Kathrin Anklam-Trapp

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch eine ganze Reihe von gesetzlichen Initiativen hat die von den Koalitionsfraktionen getragene Landesregierung in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige pflegerische Versorgung nachweislich optimiert. Aus guten Gründen haben wir stets darauf geachtet, dass aufeinander abgestimmte Strukturen für die ambulante und die stationäre pflegerische Versorgung entwickelt werden.
Dabei war es stets unser Ziel, dem breiten gesellschaftlichen Wunsch zu entsprechen, eine den individuellen pflegerischen Erfordernissen entsprechende Versorgung zu Hause, also in der gewohnten häuslichen Umgebung, zu garantieren: Die qualifizierte Pflegeberatung durch die regional verorteten 135 Pflegestützpunkte, die Demenznetzwerke oder die erleichterte Anerkennung der Nachbarschaftshilfen bei hauswirtschaftlichen Leistungen, um nur einige Beispiele zu nennen, sind wichtige Elemente in der Unterstützung Angehöriger bei der Erbringung von Pflegeleistungen im häuslichen Bereich.
Die schon jetzt bestehende Möglichkeit, Geldleistungen aus der Pflegeversicherung mit Sachleistungen zu kombinieren, hat sich in der Praxis bewährt; denn damit wird sichergestellt, dass die Qualität der pflegerischen Versorgung im Vordergrund steht. Geldleistungen an Angehörige und die professionellen Leistungen durch ambulante Pflegedienste werden nicht zulasten der Pflegebedürftigen in eine gegenseitige Konkurrenz gesetzt.
Genau diese Befürchtung verbindet sich hingegen mit dem grundlegenden Ansatz des hier zur Beratung anstehenden Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion. Der Anspruch auf Zahlung eines Landespflegegelds entstünde nämlich erst bei überwiegender Inanspruchnahme von Pflegegeld der Pflegeversicherung, ein Anreiz, der zulasten der professionellen Versorgungsqualität gehen könnte. Im Übrigen wären die im Gesetzentwurf vorgesehenen und nach Pflegegraden gestaffelten Jahresbeiträge auf den Monat umgerechnet kaum geeignet, um die häusliche Pflege finanziell spürbar zu unterstützen.
Die AfD-Fraktion kalkuliert die Kosten zulasten des Landeshaushalts in Höhe von rund 45 Millionen Euro. Damit wird deutlich, die Belastung des Landeshaushalts wäre enorm, die Entlastung pflegender Angehöriger hingegen marginal.
Kurzum: Kein wirklicher Effekt für Betroffene und nur schwerlich finanzierbar. Der Gesetzentwurf der AfDFraktion geht deshalb in die falsche Richtung.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns vielmehr auch angesichts der aktuellen Vorschläge des Bundesgesundheitsministers für eine umfassende Reform der Pflege sinnvollerweise darauf konzentrieren, im Pflegeversicherungsrecht neue Kriterien für regelmäßige Anpassungen des Pflegegelds zu definieren.
Vielen Dank.
....... 7268, 7274 Abg. Hedi Thelen, CDU:............. 7269, 7275 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:............ 7270, 7275 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7271, 7276 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie: 7272 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7272
Grüne Günstlingswirtschaft hat System – Gericht rügt neuerlich Besetzungswillkür in Ministerien auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13007 –........... 7276
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die telemedizinische Versorgung gilt unabhängig von der aktuellen Corona-Krise als weiterer Baustein der Patientenversorgung, der insbesondere im ländlichen Raum die hausärztliche Versorgung sichern soll. Gerade mit Blick auf die starke Arbeitsbelastung der Hausärztinnen und Hausärzte und die Notwendigkeit, den Hausarztberuf attraktiver zu machen, ist eine fachliche, qualitative Patientenversorgung per Telemedizin von besonderer Bedeutung.
Die telemedizinische Assistenz ist dabei das entscheidende Bindeglied zwischen Patient und Hausarzt. TMA bedeutet, modern, innovativ und digital gestützt große ländliche Räume mit einer optimierten medizinischen Versorgung zu erreichen und die Patienten in den Vordergrund der Versorgung zu rücken.
Meine Damen und Herren, der aktuelle Start des Pilotprojekts in Rheinland-Pfalz erfolgte coronabedingt um zwei Monate verzögert. Die Schulung der 46 Fachkräfte hat aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln diese kurze Verzögerung gerechtfertigt. Umso mehr freuen wir uns jetzt, dass aktuell in vier ausgewählten ländlichen Regionen, nämlich im Landkreis Alzey-Worms, in Bad Bergzabern/Dahn,
in Betzdorf/Kirchen/Wissen und in Daun, insgesamt 24 Hausarztpraxen mit bis zu 56 Ärztinnen und Ärzten sowie 46 geschulten TMA (Telemedizin-Assistentinnen und -Assistenten) teilnehmen.
Meine Damen und Herren, die Patientensicht möchte ich dabei besonders beleuchten; denn vor allem für viele chronisch kranke Menschen ist bereits der Weg zum Arzt und zurück nach Hause mit Anstrengungen, Aufregung und manchen Umständen verbunden. Vieles muss organisiert und bewältigt werden. Hinzu kommen Wartezeiten und die Sorge vor Ansteckung mit anderen Erkrankungen. All dies entfällt durch den Hausbesuch einer TMA. Zu Hause, in der gewohnten Umgebung, erhält der Patient durch nun vorhandene digitale Möglichkeiten eine bestmögliche Versorgung.
Wie funktioniert das konkret? Im Auftrag des Hausarztes besucht die TMA die Patienten zu Hause. Ausgestattet mit einem Tablet-PC und einer Internetverbindung zum Hausarzt hat die TMA die Möglichkeit, alle Vitalparameter zu prüfen und direkt in die Hausarztpraxis zu senden. Dazu gehören die Sauerstoffkontrolle im Blut mithilfe von Oximetern, eine Blutzuckermessung, um Diabetespatienten zu versorgen, eine Blutdruckmessung und eine Pulskontrolle, eine digitale Fieberkontrolle und sogar ein 12-Kanal-EKG, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu diagnostizieren.
Die Zeit für ein Gespräch mit dem Patienten ist dabei nicht minder wichtig und fließt in die Konsultation mit ein. Die TMA verschafft sich dabei Kenntnis über wichtige Parameter zum Allgemeinbefinden des Patienten. Ist der Patient
gut ansprechbar, bei gut versorgtem Ernährungszustand und ausreichend mit Flüssigkeit versorgt? Ist beispielsweise die Erkältung gut abgeklungen? Und vieles andere mehr.
All diese Befunde finden digital unmittelbar den Zugang zum behandelnden Hausarzt. Sollte es erforderlich sein, kann dieser direkt den telefonischen Kontakt suchen, intervenieren und beispielsweise in ein Krankenhaus einweisen oder eine fachärztliche Konsultation empfehlen.
Ein besonderes Alleinstellungsmerkmal in Rheinland-Pfalz ist im bundesweiten Vergleich die besondere Möglichkeit, ein Elektroauto zur Mobilitätssteigerung der TMA zu leasen. Davon haben immerhin zwölf Praxen Gebrauch gemacht. Besonders begrüße ich an dieser Stelle, dass sich alle gesetzlichen Krankenkassen an diesem Pilotprojekt durch zusätzliche Honorarzahlungen an die mitwirkenden Praxen finanziell beteiligen.
