alle Interessenten anschließend zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. Hinsichtlich des Bieterverfahrens zur Privatisierung der FFHG wurde seitens KPMG eine Untergliederung in mehrere Phasen vorgeschlagen.
Gestartet wird das Bieterverfahren durch eine für Ende März/Anfang April – also in den nächsten Wochen – geplante Bekanntmachung. Neben entsprechenden Veröffentlichungen in Printmedien, einschlägigen Onlineportalen und im EU-Amtsblatt wird KPMG potenzielle Investoren direkt anschreiben. Auf Grundlage dieser Bekanntmachung können potenzielle Bieter ihr Interesse am Erwerb der FFHG bekunden.
In der sich anschließenden ersten Angebotsphase werden die Bieter auf Basis eines Informationsmemorandums zur Abgabe indikativer, auf wesentliche Eckpunkte
der Privatisierung beschränkte Angebote aufgefordert. Insbesondere sind die Angebote mit einem Unternehmens- und einem Finanzierungskonzept zu hinterlegen. In dieser Phase eingegangene indikative Angebote werden dann bewertet.
In der folgenden zweiten Angebotsphase wird den Bietern eine Due Diligence mit Zugang zu zusätzlichen Unternehmensinformationen ermöglicht. Die Bieter erhalten zudem einen vom Land entworfenen Anteilskaufvertrag. Die Bieter müssen nun einen Businessplan, ein Kaufpreisangebot, ein Finanzierungskonzept bezüglich des Kaufpreises und den mit ihren Änderungen und Ergänzungen versehenen Anteilskaufvertrag vorlegen.
Die sich anschließende Verhandlungsphase dient der Beantwortung letzter Fragen seitens der ausgewählten Bieter sowie der Abstimmung etwaiger beihilferechtlich kritischer Vertragsbedingungen mit der Europäischen Kommission.
Den Abschluss bildet die Zuschlagsphase, die insbesondere relevant wird, wenn mit mehr als einem Bieter verhandelt wurde. In diesem Fall werden die verbindlichen Angebote erneut bewertet und das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, seine Beteiligung an einen Erwerber zu veräußern, der sowohl die wirtschaftlichen Zielvorgaben eines attraktiven Anteilskaufpreises und möglichst hoher Investitionszusagen erfüllt als auch auf der Grundlage eines entsprechenden Unternehmenskonzepts die Gewähr für eine strategische Weiterentwicklung und langfristig ausgeführte Fortführung des Flughafenbetriebs bietet.
Diese letzte Bemerkung und das, was wir mit dem Verfahren verbinden, sollten doch eigentlich in der Lage sein, von allen 101 Kolleginnen und Kollegen so geteilt zu werden.
Herr Minister, zu dem Verkaufsprozess werden wir uns im Ausschuss sicherlich noch ausführlich unterhalten.
Aber da Sie sich zu Wort gemeldet haben, noch bevor die zweite Runde stattfindet, war mir klar, dass Sie dies als Ablenkungsmanöver brachten;
denn zur dramatischen Situation, dass von elf Großfrachtern nur noch drei übrig geblieben sind, haben Sie nichts gesagt. Sie haben nichts zu den drei Verbliebenen gesagt.
Eigentlich müssten Sie jetzt unbedingt Gespräche mit diesen drei führen, damit die am Flughafen bleiben; denn das Ganze wird einen Dominoeffekt haben und Auswirkungen auf Firmen, die noch am Hahn sind.