Dirk Herber

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich war tatsächlich gespannt, was die AfD im Bereich Inneres zum Abschluss ihrer Show-Politik noch einmal in den letzten Plenartagen dieser laufenden Legislatur raushaut. Ich will mir aber dennoch die Mühe machen, auf diesen Antrag einzugehen;
allerdings nicht, weil Sie es mir wert sind, sondern weil es mich mittlerweile – der Kollege Schwarz hat es noch sanft formuliert – zutiefst anwidert. Glauben Sie mir, ich hätte noch ganz andere Worte gefunden. Es widert mich an, dass Sie immer wieder versuchen, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste und vieles andere mehr als Ihr Baby zu präsentieren, bei dem Sie die Einzigen sind, die sich kümmern wollen.
Schon der erste Absatz zeigt, wie weit von der Realität Sie Themen in Ihrer strategischen Show-Vorbereitungssitzung zu Papier bringen. Sie gestehen den Einsatzkräften, ob Blau, Rot oder Weiß, in Ihrem Papier nicht einmal zu, eine Anerkennung für ihren Dienst an der Bevölkerung verlangen zu dürfen.
Natürlich verlangen die Polizei, die Feuerwehr und die Rettungsdienste Anerkennung. Das tun sie ständig, und das tun sie zu Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie verlangen es selbst, und sie verlangen es über ihre Gewerkschaften.
Aber bei Veranstaltungen, bei denen sie an öffentlicher Stelle, ohne sich auf der sicheren Bühne hinter einem Pult verstecken zu können, Solidarität gegenüber den Einsatzkräften zeigen könnten, lässt sich die AfD erst gar nicht blicken.
Vielleicht ist es aber auch gut so. Streichen Sie das Wort „vielleicht“. Es ist gut so, dass Sie sich überhaupt nicht blicken lassen.
Sie beschreiben im zweiten Absatz richtig, dass die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste niemals die Frage nach der Hautfarbe, der Herkunft, der politischen Haltung, des Geschlechts oder der religiösen Ausrichtung eines Hilfsbedürftigen stellen. Sie sind unvoreingenommen, sie helfen und sie schützen.
Gerade aus diesen beschriebenen Eigenschaften ist die Forderung auf Anerkennung aus einer Partei, die sich in Teilen als rechtsradikal und nationalistisch erwiesen hat, ein Hohn für alle in der Blaulichtfamilie, aber sicherlich keine Unterstützung.
Schon immer tauschen wir uns mit den Polizisten und Sanitätern vor Ort, mit den Gewerkschaften und mit der Führung aus, sind im Krankenhaus in Praktiken unterwegs oder selbst aktiv bei der Feuerwehr, haben Polizeibeamte und Ärzte in unseren Reihen.
Wir nehmen die Realitäten auf und verarbeiten sie in unserer Sachpolitik.
Die Schleife, die Sie heute für Rheinland-Pfalz fordern, tragen viele von uns schon, seit Hessen auf die Idee kam.
Wir verteilen sie an die Menschen, mit denen wir in Kontakt kommen, um unsere Solidarität für die Kräfte der Blaulichtfamilie auszudrücken,
und diese Solidarität haben sie weiß Gott auch verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nun offenbart sich ein weiterer Fehler im Denken der AfD. Sie wollen in der Aufforderung an den Landtag, in Ihrem Antrag, die Schutzschleife als Zeichen der Anerkennung und Solidarität nur für die rheinland-pfälzischen Einsatzkräfte einführen. Ihr begrenzter, nationalstaatlich abschottend denkender Horizont
hat sich also mittlerweile von Deutschland auf ein einziges Bundesland herunterreduziert.
Wir stehen hinter allen unseren Einsatzkräften, ob sie ihren Dienst in Rheinland-Pfalz, in Hessen, im Saarland oder auch in Ländern tun, wo es jetzt mittlerweile ein bisschen schwieriger geworden ist, wie in Bremen oder in Berlin. Deswegen trage ich die Schleife auch heute. Herr Junge, wo ist denn Ihre?
Das Tragen dieser Schleife lassen wir uns von Ihnen nicht kaputtmachen. Das haben Sie bereits mit der Deutschlandfahne versucht, die Sie an Ihren Revers und bei Demonstrationen tragen und die Sie für sich alleine beanspruchen.
Auch hier sind Sie schon gescheitert, weil wir – an dieser Stelle darf ich den Bundespräsidenten zitieren – den
Verächtern der Freiheit diese Farben niemals überlassen dürfen: „Wer Menschenrechte und Demokratie verächtlich macht, wer alten nationalistischen Hass wieder anfacht, der hat kein historisches Recht auf Schwarz-Rot-Gold.“
Wir sind stolz auf die Traditionslinien, für die sie stehen. Schwarz-Rot-Gold steht für Demokratie, für Recht und für Freiheit. Genauso stolz sind wir auf unsere Einsatzkräfte, und wir werden uns diese weiß-blau-rote Schleife nicht von Ihnen vereinnahmen lassen. Ihren Antrag lehnen wir ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen haben zu allen Zeiten in der Geschichte schon Sport getrieben. Er erfüllte dabei ganz unterschiedliche Zwecke, ob für Erziehung, gesellschaftliche Anerkennung oder zum reinen Vergnügen. Ob selbst aktiv als Fan, aber auch selbst dann, wenn Sport einen überhaupt nicht interessiert, Sport begegnet uns heute noch überall.
Was wir heute Sport nennen, wurde zu verschiedenen Zeiten auf unterschiedliche Art und Weise betrieben. Beispiele für körperliche Ertüchtigung, Bewegungskultur und Leibeserziehung im Turnen und in der Gymnastik reichen weit zurück. Im antiken Griechenland wurden Olympische Spiele gefeiert. Junge Athleten übten sich im Wettlauf und anderen Disziplinen. Seit dem 19. Jahrhundert dienten Turnen und Sport schließlich als Ausgleich für Fabrik- und Büroarbeit. In den Schulen gab es als ein neues Unterrichtsfach Turnen.
Allen diesen körperlichen Betätigungen ist aber eines gemein: Es ist die Kommunikation körperlicher Leistungen, die keinen Zweck außer sich selbst haben. Beim E-Sport gibt es zwar eine körperbezogene Handlung, nämlich die Bedienung eines Controllers, aber bei dieser Handlung handelt es sich nicht um eine sportartbestimmende motorische Aktivität, wie in der Aufnahmeordnung des DOSB gefordert.
E-Sportler kommunizieren nicht. Ich kann klicken, oder ich kann besser klicken als du. Sinn bekommt ihre Handlung vielmehr erst durch das virtuelle Geschehen, also durch die Bewegung eines Avatars. Das heißt, die motorische Aktivität ist vom eigentlichen Spielgeschehen entkoppelt. In diesem Zusammenhang ist die Positionierung des DOSB also eindeutig, was die Frage angeht, ob E-Sport als Sport im Verein angesehen werden soll.
