Die Landesregierung verfolgt mit der Kommunal- und Verwaltungsreform – so heißt es in dem Urteil – ein verfassungsrechtlich legitimiertes und am öffentlichen Wohl orientiertes Ziel. Das haben wir nun nach diesem Urteil auch schriftlich.
Aber leider wurde zugleich auch die Fusion MaikammerEdenkoben für nichtig erklärt. Das Land wurde hier mit seiner Rechtsauffassung eben nicht bestätigt.
Um dieses Urteil aber einordnen zu können, hilft ein Blick in die Geschichte und eine Vergleichsperspektive zur bereits erfolgten Kommunal- und Verwaltungsreform vor 40 Jahren, nämlich die Territorialreform unter Ministerpräsident Helmut Kohl. Damals waren nicht nur die Debatten hier im Landtag und auch vor Ort wirklich intensiv und haben hohe Wellen geschlagen, nein, auch vor dem Verfassungsgerichtshof ging es damals hoch her. Insgesamt hingen damals 139 Verfahren am Verfassungsgerichtshof.
In ganzen neun Fällen wurde die damalige Rechtsauffassung der Landesregierung nicht bestätigt. Die Debatten, aber auch die Urteile von damals zeigen, eine Kommunalreform ist niemals geräuschlos. Das ist für uns der Grund zu sagen, wir müssen Fusionen aber auch durchführen; denn diese Reform ist notwendig, weil wir eine sehr kleinteilige Gebietsreform haben.
Für uns sind folgende Punkte aus grüner Sicht wichtig: Wir wollen offen bei den anstehenden Fusionen Alternativvorschlägen vor Ort unterstützend gegenübertreten. Es ist für uns wichtig, dass vor dem Hintergrund des Urteils strikt am Grundsätzegesetz festgehalten wird.
Wir haben auch gesehen – das ist eine Auswertung durch die Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ –, dass die Kommunikation bei der Bürgerbeteiligung stärker mit Blick auf die zukünftigen Fusionen berücksichtigt wird. Diese Auswertung ist für uns in diesem Punkt maßgebend.
Wir hoffen – das ist auch im Januar in dem Brief den Fraktionen mitgeteilt worden –, dass wir bei den noch anstehenden Fusionen einen größtmöglichen Konsens vor Ort erzielen können. Es ist notwendig, dass wir diese Reformschritte gehen. Vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils sind auch die weiteren Schritte erforderlich.
Wir haben gemeinsam einen Gutachterauftrag beschlossen, der uns für die nächste Legislaturperiode weitere Punkte gibt.
Dieser umfasst mehrere Ebenen, auch eine umfassende Aufgabenkritik. Das wird unsere Richtlinie sein, auch in der nächsten Legislaturperiode voranzuschreiten. Für uns ist wichtig, dass intensiv vor Ort in Maikammer und Edenkoben Gespräche geführt werden und unterstützt wird. Klar ist, eine Kommunal- und Verwaltungsreform ist notwendig. Aber eine Kommunal- und Verwaltungsreform war nie ein Spaziergang. Sie ist jedoch ein erforderlicher Weg. Diesen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Vorrednerinnen und Vorredner, insbesondere sehr geehrte Frau Beilstein! Ich finde, hier hat keiner eine trennende Rede gehalten. Das freut mich, auch mit Blick auf die vor uns liegenden Gespräche, die vereinbart sind.
Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen. Ich möchte unsere Ministerpräsidentin Frau Dreyer zitieren. Sie hat in ihrer Regierungserklärung am 30. Januar 2013 unter anderem ausgeführt: „Mit der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform ab dem Jahr 2014 möchten wir auch die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen der Landkreise und kreisfreien Städte demografiefest machen. (...) Ich biete den kommunalen Spitzenverbänden – ich betone: ohne Vorbehalte – an, Impulse und neue Ideen zu entwickeln und mit zu gestalten.“ Jetzt kommt es: „Dabei ist mir die Zusammenarbeit mit der Opposition wichtig. Ich lade sie ausdrücklich, und zwar von Anfang an, dazu ein.“ Ich freue mich, dass es Ihnen gelungen ist, Frau Ministerpräsidentin, diese Gespräche zustande zu bringen.
