Heribert Friedmann

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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, was auch langsam Zeit wurde.
Leider reicht die Redezeit nicht aus, um auf alle Punkte einzugehen, weshalb ich mich auf ein paar wenige beschränken will.
Was mir in Ansätzen gut gefällt, ist, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige grundsätzlich nur für unaufschiebbare originäre Feuerwehraufgaben und Einsätze ihre hauptberufliche Tätigkeit unterbrechen dürfen, nicht aber für die Wahrnehmung von Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere zur Leistung von Amtshilfe für andere Behörden.
Ich erinnere hier gern an einen Vorfall in Neuwied, bei dem nach einem Bahnunglück die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr Neuwied zu Mädchen für alles missbraucht wurden, um Personalmangel bei Landesbehörden auszugleichen. Der Einsatzleiter verweigerte das Entfernen der Leichenteile durch seine Feuerwehrleute, da dies den ehrenamtlichen Einsatzkräften nicht zumutbar sei.
In diesem Zuge hat Sie auch schon der Landesfeuerwehrpräsident Frank Hachemer gerügt, indem er sagte, dass die Freiwillige Feuerwehr immer häufiger in die Bresche springen muss, wenn andere Institutionen bei bezahltem Personal sparen. Vollkommen verständlich und nachvollziehbar.
Was mir aber dabei in dem Gesetzentwurf fehlt, ist die Benennung und Definition, in welchen Fällen die Freiwilligen Feuerwehren weiterhin zwingend gebraucht werden und von welchen Einsätzen abgesehen werden kann.
Sie überlassen also quasi die Wertung des Einsatzes dem Arbeitgeber und nicht der Einsatzleitung; denn Sie machen in § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 aus einer ehema
ligen Mussbestimmung eine Soll- bzw. Kann-Bestimmung. Dies ist ein fatales Signal. So könnte der Arbeitgeber entscheiden, ob er seine Mitarbeiter zum Einsatz lassen kann, da dieser notwendig ist, oder ob es sich nur um einen einfachen Einsatz handelt.
Dadurch könnten in vielen Fällen in Rheinland-Pfalz die Einsatzgrundzeiten nicht mehr eingehalten werden. Nach der Feuerwehrverordnung ist jede Feuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort in ihrem Zuständigkeitsbereich innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Heißt also, die 8 Minuten laufen bei der Alarmierung der ersten Schleife. Da fragt keiner mehr den Arbeitgeber, ob er zum Einsatz darf oder nicht. Das muss vorher geregelt werden.
Nach 8 Minuten, so sagt die Feuerwehr, muss Wasser auf dem ersten Rohr sein. Nach 12 Minuten muss dann eventuell die zweite Schleife ausrücken.
Ein Beispiel, um Ihnen die Sinnlosigkeit Ihres Vorhabens zu verdeutlichen: Eine Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehr rückt mit ihren kompletten Löschzügen, die Hubund Rettungs-Kfz eingeschlossen, zu einem Großeinsatz aus. Die Wache ist dann unbesetzt. Es darf also kein weiterer Einsatz hinzukommen.
Daher muss eine Abordnung der umliegenden Freiwilligen Wehren nachalarmiert werden, die die Feuerwache vorübergehend besetzen und bei eingehenden Notrufen ausrücken.
Muss dann der Arbeitgeber nach Ihrer Meinung wieder bestimmen, ob er seine Leute bei der Nachalarmierung gehen lässt oder nicht? Sie müssen eine Freistellungspflicht für den Arbeitgeber weiter beibehalten.
Die zentrale Frage, die sich aber stellt, ist, wer vorab abschätzen kann, ob und in welchem Umfang die Feuerwehr gebraucht wird. Wenn Sie schon der Meinung sind, einen Gesetzesvorschlag in diesem Sinne vorzulegen, dann gibt es meines Erachtens zwei Möglichkeiten. Erstens: Sie stecken die Einsatzkriterien klar und deutlich ab, was allerdings sehr schwer sein dürfte, oder zweitens: Sie sollten nicht den Einsatz oder die Einsätze infrage stellen, sondern die Entschädigungsverordnung in Bezug auf Arbeitgeber im Blick behalten.
Das bedeutet, dass Sie den Arbeitgeber dieser Feuerwehrleute mit Landesmitteln entschädigen müssen. Sie ersetzen für die Zeit des Einsatzes den Lohn und zahlen dem Arbeitgeber die Deckungsbeiträge und den Gewinnausfall für diesen Zeitraum.
Wenn Sie das regeln würden, wäre vielen Arbeitgebern geholfen. Ich zitiere jetzt – mit Einverständnis der Präsi
dentin – den Kollegen Haller aus einer Pressemitteilung mit den Worten: „Mehr Betriebe sollten wieder stolz sein, Feuerwehrleute in den eigenen Reihen zu haben.“
Wir haben noch eine der vorbildlichsten Einsatzfähigkeiten, die nicht zulasten der Bürger und Betriebe geopfert werden darf. In diesem Punkt müssen Sie nachjustieren – dringend und zeitnah.
Eine weitere Problemstellung, die nur allzu gern diskutiert wird, ist das Beseitigen von Ölspuren. Das hört sich für einen Nicht-Feuerwehrmann erst einmal nach unnötiger Arbeit an, die aufgeschoben werden kann und durch die Kommune erledigt werden sollte.
Falsch. Bei einem Anruf, bei dem ausgelaufenes Öl gemeldet wird, muss sofort gehandelt werden, da für Motorradfahrer, Fahrradfahrer usw. ein nicht geringes Gefahrenpotenzial für Verletzungen oder gar mögliche Todesfälle bestehen könnte. Hier mangelt es an einer klar ausgewiesenen Definition, wann Gefahr im Verzug gegeben ist und deshalb doch die freiwilligen Feuerwehrleute gefordert sind.
Sie merken, worauf ich hinaus will. Die Einteilung in notwendig und nicht notwendig ist nicht klar definiert.
Ich komme zum Schluss. Ich würde gern noch ein paar Fleißkärtchen an diejenigen verteilen, die ca. 500 Seiten gendermäßig auf den neuesten Stand gebracht haben. Da strahlen Sie Perfektionismus aus, der an anderen wichtigen Stellen leider zu bemängeln ist.
Vielen Dank. Den restlichen Punkten können wir zustimmen. Weiteres dann in den Ausschüssen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute befassen wir uns in erster Beratung mit Gesetzesänderungen im Bereich der Justiz und der Schiedsamtsordnung. Ich werde nicht noch einmal alle Gesetze vorlesen. Wir haben sie schon zweimal gehört. Es sind hauptsächlich Novellierungen dieser einzelnen Gesetze, die notwendig, aber mit größter Sorgfalt zu behandeln sind.
In Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurden in diesem Bereich bereits seit mindestens drei Monaten große Fortschritte gemacht. Folglich ist es Zeit, diese auch in Rheinland-Pfalz umzusetzen. Glücklicherweise sind unsere Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz weitestgehend vom Coronavirus verschont geblieben. Ausschlaggebend dafür ist, Besuche in den Justizvollzugsanstalten sind aktuell nicht gestattet – Ausnahmen gelten zum Beispiel für Rechtsanwälte –, da das Virus nur von außen in die Anstalten hereingebracht werden könnte.
Deshalb ist es zwingend notwendig, die ersten Schritte auf dem schnellsten Weg zu verabschieden, um weiterhin unsere Insassen in rheinland-pfälzischen Gefängnissen zu schützen. Das Gute an dieser Novellierung ist auch, dass gleichzeitig eine präventive Maßnahme damit eingeführt wird.
Schaut man sich den Bundesdrogenbericht genauer an, so stellt man fest, fast die Hälfte aller Inhaftierten in den untersuchten Justizvollzugsanstalten hat ein Drogenproblem oder treibt einen schwunghaften Handel. Durch die Umstellung auf Videotelefonie und die Möglichkeit, E-Mails an eine behördliche Adresse zu senden, verringert man in erheblichem Maße das illegale Einschmuggeln von Betäubungsmitteln und anderen Gegenständen durch Briefsendungen oder persönliche Übergabe an Gefangene in den Justizvollzugsanstalten.
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Debatte über die Anschaffung eines speziellen Scanners, der Drogen im Papier feststellen kann, die wir schon im Plenum geführt haben. Dabei war die Rede davon, die traditionellen Postsendungen durch E-Mails zu ersetzen, um eine gewisse Sicherheit zu schaffen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die illegale Einfuhr von verschiedenen illegalen Gemischen, aber auch Handys und Zubehör wie SIM-Karten unterbunden oder zumindest stark eingeschränkt wird.
Des Weiteren bedient die Novellierung eine soziale Komponente. Viele Justizvollzugsanstalten waren während der
Corona-Phase für Besucher geschlossen, sodass vielen Insassen die soziale Bindung zu Familien und Freunden fehlte. Diese haben nun die Möglichkeit, mit ihren Familienmitgliedern und Freunden über die Videotelefonie oder EMails zu kommunizieren. Dadurch bleibt vielen Besuchern ein mehrfach längerer Anfahrtsweg erspart. Es ermöglicht gleichzeitig, dass Familienmitglieder, die beispielsweise gesundheitlich oder finanziell eingeschränkt sind, weshalb ein klassischer Besuch nicht möglich ist, Kontakt aufnehmen können.
Weiter können mit der Videotelefonie Freunde und Familienmitglieder von Inhaftierten Kontakt aufnehmen, die vorher eine größere Scham hatten, ein Gefängnis zu betreten. Eine Kommunikationsform, die für viele Menschen außerhalb von Gefängnismauern längst selbstverständlich ist, kann damit eingeführt werden.
Die angehobenen Vergütungen der Billigkeitsentschädigungen können ohne weitere Bedenken wie vorgeschlagen angenommen werden. Gleiches gilt für die Änderung der Schiedsamtsordnung, bei der die Gebühren nach § 36 Abs. 1 und 2 angehoben werden. Da die Gesetzesänderungen anscheinend kostenneutral sind, empfinden wir als AfD-Landtagsfraktion diese Änderungen für angemessen und erforderlich.
Wir stehen den Gesetzesänderungen positiv gegenüber und sind zustimmungswillig.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In der Gesellschaft kommt das Thema „Kameraüberwachung in öffentlichen Bereichen“ in regelmäßigen Abständen in den Diskurs und zeigt jedes Mal aufs Neue die Uneinigkeit, die damit einhergeht, und sorgt damit für ein hohes Diskussionsgeschehen.
Die AfD-Fraktion hat in der Vergangenheit bereits mehrfach den Einsatz von Videokameras an öffentlichen Brennpunkten gefordert. Daher freuen wir uns umso mehr, dass dieser Themenkomplex heute auf der Tagesordnung steht.
Nach einer Legaldefinition sind öffentliche Bereiche Gemeindeflächen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind. Diese öffentlichen Bereiche zu überwachen und damit das hohe Gut der Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten, ist für das Land eine wichtige Aufgabe. Mit einer Videoüberwachung könnte diese Sicherheit verbessert werden, auch wenn viele gegen eine solche Überwachung sind.
Zu der im Antrag der CDU geforderten Nutzung sogenannter intelligenter Kamera- bzw. Aufnahme- und Aufzeichnungssysteme, die wir alle kennen und welche von vielen Datenschützern abgelehnt werden: Ich habe mir ein solches System auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin angesehen und kann es Ihnen gerne erläutern, vor allen Dingen Ihnen, Herr Schwarz.
Die Kameras sind an öffentlichen Plätzen angebracht und nehmen das ganze Umfeld auf. Die Bilder werden an eine
Leitstelle übertragen, aber dort nicht durchgehend gesichtet. Die Technik ist so eingestellt, dass die Kameras erst dann, sagen wir mal, Alarm schlagen, wenn atypische Verhaltensmuster auf dem Platz festgestellt werden. Das sind zum Beispiel Schlägereien, weil sich die Menschen dann anders bewegen, oder auch ein Diebstahl, wenn der Täter plötzlich losrennt.
In diesem Moment macht sich das System bemerkbar, und die Beamten in der Leitstelle können direkt auf einem Bildschirm das Geschehen live verfolgen und Sofortmaßnahmen einleiten. Das System ist so konfiguriert, dass es bestimmte Algorithmen erkennt und sich dann, wie schon gesagt, meldet.
Da es sich bei einem solchen Überwachungssystem nicht um eine einzelne Kamera, sondern um Dutzende Kameras handelt, ist es personell auch nicht möglich, alle Kameras gleichzeitig zu beobachten. Wenn also jemand über den Bahnhofsvorplatz geht, wird das zwar aufgezeichnet, aber er wird nicht dabei beobachtet.
Sollte er aber plötzlich loslaufen, macht das System auf sich aufmerksam, und ein Beamter schaut sich die Szene an. Er entscheidet dann, ob hier ein Fall vorliegt, in welchem er Maßnahmen treffen muss oder nicht. Er kann dann zum Beispiel sehen, dass der Mann nur losgerannt ist, um noch eine Straßenbahn zu erreichen, oder ob er eventuell verfolgt wird.
Alle Videoüberwachungen werden natürlich auch gespeichert und können später nochmals gesichtet werden, wenn im Nachhinein eine Anzeige erstattet wird, zum Beispiel ein Taschendiebstahl, den das Gerät nicht erkennen kann. Dann kann man die Filme auch nachträglich sichten, um eventuell die Straftat aufzuklären. Die Speicherfristen können von den einzelnen Datenschutzbehörden festgelegt werden.
Die Künstliche Intelligenz lässt grüßen, und wir sollten mit dem Fortschritt gehen. Im täglichen Leben werden wir oft mehrmals am Tag von Kameras aufgenommen, und wir leben damit. Bei jedem Geldabhebevorgang an einem Geldautomaten werden wir gefilmt. Ebenso an Tankstellen, beim Tanken und beim Bezahlen im Verkaufsraum. Auch in vielen Geschäften werden Aufnahmen von uns gemacht, da die Hausdetektive den Verkaufsraum überwachen.