Vor dem Hintergrund der Autonomie des Sports gilt es diese Festlegung seitens der Politik zunächst einmal anzuerkennen. Dennoch muss gleichzeitig eine sachgerechte Lösung im Sinn der Rechtssicherheit für die Vereine, die E-Sport in bestehende Sportvereine integrieren wollen, gefunden werden. Die Zuteilung von Sieg und Niederlage erfolgt im E-Sport nicht darüber, wie viele Klicks pro Minute jemand schafft oder welche Tastenkombinationen koordinativ bewältigt werden, sondern darüber, wie viele Tore ein Avatar bei der Fußballsimulation schießt, wie viele gegnerische Monster getötet, Terroristen erschossen oder Panzer ver
nichtet werden, um Geländegewinne zu erzielen und die gegnerische Basis zu erobern.
Der Antrag der AfD unterscheidet nicht, für welche Inhalte die Vorzüge gelten sollen. Sie übertragen es den Vereinen, jugendschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Spiele, die explizit Gewalt beinhalten, sollte jedoch nicht zur Debatte stehen. Shooter-Spiele wie Counter-Strike bewegen sich grundsätzlich außerhalb der vom Sport akzeptierten und geförderten ethischen Grenzen.
Die USK-Altersfreigabe 16 oder 18 indiziert den Inhalt von Gewalt. Es kann für Sportvereine daher keine sinnvolle Erweiterung oder Ergänzung ihrer Tätigkeit darstellen, Spiele mit einer Altersfreigabe USK 16 oder höher in ihr Angebot aufzunehmen. Ich sage es noch einmal: Für die AfD sollen auch diese Spielformen als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden.
Ihr Antrag liest sich so, als wenn es die maßgeblichste Forderung des DOSB sei, etwas als Sport anzuerkennen, wenn die Mitgliedsorganisationen eine Gemeinnützigkeit nachweisen können. Dem ist nicht so. Es ist schon die Organisationsstruktur des E-Sports, die nicht den in den Aufnahmeordnungen des DOSB geforderten Anforderungen genügt.
Im letzten Jahr hat sich zwar der eSport-Bund Deutschland e. V. gegründet, der für sich in Anspruch nimmt, bundesweit den organisierten E-Sport zu repräsentieren. Dieser Verband hat jedoch überhaupt keinen Einfluss auf die Regeln, Inhalte und Wettkampfstrukturen des E-Sports, die vollständig in den Händen von Wirtschaftsunternehmen liegen, die die Spiele verlegen und die Wettkampfserien veranstalten und vermarkten.
Zudem verfügte der organisierte Sport bislang bei Weitem nicht über die notwendige Mindestmitgliederzahl. Er ist auch nicht in den Landessportbünden vertreten. Diese strukturellen Voraussetzungen schließen ebenfalls eine Aufnahme des E-Sports unter das Dach des organisierten Sports aus.
Sie wollen sich an die Lebenswelt und Kultur von Jugendlichen anbiedern und reine E-Sport-Vereine an den organisierten Sport binden. Sie schließen gerade deswegen diejenigen gewaltbezogenen Computerspiele nicht aus, die für E-Sportler ganz offensichtlich die größte Faszination ausmachen und damit das Massenphänomen E-Sport erst begründeten.
Mit einer sinnvollen Beschränkung auf Sportsimulationen, die zudem durch pädagogische Maßnahmen flankiert werden, wird der organisierte Sport das Gros der E-Sportler mit Sicherheit nicht für eine Mitgliedschaft im Sportverein gewinnen können.
Der DOSB hat bei den virtuellen Sportsimulationen gar keine Bedenken, wenn diese in Sportvereinen angeboten werden. Einzelne Sportverbände sind bereits dabei, die
elektronische Simulation ihrer Sportart in die Satzung mit aufzunehmen. Bei zahlreichen Sportvereinen in Deutschland besteht das Interesse, E-Sport in ihre Vereinsarbeit zu integrieren.
Ja, die wichtigste Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung von E-Sport im Verein als gemeinnützig; denn sind Aktivitäten nicht von dessen gemeinnützigem Zweck umfasst, riskiert der Verein den Status der Gemeinnützigkeit.
Sie wollen aber nicht den Sportvereinen die Möglichkeit geben, E-Sport in ihre Vereine zu integrieren. Sie wollen neu gegründete, allein E-Sport betreibende Vereine mit der Gemeinnützigkeit ausstatten.
Entscheidend ist für mich eine konsequente Unterscheidung zwischen virtuellen Sportsimulationen, Echtzeitstrategiespielen und Shooter-Spielen. Im Hinblick auf E-Sport im Verein muss aus meiner Sicht zwischen diesen Spielen und ihren Inhalten differenziert werden.
Die USK-Altersangabe ist aus meiner Sicht ein gutes Kriterium zur Abgrenzung dieser Spiele. Das USKZertifizierungsverfahren stellt weltweit anerkannte Anforderungen an die Jugendfreigabe von Computerspielen und trifft Entscheidungen zur Jugendfreigabe, die breite Akzeptanz besitzen. Es ist daher nur folgerichtig, Vereinen anhand dieser Kriterien die Möglichkeit zu eröffnen, bestimmte Spiele in ihr Angebot mit aufzunehmen.
Da Sie diese Differenzierung in Ihrem Antrag nicht vornehmen, lehnen wir ihn ab.
Herr Paul, ich habe Ihnen erklärt, warum wir den Antrag ablehnen. Sie differenzieren nicht nach Spielen mit explizitem Gewaltinhalt. Sie haben schon gesagt, es würden auch Sportarten mit Gewaltinhalten stattfinden. Ich finde aber, dass es schon ein Unterschied ist, ob ich in Counter-Strike irgendjemandem den Kopf wegsprenge oder mich in ei
nem sportlichen Wettkampf mit Fäusten fair untereinander messe.
Diese Differenzierung muss schon stattfinden, wenn ich etwas als gemeinnützig anerkennen will.
Diese Differenzierung beschreiben Sie in Ihrem Antrag nicht. Sie sagen, wenn wir das gescheit machen, dann werden wir diesen E-Sport schon in die regulären Vereine einbinden können. So steht es aber nicht im Antrag. Das heißt, laut Ihrem Antrag können reine E-Sport-Vereine auch auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hoffen.
Wir wollen den Vereinen die Möglichkeit bieten, E-Sport in ihre Vereine zu integrieren und dann nicht ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Dafür ist aber – ich sage es gerne noch einmal – die Differenzierung in die unterschiedlichen Spielarten ganz, ganz wichtig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nachdem ich Ihnen bereits unsere Enttäuschung über die viel zu unzureichenden Änderungen im POG im Juni bei der Einbringung der Gesetzesänderung ins Plenum beschrieben habe, blieb uns noch der Funken Hoffnung mit der Anhörung der Experten im Innenausschuss. Das war eine gute Anhörung mit Experten aus der Praxis und mit Rechtstheoretikern.