Mein besonderer Dank an dieser Stelle gilt Frau Dr. Barbara Römer aus Saulheim, die dankenswerterweise im Versuchsgebiet Alzey bereit ist, eigene Erfahrungen mit dem Projekt der TMA zu sammeln. Frau Dr. Römer ist die Vorsitzende des Hausärzteverbands Rheinland-Pfalz und hat unter CoronaBedingungen in den letzten Monaten gemeinsam mit ihren Fachkolleginnen und Kollegen, den Hausärzten, bereits viel für die Patientenversorgung geleistet, insbesondere in Bezug auf chronisch kranke Patienten. Umso mehr freut es mich, dass neue gemeinsame Wege gegangen werden und Frau Dr. Römer das rheinland-pfälzische Pilotprojekt so aktiv unterstützt.
Nach ihrer Meinung kann die TMA die hohe Arbeitsbelastung von Hausärztinnen und Hausärzten reduzieren und dabei die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern.
Schließlich danke ich für die SPD-Fraktion Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler für dieses innovative digitale Projekt in Rheinland-Pfalz, das – davon bin ich überzeugt – auch die Attraktivität des Hausärzteberufs steigern wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es einmal so: Ich habe keinen Hausarzt in all den Jahren kennengelernt, der nicht immer wieder darüber berichtet, wie viel Zeit er bei Patientenbesuchen zu Hause auf der Straße, auf der Landstraße, verbringt. Ich
glaube, wir können alle einschätzen, wie wertvoll seine Zeit für die Patientenversorgung in der Praxis ist.
Es ist doch selbstverständlich, sehr geehrte Frau Kollegin Thelen, dass die TMA für die Hausärzte kein Heilsbringer ist, wie wir es verkünden. Sie ist aber ein ganz wichtiger weiterer Baustein.
Wir haben in Rheinland-Pfalz damals die VERAH (Versor- gungsassistentin in der Hausarztpraxis) als erste Assistenzkraft eingeführt. Mittlerweile ist die NäPa (Nicht-ärztliche Praxisassistentin), die Hausärzteassistenz, bei den Patientinnen und Patienten. Diese sind aber alle nicht ausgerüstet, alle nicht ausgestattet. Jetzt haben wir durch die TMA die große Möglichkeit der wirklichen Versorgung und der Erfassung der Vitalparameter.
Frau Thelen, es geht nicht darum, dass wir sagen, die TMA ersetzt den Hausarzt. Das haben Sie provokativ gesagt, aber das ist nicht der Fall. Sie reden es schlecht.
Das alleinige Schlechtreden ist keine Alternative zu dem weiteren Baustein, den wir präsentieren und hinter dem wir stehen; denn der digitale Weg muss auch für die Patientenversorgung ermöglicht werden. Dieser Baustein der TMA führt dazu, dass Patienten im ländlichen Bereich versorgt werden. Außerdem wollen wir den Hausärzteberuf attraktiver machen.
Meine Damen und Herren, wir reden seit vielen Jahren über den Beruf der Hausärzte und wissen natürlich auch, dass die Studierenden an den Universitäten sagen: HustenSchnupfen-Doktor will ich nicht werden.
Nein! Der Hausarzt ist ein hoch qualifizierter Beruf, der die Patienten im ländlichen Raum von der Wiege bis zur letzten Stunde versorgt. Dieser wird durch die TMA, durch hoch spezialisierte Menschen, unterstützt, die in der Hausarztpraxis mit den neuen Möglichkeiten digital verknüpft sind.
Der Vorschlag der CDU ist mantramäßig der gleiche, nämlich die Medizinstudierendenquote zu erhöhen. Punkt! Das allein reicht aber nicht. Wir haben die Landarztquote und gegen die Stimmen der CDU die ÖGD-Quote (Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst) eingeführt.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass es seit dem 1. September in Rheinland-Pfalz heißt: Telemedizinische Assistenz – zu Ihnen unterwegs.
Vielen Dank.
....... 7089 Abg. Michael Wäschenbach, CDU:....... 7090 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:............ 7090 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7091 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7091 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie: 7092
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12737 – an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und an den Rechtsausschuss.......... 7092
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Entschuldigt:
Abg. Jens Ahnemüller, fraktionslos, Abg. Simone Huth-Haage, CDU, Abg. Johannes Zehfuß, CDU; Philipp Fernis, Staatssekretär, Clemens Hoch, Staatssekretär.
105. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 26. August 2020
Beginn der Sitzung: 14:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Die COVID-19-Pandemie stellt alle Berufsgruppen unserer Gesellschaft und insbesondere die Pflege vor besondere Herausforderungen. Mit dem vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommen wir einem ausdrücklichen Wunsch der Pflegekammer Rheinland-Pfalz nach. Diese hat sich vor den Sommerferien schriftlich an die Fraktionen mit der Bitte gewandt, eine zeitlich um einige Monate begrenzte Verschiebung der Kammerwahlen zu ermöglichen.
Als erste Rednerin erlaube ich mir ganz kurz, Artikel 1 des Landesgesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes zu zitieren: „Dem § 8 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: ,Läuft die Amtszeit bis einschließlich 30. April 2021 ab, wird die Dauer abweichend von Satz 1 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.‘“
Meine Damen und Herren, nicht der Wahlakt selbst, der in Briefwahl erfolgt, stellt die Pflege vor Herausforderungen, sondern der Wunsch, eine breite Beteiligung der Pflegefachkräfte zu erreichen. Das gilt insbesondere sowohl für die Altenpflege als auch für die ambulante Pflege. So der Wunsch der Kammer.
In der SPD-Fraktion hat die Pflege schon immer einen hohen Stellenwert und eine gewichtige Stimme, die gehört wird. Verschiebungen von Wahlterminen möchten wir breit diskutieren und daher gleich zu Beginn der Debatte deutlich machen, dass wir uns mit der Frage der Verschiebung
der Kammerwahlen in einer Anhörung im Fachausschuss befassen wollen und wir im für Gesundheit zuständigen Ausschuss dazu seitens der Fraktion der SPD sowohl ver.di als auch die Pflegekammer hören wollen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Schnell, konsequent und erfolgreich, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das war das Pandemie-Management unserer Landesregierung unter der Führung von Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Am 11. März 2020 erklärte die WHO die bisherige CoronaEpidemie zur weltweiten Pandemie. Bereits am 19. März meldete Italien erstmals mehr Todesopfer als China. Der Ausbruch der neuen Lungenkrankheit breitete sich weiter aus über Frankreich, Spanien, USA und Lateinamerika. Weltweit sprechen wir von etwa 9 Millionen nachgewiesenen Fällen mit inzwischen 470.000 Todesfällen.
In Rheinland-Pfalz haben sich insgesamt 6.914 Menschen infiziert, von denen immerhin 235 Menschen leider gestorben sind. 6.530 Menschen gelten als genesen, und aktuell haben wir 149 infizierte Menschen in Rheinland-Pfalz.
Wie rasend schnell sich COVID-19 ausbreiten kann und dass die strengen COVID-Regeln notwendig sind, sieht man aktuell in Nordrhein-Westfalen beim Fleischwerk Tönnies mit schätzungsweise über 2.000 infizierten Menschen – erschreckende Infektionszahlen, die sich rasend schnell erhöhen.