Auch in diesen Fällen dienen die Aufnahmen nur zur Strafverfolgung, um Ladendiebstähle, Betrügereien usw. aufzuklären. Es ist also schon gesellschaftsfähig, dass wir gefilmt werden. Nur im öffentlichen Raum, in welchem die Straßenkriminalität zuschlägt, wird es von vielen noch abgelehnt. Genau diese Kriminalität ist ansteigend.
In einem weiteren Punkt des Antrags geht es um die sogenannte Gesichtserkennung. Hier geht es auch um die Zusammenarbeit von BKA und anderen Ländern, die diese Software bereits zielführend einsetzen. Zu diesem Punkt
werden im Antrag Beispiele genannt, die zweckdienlich erscheinen und bereits erfolgserprobt sind.
Wir unterstützen den Antrag der CDU und würden einer Überweisung an den Innenausschuss mit einer Expertenanhörung zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Wie jedes Jahr reden wir heute über den Bericht des Petitionsausschusses und den Jahresbericht der Bürgerbeauftragten. Zunächst auch von mir ein herzliches Dankeschön an die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund, an ihren Stellvertreter Hermann Linn und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit. Bitte ausrichten.
Es ist mir eine Ehre und macht mir viel Vergnügen, mit dem Petitionsausschuss und dem Team der Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten. Mein Gefühl aus dem letzten Jahr hat sich bestätigt. Hier kämpfen keine Fraktionen gegen
einander, sondern alle ziehen am gleichen Strang, um den Bürgern ihr Recht auf Gehör einzuräumen.
Auch in diesem Jahr war der Bericht der Bürgerbeauftragten gut zu lesen. Es war sehr interessant, obwohl man als Mitglied des Petitionsausschusses schon während des Jahres viel mitbekommen hat.
Zu den einzelnen Zahlen möchte ich keine Wiederholungen bringen. Die wurden schon genannt. Auf weitere Beispiele von Petitionen kann ich an dieser Stelle auch verzichten. Die stehen größtenteils im Bericht.
Trotzdem möchte ich auf einen Punkt eingehen. Wie auch letztes Jahr ist die Sparte Justizvollzug überrepräsentiert. Rund ein Drittel der Eingaben kommt aus diesem Bereich. Probleme werden im Bericht der Bürgerbeauftragten anschaulich wiedergegeben. Ein Vielfaches der Petitionen befasst sich mit der Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten. Dieses Thema wird von der Bürgerbeauftragten aufgegriffen und im Bericht thematisiert. Auch hierfür vielen Dank.
Das Thema wurde in anderen Ausschüssen schon mehrfach diskutiert. Die Misswirtschaft der letzten Jahre im Personalbereich der Vollzugsanstalten kommt hier eindeutig zur Geltung.
Meine Damen und Herren, hier herrscht dringender Handlungsbedarf. Ein paar mehr Ausbildungsplätze und die vorgesehene Verringerung der Ausbildungszeit versprechen hier in nächster Zeit keinen sichtbaren Erfolg.
Abgesehen von dieser Schieflage im Justizvollzug gibt es natürlich auch viele Eingaben, denen nicht abgeholfen werden kann, weil bestehende Gesetze und Verordnungen nicht einfach nach den Wünschen der Gefangenen geändert werden können.
Ein Fazit von mir: Wäre der Bereich Justizvollzug kein Wermutstropfen in diesem Bereich, würde das die Arbeit der Bürgerbeauftragten und deren Team noch erleichtern. Ebenfalls würde der Petitionsausschuss auch weniger Petitionen zu bearbeiten haben.
Ansonsten ist es eine runde Sache, und wir können gelassen und mit Zuversicht auf die Arbeit der Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses in die Zukunft schauen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen, die in weiten Teilen für uns nachvollziehbar sind.
Der erste Punkt, die Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes, folgt der Notwendigkeit, auch für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die in Deutschland ansässig sind, eine Möglichkeit zu schaffen, mittels eines Ausweisdokuments einen elektronischen Identitätsnachweis erbringen zu können.
Der Gesetzentwurf passt die sachliche Zuständigkeit der für Pass- und Personalausweisangelegenheiten zuständigen Behörden an die Bestimmungen des eID-Karte-Gesetzes des Bundes an. Fragen oder Kritikpunkte ergeben sich aus dem Gesetzentwurf für uns keine.
Im zweiten Teil des Gesetzesentwurfs werden Anpassungen an den Besoldungsgruppen für die Positionen des Amts der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Polizei sowie des Amts der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation vorgenommen.
Wir unterstützen die Aufwertung des Amts der Inspekteurin oder des Inspekteurs bei der Polizei durch die Hebung der Besoldungsgruppe von B 3 nach B 4. Die stetig wachsenden Anforderungen und Verantwortungen im Polizeidienst rechtfertigen eine solche Anhebung, insbesondere und gerade, weil sich unsere Polizeikräfte in diesen Tagen von den regierungstragenden Parteien in diesem Land eher im Stich gelassen als unterstützt fühlen dürften.
Wir fordern an dieser Stelle, eine direkte finanzielle Wertschätzung auch auf jene Polizeibeamte zu übertragen, die im täglichen Dienst ihren Kopf hinhalten, um Recht und Ordnung gegen eine Partyszene aus frustrierten jungen Männer und übermütigen, politisch verhätschelten Linksextremisten zu verteidigen.
Der dritte Punkt des Gesetzentwurfs hingegen – verzeihen Sie mir die Polemik – wirkt eher von grüner Ideologie getrieben als an der Realität orientiert. Es erscheint als selbstverständlich, dass verantwortungsbewusste Dienstreisende bei der Planung ihrer Reise auch ökologische Aspekte in die Reiseplanung einbeziehen.
Konkret soll es nach diesem Gesetz jedoch künftig heißen, eine Dienstreise sei – ich zitiere aus dem Gesetzestext – „auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und vorrangig mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln unter Berücksichtigung von umwelt- und klimarelevanten Gesichtspunkten auszuführen“. Zielsetzung dieser Änderung soll wohl offensichtlich sein, Flugreisen, insbesondere solche innerhalb der Bundesrepublik, aus umweltund oder klimarelevanten Gründen versagen zu können.
Wir fragen uns, wie diese Änderung in der Praxis aussehen soll. Da Linienflüge, wie es der Name schon sagt, regelmäßig fliegen, wird ein innerdeutscher Linienflug mit oder ohne den Dienstreisenden abheben. Mögen sich Dienstreisende im öffentlichen Dienst auch mit weniger schnellen Reisemitteln zufriedenstellen lassen, spätestens die freie Wirtschaft wird auf innerdeutsche Flüge nicht verzichten können, will sie leistungs- und konkurrenzfähig bleiben.