Rechtstheoretiker wie zum Beispiel Professor Zöller von der Universität Trier lobten einerseits das Papier für seine in die Tiefe gehende Komplexität, mahnten andererseits aber auch Stellen an, die der Nachbesserung bedürfen, um zu gewährleisten, dass die Änderungen verfassungskonform sind.
Die Praktiker aus den Gewerkschaften beschrieben Nachbesserungswürdiges im vorliegenden Entwurf, um der praktischen Arbeit gerecht werden zu können. Sie kritisierten aber auch, dass die Änderungen nicht weit genug gehen, um unserer Polizei und dem kommunalen Vollzugsdienst das rechtliche Handwerkszeug an die Hand zu geben, um überhaupt Gefahrenabwehr in der sich wandelnden Welt vernünftig und zielführend leisten zu können.
Alles in allem war es eine sachliche und zielführende Debatte, in der wir am Ende den Fraktionen unsere Zusammenarbeit für angesprochene notwendige Änderungen angeboten haben. Dieses Angebot wurde von den regierungstragenden Fraktionen leider nicht angenommen. Gleichwohl haben sie einen eigenen Änderungsantrag eingebracht.
Ich muss sagen, ich war wieder voller Vorfreude, welche Anregungen aus der Expertenanhörung jetzt noch in das neue POG einfließen sollen. Wieder wurden wir enttäuscht, die Fraktion der CDU, die Polizei, aber auch die Bürger, die ein Recht darauf haben, dass die Politik alles Nötige tut, um ihren Schutz zu gewährleisten.
Aus diesem Grund lassen Sie mich Ihnen zwei Änderungen beschreiben, die aus unserer Sicht neben anderen ebenso wünschenswerten Änderungen nach dieser Anhörung als absolut notwendig in das neue POG eingepflegt werden müssten. Zum einen – Herr Kollege Schwarz, Sie haben es angesprochen – betrifft das das Betreten der Wohnung wegen Ruhestörung. Derzeit erlaubt das POG der Polizei das Betreten einer Wohnung nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr. Eine dringende Gefahr liegt aber regelmäßig nicht bei einer gelegentlichen Lärmbelästigung vor.
Deshalb ist ein Abstellen von Lärm gerade in der Nachtzeit durch die Polizei grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich. Dieser Missstand erschwert die alltägliche Arbeit der Polizei.
Durch unsere Ergänzung wird eine unmittelbar an dieser Ursache orientierte Rechtsgrundlage für das Betreten einer Wohnung durch die Polizei geschaffen, um einen wirksamen Schutz der Nachtruhe vor erheblichen Ruhestörungen zu ermöglichen.
Es gibt diese Regelungen bereits in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Bremen, Hamburg und Niedersachsen. Ich glaube nicht, dass diese sich nicht auf dem Boden der Verfassung bewegen.
Die zweite und wichtigste Änderung aus unserer Sicht bezieht sich auf die Bodycam. Einige von Ihnen konnten vorhin sicherlich die eindrucksvolle Demonstration der GdP am Rheinufer verfolgen. Auch der kommunale Vollzugs
dienst in Rheinland-Pfalz leistet im Rahmen der Gefahrenabwehr einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen seiner Kompetenzen und Befugnisse. Er unterstützt und entlastet die Polizei.
Aufgrund der zu erfüllenden Aufgaben muss der kommunale Vollzugsdienst im POG normierte Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Da Bodycams zur Schutzausstattung im weiteren Sinne gehören und alleine das Tragen oder die Androhung des Einsatzes eine deeskalierende Wirkung entfalten, erscheint es uns zielführend, auch den kommunalen Vollzugsdienst mit Bodycams auszustatten.
Derzeit ist auch der offene Einsatz von Bodycams in Wohnräumen mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich. Wir wollen mit dem Änderungsvorschlag den zukünftigen Anwendungsbereich der Bodycams auf Wohnungen erweitern. Damit tragen wir nichts anderem als der Lebenswirklichkeit und den konkreten Gefährdungslagen Rechnung.
Wir haben die Änderung so beschrieben, dass ein Einsatz in einer Wohnung nur erfolgen kann, wenn dies zum Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten oder Dritten gegen eine dringende Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Durch das Erfordernis einer dringenden Gefahr wird den Vorgaben des Grundgesetzes Rechnung getragen, zum Schutz der Wohnung, und zwar hinreichend.
Ebenso werden den bestehenden verfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen in unserem Änderungsantrag Rechnung getragen; denn insbesondere die Verwertung der Aufnahmen obliegt der Genehmigung durch einen Richter. Diese Erweiterung dient zum einen dem Eigenschutz der Polizeibeamten. Häufig werden die Einsatzkräfte zu Situationen gerufen, die von Aggression und Gewalt geprägt sind. Diese Aggressionen können urplötzlich und ohne Vorwarnung umschwenken und sich gegen die Einsatzkräfte selbst richten. Untersuchungen und Erprobungen haben zum Beispiel gezeigt, dass Übergriffe und Gewalt gegen Polizeibeamte deutlich nachlassen, wenn eine solche Kamera offen getragen wird.
Derzeit müssen Polizeibeamte aber gerade dann die Bodycam ausschalten, wenn sie sie zum Schutz besonders brauchen. Die Ausweitung des Anwendungsgebiets auch auf private Wohnräume sowie auf Geschäftsräume wird durch die beiden Polizeigewerkschaften gefordert.
Über den Eigenschutz der Beamten hinaus kann unser Änderungsvorschlag aber auch der Aufklärung von Straftaten dienen. Ein Großteil der Fälle häuslicher Gewalt findet in privaten Wohnungen, also außerhalb der Öffentlichkeit statt. Mit dem bestehenden POG, aber auch mit den Änderungsvorschlägen der Ampelfraktionen können Opfer von häuslicher Gewalt nicht vom Einsatz der Bodycams profitieren. Im Sinne eines effektiven Opferschutzes würde
unsere Änderung dies ermöglichen.
Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ist in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen bereits möglich. In Baden-Württemberg – Herr Kollege Schwarz, Sie haben es angesprochen – ist der Einsatz von Bodycams in privaten Wohnräumen beabsichtigt. Es gibt in diesen Bundesländern noch keine Vorbehalte seitens der Gerichte.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Bodycams vordringlich zum Eigenschutz eingesetzt werden, kommt auch dem Pre-Recording eine besondere Bedeutung zu. Durch das Pre-Recording wird bereits die unmittelbare Vorgeschichte einer konkreten Konflikt- und Gefahrensituation erkannt. Dies kann insbesondere für die strafrechtliche Bewertung des Falles relevant sein und erleichtert später die Strafverfolgung. Deshalb muss auch dieses Mittel im neuen POG seinen Niederschlag finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sieben Minuten sind knapp, um Ihnen allen die Idee näherzubringen, dass POG als Gesetz der Vorsorge zur Gefahrenabwehr neu auszurichten. Ich hoffe aber, dass die Darstellungen der GdP heute am Rheinufer dazu beigetragen haben, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen können.
Danke schön.
