Wichtig ist auch die Einbettung der psychiatrischen Behandlung in das Quartier und die Koordinierung der gemeindepsychiatrischen Strukturen vor Ort. Hier gehen wir mit der Verpflichtung zu einer Kooperationsvereinbarung der Leistungserbringer vor Ort hinsichtlich einer wohnortnahen und lebensfeldzentrierenden Versorgung einen weiteren Schritt voran.
Mit der Neufassung werden auch die Aufsichtsgremien über die psychiatrische Behandlung und die Unterbringung psychisch kranker Menschen gestärkt. Die Zusammensetzung der Besuchskommissionen, die durch die kommunalen Räte gebildet werden, und deren Berichtspflichten werden festgeschrieben. Des Weiteren werden die Rechte des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung in der Fachaufsicht gestärkt.
Mit dieser umfassenden Revision des grundlegenden Gesetzes zur Unterstützung von psychisch Kranken gelingt also der große Wurf, der die Behandlung psychisch kranker Menschen an die Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte anpasst und die Rechte der Betroffenen und ihrer Angehörigen deutlich verbessert. Damit wird auch ein wichtiger Punkt aus unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag umgesetzt. Es würde uns freuen, wenn dieses Vorhaben eine breite Unterstützung im Parlament erfährt.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Gesetzes in erster Beratung. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist es so beschlossen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12737 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Das bedeutet für die CDU 4 Minuten und für die AfD 3 Minuten und 30 Sekunden Redezeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Die COVID-19-Pandemie stellt alle Berufsgruppen unserer Gesellschaft und insbesondere die Pflege vor besondere Herausforderungen. Mit dem vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommen wir einem ausdrücklichen Wunsch der Pflegekammer Rheinland-Pfalz nach. Diese hat sich vor den Sommerferien schriftlich an die Fraktionen mit der Bitte gewandt, eine zeitlich um einige Monate begrenzte Verschiebung der Kammerwahlen zu ermöglichen.
Als erste Rednerin erlaube ich mir ganz kurz, Artikel 1 des Landesgesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes zu zitieren: „Dem § 8 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: ,Läuft die Amtszeit bis einschließlich 30. April 2021 ab, wird die Dauer abweichend von Satz 1 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.‘“
Meine Damen und Herren, nicht der Wahlakt selbst, der in Briefwahl erfolgt, stellt die Pflege vor Herausforderungen, sondern der Wunsch, eine breite Beteiligung der Pflegefachkräfte zu erreichen. Das gilt insbesondere sowohl für die Altenpflege als auch für die ambulante Pflege. So der Wunsch der Kammer.
In der SPD-Fraktion hat die Pflege schon immer einen hohen Stellenwert und eine gewichtige Stimme, die gehört wird. Verschiebungen von Wahlterminen möchten wir breit diskutieren und daher gleich zu Beginn der Debatte deutlich machen, dass wir uns mit der Frage der Verschiebung
der Kammerwahlen in einer Anhörung im Fachausschuss befassen wollen und wir im für Gesundheit zuständigen Ausschuss dazu seitens der Fraktion der SPD sowohl ver.di als auch die Pflegekammer hören wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben die Kammer gemeinsam mit großer Mehrheit Ende 2014 beschlossen und wollen auch heute der Kammer weiter zur Seite stehen. Die Kammer ist ein Organ der Selbstverwaltung nach dem Heilberufsgesetz. Die Kammer hat uns gebeten, wegen Corona die Amtszeit der Kammerorgane etwas zu verlängern. Seit der Kammergründung hat es immer wieder viel Kritik an der Kammer als solcher gegeben. Ja heute noch steht die Kammer in der Kritik, und viele Pflegekräfte sagen, ich erkenne keine persönlichen Vorteile in der Kammer.
Für uns als Politiker ist es aber wichtig, dem Berufsstand der Pflege eine Stimme zu geben. Die Kammer hat schon jetzt viel Gutes für den Berufsstand der Pflege insgesamt geleistet, was vielleicht nicht jeder Einzelne in der Pflege, der dort beschäftigt ist, bemerkt. Ich erinnere an die Berufsordnung. Ich erinnere an die Weiterbildungsregeln. Sicherlich gibt es noch Verbesserungsbedarf bei der Beitragsordnung und hinsichtlich einer besseren Kommunikation mit den Kammern.
Wir beobachten mit Interesse den weiteren Gründungsprozess von Kammern in Deutschland. Es läuft nicht überall rund wie bei uns, zum Beispiel in Niedersachsen. Wir sehen aber hoffnungsvoll auf Nordrhein-Westfalen. Unser Ziel bleibt die Errichtung einer Bundespflegekammer, die in dieser Zeit wichtiger denn je ist; denn wir haben eine Zeit der Erkenntnis der Systemrelevanz der Pflegeberufe und der Pflegekräfte, denen ich an der Stelle aus diesem Anlass noch einmal herzlich danken möchte.
Wir haben aber auch die Bedenken zur Kenntnis genommen: Bedenken der Universitätsmedizin, Bedenken des Vereins „Pflegestimme – Bündnis aller Pflegekräfte e. V.“ und Bedenken der Gewerkschaft ver.di. Ich erinnere aber daran, diese Kammer ist keine Architektenkammer. Kammer ist also nicht gleich Kammer. Diese Kammer ist auch kein Verein; denn diese Kammer hat ein Alleinstellungsmerkmal. Es handelt sich um eine Pflegekammer in einem systemrelevanten Beruf. Es wäre aus unserer Sicht unver
antwortlich, dem Wunsch der Kammer nicht zu folgen, die vielen Pflegekräfte einem Risiko auszusetzen und in einen Wahlkampf und eine Kampagne zur Neuwahl der Kammer zu schicken.
Ich sage daher allen Beschwerdeführern, ich muss Sie leider heute enttäuschen. Wir werden auf die Anhörung gespannt sein, die Frau Anklam-Trapp schon angesprochen hat. Ich kann aber den Beschwerdeführern versichern, wir werden in der Politik den weiteren Fortgang dieses Prozesses – auf dass er demokratisch und ordentlich abläuft – sehr sorgsam beobachten.
Es geht also nicht nur um den Wahlvorgang – ich erwähnte es –, es geht um das Herausgehen und das Hereingehen in Pflegeeinrichtungen, insbesondere auch in Altenheime, in die ambulante Pflege und in den Bereich der Eingliederungspflege. Hier werden allein 43 % der Pflegekräfte beschäftigt, die in Personenkontakte treten würden, wenn eine solche Kampagne gestartet wird.
Lassen Sie uns gemeinsam nach vorne schauen und nicht formell um Termine streiten; denn es geht um viel mehr. Es geht um eine gerechte Bezahlung in der Pflege. Es geht um bessere Arbeitsbedingungen. Es geht um Delegation und Substitution ärztlicher Handlungen. Es geht darum, nicht nur Applaus zu spenden und den Corona-Bonus für Teilbereiche der Pflege zu zahlen. Es geht um grundsätzlich bessere Arbeitsbedingungen.
Deshalb rufe ich an dieser Stelle ver.di auf, sich als Tarifpartner darum zu kümmern, nach Möglichkeiten, die die Gewerkschaft als Tarifpartner hat, für eine bessere Bezahlung einzutreten und dafür zu sorgen. Das können wir in der Politik nicht. Ergreifen Sie jetzt die Chance. Die Politik gibt Ihnen die Rahmenbedingungen. Kämpfen Sie für deutliche Gehaltsverbesserungen in der Pflege,
dann wäre dem Berufsstand insgesamt eine angemessene Wertschätzung entgegengebracht. Das Streiten um einen Aufschub des Termins hilft einer Sache im Wesentlichen nicht.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach § 8 Abs. 2 Heilberufsgesetz beträgt die Amtszeit der betroffenen Kammerorgane fünf Jahre. Entsprechend der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs fällt das Ende der Amtszeit einiger Kammerorgane in
ich zitiere – „eine Zeitspanne, in der die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl neuer Kammerorgane aufgrund der pandemischen Lage nicht sichergestellt werden kann“.
Um welche Kammerorgane es sich konkret handeln soll und wann deren Amtszeiten denn nun enden werden, erschließt sich jedoch nicht. Inwieweit eine Wahl neuer Kammerorgane tatsächlich nicht sichergestellt werden kann, lässt sich anhand der Begründung des Gesetzentwurfs ebenfalls nicht nachvollziehen. Hier erfolgt lediglich pauschal der Verweis auf eine pandemische Lage. Wieso etwa die Durchführung einer Briefwahl nicht möglich sein soll, bleibt offen.