Im Vergleich sind wir in Rheinland-Pfalz bisher glimpflich davongekommen. Allerdings ist dies kein Zufall, sondern klarem Handeln geschuldet: mit der verabschiedeten „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ – das Konzept folgt dem Dreiklang Gesundheit schützen, Freiheitsrechte bewahren, Wirtschaft stärken –, mit dem „Corona-Bündnis Rheinland-Pfalz – gemeinsam die Krise bewältigen“ und mit dem Setzen von Impulsen für die Zukunftsstrategie.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat im Corona-Bündnis Rheinland-Pfalz über 70 Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Organisationen und Institutionen des Landes
versammelt, die für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen relevant sind und das gesellschaftliche Leben abbilden. Hinzu kommt die gute Kommunikation des Kabinetts zur Ansteckungsgefahr und die ständige Fortschreibung erforderlicher Maßnahmen, um die Bevölkerung zu schützen.
Aber das Wichtigste ist das Verständnis. Die Menschen in Rheinland-Pfalz haben sich äußerst diszipliniert, vernünftig und umsichtig verhalten. Dafür gilt seitens der SPDFraktion unser uneingeschränkter Dank; denn ohne dieses umsichtige Verhalten – da bin ich mir sicher – hätten wir diese Krise nicht so bald in den Griff bekommen, und dabei haben die Menschen einiges sehr persönlich ertragen müssen.
Am 17. März erkennen wir in Rheinland-Pfalz die ersten Infektionen nach dem Wintersportaufenthalt in Tirol. Bereits am 19. März tritt die Erste Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Mit diesem Rechtsrahmen gibt es Einschränkungen – wir haben es vorhin schon gehört –, Schul- und Kitaschließungen, Verbot von Besuchsrechten in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Schließungen von Restaurants und Cafés, Grenzschließungen. Große Teile der Wirtschaft erleben einen nie dagewesenen Shutdown. 40.000 Betriebe in Rheinland-Pfalz befinden sich in Kurzarbeit.
Der Einzelhandel und der Zuliefererbetrieb funktionieren, und die Bevölkerung in unserem Land ist zu jeder Zeit gut versorgt.
Welt-, bundes- und natürlich auch landesweit sind Schutzund Desinfektionsmittel knapp, und dennoch gelingt es dem Ministerium mit dem zuständigen Landesamt für Versorgung immer, die nötigen Ausrüstungsgegenstände zu besorgen. Sehr geehrte Frau Ministerin Sabine BätzingLichtenthäler, das Gesundheitssystem in Rheinland-Pfalz stand vor einer großen Herausforderung, und es hat funktioniert.
In Rheinland-Pfalz werden fünf Schwerpunktkliniken für Corona-Patienten gebildet, Fieberambulanzen werden eingerichtet, um Abstriche auch im größeren Bereich möglich zu machen, Corona-Ambulanzen werden eingerichtet, um mehrfach erkrankte Patienten zu behandeln. Die Beatmungsplätze im Land werden verdoppelt und in kürzester Zeit über 2.000 Pflegefachkräfte entsprechend geschult.
Schon am 25. März machen wir für das Nachbarland Frankreich die Grenzen auf, um Hilfe für schwersterkrankte COVID-19-Patienten zu ermöglichen.
Unsere Ministerpräsidentin macht den Menschen in dieser schweren Zeit Mut. In ihrer Fernsehansprache appelliert sie an die Bürgerinnen und Bürger: Reisen Sie nicht, verzichten Sie auf größere Ausflüge. Spazieren, Joggen, Radfahren sind ausdrücklich erwünscht, und die Nachbarschaftshilfe, das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, ist in unserem Land bemerkenswert.
Bereits am 27. März tritt die Dritte CoronaBekämpfungsverordnung in Kraft. Dieses Plenum tritt zusammen und beschließt in Rekordzeit das größte Stützungspaket in der Geschichte von Rheinland-Pfalz – 3,3 Milliarden Euro zur Bewältigung der Pandemie,
davon als erstes Bundesland 100 Millionen Euro Soforthilfe für die Kommunen.
Mehr im zweiten Teil. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Eine Krise ist wie ein Brennglas. Es macht in Rheinland-Pfalz überaus deutlich, dass man sich auf die Landesregierung verlassen kann.
Ich sprach in der ersten Runde davon, dass am 27. März 2020 bereits der erste Nachtragshaushalt in Höhe von 3,3 Milliarden Euro zur Bewältigung dieser Pandemie und damit das größte Unterstützungspaket in der Geschichte von Rheinland-Pfalz beschlossen wurde, zumindest bis zu diesem Zeitpunkt: 3,3 Milliarden Euro, davon als erstes Bundesland 100 Millionen Euro direkt für die Kommunen, 100 Millionen Euro bereits, um für unsere Bevölkerung den notwendigen Impfstoff besorgen zu können, und einen Bürgschaftsrahmen in einer Höhe von 2,2 Milliarden Euro zur Unterstützung der Wirtschaft und damit der Arbeitsplätze der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer.
Meine Damen und Herren, wir haben es gehört, inzwischen
sind wir bei der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung angelangt und haben wirklich gute und beruhigende Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz. Im Moment befinden wir uns ein bisschen auf dem Weg zur Normalität: Kindergärten öffnen, Schulen beginnen mit dem Regelunterricht, Handwerk, Industrie und Handel arbeiten wieder.
In dieser Woche finden Lehrabschlussprüfungen statt, und junge Menschen haben ihre Facharbeiterprüfungen abzulegen. Die Vereine – ich wohne neben einem Fußballplatz – trainieren wieder Sportaktivitäten, und Reisen sind jetzt wieder möglich, wenn auch begrenzt.
Die AHA-Regeln sind und werden weiterhin einzuhalten sein. Wir müssen alle lernen, mit dem Virus zu leben und sich und andere vor Infektionen zu schützen. Das Tragen der Alltagsmaske, die Hygieneregeln und der Abstand sind einzuhalten, meine Damen und Herren, zumindest bis ein Impfstoff oder ein geeignetes Medikament zur Behandlung dieser schweren Erkrankung zur Verfügung steht.
Ich komme zum Schluss und möchte gerne noch mit Erlaubnis des Präsidenten ganz kurz aus der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin zitieren: „Wir können mutig sein, aber wir dürfen nicht übermütig werden; denn die Pandemie ist natürlich noch nicht vorbei. Es ist ein Trugschluss zu glauben, Politik habe unnötig Panik verbreitet, weil uns das Virus nicht so hart getroffen hat [wie andere Länder].“
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns weiter gemeinsam an der Bewältigung der Pandemie arbeiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin, die Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Pflege 2.0 für die Jahre 2018 bis 2022 wurde bereits im letzten Jahr in regionalen Pflegedialogen landesweit vorgestellt. Welches Feedback konnte die Landesregierung von der Basis aus ihrer Veranstaltungsreihe mitnehmen?
Sehr geehrte Frau Ministerin, in Rheinland-Pfalz gibt es 78 Krankenpflegeschulen, die gerade im Sinne der Ausbildung eine ganz besondere Arbeit leisten. Gibt es Möglichkeiten seitens des Landes, diese Krankenpflegeschulen zu unterstützen, und welche wären das?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verbesserungen in der Pflege sind uns wichtig und sind fortlaufend notwendig. Wir setzen uns immer und stetig dafür ein. Deshalb warten wir nicht auf den Antrag der CDU-Fraktion,
sondern setzen die Vorgaben des Bundes zur Konzertierten Aktion Pflege längst und weit umfangreicher ein, als uns der Bund dies vorschlägt. Weil wir das in RheinlandPfalz immer tun, sind wir das Pflegeland Nummer 1 in Deutschland.