............. 7252 Abg. Wolfgang Schwarz, SPD:......... 7253 Abg. Heribert Friedmann, AfD:......... 7254 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7255 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 7256 Randolf Stich, Staatssekretär:......... 7257
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU auf Ausschussüberweisung... 7258
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/12755 –................ 7258
Das Gesundheitswesen ist integraler Bestandteil der Daseinsvorsorge – Lehre an der Universitätsmedizin Mainz auskömmlich finanzieren! Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/12773 –........... 7258
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der vorliegende Antrag offenbart eigentlich nur einmal mehr die Verweigerung der AfD, sich tatsächlich mit Sacharbeit einzubringen.
Ich erkläre Ihnen auch, warum. Der Antrag war in ähnlicher Form im letzten Plenum gestellt worden, konnte wegen der Absetzung des Plenartags nicht besprochen werden und wurde in Abstimmung mit den Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen an die Ausschüsse überwiesen,
so wie einige andere Anträge von verschiedenen Fraktionen auch. Wir haben uns der Sacharbeit in den Ausschüssen gestellt. Das tun Sie nicht.
In den Ausschüssen wird die Sacharbeit geleistet. Das ist der AfD wieder einmal nicht wichtig, sonst hätten Sie nämlich den ähnlich lautenden Antrag nicht aus dem Ausschuss zurückgezogen und hier ins Plenum in einem abgewandelten Gewand eingebracht.
Eine Plenarsitzung genießt eine höhere Öffentlichkeitswirksamkeit als ein Ausschuss. Es kommt Ihnen also nicht auf die Erarbeitung von Lösungen an, sondern nur auf die Platzierung der Forderung an einer präsenten Stelle.
Es ist aber die falsche Stelle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen kurz vor den Haushaltsberatungen. Genau dort gehören Forderungen, die viel Geld kosten, hin. Die CDU hat bereits im vergangenen Doppelhaushalt einen Begleitantrag mit Zielrichtung der Freien Heilfürsorge eingebracht. Wir werden in diesem Haushalt wieder einen einbringen. Einen rein auf Effekthascherei abzielenden Antrag wie den Ihren lehnen wir ab.
Danke schön.
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir hätten Ihnen unseren Antrag „Bekämpfung der Kriminalität durch Einsatz sogenannter intelligenter Kamera- bzw. Aufnahme- und Aufzeichnungssysteme“ gerne schon in der Plenarsitzung im März vorgestellt. Corona hat das damals leider verhindert.
Den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität im Blick zu haben, ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Die Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich an jedem Ort und zu jeder Zeit sicher zu fühlen. Videoüberwachung kann hier einen wichtigen präventiven Beitrag leisten und nicht zuletzt auch zur Überführung von Straftätern führen.
Sachbeschädigung, Taschendiebstahl, Rohheitsdelikte, aber auch Straftaten gegen die persönliche Freiheit nehmen entgegen dem Trend sinkender Kriminalitätsraten in Rheinland-Pfalz zu.
Unsere Sicherheitsbehörden können nicht überall sein. Deshalb brauchen sie jede technische Unterstützung, die ihnen die Arbeit erleichtert, um Bedrohungslagen frühzeitig zu erkennen und sie dann auch abwenden zu können. Der Einsatz von Videotechnik für die Gefahrenabwehr und zur Kriminalitätsbekämpfung ist hervorragend geeignet, die Sicherheitsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und zu entlasten.
Die Entlastung unserer an den Grenzen des Machbaren arbeitenden Kolleginnen und Kollegen ist immens wichtig
für unsere Sicherheitsarchitektur.
Was müssen wir also jetzt für diese digitale Unterstützung tun? Wir müssen den gesetzlichen Rahmen ausbauen. Das rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) enthält Regelungen zum Einsatz von Videoaufnahmegeräten bei Veranstaltungen, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen, und Regelungen zum Einsatz der Videoüberwachung im öffentlichen Bereich zur Kriminalitätsbekämpfung.
Auch der Einsatz elektrischer Kennzeichenlesegeräte sowie der Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum bei einer Gefahr für Leib und Leben sind bereits gesetzlich normiert. Das reicht aus unserer Sicht leider nicht aus. Die Digitalisierung schreitet voran. Der technische Fortschritt bietet immer mehr Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten nutzen die Kriminellen sehr intensiv, und diese Möglichkeiten muss die Landesregierung auch für unsere Sicherheitsbehörden nutzen.
Die aktuell mögliche Videotechnik muss auch für die Polizeiarbeit gewinnbringend eingesetzt werden. Dazu müssen wir die Rechtsgrundlagen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz an die neuen technischen Möglichkeiten anpassen.
Es kann keinen besseren Zeitpunkt für unseren Antrag geben. Die POG-Neuerungen werden derzeit im Innenausschuss bearbeitet. Pflegen wir die Regelungen in diese Novelle ein.
Was wollen wir? Wir wollen den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware intensivieren, das heißt wir wollen den Fotoabgleich mit den sogenannten Gesichtserkennungssystemen des Bundeskriminalamts (BKA) ausbauen und in Technik investieren, damit beispielsweise auch schlechtere Aufnahmen gewinnbringend ausgewertet werden können.
Wir wollen intelligente Kamera-, Aufnahme- und Aufzeichnungssysteme einsetzen. Diese Systeme erkennen bestimmte Muster bzw. Schemata von Objekten oder das Verhalten von Personen und werten diese danach aus. Wenn eine Bedrohungslage erkannt wird, können die Sicherheitsbehörden punktgenau, schnell und frühzeitig eingreifen.
Gerade dieser Punkt ist aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Gründen sicherlich ein sensibles Thema. Darüber sind wir uns auch im Klaren. Um hier einen breiten Konsens zu erzielen, lassen Sie uns eine Expertenkommission einsetzen, die die genauen Rahmenbedingungen für eine Testphase festsetzt. Neben den rechtlichen Aspekten können hier auch finanzielle und praktische Erwägungen berücksichtigt werden.
Wir wollen intelligente, automatisierte, biometrische Gesichtserkennung perspektivisch zur gezielten Bekämpfung von Schwer- und Schwerstkriminalität einsetzen. Wir wollen mit Software Bilder aufgenommener Personen in Echtzeit mit Bildern in einer Datenbank abgleichen.
Kriminalität reicht aber immer auch über die Landesgrenze hinaus. Deswegen ist es wichtig, dass bundesländerübergreifende Voraussetzungen geschaffen werden. Wir brauchen also ein einheitliches, bundesweit nutzbares System. Die Landesregierung muss darum bei den anderen Bundesländern um Unterstützung für eine bundesländerübergreifende Softwareentwicklung in einer Verbundlösung werben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, ich konnte das Thema anreißen und Sie von der Sinnhaftigkeit eines Einsatzes intelligenter Kamera- bzw. Aufnahme- und Aufzeichnungssysteme überzeugen. Wir würden gerne mit Ihnen über die heutige Plenarsitzung hinaus sachgerecht darüber diskutieren. Stimmen Sie also gleich mit uns für die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Polizist wird man in diesem Land aus einer inneren Berufung heraus, weil man ein Werteverständnis hat. Selbst wenn sich der berufliche Lebensweg irgendwann einmal ändert, bleibt man in seinem Herzen der Polizei immer verbunden.
