Protokoll der Sitzung vom 24.06.2020

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11877 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das Gesetz ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11883 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/12091 –

Die erste Beratung mit Aussprache erfolgte in der 102. Sitzung des Landtags im Mai dieses Jahres. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11883 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie beamtenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12072 – Erste Beratung

Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zur Begründung erteile ich Staatsminister Lewentz das Wort.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben in diesem Jahr das Landesverfassungsschutzgesetz und das Rettungsdienstgesetz auf den Weg gebracht. Bereits in der Beratung befindet sich das Landesbrandund Katastrophenschutzgesetz. Jetzt kommt das Polizeiund Ordnungsbehördengesetz, sodass die Dinge, die zu regeln sind, die die Aufstellung unserer Sicherheitsorgane und Sicherheitsbehörden betreffen, alle modern und auf Stand sind.

Wir haben heute im Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) sowie beamtenrechtlicher Vorschriften anzuberaten. Dieser Entwurf dient in erster Linie der – ich will es feststellen – überfälligen fachspezifischen Umsetzung der EUDatenschutzrichtlinie. Dies ist insbesondere für die Aufgabenerfüllung der Polizei relevant – Sie wissen es – und in nationales Recht umzusetzen.

Dies wurde für den Bereich des allgemeinen Datenschutzrechts bereits mit dem am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen neuen Landesdatenschutzgesetz umgesetzt. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die fachspezifischen Umsetzungen erfolgen.

Hierbei geht es insbesondere um Vorgaben zur polizeilichen Datenverarbeitung, zur Benachrichtigung betroffener Personen, zum Auskunftsrecht sowie zur Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Ergebnis werden hierdurch die Rechte der von einer polizeilichen Maßnahme betroffenen Person gestärkt.

Daneben sollen mit dem Gesetzentwurf Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz (BKA-Gesetz) umgesetzt werden. Wesentliche Vorgaben, wie zum Richtervorbehalt, zur Zweckänderung und zum Kernbereichsschutz, sind zwar bereits im Jahr 2017, also sehr zügig, umgesetzt worden, nun folgen aber weitere Änderungen, die insbesondere die Dokumentations-, Berichts- und Protokollierungspflichten betreffen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs ist die weitere Verbesserung der Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen. In Rheinland-Pfalz gibt es bislang weder eine generelle Anzeigepflicht für Veranstaltungen ab einem gewissen Risikopotenzial noch eine gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters, bei Groß

veranstaltungen außerhalb einer Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Sie kennen die Diskussion, beginnend mit „Loveparade“ über Veranstaltungen wie „Rock am Ring“ und andere mehr, die uns veranlasst haben, diese Dinge zu regeln.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb eine Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel ab 5.000 Besucherinnen und Besuchern vor. Hiervon nicht erfasst werden Versammlungen und Veranstaltungen, die unter die Versammlungsstättenverordnung fallen. Für Großveranstaltungen wird die Vorlage eines Sicherheitskonzepts verbindlich vorgeschrieben. Die bisherige Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde wird auf die Kreisordnungsbehörde übertragen. Auch das ist ein Ergebnis von Veranstaltungen, die wir in außergewöhnlichen Situationen in Rheinland-Pfalz bewältigen mussten, zum Beispiel Gewittersituationen oder andere.

Darüber hinaus werden das Verfahren zur behördlichen Abwicklung solcher Veranstaltungen konkretisiert und eine Rechtsgrundlage für den Erlass von Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge geschaffen, zum Beispiel die Anordnung zur Errichtung mobiler Sperren. Da es keine bundesweit gültige Definition für Großveranstaltungen gibt, wird der Begriff legal definiert. Voraussetzung ist, dass entweder mindestens 15.000 Personen zeitgleich oder mindestens 30.000 Personen täglich anwesend sind.

Neu aufgenommen werden außerdem Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen, die durch die EU-Datenschutzreform notwendig geworden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht keine erweiterten oder neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei vor. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut. Auch offene Aufnahmen mittels der Bodycam innerhalb von Wohnungen stellen einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Deshalb soll der Einsatz der Bodycam auf den öffentlichen Raum beschränkt bleiben.

Der Forderung, den kommunalen Vollzugsdienst zum Einsatz der Bodycam im öffentlichen Raum zu ermächtigen, wird nicht gefolgt. Für die Ermächtigung sprechen die deeskalierende Wirkung der Bodycam und die Tatsache, dass kommunale Vollzugsdienste von zunehmender Aggression betroffen sind. Ich will ausdrücklich eine Lanze für die äußerst engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ebene brechen. Es ist völlig inakzeptabel, dass wir Gewaltexzesse auch gegen diesen Personenkreis erleben müssen.

Dagegen abzuwägen ist jedoch – wir mussten abwägen –, dass Ton- und Bildaufnahmen einen sensiblen Grundrechtseingriff darstellen, dessen rechtskonforme Handhabung einen vertieften Ausbildungsstand voraussetzt. Das ist unsere Meinung. Die kommunalen Vollzugsbediensteten absolvieren aktuell nur einen zehnwöchigen Ausbildungslehrgang. Verändern sich dort Dinge, kann man

über andere Rechtsbefugnisse diskutieren.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass den Vollzugskräften der Zollverwaltung eine Eilzuständigkeit eingeräumt werden soll. Diese wird dann relevant, wenn die Zollbediensteten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung auf Situationen treffen, in denen sofortiges polizeiliches Einschreiten erforderlich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend sage ich, wichtigstes Ziel des Gesetzentwurfs ist, wie eingangs dargestellt, die fachspezifische Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie. Die neuen Vorgaben werden dazu führen, dass die Transparenz und Überprüfbarkeit polizeilicher Datenverarbeitung in hohem Maße gewährleistet ist.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen. Ich hoffe, dass wir dieses vierte Gesetz der Sicherheitsarchitektur gut durch diesen Landtag bekommen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es die Bereitschaft eines Mitglieds der CDU zu reden? – Ich erteile dem Abgeordneten Herber das Wort.

(Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

Das war nicht vorwurfsvoll gemeint. Wir haben intensiv geschaut.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange angekündigt, war ich voller Vorfreude, als die 331 Seiten POG im OPAL öffentlich erschienen sind. Ich habe gedacht, jetzt kommt es, jetzt kann ich mich mit einem bunten Strauß neuer sinnvoller Eingriffsbefugnisse beschäftigen und mich mit den Kollegen im aktiven Dienst freuen, dass man ihnen Handwerkszeug mitgibt, mit dem sie sich im präventiven Bereich noch besser um die Innere Sicherheit in Rheinland-Pfalz kümmern können. Wir werden unsere Bürger in dieser Zeit noch besser schützen können, dachte ich, und zwar im digitalen, aber auch im richtigen Leben.

Aber schon beim ersten Durcharbeiten ist mir ziemlich schnell die Hoffnung genommen worden. Ich habe mich tatsächlich einmal an ein Zitat aus meinem Lateinunterricht erinnert – ein bisschen ist hängen geblieben –, auf Deutsch: „Es kreißen die Berge, geboren wird eine lächerliche Maus“.

Sicher, es war zwingend notwendig, das Gesetz anzupassen, um es EU-datenschutzkonform umzusetzen. Die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA

Gesetz mussten zwingend einfließen. Da galt es, viel juristischen Sachverstand einzusetzen, um den Umgang mit Daten neu zu beschreiben und fachspezifisch zu ergänzen. Das scheint Ihnen gelungen zu sein. Das möchte ich an der Stelle gar nicht absprechen. Aber das sind nichts weiter als formale Zwänge, die umgesetzt werden müssen.

Herr Lewentz, ich habe auf Ihre Ideen gehofft. Ich habe gehofft, Sie haben richtig Lust darauf, die Kollegen draußen mit neuen und vernünftigen Möglichkeiten in den Dienst zu schicken – schade.

Einzig die Eilzuständigkeit der Zollbeamten, die wir im Übrigen auch schon gefordert haben, ist etwas, über das wir uns von der CDU uneingeschränkt freuen können. Sie schafft die Möglichkeit für die Kollegen vom Zoll, in der Realität schnell und rechtssicher selbst zu handeln, bis die Kollegen der Polizei vor Ort übernehmen können.

Die zweite und dann auch schon die letzte eigengeborene Idee einer Änderung betrifft in größerem Umfang den Bereich der Veranstaltungen außerhalb des Versammlungsrechts. Sicher lohnt es sich, diese Regelung noch einmal genauer mit Fachleuten unter die Lupe zu nehmen.

Um diese eingefügten Änderungen mit Fachleuten zu besprechen und um den Funken Hoffnung vielleicht noch etwas weiter glimmen zu lassen, dass sich noch die eine oder andere rechtliche Handhabe zum Wohl der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einpflegen lässt, bin ich den Kolleginnen und Kollegen und dem Vorsitzenden des Innenausschusses dankbar, dass wir uns direkt nach dem Plenum hier zu einer kurzen Sitzung treffen können. Wir werden die Anhörung zu diesem Gesetz beantragen.

Ich bin jetzt schon gespannt auf die dort nach der Sommerpause gewonnenen Erkenntnisse. Sie dürfen gespannt sein auf die Ideen, wie wir die Polizei mit dem nötigen Rüstzeug ausstatten wollen, damit wir unsere Bürger, aber auch die Polizei selbst in Zukunft so gut es geht schützen können.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schwarz.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Herber, bereits heute können die Menschen bei uns ruhig und sicher leben; denn Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland. Das ist deshalb so, weil unsere Polizei sehr gut arbeitet und schon jetzt die entsprechenden Instrumente an der Hand hat.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Werte Kollegen, fast auf den Tag genau vor drei Jahren

haben wir das damals durch die regierungstragenden Fraktionen eingebrachte Polizei- und Ordnungsbehördengesetz beschlossen. Schon damals war klar, dass wir uns zeitnah mit weiteren Ergänzungen dieser Gesetzesvorlage auseinandersetzen müssen. Deshalb beschäftigen wir uns heute in der ersten Lesung mit verschiedenen, zwingend umzusetzenden Regelungsbedürfnissen, auf die ich nun kurz eingehen werde.

Primär geht es als Ergänzung zum Landesdatenschutzgesetz um die Umsetzung der EU-Datenschutzreform. Die Richtlinie des EU-Parlaments und des Rats vom April 2016 wird in nationales Recht und damit auch in unser Polizeiund Ordnungsbehördengesetz unter dem Stichwort „Datenschutzkontrolle“ eingearbeitet.

Neben der Umsetzung der EU-Richtlinie werden auch spezifische Regelungen im Anwendungsbereich der DatenschutzGrundverordnung getroffen. Außerdem stand fest, dass zu den Vorgaben aus dem aus dem Jahr 2016 stammenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts und des BKA-Gesetzes, die bereits in unserem aktuellen POG Berücksichtigung fanden, weitere erforderliche Ergänzungen wie zum Beispiel die Datenübermittlung an Drittstaaten und deren Protokollierung Berücksichtigung im Gesetz finden müssen. Das soll nun mit dieser Gesetzesvorlage erfolgen.