Dabei verkennen wir nicht die Herausforderung beim Fachkräftebedarf, die notwendige bessere Bezahlung in diesem ach so herausfordernden Beruf zu meistern. Die Einführung eines flächendeckenden Tarifmindestlohns für die Pflege ist dabei eine der Antworten, für die wir uns einsetzen.
Herr Wäschenbach, verehrte CDU-Fraktion, wir lehnen den Antrag ab, weil wir in Rheinland-Pfalz das Papier der Konzertierten Aktion Pflege der Bundesregierung mehr als erfüllt haben, und dies bereits viel früher. Wir in RheinlandPfalz gehen weit darüber hinaus. Weil Ihnen nichts anderes einfällt und Sie so gern auch in diesem Dezemberplenum den Punkt der Pflege auf der Tagesordnung haben, erwärmen Sie diese Debatte mit der Argumentation, die wir im Juni im Ausschuss und im September im Plenum bearbeitet haben, heute noch einmal im Plenum.
Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus dem Protokoll der Plenarsitzung vom 19. September, auf der Seite 5910 nachzulesen. Herr Wäschenbach, da war es ein bisschen unruhig, Sie konnten meinen Ausführungen nicht folgen, und ich habe Sie gebeten, lesen Sie doch einfach einmal nach, was die Landesregierung in ihren Papieren zur Fachkräfte- und Qualifizierunginitiative Pflege 2.0 schreibt. Sie haben, im Protokoll nachzulesen, geantwortet: „Habe ich!“ – Herr Kollege Wäschenbach, Sie sagten, Sie haben es gelesen. Ach, es wäre schön gewesen, Sie hätten es auch verstanden.
Mit jeder Debatte, in der Sie die Pflege als kritischen, schweren und psychisch belastenden Beruf darstellen, erweisen Sie der Pflege einen Bärendienst. Ja, der Beruf der Pflege ist anspruchsvoll, aber auch unglaublich wertvoll. Für viele engagierte Pflegefachkräfte ist es der beste Beruf der Welt. Sie leisten an 365 Tagen 24 Stunden von früh bis spät in die Nacht einen unschätzbaren Dienst.
Die Verweildauer einer Pflegefachkraft beträgt aufgrund von Schichtarbeit und aufgrund des Belastungsdrucks bei der Arbeit und natürlich auch aus privaten Gründen leider im Durchschnitt nur sieben Jahre. Das und vieles andere müssen wir ändern, und das machen wir. Die Rahmenbedingungen zu verändern, ist eine Aufgabe für unseren Beruf.
Herr Professor Dr. Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin, hat dies im Ausschuss am Dienstag dankenswerterweise deutlich gemacht, indem er sehr wertschätzend gesagt hat: Diese Dienste bedeuten für eine Pflegefachkraft auch, dass ein ganz normales Privatleben, zum Beispiel Singen im Chor, quasi unmöglich wird, weil man jede zweite Probe verpasst. – Was das über Jahre für die Familie, die Freunde absehbar bedeutet, ist ganz unbeschreiblich.
Deswegen ist es ganz klar: Der Pflegeberuf ist ein besonders wichtiger Beruf in unserer Gesellschaft. Er verdient höchste Anerkennung.
Wir brauchen Botschafter für die Pflegeberufe. Deswegen begrüße ich es, wenn mehr Öffentlichkeitsarbeit zur Aufwertung der Pflege stattfindet, zum Beispiel Peer-toPeer, um an Schulen Begeisterung zu wecken und junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Kein Auszubildender soll sich in der Gesellschaft rechtfertigen müssen, dass er oder sie den Pflegefachberuf erlernt.
Den ver.di-Tarifabschluss begrüßen wir auch. Aber das ist Sache der Gewerkschaften und nicht Sache der Politik.
Meine Damen und Herren, jede weitere Fachkraftlücke erhöht die Belastung in der Pflege und verschlechtert die Arbeitsbedingungen. Dazu haben wir ein Maßnahmenpaket beschlossen, das ich gerne wiederholen kann, oder ich verweise auf meine Rede im September. Herr Wäschenbach, dort können Sie das nachlesen. Oder ich habe noch Gelegenheit, bei einer blauen Karte darauf im Einzelnen und in Ruhe einzugehen. Darüber würde ich mich sehr freuen.
Meine Damen und Herren, seitens der SPD-Fraktion sind wir Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und der Landesregierung sehr dankbar, dass wir in Rheinland-Pfalz weit voraus sind. Die Konzertierte Aktion Pflege seitens der Bundesregierung begrüßen wir, aber wir wollen und werden in Rheinland-Pfalz nicht hinter unseren Möglichkeiten zurückbleiben.
Vielen Dank.
Ich habe drei Minuten, oder?
Herr Wäschenbach, wir lehnen Ihren Antrag ab. Das habe ich ganz deutlich gesagt. Und zwar lehnen wir Ihren Antrag ab zur Berichterstattung einmal im Jahr, beginnend im Jahr 2020, weil wir als Landesregierung viel mehr tun und weit voraus sind. Es ist jetzt die 55. Rede im Plenum zum Thema „Pflege“. In jedem Ausschuss und in jedem Plenum stellen wir dar, was wir in Rheinland-Pfalz tun. Dass wir den Bestand halten und das Programm des Bundes schon längst erfüllen, habe ich ausgeführt.
Ich könnte noch einmal auf die einzelnen Punkte zurückkommen. Ich habe sie mir für meine Beantwortung Ihrer Kurzintervention mitgebracht. Doch! Eigentlich könnte ich
es jetzt wirklich nutzen. Wir brauchen 10 % mehr Ausbildungsplätze. Diese sind gefordert. Das ist einer der Punkte. Ist das richtig?
Wir haben in Rheinland-Pfalz in der Pflegeausbildung – und zwar gemeinsam mit den Partnern, das macht man nicht allein, sondern das macht man mit den Krankenhäusern, mit Ambulanten Pflegediensten, mit Unterstützung der Kammer, der Pflegegesellschaft und vielen anderen Partnern mehr – die Ausbildungsplatzkapazitäten von 6.760 um 1.030 Plätze auf 7.790 Ausbildungsplätze erweitert.
Das ist weitaus mehr als das, was der Bund fordert. Deswegen ist Rheinland-Pfalz so gut, Herr Wäschenbach, weil wir darüber hinausgehen, weil wir eben das Pflegeland sind. Wenn es uns mit gemeinsamen Anstrengungen gelingt, dass wir mit der Umstellung auf die Generalistik keinen Pflegeausbildungsplatz verlieren, dann sind wir damit ganz weit vorne in Rheinland-Pfalz.
Wir in Rheinland-Pfalz haben sogar die pädagogische Ausbildung an der Pflegefachkraftschule, die Akademisierung, die Ausbildung in allen Bereichen, ob Kinderpflege, Altenpflege. Wir haben es in Rheinland-Pfalz gut vorbereitet, und wir reden es nicht schlecht. Wir arbeiten weiter.