Ich möchte eine zweite Ausführung zitieren, und zwar aus der Vorstellung des Kommunalbericht 2015 des Rechnungshofs. „5. Umfassende Kommunalreform notwendig“:
„Rheinland-Pfalz hat im Ländervergleich die mit Abstand kleinteiligsten Kommunalstrukturen. Abhilfe schaffen kann das Land mit einer Kommunalreform, die alle Gebietskörperschaftsgruppen einbezieht und damit zur Haushaltskonsolidierung bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden beiträgt. Insoweit ist es zu begrüßen, dass nach dem Willen der Landesregierung eine zweite Reformstufe auch die Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigen soll.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie diese beiden Zitate nehmen – ich vermute, Ihnen liegt das Zitat des Rechnungshofs etwas näher als die Regierungserklärung unserer Ministerpräsidentin, was ich verstehen könnte –, dann muss Ihnen doch aufgehen, dass die von Ihnen immer wieder geforderte Beibehaltung von Kleinststrukturen falsch ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich die Situation in der Bundesrepublik Deutschland, die kommunale Ordnung in Deutschland anschaut, dann ist es doch nicht schwer zu prophezeien, dass Kleinststaaterei keine Zukunft mehr haben wird.
Frau Beilstein, ich verstehe ein Stück weit aus Ihrer Situation, warum Sie das Grundsätzegesetz nicht erwähnt haben;
denn das ist eine vollständige Bestätigung der Grundanlage der Kommunal- und Verwaltungsreform. Die Bestätigung will ich uns allen in vier Punkten noch einmal in Erinnerung rufen.
1. Der Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber mit seiner Gebietsreform ein verfassungsrechtlich legitimes Reformziel verfolgt.
2. Der VGH hat entschieden, dass gegen das Leitbild und die Leitlinien des Grundsätzegesetzes und damit gegen dieses selbst keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
3. Es wurde bestätigt, dass sich die Gebietsreform in einem ersten Schritt zunächst auf die verbandsfreien Gemeinden und Gemeindeverbände unter weitgehender Beibehaltung der Kreisgrenze beschränken darf und
4. dass Einwohnerzahlen ein Indikator für die Leistungsfähigkeit von Verbandsgemeinden und Gemeinden sind und mit der Festlegung von Mindesteinwohnerzahlen bei Gebietsreformen eine Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verbandsgemeinden erzielt werden kann.
Vollkommen klar ist für die Landesregierung, dass wir dieses Urteil des VGH akzeptieren werden. Was denn sonst!
(Dr. Adolf Weiland, CDU: Nichtakzeptieren der Justiz! – Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU – Zurufe von der CDU: Oh!)
Der VGH hat ausgeführt, dass er in einer konkreten Einzelfallproblematik entschieden hat. Natürlich akzeptieren wir das.
Was bedeutet das für uns? Wir haben sehr schnell Gespräche mit den Betroffenen aufgenommen, um die Auswirkungen des Urteils auf die Betroffenen vor Ort so gering wie möglich zu halten.
Wir haben natürlich die Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verwaltungsstrukturen, die Bürgerinnen und Bürger in der neuen Verbandsgemeinde Maikammer und in der Verbandsgemeinde Edenkoben im Blick. Die Gespräche – Sie wissen, dass wir mit den beiden Bürgermeistern gesprochen haben – hatten zentrale Themen. Natürlich wollen wir mithelfen, dass die Folgen des Urteils gemeinsam so angegangen werden können, dass man dies vor Ort bewältigen kann.
Allerdings, in all den Gesprächen – Herr Kollege Schwarz hat darauf hingewiesen – und in der Auswertung der Presse vor Ort, in Zuschriften an uns, in Meinungsäußerungen uns gegenüber erleben wir, dass die Fusion, mit der man sich am Anfang sehr schwergetan hat, vor Ort auf zahlreichen Ebenen positive Resonanz gefunden hat. Ich behaupte, sie ist im Alltag der Menschen überwiegend akzeptiert worden. Ich bin sicher, sie hat sich recht gut entwickelt.
Die Gespräche mit den Bürgermeistern und die Interviews, die Herr Kollege Schwarz genannt hat, ergeben eines:
Man will viele Ergebnisse dieses ersten gemeinsamen Jahres bewahren und in die Zukunft entwickeln, weil man festgestellt hat, es wurden Synergieeffekte vor Ort erzielt. Man hat durch dieses Zusammengehen Verwaltungskraft und -fähigkeit gestärkt. Man hat ein gutes Miteinander entwickelt. Beide Kommunen würden gerne in unserem Programm „Starke Kommunen – Starkes Land“ weiter diese Kooperationsfähigkeit zusammen entwickeln.
Die beiden Ortsbürgermeister – ich will noch einmal betonen, die neue alte Verbandsgemeinde Maikammer hat knapp über 8.000 Einwohner, drei Ortsgemeinden, zwei Ortsbürgermeister, nämlich der von Kirrweiler und St. Martin – haben sich zu Wort gemeldet. Sie haben gesagt, es gab ein faires und gutes Miteinander, man sei gut aufgenommen worden, sowohl im Verbandsgemeinderat als auch in der Verwaltung. Dank der Größe der neuen Verwaltung hätten sich sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Sachgebiete spezialisieren können. Leistungsfähigkeit ist dort betont worden, was mich sehr freut; denn das war auch unser Ziel.
Wir werden natürlich diese Gespräche führen. Man hat uns Kooperationsfelder genannt. Als mögliche Bereiche wurden bereits der Tourismusbereich, die Feuerwehr, Standesamt, Ordnungs- oder Passamt sowie die Bauabteilung und die Werke genannt. Wer sich das Aufgabenportfolio einer Verbandsgemeinde anschaut, muss zu dem Ergebnis kommen, dass das nahezu alle wichtigen Aufgabengebiete sind, wo man künftig eng miteinander arbeiten will, weil man eine gute Erfahrung in dem Jahr gemacht hat. Von daher finde ich, dass die wesentlichen Felder gut angegangen wurden und man sich offenkundig zumindest auf der Ebene der Verantwortlichen mit der Fusion, die per Gesetz vorgegeben wurde, arrangiert hatte.
Wenn man sich Maikammer mit seinen Herausforderungen und mit seinen Zukunftsvoraussetzungen anschaut, dann ist natürlich bei uns die Bitte geäußert worden: Können wir die gefundene Regelung zum Kalmitbad, zur Schulturnhalle, zu Grundschulen beibehalten? Können wir Zukunftsentwicklungen weiter so gestalten, wie wir es mit der zwischenzeitlichen Verbandsgemeinde Edenkoben vereinbart hatten?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Herangehensweise bei der Kommunal- und Verwaltungsreform, kommunale Strukturen zu stärken. Ich bin nachhaltig der Meinung, das ist uns gelungen.
Im Übrigen haben wir mittlerweile in diesem Parlament mit den Mehrheiten, insbesondere den Regierungsfraktionen, aber teilweise auch über diese Grenzen hinweg, 20 Fusionsgesetze verabschiedet. 44 Verbandsgemeinden und verbandsfreie Kommunen waren davon betroffen, davon 31 mit einem eigenen Gebietsänderungsbedarf. Das ist der größte Veränderungsprozess seit Ende der 60er-, Anfang der 70er-Jahre. Ich glaube, darauf darf man ein Stück stolz sein. Das ist die richtige Richtung.
Wenn wir es noch hinbekommen, die Kommunal- und Verwaltungsreform II auf den Weg zu bringen – ich habe von Ihnen, Frau Beilstein, keine trennende Äußerung gehört –,
Frau Kollegin Christine Schneider hat das Wort. Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung stehen der CDU eine Minute mehr Redezeit und den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils eine halbe Minute zur Verfügung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Herr Innenminister, in der Schule würde man sagen: Setzen, 6! Thema verfehlt!
Sie haben als Innenminister einen Verfassungsbruch in Rheinland-Pfalz zu verantworten. Ihr Haus hat ein schlampiges Gesetz auf den Weg gebracht. Sie sprechen hier am Rednerpult darüber, was Sie fühlen und was Sie spüren.
Herr Innenminister, Entschuldigung, das hilft uns in Edenkoben und in der Verbandsgemeinde Maikammer nicht weiter.