Protokoll der Sitzung vom 27.05.2020

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Für Enthaltungen kein Raum. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn Sie dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchten, bitte ich Sie, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Auch hier ist für Enthaltungen und Neinstimmen kein Raum. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mit allen Stimmen des Hohen Hauses in der Schlussabstimmung angenommen wurde.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz – ERechGRP) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11476 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/11886 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 2 Minuten vereinbart

Das Ausschussverfahren ist bisher wie folgt verlaufen: Es gab eine erste Plenarberatung nach Maßgabe des § 54 Abs. 2 GOLT. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Herr Abgeordneter Noss, Sie haben als erster Redner das Wort für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Richtlinie vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sollen die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert und bestehende Marktzutrittschancen ausgebaut werden, indem in den EU-Mitgliedstaaten einheitliche Systeme und Standards eingeführt werden.

Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie ist daher die Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die einer europäischen Norm für elektronische Rechnungen entsprechen, anzunehmen und weiter zu bearbeiten.

Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben bedürfen der nationalen Umsetzung, was mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes geschehen soll. Einfach gesagt, durch das Gesetz wird es Auftragnehmern öffentlicher und kommunaler Aufträge möglich, ihre Rechnungen wahlweise auch elektronisch einzureichen. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung sowie eine Vereinfachung für die Wirtschaft.

Um die aus dem Gesetzentwurf resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können, entwickelt das Land einen Zentralen Elektronischen Rechnungseingang, abgekürzt ZRE. Hierfür entstehen einmalige Kosten in der Gesamthöhe von ca. 900.000 Euro sowie jährliche Betriebskosten von ca. 240.000 Euro ab dem Jahr 2020. Hinzu kommen noch jährliche Kosten im Umfang eines Vollzeitäquivalents für den Betrieb einer Clearingstelle. Den Auftraggebern können eventuell auch noch Kosten für die erforderlichen Anpassungen ihrer IT-Strukturen entstehen.

Der ZRE wird den Kommunen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Es können allerdings lokal gleichfalls noch Kosten für eine eventuelle Anpassung der IT entstehen.

Auch den Auftraggebern der Kommunen eröffnet der ZRE erhebliche Einsparpotenziale.

(Glocke des Präsidenten – Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Lammert für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Weiterentwicklung von E-Government spielt seit Jahren eine wichtige Rolle. Es geht hierbei auf der einen Seite darum, unsere Verwaltungsarbeit effizienter zu gestalten und damit Entbürokratisierung Vorschub zu leisten, und auf der anderen Seite soll die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern und Wirtschaft erleichtert werden.

In diesem Zusammenhang haben das Europäisches Parlament und der Europäische Rat bereits am 16. April 2014 eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen erlassen, welche nun in nationales Recht umgesetzt wird. Das soll durch dieses Gesetz erfolgen.

Hier werden alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen, die einer europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen, zu empfangen und weiter zu verarbeiten. Von der elektronischen Verarbeitung profitieren die Unternehmen, aber auch die Verwaltungen gleichermaßen. Das ist in der Tat eine sinnvolle Geschichte.

Noch zwei Bemerkungen: Es handelt sich im Grunde genommen um ein Zukunftsthema. Es ist eine Entlastung, eine Entschlackung. Das ist nur zu begrüßen.

Das Gesetz hätte allerdings noch schneller umgesetzt werden sollen. Normalerweise hätte diese Umsetzung laut europäischer Richtlinie bereits bis zum 27. November 2018 erfolgen müssen. Wir machen das erst heute. Das ist schade. Aber wir begrüßen den europäischen Vorstoß und stimmen diesem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Nun erteile ich dem Abgeordneten Friedmann für die Fraktion der AfD das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig zur Umsetzung von geltendem EU-Recht. Der Kern der betreffenden EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, elektronische Rechnungen durch ihre Verwaltungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Ziel der Verordnung ist es, ein einheitliches Rechnungsformat in den öffentlichen Verwaltungen festzulegen.

Die Umsetzung liegt bei den Mitgliedstaaten, die bei ihrer Umsetzung in nationales Recht sicherstellen müssen, dass die öffentlichen Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnung entsprechen.

Bei der Ausgestaltung werden den Mitgliedstaaten Spielräume eingeräumt, auch auf rechtlicher, organisatorischer und technischer Ebene.

Bereits im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen, das sogenannte E-Rechnungs-Gesetz, verabschiedet, welches im Folgejahr durch die E-RechnungsVerordnung ergänzt wurde.

Auf Länderebene obliegt es nun diesen, ebenfalls Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu vollziehen, wobei unter anderem über den IT-Planungsrat ein koordiniertes Vorgehen der einzelnen Länder gewünscht ist.

Seit dem 18. April 2020 müssen alle Kommunen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher notwendig, um den Kommunen die notwendige Handlungsund Rechtssicherheit zu geben.

Um den Kommunen nicht unnötig weitere Kosten aufzubürden, ist es, wie auch im Gesetzentwurf vorgegeben, wichtig, den Kommunen den Zentralen Elektronischen Rechnungseingang des Landes kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Hierdurch wird auch ein vereinheitlichtes System von Land und Kommunen sichergestellt.

Durch das E-Rechnungs-Gesetz werden in Zukunft sowohl die Rechnungssteller als auch die -empfänger profitieren, da für beide sowohl eine Kosten- als auch Zeitersparnis eintreten wird.

Insgesamt halten wir die Umsetzung der EU-Verordnung in Landesrecht für angemessen

(Glocke des Präsidenten)

und werden dem vorliegenden Gesetzentwurf daher zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Becker für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt europarechtliche Vorgaben um. Dem

nach sollen in den Mitgliedstaaten einheitliche Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung implementiert werden. So soll die europaweite Harmonisierung der Rechnungsstellung Marktzutrittsschranken abbauen und damit einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Das Land entwickelt hierfür einen Zentralen Elektronischen Rechnungseingang.

Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten haben dabei insbesondere die Kosten im Blick und begrüßen deshalb ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf für die Kommunen keine finanziellen Mehrbelastungen verursacht. Vielmehr eröffnet der ZRE sowohl den Auftraggebern des Landes als auch denen der Kommunen ein erhebliches Einsparpotenzial, indem die Rechnungsstellung medienbruchfrei und damit kosteneffizient gestaltet werden kann.

Vor diesem Hintergrund danken wir der Landesregierung für diesen guten Gesetzentwurf, den wir ausdrücklich unterstützen und dem wir ausdrücklich zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Schellhammer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gehört, mit dem vorliegenden ERechnungs-Gesetz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Sachen Digitalisierung. Das Land verpflichtet sich dazu, aber auch die Kommunen werden dazu verpflichtet, den elektronischen Empfang von Rechnungen zu gewährleisten. Wir haben es gehört, den Kommunen entstehen dadurch keine Kosten.

Das E-Rechnungs-Gesetz führt dazu, dass weniger Papier verbraucht wird, Kosten und Zeit gespart, Arbeitsprozesse optimiert werden und eine medienbruchfreie Kommunikation möglich ist.

Es handelt sich um ein vollumfänglich unterstützenswertes Gesetz, und deswegen wird auch meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Für die Landesregierung spricht nun erneut Staatssekretär Stich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Einführung der elektronischen Rechnung ist ein zentraler Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.