Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Jede und jeder bringt sich nach seinen Kräften ein. Jeder Beitrag ist gleich viel wert. Dies ist die gesellschaftliche Übereinkunft, die wir den modernen Sozialstaat nennen. Ich finde, wir müssen diesen Sozialstaat um das Leitbild der sorgenden Gesellschaft ergänzen, wie es der anerkannte Pflegeexperte Thomas Klee genannt hat.

Noch einmal: Ich habe großen Respekt vor individuellen Entscheidungen, vor den spektakulär, auch medial wahrgenommenen Entscheidungen von Wolfgang Herrndorf, Gunter Sachs oder jüngst Fritz Raddatz. Aber dennoch kann man mir die Sorge nicht nehmen, dass wir beim Betrachten der Möglichkeit des Suizids allzu oft Gefahr laufen, dass – wie wir das in den Niederlanden nach meiner Auffassung erleben – nicht der Sterbewunsch des Menschen im Zentrum steht und wir allenfalls den Ausnahmefall rechtlich absichern, sondern ich sehe dort ganz klar die Situation, dass die moralische und psychische Bremse schon gelockert wurde, wie Thomas Klee es ausgedrückt hat.

Kann ich denn wissen, ob ich wirklich nicht mehr leben will, wenn ich an einer schweren Demenz leide? – Ich finde, das Beispiel von Walter Jens ist ein sehr eindrucksvolles. Zeit seines Lebens war er ein energischer, beeindruckender Streiter für die aktive Sterbehilfe. In den Phasen seiner demenziellen Erkrankung, in denen er nach Angaben seines Sohns Tilmann Jens immer wieder Aussagen traf wie – Zitat – nicht totmachen, bitte nicht totmachen. Dies allerdings abgewechselt von Aussagen wie, ich will sterben. Meine Damen und Herren, wer also soll in einer solchen Situation entscheiden?

Wir brauchen in Lebenssituationen, die uns Angst machen, Menschen, die zu uns stehen. Unsere Gesellschaft lebt vom Zusammenhalt. Sie lebt davon, dass wir auch an den Grenzen des Lebens zueinander stehen. Dazu gehört auch, dass auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet werden kann. Ja, die Mehrheit der Bevölkerung spricht sich für die Liberalisierung der Sterbehilfe aus, aber das kann nur gehen, indem wir Haltelinien einziehen. Das ist auch Aufgabe der Politik.

Ich will Ihnen deutlich sagen, ich bin der Meinung, dass weder die ärztliche Beihilfe zum Suizid, noch Beihilfe aus der Familie unter Strafe gestellt werden dürfen, aber wir brauchen Regelungen, die Rechtssicherheit herstellen.

Ich bin auch dafür, dass wir die Ärztinnen und Ärzte in dieser Situation nicht alleinlassen und ihnen Sicherheit geben. Es ist auch so, dass das ärztliche Tun dem Leben gewidmet sein muss. Wir sagen Ja zum Leben. Das steht für mich über allem.

Wir brauchen eine Vorstellung davon, wie wir im Alter leben. Dazu gehören eine gute Pflege, die palliative Unterstützung und Strukturen, die das Leben möglich machen und die den Menschen bis in die letzten Tage begleiten. Das muss das Ziel sein. Das muss nach meiner persönlichen Auffassung auch die Aufgabe der Politik sein. Ich freue mich, dass wir heute die Gelegenheit haben, diese persönlichen Auffassungen miteinander zu diskutieren und in Abgleich zu bringen.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Frau Kollegin Klöckner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Frau Ministerpräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen treibt nicht so sehr die Angst vor dem Tod um, sondern sie ängstigt der Gedanke an das Sterben. Sie haben Angst davor, alleingelassen zu werden. Nicht nur Leben braucht Liebe, sondern das Sterben auch. Ein leidloses Leben oder ein leidloses Sterben kann keiner von uns hier anwesenden Politiker garantieren und versprechen. Wir müssen aber versprechen, da zu sein, wenn Hilfe gebraucht wird.

Es ist ein gutes Zeichen, dass Bundesgesundheitsminister Gröhe aktuell angekündigt hat, 200 Millionen Euro mehr, also rund 600 Millionen Euro, für die Palliativ- und Hospizversorgung gerade im ländlichen Raum auszugeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die konkrete Lebenshilfe und nicht um die konkrete Lebensbeendung, zumal die Selbsttötung nicht ein Akt der Freiheit, sondern ein Signal der Verzweiflung ist. Deshalb brauchen wir eine stärkere Zuwendung im Sterben und damit eine Zuwendung zum Leben.

