Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie ist in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens quasi zum Digitalisierungsbeschleuniger geworden. Der Landtag hat bereits in seiner jüngsten Sitzungswoche neue Regelungen für kommunale Parlamente verabschiedet. Diese können nun im Umlaufverfahren per Videokonferenz oder Telefonschalte Beschlüsse fassen. Das war ein wichtiger Beschluss, um die Arbeit in den Bezirks- und Kreistagen, Verbandsgemeinde-, Stadt- und Gemeinderäten flexibler und ohne Präsenz gestalten zu können. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, dass ich hier zum Ausdruck bringe, ich hoffe, dass das, was jetzt möglich ist, in den Kommunen auch wahrgenommen wird.
Mit der angestrebten Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden wir dieses Prinzip auch auf die Personalvertretungen an. Wir Parlamentsmitglieder haben in den vergangenen Wochen selbst feststellen können, dass der Sitzungsbetrieb im kleineren Kreis der Ausschüsse auch per Videokonferenz fortgeführt werden kann. Auch wenn einmal eine Katze durch das Bild läuft oder sich im Hintergrund der Nachwuchs meldet, ist dies eine pragmatische und zeitgemäße Lösung. Um ehrlich zu sein, ist sie im digitalen Zeitalter vielleicht schon längst überfällig.
Auch für das Landespersonalvertretungsgesetz ist der Gesetzentwurf bis einschließlich März 2021 befristet. Für die FDP-Fraktion wünsche ich mir, dass wir die Zeit bis dahin für eine Evaluation nutzen. Vielleicht können wir auch unbefristete Regelungen diskutieren, die uns eine digitale Arbeit in den Parlamenten und in den Personalvertretungen möglich machen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine logische Konsequenz infolge der jüngsten Entscheidungen des Landtags. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wichtig, dass die Personalräte auch in Zeiten dieser Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben. Deswegen schlagen wir vor, mit diesem Gesetz eine Rechtsgrundlage für Umlaufverfahren und auch für Telefon- und Videokonferenzen zu schaffen.
Ich glaube, wir sollten im weiteren Verfahren auch darüber diskutieren, ob man nicht auf Dauer solche Möglichkeiten implementieren sollte, zumal es dies heute schon für die Stufenvertretungen und die Gesamtpersonalräte gibt. In diesem Sinne haben wir den Gesetzentwurf nicht nur eingebracht, sondern wir werden ihm auch entsprechend zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal möchte ich den Koalitionsfraktionen für die Einbringung dieses Gesetzes ganz herzlich danken. Ich danke aber auch allen Vorrednern, die ihr Verständnis zum Ausdruck gebracht haben, dass diese Veränderungen der Rahmenbedingungen notwendig sind.
Ich glaube, die Pandemie – wir reagieren ja wiederum auf Auswirkungen der Pandemie – hat gezeigt, dass wir zum einen einen großartigen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst im Land Rheinland-Pfalz haben und wir uns auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in einer solchen Ausnahmesituation immer verlassen konnten.
Wir haben soeben das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz fortgeschrieben, und wir haben der Polizei zu Recht gedankt. Wir haben heute das Schulgesetz beraten und haben den Lehrerinnen und Lehrern herzlich gedankt. Bei jeder Gelegenheit ist es richtig, auch auf die Bediensteten des öffentlichen Gesundheitswesens und insgesamt auf alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzugehen.
Wir haben – das freut mich sehr – sehr engagierte Personalvertretungen, die auch in dieser Zeit eine sehr wichtige Rolle bei der Bewältigung der Pandemie übernommen haben. Zu Beginn der Pandemie mussten einige Personalratssitzungen abgesagt werden. Personalräte und Gewerkschaften baten die Landesregierung deshalb, schriftliche Umlaufbeschlüsse generell zu erlauben. Dieser Bitte ist mein Haus im Vorgriff auf die Gesetzesänderung bereits Mitte März durch Rundschreiben nachgekommen.
band haben darüber hinaus das angeregt, was wir heute regeln, nämlich Telefon- und Videokonferenzen anstelle von Sitzungen zuzulassen. Wir haben sozusagen den Regelungen der Pandemie folgend die Geschäftsordnung für den Landtag und für den Ministerrat sowie die Vorgaben auf der kommunalen Ebene verändert, haben diese Regelungen aber befristet.
