Protokoll der Sitzung vom 24.06.2020

schaffen, dass Berufsbezeichnungen ohne Erlaubnis geführt werden. Hier bestehen ebenso wenig Bedenken von unserer Seite.

Im Ergebnis können wir daher dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Wink das Wort.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Landesgesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Bereich der Gesundheitsfachberufe behandelt diesen Zusammenhang im systemrelevanten Bereich der Gesundheit. Gerade während der CoronaPandemie entwickelte sich in den Bereichen Pflege und Medizin eine spürbar zunehmende Belastung. Die sowieso bereits vielfältigen Arbeitsschritte wurden durch COVID-19vorbeugende Maßnahmen ergänzt.

Dahin gehend ist noch einmal zu sagen: Ein Pflegemangel war und ist in aller Munde. Die gesellschaftliche Aufwertung der Pflegeberufe und der damit verbundene Zugewinn an neuer Anerkennung sind schon lange ein Thema in unserem Land. Bisher war es oftmals eine komplizierte Aufgabe, Pflegekräfte aus anderen Staaten in Deutschland anzuwerben. In den Zeiten des akuten Pflegemangels hat die Europäische Union einheitlich und effizient reagiert. Es ist nicht nur der richtige Schritt, um dem Pflegemangel europaweit gerecht zu werden. Vielmehr ist es ein europäisches Geschenk in Form von Chancen.

Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorredner und der Ministerin anschließen und sagen, unser Land, die Europäische Union und vor allem unsere Bürgerinnen und Bürger profitieren allesamt von der Novelle. Die Freien Demokraten können zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Kollegin Binz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden drei kleine technische Änderungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe vorgenommen, die wir alle unterstützen.

Zunächst wird im Landesgesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen geregelt, dass Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer aus anderen EUMitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten ihre Berufserfahrung nicht nur in ihrem Niederlassungsstaat erworben haben müssen, sondern diese auch in mehreren anderen Mitgliedstaaten erworben haben können. Dies spiegelt die Realität im europäischen Binnenmarkt wider und ist zu begrüßen.

Des Weiteren wird dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nun auch die Zuständigkeit für die Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zugeordnet.

Schließlich wird eine neue Rechtsgrundlage auch für landesrechtliche Regelungen geschaffen, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, wenn Personen ohne Erlaubnis Berufsbezeichnungen in den Gesundheitsberufen führen. Auch dies unterstützen wir, und deswegen können wir uns, wie alle Vorrednerinnen und Vorredner, anschließen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Gegenstimmen und Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen damit zu Punkt 10 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12094 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben sich auf eine Grundredezeit von 5 Minuten verständigt. Zur Begründung hat Kollegin Scharfenberger das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der zurückliegenden Zeit haben wir uns immer wieder mit den verschiedenen Auswirkungen der Corona-Krise beschäftigt. Auch in der Arbeitswelt kam es in dieser noch nie dagewesenen Situation zu erheblichen Veränderungen. Viele Beschäftigte arbeiten im Homeoffice, Besprechungen wurden oder werden entweder in stark reduzierter Form abgehalten oder ganz abgesagt. Es müssen neue Arbeitsabläufe erstellt, erprobt und abgestimmt werden.

Dabei kommt der Personalvertretung mehr denn je eine wichtige Aufgabe in Bezug auf Sprechstunden, auf Mitbestimmung oder auf Mitwirkung zu. Aber wie kann die Per

sonalratsarbeit unter diesen Umständen weitergehen? Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig, die Funktionsfähigkeit der Personalräte aufrechtzuhalten, damit auch während der Corona-Krise alle gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte uneingeschränkt weiter gelten.

In dem aktuell gültigen Personalvertretungsgesetz des Landes wird vorgeschrieben, dass Personalratssitzungen nicht öffentlich sind und Beschlüsse dort mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst werden müssen. Die Durchführung dieses konventionellen Präsenzprinzips kann aber nicht durchgehalten werden, wenn damit die Gesundheit von Personalratsmitgliedern gefährdet würde bzw. wenn diese Sitzungen aufgrund behördlicher Anordnungen nicht möglich sind. Daher wird ein rechtssicheres Verfahren benötigt, dessen Grundlage die vorliegenden zeitlich begrenzten Änderungen zum Landespersonalvertretungsgesetz sind. Diese sind im Übrigen vergleichbar mit den bereits beschlossenen Änderungen der kommunalen Vorschriften.

Dabei geht es im Kern um zwei wichtige zusätzliche Möglichkeiten, Sitzungen abzuhalten und/oder Beschlüsse herbeizuführen, und zwar ist das einmal im schriftlichen Verfahren mit Umlaufbeschluss und zum Zweiten mittels Videound Telefonkonferenz. Diesem Verfahren dürfen nicht mindestens ein Drittel der Mitglieder widersprechen, und natürlich müssen auch hier die Regeln der Vertraulichkeit und des Datenschutzes gelten. Außerdem soll mit der rückwirkenden Gültigkeit ab 1. März 2020 Rechtssicherheit in den Corona-Hochzeiten gewährleistet werden.

Wir hoffen, dass wir diese Änderungen nach der nun folgenden Befassung im Innenausschuss bald verabschieden können.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben hier oben noch keine Wortmeldung der CDU wahrgenommen.

(Unruhe bei der CDU)

Ich erteile Herrn Kollege Lammert für die Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen ist ein Zusammentreffen von in der Tat vielen Gremien schwierig. Nicht nur Arbeitgeber, auch kommunale Gebietskörperschaften, Landtage oder Bundestage haben von der Möglichkeit, auf Video- oder Telefonkonferenzen zuzugreifen, Gebrauch gemacht. Das haben wir im letzten Plenum schon für die kommunalen Gremien gesetz

geberisch entsprechend umgesetzt.