Warum die Landesregierung daher gerade jetzt, wenn insbesondere die Fluglinien unter den Auswirkungen der CoronaEinschränkungen leiden, auch noch die innerdeutschen Flugrouten zu torpedieren versucht, können wir aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehen.
Wenn im öffentlichen Dienst der Termindruck ausreichend hoch ist, wird sich auch im öffentlichen Dienst eine Flugreise kaum vermeiden lassen, und man wird froh sein, wenn es diese Verbindungen noch gibt.
Aus unserer Sicht wird durch diese Gesetzesänderung kein Flug vermieden und auch kein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Er dient lediglich dazu, einem Gesetz einen grünen Anstrich zu verpassen und wird in der Praxis zu unnötigen Schikanen im öffentlichen Dienst führen,
wenn zum Beispiel ein grüner Dienstherr seinen Untergebenen aus klimarelevanten Gründen sieben Stunden in den Zug setzt, anstatt ihm ein bis zwei Stunden im Flugzeug zu gönnen.
Wirtschaftsminister Wissing wird diese Abwägung künftig sicherlich auch treffen dürfen, wenn er regelmäßig zwischen Mainz und Berlin pendeln will bzw. muss.
Wir haben daher ernsthafte Zweifel an der Sinnhaftigkeit und dem Umweltschutzfaktor dieser Gesetzesänderung. Umso ärgerlicher, dass solch ein Unfug in ein ansonsten im Prinzip ideologiebefreites und tragbares Landesgesetz gepackt werden muss. Der Grund liegt auf der Hand: Alleinstehend hätte man wohl Schwierigkeiten gehabt, diese Gesetzesänderung als gut zu verkaufen.
Da die übrigen Änderungen jedoch vertretbar sind, stehen wir diesem Gesetzentwurf zunächst wohlwollend gegenüber.
Vielen Dank.
......... 7012 Abg. Marc Ruland, SPD:............. 7012 Abg. Bernhard Henter, CDU:.......... 7012 Abg. Thomas Roth, FDP:............ 7013 Herbert Mertin, Minister der Justiz:...... 7013 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 7013
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/11839 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung... 7013
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Provinzial Rheinland Holding Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11876 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/12089 –........... 7014
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sache sieht recht eindeutig aus. Meine ersten zwei Absätze sind die gleichen wie die, in denen eben schon Zahlen genannt wurden. Ich übergehe die jetzt einfach einmal; ich will Sie schließlich nicht das dritte Mal mit den gleichen Zahlen langweilen.
In der Regel sparen wir nicht mit konstruktiver Kritik, wenn die Landesregierung einen eher ideologisch geprägten als
von realen Bedürfnissen getragenen Gesetzentwurf vorlegt. Doch im vorliegenden Fall haben wir keine Anhaltspunkte gefunden, die Widerstände oder Ablehnung gegen den Entwurf rechtfertigen würden.
Die vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen wirken zeitgemäß und zweckmäßig, die aufzuhebenden Verordnungen sind entweder in die Jahre gekommen oder haben aufgrund zeitlich begrenzter Wirkung bzw. Weiterentwicklung in anderen Gesetzen ihre Bedeutung verloren.
Nach unserer Einschätzung wird der vorliegende Gesetzentwurf einen kleinen, aber sinnvollen Beitrag zur Entschlackung unserer Gesetzes- und Verordnungsstruktur in Rheinland-Pfalz leisten, weshalb wir diesen Entwurf unterstützen werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren! Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz stellt die zentrale Rechtsgrundlage für die Handlungs- und Eingriffsbefugnisse unserer Polizeikräfte dar. Es steckt den rechtlichen Rahmen für polizeiliches Handeln ab und zieht die Grenze zwischen gesetzlich legitimiertem Eingriffsverhalten und dem in diesen Tagen schon fast inflationär gebrauchten Begriff der Polizeigewalt.
Von daher ist es gut und wichtig, dass wir heute und an dieser Stelle eine Novellierung unseres POG besprechen; denn die jüngsten Ereignisse in diesem Land, aber auch bei unseren Nachbarn und Verbündeten zeigen, wie wichtig es ist, dass unsere Schutzkräfte und Ordnungsbehörden mit zeitgemäßen Befugnissen ausgestattet sind, um aktuellen Gefahren für Bürger und Rechtsstaat wirksam begegnen zu können.
Dabei – das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen – stellt insbesondere das POG einen Spiegel für Land, Gesellschaft und Politik dar und nicht für die Arbeit unserer Polizeikräfte draußen auf den Straßen und Plätzen.
Aus der Gestaltung des Polizeigesetzes eines Landes lässt sich erkennen, wie freiheitlich und demokratisch dieses Land politisch aufgestellt ist; denn das POG definiert die Position des Staates zwischen Anarchie und Polizei bzw. Überwachungsstaat. Bisher war es uns als Land gelungen, ein Polizeigesetz zu unterhalten, das den Spagat zwischen Freiheit und moderater staatlicher Kontrolle verhältnismäßig souverän bewältigt. Das sind ein gutes Zeichen und ein Beleg dafür, dass wir aus den Sünden unsere Vergangenheit gelernt haben.
Auch die hier in Rede stehende Novellierung unseres POG setzt diesen Trend fort, Änderungen, die auf die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen der letzten Jahr reagieren, ohne über das Ziel hinauszuschießen. So bedient der Novellierungsentwurf nicht nur die erforderliche Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie, sondern bringt auch sinnvolle Ergänzungen wie Meldepflichten für bestimmte öffentliche Veranstaltungen oder Zuverlässigkeitsprüfungen für relevante Personengruppen.
Doch trotz dieser teils sehr umfangreichen inhaltlichen Ergänzungen und Änderungen greift die Novellierung des POG in einem anderen Bereich nach unserer Ansicht etwas zu kurz. Schaut man sich an, welchen Angriffen und Diffamierungen sich unsere Polizeikräfte dieser Tage und wohl auch künftig ausgesetzt sehen – eine direkte Folge medialer Hetze gegen unsere Polizei und fehlender politischer Rückendeckung seitens der Bundes- und vieler Landesregierungen –, werden weitreichendere Befugnisse und Regelungen zur Sicherung der körperlichen Unversehrtheit unserer Polizei- und Ordnungskräfte sehr bald erforderlich werden.
Eines ist klar: Der politisch geförderte Verfall an Respekt gegenüber unseren Sicherheitskräften, insbesondere im linken Milieu und in bestimmten Teilen der neuen deutschen Party- und Eventszene – siehe Stuttgart –, wird auch in Zukunft für Platzwunden und Knochenbrüchen bei unseren Polizisten sorgen. Eines sollte Ihnen klar sein: Die Gesellschaft lässt sich mit doppelzüngiger Verurteilung solcher Gewaltexzesse und halbherzigen Solidaritätsbekundungen vielleicht noch einige Zeit lang beruhigen, doch die Frauen und Männer bei der Polizei werden den Verrat ihrer Dienstherren nicht vergessen. In jeder Uniform steckt auch ein Mensch, meine Damen und Herren.
