Kollegen! Ich will zu Beginn betonen, dass meine Fraktion die Einrichtung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz immer unterstützt hat. Wir wollen, dass die Kammer, der Kammervorstand, die Vertreterversammlung und die Kammerorgane gut arbeiten können.
Wahlen, hier Kammerwahlen, zu verschieben, ist ein sensibles Thema, und das muss gut begründet sein. Die momentane Corona-Pandemie fordert unsere Pflegekräfte ganz besonders, und sie fordert auch die Bedingungen an ihren Arbeitsplätzen ganz besonders. Deshalb kann die Corona-Pandemie eine gute Begründung für eine Wahlverschiebung sein. Sie war es bereits schon einmal; denn die Kammerwahl ist bereits einmal verschoben worden. Das war durch Beschluss der Vertreterversammlung möglich.
Jetzt geht es aber um eine nochmalige Verschiebung hin zu Ende 2021. Da sind wir als Gesetzgeber gefragt; denn diese nochmalige Verschiebung kann die Kammer nicht aus eigener Kraft tun. Das können nur wir tun. Darüber reden wir heute. Ich muss aber sagen, ich habe als Teil des Gesetzgebers eine Erwartung an die Kammer. Ich finde, es ist wichtig, dass eine solche Verschiebung eines Wahltermins im Einvernehmen geschieht, weil es ein solch sensibles Thema und so wichtig ist. Deshalb bringen wir diesen Gesetzentwurf fraktionsübergreifend ein, nämlich mit den regierungstragenden Fraktionen und der CDU gemeinsam.
Dieses Einvernehmen herzustellen, ist aber auch in der Kammer selbst gefragt. Insbesondere möchte ich den Kammervorstand in die Verantwortung nehmen, der mit diesem Anliegen der Verschiebung an uns herangetreten ist. Der Kammervorstand ist gefragt, dieses Vorgehen mit der Vertreterversammlung und den dort vertretenen Listen abzustimmen und dort ein Einvernehmen herzustellen. Sie haben alle in den letzten zwei Tagen Ihren E-Mail-Postfächern angemerkt: Aus deren Reihen gab es in den letzten Tagen deutlich vernehmbaren Widerspruch.
Die Zeit, um dieses Einvernehmen herzustellen, ist noch da. Auch wir befürworten eine Anhörung über diesen Gesetzentwurf. Ich habe bereits in den letzten Tagen von den Befürwortern der Verschiebung wie auch von den Kritikern der Verschiebung gute Argumente gehört. Sie wollen wir uns in einer Anhörung noch einmal in aller Ausführlichkeit anhören.
Es ist deshalb richtig, dass wir jetzt mit der ersten Beratung in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen. Es ist aber auch richtig, sich mit den Argumenten pro oder kontra hinsichtlich einer Wahlverschiebung in einer Anhörung intensiv auseinanderzusetzen, diese dann zu bewerten und am Ende unsere Schlüsse zu ziehen.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle pandemische Lage stellt uns vor große Herausforderungen. Ja, wir spüren Auswirkungen in Bereichen, die man vielleicht auf den ersten Blick nicht so offensichtlich vor Augen hatte. So normiert in der Tat das Heilberufsgesetz, dass die Kammerorgane der Heilberufskammern an Amtszeiten von fünf Jahren gebunden sind. Diese Amtszeiten können, so ist die aktuelle Rechtslage, maximal drei Monate überschritten werden.
Unter normalen Bedingungen gewährt diese Regelung den Kammern ausreichend Spielraum und ausreichend Flexibilität, um ihre Wahlen, ihre Konstituierung etc. durchzuführen. Sofern das Ende der Amtszeit eines Kammerorgans aber gerade in eine Krisenzeit wie jetzt diese aktuelle Corona-Krise fällt, kann zumindest die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl davon beeinträchtigt werden. Dies kann man zumindest befürchten.
Der nun vorliegende fraktionsübergreifende Gesetzentwurf von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass sich die Amtszeit der betroffenen Kammerorgane von Gesetzes wegen bis Ende 2021 verlängert, sofern der Ablauf der Amtszeit auf einen Zeitpunkt vor dem 30. April 2021 fällt. Damit bietet der Gesetzentwurf in dieser Corona-Krise den Kammern die Möglichkeit, flexibel auf die aktuelle Lage zu reagieren. Ich finde, auch das ist sehr wichtig: Gleichzeitig stellt er aber die grundsätzliche Regelung zur Amtszeit nicht infrage, weil diese Ausnahmeregelung nur zeitlich befristet sein soll.
Es werden also interessante parlamentarische Beratungen werden, die mein Ministerium konstruktiv begleiten wird.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Gegenrede sehe ich nicht. Damit ist es so beschlossen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung. Ich darf Sie herzlich zur 106. Plenarsitzung am morgigen Donnerstag, dem 27. August 2020, um 9.30 Uhr einladen und wünsche Ihnen einen schönen Abend.