Ich frage dann nicht den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, sondern ich muss natürlich die CDU fragen und dann auch die Fraktionsvorsitzende, die für die Homepage verantwortlich ist, ob man das denn machen kann, ob man denn Dinge weiterhin behaupten kann, die so widerlegt sind.
Herr Baldauf, wenn wir sagen, Sie hätten keine klare Linie, und Sie darauf antworten, die anderen hätten auch keine klare Linie, dann das ist jetzt ein bisschen schwach. Ich habe von Ihnen noch den Vorwurf im Ohr, ich hätte nicht zu dem 100-%igen Ausbau gestanden. Ich hätte irgendwo gesagt, 80 %, und das wäre eine Absatzbewegung.
Ja, da waren Sie dabei. Ich habe es auch gesagt, ein Korridor von 80 % bis 120 % ist gut. Ich kann nicht 100 % garantieren. Heute sagen Sie zu mir direkt: Herr Braun, Sie stehen nach wie vor aus ideologischen Gründen zu den 100 %. Was denn nun?
Diese ideologischen Gründe, die Sie immer anwenden, versuchen wir doch hier im Parlament einmal auf eine sachliche Ebene zu stellen. Wie sind die Argumente für und wie die Argumente dagegen gerade bei diesem Punkt? Wir haben klargemacht, dass wir die MABForderungen umsetzen. Ich will hier noch einmal deutlich sagen, ich bin auch nicht der Auffassung, dass wir darüber hinausgehen sollten.
Was Sie hier fordern, ist ein klares Darüberhinausgehen. Sie fordern also nicht die Umsetzung der Forderungen des MAB-Komitees und dessen Willens, sondern Sie fordern etwas ganz anderes und beziehen sich auf das MAB-Komitee. Herr Baldauf, auch da ist nicht klar getrennt zwischen dem einen, nämlich der Forderung vor Ort, die wir akzeptieren, und dem anderen, ihrer Fantasie oder der Fantasie der CDU, die wir eben nicht akzeptieren und der wir nicht folgen wollen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Baldauf, ich kann den Abgeordneten Dr. Braun verstehen, wenn er sagt, dass Unsicherheit entstanden ist.
Diese Argumentation und auch die Verfolgung Ihres Beitrags tragen dazu bei. Ich bin froh, dass ich jetzt wieder ein wenig Sicherheit hineinbringen kann. Ich freue mich natürlich auch, wenn das noch einmal entsprechend herausgetragen wird.
In der Februar-Sitzung ist das Thema schon in der Debatte gewesen, und alle zentralen Argumente sind schon einmal vorgetragen worden. Wir haben uns damals wie jedes Mal, wie ich das jetzt auch tun werde, natürlich zur Energiewende bekannt und auch zu den von uns ausgewählten Instrumenten und natürlich auch zum Landesentwicklungsprogramm.
Wir haben ein gutes Zutrauen zu dem, was die Kommunen entscheiden können, wenn sie die Windkraftplanung vornehmen, weil sie dicht bei den Menschen sind und wir davon ausgehen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Ebene vor Ort wissen, was dort auch akzeptabel ist und was nicht.
Dennoch gibt der Rahmen viel mehr her. Der Rahmen, nach dem die Genehmigung erfolgen muss, braucht einen effektiven Naturschutz. Zu dem stehen wir. Wir stehen für die acht Naturparke in Rheinland-Pfalz.
Mit Blick auf Ihren Antrag kann ich feststellen, dass die Maßnahmen, die Sie in Ihrem Antrag fordern, weder zum Schutz der Naturparke noch zu den Kernzonen im Allgemeinen noch für das Biosphärenreservat Pfälzerwald im Besonderen erforderlich sind oder ihnen dienen. Das hätte ich gerne erkannt, wenn Ihnen das so wichtig wäre, dann hätten wir dazu sicherlich etwas im Antrag gelesen. Das habe ich nicht erkannt.
Ich komme zu dem, was die Sicherheit und die Rechtsposition betrifft. Das ist Gegenstand der Debatte gewesen. Die Teilfortschreibung erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV, die Regionalpläne und die naturschutzfachlichen Regelungen in Form der Naturparkverordnung gewährleisten einen effektiven und zugleich ausreichenden Schutz für die Naturparke. Die planungsrechtlichen Normen des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne und die fachlichen
Harmonisiert, habe ich gesagt. Wenn sie sich widersprechen würden, dann wäre das nicht so. Sie widersprechen sich nicht, sie sind harmonisiert.
Nach der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ist eine Windenergienutzung in den Kernzonen der Naturparke nur erlaubt, wenn diese nicht den jeweiligen Naturschutzzwecken zuwiderläuft und eine Befreiung erteilt werden kann.