Was wir jetzt brauchen, was unsere tapferen Polizisten jetzt brauchen, ist nicht nur ein auf aktuelle und künftige Gefahren angemessen ausgerichtetes Polizeigesetz, sondern auch eine Landesregierung, die trotz all ihrer Sympathien für Antifaschismus, linke Krawallmacher und grenzenloser Invasion in unsere Sozialsysteme ein klares Statement setzt: Wir verteidigen unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie, und zwar nicht nur gegen Rechtsextremisten, sondern gegen jede Form von Gewalt und Extremismus.
Wir benötigen eine Landesregierung, die sich klar und ausdrücklich zu ihrer Polizei bekennt und den linken Terroristen ganz klar ihre Grenzen aufzeigt, idealerweise bevor eine rheinland-pfälzische Innenstadt zum Kriegsschauplatz wird.
Herr Schwarz, ich denke, die Landesregierung in Stuttgart hat letzte Woche noch gesagt: Unser Land ist sicher. –
Diese Grenzen können aber nur durch eine Polizei gezo
gen werden, die sich politisch unterstützt und rechtlich auf der sicheren Seite weiß und deren Polizeigesetz einen effizienten Schutz gegen Angreifer ermöglicht, präventiv wie repressiv.
Ein extrem wirksamer Abwehrmechanismus gegen Angriffe sowie gegen die Verleumdung der angeblich omnipräsenten Polizeigewalt sind die sogenannten Bodycams. Als neutrales drittes Auge können sie das Verhalten der Polizei ebenso wie Tatverdächtigenverhalten und Tatörtlichkeiten dokumentieren und Vorwürfe gegen die Polizei bestätigen oder entkräften, vom Abschreckungspotenzial auf Delinquenten einmal ganz zu schweigen.
Laut der Novellierung unseres POG bleibt der Einsatz von Bodycams beim Betreten von nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten leider untersagt, ebenso wie das sogenannte Pre-Recording. Hier hätten sich mit Sicherheit Lösungen finden lassen, die dem Datenschutz in angemessener Weise entsprechen, aber der Sicherheit der Einsatzkräfte den Vorrang geben.
Dass die Novellierung hier keine Befugniserweiterung vorsieht, ist als Versäumnis zulasten der Sicherheit unserer Polizeikräfte zu werten. Hier hätten wir uns mehr Mut seitens der Landesregierung gewünscht.
Insgesamt hinterlässt der Entwurf zur Novellierung des POG jedoch einen soliden Eindruck und bietet eine gute Grundlage für eine Weiterentwicklung im Innenausschuss, an der wir uns gerne konstruktiv und zum Wohle unserer Polizei und unseres Rechtsstaats beteiligen werden.
Vielen Dank.
......... 6836 Abg. Christoph Spies, SPD:........... 6836 Abg. Bernhard Henter, CDU:.......... 6836 Abg. Thomas Roth, FDP:............ 6837 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 6837 Herbert Mertin, Minister der Justiz:...... 6838
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/11726 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung... 6838
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11729 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 17/11889 –....... 6838
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute sprechen wir über das Landesgesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und heilberufsrechtlicher Vorschriften. Diese Änderungen wurden bereits in den zuständigen Ausschüssen angesprochen und auch einstimmig angenommen, sodass im Allgemeinen nicht mehr viel zu sagen bleibt.
Erwähnenswert nur am Rande bleibt, dass die verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften seit deren Inkrafttreten mehrfach novelliert wurden. Das sollte gerade mit Blick auf die Digitalisierung unserer Behörden so fortgeführt werden.
So sind beispielsweise die Niederschriften, die über Vollstreckungshandlungen aufgenommen werden sollen, nun auch in elektronischer Form möglich, was im Endeffekt Zeit, Geld und Papier spart. Auch fällt eine gewisse Gebundenheit weg, indem die Kommunen exemplarisch zur Bestimmung einer gemeinsamen Vollstreckungsbehörde
sowie zur Bestellung eines gemeinsamen Vollstreckungsbeamten befähigt werden sollen.
Schlussendlich sind die meisten Punkte schon genannt worden, sodass in der kurzen Redezeit von zwei Minuten nicht alles noch einmal wiederholt werden muss. Ich möchte zum Abschluss sagen: Die Verabschiedung dieses Gesetzes wollen wir nicht weiter verzögern. Wir drücken die Zustimmung zur Änderung des vorliegenden Landesgesetzes aus.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig zur Umsetzung von geltendem EU-Recht. Der Kern der betreffenden EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, elektronische Rechnungen durch ihre Verwaltungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Ziel der Verordnung ist es, ein einheitliches Rechnungsformat in den öffentlichen Verwaltungen festzulegen.
Die Umsetzung liegt bei den Mitgliedstaaten, die bei ihrer Umsetzung in nationales Recht sicherstellen müssen, dass die öffentlichen Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnung entsprechen.
Bei der Ausgestaltung werden den Mitgliedstaaten Spielräume eingeräumt, auch auf rechtlicher, organisatorischer und technischer Ebene.
Bereits im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen, das sogenannte E-Rechnungs-Gesetz, verabschiedet, welches im Folgejahr durch die E-RechnungsVerordnung ergänzt wurde.
Auf Länderebene obliegt es nun diesen, ebenfalls Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu vollziehen, wobei unter anderem über den IT-Planungsrat ein koordiniertes Vorgehen der einzelnen Länder gewünscht ist.
Seit dem 18. April 2020 müssen alle Kommunen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher notwendig, um den Kommunen die notwendige Handlungsund Rechtssicherheit zu geben.
Um den Kommunen nicht unnötig weitere Kosten aufzubürden, ist es, wie auch im Gesetzentwurf vorgegeben, wichtig, den Kommunen den Zentralen Elektronischen Rechnungseingang des Landes kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Hierdurch wird auch ein vereinheitlichtes System von Land und Kommunen sichergestellt.
Durch das E-Rechnungs-Gesetz werden in Zukunft sowohl die Rechnungssteller als auch die -empfänger profitieren, da für beide sowohl eine Kosten- als auch Zeitersparnis eintreten wird.
Insgesamt halten wir die Umsetzung der EU-Verordnung in Landesrecht für angemessen
und werden dem vorliegenden Gesetzentwurf daher zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es
hat schon etwas Ironisches an sich, wenn man in diesen Tagen den Entwurf zu einem Datenschutzgesetz bespricht, erfordert doch schon jeder Gastronomiebesuch dank der Corona-Regularien heute die Preisgabe von persönlichen Daten. Entsprechend erforderliche Datenschutzvereinbarungen werden jedoch weder ausgehändigt noch unterzeichnet.
Beweist uns das nun, wie unsinnig diese Datenschutzbürokratie inzwischen geworden ist, oder stehen jene, die die Daten ihrer Kunden während der Corona-Krise aufgenommen haben, künftig unter Generalverdacht? Diese Frage muss in diesem Zusammenhang zumindest erlaubt sein.