Als politischer Quereinsteiger bin ich meiner innersten Überzeugung nach immer Schutzmann geblieben, und deswegen macht mich die Debatte über unsere Polizei an mancher Stelle einfach nur fassungslos, wütend und traurig.
Wenn namhafte Politiker, wie die Vorsitzende der BundesSPD, der gesamten Polizei einen latenten Rassismus unterstellen, wenn die taz Grenzen weit überschreitet und den Menschen, der einen Beruf gewählt hat, um andere zu schützen, widerwärtig angreift, wenn die Autorin ihm seine Würde und sein Menschsein abspricht und ihn als Müll auf der Müllhalde entsorgen will, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunkzweig Funk der ARD es als Satire verkauft, Polizisten als minderbemittelte Rassisten darzustellen, denen ein Menschenleben etwas wert ist, wenn es ein deutsches Leben ist, dann frage ich mich erschrocken, woher dieser unbegründete Argwohn bei Politikern des Mitte-Links-Lagers kommt und wie hasserfüllt manch ein anderer gegen unseren freiheitlich demokratischen Staat ist.
Mit ihren ideologisch geprägten Vorwürfen verunsichern sie die Menschen in unserem Land, und sie erschweren dauerhaft die Arbeit der Polizei. Der Fehler beginnt mit dem Sammeln von allen schlimmen Ereignissen in anderen Ländern, die von der Polizei verursacht worden sind und dann auf unsere Polizei übergestülpt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es eingangs gesagt, wer in Rheinland-Pfalz, in Deutschland Polizist wird, der wird es aus Berufung. Man will jeden Menschen, der sich an Recht und Gesetz hält, schützen; man will diejenigen der Justiz zuführen, die gegen Recht und Gesetz verstoßen. Wir handeln immer aus einem demokratischen Werteverständnis heraus. Da ist weder Platz für Willkür
noch für Rassismus.
Niemand hat doch so aus der Geschichte gelernt wie die deutsche Polizei. Nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs hat sich in Deutschland eine Polizei entwickelt, die geprägt ist von einer funktionierenden Fehlerkultur, die, wenn sie interne Missstände aufdeckt, falsches Verhalten konsequent juristisch und disziplinarisch ahndet.
An dieser Stelle vertraue ich noch einer weiteren Institution unserer Demokratie, unserer Justiz. Es hat sich also eine Polizei entwickelt, die zu Recht ein höchstes Maß an Vertrauen durch unsere Bürger genießt.
Unsere Polizei weiß, dass dieses Vertrauen auf gegenseitige Ehrlichkeit, Wertschätzung und Respekt aufgebaut ist. Von der Einstellung über die Ausbildung bis zur späteren Verwendung – in welcher Einheit auch immer – ist das Handeln der Polizei immer von einem Menschenbild geprägt, das auf Gleichheit vor dem Gesetz beruht. Da – ich sage es noch einmal – gibt es keinen Platz für Willkür und Rassismus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staat, also niemand anderes als die Politiker, so wie wir hier alle sitzen, hat sich selbst in Gesetzen Regeln auferlegt. Regeln, die nicht kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert werden, passen nicht zum Verständnis einer Demokratie, in der wir leben und die wir lieben gelernt haben. Wir brauchen also als Staat unsere Polizei, um uns vor denen zu schützen, die sich nicht an unsere selbstgeschaffenen Regeln halten.
Am Ende gehört zum Gewährleisten der Inneren Sicherheit natürlich auch ein konsequentes Durchsetzen dieser staatlichen Autorität. Die Polizei hat sich in der Vergangenheit stetig zu der Bürgerpolizei entwickelt, auf die wir heute zu Recht stolz sein können. Wir haben bestens in Kommunikation, Deeskalation und im Recht geschulte Beamte, die sich um unser aller Sicherheit kümmern, allesamt mit einem Hochschulabschluss.
Wenn lustige Clowns auf Demonstrationen aus ihren Spritzblumen Urin und Säure auf die eingesetzten Kräfte spritzen, gilt es genauso die Beherrschung zu bewahren, wie wenn der Festgenommene ihnen ins Gesicht spuckt und mit der Vergewaltigung der neugeborenen Tochter droht. Die Polizei behält die Nerven, greift konsequent und durchsetzungsstark ein und dokumentiert mit diesen rechtmäßigen Maßnahmen alles, um der Justiz später eine Aburteilung der Täter zu ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Stelle gehört es der ehrlichen Wahrheit halber dazu zu erwähnen, dass es oft Situationen gibt, in denen sich das polizeiliche Gegenüber voller Gewalt und Hass gegen das Recht stellt. Da helfen auch keine gut gemeinten Tipps, deeskalierender vorzugehen.
Mit Verlaub, die missdeutbaren Äußerungen der Ministerpräsidentin, die Polizei müsse deeskalierender vorgehen, zeigt auf, wie wenig Ahnung sie von Polizeiarbeit hat.
Wenn man keine Ahnung von Polizeiarbeit, von etwas hat, ist es manchmal besser, wenn man nichts sagt.
Es gibt eine Einsatzlage, einen Punkt, an dem mit deeskalierenden Maßnahmen keine Lösung mehr herbeigeführt werden kann. Dann bin ich froh, dass unsere Polizei auch in der Lage ist, mit körperlicher Gewalt, mit Hilfsmitteln körperlicher Gewalt oder mit Waffen das Recht konsequent auf der Straße durchzusetzen.
Es geht an dieser Stelle um nichts weniger als um die Autorität unseres Staates.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Guth, ich habe die missverständlichen Äußerungen der Ministerpräsidentin genannt. Herr Innenminister, über Ihren ersten Satz war ich etwas irritiert.
Ich bin stolz darauf, Seiteneinsteiger zu sein,
weil ich finde, es ist wichtig, dass in Parlamenten Menschen sitzen, die außerhalb der Politik noch etwas anderes gemacht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Polizei, wie ich Sie Ihnen beschrieben habe, befindet sich immer mehr im Spannungsfeld unterschiedlicher Akteure. Es gibt den Dienstherrn, der einmal schlecht, aber auch einmal recht mit rechtlichem Handwerkszeug und Ausrüstung ausstattet. Es gibt Kriminalität, die sich immer schneller weiterentwickelt und sich immer neue Geschäftsfelder eröffnet.
Es gibt die Gesellschaft, die nicht nur immer mehr den Respekt vor staatlichen Institutionen verliert, sondern auch
in Sprache und Handeln zunehmend gewaltbereiter wird, um eigene Positionen durchzusetzen. Es gibt mit der Grünen Jugend eine Stimme aus der Politik, die einen Wandel der Polizei hin zu schutzlosen Sozialarbeitern fordert.
