Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

Für die Landesregierung hat Herr Minister Lewentz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der derzeit geltenden Verfassung wäre ein Wahltermin am 13. März 2016 nicht möglich.

Wir haben intensiv mit den Kollegen insbesondere in Baden-Württemberg gesprochen, weil wir als Landesregierung ein hohes Interesse – das ist auch Aussage von allen drei Fraktionen – an einem gemeinsamen Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland für mindestens zwei, am besten drei Landtagswahlen, die sozusagen sehr eng beieinander liegen, haben. Das hat etwas mit den angesprochenen Themen Wahlbeteiligung und sozusagen Dauerberieselung der Bürgerinnen und Bürger zu tun.

In den Gesprächen mit Baden-Württemberg wurde sehr schnell klar, dass sich deren Situation von den Möglichkeiten, einen Wahltermin auszuwählen, von unserer unterscheidet. Bei uns wäre der frühestmögliche Termin der 20. März gewesen.

Der 20. März wäre der erste Sonntag in den Osterferien des nächsten Jahres, und die Osterferien im nächsten Jahr beginnen ab dem Donnerstag. Wir hätten also in die Osterferien hineingehen müssen, was zumindest, wenn es eine Wahl gewesen wäre, die nur RheinlandPfalz betroffen hätte, an diesem Tag wohl sehr schwierig gewesen wäre, um nicht zu sagen, nach den Diskussionen in Sachsen, keine Gefolgschaft gefunden hätte, glaube ich.

Wir haben dann mit den Kollegen in Baden-Württemberg gesprochen. Die haben gesagt, nein, der 20. März

kommt für uns nicht infrage, weil bei uns das gleiche Feriensystem herrscht und eine größere Anzahl an Schulen per Brückentagbildung diesen in die Ferien mit aufgenommen hat.

Sie wollten den 20. März nicht, sondern den 13. März, der jedoch bei uns, zumindest bis zum derzeitigen Zeitpunkt, aus Verfassungsgründen nicht möglich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin seit 1994 Mitglied des Landtags und weiß um das hohe Gut unserer Verfassung. Ich weiß, was es für besondere Situationen sind, die Verfassung zu ändern.

Deswegen war es richtig – das hat der Debatte sicherlich kein hemmendes Element beigefügt –, dass der Innenminister zu diesem Zeitpunkt dargestellt hat, was aus Sicht der derzeit aktuellen Verfassungslage in unserem Land möglich ist. Deswegen habe ich einen vernünftigen Termin gewählt – das nehme ich für mich in Anspruch –, weil dieser Termin außerhalb der Osterferien liegt und Zeit für Wahlkampf bietet, wenngleich er von uns auch nicht als absolut optimal eingeschätzt wurde.

(Beifall des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Deswegen bin ich den drei Fraktionen sehr dankbar, dass sie die Initiative ergriffen haben zu sagen, wir ändern die Verfassung und werden das möglich machen, was wir alle anstreben, nämlich einen gemeinsamen Wahltermin in drei Bundesländern.

Ich denke, das wird mit Blick auf die Wahlbeteiligung der Demokratie und – das wird sich nachher am Wahlabend zeigen – welcher Partei auch immer guttun. Deswegen ist das eine richtige und gute Herangehensweise.

Inhaltlich will ich die weiteren Positionen nicht benennen. Ich bin sehr froh, dass man eine Verfassungsänderung auf den Weg bringen kann, ohne dass man damit irgendwelche weiteren Geschäfte verbindet. Das ist vernünftig und richtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen darf ich für die Landesregierung in Anspruch nehmen, wenn diese Verfassungsänderung der drei Fraktionen so kommen wird, sind wir damit sehr zufrieden und begrüßen das ausdrücklich. Wir werden dann im Geiste dieser Verfassungsänderung und Ihrer Wortbeiträge den Wahltag entsprechend festlegen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4732 – an den Rechtsausschuss zu

überweisen. Ich sehe Zustimmung. – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Gesamtplanung der Landesregierung zu Windkraftanlagen in rheinland-pfälzischen Naturparken und im Biosphärenreservat Pfälzerwald

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4618 –

Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses

Drucksache 16/4722 –

Windenergie weiterhin geregelt ausbauen –

Biosphärenreservat weiter entwickeln

Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4670 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Zunächst hat Herr Abgeordneter Schäffner als Berichterstatter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 26. Februar 2015 ist der Antrag der Fraktion der CDU „Gesamtplanung der Landesregierung zu Windkraftanlagen in rheinland-pfälzischen Naturparken und im Biosphärenreservat Pfälzerwald“ – Drucksache 16/4618 – an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden.

Der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag in seiner 36. Sitzung am 5. März 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Baldauf von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag kommt aus dem Ausschuss zurück. Ziel des Antrags war und ist es – durch Ausschussberatung hat sich nichts geändert –: Wir wollen Rechtssicherheit, eine Klarstellung der rechtlichen Situation sowohl zum Schutz der Natur, der betroffenen Menschen aber auch im Hinblick auf die Finanzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das wurde im Ausschuss sehr kontrovers diskutiert. Wir wollen echte Bürgerbeteiligung, während Sie wieder einmal dargestellt haben, dass Sie sie mit Absichtserklärungen versucht haben zu umgehen und damit den tatsächlichen Bürgerwillen ignorieren, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition. Das ist aber nicht unsere Meinung. Deshalb stellen wir diesen Antrag heute noch einmal.

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Bezug auf den Pfälzerwald, der Teil dieses Antrags darstellt, sind wir sehr froh, dass sich der Bürgerwille und derjenige der Naturschutzverbände durchgesetzt hat. Es war eine sehr breite Allianz, gegen die die Landesregierung mit ihren Forderungen nicht durchgedrungen ist. Die Einzigen, die diese Allianz unterstützt haben, waren von Anfang an wir von der CDU, die genau gewusst haben, dass es nur geht, wenn man es in eine planbare Form bringt und dafür Sorge trägt, dass der Pfälzerwald windkraftfrei bleibt.

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber – deshalb müssen wir dieses Thema heute erneut diskutieren – Sie haben sich weitere Hintertürchen offengelassen, die es nach wie vor ermöglichen, dass sowohl in den Naturparken als auch im Pfälzerwald Windkraftanlagen errichtet werden können.

Ich darf zunächst einmal darauf hinweisen, dass Sie in einer Veranstaltung im Haus der Nachhaltigkeit in Johanniskreuz – jetzt ist sie leider nicht da; ich zitiere trotzdem mit Erlaubnis der Präsidentin – ausgeführt haben, Frau Ministerin: Aktuell habe die Diskussion um die Windkraft im Pfälzerwald gezeigt, dass die gesamte Region hinter dem Biosphärenreservat stehe und die Weiterentwicklung des Schutzgebietes unterstütze. –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wahr, wie wahr. Das ist allerdings nichts Neues, das wissen wir seit über drei Jahren sowohl vom MAB-Komitee als auch von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die sich zwischenzeitlich in Organisationen über das Land hinweg mit mehr als 7.000 Mitgliedern zusammengefunden haben. Jetzt plötzlich gestehen Sie es selbst ein, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Dazu möchte ich sagen, das können wir Ihnen so einfach nicht durchgehen lassen. Es kann nicht sein, dass sich plötzlich der Fraktionsvorsitzende der SPD als der größte Wendehals dieses Themas überhaupt darstellt,

(Beifall bei der CDU)

der vorher systematisch dagegen gewesen war und zwischenzeitlich aus rein opportunistischen Gründen der Meinung ist, seine Meinung ändern zu müssen.

(Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU)