Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Einführung der elektronischen Rechnung ist ein zentraler Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird entsprechend der EU-Richtlinie eine für die öffentlichen Auftraggeber des Landes und der Kommunen gleichermaßen verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen geschaffen.
Es ist zwar sicher auch heute schon so – das wissen wir alle –, dass Rechnungen elektronisch versandt werden. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass sie künftig in einem strukturierten Format angeliefert werden müssen. Das ist entscheidend für die Möglichkeit medienbruchfreier Weiterverarbeitung. Es dient gleichzeitig der Standardisierung und der Interoperabilität der elektronischen Rechnungsstellung innerhalb der ganzen EU.
Ein durchgängig elektronischer Rechnungsstellungsverarbeitungsprozess eröffnet darüber hinaus auch für alle Seiten, nämlich sowohl für die Rechnungssteller als auch die -empfänger, ganz erhebliche Einspar- und Optimierungspotenziale.
Wichtig ist – das wurde schon mehrfach erwähnt –, das Land wird hier den Kommunen eine bereits fertig entwickelte und in Betrieb befindliche technische Lösung kostenfrei zur Nutzung bereitstellen. Das ist kein einmaliger Vorgang, sondern das entspricht dem kooperativen Ansatz der Landesregierung und der Kommunen im Bereich des E-Governments, in dem wir sehr gut zusammenarbeiten.
Die Einführung der elektronischen Rechnung stellt einen weiteren Schritt im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung und des E-Governments in Rheinland-Pfalz dar. Gerade vor dem Hintergrund der Auswirkungen der CoronaPandemie ist die Erweiterung digitaler Angebote von immenser Bedeutung.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der zweiten Beratung zu diesem Gesetzentwurf und kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 17/11886 – ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen wurde.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf unter der Bedingung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Sie haben das alle getan, niemand ist sitzen geblieben. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde.
Landesgesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (AGPflBG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11725 – Zweite Beratung
Aus dem Ausschussverfahren einige wenige Aspekte: Die erste Plenarberatung fand in der 101. Sitzung am 29. April 2020 ohne Aussprache statt. Es erfolgte eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung – federführend – sowie den Rechtsausschuss – mitberatend –. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Sie haben abgesprochen, dass zuerst die Opposition redet. Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Wäschenbach für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter Wäschenbach, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute zu verabschiedende Pflegeberufegesetz obliegt zwar dem Politikbereich Bildung, es ist aber zuvorderst eine neue Basis für die Zukunft der Pflege. Gerade in diesen Tagen ist es ein sehr wichtiger Baustein, um das Gesundheitssystem zu sichern; denn der Fachkräftemangel in der Pflege bedroht das Gesundheitswesen.
Durch die Krise ist jetzt endlich allen bewusst geworden, wofür wir Pflegepolitiker schon länger eintreten. Die Pflegekräfte sind nicht nur systemrelevant, sie sind das Rückgrat
Deshalb haben wir auch die Pflegekammer mit gegründet, um dem Berufsstand der Pflege eine eigene starke Stimme der Selbstverwaltung im Bereich der Gesundheitsfachberufe zu geben.
Der Pflegebonus von Bund und Land ist ein Dankeschön für diesen Moment, insbesondere im kritischen Bereich der Seniorenhilfeeinrichtungen. Dieser einmalige Bonus muss aber in eine Verstetigung münden, wir müssen dauerhaft die Pflegelöhne in allen Pflegebereichen verbessern.
Das Pflegeberufegesetz wurde auch deshalb generalistisch genannt. Es will alle Arten der Pflege generalisieren und dann spezialisieren, und zwar vom Pflegehelfer oder -assistenten bis hin zum Pflegeakademiker.
In Rheinland-Pfalz sind wir leider spät dran. Unser Ausführungsgesetz kommt später als in anderen Bundesländern. In Hamburg ist es schon seit Januar in Kraft. Viele Schulen und Pflegeschüler und Pflegeschülerinnen wurden unnötig lange im Unklaren gelassen. Das hat zu Verunsicherung geführt.
Rheinland-Pfalz braucht aber mehr Pflegeschüler. Im Pflegeausbildungsindex liegt Rheinland-Pfalz auf dem 7. Platz bundesweit. In Bezug auf die Einwohnerzahl je Pflegeschüler liegt Rheinland-Pfalz leider nur auf dem 10. Platz. Es ist also noch viel Luft nach oben in der Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Pflege 2.0 der Landesregierung.
An die Stellungnahme der Pflegekammer zum Gesetz möchte ich hier kurz erinnern, und ich möchte darum bitten, bei der Umsetzung des Gesetzes die Anliegen der Kammer zu berücksichtigen.
Wir begrüßen auch die aktuelle Verordnung des Bundes zur Sicherung der Pflegeausbildung in Corona-Zeiten, die mehr Flexibilität in der Ausbildung ermöglicht. Die CDU-Fraktion setzt viele positive Erwartungen in die neue Pflegeausbildung.
Wenn seitens des Parlaments an die 2 Minuten Grundredezeit erinnert werden muss, dann will ich an dieser Stelle mitteilen, auch bei 2 Minuten gibt es einen Zuschlag für die Oppositionsfraktionen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage jetzt etwas zum Gesetz. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich erneut gezeigt, wie wichtig gut ausgebildete Fachkräfte in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sind.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz setzen wir die Bestimmungen des Bundes zur neuen generalisierten Pflege um, bei der die drei bisher getrennten Ausbildungen zu einem Beruf der Pflegefachkraft zusammengefasst werden. Die Frage ist also nicht, ob wir das Gesetz machen, sondern wie wir das Gesetz machen.
Dazu darf ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir die Harmonisierung der beruflichen Pflegeausbildung unter dem Dach der Bildung als gelungen ansehen. Es ist ein guter Grundstein für die neue gemeinsame Ausbildung.
Die neue Ausbildung ist bereits zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Das bedeutet aber keinen Verzug oder keine Schlechterstellung für die Auszubildenden, die vielleicht schon im April angefangen haben, weil das schon alles frühzeitig kommuniziert wurde, im Gegenteil, die Grundlagen des Bundes waren in diesem Punkt recht spät dran.
Nunmehr kann das neue Gesetz zum neuen Schuljahr starten. Es gibt einen Übergangszeitraum von fünf Jahren, der damit begründet wird, dass die Berufsausbildungen, die schon begonnen wurden, in ihren Systemen beendet werden können.
Besonders gelungen finden wir die Überführung der nicht staatlichen Pflegefachschulen in die Bildungseinrichtungen besonderer Art.
Das Gesetz trägt dazu bei, die Pflegeausbildung attraktiver und moderner zu gestalten und das Berufsbild aufzuwerten. Pflegerinnen und Pfleger brauchen nicht nur unsere emotionale und ideelle Anerkennung, sondern auch eine bessere Bezahlung. Deshalb noch einmal zur Erinnerung: Flächentarifvertrag.
Wir stellen heute die Weichen, um genügend hoch qualifizierte Fachkräfte in der Pflege ausbilden zu können, die wir jetzt und in Zukunft dringend benötigen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.