Bei diesen Spannungsfeldern ist es umso wichtiger, dass wir ein starkes Signal an unsere Polizei senden. Wir als CDU stehen fest an der Seite unserer Polizei, wie ich Sie Ihnen im ersten Part beschrieben habe, weil wir wissen, dass es keine strukturellen Missstände gibt. Wenn Einzelne sich falsch verhalten – liebe Kollegin Schellhammer, Sie haben es gesagt –, dann verhalten sich Einzelne falsch. Es ist aber umso wichtiger, dass dieses konsequent verfolgt wird und sie zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist der Fall. Das geschieht auch.
Ich kenne keinen Kollegen, der sich in der Bewältigung von Einsatzlagen auf jemanden verlassen will, der willkürlich handelt und der die Menschen nach ihrem Aussehen und nicht nach deren Handeln und nach kriminalistischen Fakten bewertet. Wenn aber die innenpolitische Sprecherin der Grünen den Innenminister der eigenen Koalition als Blinden bezeichnet, der mit seinen Kollegen aus SPD und CDU der anderen Bundesländer in einem Boysclub für die Rassismusentwicklung innerhalb der Polizei verantwortlich ist, dann ist das schon ein Schlag ins Gesicht eines jeden Polizeibeamten.
Wir stehen fest an der Seite unserer Polizei, weil wir als Demokraten wissen, wie wichtig eine Institution ist, die all diejenigen schützt, die rechtschaffen in unserem freiheitlich demokratischen Staat leben. Ohne unsere Polizei können wir alle nicht mehr in Sicherheit und Freiheit leben. Denken Sie alle daran, wenn Sie in Zukunft einen Einsatz allein aufgrund des Berichts vom polizeilichen Gegenüber bewerten. Die Innere Sicherheit wird es Ihnen danken.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange angekündigt, war ich voller Vorfreude, als die 331 Seiten POG im OPAL öffentlich erschienen sind. Ich habe gedacht, jetzt kommt es, jetzt kann ich mich mit einem bunten Strauß neuer sinnvoller Eingriffsbefugnisse beschäftigen und mich mit den Kollegen im aktiven Dienst freuen, dass man ihnen Handwerkszeug mitgibt, mit dem sie sich im präventiven Bereich noch besser um die Innere Sicherheit in Rheinland-Pfalz kümmern können. Wir werden unsere Bürger in dieser Zeit noch besser schützen können, dachte ich, und zwar im digitalen, aber auch im richtigen Leben.
Aber schon beim ersten Durcharbeiten ist mir ziemlich schnell die Hoffnung genommen worden. Ich habe mich tatsächlich einmal an ein Zitat aus meinem Lateinunterricht erinnert – ein bisschen ist hängen geblieben –, auf Deutsch: „Es kreißen die Berge, geboren wird eine lächerliche Maus“.
Sicher, es war zwingend notwendig, das Gesetz anzupassen, um es EU-datenschutzkonform umzusetzen. Die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA
Gesetz mussten zwingend einfließen. Da galt es, viel juristischen Sachverstand einzusetzen, um den Umgang mit Daten neu zu beschreiben und fachspezifisch zu ergänzen. Das scheint Ihnen gelungen zu sein. Das möchte ich an der Stelle gar nicht absprechen. Aber das sind nichts weiter als formale Zwänge, die umgesetzt werden müssen.
Herr Lewentz, ich habe auf Ihre Ideen gehofft. Ich habe gehofft, Sie haben richtig Lust darauf, die Kollegen draußen mit neuen und vernünftigen Möglichkeiten in den Dienst zu schicken – schade.
Einzig die Eilzuständigkeit der Zollbeamten, die wir im Übrigen auch schon gefordert haben, ist etwas, über das wir uns von der CDU uneingeschränkt freuen können. Sie schafft die Möglichkeit für die Kollegen vom Zoll, in der Realität schnell und rechtssicher selbst zu handeln, bis die Kollegen der Polizei vor Ort übernehmen können.
Die zweite und dann auch schon die letzte eigengeborene Idee einer Änderung betrifft in größerem Umfang den Bereich der Veranstaltungen außerhalb des Versammlungsrechts. Sicher lohnt es sich, diese Regelung noch einmal genauer mit Fachleuten unter die Lupe zu nehmen.
Um diese eingefügten Änderungen mit Fachleuten zu besprechen und um den Funken Hoffnung vielleicht noch etwas weiter glimmen zu lassen, dass sich noch die eine oder andere rechtliche Handhabe zum Wohl der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einpflegen lässt, bin ich den Kolleginnen und Kollegen und dem Vorsitzenden des Innenausschusses dankbar, dass wir uns direkt nach dem Plenum hier zu einer kurzen Sitzung treffen können. Wir werden die Anhörung zu diesem Gesetz beantragen.
Ich bin jetzt schon gespannt auf die dort nach der Sommerpause gewonnenen Erkenntnisse. Sie dürfen gespannt sein auf die Ideen, wie wir die Polizei mit dem nötigen Rüstzeug ausstatten wollen, damit wir unsere Bürger, aber auch die Polizei selbst in Zukunft so gut es geht schützen können.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zuallererst bei Herrn May, dem Leiter der Abteilung „Verfassungsschutz“ und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes bedanken.
Sie arbeiten 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche und tatsächlich 365 Tage im Jahr dafür, dass Extremisten gleich welcher Couleur unsere Demokratie nicht beseitigen.
Ich danke aber auch den Kollegen der SPD.
Ich bin froh, dass Sie die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts zum Thema der Aktuellen Debatte gemacht und einen Titel gewählt haben, der aufzeigt: Es gibt keinen guten Extremismus. Unabhängig davon, wo er verortet wird – ob links, rechts oder im religiösen Bereich: Extremistische Bestrebungen werden immer gewillt sein, ihre Ziele mit Gewalt umzusetzen. Sie sind die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung.
Um die Öffentlichkeit über diese sicherheitsgefährdenden Bestrebungen zu unterrichten und aufzuklären, gibt es den Verfassungsschutzbericht.
Lieber Herr May, dass Sie und Ihre Kollegen alles richtig gemacht haben, zeigt sich gerade dann, wenn die getroffenen Hunde zu bellen anfangen. Sie müssen mit den zu knappen Ressourcen, die Ihnen die Landesregierung und Minister Lewentz zur Verfügung stellen, den Spagat schaffen, um in der Beobachtung und Bewertung aller extremistischen Bestrebungen nichts aus dem Blick zu verlieren.
Der Mord am Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der Anschlag auf eine Synagoge in Halle mit zwei Toten zeigen auf,
dass von rechtsextremer Gewalt derzeit die wohl größte Gefahr für unsere Demokratie und somit für uns alle ausgeht.
Insofern ist es nur folgerichtig, dass an dieser Stelle ein Schwerpunkt auf die Aufklärung gelegt wird. Traurige Wahrheit ist, dass mit der AfD in den deutschen Parlamenten eine Partei sitzt, unter deren Namen sich Menschen in einer Vereinigung namens „Flügel“ versammeln, die der Bundesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung “einstuft.