Die Naturparkverordnungen enthalten daneben für die Kernzonen ein Verbot der Errichtung baulicher Anlagen, also auch von Windenergieanlangen. Nur im Wege der Befreiung können nach einer eingehenden Einzelfallprüfung die Windenergieanlagen realisiert werden.
Für einen weitreichenderen Schutz besteht keine Veranlassung. Das, was ich eben ausgeführt habe, reicht auch; denn nicht alle Flächen in den Kernzonen sind so wertvoll, dass dort jegliche Windenergienutzung ausgeschlossen bleiben muss.
Ich komme zum Biosphärenreservat Pfälzerwald. Wir als Landesregierung haben ständig und immer wieder betont, dass wir den Status des Biosphärenreservats nicht gefährden wollen. Sie haben dazu Frau Höfken zitiert. Der Status wird nicht gefährdet. Die absoluten Tabuzonen gemäß Teilfortschreibung des LEP IV, die Kern- und Pflegezonen des Naturparks Pfälzerwald und ein sechs Kilometer weiter Korridor am Haardtrand sind die landesweit bedeutsam historische Kulturlandschaft des Haardtrandes und schon längst darin festgelegt.
Darüber hinaus gibt es Einzelfallprüfungen im Hinblick auf die Verträglichkeit mit dem Schutzzweck für Windenergiestandorte in den außerhalb der Pflegezonen gelegenen Stillezonen.
Ich glaube, ich habe ausführlich dargelegt, welche Grundlagen gelten und weswegen eine Änderung des Landesentwicklungsprogramms nicht notwendig ist.
Auf den Punkt gebracht gibt es drei Gründe, einen praktischen, einen rechtlichen und einen politischen.
Praktischer Grund: Das Land ist der größte Flächeneigentümer im bewaldeten Teil des Biosphärenreservats Pfälzerwald und wird dort keine Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung stellen.
Rechtlicher Grund: Auch bei denjenigen Flächen, die in anderweitigem Eigentum stehen, greift der Schutz der bestehenden Naturparkverordnung, wonach die Errichtung von Windenergieanlagen ohne ausdrückliche Zustimmung der Naturschutzbehörde in diesem Bereich gar nicht möglich ist.
Politischer Grund: Spielräume grundsätzlich, wie Sie das fordern, indem Sie das Landesentwicklungsprogramm sozusagen zurückrollen wollen, Spielräume der Kommunen, wie sie auch bei der Ausweisung von Gewerbe
gebieten, Wohnbebauung oder bei der Frage der Einrichtung der Wasserversorgung und Ähnlichem notwendig sind und weiterhin notwendig bleiben sollen und Bestand haben sollen, werden nicht infrage gestellt.
Ihr Antrag schließt mit der Forderung, überall in den Entwicklungszonen auf eine Windenergienutzung zu verzichten. Er schießt damit über das Ziel hinaus.
Das MAB-Komitee hat lediglich den Verzicht in den bewaldeten Teilen der Entwicklungszonen gefordert. Ausdrücklich ausgenommen wurden vorbelastete Gebiete, zum Beispiel solche entlang der Autobahn, der A 6. Es ist also gar kein Grund ersichtlich, dort die Windenergie auszuschließen.
Ihrer erneuten Forderung, die Planungsbefugnisse zurück auf die Regionalen Planungsgemeinschaften zu übertragen, kann ich nicht folgen. Wir wissen, dass es Verhinderungsplanungen gegeben hat. Sie wären vor Gericht so abgeurteilt und gescheitert. Deswegen haben wir die Kombination der Planung so vorgesehen, Vorranggebiete zu benennen, aber nicht auszuschließen, dass grundsätzlich im Land Rheinland-Pfalz die Kommunen handlungsunfähig sein sollten. Da sehe ich auch weiterhin keine Veranlassung.
Eines weiteren Gesamtplans oder eines Plans für jeden einzelnen Naturpark bedarf es nicht. Das Biosphärenreservat wird in enger Zusammenarbeit mit dem MABKomitee konsequent weiterentwickelt. Die Monitoringergebnisse werden umgesetzt. Die bereits vollzogene Organisationsänderung bezüglich der Trägerschaft ist eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Region.
Den Fraktionen steht noch eine Redezeit von einer Minute und 40 Sekunden zur Verfügung. Wird noch einmal das Wort gewünscht? – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4618 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag. Wer dem Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4670 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gerne Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten und zum
Verwaltungsfachangestellten und Beamtenanwärterinnen und -anwärter des Bundeswehrdienstleistungszentrums Idar-Oberstein ganz herzlich bei uns begrüßen. Herzlich willkommen in Mainz!
Wir begrüßen Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 14, Bad Neuenahr-Ahrweiler. Herzlich willkommen!