Konkret besprechen wir hier nun den Entwurf einer Neufassung des Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes. Auch dieses Stück Bürokratie geht natürlich wieder auf eine EURichtlinie zurück, die umzusetzen wir angehalten sind. – Immerhin, man kann der Landesregierung hier keinen Vorwurf machen.
Ja, gerne!
Im Rahmen der Vorgaben hat man hier ein zweckmäßiges, modernes Gesetz auf den Weg gebracht, das den Anwendern den Umgang mit dem komplexen Feld des Datenschutzes möglichst vereinfacht. Auch die unabhängig von den EU-Vorgaben neu aufzunehmenden Regelungen zum Datenabgleich mit den Sicherheitsbehörden erachten wir als sehr sinnvoll. Sie werden einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit des Justizvollzugs leisten.
Insgesamt hat die Landesregierung einen ideologiefreien, zukunftsorientierten und richtlinienkonformen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, den wir deshalb auch unterstützen werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
...... 6450, 6451 Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD:...... 6452, 6454 Abg. Uwe Junge, AfD:........... 6453 Abg. Dirk Herber, CDU:.......... 6454 Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen:.. 6455
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/10772 –............... 6456
Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/10818 –........... 6456
Landesregierung muss die Zusagen in der Konzertierten Aktion Pflege zur Verbesserung der Pflege einhalten und dem Landtag regelmäßig berichten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10759 –.......... 6456
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Neben den Polizeibeamten stellen die Feuerwehr- und die Justizvollzugsbeamten einen wichtigen Pfeiler unserer Gesellschaft dar. Dabei handelt es sich um Beamte, die 24/7 Dienst am Wohlergehen unserer Gesellschaft leisten.
Beamte der Polizei, der Feuerwehr und des Justizvollzugs sind Tag für Tag Gefahren ausgesetzt, die sie mit ihrer Gesundheit oder mit ihrem Leben bezahlen könnten. Dabei werden Einsätze unter schwierigsten Bedingungen durchgeführt.
Die Arbeitsmediziner, die die vielfältigen Stressfaktoren dieser Beamten untersucht haben, sind zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Die Lebenserwartungen eines Polizei-, Berufsfeuerwehr- oder Justizvollzugsbeamten sind im Durchschnitt ca. 7 Jahre kürzer als bei anderen Beamten.
Berücksichtigen muss man darüber hinaus, dass über 80 % der Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamten
im mittleren Dienst in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 in einem niedrigen Gehaltssegment eingegliedert sind.
Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 ist die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen für unsere Beamten der Polizei, Feuerwehr und Justiz mit Eintritt in die Pension weggefallen.
Nach der Föderalismusreform können der Bund und die Länder diesen Bereich eigenständig gesetzlich regeln. Beispielsweise hat der Freistaat Bayern von dieser Regelung sofort Gebrauch gemacht und die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage beschlossen. Inzwischen haben NordrheinWestfalen und Sachsen nachgezogen und den früheren Rechtszustand wiederhergestellt.
Berlin bereitet die Wiedereinführung gerade vor, und weitere Länder denken darüber nach. Ich frage Sie: Sind die Beamten anderer Länder mehr wert als unsere Beamten in Rheinland-Pfalz? Natürlich nicht. Auch sie haben es sich mehr als verdient.
Weil die Polizei-, Berufsfeuerwehr- und „Gitterzulage“ eine materielle Entschädigung für dienstbedingte Belastungen darstellt, muss sie am Ende der aktiven Dienstzeit bei der Berechnung des Pensionsanspruchs berücksichtigt werden. Die physische und psychische Dauerbelastung sowie traumatische Erlebnisse sind nicht mit dem Tag des Übergangs in den Ruhestand erledigt bzw. vergessen.
Auch unsere Justizvollzugsbeamten sind einem dauerhaft extremen Spannungsfeld ausgesetzt. Die Gewalt und die Angriffe richten sich bei den Häftlingen nicht nur gegeneinander, sondern vermehrt auch gegen die Justizvollzugsbeamten. Daher ist es geboten, auch diesen Beamten etwas zurückzugeben, und das nicht nur durch Worthülsen in Sonntagsreden, sondern durch Taten.
Unter Berücksichtigung und in Anerkennung der besonderen Risiken dieser Berufsgruppen sollten unsere Beamten nach 40 Dienstjahren nicht mit 3 bis 5 % weniger Pensionsanspruch dastehen als die Kollegen anderer Bundesländer. Das ist angesichts der überdurchschnittlichen Leistungen nicht nachvollziehbar.
Muss Rheinland-Pfalz wieder das letzte Land sein, welches diese Maßnahme angeht, ähnlich wie mit der Grundbesoldung? Ich sage entschieden Nein! Unsere Beamten haben es verdient, dass wir den Weg, den andere Länder schon eingeschlagen haben, ebenfalls mitgehen.
Ich möchte jetzt noch zu dem finanziellen Bereich überleiten. Seit dem Versorgungsreformgesetz 1998 sind viele Beamte in Pension gegangen. Einer groben Schätzung nach, in der verstorbene Beamte aller drei Berufsgruppen nicht mitgerechnet sind, gehen wir von einer finanziellen Mehrbelastung von ca. 7 bis 8 Millionen Euro jährlich aus, die an die Beamten in Pension mit der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen ausgezahlt werden.
Eine Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit kostet nicht nur, sondern hat auch für die rheinland-pfälzische Bevölkerung ihren Vorteil: weniger Wechselwillige in andere Bundesländer oder Berufszweige, dadurch weiterhin gute Sicherheit für unser Land, außerdem mehr Zufriedenheit bei den Beamten; denn sie sehen, dass ihre Arbeit durch die Regierung wertgeschätzt wird.
Meine Damen und Herren, das sind doch schlagkräftige Argumente, die wir gemeinsam umsetzen können.
Jetzt muss ich noch auf den Änderungsantrag der CDU eingehen.
Hier wurde auf die Schnelle etwas gestrickt, was, wie so oft in diesem Parlament, ins Leere laufen wird. Unsere Beamten werden gelobt, und man weiß, dass man etwas für sie tun muss. Es gibt dann drei Vorschläge, was man tun könnte, aber keine zeitnahe konkrete Umsetzung. Die Maßnahmen werden einmal wieder
auf die lange Bank geschoben.
Heute bitte ich um Unterstützung unseres Antrags,
welcher ohne Verzögerung entschieden werden kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU präsentiert uns heute einen Antrag, dessen Kernanliegen die Bekämpfung oder zumindest Aufdeckung der Organisierten Kriminalität in Rheinland-Pfalz ist.
Wie Sie wissen, begrüßen wir von der AfD grundsätzlich sinnvolle Vorschläge und Maßnahmen, die der Sicherheit unserer Bürger und unseres Landes dienen, selbst wenn sie nicht aus unserer Feder stammen. Wir sind da anders gestrickt als Herr Schnieder.
Wer die mediale Berichterstattung in den vergangenen Monaten verfolgt hat, weiß inzwischen auch, dass die Organisierte Kriminalität insbesondere durch die Herrschaftsansprüche arabischer Clans in einigen Großstädten und Ballungszentren der Bundesrepublik ein konstant wachsendes Problem ist. Prostitution, Menschenhandel, Waffenschmuggel, Betäubungsmittel, Geldwäsche, Cyberkriminalität, das Geschäft der Gesetzesbrecher boomt. Dieser konjunkturelle Aufschwung der Kriminellen in Zeiten des wirtschaftlichen Abstiegs unseres Landes ist das Resultat schwarz-rot-grüner Politik in Bund und Land.
Wer die Sicherheitskräfte reduziert und sie aus der Fläche
abzieht, wer aus falscher Toleranz die Entwicklung von Parallelgesellschaften zulässt, wer die Kritik an verfehlter Migrations- und Integrationspolitik in der Öffentlichkeit pauschal als Hass und Rassismus stigmatisiert und offene Grenzen als moralische Verpflichtung propagiert, der darf sich nicht wundern, wenn kriminelle Elemente aus dieser Ignoranz für sich Kapital schlagen.
An dieser Stelle sei nebenbei angemerkt, Organisierte Kriminalität ist in der Regel ein internationales Geschäft, das zu großen Teilen vom Schmuggel illegaler Waren, Waffen und Menschen über Staatsgrenzen hinweg lebt. Insofern scheint es aus unserer Sicht sehr inkonsequent, sporadische Grenzkontrollen durch eine Grenzpolizei abzulehnen, aber im Inland dann ein Meldesystem für das einrichten zu wollen, was vorher unkontrolliert über die Grenze gekommen ist.
Aber die Organisierte Kriminalität in Deutschland ist nicht nur ein exklusives Produkt der Politik der offenen Grenzen. Die italienische Mafia und vergleichbare internationale Organisationen waren schon lange vor 2015 in Deutschland tätig. Sie werden also von der deutschen Politik lediglich begünstigt. Insofern ist der Antrag der CDU leider nur zur Bekämpfung einiger Symptome, nicht jedoch der Ursachen geeignet. Aber lieber die Symptome bekämpfen, als untätig zu bleiben.
Meine Damen und Herren, wie wir schon in unserem Antrag zur Erstellung von Dunkelfeldstudien hervorgehoben haben, ist die Organisierte Kriminalität ein hochkomplexes Feld. Darauf spezialisiert, im Verborgenen zu agieren, sind ihre Strukturen für Außenstehende praktisch unsichtbar. Statistisch ist sie kaum zu erfassen, da Betroffene nur selten überhaupt erkennen können, Opfer kriminell organisierter Strukturen geworden zu sein. Jene, die es erkennen oder gar wissen, stehen häufig unter dem Druck, bei Meldung an die Behörden mit drastischen Folgen durch die Kriminellen rechnen zu müssen. Oder sie zweifeln an der Macht des Rechtsstaat, ihnen überhaupt helfen zu können.
Insofern vermittelt uns der Antrag der CDU nichts Neues, aber er erfasst wenigstens die reellen Gegebenheiten. Zum Aufdecken krimineller Strukturen ist Insiderwissen nötig. Um an dieses Insiderwissen zu gelangen, kann ein anonymes Hinweisgebersystem erfolgreich sein. Es kann im Idealfall wertvolle Informationen bringen, bei Missbrauch die Ermittlungsbehörden aber auch auf falsche Fährten locken.
Glaubt man der Argumentation der Antragsteller, so hat sich dieses System jedoch bereits in anderen Bundesländern bewährt. Gegenteilige Fakten sind uns nicht bekannt. Wenn dieses geforderte Hinweissystem auch nur zur Aufdeckung einer einzigen Clanstruktur beiträgt, hat sich dieser Antrag gelohnt.
Es bleibt die Frage, ob die Organisierte Kriminalität in Rheinland-Pfalz eine vergleichbare Bedrohung darstellt wie in Nordrhein-Westfalen oder Berlin. Laut Informationen der Landesregierung ist dies glücklicherweise nicht der Fall.
Wer sich jedoch mit dem Lagebild Clan aus NordrheinWestfalen auseinandergesetzt hat, der wird wissen, dass insbesondere sogenannte Shisha-Bars und bestimmte Men-Only-Herrenfriseure ein Indiz für Organisierte Kriminalität und Geldwäsche darstellen können. Ladengeschäfte beider Art lassen sich auch immer häufiger in rheinlandpfälzischen Stadtbildern antreffen.
Auch die jüngste Razzia gegen einen libanesischen Schleuserclan in mehreren Städten in Rheinland-Pfalz deutet auf bislang unbekannte Clanstrukturen hin. Weitere spätere Beispiele hat Herr Lammert schon angeführt.
Aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage – Drucksache 17/10131 – zu Geldwäschedelikten in Rheinland-Pfalz geht hervor, dass es in den vergangenen Jahren konstant weit über 1.000 neu eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und im Schnitt auch immerhin zwischen 35 und 50 gerichtliche Verfahren pro Jahr gegeben hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine intensivere Beleuchtung des Feldes der Organisierten und Clankriminalität angeraten. Wir betrachten den Antrag der CDU-Fraktion daher als zweckmäßig und werden ihn unterstützen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, des Landeswassergesetzes und des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz fügt sich aus unserer Sicht nahtlos in die Reihe jener jüngsten Gesetzentwürfe ein, die öffentliche Kassen entlasten und weitere Belastungen der arbeitenden Bevölkerung durch Abgaben, Gebühren oder vorgeschriebene Maßnahmen begründen.
Genau.
Auch in diesem Gesetzentwurf wird dabei die Verantwortung auf die Kommunen abgewälzt, die durch die neu geschaffenen Regelungen bzw. die Klarstellung alter Regelungen nun die Möglichkeit erhalten, vermeintlich rechtsicher weitere Gebühren zu erheben.
Man sollte meinen, die Bereitstellung von Löschwasser, das zum Wohl und der Sicherheit aller zur Verfügung gestellt wird, wäre auch die finanzielle Aufgabe der Allgemeinheit. Schließlich zahlt der Bürger dem Staat Steuern, damit dieser mit dem Geld unter anderem für die Sicherheit der Bürger sorgt.
In der Tat, selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf lässt sich lesen – ich zitiere –: „Die Kosten für diese unabhängige Löschwasservorhaltung“ – gemeint sind von der öffentlichen Wasserversorgung unabhängige Löschwasservorhaltungen wie Löschteiche oder Tanklöschfahrzeuge – „sind deshalb von der Allgemeinheit aus allgemeinen Deckungsmitteln zu tragen“. Mit anderen Worten, die Löschwasservorräte für Außenbereiche werden bereits vom Steuerzahler getragen.
Wir stellen nun die Frage: Wenn die Löschwasservorräte für den Außenbereich bereits vom Steuerzahler getragen werden, wieso ist es dann erforderlich, ihm für den Bereich vor seiner Haustür, also Straße und Grundstück, noch eine zusätzliche Gebühr aufzudrücken?
