Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

(Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU)

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen – das ist auch kein Geheimnis –, dass Sie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vor allem Sie, Frau Ratter, sehr sauer gewesen sind. Das kann ich, auch wenn ich Ihre Meinung nicht teile, sehr gut verstehen.

Entweder ich halte eine Linie und ziehe sie durch, oder ich lasse es sein, aber dann bitte auch mit Einverständnis aller und nicht in einer Koalition einmal hü und einmal hott, und keiner weiß, was überhaupt zugrunde zu legen ist.

(Beifall bei der CDU)

Worum geht es uns in dem Antrag jetzt noch, nachdem zumindest die Gewissheit um sich greift, dass der Pfälzerwald von Ihnen geschützt werden soll, was natürlich viel zu spät ist, aber immer noch rechtzeitig, um zu verhindern, dass Windanlagen errichtet werden?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um Folgendes, das haben wir im Ausschuss von Herrn Staatssekretär Griese erklärt bekommen: Es sei eigentlich kein Problem.

Der Teufel steckt im Detail. Wenn Sie sich anschauen, was er erklärt, dann wird auch von der Landesregierung nur ausgeführt, man wolle Windanlagen nicht auf Landeseigentum, auf Landesflächen errichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber was ist dann mit den kommunalen und den privaten Flächen? Wo sind da die Regeln, die das einschränken? Theoretisch ist das nach wie vor möglich.

Hier darf ich vor allem auf den Kollegen Konrad von den GRÜNEN hinweisen, der das wunderbar in einem Artikel – ich brauche das nicht zu zitieren; er kennt den Artikel – hat ausführen lassen. Es ist genau so, dass durch die jetzige Regelung keine Sicherheit besteht, dass es im Pfälzerwald keine Windkraftanlagen geben wird. Weiterhin bleibt es bei Spielräumen für Kreise und Antragsteller. Das ist die Tatsache.

Deshalb haben wir mit unserem Antrag gesagt, wir – dazu stehen wir – möchten den windkraftfreien Pfälzerwald. Deswegen erwarten wir auch, dass das Landesentwicklungsprogramm, das Ursache für all diese Verspargelungen ist, geändert wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf zusammenfassend sagen – das hat sich auch in den Diskussionen herausgestellt –, wir bleiben dabei: Wir wollen eine Energiewende mit den Bürgern, mit dem Naturschutz, mit einem Plan ohne Verspargelung, und wir wollen vor allem eine Energiewende, die man bezahlen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren – Herr Kollege Dr. Braun, das ist vor allem an Sie gerichtet –, im Übrigen wäre es auch dringend an der Zeit – Sie fangen schon an, langsam zurückzurudern, plötzlich machen Sie da und dort keine Windkraftanlagen mehr –, endlich

von Ihren ideologischen Zielen Abstand zu nehmen, dass bis zum Jahr 2030 eine bilanzielle Stromversorgung von 100 % aus erneuerbaren Energien in diesem Land darzustellen sein könnte. Das ist reine Utopie. Lassen Sie es einfach, und bleiben Sie bei den Dingen, die tatsächlich umsetzbar sind.

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch gerichtet an die Fraktionen der Koalition! Sie wissen selbst – so war auch die Diskussion im Ausschuss –, dass wir uns nach wie vor auf nicht rechtssicherem Gelände bewegen und nach wie vor Auslegungsmöglichkeiten bestehen, und zwar sowohl im Landesentwicklungsprogramm als auch in der Naturschutzverordnung.

Auch die Aussagen des MAB-Komitees sind lediglich Aussagen, aber keine Gesetze. Deshalb werbe ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich dafür: Folgen Sie unserem Antrag, der Rechtssicherheit garantiert, sodass in Zukunft die Menschen und der Bürgerwille auch entsprechend ihre Berücksichtigung finden.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Zu einer Kurzintervention hat nun Herr Kollege Dr. Konrad von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Baldauf, ich liebe es durchaus, zitiert zu werden, aber am liebsten vollständig und richtig.

Ich habe seinerzeit dazu Stellung genommen, ob die Bürgerbegehren in meiner Heimatgemeinde und in der Nachbargemeinde tatsächlich faktische Auswirkungen haben, und ich habe dabei darauf hingewiesen, dass, wenn ein Flächennutzungsplan aus nicht sachlichen oder fachlichen Erwägungen Flächen willkürlich ausschließt, wie zum Beispiel eine Gemarkung einer ganzen Gemeinde, dies rechtlich keinen Bestand hat, wie Sie es auch den entsprechenden Urteilen, unter anderem einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, entnehmen können. Als Jurist wird Ihnen das bekannt sein.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Pörksen, SPD: Das glaube ich nicht!)

Zu einer Erwiderung hat sich Herr Kollege Baldauf von der CDU zu Wort gemeldet.