Heute wird ein Gesetzentwurf eingebracht, damit auch Personalräte deutliche Erleichterungen bekommen. Die Kollegin hat es schon gesagt: Für sie soll auch die Möglichkeit bestehen, Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen, wenn vorab nicht ein Drittel der Mitglieder dieser Form widersprochen hat. Wichtig ist, dass man Vorkehrungen trifft, dass keine Inhalte aus dieser Sitzung in die Öffentlichkeit gelangen. Ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit.

Der Grundsatz, der mit diesem Gesetz verfolgt wird, wird von unserer Fraktion vollumfänglich unterstützt. Es ist auch eine befristete Geschichte. Wir halten das absolut für richtig. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir sind zwar heute nur in erster Lesung, aber ich kann es schon signalisieren.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Böhme.

Wertes Präsidium, meine Damen und Herren! Die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 sind mit erheblichen Einschränkungen in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens verbunden. Das betrifft das Privatleben ebenso wie auch das Arbeitsleben. Solange wir gezwungen sind, mit COVID-19 zu leben, gilt es daher, Mittel und Wege zu finden, um trotz dieser Einschränkungen, soweit sie erforderlich sind, ein Mindestmaß an Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.

Als Mitglieder des Landtags haben wir hier in den vergangenen Monaten unsere ganz eigenen Erfahrungen gesammelt, wie man ganz pragmatisch mit der derzeitigen Situation umgehen kann.

(Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz)

Zum Beispiel wurden Ausschusssitzungen mittels Videokonferenz erfolgreich durchgeführt. Meine persönliche Erfahrung dabei ist, dass das doch deutlich besser funktioniert hat, als man es vielleicht vorher erwartet hätte.

Ich glaube, viele Menschen in unserem Land haben ganz ähnliche Erfahrungen mit vergleichbaren pragmatischen Lösungen gemacht. Insoweit bestehen, auch aufgrund eben dieser Erfahrungen, von unserer Seite keine Bedenken dahin gehend, dass künftig Sitzungen der Personalvertretungen mittels Video- oder Telefonkonferenz stattfinden können und Beschlüsse auf diesem Weg oder im schriftlichen Verfahren gefasst werden. Damit wird die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in der derzeitigen Situation sichergestellt.

Allerdings verlangen selbst pragmatische Lösungen manchmal eine gesetzliche Grundlage, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. So auch an dieser Stelle. Vergleichbare Regelungen wurden ja auch bereits auf Bundesebene im Rahmen von Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes für die Verwaltungen des Bundes und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Bundes bzw. im Betriebsverfassungsgesetz für Betriebsräte getroffen. Entscheidend ist dabei, dass den Anforderungen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes und dem Gebot der Nichtöffentlichkeit aus § 30 Absatz 1 Landespersonalvertretungsgesetz Rechnung getragen wird.

Dem ist aus unserer Sicht mit der vorgesehenen Regelung in § 31 Absatz 1 Satz 4 und 5 Landespersonalvertretungsgesetz jedoch Genüge getan, sodass auch an dieser Stelle keine Bedenken von unserer Seite bestehen, dies umso mehr, als es sich vorliegend um eine befristete Regelung vor dem Hintergrund der aktuellen Situation handelt, sodass hier keine überzogen strengen Maßstäbe anzusetzen sind.

Dabei stellt sich allerdings von unserer Seite aus die Frage, ob hier nicht eine Evaluation im Hinblick auf nun eingeführte gesetzliche Regelungen sinnvoll wäre. Auch wenn es sich vorliegend um eine befristete Regelung vor dem Hintergrund der aktuellen Situation handelt, könnten die Erfahrungen der Personalvertretungen mit Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz und mit Beschlussfassungen auf diesem Weg wertvoll für mögliche künftige Regelungen in Ausnahmesituationen sein; denn abgesehen von den derzeitigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sind Konstellationen denkbar, in denen das Erfordernis der physischen Anwesenheit in Sitzungen der Personalvertretungen für die Mitglieder mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist.

Denken Sie dabei etwa an teilzeitbeschäftigte Mitglieder oder solche im Schichtdienst, bei denen nicht ohne Weiteres gewährleistet werden kann, dass die Sitzungen der Personalvertretungen während der Arbeitszeit stattfinden können, und die dann gegebenenfalls gezwungen sind, an Wochentagen die Dienststelle aufzusuchen, an denen sie regelmäßig nicht im Dienst sind, oder die deshalb gezwungen sind, eine Betreuung der eigenen Kinder zu organisieren. Oder denken Sie an kurzfristig anberaumte außerordentliche Sitzungen des Personalrats.

Soweit die Erfassungen aus der hier vorgesehenen befristeten Regelung in Bezug auf Sitzungen der Personalvertretungen mittels Video- oder Telefonkonferenz und mit Beschlussfassung auf diesem Weg positiv sein sollten, wäre es durchaus denkbar, aus der Not eine Tugend zu machen und den Personalvertretungen und deren Mitgliedern auch langfristig entsprechend zusätzliche Instrumente zur Durchführung von Sitzungen und zur Beschlussfassung an die Hand zu geben, soweit dies gewünscht ist. Wir möchten damit an dieser Stelle eine entsprechende Evaluation anregen, stimmen aber dem Gesetzentwurf grundsätzlich zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Monika Becker.