Wir sorgen mit dem Krankenhausstrukturfonds dafür, dass jeder dieser Ausbildungsplätze gefördert werden kann, und zwar von 150 Euro auf nunmehr 400 Euro. Das ist praktische Hilfe für die, die die Ausbildung machen. Das ist wichtig.
Ohne Ihre Zustimmung im Haushalt, Herr Wäschenbach, haben wir, die Koalitionsfraktionen, 700.000 Euro pauschale Mittel bewilligt, um die Mietkosten für die Ausbildungsstätten mitzutragen. Das ist echte Hilfe, damit Ausbildung in Rheinland-Pfalz möglich wird.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen neben der Ausbildung natürlich auch die Akademisierung; denn wir wollen, dass Krankenpfleger Karriere machen können. Wir wollen die Akademisierung, und wir wollen die Hilfsberufe. All das tun wir, indem wir multiprofessionelle Pflege in Rheinland-Pfalz möglich machen.
Ich könnte noch weiter ausführen. Aber ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass Sie weit hinter den Möglichkeiten zurückbleiben. Wir in Rheinland-Pfalz tun das nicht.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Der Antrag der CDU-Fraktion ist in der Sache gut gedacht, greift aber leider zu kurz. Wir als Koalitionsfraktionen wollen möglichst sofort die Kosten für Kinderwunschbehandlung übernehmen und langfristig gesetzlich verankern.
Auf das laufende Handeln der verschiedenen Ministerien komme ich noch gezielt zu sprechen.
In Deutschland leben im Moment etwa 800.000 Paare mit Kinderwunsch. Diese Paare befinden sich oftmals jahrelang sowohl einer in medizinischen als auch psychosozialen Extremsituation und leiden massiv unter der ungewollten Kinderlosigkeit. Paare mit Kinderwunsch nehmen große Hürden und Belastungen in Kauf, dabei ist das Genehmigungsverfahren zur Kostenübernahme oftmals noch die kleinste zu nehmende Hürde.
Sieben Jahre nach der letzten Bundesratsinitiative ist die Zahl der Länder, die eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht haben, auf neun Bundesländer angestiegen. Ich rechne damit, dass alsbald Bayern nachfolgt, und wenn wir das heute so beschließen, eben auch Rheinland-Pfalz als elftes Land dabei sein wird.
Sehr geehrte Frau Kollegin Huth-Haage, nicht auf Ihren Antrag, sondern vielmehr auf erfolgreiche Zusammenarbeit mit verschiedenen Häusern in Bund und Land ist zurückzuführen, dass wir ein wirklich gutes Regierungshandeln haben.
Für die SPD-Fraktion begrüße ich an dieser Stelle ausdrücklich den guten und den engen Austausch zwischen
der Bundesministerin, Frau Dr. Franziska Giffey,
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und unserer Gesundheitsministerin,
Frau Sabine Bätzing-Lichtenthäler;
denn so kann die Landesregierung ein eigenes Förderprogramm anstreben, um damit der freiwilligen Bund-LänderKooperation beizutreten, und das schnellstmöglich. Idealerweise könnten so noch im Verlauf des kommenden Jahres 2020 die Finanzmittel bereitstehen.
Das wollen Sie. Frau Huth-Haage, Sie wollen den Paaren helfen, und das möglichst bald. So habe ich Sie in der Begründung Ihres Antrags verstanden.
Laut Förderrichtlinie des Bundes haben Anspruch auf eine Kinderwunschbehandlung nach § 27 a SGB V ausschließlich Personen, die miteinander verheiratet sind, nach ärztlicher Feststellung und nur wenn eine ausreichend erfolgreiche Kinderwunschbehandlung diagnostiziert ist, und dann für insgesamt drei Versuche.
Welch einem hohen Druck Paare mit Kinderwunsch dabei ausgesetzt sind, ist in der Definition selbst abzulesen. Nach einer eingeholten Zweitarztmeinung und einer ausreichenden intensiven Information über die hohen bestehenden Belastungen sowohl in medizinischer als auch psychosozialer Hinsicht wird in Rheinland-Pfalz an verschiedene Kinderwunschzentren mit der Zulassung nach § 121 a überwiesen.
50%ige Kassenmittel und die Kofinanzierung von Bund und Land erhalten dann Versicherte ab 25 Jahren, Frauen bis 40 Jahre, Männer bis 50 Jahre.
Eine Kryokonservierung von Ei, Samen oder Keimzellen – auch das ist ein wichtiges Thema – ist bei den oben genannten Voraussetzungen für Paare möglich, wenn zum Beispiel keimzellenschädigende Therapien erforderlich sind.
Die Förderrichtlinie des Bundes wurde zuletzt im Jahr 2016 überarbeitet und um unverheiratete Paare ergänzt. Bedauerlicherweise ist die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin ausgeschlossen. Das halten wir für bedauerlich und für reformbedürftig; denn familiensoziologisch und rechtlich wird heute zwischen Familien mit verheirateten oder nicht verheirateten Eltern kaum mehr groß unterschieden.
Für die Zukunft wünschen wir uns, dass unverheiratete oder auch lesbische Paare nicht mehr von der Kostenübernahme der Krankenversicherungen und der Förderung ausgenommen sind. Die Gesellschaft, unsere Gesellschaft verändert sich zunehmend, und die Fähigkeit, gute Eltern für die Kinder zu sein, hängt ganz sicherlich von ganz anderen Faktoren ab.
Um eine Förderrichtlinie für Kinderwunscheltern nach Kassenlage von Bund und Land auszuschließen, fordern wir, für die gesamte Gesellschaft eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben. Bürgern soll ein Rechtsanspruch garantiert sein.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich seit vielen Jahren für die verbesserte Kinderwunschbehandlung eingesetzt.
Rheinland-Pfalz möchte diesen Weg mit einem Landesförderprogramm beschreiten und bereits im Laufe des Jahres 2020 in die Kinderwunschförderung einsteigen.
Meine Damen und Herren, verehrte CDU-Fraktion und sehr geehrte Frau Huth-Haage! Ihr Antrag, Kinderwunschbehandlung finanziell zu fördern, ist richtig; der Antrag der Ampelfraktionen geht allerdings weit über den Ihren hinaus. Viele Paare wünschen sich ein Leben mit Kindern. Ermöglichen Sie dies, und unterstützen Sie unseren weiterführenden Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wäschenbach unterstellt mit seinem Antrag, dass die Landesregierung zu spät und bezüglich der Be
darfe in der Unterstützung Pflegebedürftiger im häuslichen Bereich nicht ausreichend handelt. Allerdings ist diese Wertung viel eher für den Gehalt und Zeitpunkt seines Antrags, meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion, zu sehen.
Ich bin dankbar, dass Sie mit diesem Antrag der Landesregierung und mir für die SPD-Fraktion die Gelegenheit geben, die insgesamt erfolgreiche Entwicklung bei den Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen in Rheinland-Pfalz näher darzulegen.
Zunächst muss ich Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen der CDU, daran erinnern, dass der Ministerrat bereits am 17. September 2019 eine Änderung der einschlägigen Landesverordnung im Grundsatz beschlossen hat und der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie am 31. Oktober 2019 in Ihrer Anwesenheit über den entsprechenden Entwurf unterrichtet wurde. Sie hinken damit dem Regierungshandeln deutlich hinterher. Ihr Antragsbegehren ist überholt, in der Sache selbst unberechtigt und deshalb abzulehnen.