Dieser „Flügel“ fliegt als einflussreichster Teil der AfD so hoch, dass es nicht einmal gelingt, einen Rechtsnationalen in Brandenburg aus der Partei auszuschließen, ohne dass ihn die Fraktion im brandenburgischen Landtag zurückholt und dafür sogar ihre Geschäftsordnung ändert.
Traurige Wahrheit ist ebenfalls, dass es in der AfD eine Jugendorganisation gibt, die ebenfalls als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen geführt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesvorstand einer Organisation, die unter kritischer Beobachtung des Bundesverfassungsschutzes steht, sitzt als Hinterbänkler im rheinland-pfälzischen Landtag.
Das macht nachdenklich und sollte die Abgeordneten wachsam halten, die mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlichen Demokratie stehen. Rund ein Viertel aller Parteimitglieder der AfD in Deutschland wird mindestens als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, führen Sie sich vor Augen: Verdachtsfälle bilden eine Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung. Sie erlauben bereits den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.
Lieber Herr May, es ist folgerichtig, dass Sie die richtigen Schlüsse gezogen haben und auch die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion unter kritische Beobachtung stellen. Ich würde mir aber wünschen, dass diese Beobachtung noch kritischer erfolgt
und sich dies vor allem schriftlich im nächsten Verfassungsschutzbericht niederschlägt, um aufzuzeigen, wie problematisch diese Partei von der Sohle bis zum sauber gelegten Scheitel ist.
Der Auftrag, den ich Ihnen an dieser Stelle gerne mitgeben möchte: Zeigen Sie uns und der Öffentlichkeit die sicherheitsgefährdenden Bestrebungen der rheinlandpfälzischen AfD-Fraktion auf. Auch wenn sich diese hier im Parlament gerne im Schafspelz zeigt – ein Wolf bleibt ein Wolf.
Extremismus schläft auch in der Corona-Krise nicht. Zwar ist es durch die Ausgangsbeschränkungen aktuell nicht möglich, sich physisch zu treffen, allerdings besteht gerade deshalb die Gefahr, dass eine Verlagerung in die digitale Welt aktuell noch stärker stattfindet. Die drei größten extremistischen Strömungen Islamismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus sind im Internet aktiv. Aus dem
vorgestellten Verfassungsschutzbericht geht eindeutig hervor – übrigens ist das ein bundesweiter Trend –, dass sich Rechtsextreme immer besser digital vernetzen und austauschen.
Das ist in mehrfacher Hinsicht beunruhigend. Zum einen, weil es über das Internet häufig einfacher möglich ist, Menschen anzuwerben und zu radikalisieren und unsägliche Wahnvorstellungen ungehindert zu verbreiten. Das haben wir beim IS und den rechtsextremistisch motivierten Anschlägen in Hessen gesehen.
Zum anderen ist die Verlagerung von der analogen in die digitale Welt beunruhigend, weil die Überwachung der Extremisten dadurch nicht einfacher wird und unseren Verfassungsschutz vor weitere Herausforderungen stellt; denn erst im letzten Moment
verlassen die gewaltbereiten Extremisten die digitale Welt und kehren zur Ausführung ihrer Planung in die analoge Welt zurück, um ihren Terror zu verbreiten. Deshalb ist es für uns als CDU-Fraktion besonders wichtig, dass der Verfassungsschutz das Handwerkszeug erhält, um Extremisten noch effektiver im digitalen Raum überwachen zu können.
Über die Ausweitung der Kompetenzen – insbesondere für den digitalen Bereich – müssen wir ebenfalls sprechen.
Als Landespolitik – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – müssen wir aber auch dafür Sorge tragen, dass der Verfassungsschutz die beste technische Ausstattung erhält, die er für diese wichtige Arbeit benötigt. An der Stelle ist die Landesregierung gefragt.
Weitere Äußerungen dazu gibt es im nächsten Teil.
So, wie der Verfassungsschutzbericht seinen Schwerpunkt auf rechts gelegt hat, habe ich das auch in meiner Rede getan. Es gibt aber auch eine andere Seite und auf der linken
Seite Bestrebungen, die uns wachsam halten müssen.
Ja, der Verfassungsschutz muss sich auch mit etwas befassen, das es in den Augen seiner Kritiker überhaupt nicht gibt, nämlich mit dem Linksextremismus.
Es ist richtig, dass die Anzahl der linken Gewaltstraftaten wie auch der rechten rückläufig ist. Rheinland-Pfalz ist sicherlich auch kein Hotspot linksextremistischer Gewalt. Aber auch auf diesem Auge dürfen wir nicht blind werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es macht mich fassungslos, wenn ich in diesen Tagen sehe, wie grüne und linke Politiker, von innenpolitischen Sprechern über Landesvorsitzende bis hin zu Bundesvorsitzenden der Jugendorganisationen – an der Stelle auch die Jusos – die völlige Abschaffung des Verfassungsschutzes fordern, weil dieser aus ihrer Sicht durch die Darstellung einer Gefahr von links seine Existenz immer mehr selbst infrage stelle.
Die Einstufung einer Anti-Kohle-Initiative in Berlin als linksextremistisch hat diese Einschätzung wieder zutage gebracht und verfestigt offenbar die in diesem Politikspektrum bestehende Meinung, der Verfassungsschutz gehöre abgeschafft.
Vonseiten der Grünen hört man nur allzu oft, dass sich der antifaschistische Kampf von Linksextremen nur gegen Rechtsextreme richtet.
Ich sage es aber noch einmal: Es gibt keinen guten Extremismus.
Sie müssen sich nur die Aussagen in den einschlägigen Antifa-Gruppen ansehen. Dort wird nämlich beschrieben, wie Linksextremisten denken – ich zitiere –: „Der Kampf gegen den Faschismus ist erst gewonnen, wenn das kapitalistische System zerschlagen und eine klassenlose Gesellschaft erreicht ist.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Aussage richtet sich klar gegen unsere freiheitliche demokratische Grund- und Werteordnung.
Das Problem, das sich bei den Grünen offenbart, ist, dass der Kampf für Klimaschutz auch künftig verstärkt im Fokus der Aktivitäten von Linksextremisten steht. Dabei ist nach Aussage des Bundesverfassungsschutzes die Kampagne „Ende Gelände“ zur Umsetzung linksextremistischer Positionen weiterhin von erheblicher strategischer Bedeutung.
Vorrangiges Ziel ist es, mithilfe von Aktionsbündnissen tagespolitische Themen aufzugreifen
und damit die Anschlussfähigkeit an das demokratische Spektrum sicherzustellen.
Da rufe ich auch den Grünen hier im Hause zu: Lassen Sie es nicht zu, dass extreme Linke das wichtige Thema „Umweltschutz“ missbrauchen, um dem Ziel näherzukommen, unsere Demokratie, wie wir sie kennen und lieben, abzuschaffen.