Aufgrund der gesetzlichen Hygienebestimmungen dürfte eine Wahl derzeit zumindest mit erheblichen Erschwernissen verbunden sein. Insoweit könnte der vorliegende Entwurf auf den ersten Blick pragmatisch sein, um die Handlungsfähigkeit der Kammern zu erhalten. Erstaunlich sind aber die vorliegenden Zeiträume. Betroffen sein sollen Amtszeiten, die bis einschließlich 30. April 2021 ablaufen. Wir haben heute den 26. August 2020. Wir reden also über acht Monate.
Zudem sollen sich die Amtszeiten der jeweiligen Kammerorgane aufgrund der vorgesehenen Regelungen dann bis zum 31. Dezember 2021 verlängern – weitere acht Monate. Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch jetzt im September wären rechnerisch Verlängerungen der Amtszeiten um gut eineinviertel Jahre möglich, und das bei einer Amtszeit von grundsätzlich fünf Jahren. Mit dem pauschalen Verweis auf eine pandemische Lage lässt sich das jedenfalls aus unserer Sicht nicht rechtfertigen.
Es mag sein, dass man eine nähere Begründung bei einem Gesetzentwurf, über den sich die übrigen Fraktionen im Vorfeld der Plenarsitzung verständigt haben, nicht für notwendig erachtet. Allerdings sorgen die erheblichen Verlängerungen der Amtszeiten und die dürftige Begründung nicht nur bei meiner Fraktion, sondern auch bei Mitgliedern der betroffenen Kammer für Irritationen. Eine Onlinepetition gegen dieses Gesetzesvorhaben wurde in weniger als 24 Stunden bereits viermal unterzeichnet. Ganz offensichtlich hält sich die Begeisterung für eine derartige Hinterzimmerpolitik bei zahlreichen betroffenen Kammermitgliedern in Grenzen.
Meine Damen und Herren, die Begrenzung von Amtszeiten und die regelmäßige Durchführung von Wahlen haben gute Gründe. Ich glaube, darüber müssen wir nicht diskutieren. Sicher kann man aus pragmatischen Gründen im Einzelfall Ausnahmeregelungen treffen, aber nicht in diesem Umfang mit einer derartig pauschalen Begründung. Um es ganz offen und ehrlich zu sagen: Dieser Gesetzentwurf ist gegenüber den betroffenen Kammermitgliedern eine Unverschämtheit und offenbart ein erschreckendes Maß an Geringschätzung diesen gegenüber.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem größten Teil meiner Vorredner kann ich mich anschließen, besonders dem Dank, den ich für die FDPFraktion an alle Pflegekräfte von dieser Stelle aus weitergeben darf.
Wir haben in vielerlei Punkten über die Auswirkungen der pandemischen Lage gesprochen. Durch die Änderung des Heilberufsgesetzes ist ein Weg geschaffen, der die Handlungsfähigkeit der Kammerogane gewährleisten kann. Die Änderung des Heilberufsgesetzes zeigt, dass wir in Rheinland-Pfalz den Auswirkungen der Pandemie mit Weitsicht entgegentreten müssen. Wir wissen doch heute noch gar nicht, und zwar in gar keinem Bereich – weil die Vorrednerin eben die Fristen angesprochen hat –, wie lange sich gewisse Auswirkungen überhaupt auswirken werden oder können oder was noch auf uns zukommt.
Es ist Aufgabe der Politik, im Rahmen der möglichen Freiheit Handlungsräume zu schaffen. Genau hierdurch sparen wir bürokratische Abläufe ein, da das Abfassen einer Regelung zum Außerkrafttreten der Gesetzesänderung entbehrlich wird. Die Bewältigung der Corona-Pandemie zeigt uns, wie wir während und nach der Krise effizienter arbeiten müssen und können. Aufgrund von geltendem Recht und aufgrund von Verordnungen, die in der Pandemie und in der Krise geschaffen wurden, braucht es unserer Ansicht nach temporäre Änderungen, um Rechtssicherheit zu schaffen und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, den demokratischen Prozess, den sie durchlaufen wollen, geordnet zu durchlaufen und unserer Verantwortung zur Gesundheitsversorgung nachzukommen.
Zu dieser Verantwortung gehört die geplante Anhörung, wie sie schon erwähnt wurde, um alle zu Stimmen zu hören. Darauf freue ich mich.