Mit der erwähnten Änderung der Landesverordnung aus dem Jahr 2017 wird der erkennbaren Dynamik in der Bedarfsentwicklung für Angebote in der Unterstützung im pflegebedürftigen Bereich, die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, Rechnung getragen. Wir alle unterstützen den Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich zu Hause und dort gut versorgt zu leben.
Neben den originären pflegerischen Leistungen, die in vielen Fällen durch nahe Angehörige erbracht werden, haben wir in Rheinland-Pfalz Angebote zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung der Pflegepersonen geschaffen und damit die bundesgesetzliche Regelung und Rahmenvorschriften ermöglicht und in Gestaltungsrahmen offensiv umgesetzt.
Es ist gut, dass im Zusammenwirken mit den 135 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz, den Trägern der ambulanten Pflege und den Kommunen die Bedarfsentwicklung kontinuierlich beobachtet, ausgewertet und jetzt hinsichtlich der Nachfrage der Serviceleistungen im Haushaltsbereich bzw. der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen mit geringem Leistungsumfang die Beratungsleistungen den veränderten Bedürfnissen angepasst werden.
Es ist dabei eine völlig richtige Entscheidung der Landesregierung, die Anerkennungsvoraussetzungen zu erleichtern, damit mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag, bei denen hauswirtschaftliche Leistungen im Vordergrund stehen, ermöglicht werden. Damit werden die Möglichkeiten für häusliche Pflegebedürftige deutlich erweitert, den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von 125 Euro im Monat für eine Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich in Anspruch zu nehmen, beispielsweise für nachbarschaftliche Freundschaftsdienste oder entsprechende Leistungen im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse.
Gleichzeitig werden die bisher geltenden Standards hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen für die angesprochenen Leistungsfälle auf den Nachweis eines Erste-HilfeKurses beschränkt. Ebenso wird das Anerkennungsverfah
ren bei der ADD deutlich erleichtert.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass diese Neuerungen einen wichtigen Beitrag zur Entlastung pflegender Angehörige leisten und die Hemmschwelle pflegebedürftiger Menschen gesenkt werden kann, hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen durch Dritte, also auch durch Nachbarn, Freunde oder Bekannte, in Anspruch zu nehmen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ein Baustein, um zu Hause in der gewohnten Umgebung möglichst lange und gut versorgt leben zu können.
Wir danken Ihnen, Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich Ihre Initiative und das klare Regierungshandeln. Die Menschen mit häuslichem Pflegebedarf und ihre pflegenden Angehörigen werden es Ihnen danken.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der heutige Antrag der CDU beschäftigt sich mit den Pflegestützpunkten. Um es gleich vorwegzunehmen: Der Antrag der CDU-Fraktion geht ins Leere. Er wäre viel mehr in unionsregierten Bundesländern berechtigt gewesen, aber keinesfalls in Rheinland-Pfalz.
Den Beleg dafür finden Sie im Abschlussbericht der IGESStudie zur Erfüllung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sowie der Qualitätssicherung in den Pflegestützpunkten, die im Juni 2018 an das Bundesministerium ergangen ist. Rheinland-Pfalz steht im Ranking in absoluten Zahlen auf Platz 1 bei den Pflegestützpunkten. Sie können das in der IGES-Studie auf Seite 54 nachlesen. Das in Sachen Pflegeberatung.
Dass wir bei Vernetzung und Qualitätssicherung einen Spitzenplatz unter den Bundesländern erreicht haben, ist
das Ergebnis einer langen und zielgerichteten politischen Steuerung und der engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege, den Trägern der Pflege und den Kommunen.
Das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur von 2005, das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 und die darauf aufbauende Verordnung der Landesregierung haben für die strukturelle Entwicklung die notwendigen Rahmenbedingungen Schritt für Schritt und im engen Zusammenwirken mit Akteuren der Pflege geschaffen.
Der in Rheinland-Pfalz sehr früh gelungene Aufbau eines flächendeckenden und wohnortnahen Systems der Beratungs- und Koordinierungsstellen war die fachlich fundierte Grundlage für die gelungene Überleitung in heute 135 Pflegestützpunkte. Bemerkenswert ist dabei, dass mit den regelmäßig stattfindenden regionalen Pflegekonferenzen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Bildung lokaler und regionaler Netzwerke stattfindet, womit der kooperative Austausch erfolgreich etabliert wurde.
Wichtig ist uns dabei, dass diese Aufbauarbeit im engen partnerschaftlichen Dialog mit allen Beteiligten – mit den Trägern, den Fachkräften der Pflege und eben auch den Kommunen – geschieht. Dieser Beteiligungsprozess findet auch in der Etablierung des Persönlichen Pflegemanagers statt. Es ist richtig, dass dabei der Zusammenhang mit der weiteren Qualitätssicherung der Pflegestützpunkte gewahrt wird. Schließlich ist die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft mit einer weiteren Verfeinerung der Versorgungs- und Pflegebedarfe verbunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Mittelpunkt unserer Politik zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte und der Etablierung des Persönlichen Pflegemanagers stehen weiter die immer differenzierteren und vorrangigen Belange der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen sowie die Fachkräfte in der Pflege.
Die in der Pflege tätigen Fachkräfte leisten mit ganz enormem persönlichen Engagement, fundierter Fachlichkeit und den Betroffenen zugewandter Empathie eine großartige Arbeit. Dafür sagen wir heute Respekt und Dank.
Wir wollen die Beratungs- und Pflegekräfte dabei unterstützen, die anspruchsvolle Rolle des Persönlichen Pflegemanagers durch einen fachlich fundierten Qualifizierungsprozess annehmen zu können, ohne dass die tägliche Arbeit in der Beratung in den Pflegestützpunkten beeinträchtigt wird.
Hätte ich noch genug Redezeit, würde ich an dieser Stelle auf die Gemeindeschwesterplus hinweisen, für die wir jüngst 10,5 neue Stellen genau an diesen Pflegestützpunkten etabliert haben.
Eben habe ich davon gesprochen.
Die Landesregierung und das Gesundheitsministerium sind mit Zielorientierung, Augenmaß und angemessenem Respekt gegenüber den verantwortlichen Beteiligten auf dem richtigen Weg.
Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU lässt diesen Respekt gegenüber den Akteuren der Pflege und den Betroffenen leider vermissen. Ihre Kritik ist haltlos und blendet schlicht die Realität in unserem Land aus. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich die Redezeit nutzen, um über den Antrag, den wir eingebracht haben, zu sprechen. Wir haben das Thema im Gesundheitsausschuss intensiv debattiert, und zwar am 3. September.
Der Fachkräftebedarfsmangel steht dabei für uns, für die SPD und die Koalitionsfraktionen, wirklich an erster Stelle, wenn es darum geht, wie wir Menschen pflegen. Bundesweit sprechen wir im Moment von 13.000 fehlenden Pflegekräften, und die wirklichen Bedarfe schätzen Fachleute zu Recht sehr viel höher ein.
Bereits lange bevor der Bund reagiert hat, hat RheinlandPfalz – Herr Wäschenbach, vielleicht darf ich Ihnen anbieten, lesen Sie auch einmal die Unterlagen der Landesregierung –
mit der Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Pflege 2.0 im Handlungsrahmen 2018 bis 2022 die Fachkräftesicherung in der Pflege in Angriff genommen. Darauf möchte ich jetzt noch einmal explizit eingehen.