Für mich ist ganz klar, und ich bin fest davon überzeugt, der Grundsatz, nach dem Personalrätinnen und Personalräte ihre Beschlüsse in Sitzungen zu fassen haben, bleibt neben den genannten Alternativen bestehen. Die Sitzung als Regelform der Willensbildung der Personalräte stellt kein überholtes Relikt aus vordigitaler Zeit dar, sondern sichert letztlich eine vertrauliche und effektive Personalratsarbeit.
Wir sind auch froh, dass wir in dieser Runde wieder physisch zusammengekommen sind und nicht nur per Videokonferenzen oder Telefonschalten tagen müssen. Aber ich glaube, es bedarf an dieser Stelle keiner seherischen Fähigkeit, um zu erahnen, dass wir die Erfahrung, die die Personalvertreterinnen und Personalvertreter jetzt machen, ein Stück weit auch in die Vorschriften übernehmen werden, die dann nach der Pandemie gelten. Ich persönlich freue mich darauf, nicht mehr für jede Ein-Stunden-Konferenz zu vielleicht nicht ganz so wichtigen Themen in die Bundeshauptstadt fliegen zu müssen. Ich hoffe, dafür werden wir viel öfter das Instrument der Videokonferenzen einsetzen.
Wir alle lernen, und das heißt, wir müssen dieses Wissen, diese Erfahrung, dieses Lernen auch in die gesetzlichen Vorgaben einfließen lassen, und die Personalvertretungen werden das auch einfordern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – vereinbart. Weitere Vorschläge sehe ich nicht, dann verfahren wir so.
Landesgesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LLadöffnG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12096 – Erste Beratung
Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Zur Begründung erteile ich dem Abgeordneten Dr. Martin für die CDU-Fraktion das Wort.
Bei dem jetzt aufgerufenen Thema stehen verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker, also wir alle,
vor einer schwierigen Entscheidung. Einerseits ist da der verfassungsmäßige Sonn- und Feiertagsschutz, ein nach Überzeugung der CDU-Fraktion – und auch von mir persönlich – ganz hohes Schutzgut; denn wir hätten eine andere Gesellschaft ohne geschützte Sonn- und Feiertage. Wir als CDU und auch ich persönlich, wir wollen eine solch andere Gesellschaft nicht.
Andererseits beobachten wir alle einen sich beschleunigenden Niedergang des stationären Einzelhandels, der schon vor Corona zu Leerstand in den Innenstädten geführt hat. Und wie in so vielen Bereichen wirkt sich die Corona-Pandemie auch hier wie ein Brennglas aus, das die Probleme bündelt und so ganz besonders deutlich erkennbar macht. Die Ankündigung von Galeria Karstadt Kaufhof zur Schließung von Filialen auch in Rheinland-Pfalz ist dabei nur wegen der Größe der Häuser etwas Besonderes; eigentlich ist das Ladensterben aber längst Alltag.
Wenn man jetzt zynisch wäre, könnte man fragen: Wo ist das Problem? Auch ohne den Einzelhandel werden die Verbraucherinnen, werden die Kunden problemlos ihre Bedarfe decken können. Aber wir als CDU-Fraktion sind der Überzeugung, dass es ein gesamtgesellschaftliches Interesse gibt an funktionierenden Innenstädten als Orte der Begegnung und Kommunikation, wo man sich auch einmal zufällig trifft, wo man Leben spürt.