Die Antwort versucht die Begründung im Gesetzentwurf zu liefern, in der sich unter anderem um die Klarstellung
bemüht wird, dass es sich um eine grundstückbezogene Löschwasservorhaltung handele, die gesondert zu berechnen wäre, da sie eher dem Grundstückbesitzer als der Allgemeinheit zukäme, und dass der Nutzen für die Allgemeinheit sinngemäß ein positiver Nebeneffekt sei, der in der Kostenbelastung durch die Gebühr aber wohl kaum erheblich sei. Das riecht, ehrlich gesagt, ein wenig nach Spekulation.
Schaut man sich Wortlaut und Konstruktion des Gesetzentwurfes und seine Begründung an, kann leicht der Eindruck entstehen, dass es sich bei der Möglichkeit, eine Gebühr für Löschwasservorhaltung bei der sogenannten abhängigen Löschwasservorhaltung einzurichten, um eine Zwangsabgabe nach dem Modell der alten GEZ-Gebühr handelt. Die Tatsache, dass irgendwo im Umkreis um das eigene Grundstück ein Löschwasseranschluss, in der Regel ein Hydrant, vorgehalten wird, rechtfertigt das Einziehen einer Zwangsabgabe für dessen Bereitstellung.
Der Unterschied ist, während der geforderte Rundfunkbeitrag dem Zahlenden das alleinige Nutzungsrecht für seinen Anschluss zugesteht, er also für seinen persönlichen Zugewinn bezahlt, profitiert von der Gebühr für die Vorhaltung des Löschwasseranschlusses vor seiner Haustür auch die Allgemeinheit. Nach einer fairen, gleichmäßigen Verteilung der Kostenlast auf die Allgemeinheit klingt dies trotz aller Bemühungen in der Begründung des Gesetzentwurfs jedenfalls nicht. Dieser Auffassung scheinen im Grunde genommen auch die rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte zu sein, die in der Regelung einen Verstoß gegen das Gebot der Abgabengleichheit im Grundgesetz sehen.
Wir hegen jedenfalls ernsthafte Zweifel, dass der hier zur Debatte stehende Gesetzentwurf, der die ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Bedenken unserer rheinlandpfälzischen Gerichte mit der Begründung beiseite wischt, man teile deren Auffassung nicht, einem Normenkontrollverfahren standhalten würde. Da wir nicht bereit sind, Gesetze mitzutragen, gegen die klare verfassungsrechtliche Bedenken bestehen können, werden wir diesen Gesetzentwurf nicht unterstützen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Ampelfraktionen zur Änderung des Bestattungsgesetzes befasst sich mit zwei den Bürger direkt betreffende Änderungen. Zum einen soll eine Regelung geschaffen werden, die es den Trägern von Bestattungsplätzen erlaubt, ein Verbot zur Aufstellung von Grabmalen aus den schlimmsten Formen von Kinderarbeit auszusprechen. Zum anderen soll die bisherige 7-TagesFrist zur Organisation einer Bestattung auf nunmehr zehn Tage verlängert werden.
Eines möchte ich an dieser Stelle ganz klar vorab betonen: Wir verurteilen jegliche Art der schlimmsten Form von Kinderarbeit. Allein schon aus diesem Grund werden wir uns nicht gegen diese Gesetzesänderung stellen.
Wir betonen an dieser Stelle aber auch ganz deutlich, dass dieser Ansatz zur Bekämpfung von schlimmsten Formen der Kinderarbeit viel zu kurz greift. Welchen asiatischen Großexporteur von Grabmalrohlingen interessiert die Insellösung der Friedhofsverwaltung irgendeiner Gemeinde in Rheinland-Pfalz? Glauben Sie im Ernst, dass auch nur ein Betrieb irgendwo in der Welt wegen diesem Gesetz einen einzigen Kindarbeiter entlassen wird? Ich bezweifle das ganz erheblich.
Und wenn wir schon dabei sind: Wo ist der Ruf nach dem Einfuhr- oder Verwendungsverbot von Elektroautos, deren Akkus mit seltenen Erden oder Metallen aus Kinderarbeit hergestellt worden sind?
Wo ist der Ruf danach, jene Kinder, die in Afrika als billigste Arbeitskräfte die Rohmaterialien für diese Akkus aus dem Boden schürfen, zu entlasten, während die kräftigen, arbeitstauglichen jungen Männer dieser Länder dem Genuss unserer Sozialsysteme frönen?
Wo ist der Ruf nach Fair-Trade-Abkommen für diese Rohstoffe, um Ausbeutung und Armutsabwanderung zu verhindern?
Die hier vorgeschlagene Insellösung, eine KannBestimmung für rheinland-pfälzische Friedhofsverwaltungen, wird den Opfern, den Kindern am anderen Ende der Welt, leider so gut wie nichts bringen. Die zusätzliche Bürokratie, der Verwaltungsaufwand, die Kosten für Zertifikate, Überprüfung, Rezertifizierung und die Reduzierung des Angebots am Markt wird am Ende nur eines bewirken: steigende Kosten beim Endverbraucher.
Mehr noch: Dadurch, dass es sich bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung um keine landesweite Verpflichtung zur Umsetzung eines Verbots handelt, sondern um eine fakultative Regelung, kann es sogar innerhalb einer einzelnen Kommune, sofern mehrere Träger von Begräbnisstätten ansässig sind, zu unterschiedlichen Regelungen kommen.
Aus finanzieller wie bürokratischer Hinsicht kann dies zwischen unseren Bürgern zur Ungleichbehandlung führen, wenn etwa Katholiken nur zertifizierte Grabsteine aufstellen dürfen, Protestanten jedoch weiterhin die freie Wahl haben.
Denn auch, wenn es moralisch verwerflich ist, ein Grabmal aus Kinderarbeit aufzustellen: Bei einem Preisunterschied von mehreren Tausend Euro allein beim Grabstein stoßen viele Bürger an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten.
Die Tatsache, dass Bestattungsunternehmen inzwischen sogar Finanzierungsangebote für Grabmäler anbieten, sollte ein klares Indiz dafür sein, wie es um die Zahlkraft der Kundschaft bestellt ist. Hier jetzt einen weiteren Kostenfaktor einzubringen – so sehr er aus humanitären Gründen absolut gerechtfertigt ist –, wird bei dem kleinen Mann weitere finanzielle Probleme aufwerfen.
Daran kann der Vorschlag zur Verlängerung der Organisation einer Bestattung auf zehn Tage nur wenig ändern. Dabei ist diese Änderung sinnvoll und pragmatisch. In Zeiten zunehmend dislozierter Familien wird es für die Betroffenen sicherlich eine Hilfe darstellen, mehr Zeit für die Organisation der Beisetzung eines geliebten Familienmitglieds zur Verfügung zu haben, selbst wenn diese Zeit nur genutzt wird, um beim örtlichen Kreditinstitut ein Darlehen für den Grabstein auszuhandeln.