Der Fachkräftemangel ist das herausragende Thema. Die Ausbildungsplätze in Rheinland-Pfalz werden insgesamt von 6.760 um 1.030 auf 7.790 in diesem Zeitraum erhöht werden. Das bedeutet für die Altenpflege in der generalistischen Ausbildung ein Plus von 14 %, in der Psychiatrie ein Plus von 16 %, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eine Mehrausbildung, ein Plus von 19 %. Das ist eine gewaltige Anstrengung, die nur mit der Unterstützung aller Partner gelingen kann. Dafür an dieser Stelle ein wirkliches, ausdrückliches Dankeschön!
Um die Ausbildung zu verstärken und die Träger zu unterstützen, haben wir im Haushalt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einer Erhöhung der Mietkosten der Ausbildungsstätten zugestimmt, und zwar in einer Höhe
von 700.000 Euro. Durch den Krankenhausstrukturfonds kommt eine wichtige Förderung der Ausbildungsstätte pro bestehendem Ausbildungsplatz von bisher 150 auf 450 Euro hinzu. Wir unterstützen die Ausbildung mit den Mitteln, die wir haben, und das nicht nur, indem wir Sonntagsreden halten und sagen, es fehlen Fachkräfte, sondern wir sorgen dafür, dass wir in Rheinland-Pfalz ausbilden können.
Wir fordern neben der Ausbildung natürlich auch mehr Akademisierung, mehr Attraktivität, mehr Karrieremöglichkeiten, mehr multiprofessionelle Pflege auch für Leitungsaufgaben. Deswegen nicht nur Ausbildung, sondern Fachund Weiterbildung und auch die Akademisierung für die Pflege.
Meine Damen und Herren, was brauchen wir für gute Pflege? Wir brauchen natürlich viel mehr qualifizierte, motivierte und emphatische Pflegefachkräfte, kurz: Wir brauchen mehr Hände. Deswegen konzentriere ich mich so auf das Thema der Ausbildung. Wir brauchen aber für all die Menschen, die ausgebildet sind, auch unbedingt bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Dazu gehört mehr Familienfreundlichkeit, dazu gehört eine öffentliche positive Kampagne und das Erreichen von Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern in den Beruf.
Ein weiterer Baustein ist zweifelsohne die Integration ausländischer Fachkräfte. Wir begleiten und fördern das schon lange. Letztes Jahr im Oktober war die SPD-Fraktion in der Rheinhessen-Fachklinik, weil dort vietnamesische Fachkräfte arbeiten; aus Vietnam deshalb, weil da nicht die Fachkräftelücke aufgrund von demografischen Entwicklungen besteht.
Meine Damen und Herren, unstrittig ist, für uns jedenfalls, dass die Pflege eine bessere Bezahlung braucht. Deswegen setzen wir auf flächendeckende Tarifvereinbarungen, sodass die Lohndeltas nicht gar zu hoch sind. Mit 135 Pflegestützpunkten unterstützen wir Menschen und Angehörige, die Pflegebedarf haben, professionell, unkompliziert und kostenfrei. Wir stehen zur Stärkung der ambulanten Versorgung, und deswegen setzen wir sehr erfolgreich auf die Gemeindeschwesterplus bei hochbetagten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, und zwar setzen wir an, bevor die Pflegebedürftigkeit entsteht.
Herr Wäschenbach, ganz aktuell ist diese Woche in der Berichterstattung die unbürokratische Alltagsunterstützung mit den 125 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen beschrieben worden, diese sinnvolle Ergänzung für das Ehrenamt und für die Angehörigen gerade in der ambulanten Pflege.
Durch dauernde Überlastung treibt man Pflegekräfte leicht zur Erschöpfung oder gar zur Kündigung. Daher setzen wir uns im Gegensatz zur CDU weiter für eine 50-%ige Fachkraftquote ein. Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, ohne Fachkräfte keine gute Pflege.
Bevor ich zum Schluss komme, noch ein Wort zu Punkt 8 des Antrags der CDU, zu den geforderten Investitionskosten, eine Pauschale für Einrichtungen. Ich denke, die wirklichen Herausforderungen habe ich skizziert.
Wir unterstützen Menschen, nicht Gebäude.
Meine Damen und Herren, ein letzter Satz. Wir, die Koalitionsfraktionen – hier spreche ich ausdrücklich für die SPD-Fraktion – machen deutlich darauf aufmerksam, worauf es ankommt. Wir müssen dem Willen der Menschen gehorchen und für gute Pflege in Rheinland-Pfalz sorgen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Koalitionsfraktionen heute heißt „Geburtshilfe und Hebammen in Rheinland-Pfalz stärken“. Dazu möchte ich gerne sprechen.
Hebammen leisten in Rheinland-Pfalz eine großartige Arbeit. Das wissen nicht nur Menschen, die gerade Mütter und Väter geworden sind. Die Wertschätzung und die Anerkennung in der Bevölkerung sind ihnen sicher.
Dieser Wertschätzung entsprechend hören wir aufmerksam zu, wenn Hebammen eindrucksvoll auf die schwierigen Bedingungen in ihrem Berufsstand hinweisen, natürlich auch, weil viele von uns ihre eigenen, sehr persönlichen Eindrücke, die Geburt ihres Kindes, ihrer Kinder, niemals vergessen werden.
Mit unserem Antrag „Geburtshilfe und Hebammen in Rheinland-Pfalz stärken“ wollen wir, die Koalitionsfraktionen, die Hebammen und die Geburtshilfe in RheinlandPfalz deutlich unterstützen. Wir konnten uns im Land Rheinland-Pfalz über einen wahren Geburtenboom freuen. 37.443 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind im Jahr 2017 geboren worden. Das bedeutet natürlich auch eine hohe Auslastung in den Kreißsälen. Den steigenden Anforderungen der werdenden Eltern gerecht zu werden, ist nicht nur der Wunsch der Hebammen, sondern eben auch unser Bestreben. Familien und schwangere Frauen sowohl in der Geburtsvorbereitung als auch in der Nachsorge eng zu begleiten, all dies sind Herausforderungen der Hebammen, die auch in Zukunft von uns unterstützt werden.
Der Fachkräftebedarf hat längst auch die Hebammen erreicht. Es gibt den steigenden Wunsch nach Teilzeitarbeit aufgrund des hohen Arbeitsdrucks, des Tag-, Nacht- und Wochenenddienstes bei Hebammen. Deswegen haben wir die Ausbildungsplatzkapazitäten von 136 auf 185 Plätze erhöht. Wir haben bereits jetzt mit zwei Professuren in Ludwigshafen und Mainz dem EU-Recht mit Blick auf die Ausbildung im Hebammenwesen Rechnung getragen.
Ziel bleibt für uns die sichere, gut umsorgte Geburt, idealerweise am Wahlwunschort der Frau. Allerdings gehen, wie schon gesagt, die Geburtskliniken bundesweit zurück, in den letzten Jahren um rund 40 %. Deswegen gibt es in Rheinland-Pfalz derzeit rund 30 Geburtskliniken sowie neun gut erreichbare perinatale Zentren.