Ich hoffe und ich erwarte von jedem einzelnen Kollegen hier im Parlament, dass er sich zum Schutz unserer Demokratie
klar zum Erhalt des Verfassungsschutzes bekennt,
zu einem Verfassungsschutz, der in jede Richtung schaut, aus der heraus unsere Grundordnung in Gefahr ist: Nach links, nach rechts und immer mit dem Ziel,
Angriffe auf unsere Demokratie erfolgreich aufzuklären und zu verteidigen, Herr Braun.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! In der Vorarbeit haben sich der Rechtsausschuss und federführend der Innenausschuss mit dem Landesgesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und heilberufsrechtlicher Vorschriften auseinandergesetzt.
Im Bereich der heilberufsrechtlichen Vorschriften wurden aufgrund des Inkrafttretens des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung redaktionelle Anpassungen des Gesetzes notwendig. Die vorliegenden punktuellen Änderungen der verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften sind schlichtweg eine anzuerkennende Notwendigkeit der
fortwährenden Überprüfung eines Gesetzes, das wiederum mit zahlreichen anderen Rechtsvorschriften verflochten ist.
Die elektronische Durchführung von Verwaltungsvollstreckungen als auch die unmittelbare Erstellung von digitalen Vermögensverzeichnissen sind an der Stelle als überfällige zeitgemäße Modernisierungen zu begrüßen. Gemeinsam mit der Anpassung der Zusammenarbeit von Kommunen und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist langfristig sogar von einer finanziellen Entlastung auszugehen. Diese Entlastung zusammen gesehen mit dem Ausbleiben von Mehrkosten durch die Änderungen kann man ohne Weiteres als positiv betrachten.
Die Mehreinnahmen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften allein dürfen natürlich nicht Zweck einer Änderung sein. Sie sind in diesem Fall aber einfach als positiver Nebeneffekt zu verbuchen. Eine tatsächlich wichtige Änderung ist die bisher nicht gesetzlich verankerte Vollstreckungsankündigung, die das Interesse der Schuldner sowie der Behörden gleichermaßen im Blick hat. Hier wird nun mit einer einheitlichen Regelung für Klarheit und Transparenz gesorgt.
Auch für die Zukunft muss es unser Ziel sein, solche Anpassungen, wo sie notwendig werden, im Auge zu behalten und bei Bedarf in eine Form zu gießen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Ausschüsse für die Empfehlung der Annahme des Gesetzes und schließe mich dieser Annahme noch einmal ausdrücklich für die CDU-Fraktion an.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Forstämter sind auch Wirtschaftsbetriebe in der Holzvermarktung. Wie hoch ist der finanzielle Mehrwert durch die FSC-Zertifizierung?
Herr Staatssekretär, gibt es durch diese FSC-Zertifizierung einen höheren Personalbedarf, und wird dieser in den Einstellungen abgebildet?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugszulage muss wieder ruhegehaltsfähig werden“. So betitelt die AfD ihren Antrag, der in der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 10. Dezember 2019 seinen medialen Niederschlag gefunden hat.
Im letzten Satz der Berichterstattung wird der Kollege Friedmann mit der sinngemäßen Aussage zitiert, dass die CDU den letzten Antrag der AfD mit der Begründung abgelehnt habe, dass dieser nur die Feuerwehr begünstige, aber nicht die ganze Blaulichtfamilie.
Herr Friedman, Sie haben recht. Sie haben absolut recht mit Ihrer Vermutung.
Wir stehen für eine solidarische Bezahlung von Polizei, Berufsfeuerwehr und Justizvollzug. Wir grenzen niemanden aus, und wir bevorzugen niemanden.
Jede Beamtin und jeder Beamte leistet auf seiner Position seinen wichtigen Beitrag für den Erfolg unseres Landes. Deshalb wird es mit der CDU keine Besserstellung einzelner Gruppen geben.
Zugegeben, Sie sind lernfähig. Das ist erfreulich.
Deshalb berücksichtigen Sie mit Ihrem Antrag nunmehr die Polizei und die Feuerwehr und die Justizvollzugsbeamten gleichermaßen. Gut gemeint ist aber nicht gut gemacht.
Deshalb erkläre ich Ihnen jetzt, weshalb wir auch Ihrem heutigen Antrag nicht zustimmen werden, wohl aber einen Alternativantrag eingebracht haben.
Sie springen auch heute wieder zu kurz mit Ihrem Schnellschuss.
Natürlich ist es richtig, dass zu einem wertschätzenden Respekt gegenüber unseren Einsatzkräften aus Feuerwehr, Polizei und Justiz eine angemessene und auskömmliche Alimentation gehört. Die Besoldung im Dienst und das
Ruhegehalt nach Ausscheiden aus dem Dienst sind ein Puzzleteil, das der Dienstherr aufbringen muss, um nicht nur die Beamten, die schon Dienst tun, wertzuschätzen, sondern auch, um im Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiv zu sein.
Neben der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen, die Sie als einzige Maßnahme in Ihrem Antrag fordern, sollten aus unserer Sicht aber die möglicherweise auch dynamisierte Erhöhung der Zulagen und die Einführung der freien Heilfürsorge, die nicht zur Alimentation per se gehört, in einem Komplettpaket betrachtet werden.
So, jetzt machen wir uns aber auch einmal ehrlich. Jede dieser drei beschriebenen Maßnahmen ist kostenintensiv, und es werden sich nicht unmittelbar alle drei Maßnahmen auf einmal umsetzen lassen. Bevor wir aber – wie Sie – schnell schießend die Umsetzung eines einzelnen Teils von möglichen Maßnahmen fordern, arbeiten wir.
Wir haben über eine Große Anfrage an die Landesregierung Daten abgefragt, mit denen wir uns einen Überblick über alle Zulagen verschaffen können, die bei uns, aber auch in den anderen Bundesländern und im Bund gewährt werden. Die Landesregierung hat uns diese Datengrundlage Ende November vorgelegt. Sie umfasst über 300 Seiten. Zu der Frage der Einführung einer freien Heilfürsorge hat sich der Landesrechnungshof im September 2019 geäußert.
Jetzt heißt es für uns: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Um zu entscheiden, welche der Maßnahmen wir zuvorderst realisieren wollen, und um eine Prioritätenliste für die Umsetzung der Maßnahmen aufzustellen, müssen wir die vielfältigen Datensätze aus der Großen Anfrage sorgfältig betrachten und dann eine vergleichende Betrachtung mit der beratenden Äußerung des Landesrechnungshofs anstellen. Dann, und erst dann kann man einen sauber vorbereiteten Antrag in der Sache aufstellen, in dem man Forderungen erhebt.
Ein solches Gesamtkonzept ist aber tatsächlich notwendig; denn SPD, Grüne und FDP sind in den letzten Jahren – ich möchte fast schon sagen Jahrzehnten – weit hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben. Während andere Bundesländer die Zulagen erhöhen, eine dynamische Zulagenerhöhung einführen oder die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen eingeführt haben, haben die SPD-geführten Landesregierungen nichts gemacht.