Als CDU-Landtagsfraktion haben wir eine Große Anfrage zum Thema Sterben in Würde verfasst und uns intensiv in einer Fraktionssitzung auf diese Orientierungsdebatte vorbereitet. Was ist die Ausgangslage? Die Entwicklung in der Gesellschaft und in der Medizin fordert uns heraus, die Würde des Menschen im Alter und auch im Sterben zu sichern. Das Sterben ist Teil des Lebens und nicht nur sein Nachhall. Das gilt auch dann, wenn das Sterben eines Menschen eine besonders schwierige und schmerzhafte Phase seines Lebens ist. Deshalb brauchen wir eine Hand, an der wir sterben, aber nicht proaktiv, durch die wir sterben.

In Deutschland sind die Selbsttötungen und somit auch die Beihilfe straffrei. Ich meine, das soll auch so bleiben.

Debattiert wird aber seit Jahren darüber, ob gewerblich organisierte Sterbehilfe verboten werden soll. Ich meine ja. Das sind nämlich Organisationen, die sogar mit unterschiedlichen Beitragszahlungen ihr Geschäft mit dem Tod machen wollen. Wer mehr Geld zur Verfügung hat,

bekommt schneller seinen Wunsch umgesetzt, seinen Tod organisiert zu bekommen. Was hat das mit Würde und Humanität zu tun? Das habe ich nie verstanden.

Roger Kusch vom Verein Sterbehilfe hat nach eigenen Angaben 41 Menschen zum Sterben verholfen. Darunter befanden sich im Jahr 2002 zwei gesunde und sozial eingebundene Seniorinnen, die keine hoffnungslose Prognose oder unerträgliche Beschwerden hatten. Sie hatten nach ihren Angaben Angst, irgendwann im Pflegeheim zu landen. Lieber tot als pflegebedürftig? Ein solches Signal darf hier keinen Raum finden. Wir wollen auch keine ethische Wanderdüne haben.

Ich will verhindern, dass die Tür für organisierte Sterbehilfe geöffnet wird, sonst werden Schutzbedürftige womöglich über eine Schwelle gedrängt, die sie selbst ursprünglich gar nicht selbst überschreiten wollten. Wir sollten stattdessen keinerlei Zweifel daran lassen, dass das Leben eines jeden Menschen für uns als Gesellschaft unter jeder Bedingung schützenswert ist. Wie wir mit Alter, Krankheit und Sterben umgehen, entscheidet darüber, ob unsere Gesellschaft menschlich bleibt oder nicht. In Belgien ist man inzwischen so weit, dass bei Kindern Sterbehilfe geleistet wird. In Holland betrifft es bereits Demenzkranke.

Dr. Klaus Lander, Chefarzt der Klinik für Palliativmedizin im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer, hat auf folgende erschreckende Zahl hingewiesen: 30 % der Patienten, die in Belgien die aktive Sterbehilfe – Tötung auf Verlangen – in Anspruch genommen haben, haben vorher nicht ausdrücklich den Wunsch geäußert. Die Entscheidungen trafen Familien und Ärzte. Das darf meiner Meinung nach in Deutschland nicht der Fall sein.

Es geht auch um das Standesrecht. Ich glaube, wir sollten nicht in das Standesrecht der Ärzte eingreifen. Ich bin aber auch der Meinung, dass wir als Landesgesetzgeber aktiv werden können. Bauen wir die Palliativ- und Hospizversorgung flächendeckend aus. Stärken wir die Palliativausbildung der Ärzte bei uns im Land und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient; denn jeder Mensch muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase die mögliche Unterstützung durch eine qualifizierte Palliativmedizin und auch Hospizbegleitung bekommt.

Wer schon einmal Sterbende begleitet hat – ich bekomme seit 13 Jahren als Schirmfrau des ambulanten Hospizdienstes in meiner Heimatregion Einblicke und weiß die Arbeit sehr zu schätzen; meistens sind es Frauen, die diese Arbeit tätigen –, der weiß, wie verletzlich und empfindsam die letzte Lebensphase ist und wie sich Wunsch und Hoffnung einander ablösen. Wir sollten aber auch in dieser Situation, wenn wir den Blick auf das werfen, was Wunsch und Hoffnung sein sollte, diejenigen nicht verurteilen, die keinen anderen Ausweg gefunden haben.

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Kollege Köbler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Kern geht es bei der Diskussion, die wir heute führen, um nichts weniger als um die Würde des Menschen. Es geht um das Recht auf Leben. Das Recht auf Leben hat zwei Dimensionen, nämlich das Recht auf die individuelle Selbstbestimmung im Leben, aber auch beim Sterben.