Die Kaiserschnittrate im Land liegt bei 32 % und damit ungefähr im bundesdeutschen Mittel. Alle Expertisen sagen aus, dass eine gute Führung der werdenden Mutter durch die Geburt durch eine Hebamme, idealerweise in einer Eins-zu-Eins-Betreuung, deutlich die Möglichkeit zur natürlichen Geburt erhöht. Wir möchten es daher als Prüfauftrag verstehen, inwieweit die Einrichtung von Hebammenkreißsälen an Krankenhausstandorten unterstützt und gefördert werden kann. Wir möchten damit eine echte Wahlfreiheit für Frauen schaffen, nicht mehr nur die Wahl zwischen intimer Hausgeburt und ärztlich geleitetem Kreißsaal, sondern ein Angebot an gesunde Frauen, in der Sicherheit einer Klinik mit einem von Hebammen geleiteten Kreißsaal künftig entbinden zu können.
Dies wäre aus unserer Sicht ein attraktiver Arbeitsplatz für Hebammen, eine gute Alternative zur Hausgeburt. Bei Komplikationen wiederum wäre schnelle ärztliche Hilfe vor Ort.
Auch nach der sehr bedauerlichen Schließung des Trägers der Geburtshilfe in Daun verfügt Rheinland-Pfalz nach wie vor über ein gutes flächendeckendes Netz an Geburtshilfen. Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, die Landesregierung hat gut reagiert. Damit begrüßen wir ausdrücklich an dieser Stelle den eingerichteten Runden Tisch „Geburtshilfe Rheinland-Pfalz“. Dabei setzt unser Land ausdrücklich auf die Expertise aller Partner, der Hebammen, der Geburtshelfer, Vertreter von Motherhood e. V. oder zum Beispiel auch des Rettungsdienstes.
Der Runde Tisch „Geburtshilfe“ erarbeitet Lösungen und hat sich als Instrument vor Ort bewährt. Mit 25.000 Euro jährlich unterstützt das Land die Hebammenzentralen in Trier und Daun.
Ein Wort noch zu dem Sicherstellungszuschlag für die Hebammen. Rheinland-Pfalz war dabei federführend, dass die Hebammen diese wichtige Entlastung bekommen. Im Jahr 2019 bringen die Hebammen 8.664 Euro für die Haftpflichtprämien auf. Ohne diesen Sicherstellungszuschlag wäre das nicht möglich. Frau Ministerin, unser Antrag bittet Sie, erneut tätig zu werden, um diese Herausforderung gegenüber den Hebammen erträglich zu halten und den Sicherstellungszuschlag zu evaluieren.
Meine Damen und Herren, das Wunder der Geburt ist harte Arbeit. Wir, die Koalitionsfraktionen und insbesondere die SPD-Fraktion, haben sich schon immer für die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz eingesetzt, und das bleibt so. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen verändern, werden wir uns immer für eine gute Hebammenversorgung und eine sichere Geburt in Rheinland-Pfalz einsetzen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Wäschenbach, ich danke Ihnen für Ihren Denkanstoß im Bereich der Pflegefinanzierung. Ich teile Ihre Meinung, dass wir die Bürgerinnen und Bürger von den Folgen der Pflegebedürftigkeit entlasten sollten.
Der heute vorliegende Antrag der CDU-Fraktion greift jedoch ein altes System der Investitionsförderung, vor fast 20 Jahren abgeschafft, wieder auf. Wenn wir uns heute über eine alte Idee unterhalten, dann aber gerne mit dem Wissen von damals.
Alle Leistungen sollten aus einer Hand, nämlich durch Pflegekassen erfolgen, leider aufgrund von finanziellen Zwängen im Teilkaskosystem. Die Länder haben sich damals frühzeitig gegen diese Art der Kostenbeteiligung gewandt. Entsprechend den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses haben die Länder im Rahmen des § 9 des XI. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Verantwortung für das Vorhalten einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur erhalten.
Das ist das, was Sie in Ihrem Antrag mit § 9 Satz 3 SGB XI zitiert haben: „(...) der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen.“
Genau diesen Paragrafen führen Sie in Ihrem Antrag deutlich aus. Der Satz, dass die Länder die Mittel der Einsparung der Träger der Sozialhilfe einsetzen sollen, beachten Sie nicht weiter. Sie lassen aus meiner Sicht die damalige kommunale Kofinanzierung in Ihrem Vorschlag für die Investitionskosten unter den Tisch fallen und benutzen dringend benötigte Mittel des Pflegemanagers zur angeblichen Deckelung des Finanzierungsanteils des Landes.
Wir hingegen setzen uns dafür ein, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen nicht weiter zu belasten; denn unstrittig in der Gesellschaft ist, dass wir in Zukunft mehr Pflegepersonal bei besserer Entlohnung in der Pflege benötigen. Lassen Sie uns Menschen unterstützen und nicht Objekte.
Aus diesem Grund schlägt die SPD-Fraktion mit ihren Partnern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP eine anderen Weg ein und legt Ihnen unseren gemeinsamen Alternativantrag vor.
Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass weiter steigende Pflegekosten nicht zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen gehen; denn bereits jetzt sind hohe Eigenleistungen aus den Aufwendungen für die vollstationäre Pflege erforderlich.
Meine Damen und Herren, wir brauchen dringend ein Angehörigenentlastungsgesetz. Bei dem heute von der CDU vorliegenden Antrag auf Wiedereinführung einer zwei Jahrzehnte zurückliegenden Förderung der Pflegeeinrichtungen setzen die Christdemokraten ausgerechnet als Kostendeckungsvorschlag auf die Gelder für die Unterstützung der ambulanten Pflege.
Festhalten möchte ich, dass die meisten Menschen gerne und solange wie möglich, am besten gut betreut und versorgt, in den eigenen vier Wänden leben möchten.
Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb bewusst die Unterstützung in der Koordinierung von Pflege- und Betreuungsangeboten an unseren 135 Pflegestützpunkten durch den persönlichen Pflegemanager festgeschrieben.
Meine Damen und Herren, hier werden politische Unterschiede überdeutlich. Wir wollen investieren, um Angehörige und pflegebedürftige Menschen bei ihrer schweren Aufgabe, zu Hause zu pflegen, zu unterstützen. Jeder Tag ohne vollständige Pflege verbessert sowohl die Lebensqualität als auch die finanzielle Grundlage der Menschen.
Was wir brauchen, ist keine hälftige Wiederaufnahme von Investitionskosten, wie sie die CDU fordert. Wir brauchen mehr Pflegekräfte, mehr Fachkräfte in der Pflege, mehr Ausbildungsplätze. Dies ist uns gelungen. Wir haben um 1.030 Plätze erhöht und auch die Ausbildungsförderung deutlich angehoben. Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und damit eine Umsetzung eines Personalbemessungsverfahrens sind dringend erforderlich. Wir brauchen eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte, und dies ist die Absicherung durch das Pflegeversicherungsrecht.
Meine Damen und Herren, wir brauchen in der Pflege flächendeckende Tarifvereinbarungen, und wir brauchen gesetzliche Maßnahmen auf der Bundesebene, um Bewohnerinnen und Bewohner vor zusätzlichen finanziellen Belastungen zu schützen, beispielsweise durch die Deckelung der Eigenanteile an den Pflegekosten, den sogenannten Sockel-Spitze-Tausch.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns heute den Schritt gehen, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern und damit verbundene Mehrkosten sozial gerecht gegenzufinanzieren.