Dazu gehören identitätsbildend auch die Kaufhäuser und die Läden in der City. Leben zu spüren ist eben besser als beim Online-Einkauf noch mehr Zeit vor dem PC in virtuellen Welten zu verbringen.
Zusätzliche Aspekte für den stationären Einzelhandel sind zum Beispiel der Verbraucherschutz durch die Fachberatung und die Möglichkeit von Gemeinschaftserlebnissen, etwa beim Familieneinkauf.
Wenn man diese Überzeugung teilt, wenn einem also der stationäre Einzelhandel nicht egal ist und man für lebendige Innenstädte eintritt, dann stellt sich die Frage, was wir dafür tun können. Ein Beitrag ist die Sonntagsöffnung. Darin ist sich der Handel sehr einig und sehr sicher, und die Inhaberinnen und Inhaber der Geschäfte müssen am besten wissen, was gut für sie ist. Auch der Landesgesetzgeber scheint das grundsätzlich so zu sehen; denn er hat bis zu vier offene Sonntage ins Gesetz geschrieben.
Nun hört man bisweilen, der Niedergang des stationären Einzelhandels habe gar nichts mit den Ladenöffnungszeiten zu tun; denn – so das Argument – jeder Euro könne nur einmal ausgegeben werden, und bei längeren Öffnungszeiten würden aus einem nicht auf einmal zwei Euro.
Aber, meine Damen und Herren, wenn das Argument stimmen würde, dann bräuchten die Geschäfte überhaupt nur an einem einzigen Tag in der Woche zu öffnen und könnten so ganz problemlos Arbeitskräfte und viel Geld einsparen. Insofern, kein so kluges Argument, und komisch, dass gerade die Gewerkschaften immer wieder so argumentieren; denn eines ist doch ganz klar: Natürlich haben die Verbraucherinnen und Verbraucher Alternativen, wenn es ums Geldausgeben geht, nicht nur über den Online-Handel.
Sonntagsöffnungen haben also ganz zweifellos eine Relevanz. Ich betone aber, es muss sich um ausnahmsweise Sonntagsöffnungen handeln;
denn nur, wenn die Sonntagsöffnung außeralltäglich ist, wenn es ein Event ist, zieht sie besonders stark an, und diese Anziehung brauchen wir, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher von den Vorteilen des stationären Einzelhandels wieder überzeugen und aus der durch Corona noch verstärkten Komfortzone des Sofas beim Einkaufen heraustreten.
Was können aber wir als Gesetzgeber in diese Richtung machen vor dem Hintergrund der Ihnen bekannten Anlassrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts? Können wir überhaupt etwas tun?
Natürlich können wir das; denn über unsere Gesetze kann nur das Bundesverfassungsgericht urteilen. Und wenn ein Gesetz klar ist, dann besteht auch kein Raum für einschränkende Auslegungen durch Verwaltungsgerichte.
Wie das rechtlich genau geht, dazu haben wir einen Vorschlag unterbreitet, sind aber natürlich offen für alle Verbesserungsvorschläge. Das beschleunigte Verfahren steht dem ja jetzt nicht mehr entgegen. Alle, die bessere Ideen haben, sind herzlich eingeladen, Änderungsanträge einzubringen. Wir sind sehr offen, über den juristischen Weg zu diskutieren.
Lassen Sie uns also hier und heute gar nicht erst über die juristischen Finessen diskutieren, und auf keinen Fall und schon gar nicht dürfen wir jetzt aus Angst vor einem Gericht sozusagen die Hände in den Schoß legen und auf eine Einigung der Gewerkschaften, Kirchen und des Handels warten, meine Damen und Herren. Die Gewerkschaften haben klar gesagt, dass sie dazu nicht bereit sind. Also müssen wir als Parlament Rechtssicherheit schaffen, damit die Geschäfte und die Kommunen auf die Durchführbarkeit der im Landesgesetz vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage vertrauen können.