Es geht aber zum anderen auch um den Schutz des Lebens. Dieses Spannungsverhältnis führt uns in zutiefst ethische Fragen, zutiefst individuelle Moralvorstellungen und auch in die persönliche Erfahrung. Deswegen sind es am Ende Fragen, die kein Parteiprogramm entscheiden kann. Deswegen ist es gut, dass wir die Debatte heute so führen, nämlich sehr persönlich und individuell.

Ich glaube, dass es zuallererst unsere gemeinsame Aufgabe ist, dafür zu sorgen – das tun wir mit einer solchen Diskussion –, wieder mehr ins Bewusstsein zu rücken, dass auch der Tod und das Sterben sowie Leid und Krankheit in unserer Gesellschaft einen Platz haben müssen und sie in die Gesellschaft und mitten ins Leben gehören. Diese Erfahrungen dürfen nicht abgeschoben werden, und zwar außerhalb der Wahrnehmbarkeit der heutigen Konsumgesellschaft, der schnellen Informationsgesellschaft und von Hochglanzbroschüren. Deswegen ist die Debatte darüber in diesem Parlament insgesamt gesellschaftlich ein Fortschritt und absolut zu begrüßen.

Dass auch Sterbende und Kranke in unserer Gesellschaft dazugehören, ist ein wichtiger Aspekt dessen, was uns so wichtig ist und was wir Inklusion nennen. Deswegen ist es unsere allererste Aufgabe, den Menschen, die von Krankheit und Sterben betroffen sind, soziale Teilhabe zu ermöglichen, und zwar unabhängig davon, wie krank und fit sie noch sind. Wichtig ist es, sie mitten ins Leben zu holen, soweit das möglich ist. Insofern ist es die Aufgabe der Gesellschaft, aber auch der Politik, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

In einer gerade auch alternden Gesellschaft, wie wir es sind, spielen – das ist schon gesagt worden – Ängste vor einem Kontrollverlust eine Rolle. Wir haben Angst, der Gesellschaft zur Last zu fallen.

Es ist Konsens, dass es in erster Linie um die Lebenshilfe und darum geht, Ja zum Leben zu sagen und den Menschen ein Stück weit die Ängste zu nehmen und zu sagen: Nein, du fällst der Gesellschaft nicht zur Last, wenn du krank bist oder stirbst, sondern du bist ein Teil dieser Gesellschaft.

Diese Gesellschaft ist bereit und setzt die Voraussetzungen dafür, dich bis in die letzte Sekunde ganz als Individuum mit in diese Gesellschaft zu integrieren. Gleichwohl müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir pro Jahr 10.000 Suizide haben und in 90 % dieser Fälle der Hintergrund eine schwere Krankheit ist.

Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es so etwas gibt, dass Menschen in andere Länder mit anderen Rechtsbedingungen gehen, weil sie sich entschieden haben, nicht länger leben zu wollen. Ich glaube,

dass wir deswegen einen entsprechenden Rechtsrahmen miteinander organisieren müssen. Ich glaube, dass wir da viel Einigkeit haben. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir eine kommerzielle, organisierte Sterbehilfe ablehnen, alle gemeinsam. Man darf am Sterben keinen Profit machen.

Wir sind uns auch einig, dass der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ein ganz wichtiges Anliegen ist. 800.000 Menschen in Deutschland brauchen sie. Nur 35.000 Menschen bekommen sie aktuell. Ich glaube, da haben wir alle gemeinsam noch eine große politische Aufgabe, was den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung angeht.

Trotzdem gebe ich Peter Hintze recht, wenn er sagt, auch die Palliativmedizin stoße bisweilen an Grenzen, es darf keinen Zwang zum Qualtod geben. Ärzte müssen dem Wunsch des Patienten folgen dürfen, friedlich zu entschlafen. Die Selbstbestimmung gehört zur Menschenwürde. Die politische Debatte ist gut, weil damit das Sterben der Menschen aus dem allgemeinen Schweigen herausgenommen wird.

Ich persönlich halte es für eine vordringliche Aufgabe, gerade die Ärztinnen und Ärzte aus der rechtlichen Grauzone in Deutschland herauszuholen, dass wir sie in dieser verantwortungsvollen Frage nicht alleine lassen, und ich glaube, dass allein die Kammerordnung damit überfordert ist. Ich finde es gut, dass wir uns im Parlament dieser verantwortungsvollen Debatte stellen. Ich glaube, dass wir als Parlamentarier und Gesetzgeber hier ein Stück weit handeln müssen.

Herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Das Wort hat die Ministerpräsidentin.

Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Wer den Tod eines geliebten Menschen miterlebt, das Sterben eines nahen Menschen begleitet hat, der weiß, ja, natürlich das Sterben ist ein Teil des Lebens. Aber ja auch. Es kann verbunden sein mit so viel Schmerz, mit so viel Leid, mit so viel Trauer, dass es eben alles andere ist als nur einfach „Teil des Lebens“. Für den, der geht, und für die, die bleiben: War es ein würdevolles Sterben, wurde ich dem Sterbenden wirklich gerecht, hatte er Schmerzen, haben wir alles getan, können wir sie gehen lassen, kann er gehen, warum war ich nicht da? – Es ist ein Glücksfall, und es ist ein Trost, wenn die, die bleiben, spüren konnten, er/sie ist friedlich, geborgen gegangen, in Würde eben.

Die Furcht vor Krankheit und Verletzlichkeit, die Angst, nicht mehr als Mensch mit eigenen Wünschen und Ressourcen wahrgenommen zu werden, diese Furcht, dass nicht mehr gesehen wird, was für einen als Mensch stets elementar wichtig war, dass man nur noch reduziert wird

auf Hilfebedürftigkeit oder Sterben, ist eine Furcht, von der wir wissen, dass sie viele Menschen bewegt.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Wer will sich da restlos ausnehmen? – Selbstbestimmt sein, unabhängig, wenigstens frei von Abhängigkeit zu sein, ist auch das Bild, das sich Menschen für das Ende ihres Lebens wünschen. Das sind Gedanken, die häufig von Menschen ausgesprochen werden, die sich für Sterbehilfe aussprechen.

Ich verstehe diese Angst. Umso mehr meine ich, dass wir Sterbehilfe eigentlich nicht besprechen können, ohne auch über unsere Bilder des Alters und des Alterns zu sprechen.

Ich will auch auf Professor Klee mit einem Satz eingehen. Er hat gesagt: „Wirkmächtig sind immer noch sehr defizitäre Bilder vom hohen Alter.“ –

Unsere eigene Sprache ist verräterisch. Wie oft ärgere ich mich mein Leben lang über den Begriff Pflegefall, als wäre es kein Mensch, oder über die Neigung, Hochbetagte und Demenzkranke zu pathologisieren.

Selbstbestimmung im Alter, das heißt nicht, alles selbst tun zu können, frei von Abhängigkeiten zu sein, aber es heißt immer Respekt und Wertschätzung vor der Persönlichkeit, ein Bewusstsein der Unantastbarkeit oder Unabdingbarkeit der Würde des von Krankheit, von Pflege, von Demenz betroffenen Menschen. Das heißt auch, für den anderen bedeutsam zu bleiben, nicht meinen zu müssen, zur Last zu fallen, weil nur noch der Pflegefall gesehen wird, anstatt der Mensch mit eigenen Lebensthemen, mit Wünschen, mit Ressourcen auch unter Bedingungen der Pflege.

Den Menschen durch Sorge und Unterstützung die Sorge, die Furcht zu nehmen, ihre Selbstbestimmung zu verlieren, alleine zu sein, ist das Ziel unserer Pflegepolitik seit vielen Jahren in Rheinland-Pfalz: Pflegestützpunkte, Strukturplanung, Konferenzen und Stammtische, Pflegetelefon, Pflegekammer, Wohnformen. Es geht immer um den älter werdenden Menschen als Gesamtpersönlichkeit, ihm Selbstbestimmung zu ermöglichen, auf seine Würde zu achten auch unter Bedingungen der Pflege bis in den Tod.

Es sind ca. 1.850 Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen, ca. 200 Hauptamtliche in der Hospizarbeit, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in 25 Palliativstationen und die der Palliativmedizin in allen somatischen Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz. Sie lindern Schmerz, sie begleiten das Sterben unter Beachtung der Autonomie der Sterbenden, in Verbundenheit mit dem Sterbenden und in Achtung der Würde bis zum Tod. Deshalb bleibt es unsere politische und gesellschaftliche Aufgabe, den beschriebenen Ängsten und dem daraus manchmal resultierenden Todeswunsch mit Verständnis und Zuwendung, aber auch mit Netzwerken kompetenter Hilfe zu begegnen.

Rheinland-Pfalz hat eine lange Tradition in der Hospizarbeit. Ich verkürze das. Ich glaube, wir können aber sehr stolz sagen, dass das Hospiz sich in diesem Land