Verehrter Herr Kollege Konrad, vielen Dank für die Ehre, dass mir dies als Jurist bekannt ist. – Es ist mir tatsächlich bekannt. Aber nachdem das, was Sie soeben erklärt haben, nur dazu führt, dass genau diese Rechtsunsicherheit entsteht, kann ich nur noch einmal dafür werben, dass Sie unserem Antrag folgen. Alles andere erkläre ich Ihnen gerne draußen bei einem Kaffee.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Alexander Fuhr das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wurde schon gesagt, dieser Antrag ist bereits im Ausschuss beraten worden, und ich kann auch nach den Ausschussberatungen nur festhalten, dass sich nach der Rede des Herrn Kollegen Baldauf unser Eindruck verfestigt hat, dass dieser Antrag wie auch in der bisherigen Tradition der CDU-Anträge dazu dient, die erfolgreiche Energiewende in Rheinland-Pfalz zu verhindern und zu verzögern.

Sie führen einen permanenten und ideologischen Kampf gegen die Windenergie, und ich sage an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, für eine erfolgreiche Energiewende in Rheinland-Pfalz wird die Windenergie gebraucht.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ihr Antrag ist handwerklich miserabel gemacht, und Sie haben leider die Chance, die Sie in den Beratungen im Ausschuss wie auch in der heutigen Sitzung erhalten haben, sich noch einmal untereinander zu beraten, nicht genutzt, um Änderungen an Ihrem eigenen Antrag vorzuschlagen. Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele.

Sie fordern in Ihrem Antrag, die Planungshoheit wieder auf die Planungsgemeinschaften zu übertragen, und ergänzen es mit der Bemerkung, „soweit gewünscht“. – Wer wünscht denn so etwas, und wer soll etwas wünschen? Ist es wirklich Ihr Wunsch, dass ein Flickenteppich in Rheinland-Pfalz entsteht? – Das kann keine vernünftige Politik sein.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sie sprechen von einer ungeplanten Erlaubnis zum Ausbau der Windenergie, und auch an diesem Beispiel sieht man, dass Sie mit Zerrbildern und Unterstellungen arbeiten, weil Sie nicht anerkennen, was in RheinlandPfalz an Rahmenbedingungen zum Ausbau der Windenergie tatsächlich Realität ist.

Sie wollen Bürgerbefragungen, und Sie sprechen davon, Sie würden echte Bürgerbefragungen durchführen. – Sie wollen sie aber ohne konkrete Planung. Sie wollen die Bürgerinnen und Bürger im Ungewissen lassen und hoffen, dass sich ihre Ängste durchsetzen ohne Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse.

Wir setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger über konkrete Planungen abstimmen, damit sie auch wissen, worüber sie abstimmen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ihr Antrag ist gespickt mit unausgegorenen Forderungen und Aussagen. Sie fordern für jeden Naturpark einen Plan, und Sie wollen im Grunde jeden Naturpark so unter Schutz stellen, dass eine Nutzung verhindert wird. Das betrifft aber nicht nur die Windenergie, sondern es geht auch um die touristische Nutzung, und es geht um die lokale Wertschöpfung. Sie haben für die großflächigen Naturparke, die wir haben, überhaupt kein Konzept zu ihrer sinnvollen und künftigen Nutzung.

Herr Kollege Baldauf, Sie haben auch die Beratungen im Ausschuss nicht genutzt, um den Eindruck Ihres Antrags zu verbessern, sondern Sie haben sich im Ausschuss mit Ihren Äußerungen selbst blamiert. Sie fordern schon lange ein Moratorium von zwei Jahren. – In Ihrem Antrag ist von dieser Forderung nichts enthalten. Sie haben im Ausschuss plötzlich davon gesprochen, dass man gar keine Windkraft im Wald in Rheinland-Pfalz brauche.

Sie haben explizit gesagt, außerhalb des Waldes gäbe es genügend Flächen für die Windkraft, sodass man auf die 2 % Waldfläche verzichten könne. – Ist das nun Ihre neue Forderung? – Davon steht aber nichts in Ihrem Antrag. Wenn dies wirklich Ihre neue Politik für Rheinland-Pfalz ist, möchte ich wissen, wie Sie das den waldbesitzenden Gemeinden erklären wollen und wie Sie eine Wertschöpfung damit verbinden wollen. Das kann nicht Ihre wirkliche Politik sein.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Baldauf, gehen Sie mit sich selbst in Klausur. Klären Sie Ihre eigene Position, dann können Sie auch der CDU helfen, ihre Position zu klären. So viel möchte ich zu dem Thema sagen, wenn Sie sagen, Sie wollten eine Linie durchhalten. – Sie eiern völlig herum bei diesem Thema.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Zum Thema Pfälzerwald kann ich sagen, es herrscht Klarheit, und deswegen ist das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, aus unserer Sicht überflüssig. Wir haben stets betont, dass der Status des Biosphärenreservats nicht gefährdet werden darf.

Sie hingegen versuchen immer wieder, den Eindruck zu erwecken, als sei das Land derjenige Verantwortliche, der die Windenergie plant. Das haben die Kommunen erklärt, und es waren die Kommunen, die Windprojekte

im Pfälzerwald verfolgt haben und umsetzen wollten. Das muss man klarstellen.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Die Fortschreibung des LEP IV entsprach zu dem Zeitpunkt genau dem, was an Positionen des MABKomitees schriftlich vorlag, und das haben wir in der Fortschreibung des LEP IV auch so durchgehalten und eingearbeitet. Dabei waren die Kern- und Pflegezonen herausgenommen worden, der Korridor zum Haardtrand war enthalten und eine Einzelfallprüfung für die Entwicklungszonen.